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"Arbeitszeitkonten"
Drucksache 147/2/14
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Möglichkeit der Unternehmen, flexibel auf Arbeitsspitzen und Zeiten geringer Auslastung zu reagieren durch die Vorschriften des Gesetzes nicht eingeschränkt werden. In § 2 Absatz 2 MiLoG-E ist geregelt, dass die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen sind.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Geringere Arbeitsplatzunsicherheit und niedrigere Steuerbelastung durch interne Flexibilität: Die Krise hat gezeigt, dass interne Flexibilität in Zeiten einer Wirtschaftsrezession sehr wirksam sein kann, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Anpassungskosten zu senken. Arbeitszeitkonten oder Zeitguthaben, Kurzarbeitsregelungen und verschiedene Öffnungsklauseln in Kollektivverträgen haben dazu beigetragen, Arbeitsplätze zu retten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten, indem Entlassungen vermieden oder aufgeschoben wurden. Obwohl Kurzarbeitsregelungen häufig zu einem leichten Sinken der Produktivität führen, helfen sie, Qualifikationen, Arbeitsplätze und Vertrauen zu wahren, und ihre Kosten sind allgemein geringer als die Kosten für Arbeitslosenleistungen. Da jedoch der budgetäre Spielraum für die Finanzierung derartiger Programme derzeit geringer ist als vor zwei Jahren, spielt der soziale Dialog auf Unternehmensebene und höheren Ebenen eine wichtigere Rolle, wenn es darum geht, optimale Lösungen für die interne Flexibilität zu finden. - Menschenwürdige und nachhaltige Entgelte ohne Niedrigentgeltfallen: Bereits vor der Krise war ein Arbeitsplatz nicht immer eine Garantie gegen Armut, und die Armutsrate trotz Beschäftigung liegt in der EU nach wie vor über 8 %. Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen und Personen, die in Alleinerziehenden-Haushalten oder Haushalten mit geringer Erwerbsintensität leben, haben ein hohes Risiko, trotz Beschäftigung zu verarmen, vor allem in Ländern mit unausgewogener Einkommensverteilung und niedrigen Mindestentgelten. 20 Die Festlegung von Mindestentgelten in angemessener Höhe kann einen Anstieg der Armutsrate trotz Beschäftigung verhindern helfen 21 und ist ein wichtiger Faktor, um menschenwürdige Beschäftigungsqualität zu gewährleisten. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es gesetzlich festgelegte oder in anderer Form rechtsverbindliche oder allgemeingültige Mindestlöhne und -gehälter. 22 Ein solches Mindestentgelt kann je nach festgelegter Höhe in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Angebot und Nachfrage sowie andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Einrichtungen haben. Entgeltuntergrenzen müssen unter Einbindung der Sozialpartner so angepasst werden können, dass sie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln. Differenzierte Mindestlöhne und -gehälter, die es in mehreren Mitgliedstaaten bereits gibt, können in diesem Kontext ein wirksames Mittel zur Stützung der Arbeitskräftenachfrage sein.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
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Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Wie aus Daten des Berichts des "European Restructuring Monitor" (ERM) von 2009 über Umstrukturierung in der Rezession ("Restructuring in recession")15 hervorgeht, haben zahlreiche Unternehmen in ganz Europa als Reaktion auf die Krise Initiativen ergriffen, um Arbeitsstellen zu erhalten, allen voran verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitszeit (siehe Kasten). Diese umfassen Produktionsstopps, verpflichtenden Jahresurlaub, kürzere Arbeitswochen oder -tage, bessere Nutzung von Arbeitszeitkonten, abwechselnden Urlaub, Langzeiturlaub. In einigen Unternehmen wurde das Lohnniveau gesenkt, wobei vorübergehende Kürzungen um 10 % bis 20 % nicht unüblich waren. Die meisten Unternehmen machten von diesen Maßnahmen in unterschiedlicher Kombination Gebrauch; in intensiven Verhandlungen wurden die verschiedensten Kompromisse erzielt - z.B. niedrigere Löhne gegen Unternehmensbeteiligung. Abfindungen, oft in Verbindung mit vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, sind ebenfalls weit verbreitet.
Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen
1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft
Lehren aus der Krise
Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit
Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung
Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber
2. Lehren aus der Krise
3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung
Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen
Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung
4 Umstrukturierung
4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels
a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung
b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung
Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage
Minimierung der sozialen Auswirkungen
Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen
c Evaluierung und Berichterstattung
d Die Rolle der Sozialpartner
e Neubewertung des passiven Schutzes
6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden
4 Konsultation
Europäische Kommission
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Drucksache 803/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht 2012 KOM (2011) 815 endg.; Ratsdok. 17229/11
... 21. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten strukturell stark unterscheiden und Fragen des Kündigungsschutzes folgerichtig auf nationaler Ebene geregelt werden. Der deutsche Arbeitsmarkt konnte den Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2009 weit überdurchschnittlich gut abfedern, weil etwa mit Arbeitszeitkonten oder dem Kurzarbeitergeld vor allem Instrumente der so genannten "internen Flexibilität" zum Einsatz kamen. Zugleich standen damit den Unternehmen in der anschließenden Erholungsphase die notwendigen Arbeitskräfte unmittelbar zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher pauschale Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Kündigungsschutzes als unangemessen ab.
Drucksache 315/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Im Zusammenhang mit der zurückliegenden Wirtschafts- und Finanzkrise haben viele Unternehmen zur Vermeidung von Entlassungen und Sozialplankosten unterschiedliche Beschäftigungssicherungsmaßnahmen ergriffen. Dabei wurden häufig bestehende, nicht zweckgebundene Arbeitszeitkonten mit Zeitguthaben abgebaut oder es wurden bestehende Kontenvereinbarungen genutzt, um mit Minussalden Entlassungen zu vermeiden. Häufig kam es so zu Freistellungen von mehr als einem Monat Dauer.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII
8. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
'Artikel 13a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen
12. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
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Drucksache 803/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht 2012 KOM (2011) 815 endg.; Ratsdok. 17229/11
... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten strukturell stark unterscheiden und Fragen des Kündigungsschutzes folgerichtig auf nationaler Ebene geregelt werden. Der deutsche Arbeitsmarkt konnte den Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2009 weit überdurchschnittlich gut abfedern, weil etwa mit Arbeitszeitkonten oder dem Kurzarbeitergeld vor allem Instrumente der so genannten "internen Flexibilität" zum Einsatz kamen. Zugleich standen damit den Unternehmen in der anschließenden Erholungsphase die notwendigen Arbeitskräfte unmittelbar zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher pauschale Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Kündigungsschutzes als unangemessen ab.
Drucksache 315/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Im Zusammenhang mit der zurückliegenden Wirtschafts- und Finanzkrise haben viele Unternehmen zur Vermeidung von Entlassungen und Sozialplankosten unterschiedliche Beschäftigungssicherungsmaßnahmen ergriffen. Dabei wurden häufig bestehende, nicht zweckgebundene Arbeitszeitkonten mit Zeitguthaben abgebaut oder es wurden bestehende Kontenvereinbarungen genutzt, um mit Minussalden Entlassungen zu vermeiden. Häufig kam es so zu Freistellungen von mehr als einem Monat Dauer.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
§ 218 Altersrückstellungen '
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
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Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Die stärksten Veränderungen beziehen sich derzeit nicht auf die Dauer der Arbeitszeit, sondern auf flexible Arbeitszeitregelungen. In den letzten zwanzig Jahren war eine Zunahme flexibler Formen der Arbeitszeitgestaltung zu beobachten; so gibt es mittlerweile neben Teilzeit auch Gleitzeit, flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten sowie Telearbeit. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, konzentriert man sich stärker auf Lösungen, die auf die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse zugeschnitten sind und oft im Rahmen einer im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarten Regelung auf Unternehmensebene ausgehandelt werden. Dieser Trend hin zu flexibleren Arbeitszeitmodellen ist allerdings in den nördlichen und westlichen Mitgliedstaaten der EU eindeutig stärker ausgeprägt als in anderen Ländern.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
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Drucksache 629/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
... Die Voraussetzungen für den Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten in § 7e Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 SGB IV-E sowie für Sanktionen bei unzureichender Insolvenzsicherung in § 7e Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 SGB IV-E sind daher so auszugestalten dass eine vollständige Absicherung der Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist.
Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 7 Abs. 3 Satz 1a SGB IV , Nr. 4 § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 3 Satz 1, 3, § 7g SGB IV , Nr. 9a - neu - § 116a - neu - SGB IV , Artikel 7 Abs. 3 - neu - Außerkrafttreten
§ 116a Übergangsregelung für die Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung
10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7f Abs. 3 Satz 2 SGB IV
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Drucksache 629/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
... Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 bekennt sich zur Förderung von Wertguthaben und Langzeitkonten und sieht die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung und beim Schutz von Langzeitarbeitszeitkonten vor. Ferner enthält er den Auftrag, die Übernahme der Insolvenzschutzregelung im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Wertguthabenvereinbarungen
§ 7c Verwendung von Wertguthaben
§ 7d Führung und Verwaltung von Wertguthaben
§ 7e Insolvenzschutz
§ 7f Übertragung von Wertguthaben
§ 7g Bericht der Bundesregierung
§ 116 Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben
Artikel 2 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 6 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 I.
3 II.
3 III.
3 IV.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 7f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7g
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
C. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
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Drucksache 169/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik KOM (2006) 66 endg.; Ratsdok. 6715/06
... " führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der auskunftspflichtigen Unternehmen. Die bereits erhobenen Daten zur Beschäftigung und zu den Personalaufwendungen sind ausreichend. Der mögliche zusätzliche Erkenntnisgewinn steht in keinem Verhältnis zu dem enormen Aufwand der auskunftspflichtigen Unternehmen. Im Bereich Handel sind überwiegend Angestellte tätig und nur im geringem Umfang Lohnempfänger, die einen Stundenlohn erhalten. Die Vielzahl von Beschäftigungsformen im Handel (Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, geringfügig Beschäftigte, Saisonkräfte, Aushilfen z.B. für Inventur und Weihnachtsgeschäft) sowie die flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen (Jahresarbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Rollierendes System) erschweren die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden.
Drucksache 169/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik KOM (2006) 66 endg.; Ratsdok. 6715/06
... " führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der auskunftspflichtigen Unternehmen. Die bereits erhobenen Daten zur Beschäftigung und zu den Personalaufwendungen sind ausreichend. Der mögliche zusätzliche Erkenntnisgewinn steht in keinem Verhältnis zu dem enormen Aufwand der auskunftspflichtigen Unternehmen. Im Bereich Handel sind überwiegend Angestellte tätig und nur im geringem Umfang Lohnempfänger, die einen Stundenlohn erhalten. Die Vielzahl von Beschäftigungsformen im Handel (Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, geringfügig Beschäftigte, Saisonkräfte, Aushilfen z.B. für Inventur und Weihnachtsgeschäft) sowie die flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen (Jahresarbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Rollierendes System) erschweren die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden.
Drucksache 105/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen hinsichtlich der Überprüfung der Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung KOM (2003) 843 endg.; Ratsdok. 5188/04 KEP-AE-Nr. 040170
... • Einführung von Arbeitszeit-Sparsystemen (Arbeitszeitkonten)
2 Einleitung
ERSTER Teil: ANALYSE und Bewertung
1. Die Abweichungen VOM Bezugszeitraum
1.1. Die rechtlichen Bestimmungen
1.2. Die derzeitige Situation in den Mitgliedstaaten
1.3. Die tarifvertragliche Ausdehnung des Bezugszeitraums
2. Die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe B Ziffer I
2.1. Die rechtlichen Bestimmungen
2.2. Die aktuelle Situation in den Mitgliedstaaten
2.2.1. Vereinigtes Königreich
2.2.1.1. Die nationalen Bestimmungen
2.2.1.2. Juristische Bewertung
2.2.1.3. Die praktische Anwendung
2.2.1.4. Wie viele Arbeitnehmer haben die Opt-out-Vereinbarung unterschrieben?
2.2.1.5. Warum wird die Opt-out-Möglichkeit angewandt?
2.2.1.6. Die Auswirkungen des Opt-out auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer
2.2.2. Die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i in anderen Mitgliedstaaten
2.2.2.1. Luxemburg
2.2.2.2. Frankreich
2.2.2.3. Andere Mitgliedstaaten
2.2.2.4. Künftige Mitgliedstaaten
3. DEFINITION der Arbeitszeit
3.1. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs
3.1.1. Die Rechtssache SIMAP20
3.1.2. Die Rechtssache Jaeger22
3.2. Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs
4. Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
ZWEITER Teil: Optionen
DRITTER Teil: Die nächsten Schritte
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Drucksache 147/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
Drucksache 489/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
Drucksache 686/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 -Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2009
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.