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"Abgabenstufe"


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Drucksache 75/10

... Da sich die Angebote der Fernsehveranstalter wie bei den Filmtheatern unmittelbar an den Letztverbraucher richten, sind die Fernsehveranstalter mit dieser Zahlergruppe vergleichbar. Aufgrund der hohen Gesamtumsätze der Fernsehveranstalter entspricht die Leistungsfähigkeit sämtlicher Fernsehveranstalter der Leistungsfähigkeit der Kinos in der höchsten Abgabenstufe mit einem Abgabesatz von 3 %. Anders als die Filmtheater erhalten die Fernsehveranstalter nach dem FFG jedoch keine unmittelbaren Rückflüsse in Form von Förderungen. Bei einer wertenden Betrachtung der Vorteile, die durch die Rückflüsse in Form von Förderung entstehen, ist für die Fernsehveranstalter ein Abgabesatz von lediglich 2,5 % der Einnahmen mit Kinofilmen angemessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 67
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen

§ 67b
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter

§ 73
Übergangsregelungen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Gesetzgebungszuständigkeit und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Sonstige Kosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 20

Zu § 25

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67b

Zu § 70

Zu § 73

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1100: Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.