10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Aufbauart"
Drucksache 301/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... soll gemäß der Gesetzesbegründung die Vereinfachung der Feststellung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage sein. Zutreffend wird in der Begründung insoweit auf die bisherigen Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Fahrzeugen und den damit verbundenen Erfüllungsaufwand hingewiesen. Die unterschiedlichen Fahrzeugklassifizierungen im
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 634/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... 2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
§ 1 Gegenstand der Steuer
§ 5 Steuerberechnung, Steuerentstehung, Steuerausweis
§ 7 Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Erstattung, Nachentrichtung der Steuer
§ 10 Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes*
§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
Artikel 4 Inkrafttreten
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Drucksache 301/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... soll gemäß der Gesetzesbegründung die Vereinfachung der Feststellung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage sein. Zutreffend wird in der Begründung insoweit auf die bisherigen Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Fahrzeugen und den damit verbundenen Erfüllungsaufwand hingewiesen. Die unterschiedlichen Fahrzeugklassifizierungen im
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG
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Drucksache 230/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
... Aufbauarten, Fahrtechnik mit Anhänger, Zusammenstellen von Zügen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
E. Erfüllungsaufwand
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Fahrlehrer -Ausbildungsordnung
3 Inhaltsübersicht
Anlage n
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 1 Ort der Ausbildung
§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 3 Ausbildungsfahrschule
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
3 Übersicht
4 Verkehrsverhalten
4 Recht
4 Technik
4 Umweltschutz
4 Fahren
Begründung
I. Allgemeines
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Belange
3 Nachhaltigkeit
II. Einzelbestimmungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
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Drucksache 556/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetz es für schwere Nutzfahrzeuge
... (neu) dient als Korrektiv in den (Grenz)fällen, in welchen Unternehmer Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen einsetzen, die zwar von ihrer Fahrzeug- und Aufbauart als nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt anzusehen sind, gleichwohl aber konkret im Güterkraftverkehr eingesetzt werden. Bei diesen wenigen Grenzfällen handelt es sich meistens um Fahrzeugkombinationen mit Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Umzugsfahrzeuge mit Möbellift-Anhänger), die nicht regelmäßig Güter befördern, aber zusätzlich Güter befördern könnten und im Falle der konkreten Güterbeförderung nun mautpflichtig werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
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Drucksache 837/06
... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU (Nr.) L 309 S. 37), entsprechen;
Drucksache 229/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
... , Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger(ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu Nummer 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
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Drucksache 229/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge, die der Klasse N1, Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;
Entwurf
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu Nummer 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
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Drucksache 229/05
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge, die der Klasse N1, Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;
Drucksache 379/17(neu)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.