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"Allgemeinbildung"
Drucksache 22/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Empfehlung des Rates zu Schl�sselkompetenzen f�r lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 9. Nach der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates sollen M�glichkeiten f�r junge Lernende geschaffen werden, w�hrend der Primar- und Sekundarschulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen. Der Bundesrat weist in diesem Kontext auf bestehende vielf�ltige M�glichkeiten hin, wie junge Menschen beispielsweise an Schulen in einem gesch�tztem Umfeld, zum Beispiel bei Wettbewerben, in Sch�lerpraktika oder durch Gr�ndung von und Mitarbeit in Sch�lerfirmen, altersangemessene unternehmerische Erfahrungen sammeln k�nnen. Zudem kommt der Vermittlung von Wirtschaftsthemen und der Verbraucherbildung an Schulen, welche auch in Lehrpl�nen verankert sind, als wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung Bedeutung zu. Der Bundesrat betont daher die N�tzlichkeit unternehmerischer Erfahrungen im Unterricht, weist aber darauf hin, dass die Art dieser Erfahrung auf der Grundlage der Lehrpl�ne von den Lehrkr�ften bestimmt wird. Vor diesem Hintergrund scheint die pauschale Empfehlung mindestens einer unternehmerischen Erfahrung nicht sinnvoll.
Drucksache 22/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Empfehlung des Rates zu Schl�sselkompetenzen f�r lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 9. Nach der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates sollen M�glichkeiten f�r junge Lernende geschaffen werden, w�hrend der Primar- und Sekundarschulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen. Der Bundesrat weist in diesem Kontext auf bestehende vielf�ltige M�glichkeiten hin, wie junge Menschen beispielsweise an Schulen in einem gesch�tztem Umfeld, zum Beispiel bei Wettbewerben, in Sch�lerpraktika oder durch Gr�ndung von und Mitarbeit in Sch�lerfirmen, altersangemessene unternehmerische Erfahrungen sammeln k�nnen. Zudem kommt der Vermittlung von Wirtschaftsthemen und der Verbraucherbildung an Schulen, welche auch in Lehrpl�nen verankert sind, als wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung Bedeutung zu. Der Bundesrat betont daher die N�tzlichkeit unternehmerischer Erfahrungen im Unterricht, weist aber darauf hin, dass die Art dieser Erfahrung auf der Grundlage der Lehrpl�ne von den Lehrkr�ften bestimmt wird. Vor diesem Hintergrund scheint die pauschale Empfehlung mindestens einer unternehmerischen Erfahrung nicht sinnvoll.
Drucksache 59/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes gegen sch�dliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechte�berlassungen
... Die Kenntnis der deutschen Sprache geh�rt bei Personen, die in Deutschland leben, zur Allgemeinbildung. Dies gilt auch f�r Menschen, die aus dem Ausland zugezogen oder als Fl�chtlinge nach Deutschland gekommen sind. Die in Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gew�hrleisten die soziale Integration der Neuank�mmlinge auch im privaten Alltag und erm�glichen ihnen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch von Deutschkursen erleichtert damit Fl�chtlingen in erheblicher Weise ihre Lebensf�hrung in Deutschland. Die private Verwendung der Deutschkenntnisse f�llt dabei so stark ins Gewicht, dass die Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insgesamt der privaten Lebensf�hrung zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 15. M�rz 2007 VI R 14/04, BStBl II S. 814). Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen zur F�rderung des Berufs oder der (Berufs-)T�tigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (� 12 Nummer 1 Satz 2 EStG). Eine Trennung der Aufwendungen in einen beruflichen und einen privaten Veranlassungsanteil ist mangels objektivierbarer Kriterien f�r eine solche Aufteilung nicht m�glich (vgl. Urteil des FG N�rnberg vom 23. April 2015 6 K 1542/14, EFG 2015, 2052). Folglich f�hrt die Finanzierung von Deutschkursen durch den Arbeitgeber nach dem geltenden Recht bei dem von ihm besch�ftigten Fl�chtling zu einem in voller H�he als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteil.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 52 Absatz 8a und 16a EStG
14. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes
15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - � 3a - neu -, � 7, � 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 1a Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes
� 3a Steuerbeg�nstigung von Sanierungsgewinnen
Artikel 1b �nderung des Gewerbesteuergesetzes
� 3a Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 1b
Zu Artikel 3
Drucksache 59/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen sch�dliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechte�berlassungen
... Die Kenntnis der deutschen Sprache geh�rt bei Personen, die in Deutschland leben, zur Allgemeinbildung. Dies gilt auch f�r Menschen, die aus dem Ausland zugezogen oder als Fl�chtlinge nach Deutschland gekommen sind. Die in Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gew�hrleisten die soziale Integration der Neuank�mmlinge auch im privaten Alltag und erm�glichen ihnen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch von Deutschkursen erleichtert damit Fl�chtlingen in erheblicher Weise ihre Lebensf�hrung in Deutschland. Die private Verwendung der Deutschkenntnisse f�llt dabei so stark ins Gewicht, dass die Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insgesamt der privaten Lebensf�hrung zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 15. M�rz 2007 VI R 14/04, BStBl II S. 814). Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen zur F�rderung des Berufs oder der (Berufs-)T�tigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (� 12 Nummer 1 Satz 2 EStG). Eine Trennung der Aufwendungen in einen beruflichen und einen privaten Veranlassungsanteil ist mangels objektivierbarer Kriterien f�r eine solche Aufteilung nicht m�glich (vgl. Urteil des FG N�rnberg vom 23. April 2015 6 K 1542/14, EFG 2015, 2052). Folglich f�hrt die Finanzierung von Deutschkursen durch den Arbeitgeber nach dem geltenden Recht bei dem von ihm besch�ftigten Fl�chtling zu einem in voller H�he als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteil.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 1 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 3 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 52 Absatz 8a und 16a EStG
8. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes
9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - � 3a - neu -, � 7, � 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 1a Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes
� 3a Steuerbeg�nstigung von Sanierungsgewinnen
Artikel 1b �nderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 1b
Zu Artikel 3
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... förderungsfähigen Weiterbildungen, die auf einen Abschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern oder auf eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Die Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn bei der Weiterbildung überwiegend Wissen vermittelt wird, das dem von allgemeinbildenden Schulen angestrebten Bildungsziel oder den berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen entspricht. Die Regelung übernimmt damit im Grundsatz die Abgrenzung des Arbeitsförderungsrechts zum Bereich der sogenannten Allgemeinbildung und Hochschulbildung und eröffnet insoweit keinen generellen Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung in Fällen eines Hochschulstudiums. Dies soll jedoch nicht für Studiengänge gelten, auf die eine zuvor erworbene berufliche Qualifikation angerechnet wird und aufgrund dieser Anrechnung zu einer Verkürzung des Studiums gegenüber dem Regelstudium führt. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz für beruflich Qualifizierte zur Aufnahme eines Studiums geschaffen werden. Mit dieser Regelung soll auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die von Bund und Ländern im Rahmen der Qualifizierungsoffensive "Aufstieg durch Bildung" vereinbarte höhere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
� 111a Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld
� 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
� 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Stärkung der beruflichen Weiterbildung
Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Förderung von Grundkompetenzen
4 Weiterbildungsprämie
Umschulungsbegleitende Hilfen
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen
Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende
Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden
Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung
Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Anfügung von Nummer 4
Zu Anfügung von Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Gr�nbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Kleinanleger werden Investitionen in Kapitalm�rkte erst dann als attraktiv betrachten, wenn sie Vertrauen in diese M�rkte und die dort t�tigen Finanzintermedi�re haben und davon ausgehen, dass sie f�r ihre Ersparnisse eine bessere Rendite sicher erzielen k�nnen. Die Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger ist eine zentrale Aufgabe und gro�e Herausforderung f�r den Finanzsektor. Auch eine bessere Allgemeinbildung bei Finanzfragen w�rde die Verbraucher in die Lage versetzen, Finanzprodukte effizienter und einfacher auszuw�hlen und Produkte miteinander zu vergleichen. Derzeit laufen verschiedene nationale Programme zur Verbesserung von Finanzwissen und -ausbildung sowie das EU-Projekt "Consumer Classroom". In bestimmten F�llen k�nnten sich auch st�rker standardisierte oder einfachere Finanzprodukte, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, als n�tzlich erweisen.
2 Gr�nbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europ�ischen Kapitalm�rkten
2.1 Aktueller Zustand der europ�ischen Kapitalm�rkte
Abbildung 1: Schematischer �berblick �ber die Kapitalm�rkte im Finanzsystem
Abbildung 2: B�rsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Priorit�ten f�r fr�hzeitige Ma�nahmen
3.1 Abbau der Schranken f�r den Zugang zu den Kapitalm�rkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis f�r KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 F�rderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europ�ischer M�rkte f�r Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalm�rkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schlie�ung von Informationsl�cken
Standardisierung als Ansto� f�r M�rkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Ansto� f�r Investitionen institutioneller Anleger
Anst��e f�r Kleinanleger
Attraktivit�t f�r internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der M�rkte verbessern - Intermedi�re, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die n�chsten Schritte
Drucksache 453/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
... 20. Dar�ber hinaus sollte das Ziel, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken, weiter verfolgt werden, wie dies bereits im "Gr�nbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion" angedacht wurde. Nur durch eine qualitativ hohe finanzielle Allgemeinbildung und das damit einhergehende Wissen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die M�glichkeit, am vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt zu bestehen. Der Bundesrat regt deshalb an, dieses Ziel im weiteren Verfahren nicht aus den Augen zu verlieren und dessen Verwirklichung voranzutreiben.
Drucksache 453/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
... 13. Dar�ber hinaus sollte das Ziel, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken, weiter verfolgt werden, wie dies bereits im "Gr�nbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion" angedacht wurde. Nur durch eine qualitativ hohe finanzielle Allgemeinbildung und das damit einhergehende Wissen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die M�glichkeit, am vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt zu bestehen. Der Bundesrat regt deshalb an, dieses Ziel im weiteren Verfahren nicht aus den Augen zu verlieren und dessen Verwirklichung voranzutreiben.
Drucksache 63/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Gr�nbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 18. Der Bundesrat begr��t das Anliegen der Kommission, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und gr�nen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 63/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gr�nbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 13. Der Bundesrat begr��t das Anliegen der Kommission, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Kapitalmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und gr�nen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 617/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gr�nbuch der Kommission �ber Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden: Bessere Produkte, gr��ere Auswahl und mehr M�glichkeiten f�r Verbraucher und Unternehmen - COM(2015) 630 final
... 14. Der Bundesrat unterstreicht das Anliegen, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Finanzdienstleistungsmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.
Drucksache 617/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Gr�nbuch der Kommission �ber Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden: Bessere Produkte, gr��ere Auswahl und mehr M�glichkeiten f�r Verbraucher und Unternehmen - COM(2015) 630 final
... 20. Der Bundesrat unterstreicht das Anliegen, die finanzielle Allgemeinbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu st�rken. Verbraucherinnen und Verbraucher k�nnen auf dem vom Wettbewerb gepr�gten Finanzdienstleistungsmarkt nur bestehen, wenn sie �ber das daf�r erforderliche Wissen verf�gen. Die Bestrebungen, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern, sollten daher ausgebaut werden. Weiterhin regt der Bundesrat eine st�rkere Unterst�tzung derartiger Ma�nahmen durch die EU an.
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur �nderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlusspr�fung voraussetzt (gegen BMF-Schreiben vom 22. September 2010, BStBl I S. 721). Die Definition des BFH erschwert eine sinnvolle Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung und f�hrt zu vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnissen. Auf der Rechtsprechung basieren bereits Gestaltungen, bei denen vor Beginn des Studiums "Ausbildungen" als Taxifahrer oder Skilehrer absolviert werden. Die rechtssichere Bestimmung des Abschlusses der ersten Berufsausbildung erfordert deshalb, dass die Berufsausbildung bestimmte Kriterien aufweist. Dazu geh�rt eine bestimmte Mindestdauer und eine bestimmte Qualit�t. Denn auch bereits von Kindheit an kann der Steuerpflichtige au�erhalb der Allgemeinbildung bestimmte F�higkeiten erwerben, die er sp�ter beruflich nutzen kann, z.B. Musik- oder Sportausbildung. Hier soll eine klare Grenze am Ende des Lebensabschnitts der ersten ordentlichen Berufsausbildung geschaffen werden.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere �nderung der Abgabenordnung
Artikel 3 �nderung des Einf�hrungsgesetzes zur Abgabenordnung
� 10c Billigkeitsma�nahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
� 13a �nderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverf�gungen
� 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 �nderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes
� 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen
Anlage 1a (zu � 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen
Artikel 6 �nderung des K�rperschaftsteuergesetzes
� 26 Steuererm��igung bei ausl�ndischen Eink�nften.
Artikel 7 �nderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 �nderung des Au�ensteuergesetzes
Artikel 9 �nderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 �nderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 �nderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 �nderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erf�llungsaufwand
5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
5.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu � 3
Zu Nummer 2
Zu � 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu � 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu � 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu � 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu � 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu � 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu � 5
Zu Buchstabe b
Zu � 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu � 26
Zu Buchstabe c
Zu � 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu � 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu � 3
Zu Buchstabe b
Zu � 3
Zu Nummer 2
Zu � 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu � 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu � 6
Zu Buchstabe b
Zu � 6
Zu Nummer 3
Zu � 21
Zu � 21
Zu Nummer 4
Zu � 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu � 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu � 4
Zu Buchstabe b
Zu � 4
Zu Nummer 3
Zu � 13b
Zu Nummer 4
Zu � 18
Zu Nummer 5
Zu � 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu � 5
Zu Nummer 2
Zu � 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur �nderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur �nderung des Ausl�nderbesch�ftigungsrechts
... Die vorgesehene Erweiterung der Aupair-Regelung auf Familien, in denen zwar nicht muttersprachlich Deutsch, aber neben anderen Sprachen auch Deutsch als Familiensprache gesprochen wird, wird dem Zweck des Aupair-Aufenthalts nicht gerecht. Die als Aupair besch�ftigten Personen sollen vor allem ihre deutschen Sprachkenntnisse und ihre Allgemeinbildung durch Kenntnisse vom Gastland verbessern. Dieser Zweck wird nur dann erreicht, wenn Deutsch die Muttersprache eines Gastelternteils, oder jedenfalls die vorrangig gesprochene Sprache ist. Nach der Verordnung w�re es hingegen auch m�glich, dass die Muttersprache des oder der Aupair-Besch�ftigten mit der Muttersprache von Mitgliedern der Gastfamilie identisch ist; dies w�rde dem Zweck des Aupair-Aufenthalts zuwider laufen.
1. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 � 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; � 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - � 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 � 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
5. Zu Artikel 1 �� 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
� 15a Saisonbesch�ftigungen
� 15b Schaustellergehilfen
� 15c Haushaltshilfen
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV
9. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
10. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 4 - neu -, � 34 BeschV
11. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 3 - neu - BeschV
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur �nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begr�ndung
... Die Abteilungsleitung f�r Bildung, Qualifizierung und Zertifizierung im neu geschaffenen Bildungszentrum der Bundeswehr vertritt die Bundeswehr nach au�en als Repr�sentant auf diesem Gebiet. Neben der erstmals einheitlich ausgebrachten Verantwortung f�r den gesamten Bildungs- und Qualifizierungsprozess innerhalb der Bundeswehr wird durch den Abteilungsleiter die Zusammenarbeit mit allen Stellen, die f�r die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zust�ndig sind, aufgebaut und gepflegt. Hierbei handelt es sich neben anderen Bundesoberbeh�rden insbesondere um die Spitzenverb�nde der Wirtschaft sowie Institutionen, die f�r die Ordnung der Berufsausbildung (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bundesinstitut f�r Berufsbildung) zust�ndig sind. Dar�ber hinaus erfolgt hier die Steuerung der Allgemeinbildung in der Bundeswehr einschlie�lich der Verantwortung f�r das Auslandsschulwesen der Bundeswehr mit einer notwendigen Zusammenarbeit mit den Kultusorganen der L�nder und der Kultusministerkonferenz.
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
a Erh�hung des Grundgehaltes
b Einf�hrung von Erfahrungsstufen
c Anrechnung bislang gew�hrter Leistungsbez�ge
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu � 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Anlage I
Zu Anlage II
Zu Anlage III
Zu Anlage IV Zur �berschrift
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 182/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur �nderung des Ausl�nderbesch�ftigungsrechts
... Sprachkenntnisse und ihre Allgemeinbildung durch Kenntnisse vom Gastland verbessern. Dieser Zweck wird nur dann erreicht, wenn Deutsch die Muttersprache eines Gastelternteils, oder jedenfalls die vorrangig gesprochene Sprache ist. Nach der Verordnung w�re es hingegen auch m�glich, dass die Muttersprache des oder der Aupair-Besch�ftigten mit der Muttersprache von Mitgliedern der Gastfamilie identisch ist; dies w�rde dem Zweck des Aupair-Aufenthalts zuwider laufen.
Anlage �nderungen und Entschlie�ung zur Verordnung zur �nderung des Ausl�nderbesch�ftigungsrechts
1. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 � 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 � 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 �� 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
� 15a Saisonbesch�ftigungen
� 15b Schaustellergehilfen
� 15c Haushaltshilfen
5. Zu Artikel 1 � 26 BeschV
6. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
7. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 4 - neu -, � 34 BeschV
Drucksache 610/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine st�rkere europ�ische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Er verweist zudem auf den besonderen Wert einer unabh�ngigen, fundierten und breit angelegten Allgemeinbildung f�r eine k�nftige hohe Anschlussf�higkeit im Lebenslangen Lernen und f�r eine hohe Flexibilit�t bei sich ver�ndernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Drucksache 610/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine st�rkere europ�ische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Er verweist zudem auf den besonderen Wert einer unabh�ngigen, fundierten und breit angelegten Allgemeinbildung f�r eine k�nftige hohe Anschlussf�higkeit im Lebenslangen Lernen und f�r eine hohe Flexibilit�t bei sich ver�ndernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
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Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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