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102 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Allgemeinbildung"


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Drucksache 22/1/18

... 9. Nach der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates sollen M�glichkeiten f�r junge Lernende geschaffen werden, w�hrend der Primar- und Sekundarschulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen. Der Bundesrat weist in diesem Kontext auf bestehende vielf�ltige M�glichkeiten hin, wie junge Menschen beispielsweise an Schulen in einem gesch�tztem Umfeld, zum Beispiel bei Wettbewerben, in Sch�lerpraktika oder durch Gr�ndung von und Mitarbeit in Sch�lerfirmen, altersangemessene unternehmerische Erfahrungen sammeln k�nnen. Zudem kommt der Vermittlung von Wirtschaftsthemen und der Verbraucherbildung an Schulen, welche auch in Lehrpl�nen verankert sind, als wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung Bedeutung zu. Der Bundesrat betont daher die N�tzlichkeit unternehmerischer Erfahrungen im Unterricht, weist aber darauf hin, dass die Art dieser Erfahrung auf der Grundlage der Lehrpl�ne von den Lehrkr�ften bestimmt wird. Vor diesem Hintergrund scheint die pauschale Empfehlung mindestens einer unternehmerischen Erfahrung nicht sinnvoll.



Drucksache 22/18 (Beschluss)

... 9. Nach der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates sollen M�glichkeiten f�r junge Lernende geschaffen werden, w�hrend der Primar- und Sekundarschulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen. Der Bundesrat weist in diesem Kontext auf bestehende vielf�ltige M�glichkeiten hin, wie junge Menschen beispielsweise an Schulen in einem gesch�tztem Umfeld, zum Beispiel bei Wettbewerben, in Sch�lerpraktika oder durch Gr�ndung von und Mitarbeit in Sch�lerfirmen, altersangemessene unternehmerische Erfahrungen sammeln k�nnen. Zudem kommt der Vermittlung von Wirtschaftsthemen und der Verbraucherbildung an Schulen, welche auch in Lehrpl�nen verankert sind, als wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung Bedeutung zu. Der Bundesrat betont daher die N�tzlichkeit unternehmerischer Erfahrungen im Unterricht, weist aber darauf hin, dass die Art dieser Erfahrung auf der Grundlage der Lehrpl�ne von den Lehrkr�ften bestimmt wird. Vor diesem Hintergrund scheint die pauschale Empfehlung mindestens einer unternehmerischen Erfahrung nicht sinnvoll.



Drucksache 59/1/17

... Die Kenntnis der deutschen Sprache geh�rt bei Personen, die in Deutschland leben, zur Allgemeinbildung. Dies gilt auch f�r Menschen, die aus dem Ausland zugezogen oder als Fl�chtlinge nach Deutschland gekommen sind. Die in Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gew�hrleisten die soziale Integration der Neuank�mmlinge auch im privaten Alltag und erm�glichen ihnen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch von Deutschkursen erleichtert damit Fl�chtlingen in erheblicher Weise ihre Lebensf�hrung in Deutschland. Die private Verwendung der Deutschkenntnisse f�llt dabei so stark ins Gewicht, dass die Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insgesamt der privaten Lebensf�hrung zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 15. M�rz 2007 VI R 14/04, BStBl II S. 814). Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen zur F�rderung des Berufs oder der (Berufs-)T�tigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (� 12 Nummer 1 Satz 2 EStG). Eine Trennung der Aufwendungen in einen beruflichen und einen privaten Veranlassungsanteil ist mangels objektivierbarer Kriterien f�r eine solche Aufteilung nicht m�glich (vgl. Urteil des FG N�rnberg vom 23. April 2015 6 K 1542/14, EFG 2015, 2052). Folglich f�hrt die Finanzierung von Deutschkursen durch den Arbeitgeber nach dem geltenden Recht bei dem von ihm besch�ftigten Fl�chtling zu einem in voller H�he als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - � 3a - neu -, � 7, � 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes

� 3a
Steuerbeg�nstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

� 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Die Kenntnis der deutschen Sprache geh�rt bei Personen, die in Deutschland leben, zur Allgemeinbildung. Dies gilt auch f�r Menschen, die aus dem Ausland zugezogen oder als Fl�chtlinge nach Deutschland gekommen sind. Die in Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gew�hrleisten die soziale Integration der Neuank�mmlinge auch im privaten Alltag und erm�glichen ihnen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch von Deutschkursen erleichtert damit Fl�chtlingen in erheblicher Weise ihre Lebensf�hrung in Deutschland. Die private Verwendung der Deutschkenntnisse f�llt dabei so stark ins Gewicht, dass die Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insgesamt der privaten Lebensf�hrung zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 15. M�rz 2007 VI R 14/04, BStBl II S. 814). Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen zur F�rderung des Berufs oder der (Berufs-)T�tigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (� 12 Nummer 1 Satz 2 EStG). Eine Trennung der Aufwendungen in einen beruflichen und einen privaten Veranlassungsanteil ist mangels objektivierbarer Kriterien f�r eine solche Aufteilung nicht m�glich (vgl. Urteil des FG N�rnberg vom 23. April 2015 6 K 1542/14, EFG 2015, 2052). Folglich f�hrt die Finanzierung von Deutschkursen durch den Arbeitgeber nach dem geltenden Recht bei dem von ihm besch�ftigten Fl�chtling zu einem in voller H�he als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - � 3a - neu -, � 7, � 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes

� 3a
Steuerbeg�nstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 65/16

... förderungsfähigen Weiterbildungen, die auf einen Abschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern oder auf eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Die Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn bei der Weiterbildung überwiegend Wissen vermittelt wird, das dem von allgemeinbildenden Schulen angestrebten Bildungsziel oder den berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen entspricht. Die Regelung übernimmt damit im Grundsatz die Abgrenzung des Arbeitsförderungsrechts zum Bereich der sogenannten Allgemeinbildung und Hochschulbildung und eröffnet insoweit keinen generellen Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung in Fällen eines Hochschulstudiums. Dies soll jedoch nicht für Studiengänge gelten, auf die eine zuvor erworbene berufliche Qualifikation angerechnet wird und aufgrund dieser Anrechnung zu einer Verkürzung des Studiums gegenüber dem Regelstudium führt. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz für beruflich Qualifizierte zur Aufnahme eines Studiums geschaffen werden. Mit dieser Regelung soll auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die von Bund und Ländern im Rahmen der Qualifizierungsoffensive "Aufstieg durch Bildung" vereinbarte höhere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

� 111a
Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

� 131a
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung

� 444a
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Förderung von Grundkompetenzen

4 Weiterbildungsprämie

Umschulungsbegleitende Hilfen

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen

Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber

Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende

Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden

Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung

Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Anfügung von Nummer 4

Zu Anfügung von Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 63/15

... Kleinanleger werden Investitionen in Kapitalm�rkte erst dann als attraktiv betrachten, wenn sie Vertrauen in diese M�rkte und die dort t�tigen Finanzintermedi�re haben und davon ausgehen, dass sie f�r ihre Ersparnisse eine bessere Rendite sicher erzielen k�nnen. Die Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger ist eine zentrale Aufgabe und gro�e Herausforderung f�r den Finanzsektor. Auch eine bessere Allgemeinbildung bei Finanzfragen w�rde die Verbraucher in die Lage versetzen, Finanzprodukte effizienter und einfacher auszuw�hlen und Produkte miteinander zu vergleichen. Derzeit laufen verschiedene nationale Programme zur Verbesserung von Finanzwissen und -ausbildung sowie das EU-Projekt "Consumer Classroom". In bestimmten F�llen k�nnten sich auch st�rker standardisierte oder einfachere Finanzprodukte, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, als n�tzlich erweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Gr�nbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europ�ischen Kapitalm�rkten

2.1 Aktueller Zustand der europ�ischen Kapitalm�rkte

Abbildung 1: Schematischer �berblick �ber die Kapitalm�rkte im Finanzsystem

Abbildung 2: B�rsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Priorit�ten f�r fr�hzeitige Ma�nahmen

3.1 Abbau der Schranken f�r den Zugang zu den Kapitalm�rkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis f�r KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 F�rderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europ�ischer M�rkte f�r Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalm�rkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schlie�ung von Informationsl�cken

Standardisierung als Ansto� f�r M�rkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Ansto� f�r Investitionen institutioneller Anleger

Anst��e f�r Kleinanleger

Attraktivit�t f�r internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der M�rkte verbessern - Intermedi�re, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die n�chsten Schritte


 
 
 


Drucksache 453/1/15

... 20. Dar�ber hinaus sollte das Ziel, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken, weiter verfolgt werden, wie dies bereits im "Gr�nbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion" angedacht wurde. Nur durch eine qualitativ hohe finanzielle Allgemeinbildung und das damit einhergehende Wissen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die M�glichkeit, am vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt zu bestehen. Der Bundesrat regt deshalb an, dieses Ziel im weiteren Verfahren nicht aus den Augen zu verlieren und dessen Verwirklichung voranzutreiben.



Drucksache 453/15 (Beschluss)

... 13. Dar�ber hinaus sollte das Ziel, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken, weiter verfolgt werden, wie dies bereits im "Gr�nbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion" angedacht wurde. Nur durch eine qualitativ hohe finanzielle Allgemeinbildung und das damit einhergehende Wissen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die M�glichkeit, am vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt zu bestehen. Der Bundesrat regt deshalb an, dieses Ziel im weiteren Verfahren nicht aus den Augen zu verlieren und dessen Verwirklichung voranzutreiben.



Drucksache 63/1/15

... 18. Der Bundesrat begr��t das Anliegen der Kommission, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und gr�nen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/15 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat begr��t das Anliegen der Kommission, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und gr�nen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 617/15 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat unterstreicht das Anliegen, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Finanzdienstleistungsmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 617/1/15

... 20. Der Bundesrat unterstreicht das Anliegen, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Finanzdienstleistungsmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 432/14

... noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlusspr�fung voraussetzt (gegen BMF-Schreiben vom 22. September 2010, BStBl I S. 721). Die Definition des BFH erschwert eine sinnvolle Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung und f�hrt zu vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnissen. Auf der Rechtsprechung basieren bereits Gestaltungen, bei denen vor Beginn des Studiums "Ausbildungen" als Taxifahrer oder Skilehrer absolviert werden. Die rechtssichere Bestimmung des Abschlusses der ersten Berufsausbildung erfordert deshalb, dass die Berufsausbildung bestimmte Kriterien aufweist. Dazu geh�rt eine bestimmte Mindestdauer und eine bestimmte Qualit�t. Denn auch bereits von Kindheit an kann der Steuerpflichtige au�erhalb der Allgemeinbildung bestimmte F�higkeiten erwerben, die er sp�ter beruflich nutzen kann, z.B. Musik- oder Sportausbildung. Hier soll eine klare Grenze am Ende des Lebensabschnitts der ersten ordentlichen Berufsausbildung geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere �nderung der Abgabenordnung

Artikel 3
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zur Abgabenordnung

� 10c
Billigkeitsma�nahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

� 13a
�nderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverf�gungen

� 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes

� 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen

Anlage 1a
(zu � 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen

Artikel 6
�nderung des K�rperschaftsteuergesetzes

� 26
Steuererm��igung bei ausl�ndischen Eink�nften.

Artikel 7
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
�nderung des Au�ensteuergesetzes

Artikel 9
�nderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
�nderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
�nderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
�nderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erf�llungsaufwand

5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

5.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 3

Zu Nummer 2

Zu � 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu � 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu � 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu � 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu � 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu � 5

Zu Buchstabe b

Zu � 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 26

Zu Buchstabe c

Zu � 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu � 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu � 3

Zu Buchstabe b

Zu � 3

Zu Nummer 2

Zu � 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu � 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu � 6

Zu Buchstabe b

Zu � 6

Zu Nummer 3

Zu � 21

Zu � 21

Zu Nummer 4

Zu � 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu � 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu � 4

Zu Buchstabe b

Zu � 4

Zu Nummer 3

Zu � 13b

Zu Nummer 4

Zu � 18

Zu Nummer 5

Zu � 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu � 5

Zu Nummer 2

Zu � 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur �nderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/1/13

... Die vorgesehene Erweiterung der Aupair-Regelung auf Familien, in denen zwar nicht muttersprachlich Deutsch, aber neben anderen Sprachen auch Deutsch als Familiensprache gesprochen wird, wird dem Zweck des Aupair-Aufenthalts nicht gerecht. Die als Aupair besch�ftigten Personen sollen vor allem ihre deutschen Sprachkenntnisse und ihre Allgemeinbildung durch Kenntnisse vom Gastland verbessern. Dieser Zweck wird nur dann erreicht, wenn Deutsch die Muttersprache eines Gastelternteils, oder jedenfalls die vorrangig gesprochene Sprache ist. Nach der Verordnung w�re es hingegen auch m�glich, dass die Muttersprache des oder der Aupair-Besch�ftigten mit der Muttersprache von Mitgliedern der Gastfamilie identisch ist; dies w�rde dem Zweck des Aupair-Aufenthalts zuwider laufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 � 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; � 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - � 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 � 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 �� 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

� 15a
Saisonbesch�ftigungen

� 15b
Schaustellergehilfen

� 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 4 - neu -, � 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 50/13 (Begründung)

... Die Abteilungsleitung f�r Bildung, Qualifizierung und Zertifizierung im neu geschaffenen Bildungszentrum der Bundeswehr vertritt die Bundeswehr nach au�en als Repr�sentant auf diesem Gebiet. Neben der erstmals einheitlich ausgebrachten Verantwortung f�r den gesamten Bildungs- und Qualifizierungsprozess innerhalb der Bundeswehr wird durch den Abteilungsleiter die Zusammenarbeit mit allen Stellen, die f�r die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zust�ndig sind, aufgebaut und gepflegt. Hierbei handelt es sich neben anderen Bundesoberbeh�rden insbesondere um die Spitzenverb�nde der Wirtschaft sowie Institutionen, die f�r die Ordnung der Berufsausbildung (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bundesinstitut f�r Berufsbildung) zust�ndig sind. Dar�ber hinaus erfolgt hier die Steuerung der Allgemeinbildung in der Bundeswehr einschlie�lich der Verantwortung f�r das Auslandsschulwesen der Bundeswehr mit einer notwendigen Zusammenarbeit mit den Kultusorganen der L�nder und der Kultusministerkonferenz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/13 (Begründung)




Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

a Erh�hung des Grundgehaltes

b Einf�hrung von Erfahrungsstufen

c Anrechnung bislang gew�hrter Leistungsbez�ge

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu � 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Anlage I

Zu Anlage II

Zu Anlage III

Zu Anlage IV Zur �berschrift

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Sprachkenntnisse und ihre Allgemeinbildung durch Kenntnisse vom Gastland verbessern. Dieser Zweck wird nur dann erreicht, wenn Deutsch die Muttersprache eines Gastelternteils, oder jedenfalls die vorrangig gesprochene Sprache ist. Nach der Verordnung w�re es hingegen auch m�glich, dass die Muttersprache des oder der Aupair-Besch�ftigten mit der Muttersprache von Mitgliedern der Gastfamilie identisch ist; dies w�rde dem Zweck des Aupair-Aufenthalts zuwider laufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13 (Beschluss)




Anlage
�nderungen und Entschlie�ung zur Verordnung zur �nderung des Ausl�nderbesch�ftigungsrechts

1. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 � 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 � 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 �� 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

� 15a
Saisonbesch�ftigungen

� 15b
Schaustellergehilfen

� 15c
Haushaltshilfen

5. Zu Artikel 1 � 26 BeschV

6. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

7. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 4 - neu -, � 34 BeschV


 
 
 


Drucksache 610/12 (Beschluss)

... Er verweist zudem auf den besonderen Wert einer unabh�ngigen, fundierten und breit angelegten Allgemeinbildung f�r eine k�nftige hohe Anschlussf�higkeit im Lebenslangen Lernen und f�r eine hohe Flexibilit�t bei sich ver�ndernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12 (Beschluss)




Zur Bedeutung und Entwicklung des industriellen Sektors

Wettbewerb und M�rkte

Zur Umsetzung der Schl�sseltechnologiestrategie

Bedeutung und Rolle der KMU

Forschung und Entwicklung

�ffentlich -Private Partnerschaften �PP

Freiwillige Vereinbarungen

Normung und Patentschutz

�berpr�fung des Vollzugsaufwandes

Markt�berwachung und Verbraucherschutz

Industriepolitik und Arbeitsbedingungen

2 Koh�sionspolitik

Allgemeine und berufliche Bildung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 610/1/12

... Er verweist zudem auf den besonderen Wert einer unabh�ngigen, fundierten und breit angelegten Allgemeinbildung f�r eine k�nftige hohe Anschlussf�higkeit im Lebenslangen Lernen und f�r eine hohe Flexibilit�t bei sich ver�ndernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/1/12




Zur Bedeutung und Entwicklung des industriellen Sektors

Wettbewerb und M�rkte

Zur Umsetzung der Schl�sseltechnologiestrategie

Bedeutung und Rolle der KMU

Forschung und Entwicklung

�ffentlich -Private Partnerschaften �PP

Freiwillige Vereinbarungen

Normung und Patentschutz

�berpr�fung des Vollzugsaufwandes

Markt�berwachung und Verbraucherschutz

Industriepolitik und Arbeitsbedingungen

2 Koh�sionspolitik

Allgemeine und berufliche Bildung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.