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Drucksache 182/13

... 3. Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Technikerinnen und Techniker als technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungsteam einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers,



Drucksache 248/13 (Beschluss)

... - Die Aufgabenbereiche von EUROPOL und CEPOL sind im Grunde nicht kongruent. An den durch EUROPOL bislang in eigener Verantwortung durchgef�hrten Trainings partizipieren grunds�tzlich nur eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dar�ber hinaus wurden durch EUROPOL bisher lediglich einzelne CEPOL-Trainingsma�nahmen durch die Gestellung von Experten unterst�tzt. Vor diesem Hintergrund w�ren mit einer Zusammenlegung dieser Einrichtungen keine wesentlichen Synergien verbunden. Die in Aussicht gestellte Reduktion von Verwaltungskosten ist ebenfalls nicht zu erwarten. Dies ist einerseits darauf zur�ckzuf�hren, dass die durch CEPOL angebotenen Trainingsma�nahmen in erster Linie dezentral und damit ressourcenschonend durch das europaweite Netzwerk der nationalen Polizeiakademien durchgef�hrt werden, andererseits durch den Umstand bedingt, dass die administrativen Kernaufgaben von CEPOL, z.B. im Bereich Personalwesen, auch in einer fusionierten Beh�rde wahrgenommen werden m�ssten.



Drucksache 789/1/13

... 27. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag, soweit er in Artikel 19 Vorgaben f�r die Spezialisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Justiz- und Strafverfolgungsbeh�rden sowie der Bediensteten von Justizvollzugsanstalten und deren Aus- und Fortbildung macht. Zum einen bestehen kompetenzrechtliche Bedenken, weil Artikel 82 Absatz 2 Buchstabe b AEUV nur die Angleichung der Rechte der Verfahrensbeteiligten erlaubt, also nur die Harmonisierung solcher Vorschriften des Strafverfahrensrechts, die dem Einzelnen unmittelbare Rechte verleihen. Organisatorische Vorgaben wie die Verpflichtung, nur auf Kinder spezialisierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzusetzen und diese besonders aus- und fortzubilden, stellen, auch wenn sie mittelbar dem Schutz der Kinder dienen sollen, aber kein unmittelbares Recht der Verfahrensbeteiligten dar. Auch Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe c AEUV verleiht der Union keine Rechtsetzungskompetenz f�r die vorliegende Vorgabe. Zum anderen erscheint es auch nicht sachgerecht, dass die Union den Mitgliedstaaten hierzu zwingende Vorgaben macht. Wie die Mitgliedstaaten die Kompetenz der mit der Umsetzung der Vorgaben befassten Personen sicherstellen, muss diesen selbst �berlassen bleiben. Dies gilt sowohl f�r die Justiz- und Vollzugsbediensteten als auch f�r die Strafverteidiger. Die diesbez�gliche Regelung sollte daher entfallen.



Drucksache 101/13

... Aus der f�r die Aufgaben�bernahme erforderlichen IT-Unterst�tzung und dem Schulungsbedarf der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsteht ein Umstellungsaufwand in H�he von circa 6,1 Millionen Euro.



Drucksache 315/13 (Beschluss)

... - Die klare und handhabbare Normierung der schon bisher bestehenden Pflichten durch die Verordnung sowie die vom Ausschuss nach � 9 der Verordnung k�nftig erarbeitete "gute Praxis" minimiert in der Praxis gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen schon kurzfristig die bestehende konzeptionelle Unsicherheit und die Kosten f�r nicht wirksame Analysen und Ma�nahmen des praktischen Arbeitsschutzes. - Schon mittelfristig entlastet die Umsetzung eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit Blick auf psychische Belastungen die Unternehmen und Verwaltungen selbst: Eine pr�ventiv gesunde Gestaltung von Arbeitsorganisation und Arbeitsumfeld f�hrt zu effektiverer Arbeit leistungsf�higerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erspart deutlich h�here betriebliche Aufw�nde f�r Lohnfortzahlung und Rehabilitation.



Drucksache 182/1/13

... Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer aus Drittstaaten arbeiten h�ufig in ihren Herkunftsl�ndern unter schlechten und gesundheitsgef�hrdenden Bedingungen. Durch die Saisonarbeit k�nnen diese Personen zeitbefristet einer geregelten Arbeit nachgehen. Deutschland ist vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeitweise auch auf Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aus Nicht-EU-L�ndern angewiesen, um den Arbeitskr�ftebedarf decken zu k�nnen.



Drucksache 717/13 (Beschluss)

... 5. Hinzu kommt ein entscheidender methodischer Mangel des Ansatzes der Kommission, da die Liberalisierung als gewichtiger Grund f�r (m�gliche) Wachstumsbeschleunigung in verschiedenen Bereichen hervorgehoben wird. Dieser Ansatz der Kommission und die auf Deutschland bezogenen Punkte ihrer Kritik machen ohne belastbare Untersuchungen eine Vorgabe, die die verfolgte Evaluation von Regelungen der hier reglementierten Berufe vorwegzunehmen geeignet ist. Keine der dazu in Bezug genommenen Untersuchungen l�sst Schl�sse auf die Wertsch�pfung und die dazu geleisteten Entgelte zu. Bei diesem einseitigen Ansatz bleibt die Frage der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen offen. So hat beispielsweise in Deutschland die Liberalisierung im Handwerk zu einem Wachstum im Bereiche der B1-Gewerke gef�hrt, die aber vergleichsweise deutlich weniger Jugendliche ausbilden. Eine weitere Absenkung der Standards f�r das Handwerk w�rde deshalb voraussichtlich zu einer zus�tzlichen Verringerung der handwerklichen Ausbildungsbetriebe sowie zu einer Abnahme des ehrenamtlichen Engagements der Betriebsinhaberinnen und -inhaber und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Dualen Systems f�hren. Dies m�ssten dann die staatlichen Bildungssysteme mit eigenen Angeboten auffangen (und finanzieren). �hnliches gilt f�r die Freien Berufe, bei denen die hohen Standards sich in entsprechend qualifizierten Leistungen f�r die Kundinnen und Kunden niederschlagen. Die z.B. hiermit verbundene pr�ventive Qualit�tssicherung m�sste nach einer weiteren Liberalisierung durch eine Ausdehnung der staatlichen Kontrolle kompensiert und finanziert werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich bei der Kommission daf�r einzusetzen, f�r das Evaluierungsverfahren Kriterien zu entwickeln, die auch die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von Liberalisierungsschritten ber�cksichtigen.



Drucksache 535/13

... "Der Aufbau des Bundesamtes f�r kerntechnische Entsorgung, die Bestellung der Pr�sidentin oder des Pr�sidenten, der Vizepr�sidentin oder des Vizepr�sidenten sowie eine Einstellung von sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen im Laufe des Jahres 2014."



Drucksache 717/1/13

... 5. Hinzu kommt ein entscheidender methodischer Mangel des Ansatzes der Kommission, da die Liberalisierung als gewichtiger Grund f�r (m�gliche) Wachstumsbeschleunigung in verschiedenen Bereichen hervorgehoben wird. Dieser Ansatz der Kommission und die auf Deutschland bezogenen Punkte ihrer Kritik machen ohne belastbare Untersuchungen eine Vorgabe, die die verfolgte Evaluation von Regelungen der hier reglementierten Berufe vorwegzunehmen geeignet ist. Keine der dazu in Bezug genommenen Untersuchungen l�sst Schl�sse auf die Wertsch�pfung und die dazu geleisteten Entgelte zu. Bei diesem einseitigen Ansatz bleibt die Frage der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen offen. So hat beispielsweise in Deutschland die Liberalisierung im Handwerk zu einem Wachstum im Bereiche der B1-Gewerke gef�hrt, die aber vergleichsweise deutlich weniger Jugendliche ausbilden. Eine weitere Absenkung der Standards f�r das Handwerk w�rde deshalb voraussichtlich zu einer zus�tzlichen Verringerung der handwerklichen Ausbildungsbetriebe sowie zu einer Abnahme des ehrenamtlichen Engagements der Betriebsinhaberinnen und -inhaber und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Dualen Systems f�hren. Dies m�ssten dann die staatlichen Bildungssysteme mit eigenen Angeboten auffangen (und finanzieren). �hnliches gilt f�r die Freien Berufe, bei denen die hohen Standards sich in entsprechend qualifizierten Leistungen f�r die Kundinnen und Kunden niederschlagen. Die z.B. hiermit verbundene pr�ventive Qualit�tssicherung m�sste nach einer weiteren Liberalisierung durch eine Ausdehnung der staatlichen Kontrolle kompensiert (und finanziert) werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich bei der Kommission daf�r einzusetzen, f�r das Evaluierungsverfahren Kriterien zu entwickeln, die auch die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von Liberalisierungsschritten ber�cksichtigen.



Drucksache 319/13 (Beschluss)

... 1. kreisfreie St�dte und Kreise Schulsozialarbeit oder sonstige Projekte im Bereich der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende finanzieren k�nnen, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherstellen. Diese Mittel werden zum Beispiel f�r p�dagogische Fachkr�fte (Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter) in Schulen genutzt. Ihre T�tigkeit ist ein ganz wesentlicher Garant f�r die erfolgreiche, breit angelegte soziale Teilhabe der jungen Menschen sowie der Realisierung von F�rderangeboten unterschiedlichster Art und damit der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums der Kinder und Jugendlichen;



Drucksache 672/13

... Kosten f�r die �ffentlichen Haushalte entstehen durch erforderliche Umstellungen hinsichtlich neuer Kennzeichen und - in geringer H�he - bei den f�r die Kontrollen zust�ndigen Beh�rden. F�r die Anpassung des Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR) und des Mitteilungsverfahrens der Daten zum ZFZR sowie der Auskunftsverfahren setzt das KBA etwa 200 Stunden Zeitaufwand bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gehobenen Dienst an. Bei durchschnittlichen Lohns�tzen von 35,70 Euro f�r den gehobenen Dienst des Bundes bedeutet dies Personalkosten in H�he von ca. 7.000 Euro. Entsprechender Aufwand tritt auch bei den Zulassungsbeh�rden der L�nder bzw. deren Verfahrensentwickler auf. Zudem ergeben sich Informationspflichten gegen�ber B�rgern sowie innerhalb der Verwaltung, die mit einem derzeit nicht bezifferbaren, jedoch insgesamt eher geringf�gigen Aufwand verbunden sein werden. Ggf. m�ssen die Mitarbeiter der Zulassungsbeh�rden entsprechend geschult werden.



Drucksache 30/13

... Durch die Einf�hrung des Tarifvertrages f�r den �ffentlichen Dienst (TV�D) und den Tarifvertrag f�r den �ffentlichen Dienst der L�nder (TV-L) wurden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) einschlie�lich des BAT-Ost und der Manteltarifvertrag f�r Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der L�nder (MTArb) einschlie�lich des Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts f�r Arbeiter an den MTArb (MTArb-O) abgel�st. Da die Lebensaltersstufe und die Ortszuschlagsstufe in die neuen Tarifvertr�ge nicht mehr aufgenommen wurden, sind sie in der Personalstandstatistik als Erhebungsmerkmale zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/13




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

� 5
Statistik �ber die Schulden, Sicherheiten f�r Schulden und Finanzaktiva

� 9
Zus�tzliche Erhebungsmerkmale Zus�tzliche Erhebungsmerkmale sind

� 9a
Datenbank Berichtskreismanagement

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 319/13

... 1. kreisfreie St�dte und Kreise Schulsozialarbeit oder sonstige Projekte im Bereich der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende finanzieren k�nnen, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherstellen. Diese Mittel werden z.B. f�r p�dagogische Fachkr�fte (Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter) in Schulen genutzt. Ihre T�tigkeit ist ein ganz wesentlicher Garant f�r die erfolgreiche, breit angelegte soziale Teilhabe der jungen Menschen sowie der Realisierung von F�rderangeboten unterschiedlichster Art und damit der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums der Kinder und Jugendlichen.



Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer aus Drittstaaten arbeiten h�ufig in ihren Herkunftsl�ndern unter schlechten und gesundheitsgef�hrdenden Bedingungen. Durch die Saisonarbeit k�nnen diese Personen zeitbefristet einer geregelten Arbeit nachgehen. Deutschland ist vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeitweise auch auf Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aus Nicht-EU-L�ndern angewiesen, um den Arbeitskr�ftebedarf decken zu k�nnen.



Drucksache 92/1/13

... 14. So ist nicht ersichtlich, warum etwa Mitarbeiterportale der �ffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten, die allein den internen Rechtsverkehr zwischen der Verwaltung und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Gegenstand haben, einen hinreichenden Binnenmarktbezug aufweisen sollten. Ebenso wie der interne Vollzug des Beamtenrechts damit nicht Gegenstand einer auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gest�tzten Richtlinie sein kann, gilt dies f�r eine breite Palette weiterer �ffentlicher Verwaltungst�tigkeiten. Exemplarisch ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der EuGH z.B. die T�tigkeit der �ffentlichen allgemeinbildenden Schulen und der �ffentlich finanzierten Hochschulen und Universit�ten vom Anwendungsbereich der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit und damit auch von der Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 AEUV ausgenommen hat.



Drucksache 706/13

... Die Stundens�tze auf Vollkostenbasis werden ermittelt aufgrund der Division der Summe von Prim�r- und Sekund�rkosten eines Themenbereichs durch die produktiven Stunden, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Themenbereichs geleistet haben.



Drucksache 686/13 (Beschluss)

... (GBO) in der Fassung ab 1. Januar 2018 �ber die Bef�higung zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst verf�gen m�ssen. Gemeinden besch�ftigen jedoch kaum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Bef�higung, was h�ufig die Einrichtung von eigentlich gew�nschten Grundbucheinsichtsstellen verhindern wird. Die an Ratschreiber zu stellenden Qualifikationsanforderungen sollen daher an die ihnen �bertragenen Aufgaben angepasst werden.



Drucksache 789/13 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag, soweit er in Artikel 19 Vorgaben f�r die Spezialisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Justiz- und Strafverfolgungsbeh�rden sowie der Bediensteten von Justizvollzugsanstalten und deren Aus- und Fortbildung macht. Zum einen bestehen kompetenzrechtliche Bedenken, weil Artikel 82 Absatz 2 Buchstabe b AEUV nur die Angleichung der Rechte der Verfahrensbeteiligten erlaubt, also nur die Harmonisierung solcher Vorschriften des Strafverfahrensrechts, die dem Einzelnen unmittelbare Rechte verleihen. Organisatorische Vorgaben wie die Verpflichtung, nur auf Kinder spezialisierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzusetzen und diese besonders aus- und fortzubilden, stellen, auch wenn sie mittelbar dem Schutz der Kinder dienen sollen, aber kein unmittelbares Recht der Verfahrensbeteiligten dar. Auch Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe c AEUV verleiht der Union keine Rechtsetzungskompetenz f�r die vorliegende Vorgabe. Zum anderen erscheint es auch nicht sachgerecht, dass die Union den Mitgliedstaaten hierzu zwingende Vorgaben macht. Wie die Mitgliedstaaten die Kompetenz der mit der Umsetzung der Vorgaben befassten Personen sicherstellen, muss diesen selbst �berlassen bleiben. Dies gilt sowohl f�r die Justiz- und Vollzugsbediensteten als auch f�r die Strafverteidiger. Die diesbez�gliche Regelung sollte daher entfallen.



Drucksache 750/13

... Nach � 16 der Verordnung zur Durchf�hrung des Tarifvertragsgesetzes (TVGDV) erteilt das BMAS auf Anfrage Auskunft �ber die Eintragungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tarifregisters geben bisher auf Basis der Access-Datenbank sowie mithilfe der Papierakten telefonisch und schriftlich Auskunft. Die Tarifvertr�ge werden zudem durch das BMAS nach relevanten, vorab definierten Kriterien kategorisiert und ausgewertet. Dies geschieht durch manuelle Eingabe von in den in Papier-Tarifvertr�gen enthaltenen Informationen in die Datenbank. Auswertungen sind bisher nur nach vorab definierten Kriterien m�glich. Der Zeitaufwand ist erheblich und steigt, sobald nach neuen Kriterien ausgewertet werden soll, da die entsprechenden Daten manuell aus den Tarifvertr�gen nachtr�glich herausgesucht werden m�ssen.



Drucksache 248/1/13

... - Die Aufgabenbereiche von EUROPOL und CEPOL sind im Grunde nicht kongruent. An den durch EUROPOL bislang in eigener Verantwortung durchgef�hrten Trainings partizipieren grunds�tzlich nur eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dar�ber hinaus wurden durch EUROPOL bisher lediglich einzelne CEPOL-Trainingsma�nahmen durch die Gestellung von Experten unterst�tzt. Vor diesem Hintergrund w�ren mit einer Zusammenlegung dieser Einrichtungen keine wesentlichen Synergien verbunden. Die in Aussicht gestellte Reduktion von Verwaltungskosten ist ebenfalls nicht zu erwarten. Dies ist einerseits darauf zur�ckzuf�hren, dass die durch CEPOL angebotenen Trainingsma�nahmen in erster Linie dezentral und damit ressourcenschonend durch das europaweite Netzwerk der nationalen Polizeiakademien durchgef�hrt werden, andererseits durch den Umstand bedingt, dass die administrativen Kernaufgaben von CEPOL, z.B. im Bereich Personalwesen, auch in einer fusionierten Beh�rde wahrgenommen werden m�ssten.



Drucksache 92/12

... Der Umstellungsaufwand folgt aus den �nderungen des Soldatenversorgungsgesetzes (Artikel 14) und entsteht durch die Schulungen und Fortbildungen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch die Anpassung der Datenverarbeitungssysteme. Er betr�gt rund 62 000 Euro.



Drucksache 90/1/12

... k�nnte f�r die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Versicherungsunternehmen die Sicherheit geschaffen werden, dass ihr Tun datenschutzrechtlich und strafrechtlich nicht zu beanstanden ist. Au�erdem k�nnte eine Benachteiligung deutscher Versicherungsunternehmen gegen�ber ausl�ndischen Wettbewerbern vermieden werden.



Drucksache 794/1/12

... Zwar weist die Begr�ndung des Gesetzentwurfs zu Recht darauf hin, dass sich Aktualisierungen und Bereinigungen positiv auf die Nutzung der Daten auswirken k�nnen. Dieser positive Effekt w�re jedoch nur durch einen nicht mehr zu vertretenden Arbeitsaufwand zu erreichen, weshalb die Regelung keinen Bestand haben kann. Hieran �ndert auch nichts, dass die Regelung als "Soll-Vorschrift" formuliert ist, da die Begr�ndung des Gesetzentwurfs keinen Zweifel daran l�sst, dass die Verpflichtung zur Aktualisierung f�r die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie eine Mussvorschrift einzuhalten ist. Lediglich die Rechtsfolge von Verst��en soll abgemildert werden. Im Ergebnis l�uft die Regelung in � 71a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GBV-E damit auf die Durchf�hrung einer vollst�ndigen Revision des gesamten Grundbuchbestandes hinaus. Unklar bleibt, in welchem Umfang Nachforschungen zur Ermittlung des Sachverhaltes verlangt werden, oder ob sich die Pflicht zur Aktualisierung auf Erkenntnisse beschr�nkt, die den Grundakten entnommen werden k�nnen, wobei auch dies bereits einen kaum leistbaren Arbeitsaufwand verursachen w�rde.



Drucksache 557/12

... Elektronische Verwaltungsdienste k�nnen einen bedeutenden Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum B�rokratieabbau sowie zur Schonung der nat�rlichen Ressourcen leisten. Ungeachtet bestehender Zust�ndigkeiten ist es m�glich, nutzerfreundliche, ebenen�bergreifende Verwaltungsdienstleistungen unter einer gemeinsamen Oberfl�che anzubieten und sich dabei an den Lebenslagen der B�rgerinnen und B�rger sowie an den Bedarfslagen der Unternehmen zu orientieren. Hierbei kann auch die Verwaltung zu schlankeren und effizienteren Verfahren gelangen. Voraussetzung ist allerdings, dass vor einer Digitalisierung die Prozesse analysiert und gegebenenfalls neu strukturiert werden und nicht lediglich die Papierwelt elektronisch abgebildet wird. Elektronische Verwaltungsdienste k�nnen bei der Bew�ltigung der Herausforderungen helfen, die der demographische Wandel mit sich bringt. Sie tragen dazu bei, auch k�nftig in l�ndlichen R�umen eine f�r alle B�rgerinnen und B�rger leicht zug�ngliche Verwaltungsinfrastruktur anbieten zu k�nnen, sei es �ber �ffentlich zug�ngliche Netze (das Internet oder mobile Anwendungen), sei es durch mobile B�rgerb�ros, in denen Verwaltungsmitarbeiterinnen oder Verwaltungsmitarbeiter zeitweise vor Ort anwesend sind.



Drucksache 170/12

... Dem besonderen Anliegen dieser neuen Dienste entsprechend k�nnen an Stelle der Pflegefachkraft qualifizierte, fachlich geeignete und zuverl�ssige Kr�fte mit zweij�hriger Berufserfahrung im erlernten Beruf, vorzugsweise aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, als verantwortliche Kr�fte anerkannt werden. Dies k�nnen zum Beispiel auch Altentherapeutinnen, Altentherapeuten, Heilerzieherinnen, Heilerzieher, Heilerziehungspflegerinnen, Heilerziehungspfleger, Heilp�dagoginnen, Heilp�dagogen, Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Sozialp�dagoginnen, Sozialp�dagogen sowie Sozialtherapeutinnen und Sozialtherapeuten sein. Dem Leistungsspektrum der Dienste entsprechend kommen somit unterschiedliche Ausgangsqualifikationen f�r die verantwortliche Kraft in Betracht. Dieser Ansatz erm�glicht, die Versorgung Pflegebed�rftiger auf eine breitere fachliche und damit auch breitere personelle Basis zu stellen.



Drucksache 303/12

... Bei der Bundesanstalt gelten die Tarifvertr�ge f�r die Angestellten bzw. die Arbeiterinnen und Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Ang/TV Arb) f�r die Bundesanstalt f�r Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Im BPS-PT, einem privatrechtlichen Verein, unterscheiden sich die Verg�tungen zum Teil erheblich von diesen Tarifvertr�gen. Der in Absatz 1 - unabh�ngig von � 613a BGB - gew�hrte �bergang der Arbeitsverh�ltnisse beinhaltet einen Wechsel in den �ffentlichen Dienst. Damit verbunden soll auch eine Angleichung der Arbeitsbedingungen an diejenigen des �ffentlichen Dienstes erfolgen. Absatz 2 r�umt daher der Bundesanstalt das Recht ein, die Arbeitsbedingungen der ehemaligen Besch�ftigten des BPS-PT durch �nderungsk�ndigung an diejenigen der Bundesanstalt anzugleichen. Den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist zugleich ein Arbeitsvertrag zu den bei der Bundesanstalt �blichen Konditionen unter Beachtung der geltenden tarifvertraglichen Regelungen anzubieten. Hiervon unber�hrt bleibt die M�glichkeit, zu einer einvernehmlichen �nderung der Arbeitsvertr�ge der �bergeleiteten Besch�ftigten zu gelangen. Eine solche einvernehmliche �nderung der Vertr�ge wird von der Bundesanstalt als Regelfall angestrebt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/12




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes

Vierter Abschnitt

� 9
Grunds�tze

� 10
Wirtschaftsf�hrung, Rechnungslegung

� 11
Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service f�r Post und Telekommunikation e.V

� 12
�berleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service f�r Post und Telekommunikation e.V

� 13
�berleitung der Beamtinnen und Beamten

Artikel 3
�nderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnverm�gen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erf�llungsaufwand

IV.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

IV.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4 B�rokratiekosten

IV.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzpr�fung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union

X. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

XI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2132: Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)


 
 
 


Drucksache 799/12

... Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Eigene Befragungen von verschiedenen Fahrerlaubnisbeh�rden und Bu�geldstellen ergaben ein zu schulendes Personal von ca. 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro FeB; insgesamt rd. 3 800 Personen. Das Personal in den Bu�geldstellen muss laut Angaben der befragten Beh�rdenleiter nicht geschult werden.



Drucksache 525/12

... Durch die W�rter "entnommen oder" wird eine L�cke geschlossen, die in Buchstabe b bestand. Denn eine Anlage, aus der Trinkwasser nicht lediglich zur eigenen Nutzung entnommen wird, ist zumindest eine Anlage nach Buchstabe b. So ist etwa eine Arbeitsst�tte mit einem eigenen Brunnen, aus dem das Trinkwasser ohne zielgerichtete Gewinnerzielungsabsicht zum Beispiel an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgegeben wird (Waschbecken, Duschen, Pausenraum), als Wasserversorgungsanlage nach Buchstabe b einzustufen.



Drucksache 818/12 (Beschluss)

... Bei z.B. in Hessen in den Serviceeinheiten besch�ftigten 4 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern w�rde dies j�hrliche Kosten in H�he von �ber 400 000 Euro bedeuten.



Drucksache 184/12

... Die neuen Ausweise werden fr�hestens ab dem 1. Januar 2013 ausgestellt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass in den zust�ndigen Landesbeh�rden Hard- und Software umgestellt werden m�ssen, verbunden mit entsprechenden Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Beschaffung der Kartenrohlinge kann mit Ausschreibungen verbunden sein. Deshalb gehen die L�nder einhellig davon aus, dass auch bei z�giger Handhabung mindestens das Jahr 2012 f�r die Umstellung ben�tigt wird. Die Entscheidung, ab wann der neue Ausweis konkret erh�ltlich ist, liegt in der Entscheidung der einzelnen L�nder. Ein einheitlicher Zeitpunkt f�r die Einf�hrung der neuen Ausweise f�r ganz Deutschland wird nicht vorgegeben, damit jedes Land bei der Umstellung den Besonderheiten seiner Verwaltung und gegebenenfalls auch landesinternen fiskalischen Erw�gungen Rechnung tragen kann. Im Interesse eines bundeseinheitlichen Rechtsvollzugs ist jedoch vorgesehen, dass sp�testens ab dem 1. Januar 2015 nur noch Ausweise im neuen Format ausgestellt werden.



Drucksache 815/12

... Nur als attraktiver Arbeitgeber wird der �ffentliche Dienst gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und halten. Attraktivit�t hei�t aus der Sicht der Nachfrager: Fachkr�fte und qualifizierte Nachwuchskr�fte suchen einen Arbeitsplatz, der ihnen neben verantwortungsvollen Aufgaben und guten Entwicklungsperspektiven die M�glichkeit bietet, Beruf und Privatleben lebensphasengerecht im Sinne einer angemessenen Work-Life-Balance zu vereinbaren. Genauso wichtig ist es, die Arbeitsf�higkeit der Besch�ftigten in der Bundesverwaltung auch mit zunehmendem Alter zu erhalten oder zu steigern, denn anders als in der Wirtschaft gibt es im �ffentlichen Dienst �berwiegend lebenslange Besch�ftigungsverh�ltnisse und nur in vergleichsweise geringem Umfang Neueinstellungen.



Drucksache 31/12

... Nach Absatz 3 erhalten nur Personen Zugriff auf die Datei, die hierzu erm�chtigt sind. Die Erm�chtigung nach Absatz 3 ist nicht identisch mit der Erm�chtigung zum Verschlusssachenzugang nach dem Sicherheits�berpr�fungsgesetz. Der Zweck der Regelung besteht vielmehr darin, den Nutzerkreis auch innerhalb der Organisationseinheiten, die in den beteiligten Beh�rden mit den entsprechenden Aufgaben nach � 1 betraut und nach � 13 Satz 1 Nummer 5 in der Errichtungsanordnung festzulegen sind, auf das erforderliche Ma� zu beschr�nken. Hierdurch wird neben Datenschutzinteressen auch insbesondere den Geheimhaltungsinteressen der teilnehmenden Beh�rden Rechnung getragen. Nur diejenigen Personen, die f�r die Aufkl�rung oder Bek�mpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus oder diesen unterst�tzende Bestrebungen zust�ndig sind, sollen Zugriff auf die Datei erhalten. Eine sachwidrige Streuung der Zugriffsbefugnis soll verhindert werden. Dies schlie�t jedoch eine besondere Erm�chtigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Organisationseinheit, die f�r die genannten Bereiche zust�ndig ist, nicht aus.



Drucksache 389/1/12

... 15. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass das geforderte hohe Ma� an Professionalit�t und Kompetenz auch durch ein m�glichst einheitliches Pr�fverfahren gesichert werden sollte. Vor diesem Hintergrund bewertet der Bundesrat es kritisch, wenn in Zukunft nicht nur einem Versicherungsunternehmen, sondern auch einer Versicherungsvermittlerin oder einem Versicherungsvermittler die Befugnis zur �berpr�fung der Zulassungsvoraussetzungen der eigenen Versicherungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter �bertragen werden kann (Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 4).



Drucksache 389/12 (Beschluss)

... 11. Er begr��t die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Ans�tze zur Definition der angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Vermittlerin bzw. des Vermittlers sowie der geeigneten Kriterien zur Feststellung des Niveaus der beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und Fertigkeiten im Hinblick auf die Aus�bung von Versicherungsvermittlert�tigkeiten. Er begr��t ferner die vorgesehenen Ma�nahmen zur beruflichen Fortbildung. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass das geforderte hohe Ma� an Professionalit�t und Kompetenz auch durch ein m�glichst einheitliches Pr�fverfahren gesichert werden sollte. Vor diesem Hintergrund bewertet der Bundesrat es kritisch, wenn in Zukunft nicht nur einem Versicherungsunternehmen, sondern auch einer Versicherungsvermittlerin oder einem Versicherungsvermittler die Befugnis zur �berpr�fung der Zulassungsvoraussetzungen der eigenen Versicherungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter �bertragen werden kann (Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 4).



Drucksache 691/12

... "(5) Entscheidungen der Markttransparenzstelle trifft die Person, die sie leitet. � 51 Absatz 5 gilt f�r alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Markttransparenzstelle entsprechend."



Drucksache 818/1/12

... Bei z.B. in Hessen auf den Serviceeinheiten besch�ftigten 4 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern w�rde dies j�hrliche Kosten in H�he von �ber 400 000 Euro bedeuten.



Drucksache 292/12

... "(3) F�r Zwischenmeisterinnen, Zwischenmeister und andere Auftraggeber von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern sowie f�r Leistungstr�ger, Unternehmen und Stellen, die Beitr�ge nach diesem Buch f�r Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, Krankentagegeld oder Leistungen f�r den Ausfall von Arbeitseink�nften im Zusammenhang mit einer nach den �� 8 und 8a des



Drucksache 90/12 (Beschluss)

... k�nnte f�r die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Versicherungsunternehmen die Sicherheit geschaffen werden, dass ihr Tun datenschutzrechtlich und strafrechtlich nicht zu beanstanden ist. Au�erdem k�nnte eine Benachteiligung deutscher Versicherungsunternehmen gegen�ber ausl�ndischen Wettbewerbern vermieden werden.



Drucksache 40/11

... Bis einschlie�lich Veranlagungszeitraum 2007 forderten die Risikohinweise Bearbeiterinnen und Bearbeiter auf, die Aufwendungen f�r die Steuererm��igung anhand der Rechnung und des Zahlungsnachweises zu pr�fen. Ab Veranlagungszeitraum 2008 lautet der Risikohinweis: �Aufwendungen pr�fen und gegebenenfalls Rechnung und Zahlungsnachweis anfordern.�



Drucksache 202/2/11

... Dar�ber hinaus f�hrt die Regelung zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Einige der in � 4 Absatz 1 KKG genannten Berufsgeheimnistr�ger sind bereits jetzt verpflichtet, unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 das Jugendamt einzuschalten. So sind insbesondere die unter Absatz 1 Nummer 3 genannten Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberaterinnen und -berater sowie die unter Nummer 6 genannten Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Sozialp�dagoginnen und -p�dagogen, soweit sie Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbringen, �ber die Vereinbarungen nach � 8a Absatz 2 SGB VIII (neu: � 8a Absatz 4 SGB VIII) zur Information des Jugendamtes verpflichtet.



Drucksache 850/11

... Regelungen zum Zugangsrecht zu Index und Arbeitsdateien f�r die nationalen Mitglieder der �brigen Mitgliedstaaten, f�r Eurojust-Mitarbeiter oder f�r ausl�ndische Beh�rden kann der deutsche Gesetzgeber nicht treffen (zum Unterschied zwischen "Zugang" und "Zugriff" s. Begr�ndung zu � 4a). Dies ist Sache der jeweiligen Mitgliedstaaten oder wird durch den Eurojust-Beschluss (Artikel 18) festgelegt. Auch das nationale Mitglied von Deutschland kann hierzu keine Entscheidungen treffen. Nach der derzeitigen Praxis haben alle nationalen Tische und die autorisierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Eurojust Zugang zu dem Index und Zugriff auf die darin enthaltenen Indexdatens�tze.



Drucksache 599/11 (Beschluss)

... 6. Dahingehend begegnet der Vorschlag auch inhaltlichen Bedenken. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit dem Vorschlag den EGF erweitern will, um Hilfestellungen f�r Landwirte zur Anpassung an neue Marktlagen zu erm�glichen. Er weist darauf hin, dass die von der Kommission vorgesehenen Ma�nahmen und die F�rderbedingungen allenfalls f�r Spezialbereiche, keinesfalls jedoch zum Ausgleich von umf�nglichen und dauerhaft ver�nderten neuen Marktlagen geeignet sind. Auch w�re die Mittelausstattung des Fonds hierf�r bei Weitem nicht ausreichend. Der Bundesrat sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EGF auf den Landwirtschaftssektor und weitere Zielgruppen kritisch. Er kritisiert insbesondere die Ausweitung auf neue Gruppen von "Beg�nstigten", wie unter anderem Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, Selbstst�ndige und Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Familienangeh�rige. Zudem sollen auch passive Leistungen wie Beihilfen zum Lebensunterhalt gew�hrt werden.



Drucksache 196/11

... -Entsendegesetz muss auch die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erh�ht werden, um die Einhaltung von Tarifvertr�gen in Branchen, die in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen sind, kontrollieren zu k�nnen. Damit effektiv kontrolliert werden kann, m�ssen die Dokumente bei Vor-Ort-Kontrollen verf�gbar sein.



Drucksache 844/11

... Unterhaltsvorschussstellen - eine Verringerung der Beratungszeit von f�nf Minuten je Fall. Hinzu kommt eine Reduzierung der Bearbeitungszeit von zus�tzlich f�nf Minuten je Fall. Da die Antr�ge sowohl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des mittleren als auch des gehobenen Dienstes bearbeitet werden, wird ein durchschnittliches Qualifikationsniveau und daraus resultierend ein Lohnsatz von 29,90 EUR je Stunde angenommen. (Fallzahl 18.500 x 10/60 Stunden x 29,90 Euro = 92.192 Euro).



Drucksache 797/11 (Beschluss)

... 15. Der Verordnungsvorschlag �berl�sst die Regelung des �bergangs von Personal den Mitgliedstaaten (vgl. Vorbemerkungen des Vorschlags). Die Bundesrepublik Deutschland hatte zu dieser Problematik eine Regelung in der BADV im Rahmen der Umsetzung der BAD-Richtlinie 96/67/EG vorgesehen, welche jedoch infolge eines Vertragsverletzungsverfahrens wieder gestrichen werden musste. Bef�rwortet wird eine einheitliche europ�ische Regelung f�r den �bergang von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Denn die derzeit bestehende nationale Rechtsgrundlage (� 613a BGB) ist hier nicht anwendbar.



Drucksache 333/11

... F�r die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der damaligen Bundesknappschaft, die ihre Fortbildungspr�fung nach den vom 1. M�rz 1981 bis 31. Mai 2004 geltenden Fortbildungstarifvertr�gen der Bundesknappschaft durchlaufen haben, war mit dem erfolgreichen Abschluss der Pr�fung der Erwerb einer Bef�higung f�r eine Aufgabenwahrnehmung in der Funktionsebene des gehobenen Dienstes in der Sozialversicherung verbunden. Eine Berufsbezeichnung wurde damit nicht erworben. Das Pr�fungszeugnis enth�lt lediglich die Bezeichnung �Zeugnis �ber die Pr�fung nach dem Tarifvertrag �ber die Fortbildung von Angestellten bei der Bundesknappschaft�. Der Abschluss wurde hausintern durch eine im Tarifvertrag enthaltene Pr�fungsregelung anerkannt.



Drucksache 863/11 (Beschluss)

... Der Fortbildungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von einer Vielzahl von Faktoren abh�ngig, insbesondere vom jeweiligen Personalk�rper, vom konkreten Aufgabengebiet, von der Ausbildung, den sonstigen Vorkenntnissen, usw.



Drucksache 322/11

... Das Gemeinsame Wattenmeer-Sekretariat (Common Wadden Sea Secretariat, CWSS), das aufgrund des deutschd�nischniederl�ndischen Verwaltungs�bereinkommens vom 13. Oktober 1987 (BGBl. 1988 II S. 87) errichtet wurde und aufgrund des �bereinkommens vom 18. M�rz 2010 (BGBl. 2010 II S. 1090) weitergef�hrt wird, besitzt keine Rechtsf�higkeit. Das Sekretariat kann bisher keine eigenen Rechtsgesch�fte vornehmen, insbesondere keine eigenen Mitarbeiter besch�ftigen und keine R�umlichkeiten anmieten. Alle Rechtsgesch�fte werden f�r das CWSS zurzeit noch durch das Bundesministerium f�r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. das Bundesamt f�r Naturschutz in Bonn vorgenommen. Dies hat in der Vergangenheit zu rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten gef�hrt. Dar�ber hinaus besteht f�r die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechtsunsicherheit sowie eine ungekl�rte Haftungssituation f�r den Sekret�r. Daher ist durch das oberste Gremium der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit, dem Trilateralen Wattenmeer-Rat, in dem oben genannten Verwaltungs�bereinkommen vom 18. M�rz 2010 beschlossen worden, dass das Bundesministerium f�r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gew�hrleisten wird, dass das Gemeinsame Sekretariat in eine bestehende oder eine zu gr�ndende �ffentlichrechtliche Organisationsstruktur der Bundesrepublik Deutschland �berf�hrt wird. Eine �berpr�fung aller Optionen ergab die nun vorliegende Gesetzesl�sung als einzig gangbaren Weg.



Drucksache 227/11

... Verpflichtungserm�chtigung f�r den Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung der Liegenschaft K�thener Stra�e 2/3. Die Anmietung erfolgt im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements und dient der Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKM -Au�enstelle in Berlin.



Drucksache 190/11

... Nachhaltige Verbesserung der Besch�ftigungssituation von Frauen in der Wirtschaft durch spezifische Ma�nahmen wie: innovative Ans�tze zur Arbeitszeitgestaltung Heranf�hrung von jungen Frauen an MINT-Berufe, an eine gewerblich-technische oder handwerkliche Ausbildung sowie weitere innovative Zukunftsberufe St�rkung der Aufstiegsorientierung und -bereitschaft von weiblichen Besch�ftigten Verringerung und Vermeidung von Qualifikationsverlusten von Mitarbeiterinnen nach der Familienphase und Unterst�tzung eines schnellen beruflichen Wiedereinstiegs Erh�hung des Anteils von �lteren weiblichen Besch�ftigten sowie Sicherung von Erwerbschancen f�r Frauen Das Programm wird durch den ESF mitfinanziert.



Drucksache 797/1/11

... 20. Der Verordnungsvorschlag �berl�sst die Regelung des �bergangs von Personal den Mitgliedstaaten (vgl. Vorbemerkungen des Vorschlags). Die Bundesrepublik Deutschland hatte zu dieser Problematik eine Regelung in der BADV im Rahmen der Umsetzung der BAD-Richtlinie 96/67/EG vorgesehen, welche jedoch infolge eines Vertragsverletzungsverfahrens wieder gestrichen werden musste. Bef�rwortet wird eine einheitliche europ�ische Regelung f�r den �bergang von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Denn die derzeit bestehende nationale Rechtsgrundlage (� 613a BGB) ist hier nicht anwendbar.



Drucksache 863/1/11

... Der Fortbildungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von einer Vielzahl von Faktoren abh�ngig, insbesondere vom jeweiligen Personalk�rper, vom konkreten Aufgabengebiet, von der Ausbildung, den sonstigen Vorkenntnissen, usw.



Drucksache 661/10

... aa) In Satz 1 werden nach den W�rtern "Entwicklung der" die W�rter "Mitarbeiterinnen und" eingef�gt.



Drucksache 74/10 (Beschluss)

... Angesichts dieser gleichstellungspolitisch unbefriedigenden Sachlage sollten grunds�tzlich alle M�glichkeiten genutzt werden, auf die Verg�tung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen in diesem Sinne Einfluss zu nehmen. Es ist somit dringend erforderlich, die Verg�tungssysteme so zu gestalten, dass eine Entgeltungleichheit zwischen Frauen und M�nnern vermieden wird. Im Zusammenhang mit den geplanten Gesetzes�nderungen und den vorgesehenen konkretisierenden Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen besteht f�r Deutschland die M�glichkeit, diesem Ziel n�her zu kommen, indem eine geschlechtergerechte Entgeltgestaltung als Kriterium bei den Anforderungen an die Verg�tungssysteme eingef�hrt wird.



Drucksache 661/2/10

... Nur mit einer bedarfsdeckenden Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vor Ort kann die Teilhabe aller Kinder sichergestellt werden. Vor allem der fl�chendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit ist ein geeignetes Instrument, um die Bildungsteilhabe und soziokulturelle Teilhabe zu unterst�tzen. Denn Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen kennen die Kinder und ihre Familien und ihren individuellen Unterst�tzungsbedarf aus dem t�glichen Erleben.



Drucksache 681/10

... "Der Leitungsausschuss ist Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt."



Drucksache 517/1/10

... Die Altenpflege bietet im Hinblick auf eine Verbesserung der Besch�ftigungschancen am Arbeitsmarkt besonders gute Chancen. Denn anders als im Wirtschaftsbereich, in dem mit einem rasanten Anstieg des Fachkr�ftebedarfs erst in den kommenden Jahren gerechnet werden muss, herrscht in der Altenpflege bereits eine massive Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeldet wird derzeit bundesweit ein Bedarf an rund 30 000 Pflegefachkr�ften mit zu erwartender deutlich steigender Tendenz. Die Pflegebranche gilt damit zu Recht als einer der gr��ten Jobmotoren �berhaupt. Dies umso mehr, als die Fachkraftausbildung in der Altenpflege ein zukunftstr�chtiges, sinnvolles und krisensicheres Berufsfeld er�ffnet. Deshalb gilt es, �ber verst�rkte Anstrengungen in der Berufsausbildung hinaus auch alle anderen M�glichkeiten zur Gewinnung von Fachpersonal m�glichst umfassend zu nutzen. Dies gilt gerade auch f�r Ma�nahmen der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege, zumal im Hinblick auf die demografische Entwicklung ohnehin mit einem R�ckgang an jugendlichen Bewerberinnen und Bewerbern zu rechnen ist. Experten, wie z.B. das Deutsche Institut f�r angewandte Pflegeforschung in K�ln (dip), raten deshalb ebenfalls, den Bereich der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III im Bereich der Alten- und Krankenpflege st�rker in den Blick zu nehmen. Lebenserfahrene Personen, die z.B. durch Kindererziehung oder eine famili�re Pflegezeit den Anschluss in ihrem alten Beruf verloren haben, k�nnen in diesem Berufsfeld neue Erf�llung finden.



Drucksache 62/2/10

... " habe im vergangenen Jahr rund 1 000 kleinere Filialen geschlossen. Gek�ndigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei �ber eine Zeitarbeitsfirma eine Besch�ftigung in den neuen XL-L�den angeboten worden. F�r die XL-M�rkte habe, nach Angaben von ver.di, die Zeitarbeitsfirma "



Drucksache 226/2/10

... Die Aufhebung der Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen ist f�r die Besch�ftigten der Arbeitsgemeinschaften ein wichtiges Signal f�r ihre Besch�ftigungssicherheit. Das ist zum einen notwendig, um eine zu starke Personalfluktuation zu vermeiden und damit qualifizierte Fachkr�fte auch langfristig zu binden und zum anderen, um den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stabile Besch�ftigung und damit ein gesichertes Einkommen bieten zu k�nnen.



Drucksache 62/10

... " habe im vergangenen Jahr rund 1.000 kleinere Filialen geschlossen. Gek�ndigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei �ber eine Zeitarbeitsfirma eine Besch�ftigung in den neuen XL-L�den angeboten worden. F�r die XL-M�rkte habe, nach Angaben von ver.di, die Zeitarbeitsfirma "



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.