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107 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"AnrechnungsVO"


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Drucksache 1/19

... In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen für Personen, die vor dem Austritt sowohl nach deutschen als auch nach britischen Rechtsvorschriften Zeiten zurückgelegt haben, die darüber hinaus im GBR zurückgelegten Zeiten auch in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt weiter berücksichtigt werden. Diese sollen zusammen mit den vor dem Austritt zurückgelegten Zeiten ebenso bewertet und koordiniert werden wie unter Geltung der oben genannten Verordnungen. Die Versicherungspflicht bzw. die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bleibt - zum Teil übergangsweise in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt - bestehen. Damit wird das berechtigte Vertrauen dieser Personen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage geschützt. Für Versorgungsempfänger des Bundes wird das momentan durch Rechtsverordnung der EU geltende Anrechnungsverbot gleichartiger Leistungen bei Invalidität, Alter und an Hinterbliebene auf Versorgungsbezüge nach Beamten- bzw.



Drucksache 360/16 (Beschluss)

... Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Entsprechende Erstattungen aus Mitteln einer europäischen Körperschaft sind auf die Kostenpauschale anzurechnen. Im Übrigen ergeben sich die Anrechnungsvorschriften aus dem jeweiligen Reisekostenrecht der Länder.



Drucksache 385/1/16

... -Protokolls als auch nach dem Berichterstattungsrahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) entfällt und es einheitliche Berichterstattungs- und Anrechnungsvorgaben gibt. Dies führt zu einer größeren Klarheit der ermittelten Werte, zu einer Verbesserung der Transparenz und zu erheblichen Verwaltungsentlastungen.



Drucksache 385/16 (Beschluss)

... -Protokolls als auch nach dem Berichterstattungsrahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) entfällt und es einheitliche Berichterstattungs- und Anrechnungsvorgaben gibt. Dies führt zu einer größeren Klarheit der ermittelten Werte, zu einer Verbesserung der Transparenz und zu erheblichen Verwaltungsentlastungen.



Drucksache 360/16

... Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Entsprechende Erstattungen aus Mitteln einer europäischen Körperschaft sind auf die Kostenpauschale anzurechnen. Im Übrigen ergeben sich die Anrechnungsvorschriften aus dem jeweiligen Reisekostenrecht der Länder.



Drucksache 24/15

... Für das gerichtliche Verfahren verweist § 90h Absatz 3 IRG-E auf § 50 Satz 1 und § 55 IRG. Einer spezialgesetzlichen Anrechnungsvorschrift wie in § 84g Absatz 1 Satz 2 IRG-E bedarf es nicht.



Drucksache 247/13

... (21) Beschluss über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft.



Drucksache 136/1/12

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final



Drucksache 306/12 (Beschluss)

... Die Anrechnungsvorschrift in § 288 Absatz 5 Satz 3 BGB-E erscheint diskussionswürdig.



Drucksache 136/12 (Beschluss)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final



Drucksache 306/1/12

... Die Anrechnungsvorschrift in § 288 Absatz 5 Satz 3 BGB-E erscheint diskussionswürdig.



Drucksache 177/12

... es und damit auch der Einsparung von Haushaltsmitteln des Bundes und der Länder. Die Kosten, die bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (Datenstelle) für die Durchführung und Vermittlung des automatisierten Datenabgleichs entstehen, sollen die Länder tragen. Weiterhin soll eine Einkommensanrechnungsvorschrift präzisiert werden. Ferner wird klargestellt, dass Kreditinstitute für Bankauskünfte, die der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens dienen, eine Entschädigung erhalten. Darüber hinaus sind weitere Verbesserungen und Präzisierungen der Vorschriften über den Datenabgleich und die Statistik sowie eine Änderung der Überleitungsvorschrift notwendig.



Drucksache 608/12

... Das Gesetz enthält die üblichen Fehlzeitenregelungen (§ 10). Auf eine ausdrückliche Regelung zur Anrechnung anderer Ausbildungen wird zugunsten einer allgemeinen Anrechnungsvorschrift (§ 9) verzichtet. Die Anrechnungsvorschriften aus dem geltenden Rettungsassistentengesetz haben sich strukturell nicht bewährt. Inhaltliche Vergleiche mit vorhandenen Ausbildungen und der in diesem Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 11 geregelten Ausbildung haben zudem gezeigt, dass die bisher im Rettungsassistentengesetz vorgesehenen Regelanrechnungen sowohl dem Grunde nach wie von ihrem Umfang her nicht mehr gerechtfertigt sind. Die vorgesehene allgemeine Anrechnungsvorschrift gibt den zuständigen Behörden eine ausreichende Möglichkeit, Ausbildungsverkürzungen in angemessenem Umfang vorzusehen.



Drucksache 136/12

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final



Drucksache 259/11

... Die Bundesrepublik Deutschland vermeidet eine Doppelbesteuerung nach Absatz 1 grundsätzlich durch Anrechnung der nach zyprischem Recht und in Übereinstimmung mit dem Abkommen gezahlten zyprischen Steuer auf die deutsche Steuer unter Beachtung der Anrechnungsvorschriften des deutschen Steuerrechts.



Drucksache 3/10 (Beschluss)

... Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Rechtsänderung werden allerdings weder der Ansatz insgesamt, noch der auf die Kommunen entfallende Anteil mit 80 bis 90 Mio. Euro belegt. Nach den geltenden Anrechnungsvorschriften (§ 19 Satz 3



Drucksache 155/10

... es an Kreditinstitute, sofern die betreffenden Aktiva aus Darlehen herrühren, die dem Förderauftrag entsprechen, über andere Kreditinstitute an die Begünstigten weitergereicht werden und nicht den Eigenmitteln dieser Kreditinstitute zugerechnet werden; das Förderinstitut hat die Inanspruchnahme dieses Anrechnungsverfahrens der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen und für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Eingang der Anzeige bei der Bundesanstalt beizubehalten."



Drucksache 3/1/10

... Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Rechtsänderung werden allerdings weder der Ansatz insgesamt, noch der auf die Kommunen entfallende Anteil mit 80 bis 90 Mio. Euro belegt. Nach den geltenden Anrechnungsvorschriften (§ 19 Satz 3



Drucksache 670/09

... Die Anrechnungsvorschrift des Absatzes 3 stellt sicher, dass bei Verlust des Aufenthaltsrechts nach dem



Drucksache 128/09

... (3) Stehen der ausgleichspflichtigen Person neben einem Anrecht im Sinne des Absatzes 1 weitere Anrechte aus anderen Versorgungssystemen zu, die Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften unterliegen so gilt Absatz 2 sinngemäß. Dabei sind die Ruhens- oder Anrechnungsbeträge nur insoweit zu berücksichtigen, als das nach Satz 1 berücksichtigte Anrecht in der Ehezeit erworben wurde und die ausgleichsberechtigte Person an diesem Anrecht im



Drucksache 343/08

... (3) Stehen der ausgleichspflichtigen Person neben einem Anrecht im Sinne des Absatzes 1 weitere Anrechte aus anderen Versorgungssystemen zu, die Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften unterliegen so gilt Absatz 2 sinngemäß. Dabei sind die Ruhens oder Anrechnungsbeträge nur insoweit zu berücksichtigen, als das nach Satz 1 berücksichtigte Anrecht in der Ehezeit erworben wurde und die ausgleichsberechtigte Person an diesem Anrecht im



Drucksache 745/08

... Da solche Instrumente im EU-Recht nicht geregelt sind, gelten derzeit innerhalb der EU unterschiedliche Anrechnungsvoraussetzungen und Limits. Dies führt dazu, dass keine gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen und Banken innerhalb des Binnenmarkts ihre Tätigkeit tendenziell dorthin verlagern, wo die gesetzlichen und regulatorischen Auflagen am niedrigsten sind, denn die unterschiedliche Behandlung hybrider Finanzinstrumente wirkt sich auf die Kosten für deren Auflage aus.



Drucksache 343/08K

... Er muss als sekundäres System Sachverhalte gestalten, die in den komplexen primären Vorsorgesystemen geregelt sind (siehe hierzu auch Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 5. Auflage 2006, Seite 268). Das deutsche System der sozialen Sicherung ist hochgradig ausdifferenziert (siehe nur die besonderen Versorgungswerke für einzelne Berufsgruppen), höchst vielfältig (dies gilt insbesondere für die betriebliche Altersversorgung) und teilweise miteinander vernetzt (beispielsweise über Anrechnungsvorschriften, wenn mehrere Versorgungen erworben werden). Die Reform zieht daraus die Konsequenz, den akzessorischen Charakter des Rechtsinstruments zu betonen: Der



Drucksache 286/07

... Aus § 33 Abs. 1 und 6 und § 41 Abs. 3 BVG ergibt sich die Notwendigkeit, eine Verordnung über das anzurechnende Einkommen zur Feststellung der Ausgleichsrenten, der Ehegatten-und Kinderzuschläge sowie der Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz zu erlassen. Nach diesen Vorschriften sind die Werte, die für die Ermittlung der zustehenden Leistungen maßgebend sind, jeweils entsprechend dem in § 33 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a BVG genannten Bemessungsbetrag und den jeweils geltenden vollen Ausgleichs- und Elternrenten durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu bestimmen. Für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet ist eine Anrechnungsverordnung unter Berücksichtigung der mit den Maßgaben der Anlage 1 Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a des Einigungsvertrages festgesetzten Werte zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Informationspflichten

F. GeschlechterdifferenzierteAbschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Einundzwanzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

D. Informationspflichten

E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage


 
 
 


Drucksache 720/07J

... es gehört, hat vor Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 2,085 Prozent der für die Zeit vom 1. Januar ... [einfügen: Jahr des Inkrafttretens dieses Gesetzes] bis zum ... [einfügen: Datum des Tages vor Inkrafttreten von Artikel 2 Nr. 65] zustehenden Versorgungsbezüge nach § 4 Abs. 2 des



Drucksache 5/07

... es oder vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen ein anderes Amt übertragen wird, mit Ablauf dieser Frist aus ihrem Dienstverhältnis als Beamte in den einstweiligen Ruhestand, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Sie erhalten ein Ruhegehalt, das sie in ihrem früheren Amt erdient hätten. Für die beamteten Mitglieder des Vorstandes gilt § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. Eine vertragliche Versorgungsregelung nach Absatz 4 bleibt unberührt. Die Ruhens- und Anrechnungsvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes sind sinngemäß anzuwenden.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.