6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Asylrechtsnormen"
Drucksache 791/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 2. Die Harmonisierung des Asylrechts soll nach der Konzeption des Haager Programms schrittweise vorangetrieben werden, wobei die Auswirkungen bereits getroffener Maßnahmen ein wichtiges Gestaltungskriterium für zukünftige Schritte sind. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zum Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) und zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) dargelegte Meinung, dass es zunächst einer fundierten Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase bedarf, bevor ein weiteres Asyl-Rechtsetzungsverfahren folgen kann. Da die Umsetzungsfrist der derzeit geltenden Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge erst am 10. Oktober 2006 abgelaufen ist, ist eine fundierte und abschließende Bewertung der Wirkungen des Rechtsaktes noch nicht möglich. Dies wird auch dadurch belegt, dass bis dato nur eine einzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-465/07) zur Auslegung dieser Richtlinie veröffentlicht wurde. Der Bundesrat hält deshalb an seiner zum Entwurf des Stockholmer Programms beschlossenen Haltung (vgl. Ziffer 63 der BR-Drucksache 616/09 (Beschluss)) fest, dass die Verabschiedung der Rechtsetzungsvorschläge der zweiten Harmonisierungsphase bis Ende 2012 keinesfalls zu einem absoluten Ziel erhoben werden darf.
Drucksache 791/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 2. Die Harmonisierung des Asylrechts soll nach der Konzeption des Haager Programms schrittweise vorangetrieben werden, wobei die Auswirkungen bereits getroffener Maßnahmen ein wichtiges Gestaltungskriterium für zukünftige Schritte sind. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zum Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) und zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) dargelegte Meinung, dass es zunächst einer fundierten Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase bedarf, bevor ein weiteres Asyl-Rechtsetzungsverfahren folgen kann. Da die Umsetzungsfrist der derzeit geltenden Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge erst am 10. Oktober 2006 abgelaufen ist, ist eine fundierte und abschließende Bewertung der Wirkungen des Rechtsaktes noch nicht möglich. Dies wird auch dadurch belegt, dass bis dato nur eine einzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-465/07) zur Auslegung dieser Richtlinie veröffentlicht wurde. Der Bundesrat hält deshalb an seiner zum Entwurf des Stockholmer Programms beschlossenen Haltung (vgl. Ziffer 63 der BR-Drucksache 616/09 (Beschluss)) fest, dass die Verabschiedung der Rechtsetzungsvorschläge der zweiten Harmonisierungsphase bis Ende 2012 keinesfalls zu einem absoluten Ziel erhoben werden darf.
Drucksache 452/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die angekündigte europäische Unterstützungsagentur keine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis haben soll. Unbeschadet der Förderung einer einheitlichen Anwendung von Asylrechtsnormen bleibt er aber der Auffassung, dass die Neuschaffung dieser Agentur zur Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit nicht erforderlich ist und auf zusätzliches Personal und eine ausufernde Bürokratie hinausläuft. Als Plattform können vielmehr bestehende Einrichtungen genutzt werden.
Drucksache 452/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die angekündigte europäische Unterstützungsagentur keine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis haben soll. Unbeschadet der Förderung einer einheitlichen Anwendung von Asylrechtsnormen bleibt er aber der Auffassung, dass die Neuschaffung dieser Agentur zur Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit nicht erforderlich ist und auf zusätzliches Personal und eine ausufernde Bürokratie hinausläuft. Als Plattform können vielmehr bestehende Einrichtungen genutzt werden.
Drucksache 414/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem KOM (2007) 301 endg.; Ratsdok. 10516/07
... " des Haager Programms geboten ist, weiter zu harmonisieren, eine einheitlichere Anwendung von Asylrechtsnormen zu fördern und Mechanismen für die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen innerhalb der EU einzuführen.
Drucksache 414/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem KOM (2007) 301 endg.; Ratsdok. 10516/07
... " des Haager Programms geboten ist, weiter zu harmonisieren, eine einheitlichere Anwendung von Asylrechtsnormen zu fördern und Mechanismen für die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen innerhalb der EU einzuführen.
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Chemikalien ,
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