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"Abgabenbelastung"
Drucksache 553/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise - COM(2015) 496 final
... (b) Untergliederung nach Abgabenbelastung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich
• Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung fachlicher Beratung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Folgenabschätzung
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Aspekte
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Datenquellen
Artikel 4 Erfassungsbereich
Artikel 5 Datenübermittlung
Artikel 6 Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung
Artikel 7 Qualitätsbewertung und Berichte
Artikel 8 Verbreitung
Artikel 9 Ausnahmeregelungen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschussverfahren
Artikel 12 Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG
Artikel 13 Inkrafttreten
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise
Anhang I ERDGASPREISE
1. Preise
2. Erdgas
3. Meldeeinheiten
4. Messeinheiten
5. Verbrauchergruppen
a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
6. Untergliederung
a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung
b Untergliederung nach Abgabenbelastung
7. Verbrauchsmengen
Anhang II STROMPREISE
1. Preise
2. Meldeeinheiten
3. Messeinheit
4. Verbrauchergruppen
a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
5. Untergliederung
a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung
b Untergliederung nach Abgabenbelastung
6. Verbrauchsmengen
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Drucksache 235/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2015 - COM(2015) 256 final
... (10) Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Anreize für einen späteren Renteneintritt, die mit Blick auf den in Deutschland projizierten starken Rückgang der Erwerbsbevölkerung und einen mittelfristig möglichen Fachkräftemangel unerlässlich erscheinen, werden nicht genannt. Die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeitnehmer, die 50 % bis 67 % des Durchschnittslohns verdienen, ist seit 2001 weitgehend unverändert und gehört nach wie vor zu den höchsten in der EU. Die jüngsten Reformen der Sozialversicherungssysteme werden voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg der Beitragssätze führen und die Steuer- und Abgabenbelastung weiter erhöhen. Dies könnte sich negativ auf die Erwerbsbeteiligung und das verfügbare Einkommen auswirken. Die Wirkung der kalten Progression wird derzeit durch die niedrige Inflationsrate gedämpft. Allerdings könnte die kalte Progression bei dynamischem Lohnwachstum und etwas höheren Inflationsraten in den kommenden Jahren signifikante nichtdiskretionäre Steuererhöhungen zur Folge haben. Diese könnten sich dann ebenfalls auf das verfügbare Einkommen auswirken. Bei der Verbesserung der Bildungsergebnisse benachteiligter Gruppen wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Wahrscheinlichkeit eines frühen Schulabgangs verdoppelt sich bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Steuerliche Fehlanreize dürften ein wichtiger Faktor sein, der Zweitverdiener davon abhält, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder mehr Stunden zu arbeiten. Dies trägt dazu bei, dass der Anteil vollzeitbeschäftigter Frauen gering und die Zahl der von Frauen im Durchschnitt geleisteten Arbeitsstunden eine der niedrigsten in der EU ist. Die Befreiung der Minijobs von der Einkommensteuer und in vielen Fällen auch von allen Arbeitnehmersozialbeiträgen hält Arbeitnehmer ebenfalls davon ab, eine Stelle mit einem Verdienst oberhalb der Minijob-Schwelle von 450 EUR im Monat anzutreten.
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Wie die derzeit von der Eurogruppe durchgeführten Vergleiche (z.B. zur Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit) zeigen, kann Benchmarking bei angemessenem Einsatz ein echter Hebel für weitere Maßnahmen sein. Benchmark-Indikatoren müssen insbesondere zwei Anforderungen erfüllen. Erstens müssen sie in enger Beziehung zu den politischen Hebeln stehen, damit sie sich tatsächlich bedeutend auf die Politik auswirken. Zweitens muss es belastbare Nachweise und einen ausreichenden Konsens darüber geben, dass sie signifikant zur Erreichung übergeordneter Ziele, wie Arbeitsplatzschaffung, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, soziale Inklusion und Gerechtigkeit oder Finanzstabilität5 beitragen.
1. Einleitung
2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester
2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension
2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales
2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken
2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung
3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung
3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln
3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit
3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses
4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION
6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht
7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2
8. Schlussfolgerungen
Tabelle
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Drucksache 249/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 COM(2014) 406 final
... (13) Die Löhne sind in den vergangenen Jahren nach einem längeren Zeitraum der Lohnzurückhaltung gestiegen, wobei das Reallohnwachstum im Jahr 2013 moderater als 2012 ausfiel. Deutschland plant, 2015 einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde einzuführen, der ab 2017 vollumfänglich gelten soll. Die Wirkung der Einführung des geplanten allgemeinen Mindestlohns, der darauf abstellt, ein angemessenes Mindesteinkommen für Arbeitnehmer sicherzustellen, muss genau beobachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung. Bei der Verringerung der hohen Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Geringverdiener, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Durch die beschlossene Rentenreform und die derzeitigen Reformvorhaben bei der
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014
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Drucksache 587/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Kommission vom 28. November 2014 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands - C(2014) 8801 final
... 13. In der Übersicht über die Haushaltplanung werden Reformen der Pflege und der Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung genannt, mit denen der länderspezifischen Empfehlung zur Erhöhung der Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben für diese Bereiche entsprochen werden soll, doch könnten diese Maßnahmen auch zu einer weiteren Erhöhung der Steuer- und Abgabenbelastung führen. Ergänzend hinzugekommen sind Pläne für eine Stärkung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen, etwa durch eine Erhöhung der Flexibilität des Mitteleinsatzes und eine Weiterentwicklung öffentlichprivater Partnerschaften, sowie für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei Wissenschaft und Forschung. Jedoch erscheinen diese Vorhaben im jetzigen Stadium nicht hinreichend spezifiziert und ambitioniert angesichts eines zusätzlichen Investitionsbedarfs von jährlich 1/2 bis 1 % des BIP, der bei der eingehenden Überprüfung der deutschen Wirtschaft für die kommenden Jahre im öffentlichen Sektor insgesamt für die Instandhaltung und Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur und die Behebung bestimmter Engpässe ermittelt wurde.
Drucksache 775/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Kommission vom 15.11.2013 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands
... 12. Folgende im Rahmen des Europäischen Semesters 2013 an Deutschland gerichtete Empfehlungen des Rates bleiben in der Übersicht über die Haushaltsplanung unberücksichtigt: die Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege zu verbessern, die Effizienz des Steuersystems zu verbessern, den vorhandenen Spielraum zu nutzen, damit mehr und effizienter als bisher Bildungs- und Forschungsausgaben getätigt werden, die Schuldenbremse in allen Ländern umzusetzen, die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Geringverdiener, zu senken und Fehlanreize für Zweitverdiener abzuschaffen.
Stellungnahme der Kommission vom 15.11.2013 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands {SWD 2013 601 final}
ERWÄGUNGEN zu Deutschland
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Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... - die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der an sie gerichteten länderspezifischen Empfehlungen auf, unter anderem zur Begrenzung der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit, zur Reduzierung der beim Beschäftigungsschutz bestehenden Diskrepanzen zwischen verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen und zur Auslotung gezielter Maßnahmen, die Anreize für die Einstellung junger Menschen setzen;
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
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Drucksache 471/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... 2. Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum aufrechterhält; zu diesem Zweck die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Geringverdiener, senkt und das Bildungsniveau benachteiligter Menschen anhebt; geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose aufrechterhält; die Umwandlung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Minijobs in nachhaltigere Beschäftigungsformen erleichtert; Maßnahmen ergreift, um die Arbeitsanreize und die Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern, insbesondere für Zweit- und Geringverdiener, zu verbessern, auch um deren Einkommen zu steigern; zu diesem Zweck Fehlanreize für Zweitverdiener abschafft und die Verfügbarkeit der Ganztagskindertagesstätten und -schulen erhöht;
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017
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Drucksache 884/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs - Antrag der Länder Bayern, Saarland -
... Da ausländische Einnahmen häufig völlig anderen Abgabenbelastungen unterliegen, sind insofern die tatsächlichen Abzüge anzusetzen, wobei an die Stelle der Lohnsteuer gegebenenfalls Steuervorauszahlungen treten.
Drucksache 57/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
... Absatz 3 trifft die notwendigen Regelungen zur Durchführung einer freiwilligen Mitfinanzierung der Sondermaßnahmen durch die betroffenen Erzeuger. Die Möglichkeit der Mitfinanzierung durch die Erzeuger wird im EG-Recht ausdrücklich angesprochen. Das EG-Recht verlangt insbesondere, dass die Mitgliedstaaten in einem solchen Fall sicherstellen, dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Erzeugern in den verschiedenen Mitgliedstaaten auftreten (Artikel 46 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1234/2007). Es wird eine freiwillige Mitfinanzierung der Erzeuger vorgesehen, nicht aber eine obligatorische durch Abgaben. Eine obligatorische Mitfinanzierung, die insbesondere aus systematischen Gründen außerhalb des MOG geregelt werden müsste, würde den Aufbau eines neuen und – schon wegen der Vielzahl der in Betracht kommenden Erzeugnisse – ausdifferenzierten Verwaltungsapparats voraussetzen und für die Erzeuger zu neuen Informations- und Abgabenpflichten führen dies müsste erfolgen, obwohl sich nicht voraussagen lässt, ob und in welchem Umfang diese neu aufzubauende Bürokratie und Abgabenbelastung in absehbarer Zeit für Sondermaßnahmen zur Marktstützung tatsächlich benötigt würden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 8 Mengen
§ 9b Sondermaßnahmen zur Marktstützung mit finanzieller Beteiligung
§ 9c Vorbehalt der Nachprüfung
§ 17 Entnahme von Proben; Erhebung von Kosten durch Behörden des Bundes.
§ 42 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 43 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Allgemeiner Teil
3 I.
4 1.
4 2.
4 3.
3 II.
3 III.
3 IV.
3 V.
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 722: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen
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Drucksache 884/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... Da ausländische Einnahmen häufig völlig anderen Abgabenbelastungen unterliegen, sind insofern die tatsächlichen Abzüge anzusetzen, wobei an die Stelle der Lohnsteuer gegebenenfalls Steuervorauszahlungen treten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Sätze 1 bis 3
Sätze 4 bis 7
Satz 4
Satz 5
Satz 6
Satz 7
Satz 8
Satz 9
Zu Absatz 8
Satz 1
Satz 4
Satz 5
Sätze 6 und 8
Satz 9
Zu Absatz 9
Sätze 1 bis 3
Satz 4
Zu § 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 27
Zu Artikel 2
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Drucksache 73/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2007/08 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung Kurs halten!
... 6. Der Bundesrat plädiert für eine quantitative und qualitative Konsolidierung der Staatsfinanzen mit dreifacher Zielsetzung: Erstens ist die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte konsequent weiter voranzutreiben. Zweitens sollten die investiven Ausgaben noch stärker erhöht werden, vor allem auch für die Verkehrsinfrastruktur und für Forschung und Entwicklung. Ausgabenwünsche im konsumtiven Bereich sollten eng begrenzt werden. Drittens sollten finanzpolitische Handlungsspielräume mittelfristig auch dazu genutzt werden, um die Steuer- und Abgabenbelastung der Bürger weiter zu senken und sie nicht zuletzt auf diesem Wege am Aufschwung teilhaben zu lassen.
Drucksache 341/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... Bei Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone (401 Euro bis 800 Euro monatlich) gelten niedrigere Sozialversicherungspauschalen, da auch die tatsächliche Belastung niedriger ist. Die Pauschalen von acht bzw. fünf Prozent entsprechen einer Abgabenbelastung im unteren Bereich der Gleitzone.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Abs. 2 Satz 2 - neu -, Abs. 3 Satz 2 - neu - BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
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Drucksache 225/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... Bei Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone (401 Euro bis 800 Euro monatlich) gelten niedrigere Sozialversicherungspauschalen, da auch die tatsächliche Belastung niedriger ist. Die Pauschalen von 8 bzw. 5 Prozent entsprechen einer Abgabenbelastung im unteren Bereich der Gleitzone.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit
II. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
III. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
IV. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
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Drucksache 225/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... Bei Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone (401 Euro bis 800 Euro monatlich) gelten niedrigere Sozialversicherungspauschalen, da auch die tatsächliche Belastung niedriger ist. Die Pauschalen von 8 bzw. 5 Prozent entsprechen einer Abgabenbelastung im unteren Bereich der Gleitzone.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
3. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
4. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
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Drucksache 341/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... Bei Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone (401 Euro bis 800 Euro monatlich) gelten niedrigere Sozialversicherungspauschalen, da auch die tatsächliche Belastung niedriger ist. Die Pauschalen von acht bzw. fünf Prozent entsprechen einer Abgabenbelastung im unteren Bereich der Gleitzone.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
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Drucksache 73/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2007/2008 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung - Kurs halten!
... 7. Der Bundesrat plädiert für eine quantitative und qualitative Konsolidierung der Staatsfinanzen mit dreifacher Zielsetzung: Erstens ist die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte konsequent weiter voranzutreiben. Zweitens sollten die investiven Ausgaben noch stärker erhöht werden, vor allem auch für die Verkehrsinfrastruktur und für Forschung und Entwicklung. Ausgabenwünsche im konsumtiven Bereich sollten eng begrenzt werden. Drittens sollten finanzpolitische Handlungsspielräume mittelfristig auch dazu genutzt werden, um die Steuer- und Abgabenbelastung der Bürger weiter zu senken und sie nicht zuletzt auf diesem Wege am Aufschwung teilhaben zu lassen.
Drucksache 620/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage
... 6. Der isolierte Abbau einer Steuervergünstigung wäre gleichbedeutend mit einer Steuererhöhung, die angesichts der unbefriedigenden Wirtschaftslage und der bereits bestehenden hohen Abgabenbelastung in Deutschland zu vermeiden ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 120/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG )
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass angesichts der hohen Abgabenbelastung und der extrem schlechten Wirtschaftslage in Deutschland Steuererhöhungen vermieden werden müssen. Deutschland ist beim Wirtschaftswachstum das Schlusslicht in der Europäischen Union, die Arbeitslosigkeit liegt bei 4,6 Millionen, die Unternehmensinsolvenzen sind auf der Rekordhöhe von 40.000, die Investitionen sind in den letzten beiden Jahren deutlich zurückgegangen und der private Konsum ist erstmals seit der Wiedervereinigung im letzten Jahr geschrumpft.
Drucksache 84/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: Europäisches Semester 2015 - Bewertung der Herausforderungen für das Wachstum, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2015) 85 final
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 139/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2018
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 281/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Drucksache 584/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates (Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015) COM(2014) 906 final
Drucksache 679/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates (Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2017) COM(2016) 729 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.