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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitgeberbeitrag"


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Drucksache 236/17

... V für Beschäftigte der Krankenkassen bestehenden Teilkostentarife auf alle Beamtinnen und Beamte auszudehnen, die Beihilfe in den Arbeitgeberbeitrag umzuwandeln oder beide Varianten zu kombinieren.


 
 
 


Drucksache 151/1/14

... Der Bundesrat sieht allerdings die Beibehaltung der unterschiedlichen Beitragsbelastung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits und Krankenkassenmitgliedern andererseits kritisch. Die Beitragsschere wird sich durch die dauerhafte Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags schnell vergrößern, zumal die wiederholte Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung dazu beitragen wird, die Finanzrücklagen des Gesundheitsfonds schnell aufzuzehren. In der Folge werden die allein von den Krankenkassenmitgliedern aufzubringenden, einkommensabhängigen Zusatzbeiträge angesichts der zu erwartenden Ausgabendynamik schnell ansteigen.

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Drucksache 151/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 43b Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und Absatz 7e Satz 1 und 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 und 6 und Nummer 6a - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 1 SGB V *

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 1 SGB V *

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 4a - neu - SGB V *

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 6 und Absatz 7 Nummer 11 SGB V *

9. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 192 Absatz 3 - neu - SGB V

10. Zur unterschiedlichen Beitragsbelastung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Krankenkassenmitgliedern

11. Zu Artikel 11 § 12 Absatz 1 c Satz 2 VAG

12. Zu Artikel 1 1a - neu - § 17c Absatz 4 und Absatz 4b Satz 1 und 3 KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 768/11

... Steuerrechtlich bestehen drei Varianten: Für Arbeitgeber, die sozialversicherungsrechtlich einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung entrichten erfolgt eine Pauschalierung der Lohnsteuer in Höhe von 2 %. Muss der Arbeitgeber keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, erfolgt die Pauschalierung in Höhe von 20 %. Grundsätzlich ist jedoch auch die Erhebung der Lohnsteuer nach der individuellen Lohnsteuerklasse möglich.

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Drucksache 768/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Steuermehreinnahmen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 23d
Beiträge bei illegaler Beschäftigung und bei Ausschluss einer geringfügigen Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Nachweisgesetzes

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 315/11

... Mit der Regelung wird klargestellt, dass in einer berufsständischen Versorgung nur das Mitglied Beitragsschuldner zur berufsständischen Versorgungseinrichtung ist und dass der Arbeitgeber dem Mitglied den Arbeitgeberbeitrag als Zuschuss schuldet.

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Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 190/11

... Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung in der GKV: Grundsätzlich kein Anstieg der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen in 2011 und 2012 im Vergleich zu 2010 Festlegung eines Abschlages für Leistungen, die Krankenhäuser im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzlich vereinbaren (Mehrleistungen) auf 30% in 2011; ab 2012 vertragliche Vereinbarung Die Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen dürfen in 2011 um max. 0,9%, in 2012 max. in Höhe der um 0,5 Prozentpunkte geminderten Grundlohnrate steigen. Begrenzung des Ausgabenzuwachses der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung Begrenzung des Vergütungsniveaus in der hausarztzentrierten Versorgung Die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) dürfen 2011 maximal um 0,9% und 2012 maximal in Höhe der um 0,5 Prozentpunkte geminderten Grundlohnrate erhöht werden. Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der GKV: Aufhebung der vorübergehend erfolgten Absenkung des Beitragssatzes der Krankenkassen um 0,6 Prozent- punkte: Festlegung des paritätisch finanzierten Beitrags- satzes auf 14,6%, zuzüglich des mitgliederbezogenen Beitragsanteils von 0,9 Prozentpunkten Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3% Weiterentwicklung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge der Mitglieder, die kassenindividuell festgelegt werden können Einführung eines Sozialausgleichs: Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes übersteigt, erfolgt ein steuerfinanzierter und krankenkassenübergreifender Sozialausgleich. In den Jahren 2011 bis 2014 kann der Sozialausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt werden. Ab dem Jahr 2015 sollen zur Finanzierung des Sozialausgleichs weitere Zahlungen aus Bundesmitteln gewährt werden. Die Höhe dieser Zahlungen wird im Jahr 2014 gesetzlich festgelegt. Der Sozialausgleich erfolgt ohne Antragsverfahren direkt bei Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern durch Verringerung des Beitragssatzanteils des Mitgliedes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 629/08

... VI die Möglichkeit, unter Verzicht auf die Versicherungsfreiheit durch Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags zum jeweils geltenden vollen Beitragssatz durch einen eigenen Beitrag eine vollwertige Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Daneben ist mittlerweile anerkannt, dass Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich die gleichen Rechte zustehen müssen wie anderen Beschäftigten, schon um ungerechtfertigte Benachteiligungen und Diskriminierungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht länger sinnvoll, geringfügig Beschäftigte aus dem Anwendungskreis von Wertguthaben auszuschließen. Die theoretisch möglichen Missbrauchsfälle werden durch die Anordnung ausgeschlossen, dass ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Freistellungsphase ein Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro erhalten muss. Damit wird verhindert, dass von dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten durch Verringerung des in der Freistellung gewährten Entgelts auf einen Wert unterhalb von 400 Euro Sozialversicherungsfreiheit herbeigeführt werden kann. Zudem besteht weiterhin die Voraussetzung, dass das Entgelt in der Freistellung nicht unangemessen von der vorher gewährten Bezahlung abweichen darf, sowohl nach unten als auch nach oben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 597/08

... Ehrenamtliche sind vielfach für die öffentliche Hand sowie für Institutionen tätig, die öffentliche Zuschüsse erhalten. Daher wird die Befreiung von der Beitragspflicht (Arbeitgeberbeitrag) zu einer – wenn auch geringfügigen – Entlastung der Länderhaushalte führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 304/06

... ) sowie einem pauschalierten Betrag als Arbeitgeberbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen. Die Regelung soll dahin gehend klarer gefasst werden, dass es sich bei dem Grundbetrag um den Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 13 nach § 61 BBesG (Anlage VIII) handelt. Der Hinweis auf § 61 BBesG ist versehentlich bei der Änderung des § 43c PatAnwAPO durch Artikel 3 § 30 Nr. 1 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. 1 S. 266) entfallen. Es handelt sich daher um eine lediglich redaktionelle Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/06




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 581/10 PDF-Dokument



Drucksache 587/17 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.