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"Aufnahmeantrages"
Drucksache 44/18
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... In der Rechtswirklichkeit der DDR wurden aber die Voraussetzungen an die Zuteilungs- und Rückführungsgrundsätze der Besitzwechselverordnung nicht immer mit letzter Konsequenz berücksichtigt. Es wurde auch im Grundstücks- und Bodenrecht der DDR oftmals großzügig mit dem geschriebenen Recht umgegangen. So blieb in vielen Fällen die fehlende Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft folgenlos, soweit ein für die Land- und Forstwirtschaft genutztes Grundstück in eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft eingebracht war, die Erbinnen und Erben aber dort trotz Aufnahmeantrages, aus dem sich die Bereitschaft zum Eintritt in eine solche ergab, nicht mehr Mitglied werden konnten, weil die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft keine Mitglieder mehr aufnehmen durfte. Ein Verstoß, der aber in der tatsächlichen Realität in der DDR keine Beachtung gefunden hat, sollte auch in der Bundesrepublik keine Rechtsfolgen haben, insbesondere wenn dies zu einer Übertragung von Grundstücken an den Fiskus führte, bei denen insoweit nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie ohne die Änderung der Verhältnisse in der DDR in den Bodenfonds zurückgeführt worden wären. Gleiches muss gelten, wenn Betroffene die Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft aufgrund mangelhafter Aktenlage der DDR-Behörden nicht mehr nachweisen können. Ziel ist es, dass insoweit eine gesetzliche Regelung getroffen wird, die geeignet ist, das Vertrauen der Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben in den Rechtsstaat und Rechtsfrieden zu stärken.
Drucksache 945/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
... Absatz 3 regelt die Verlegung der Kanzlei in einen anderen Kammerbezirk. Da die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer nicht mehr der Zulassung bei einem Gericht folgen kann, aber weiterhin sichergestellt werden soll, dass eine eindeutige Zuordnung zu nur einer Kammer gegeben ist, wird die Verlegung der Kanzlei in einen anderen Bezirk an die Stellung eines Aufnahmeantrages und die Aufnahme in die neue Kammer an die Einrichtung der Kanzlei geknüpft. Weiterhin ist bestimmt, dass mit der Aufnahme die Mitgliedschaft in der bisherigen Kammer erlischt und dass die bisherige Kammer hiervon zu informieren ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzug/Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 12 Zulassung
§ 12a Vereidigung
§ 18 Zulassung bei den Gerichten
§ 27 Kanzlei
§ 30 Zustellungsbevollmächtigter
§ 31 Rechtsanwaltsverzeichnis und Rechtsanwaltsbescheinigung
§ 37 Antrag
§ 109 Beendigung des Amtes als Beisitzer
§ 172b Kanzlei
§ 192 Erhebung von Verwaltungsgebühren
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
§ 39 Gebühren
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 4 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 6 Übergangsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummer n
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu den Nummern 24 bis 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 32
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 50
Zu den Nummer n
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
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Drucksache 945/04
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
... Absatz 3 regelt die Verlegung der Kanzlei in einen anderen Kammerbezirk. Da die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer nicht mehr der Zulassung bei einem Gericht folgen kann, aber weiterhin sichergestellt werden soll, dass eine eindeutige Zuordnung zu nur einer Kammer gegeben ist, wird die Verlegung der Kanzlei in einen anderen Bezirk an die Stellung eines Aufnahmeantrages und die Aufnahme in die neue Kammer an die Einrichtung der Kanzlei geknüpft. Weiterhin ist bestimmt, dass mit der Aufnahme die Mitgliedschaft in der bisherigen Kammer erlischt und dass die bisherige Kammer hiervon zu informieren ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 4 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 6 Übergangsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer n
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummern 24 bis 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer n
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Artikel 2
Zu Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
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Drucksache 179/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Drucksache 236/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Vertrags vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS)
Drucksache 282/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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