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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufbrechens"


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Drucksache 143/2/15

... "Die Bundesregierung setzt eine unabh�ngige Expertenkommission ein, die die Erforschung des Untergrundes ohne das Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck, insbesondere des Wasserhaushalts, im Bereich der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Vorhaben, wissenschaftlich begleitet und auswertet sowie hierzu und zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres beginnend mit dem 30. Juni 2016 erstellt. Des Weiteren soll sie vorliegende Erfahrungen aus dem Monitoring bereits bestandskr�ftig zugelassener Ma�nahmen zum Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erd�l und Erdw�rme, aus Erkundungst�tigkeiten im Bereich bergrechtlich erteilter Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas, Erd�l und Erdw�rme und Untersuchungen und Gutachten zu m�glichen Umweltauswirkungen des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Erd�l, Erdgas und Erdw�rme bewerten."

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Drucksache 143/2/15




Zu Artikel 1 Nummer 3

Kapitel 5a
Unterrichtung des Deutschen Bundestages

� 102a
Bericht der Bundesregierung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 144/15

... 2a. Aufsuchung und Gewinnung von Erd�l und Erdgas durch Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck, einschlie�lich der zugeh�rigen Tiefbohrungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Verordnung �ber die Umweltvertr�glichkeitspr�fung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
�nderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

� 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erd�l und Erdw�rme einschlie�lich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

� 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerst�ttenwasser und R�ckfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erd�l und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage f�r die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

L�nder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
�nderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
�nderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu � 22b

Zu � 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entw�rfe zur �nderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erf�llungsaufwand

a Grunds�tzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis f�r Gew�ssernutzungen nach � 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenm��ige Ausweisung der Gebiete nach � 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach � 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach � 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur �berwachung der Gew�sserbenutzung nach � 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht f�r Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserw�gungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 143/15 (Beschluss)

... Mit der vorgeschlagenen �nderung werden an die Erlaubniserteilung f�r Benutzungen nach � 9 Absatz 2 WHG die gleichen Anforderungen wie f�r das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser gestellt. Eine Erlaubnis f�r das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck aus Tiefbohrungen heraus zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erd�l oder Erdw�rme sowie die untert�gige Versenkung von Lagerst�ttenwasser aus Tiefbohrungen zum Zweck der Entsorgung darf daher nur erteilt werden, wenn keine nachteilige Ver�nderung des Grundwassers zu besorgen ist. Eine solche liegt vor, wenn die M�glichkeit eines Schadenseintrittes bei einer auf konkreten, nachvollziehbaren Feststellungen beruhenden Prognose nach menschlicher Erfahrung und nach dem Stand der Technik nicht von der Hand zu weisen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/15 (Beschluss)




1. Zur Zustimmungsbed�rftigkeit des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 9 Absatz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 4, 5 WHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 13b Absatz 5 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - � 19 Absatz 3 WHG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - � 48 Absatz 3 WHG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 104a WHG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 � 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 � 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 � 33 Absatz 1a BNatSchG

23. Zu Artikel 4a - neu - � 11 Nummer 3a - neu -, � 12 Absatz 1 Satz 1, � 49 - neu - BBergG

'Artikel 4a �nderung des Bundesberggesetzes

� 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck

24. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 283/14

... Unternehmen der Erd�l- und Erdgasbranche m�ssen f�r die Aufsuchung und Gewinnung von Erd�l und Erdgas, verbunden mit dem hydraulischen Aufbrechen von sehr dichten Gesteinstrukturen, sowie f�r das Versenken von Lagerst�ttenwasser mit dem Zweck der dauerhaften Entsorgung im tiefen geologischen Untergrund zuk�nftig die mit einer Umweltvertr�glichkeitspr�fung einhergehenden zus�tzlichen Pflichten erf�llen. Gleiches gilt f�r Unternehmen der Geothermiebranche, die ebenfalls im Rahmen der Aufsuchung und Gewinnung von Erdw�rme hydraulische Bohrlochstimulationen durchf�hren wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/14




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

a Erf�llungsaufwand f�r den Bund

b Erf�llungsaufwand f�r das Land

c Erf�llungsaufwand f�r die Gemeinden

E. B�rokratiekosten

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Verordnung �ber die Umweltvertr�glichkeitspr�fung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 535/2/10 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.