3029 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Agent"
Drucksache 382/19 (Beschluss)
... gelten. Hier hat es in der rechtlichen Bewertung der jüngsten Zeit durch die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur
Drucksache 72/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und ergänzende Förderung der Mobilfunkversorgung in Deutschland
... 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, eine Differenzierung und Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur
Drucksache 133/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsberichte 2016/2017 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen und Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten! - Drucksachen 19/168 und 19/169 - Stellungnahme der Bundesregierung *
Tätigkeitsberichte 2016/2017 der Bundesnetzagentur
Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... c) Damit die konkrete Klimawirkung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen abschätzbar ist, bedarf es der Vorlage einer Verordnung gemäß § 35c Absatz 7 EStG-E. Nach Auffassung des Bundesrates ist es zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 erforderlich, dass die geförderten Einzelmaßnahmen so gestaltet sind, dass in Summe über alle Gebäudeteile einschließlich der Anlagentechnik der derzeitige KfW Standard 55 erreicht wird.
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... - in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur und den Mitgliedstaaten:
Mitteilung
1. Einleitung
2. Problemstellung
2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt
2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen
2.3 Auswirkungen auf die Umwelt
2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz
2.5 Wissenslücken
2.6 Ausblick
3. Die Ziele des strategischen Ansatzes
4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen
4.1 Politik der Union
4.2 Weitere Initiativen
5. Maßnahmen
5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln
5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung
5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung
5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung
5.6 Schließen weiterer Wissenslücken
6. Schlussfolgerungen
Â
Â
Â
Drucksache 279/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere
... e) Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgesehenen SBBS von Ratingagenturen die Bestnote ("AAA") erhalten würden. Selbst die Senior-Tranchen würden bei einer vorgesehenen Aufteilung der Tranchen von 70 Prozent (Senior) zu 30 Prozent (Junior) wohl nicht mit der Bestnote bewertet. Zur Begründung wird auf die starke Korrelation zwischen den Staatsanleihen und auf das Fehlen gemeinschaftlicher Garantien durch die Eurostaaten hingewiesen.
Drucksache 506/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Durch die Einfügung der Unzumutbarkeitsprüfung kann in den erfassten Fällen im Streitfall ein Verfahren bei der nationalen Streitbeilegungsstelle der Bundesnetzagentur
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... 54. Auf EU-Ebene wird die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte eine Bewertung der aktuellen Herausforderungen vornehmen, denen sich die Erzeuger und Nutzer neuer Technologien im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte gegenübersehen. Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien hat darüber hinaus am 9. März 2018 eine einschlägige Erklärung zu KI, Robotik und autonomen Systemen veröffentlicht. Beispiele für internationale Anstrengungen sind: Asilomar AI principles (https://futureoflife.org/ai-principles/), Montréal Declaration for Responsible AI draft principles (https://www.montrealdeclaration-responsibleai.com/), UNI Global Union Top 10 Principles for Ethical AI (http://www.thefutureworldofwork.org/opinions/10-principles-for-ethical-ai/).
Mitteilung
1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen
Was ist künstliche Intelligenz?
Eine europäische KI-Initiative
2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB
Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI
3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU
3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft
Investitionen steigern 2018-2020
Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt
Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa
KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer
Unterstützung von Erprobung und Versuchen
Mobilisierung privater Investitionsmittel
Nach 2020
Bereitstellung von mehr Daten
3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen
Niemanden zurücklassen
3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens
Entwurf
Sicherheit und Haftung
Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen
3.4. Kräfte bündeln
Einbindung der Mitgliedstaaten
Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz
Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI
Internationale Ausrichtung
4. Fazit
Â
Â
Â
Drucksache 444/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... Die Europäische Union geht - unter Wahrung der Grenzen des Vertrags3 - entschlossen gegen terroristische Bedrohungen vor, insbesondere im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von 20154 und der Schaffung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion5. Sie hat Maßnahmen ergriffen, um Terroristen den Spielraum und die Mittel für Anschläge zu nehmen, terroristische Straftaten unionsweit unter Strafe zu stellen, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung zu verbessern, die Radikalisierung zu bekämpfen und den Schutz der Außengrenzen der Union zu verstärken. Die Rolle der Agenturen der Union, insbesondere von Eurojust und Europol, wurde gestärkt, die die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in der EU erleichtern, einschließlich der Koordinierung und des Informationsaustauschs in Terrorismusfällen auf Ersuchen der nationalen Behörden. Zusammen mit dieser Mitteilung wird ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Online-Verbreitung terroristischer Inhalte angenommen6.
Mitteilung
Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017
1. Einführung
2. Die Initiative der Kommission
3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten
3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen
3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise
3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer Fall
4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen
Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft
4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten
4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer künftiger Fall
5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten
5.1. Auswirkungen auf die EUStA
Sachliche Zuständigkeit
Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939
Haushalts - und Personalaspekte
5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden
6. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat
Anhang Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)
Artikel 1
Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 119/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... die Bayerische Staatsregierung hat am 17. April 2018 Frau Staatsministerin Ilse Aigner als Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur
Drucksache 175/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
... II sind mit Stand Dezember 2017 im erwerbsfähigen Alter arbeitslos, Quelle: Fluchtmigration: Bundesagentur für Arbeit). Zudem findet weiterhin ein Zuzug von Asylbewerbern statt, der über dem Niveau der Jahre 1994-2013 liegt (im Jahr 2017 186.644 Personen). Gleichzeitig ist sich die Bundesregierung ihrer humanitären Verantwortung gegenüber anerkannten Schutzberechtigten, bei denen eine Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Herkunftsstaat nicht möglich ist, bewusst. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, auch Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehegatte, Eltern von minderjährigen Ausländern und minderjährige ledige Ausländer) von subsidiär Schutzberechtigten einen geordneten und gestaffelten Familiennachzug zu ermöglichen. Um einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und den Interessen der subsidiär Schutzberechtigten an der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet unter Berücksichtigung von völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen zu schaffen, wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst mit dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges vom 8. März 2018 (BGBl I, 342) weiter bis zum 31. Juli 2018 ausgesetzt und zugleich bestimmt, dass ab dem 1. August 2018 der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus humanitären Gründen für 1.000 Personen pro Monat gewährt wird. Das Nähere soll durch ein weiteres Bundesgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf dient dieser Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab 1. August 2018. Damit wird eine Regelung zur Steuerung des Familiennachzugs zu diesen Personen für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen.
Drucksache 95/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) - COM(2018) 144 final
... agentur (ECHA) zu übertragen und das derzeitige hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erhalten.
Drucksache 3/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes (EEG) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ermittelte auf der Grundlage der vorliegenden Daten bei der BNetzA eine allererste Prognose über das mögliche zu erwartende Ausschreibungsvolumen in den anstehenden Ausschreibungsrunden. Die FA Wind-Prognose bestätigt zwar durchaus die Höhe von insgesamt 2 800 Megawatt zu den beiden fraglichen Ausschreibungsterminen, jedoch müssen dafür auch sämtliche positive Annahmen für die Ausschreibungsrunden eintreten und zudem das angenommene Volumen der jeweils noch zu genehmigenden Megawatt zutreffen. Dabei ist die wirtschaftliche Dynamik in der Branche momentan nur sehr schwierig einzuschätzen. Zwar gibt es etliche zurückgestellte Projekte, aber selbst für den Fall eines höheren Ausschreibungsvolumens könnten diese unter Umständen nicht schnell genug reaktiviert werden. Gründe hierfür sind beispielsweise noch fehlende Gutachten. Diese werden aber nicht fristgerecht mit dem nötigen Vorlauf bis zum dritten Ausschreibungstermin vorliegen, so dass dieses zurückgestellte Potenzial nicht schon in die dritte Ausschreibungsrunde einkalkuliert werden sollte.
Drucksache 515/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 391/1/18
... -Verordnung) der Bundesnetzagentur
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... /EG /EG18 und der Verordnung (EG) Nr. 726/200419 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur erhalten Regulierungsbehörden den Auftrag, die öffentliche Gesundheit zu fördern und zu schützen, indem sie die Verwendung sicherer und wirksamer Impfstoffe genehmigen und nach Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen deren Nutzen/Risiko-Profil kontinuierlich bewerten.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,
Â
Â
Â
Drucksache 391/18 (Beschluss)
... -Verordnung) der Bundesnetzagentur
Drucksache 261/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... Die bisherige Vergabe von Exzellenzsiegeln hat aus Sicht des Bunderates bislang keinen evidenten synergetischen Effekt gezeigt. Der Bundesrat bittet die Kommission, das Synergiepotenzial bei der Ausgestaltung der Verwaltungsmodalitäten durch die Kommission und die von ihr beauftragten Agenturen umzusetzen.
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Sollten sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf den Entwurf des Austrittsabkommens einigen, ist eine Übergangsphase zwischen dem Austrittsdatum (30. März 2019) und dem 31. Dezember 2020 vorgesehen. Während der Übergangsphase würden prinzipiell die Vorschriften der Union (der sogenannte "Besitzstand" der Union, einschließlich internationaler Übereinkommen8) in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet Anwendung finden, wenngleich das Vereinigte Königreich nicht mehr an der Verwaltung und Beschlussfassung der Organe, Einrichtungen oder Agenturen der EU mitwirken würde. Durch eine solche Übergangsphase wären weitere 21 Monate Zeit gewonnen, um sich auf den Tag vorzubereiten, an dem das EU-Recht keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet findet.... aber wir müssen uns auf alle Szenarien vorbereiten
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Â
Â
Â
Drucksache 98/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
... 2. Es sollte allerdings geprüft und dargelegt werden, welchen Mehrwert eine supranationale EU-Behörde, insbesondere vor dem Hintergrund bereits auf EU-Ebene vorhandener Einrichtungen und Gremien, hat. Aus Sicht des Bundesrates ist es im Rahmen einer solchen Prüfung wichtig, konkreter herauszustellen, inwieweit die Arbeit bereits bestehender Strukturen ergänzt bzw. in die Arbeitsbehörde überführt werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Berücksichtigung der EU-Agentur für Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der der Arbeit (OSHA), des Europäischen Netzwerks für öffentliche Arbeitsverwaltungen (PES-Netzwerk) sowie der von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD Regio) eingerichteten Anlaufstelle Grenze dargelegt werden. Zudem muss geprüft werden, wie eine Abgrenzung zur Arbeit der EURES-Grenzpartnerschaften erfolgt, damit Dopplungen vermieden werden können.
Drucksache 467/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... "Die Bundesagentur für Arbeit soll in der Beratung nach Absatz 1 auch auf Maßnahmen, Angebote und Leistungen außerhalb der Arbeitsförderung nach diesem Buch und der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch verweisen und dabei im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen eng zusammenarbeiten, insbesondere mit
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... 2. bewegliche Gegenstände, Gebäude, Räume, Raumteile und Bauteile, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile (Gegenstände), die mit radioaktiven Stoffen, die aus Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Nummer 1 oder 2, oder aus Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 7 des Strahlenschutzgesetzes stammen, kontaminiert sind oder durch die genannten Tätigkeiten aktiviert wurden.
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 140. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene deutliche Aufstockung der Finanzmittel für den Bereich Grenzmanagement. Die Einrichtung des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement erachtet er daher als konsequenten und wichtigen Schritt, um den für die Wahrung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts essenziellen Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten und den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Der finanzielle Bedarf der Agentur Europäische Grenz- und Küstenwache steigt insbesondere durch die weitere Implementierung der neuen Frontex-Verordnung sowie die mögliche Weiterentwicklung zu einer europäischen Grenzschutzpolizei.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Â
Â
Â
Drucksache 586/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)
... "Zu den Einsatzfeldern der nach Absatz 1 geförderten Arbeitsverhältnisse hat die Agentur für Arbeit jährlich eine Stellungnahme der Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner im Örtlichen Beirat, insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten, einzuholen. Die Stellungnahme muss einvernehmlich erfolgen. Eine von der Stellungnahme abweichende Festlegung der Einsatzfelder hat die Agentur für Arbeit schriftlich zu begründen."
§ 81 Teilhabechancengesetz
Â
Â
Â
Drucksache 371/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG )
... Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus den Einnahmen aus der anstehenden Bereitstellung von Frequenzen für den Mobilfunk durch die Bundesnetzagentur
Drucksache 602/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 279/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere
... e) Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgesehenen SBBS von Ratingagenturen die Bestnote ("AAA") erhalten würden. Selbst die Senior-Tranchen würden bei einer vorgesehenen Aufteilung der Tranchen von 70 Prozent (Senior) zu 30 Prozent (Junior) wohl nicht mit der Bestnote bewertet. Zur Begründung wird auf die starke Korrelation zwischen den Staatsanleihen und auf das Fehlen gemeinschaftlicher Garantien durch die Eurostaaten hingewiesen.
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... Bezüglich der Daten, der Nichtdiskriminierung und der Meistbegünstigung mahnten Experten weitere Überlegungen an. Hinsichtlich der Bedeutung von Rechtsbehelfen bestand unter den Experten jedoch insgesamt Einigkeit. Zum Teil gibt es Bedenken, dass interne Beschwerdemanagementsysteme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Belastung darstellen könnten. Einige nationale Experten befürworten die Förderung vorhandener bewährter Verfahren (möglicherweise im Rahmen einer Selbstregulierungsmaßnahme). Experten, die nationale Behörden vertreten, erkennen den Nutzen der Überwachung insgesamt an. Sie sprechen sich jedoch im Allgemeinen gegen die Einrichtung eines neuen Gremiums oder einer Europäischen Agentur für diesen Zweck aus.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geschäftsbedingungen
Artikel 4 Aussetzung und Beendigung
Artikel 5 Ranking
Artikel 6 Differenzierte Behandlung
Artikel 7 Datenzugang
Artikel 8 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
Artikel 9 Internes Beschwerdemanagementsystem
Artikel 10 Mediation
Artikel 11 Spezialisierte Mediatoren
Artikel 12 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
Artikel 13 Verhaltenskodex
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Â
Â
Â
Drucksache 402/18
Antrag der Länder Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende
... als Kundenanlagen zu qualifizieren sind, den Mieterstromzuschlag nach dem EEG erhalten können. Die Bewertung, ob und wann es sich um ein öffentliches Stromnetz oder um eine Kundenanlage handelt, wird derzeit von unterschiedlichen Seiten sehr uneinheitlich vorgenommen und zusätzlich durch Auslegungen der Bundesnetzagentur
Drucksache 515/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... 15 Die einschlägige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann bei der Exekutivagentur für Innovation und Netze eingesehen werden: https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-transport/apply-funding/2017-cef-transport-blending-map-call
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... Außerdem wird mit dem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie der strafrechtliche Rahmen der Union im Hinblick auf die Bekämpfung schwerer Straftaten, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 2016/794 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)8, gestärkt und weiterentwickelt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel II ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN
Artikel 4 Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen
Artikel 5 Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden
Artikel 6 Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden
Kapitel III DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN
Artikel 7 Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle
Artikel 8 Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden
Artikel 9 Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten
Kapitel IV EUROPOL
Artikel 10 Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen
Artikel 11 Datenschutzanforderungen
Kapitel V zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten
Artikel 12 Anwendungsbereich
Artikel 13 Verarbeitung sensibler Daten
Artikel 14 Aufzeichnung von Auskunftsersuchen
Artikel 15 Beschränkung der Rechte betroffener Personen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Überwachung
Artikel 17 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 18 Bewertung
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Â
Â
Â
Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... Um eine wirksame Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten und deren Ergebnisse zu verfolgen, wird die Kommission weiterhin eng mit den maßgeblichen Interessenträgern der nationalen Behörden und EU-Agenturen zusammenarbeiten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 506/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Die eigentumsrechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens können nicht alleine dafür herangezogen werden, ob die Bauarbeiten als aus öffentlichen Mitteln finanziert gelten. Hier hat es in der rechtlichen Bewertung der jüngsten Zeit durch die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur
Drucksache 472/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass durch das Vorhaben, das die Interessen der Länder berührt, in Abschnitt 8 des Verordnungsvorschlags der Agentur Unterstützungsaufgaben im Bereich der Rückkehr zugewiesen werden, die im Schwerpunkt das ausländerbehördliche Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren betreffen. Insbesondere sollen der Agentur exekutive Befugnisse eingeräumt werden, die - ohne nähere rechtliche Ausgestaltung - die Anwendung von Verwaltungszwang einschließen.
Drucksache 486/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... Die Klarstellungen zu den Grundsätzen der Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten in § 13 und die Änderung der Anerkennung von Beihilfen und Beiträgen zu Unfallkassen in § 15 erzeugen einen nicht quantifizierbaren geringeren Verwaltungsaufwand bei kommunalen Trägern, der Bundesagentur für Arbeit und den gemeinsamen Einrichtungen, da in Einzelfällen von einer verwaltungsaufwändigen Ermittlung der tatsächlichen Kosten abgesehen werden kann.
Drucksache 399/18
... gibt den Rahmen zur Erstellung des Frequenzplanes vor, der die Grundlage für konkrete Frequenzzuteilungen durch die dafür zuständige Bundesnetzagentur
Drucksache 171/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindergeldrechts
... Die Anpassung des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes führt zu einem einmaligen maschinellen Umstellungsaufwand bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von [Kostenhöhe muss Bundere-gierung ermittelt werden und zu einem einmaligen Aufwand für die Umsetzung der Datenübermittlung in Höhe von [Bezifferung seitens BMF]. Darüber hinaus entsteht Aufwand in nicht bezifferbarer Höhe für personell anzupassende Kindergeldfestsetzungen, die vom Programmlauf nicht erfasst werden.
Drucksache 601/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... die Bayerische Staatsregierung hat am 27. November 2018 Herrn Staatsminister Dr. Hans Reichhart als Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur
Drucksache 366/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)
... Das IAB kam auf der Grundlage von Befragungen, der Aufbereitung von administrativen Arbeitsmarktdaten und qualitativen und quantitativen Analysemethoden zu dem Ergebnis, nur etwa 1,4 Prozent der Langzeitarbeitslosen hätten überhaupt eine Bescheinigung ihrer Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter oder der Arbeitsagentur angefordert. Bei rund 25 000 Beschäftigungseintritten pro Monat im untersuchten Zeitraum ergebe das monatlich rund 350 Anfragen deutschlandweit. Die Zahl der tatsächlich genutzten Bescheinigungen liege nochmals darunter.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II
4. Zu Artikel 1 Nummer 2, 4 § 16e Absatz 2 Satz 3, § 16i Absatz 2 Satz 1 SGB II Zu Artikel 2 § 27 Absatz 3 Nummer 5 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 4 SGB II Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 3 SGB II Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 4 MiLoG
Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5* - neu - SGB II
Hauptempfehlung zu Ziffer 10 nur AIS :
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II
Hilfsempfehlung zu Ziffer 9:
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 einleitender Satzteil SGB II
Hauptempfehlung zu Ziffer 13:
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II
Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 und Hauptempfehlung zu Ziffer 14:
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II
Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II
15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB II
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - SGB II
19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II
20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
Â
Â
Â
Drucksache 391/18
... es vor, die den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Differenzierungsmangel beseitigt. Zudem werden die Vorgaben der Geoblocking-VO umgesetzt, indem die Bundesnetzagentur
Drucksache 3/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Über den bereits bei der letzten Novelle des EEG festgestellten Erfüllungsaufwand des Bundes (siehe Bundestagsdrucksache 18/8860) hinaus sind minimale Auswirkungen durch Änderung des Ausschreibungsdesigns bei der Bundes-netzagentur zu erwarten. Da letztlich die Zahl der von der Bundesnetzagentur
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Umweltagentur (EUA) auswirken. Allerdings wird dies in jedem Fall durch die Finanzausstattung und die Personalzuweisung für die EUA im darauffolgenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) für die Zeit nach 2020 abgedeckt werden.
Drucksache 234/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 8. Er begrüßt die angestrebte Verdoppelung der finanziellen Mittel für das Programm ab 2021. Er mahnt aber hinsichtlich der zugleich angestrebten Verdreifachung der Teilnehmendenzahl an, dass die qualitätsgesicherte physische Mobilität weiterhin Kern des Programms bleiben muss. Virtuelle Mobilität kann den Austausch erleichtern, sollte aber in den verschiedenen Formaten stets auch mit physischer Mobilität verbunden sein. Die Verdreifachung der Teilnehmendenzahl und der Anspruch, das Programm inklusiver zu gestalten, führen zu einem gesteigerten Verwaltungsaufwand, der eine Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und eine angemessene Anpassung des Budgetanteils für die nationalen Agenturen erfordert.
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Umweltagentur.
Drucksache 551/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Die Anzahl der signifikanten Stellen ist bei der Anwendung der Rundungsregel im Hinblick auf die Feststellung, ob der in der Verordnung festgelegte Emissionsgrenzwert eingehalten ist oder nicht, relevant. Im Sinne einer Gleichbehandlung von Anlagentypen, die sich nur in der Leistungsklasse unterscheiden,
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... Umweltagentur, die bis zum 15. Februar 2017 in nationales Recht umzusetzen waren, wurden über einen Erlass an das Umweltbundesamt abgedeckt.
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... In den vergangenen Jahren haben Anbieter von Marktanalysen und Ratingagenturen ihre Bemühungen verstärkt, die Leistung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance sowie ihre Fähigkeit zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten. Solche Bewertungen tragen zu einer nachhaltigeren Kapitalallokation bei und verbessern den Informationsfluss zwischen Emittenten und Anlegern. Da es keine allgemein anerkannten Marktnormen für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen gibt, ist die Transparenz der von Analyseanbietern verwendeten Methoden besonders wichtig. Darüber hinaus argumentieren einige Interessenträger, dass der Schwerpunkt, den Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen auf sehr große Emittenten legen, negative Auswirkungen auf die Attraktivität kleinerer Emittenten für institutionelle Anleger hat.
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Bei der Erforschung endokriner Disruptoren konnten in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte erzielt werden. Seit der Verabschiedung der Gemeinschaftsstrategie von 1999 sind viele tausend durch Peer-Review geprüfte wissenschaftliche Arbeiten erschienen, in denen das Wesen einer endokrinen Störung, ihre Ursachen und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Wildtierpopulationen untersucht wurden. Auch in Veröffentlichungen der Europäischen Kommission, von EU-Agenturen bzw. im Rahmen von durch die Kommission mitorganisierten Tätigkeiten wurde über Fortschritte berichtet.
2 Einleitung
Was ist das endokrine System?
1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN
Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden
2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN
Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU
EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren
Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele
Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren
3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN
Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren
Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ein integratives Konzept
4. Schlussfolgerung
Â
Â
Â
Drucksache 510/18
Vorschlag an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... In den Vorschlag sind auch die Ergebnisse von weiteren Treffen mit Interessenträgern und EU-Institutionen eingeflossen. Im Mittelpunkt stand (meist mit Schwerpunkt auf für die einzelnen Interessenträger jeweils besonders relevanten Aspekten) das Gleichgewicht zwischen der aufgrund aufsichtlicher Bedenken nötigen Änderung des bestehenden Rahmens und der Vermeidung von Störungen der nationalen Systeme. Beiträge, bei denen auf aufsichtliche Bedenken im Zusammenhang mit der günstigeren Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen eingegangen wurde, kamen hauptsächlich vom ESRB, der EBA und der Europäischen Zentralbank, bis zu einem gewissen Grad auch von den zuständigen Behörden in Mitgliedstaaten mit gut entwickelten Märkten für gedeckte Schuldverschreibungen und von Ratingagenturen. Anmerkungen zu gut funktionierenden nationalen Märkten kamen in erster Linie von Mitgliedstaaten mit gut entwickelten Märkten für gedeckte Schuldverschreibungen, von Emittenten und von Anlegern.
Drucksache 19/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht - COM(2018) 23 final
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich in den Mitgliedstaaten und den deutschen Ländern insbesondere bei Fragen der Inklusion im engeren Sinne unterschiedliche Ansätze herausgebildet und bewährt haben. Vor diesem Hintergrund kann die Expertise der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung auf freiwilliger Basis genutzt werden. Die Arbeit der Agentur kann fachliche Impulse geben und als Diskussionsforum dienen, keinesfalls jedoch verbindliche Standards setzen oder vorgeben, was ein erfolgreicher inklusiver Ansatz ist.
Drucksache 261/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... Die bisherige Vergabe von Exzellenzsiegeln hat aus Sicht des Bunderates bislang keinen evidenten synergetischen Effekt gezeigt. Er bittet die Kommission, das Synergiepotenzial bei der Ausgestaltung der Verwaltungs-modalitäten durch die Kommission und die von ihr beauftragten Agenturen umzusetzen.
Drucksache 10/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 440/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet - Antrag des Landes Hessen -
... "Die tatsächlich erhaltene Datenübertragungsrate ist entsprechend der vorliegenden Daten der Bundesnetzagentur
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Diese Pilotmaßnahmen sollen geeignete Programme, Initiativen und Akteure sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zusammenführen. Dazu gehören Forschungsprogramme, das Europäische System zur Überwachung von Infektionskrankheiten47‚ das medizinische Fachwissen und die Arbeit der europäischen Referenznetze, die Europäische Plattform für die Registrierung seltener Krankheiten und das weltweite Informationsarchiv für seltene Krankheiten (Orphanet) im Rahmen des geplanten gemeinsamen europäischen Kofinanzierungsprogramms zur Erforschung seltener Erkrankungen. Die Pilotmaßnahmen werden mit klinischen Vereinigungen, zuständigen nationalen Behörden, den für die Bewertung von Gesundheitstechnologien zuständigen Stellen, Forschungsinfrastrukturen, der Industrie, der Initiative Innovative Arzneimittel (IMI) und einschlägigen EU-Agenturen48 entwickelt.
Mitteilung
1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT
2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene
3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten
4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE
5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE
6. NÄCHSTE Schritte
Â
Â
Â
Drucksache 336/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenz-geld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 - InsoGeldFestV 2019)
... Zu den durch die Umlage zu deckenden Aufwendungen gehören das Insolvenzgeld (§ 165 ff. SGB III) einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 175 SGB III), die Verwaltungskosten und die Kosten für den Einzug der Umlage sowie die Kosten für die Prüfung der Arbeitgeber (§ 358 Absatz 3 SGB III).
Drucksache 104/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Im EEG 2017 werden daneben die Regelungen für die teilweise Befreiung von neuen KWK-Anlagen von der EEG-Umlage an die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission angepasst. Die bis Ende des Jahres 2017 geltende reduzierte EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen, die der Eigenversorgung dienen, führt nach den Maßstäben des EU-Beihilferechts zu einer Überförderung bei einigen Anlagentypen. Deshalb wird die entsprechende Regelung angepasst. Auch die gesetzlich bestimmte Vergütung für größere Solaranlagen wird wegen einer bestehenden Überförderung aus beihilferechtlichen Gründen abgesenkt. Schließlich werden im Bereich der Weiterleitung von Strom Schätzungsmöglichkeiten eingeführt, um den Erfüllungsaufwand zu verringern.
Drucksache 647/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung
... Bei überwachungsbedürftigen Anlagen sind je nach Art der Anlage und gegebenenfalls des Anlagenteils verschiedene wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, die jeweils unterschiedliche Prüffristen aufweisen (zum Beispiel äußere, innere und Festigkeitsprüfung, Zwischen- und Hauptprüfungen).
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.