3029 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Agent"
Drucksache 444/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat:
... 3. Der Bundesrat erinnert an die Verhandlungen zu der ab 1. Juli 2017 geltenden Verordnung (EU) Nr. 2016/794 vom 11. Mai 2016 über die Agentur der EU für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) (Europol-Verordnung). Seinerzeit haben die Mitgliedstaaten der EU sich eindeutig für eine EU-Agentur Europol ohne Exekutivbefugnisse eingesetzt und damit den Grundgedanken zur Einrichtung von Europol ausdrücklich beibehalten. In Artikel 6 der Europol-Verordnung wurde nach intensiver Diskussion vereinbart, dass Europol in bestimmten Fällen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten um Einleitung, Durchführung oder Koordinierung strafrechtlicher Ermittlungen ersuchen kann. Demgegenüber muss dem Ersuchen von Europol durch die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten nicht stattgegeben werden. Im Zuge der Diskussion war es den Mitgliedstaaten der EU wichtig, ihre nationale Souveränität zu behalten. In den Verhandlungen haben die Länder durchweg ebenfalls diese Auffassung vertreten und sich gegen die Einrichtung von Exekutivbefugnissen und eine verpflichtende Umsetzung von Ersuchen der EU-Agentur Europol durch die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten ausgesprochen (vergleiche BR-Drucksache 346/13(B), Ziffer 8). Nunmehr ist in der Mitteilung vorgesehen, dass die EUStA eng mit "anderen Unionsakteuren wie Eurojust und Europol zusammenarbeiten [...], um für die effektive Umsetzung des Unionsansatzes für die Ermittlungen und Verfolgung terroristischer Straftaten zu sorgen". Die Erweiterung der Zuständigkeit der EUStA darf nicht dazu führen, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beschnitten werden und nunmehr über die EUStA den EU-Agenturen, wie zum Beispiel Europol, Kompetenzen eingeräumt werden, die dem Grundgedanken der ursprünglichen Einrichtung der Organisation zur Unterstützung der Mitgliedstaaten nicht mehr entsprechen.
Drucksache 272/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Der Bundesagentur für Arbeit entstehen für die Beitragszahlung keine Mehraufwendungen.
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... (4) Jede Vertragspartei gewährt jedem bezeichneten Unternehmen der anderen Vertragspartei das Recht, seine Beförderungsleistungen unmittelbar in eigenen Verkaufsräumen, durch seine Agenten im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei und im Wege des elektronischen Direktvertriebs an jeden Kunden in jeder frei konvertierbaren Währung zu verkaufen.
Drucksache 366/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)
... (6) Zu den Einsatzfeldern der nach Absatz 1 geförderten Beschäftigungsverhältnisse hat die Agentur für Arbeit jährlich eine Stellungnahme des Örtlichen Beirats, insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten, anzufordern. § 18d Satz 2 gilt entsprechend."
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 6 - neu - SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 SGB II
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Â
Â
Â
Drucksache 191/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
... agentur, orientiert.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... es in dem durch die Bundesnetzagentur
Drucksache 440/18
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet
... d. die Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur
Drucksache 33/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiter-leitungsverordnung - BDWV )
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiter-leitungsverordnung -
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wurden Informationen über Meeresabfälle an europäischen Stränden von der Arbeitsgruppe der Gemeinsamen Forschungsstelle über Tätigkeiten im Bereich der Meeresabfälle (Überwachungsprogramme, Säuberungskampagnen und Forschungsprojekte) zusammengestellt, die im Laufe des Jahres 2016 an 276 Stränden in 17 EU-Mitgliedstaaten und an vier Regionalmeeren erhoben wurden. Bei 679 Erhebungen wurden insgesamt 355 671 Abfallartikel gefunden und nach Häufigkeit geordnet, und zwar hauptsächlich nach den Kategorien der Masterliste der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für Strandabfälle. Auf Basis der Liste der Gemeinsamen Forschungsstelle wurde anschließend eine kürzere Liste erstellt, mit separaten Rubriken für die relativen Anteile von Abfallartikeln, die in Bezug auf Herkunft, Verwendung oder Material vergleichbar und grundsätzlich einem bestimmten Politikbereich zuzuordnen sind. Diese Daten wurden außerdem durch mehrere bereits laufende Projekte ergänzt, wie z.B. ein von der Europäischen Umweltagentur entwickeltes Projekt zur Sammlung von Daten über Meeresabfälle ("Marine Litter Watch")20.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Â
Â
Â
Drucksache 15/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht - COM(2018) 32 final
... 4. Quelle: Beitrag der schwedischen Umweltschutzagentur und Frankreichs. Studien: Goodpoint, Information on Hazardous Substances in Waste, 2016 (EN) und Goodpoint, Information Transfer on Hazardous Substances, 2017 (EN).
Drucksache 510/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 467/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... "Die Bundesagentur für Arbeit soll in der Beratung nach Absatz 1 auch auf Maßnahmen, Angebote und Leistungen außerhalb der Arbeitsförderung nach diesem Buch und der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch verweisen und dabei im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen eng zusammenarbeiten, insbesondere mit
Drucksache 353/18
... Die Bundesnetzagentur
Drucksache 506/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Die eigentumsrechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens können nicht alleine dafür herangezogen werden, ob die Bauarbeiten als aus öffentlichen Mitteln finanziert gelten. Hier hat es in der rechtlichen Bewertung der jüngsten Zeit durch die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... m) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine klare rechtliche Handhabe der Netzbetreiber gegenüber den Kraftwerksbetreibern einerseits sowie der Bundesnetzagentur
Drucksache 145/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
... Bei der Bundesnetzagentur
Drucksache 602/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 95/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)
... agentur (ECHA) zu übertragen und das derzeitige hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erhalten.
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... Eine Befristung ist weder vorgesehen noch zweckdienlich. Eine Evaluation erfolgt nach Bedarf. Zudem werden durch die Europäische Kommission sowie durch die Fischereiaufsichtsagentur regemäßig Evaluationen der bestehenden Regelwerke durchgeführt, welche zur Überprüfung des angemessenen Verhältnisses zwischen den Ergebnissen und eingetretenen Nebenwirkungen herangezogen werden können.
Drucksache 9/18
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Die vorgeschlagenen Änderungen wirken sich im Hinblick auf die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens auf den Erfüllungsaufwand bei der mit der Durchführung der Ausschreibungen beauftragten Bundesnetzagentur
Drucksache 234/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 8. Der Bundesrat begrüßt die angestrebte Verdoppelung der finanziellen Mittel für das Programm ab 2021. Er mahnt aber hinsichtlich der zugleich angestrebten Verdreifachung der Teilnehmendenzahl an, dass die qualitätsgesicherte physische Mobilität weiterhin Kern des Programms bleiben muss. Virtuelle Mobilität kann den Austausch erleichtern, sollte aber in den verschiedenen Formaten stets auch mit physischer Mobilität verbunden sein. Die Verdreifachung der Teilnehmendenzahl und der Anspruch, das Programm inklusiver zu gestalten, führen zu einem gesteigerten Verwaltungsaufwand, der eine Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und eine angemessene Anpassung des Budgetanteils für die nationalen Agenturen erfordert.
Drucksache 443/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG
... - In Frankreich schätzte die Agentur ADEME (Agence de l'Environnement et de la Maitrise de l'Energie/Agentur für Umwelt und Energieeinsparungen) im Jahr 2010, dass die Einsparungen bei der Beleuchtung etwa 440 GWh (~ 0,1 % des jährlichen Stromverbrauchs) betrügen und möglicherweise gewisse Wärmeenergieeinsparungen vorhanden seien. EDF schätzte im Jahr 1995, dass sich die Einsparungen auf etwa 1200 GWh beliefen, die späteren Schätzungen lagen jedoch näher an dem genannten Wert für 201011. - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gab im Jahr 2015 an, dass die Einsparungen in Deutschland inzwischen vernachlässigbar seien, da die für Beleuchtung aufgewendete Energie nur noch etwa 8 % des Energieverbrauchs ausmache, während die für Freizeitaktivitäten eingesetzte Energiemenge zugenommen habe12.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Â
Â
Â
Drucksache 33/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiter-leitungsverordnung - BDWV )
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiter-leitungsverordnung -
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... (36) Einige Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, darunter das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), verfügen über externe Kanäle und Verfahren für den Empfang von Meldungen über Verstöße, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, wobei in erster Linie die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet wird. Diese Richtlinie lässt solche eventuell vorhandenen externen Meldekanäle und -verfahren unberührt, gewährleistet jedoch, dass Personen, die bei den Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Verstöße melden, in der gesamten Union von gemeinsamen Mindestschutzstandards profitieren.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Â
Â
Â
Drucksache 80/18
Vorschlag an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... Diese Änderung sieht vor, die aktuelle Erleichterung, die in der Marktmissbrauchsverordnung für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten vorgesehen ist, durch eine weniger aufwändige ‚Liste der laufenden Insider‘ zu ersetzen. Diese wäre für die KMU leichter zu erstellen und dennoch für Nachforschungen der zuständigen nationalen Behörden über Fälle von Insiderhandel weiterhin hinreichend aussagefähig. Diese Liste der ‚laufenden Insider‘ würde alle Personen beinhalten, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen über diesen Emittenten aufgrund ihrer Funktion beim Emittenten (wie Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsgremien) oder ihrer Position haben (Führungskräfte, die Managemententscheidungen treffen können, die sich auf die zukünftigen Entwicklungen und geschäftlichen Aussichten des Emittenten auswirken, und Verwaltungspersonal mit regelmäßigem Zugang zu Insiderinformationen). Diese Erleichterung wird lediglich Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten gewährt, und zwar unbeschadet der Pflichten von Personen, die in ihrem Namen oder auf deren Rechnung handeln (wie Buchhalter, Rechtsanwälte, Ratingagenturen...), um gemäß Artikel 18 Absätze 1 bis 5 ihre eigenen Insiderlisten zu erstellen, zu aktualisieren und auf Anfrage der zuständigen Nationalen Behörde bereitzustellen.
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Die EBA hat vor Kurzem Empfehlungen zur Auslagerung an Anbieter von Cloud-Diensten veröffentlicht.31 Als direkte Aufsichtsbehörde für Ratingagenturen und Transaktionsregister prüft auch die ESMA diese Sachverhalte und will 2018 Klarheit darüber schaffen, welche Anforderungen diese Unternehmen erfüllen müssen, wenn sie Cloud-Dienste nutzen. Mit der Auslagerung an Anbieter von Cloud-Diensten befasst sich auch die EIOPA im "InsurTech"-Bereich. Der Problematik muss jedoch über diese bestehenden Initiativen hinaus Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zusätzliche Sicherheit könnte erreicht werden, indem die Erwartungen der Aufsichtsbehörden in förmlichen Leitlinien der ESA ausformuliert würden.32
Drucksache 80/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 10/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 402/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende
... als Kundenanlagen zu qualifizieren sind, den Mieterstromzuschlag nach dem EEG erhalten können. Die Bewertung, ob und wann es sich um ein öffentliches Stromnetz oder um eine Kundenanlage handelt, wird derzeit von unterschiedlichen Seiten sehr uneinheitlich vorgenommen und zusätzlich durch Auslegungen der Bundesnetzagentur
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... Angesichts der sich rasch ändernden Cybersicherheitslage legten die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im September 2017 eine Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel "Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen"3 vor, um die Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr der EU im Bereich der Cyberangriffe weiter zu stärken. In der gemeinsamen Mitteilung, die auch auf früheren Initiativen aufbaut, wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, darunter u.a. die Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), die Schaffung eines freiwilligen unionsweiten Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung, um die Cybersicherheit von Produkten und Diensten in der digitalen Welt zu erhöhen, sowie ein Konzept für eine rasche und koordinierte Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle und -krisen großen Ausmaßes.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 205. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene deutliche Aufstockung der Finanzmittel für den Bereich Grenzmanagement. Die Einrichtung des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement erachtet er daher als konsequenten und wichtigen Schritt, um den für die Wahrung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts essenziellen Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten und den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Der finanzielle Bedarf der Agentur Europäische Grenz- und Küstenwache steigt insbesondere durch die weitere Implementierung der neuen Frontex-Verordnung sowie die mögliche Weiterentwicklung zu einer europäischen Grenzschutzpolizei.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Â
Â
Â
Drucksache 120/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 120/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 401/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... Bei der Erarbeitung der Kriterien und der Liste muss die Europäische Kommission die wissenschaftliche Expertise der Europäischen Arzneimittelagentur, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und anderer relevanter Einrichtungen der Europäischen Union berücksichtigen.
Drucksache 104/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 19/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht - COM(2018) 23 final
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich in den Mitgliedstaaten und den deutschen Ländern insbesondere bei Fragen der Inklusion im engeren Sinne unterschiedliche Ansätze herausgebildet und bewährt haben. Vor diesem Hintergrund kann die Expertise der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung auf freiwilliger Basis genutzt werden. Die Arbeit der Agentur kann fachliche Impulse geben und als Diskussionsforum dienen, keinesfalls jedoch verbindliche Standards setzen oder vorgeben, was ein erfolgreicher inklusiver Ansatz ist.
Drucksache 503/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung
... Buches Sozialgesetzbuch ergeben sich Kosten von etwa 30 Millionen Euro im Jahr. Des Weiteren ergeben sich zusätzliche Kosten für die Bundesagentur für Arbeit durch die Übernahme der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (inklusive Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro jährlich. Auch in weiteren Sozialversicherungszweigen ergeben sich bei den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung insgesamt Mehrausgaben in der Größenordnung eines höheren zweistelligen Millionenbetrags.
Drucksache 3/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes (EEG)
... Über den bereits bei der letzten Novelle des EEG festgestellten Erfüllungsaufwand des Bundes (siehe Bundestagsdrucksache 18/8860) hinaus sind minimale Auswirkungen durch Änderung des Ausschreibungsdesign bei der Bundesnetzagentur
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Am 30. November 2016 stellt die Kommission das Paket "Saubere Energie für alle Europäer" vor, mit dem darauf abgezielt wird, Flexibilität, Dekarbonisierung und Innovation auf dem Strommarkt durch unverfälschte Marktsignale zu fördern; es besteht aus acht Gesetzgebungsvorschlägen, von denen vier die Stromversorgung betreffen. Zum Vorschlag für eine Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt46 erhielt die Kommission elf begründete Stellungnahmen47 mit verschiedenen Argumenten.48 Einige Kammern der Parlamente brachten vor, dass der Vorschlag negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit der Stromversorgung hätte. Andere äußerten Bedenken über die zusätzlichen Befugnisse, die der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden übertragen wurden, während wieder andere Bedenken hinsichtlich des Rechts der Mitgliedstaaten hatten, über ihren eigenen Energiemix zu entscheiden. Einige Parlamente zeigten sich zudem kritisch gegenüber den Vorschriften des Vorschlags zur Gebotszonenkonfiguration, zur vorgeschlagenen Einrichtung von regionalen Betriebszentren, die eingesetzt werden, um im Interesse von Regionen zu handeln, oder zur im Vorschlag vorgesehenen Befugnis der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten.
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
Â
Â
Â
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Horizont 2020 ist sein Geld wert. Nachdem die Programmdurchführung in großem Umfang an spezialisierte Exekutivagenturen übertragen und mit Hilfe der gemeinsamen Unterstützungsstelle harmonisiert wurde, ist der Verwaltungsaufwand von Horizont 2020 geringer als beim RP7. Die Verwaltungsausgaben liegen unter dem veranschlagten Wert von 5 %, ein für Exekutivagenturen und das EIT besonders niedriger Anteil.
Drucksache 272/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU
Drucksache 444/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... 8. Der Bundesrat erinnert an die Verhandlungen zu der ab 1. Juli 2017 geltenden Verordnung (EU) Nr. 2016/794 vom 11. Mai 2016 über die Agentur der für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) (Europol-Verordnung). Seinerzeit haben die Mitgliedstaaten der sich eindeutig für eine EU-Agentur Europol ohne Exekutivbefugnisse eingesetzt und damit den Grundgedanken zur Einrichtung von Europol ausdrücklich beibehalten. In Arti-kel 6 der Europol-Verordnung wurde nach intensiver Diskussion vereinbart, dass Europol in bestimmten Fällen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten um Einleitung, Durchführung oder Koordinierung strafrechtlicher Ermittlungen ersuchen kann. Demgegenüber muss dem Ersuchen von Europol durch die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten nicht stattgegeben werden. Im Zuge der Diskussion war es den Mitgliedstaaten der wichtig, ihre nationale Souveränität zu behalten. In den Verhandlungen haben die Länder durchweg ebenfalls diese Auffassung vertreten und sich gegen die Einrichtung von Exekutivbefugnissen und eine verpflichtende Umsetzung von Ersuchen der EU-Agentur Europol durch die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten ausgesprochen (vergleiche BR-Drucksache 346/13(B), Ziffer 8). Nunmehr ist in der Mitteilung vorgesehen, dass die EUStA eng mit "anderen Unionsakteuren wie Eurojust und Europol zusammenarbeiten [...], um für die effektive Umsetzung des Unionsansatzes für die Ermittlungen und Verfolgung terroristischer Straftaten zu sorgen". Die Erweiterung der Zuständigkeit der EUStA darf nicht dazu führen, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beschnitten werden und nunmehr über die EUStA den EU-Agenturen, wie zum Beispiel Europol, Kompetenzen eingeräumt werden, die dem Grundgedanken der ursprünglichen Einrichtung der Organisation zur Unterstützung der Mitgliedstaaten nicht mehr entsprechen.
Drucksache 98/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
... 2. Der Bundesrat unterstützt daher das Grundanliegen der Kommission, mit der Errichtung einer europäischen Arbeitsagentur vor allem faire Arbeitsbedingungen zu sichern und den Schutzrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Hintergrund eines wachsenden europäischen Arbeitsmarktes bei einer sich verändernden Arbeitswelt zur Durchsetzung zu verhelfen.
Drucksache 77/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze - Antrag des Landes Hessen -
... ‚Auch ein flexibler und netzdienlicher Betrieb konventioneller Kraftwerke kann die Stromnetze entlasten. Anzumerken ist, dass grundsätzlich noch eine gewisse konventionelle Mindestleistung notwendig ist, um einen sicheren Betrieb der Stromnetze zu gewährleisten ("mustrun"). Der im April 2017 veröffentlichte Bericht der Bundesnetzagentur
Drucksache 362/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013
sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit")
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... 10. Die EU hatte eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Regelungsverfahren zur Zulassung von Biosimilars. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat 2006 das erste Biosimilar zugelassen - die US-Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelzulassungsbehörde (Food and Drug Administration - FDA) dagegen erst 2015. Für die Entwicklung eines Biosimilars müssen häufig mehr als 250 Mio. EUR in Innovationen investiert werden.
Vorschlag
Begründung
Kontext des Vorschlags
- Zentrale Elemente des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang Anhang I Logo
Â
Â
Â
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... (14) Diensteanbieter, die einen Vertreter bestellen müssen, sollten hierzu eine bestehende Niederlassung in einem Mitgliedstaat wählen können, wobei es sich um ein Unternehmen oder eine Zweigniederlassung, eine Agentur, ein Büro, den Satzungssitz oder den tatsächlichen Sitz handeln kann; auch kann mehr als ein Vertreter bestellt werden. Eine Unternehmensgruppe sollte jedoch nicht gezwungen sein, für jedes Unternehmen dieser Gruppe einen Vertreter zu bestellen. Bei der Beweiserhebung in Strafverfahren finden im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander verschiedene Rechtsakte auf der Grundlage von Titel V Kapitel 4 AEUV Anwendung. Infolge dieser "variablen Geometrie" im gemeinsamen Strafrechtsraum muss sichergestellt werden, dass die Richtlinie die Entstehung weiterer Disparitäten oder Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt nicht dadurch begünstigt, dass sie es Diensteanbietern, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten Dienste anbieten, gestattet, Vertreter in den Mitgliedstaaten zu bestellen, die sich nicht an den einschlägigen Rechtsinstrumenten beteiligen; hierdurch würde das Problem nicht gelöst. Es sollte deshalb in einem Mitgliedstaat, der an den einschlägigen Rechtsinstrumenten der Union beteiligt ist, mindestens ein Vertreter bestellt werden, um zu vermeiden, dass die in dieser Richtlinie vorgesehene Vertretungsregelung in ihrer Wirkung geschwächt wird, und um die Synergien zu nutzen, die mit einer Person verbunden sind, die für die Entgegennahme, Befolgung und Durchsetzung von Beschlüssen und Anordnungen bestellt wurde, die im Zusammenhang mit der Beweiserhebung in Strafverfahren einschließlich auf der Grundlage der [Verordnung] oder des Rechthilfeübereinkommens von 2000 erlassen wurden. Darüber hinaus werden durch die Bestellung eines Vertreters, die auch die Einhaltung nationaler rechtlicher Verpflichtungen sicherstellen könnte, die Synergien genutzt, die sich daraus ergeben, dass es eine eindeutige Kontaktperson gibt, über die die Diensteanbieter zum Zwecke der Beweiserhebung in Strafsachen erreichbar sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Vertreter
Artikel 4 : Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 : Sanktionen
Artikel 6 : Koordinierung
Artikel 7 , 8, 9 und 10
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertreter
Artikel 4 Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Koordinierung
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Bewertung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Â
Â
Â
Drucksache 440/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen
... d) die Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur
Drucksache 344/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2018 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2018 - BBFestV 2018)
... Die Grundlage für die Ermittlung des landesspezifischen Wertes nach § 46 Absatz 9 SGB II bilden die Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit über Zahlungsansprüche des Jahres 2017 für laufende Unterkunfts- und Heizkosten von Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine erwerbsfähige ausländische Person lebt. Diese ausländische Person muss sich in Deutschland aufgrund einer Aufenthaltsge-stattung, einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des
Drucksache 435/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen
... "(1) Die Finanzbehörden und die Bundesagentur für Arbeit übermitteln dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder für die in Absatz 2 bestimmten Zwecke monatlich die bei ihnen vorhandenen Daten nach Maßgabe der §§ 2 und 3 und der nach § 5 erlassenen Rechtsverordnung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank übermitteln dem Statistischen Bundesamt für die in Absatz 2 bestimmten Zwecke jährlich die bei ihnen vorhandenen Daten nach Maßgabe der §§ 3a und 3b und der nach § 5 erlassenen Rechtsverordnung. Die in Satz 1 und 2 genannten Stellen informieren das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder so früh wie möglich über anstehende Änderungen der zu übermittelnden Daten, soweit diese Änderungen die Verwendung der Daten nach Absatz 2 beeinträchtigen könnten."
Drucksache 551/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 283/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetz es (Kundendatenauskunftsverordnung - KDAV )
... Auch aus fachlicher Sicht ist die Schaffung der Verordnung erforderlich. Die Verordnung führt zu einer verbesserten Rechtsgrundlage für die Bundesnetzagentur
Drucksache 689/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur
Drucksache 590/17 (Beschluss)
... b) die Bundesnetzagentur
Drucksache 217/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 2022
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 2022
Drucksache 590/17
... Die Frequenzverordnung gibt den Rahmen zur Erstellung des Frequenzplans vor, der die Grundlage für einzelne Frequenzzuteilungen durch die dafür zuständige Bundesnetzagentur
Drucksache 9/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
... "Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 kann die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit beteiligen."
Drucksache 335/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
... "Die Daten sind unverzüglich zu löschen, sobald sie für die Beseitigung der Störung nicht mehr erforderlich sind. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig. Soweit die Daten nicht automatisiert erhoben und verwendet werden, muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte unverzüglich über die Verfahren und Umstände der Maßnahme informiert werden. Der Diensteanbieter muss dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der Bundesnetzagentur
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.