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0703/1/05
0020/05
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0246/05B
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0237/05
0189/05B
0637/05
0014/05B
0433/05
0942/05
0174/05
0794/1/05
0095/05
0287/1/05
0870/1/04
0268/04
0569/04
0697/1/04
0920/1/04
0969/04
0738/04
0618/04
0565/04B
0267/04
0500/04B
0919/04
0365/04B
0807/04
0413/04B
0361/04
0098/04B
0336/04B
0487/04B
0697/04B
0610/04
0806/04
0789/04
0985/04
0805/04
0576/04
0889/2/04
0482/04
0586/04
0565/1/04
0408/04
0232/04
0907/04
0450/04
0636/04
0722/04
0894/04
0571/04
0458/04B
0429/04
0380/04
0870/04B
0939/04
0664/04
0920/04B
0259/04
0105/04
0702/04
0606/04B
0817/1/04
0889/04B
0487/1/04
0804/04
0725/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0889/04
0915/04
0818/04
0847/03
0774/03
0155/03B
0774/03B
0574/03B
0546/03
0595/03
0504/03
0595/03B
0856/03
Drucksache 116/1/20

... 16. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission Werte wie Fairness und Solidarität zwischen und in den Mitgliedstaaten bei den gemeinsamen Anstrengungen zur Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität in den Mittelpunkt stellt. Solidarität ist ein Wert, auf den sich die Union gründet (Artikel 2 EUV). Ziel der Union ist es, ihre Werte zu fördern (Artikel 3 EUV). Die Werte werden damit Richtschnur allen Handelns der Union; in besonderem Maße gilt dies für die Gesetzgebung, durch welche die Werte als Zielbestimmungen die notwendige Konkretisierung erfahren. Gleichzeitig sollten die Rechtsvorschriften der Union verständlich und klar formuliert und so gestaltet sein, dass sie den Parteien ein leichtes Verständnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglichen, wie in der interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt. Aus Sicht des Bundesrates gilt dies aufgrund ihrer unmittelbaren Geltung in besonderem Maße für Verordnungen der Union, die dementsprechend eine hinreichende Bestimmtheit aufweisen sollten.



Drucksache 212/20 (Beschluss)

... Biogasanlagen, die bedarfsgerecht Strom erzeugen, sind als "Ausgleichsenergie", als regenerative Speicherkraftwerke für die Energiewende unentbehrlich und können eine Brückenfunktion übernehmen. Biogas in effizienten stromgeführten KWK-Anlagen kann als Flexibilitätsoption die schwankende Energieproduktion aus den volatilen Energiequellen Wind und Sonne ausgleichen. Um die vorhandenen wirtschaftlich verfügbaren Potenziale biogener Rest- und Abfallstoffe auch aus der Landwirtschaft besser zu erschließen, sind Regelungen erforderlich, die zumeist einen klima- und umweltrelevanten Zusatznutzen aufweisen: eine möglichst vollständige energetische Verwertung der Gülle aus der Tierhaltung sowie Biogassubstrate aus Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen-/Folgefrüchten, Fruchtfolgen usw., die Monokulturen vorbeugen und das Spektrum des landwirtschaftlichen Ackerbaus erweitern.



Drucksache 112/20

... /EG /EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen." ‘ "



Drucksache 21/1/20

... 27. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die in diesem Jahr auslaufende Agenda für Wachstum, Beschäftigung und soziale Eingliederung "Strategie-Europa-2020" einer abschließenden Bewertung zuzuführen. Das Ergebnis dieser Auswertung wird aufzeigen, dass das Armutsbekämpfungsziel als eines der ausgewiesenen fünf Kernziele deutlich verfehlt wird. Umso wichtiger ist es, eine nahtlos anschließende, zukunftsweisende, langfristige, kohärente und ehrgeizige Nachfolgestrategie vorzulegen, die außerdem ein entschlossenes Engagement der Kommission zur Umsetzung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck bringen und Kohärenz mit dem angekündigten Aktionsplan zur Umsetzung der sozialen Säule aufweisen sollte.



Drucksache 166/20

... Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden.



Drucksache 206/20

... Zweitens müssen mit Blick auf die Auswirkungen der im Zusammenhang mit COVID-19 gewährten Bürgschaften die Vorschriften über die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen angepasst werden, damit für notleidende Risikopositionen, die infolge der COVID-19-Pandemie entstehen und durch die verschiedenen von den Mitgliedstaaten eingeführten Bürgschaftsregelungen abgedeckt sind, vorübergehend dieselbe Regelungen gelten wie aktuell für notleidende Risikopositionen, die von Exportkreditagenturen garantiert oder versichert sind. Damit würde der Tatsache Rechnung getragen, dass Bürgschaften von Exportkreditagenturen und COVID-19-bezogene Bürgschaften ähnliche Merkmale aufweisen.



Drucksache 212/20

... Um die vorhandenen wirtschaftlich verfügbaren Potenziale biogener Rest- und Abfallstoffe auch aus der Landwirtschaft besser zu erschließen, sind Regelungen erforderlich, die zumeist einen klima- und umweltrelevanten Zusatznutzen aufweisen: eine möglichst vollständige energetische Verwertung der Gülle aus der Tierhaltung sowie Biogassubstrate aus Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen-/ Folgefrüchten, Fruchtfolgen, usw., die Monokulturen vorbeugen und das Spektrum des landwirtschaftlichen Ackerbaus erweitern.



Drucksache 28/1/20

... 5. Der Investitionsplan soll erklärtermaßen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen. Er zielt jedoch wie der europäische Grüne Deal in erster Linie auf Klima- und Umweltinvestitionen ab und auf Sozialinvestitionen ausdrücklich nur, soweit diese einen Bezug zur klimapolitischen Nachhaltigkeitswende aufweisen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass nachhaltige Entwicklung nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität gleichzusetzen ist, und hält daher nach wie vor die zeitnahe Festlegung einer umfassenden und kohärenten Umsetzungsstrategie zur VN-Agenda 2030 für dringend erforderlich.



Drucksache 13/20

... Sofern eine Fernerkundung keinen geologischen Bezug aufweist, ist diese nicht als geologische Untersuchung anzusehen.



Drucksache 75/20 (Beschluss)

... d) Weiterhin hat der Wissenschaftliche Beirat festgestellt, dass mit zehn Variablen, die die höchste statistische Signifikanz aufweisen, ein Großteil der potenziell möglichen statistischen Erklärungskraft erreicht wird. Danach sollen derzeit sogenannte Angebotsvariablen (beispielsweise Krankenhausbettendichte) explizit nicht mit einbezogen werden; die Regelung selbst schließt dies allerdings für die Zukunft nicht aus. Grundsätzlich sollen regionale Merkmale ausgewählt werden, die die regionale Ausgabenstreuung erklären können. Steuerungseffekte im Bereich der Versorgung, die einen Einfluss auf regionale Über- und Unterdeckungen haben können, sollen allerdings nicht berücksichtigt werden. Wenn regionale Über- oder Unterdeckungen also durch das Handeln von Krankenkassen oder durch die Gestaltung der Länder, Kreise und Kommunen beeinflusst werden, bleibt dies unberücksichtigt.



Drucksache 292/20

... "Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, innerhalb eines Abstandes von fünf Metern landseits zur Böschungsoberkante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen."



Drucksache 504/20

... In den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder musste zum Teil in erheblichem Umfang Personal für andere Aufgaben - zum Beispiel zur Unterstützung der Gesundheitsämter - abgezogen werden. Das Steuerungsregister nach Abschnitt 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 wird daher nicht rechtzeitig den erforderlichen Qualitätsstand aufweisen, um die Stichprobenziehung nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Zensusgesetz 2021 mit hinreichendem Vorlauf für die Erhebungsorganisation durchführen zu können. Ähnlich ist die Situation in den Kommunen, wo nach den Planungen der Statistischen Landesämter die Mehrzahl der "weiteren Erhebungsstellen" nach § 19 Zensusgesetz 2021 eingerichtet werden soll. Im Zusammenwirken der beiden Faktoren (Qualitätsstand Steuerungsregister für die Stichprobenziehung, Einrichtung weiterer Erhebungsstellen) kann ein Zensus zum bisher vorgesehenen Stichtag im Mai 2021 nicht mehr sichergestellt werden.



Drucksache 91/20

... Die Ergänzung der Abfallschlüssel um ein Sternchen (*) in Anlage 1 dient der Kontinuität zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) und hat einen rein klarstellenden Charakter. In dieser werden alle Abfälle, die einen gefährlichen Charakter aufweisen, mit einem Sternchen (*) hinter dem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet. Das aufgeführte Sternchen (*) ist kein zwingender Bestandteil des Abfallschlüssels. Gleichwohl ist es in der Praxis sinnvoll, das Sternchen (*) zwecks leichterer Erkennbarkeit der Gefährlichkeit eines Abfalls mit aufzuführen.



Drucksache 344/20

... -Prüfwert von mehr als 115 g/km aufweisen.



Drucksache 86/2/20

... Die Wirksamkeit von Rehabilitationsleistungen konnte bereits anhand verschiedener Studien nachgewiesen werden. So zeigt sich, dass sowohl die Mortalitätsrate, aber auch die Zahl folgender Krankenhausaufenthalte deutlich gesenkt werden konnten. Hinzu kommen die deutlich höhere Lebensqualität und die damit mögliche Teilhabe der Patienten und Patientinnen am Alltagsleben. Dies bestätigen auch die Krankenkassen. Eine Auswertung der AOK-Versichertendaten von 2014 zeigt: Stationäre Rehabilitation im Alter erfolgt selten ohne vorhergehende Krankenhausbehandlung. Bei den untersuchten Versicherten, die eine Rehabilitationsbehandlung erhielten, konnte Pflegebedürftigkeit überwiegend verhindert werden. Und auch die Barmer BEK veröffentlichte in ihrem Pflegereport 2014, dass Länder mit hohen Kapazitäten an Reha-Einrichtungen geringere Pflegeeintrittswahrscheinlichkeiten aufweisen.



Drucksache 121/20

... Produkte und Produkte nach § 2 Absatz 2 dürfen nicht betrieben oder angewendet werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können. Produkte und Produkte nach § 2 Absatz 2 dürfen nur nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 betrieben und angewendet werden.



Drucksache 109/20

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für das Persönlichkeitsrecht schützende Regelungen für grundrechtssensible algorithmische Systeme unter Geltung des EU-Marktortprinzips einzusetzen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass zahlreiche Anwendungen kein oder nur geringes Schädigungspotenzial aufweisen und daher auch keiner besonderen Kontrolle bedürfen. Bei den anderen Anwendungen bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, welche Fallgruppen so grundrechtssensibel sind, dass sie weitergehende gesetzliche Schutzvorkehrungen, u.a. Maßnahmen der Information (Transparenz) oder Maßnahmen gegen auftretende Diskriminierungen, erfordern. Denkbare Schutzmechanismen könnten z.B. sein: Rechte auf Kenntnis der involvierten Logik und Tragweite des Systems, auf individuelle Erklärung der Entscheidungsgründe oder ein weitergehender Zugang zu Informationen über algorithmische Systeme. Mehr Transparenz ist auch die Voraussetzung dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher von ihren teilweise schon bestehenden Auskunftsrechten auch Gebrauch machen können.



Drucksache 85/20

... Zu den Grundrentenbewertungszeiten gehören alle Grundrentenzeiten, die mindestens einen kalendermonatlichen Wert von 0,025 Entgeltpunkten aufweisen. Mit dieser unteren Grenze wird verhindert, dass auch Zeiten mit lediglich sehr geringer Beitragszahlung in die Durchschnittsermittlung einfließen. Das betrifft insbesondere Zeiten der Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung ("Minijob").



Drucksache 107/20

... Bei der Anhörungsrüge handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf zum iudex a quo. Dieser hat nach § 80a Absatz 2 Satz 4 OWiG-E i.V.m. § 47 Absatz 1 StPO zwar keine vollzugshemmende Wirkung. Im Sinne der Rechtsklarheit hat der Betroffene die Anhörungsrüge jedoch innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung des Gerichtes zu erheben, § 80a Absatz 2 Satz 1 OWiG-E. Der Betroffene hat schriftlich zu begründen, warum sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein soll. Da insbesondere nach §§ 79, 80 OWiG-E nicht anfechtbare Urteile gemäß § 77b Absatz 2 OWiG-E keine vollständigen Gründe aufweisen müssen, sind an die Begründungsanfordernisse für den Betroffenen nach § 80a Absatz 2 Satz 3 OWiG-E keine übersteigerten Anforderungen zu stellen. Im Ergebnis dürfte es genügen, dass der Betroffene den Umstand bezeichnet, der aus seiner Sicht bei entsprechender Beachtung und Würdigung durch das Gericht zu einer anderen Entscheidung geführt hätte. Gleiches gilt bei entsprechender unanfechtbarer Entscheidung im Beschlusswege. Bei Versäumung der Frist nach § 80a Absatz 2 Satz 1 OWiG-E durch den Betroffenen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 46 Absatz 1, 71 Absatz 1 OWiG i.V.m. § 44 StPO grundsätzlich möglich.



Drucksache 29/20

... (19) Die Ziele dieser Verordnung, d.h. die Unterstützung von Gebieten bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und sozialen Wandels aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft, können von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden. Dies liegt hauptsächlich daran, dass zum einen die Gebiete einen unterschiedlichen Entwicklungsstand bzw. die am stärksten benachteiligten Gebiete einen Rückstand aufweisen und die Mitgliedstaaten und Gebiete nur über begrenzte Finanzmittel verfügen, und zum anderen daran, dass ein kohärenter Durchführungsrahmen erforderlich ist, der mehrere Unionsfonds im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung umfasst. Da diese Ziele somit auf Unionsebene besser erreicht werden können, kann die Union im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität aus Artikel 5 EUV Maßnahmen annehmen. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus -



Drucksache 274/20

... - Der Steigungszuschlag wird angepasst. Steigungen und Gefälle im Zuge von Straßen wurden in den RLS-90 durch einen Korrekturwert (Steigungszuschlag) berücksichtigt. In den RLS-19 erfolgt nun eine Trennung der Ansätze für Pkw und Lkw, da sie ein differenziertes Geräuschverhalten an Steigungs- und Gefällestrecken aufweisen.



Drucksache 28/20

... Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa wird im neuen Jahrzehnt über den EU-Haushalt und dessen Instrumente mindestens 1 Billion EUR sowohl an privaten als auch ab öffentlichen nachhaltigen Investitionen mobilisieren. Er ist ein umfassender Rahmen für die Nachhaltigkeitswende überall in der EU. Dieser Rahmen zielt auf Klima- und Umweltinvestitionen sowie auf Sozialinvestitionen ab, soweit sie einen Bezug zur Nachhaltigkeitswende aufweisen.



Drucksache 75/1/20

... d) Weiterhin hat der Wissenschaftliche Beirat festgestellt, dass mit zehn Variablen, die die höchste statistische Signifikanz aufweisen, ein Großteil der potenziell möglichen statistischen Erklärungskraft erreicht wird. Danach sollen derzeit sogenannte Angebotsvariablen (beispielsweise Krankenhausbettendichte) explizit nicht mit einbezogen werden; die Regelung selbst schließt dies allerdings für die Zukunft nicht aus. Grundsätzlich sollen regionale Merkmale ausgewählt werden, die die regionale Ausgabenstreuung erklären können. Steuerungseffekte im Bereich der Versorgung, die einen Einfluss auf regionale Über- und Unterdeckungen haben können, sollen allerdings nicht berücksichtigt werden. Wenn regionale Über- oder Unterdeckungen also durch das Handeln von Krankenkassen oder durch die Gestaltung der Länder, Kreise und Kommunen beeinflusst werden, bleibt dies unberücksichtigt.



Drucksache 360/20

... Die Kommission Kinderschutz der Landesregierung hat über hundert Einzelempfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes erarbeitet und der Öffentlichkeit am 17. Februar 2020 in einem Abschlussbericht vorgestellt. Die Empfehlungen, die einen Bezug zum familienrechtlichen Verfahren aufweisen, enthalten unter anderem Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den



Drucksache 88/20

... § 23 (Vorgaben 11 bis 20) legt wesentliche Grundlagen für die Vermeidung und die hochwertige, ressourceneffiziente Verwertung von Abfällen fest und richtet sich an verschiedene Wirtschaftsakteure, die "Erzeugnisse entwickel(n), herstell(en), be- oder vertreib(en), [...]". Zahlreiche Punkte stellen hierbei bereits existierende Möglichkeiten der Produktverantwortung klar. Vor allem durch die Tatsache, dass es sich um eine "latente Grundpflicht" handelt, welche erst durch entsprechende Rechtsverordnungen umzusetzen ist, entsteht für die Wirtschaft noch kein Erfüllungsaufwand. Ob und wann solche Verordnungen vorgelegt werden, welchen Umfang sie aufweisen und, welcher Erfüllungsaufwand sich hieraus ergibt,



Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Absicht, die Zusammenarbeit von Unternehmen, Sozialpartnern und Interessenträgern mit einem Pakt für Kompetenzen zu fördern. Er gibt jedoch zu bedenken, dass ein derartiger europäischer Pakt auf die spezifischen rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen und Angebote in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten sowie die unterschiedlichen Rollen und Interessen aller Akteure, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschiedenste Ausprägungen aufweisen können, Rücksicht nehmen muss und diesen nicht zuwiderlaufen darf. Bei der Ausgestaltung des Paktes ist daher darauf zu achten, dass keine den Rahmenbedingungen und Strukturen der nationalen Bildungssysteme widersprechenden Parallelsysteme und -strukturen geschaffen oder gefördert werden, die letztlich dazu geeignet wären, nationale Bildungssysteme und -politiken zu unterlaufen.



Drucksache 351/20 (Beschluss)

... "(4) Eine Abferkelbucht, in der sich die Jungsau oder Sau frei bewegen kann, muss eine Bodenfläche von mindestens sechseinhalb Quadratmetern aufweisen und der Jungsau oder Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen. Eine Abferkelbucht muss ferner so angelegt sein, dass hinter dem Liegebereich der Jungsau oder der Sau genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht." ‘



Drucksache 109/20 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für das Persönlichkeitsrecht schützende Regelungen für grundrechtssensible algorithmische Systeme unter Geltung des EU-Marktortprinzips einzusetzen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass zahlreiche Anwendungen kein oder nur geringes Schädigungspotenzial aufweisen und daher auch keiner besonderen Kontrolle bedürfen. Bei den anderen Anwendungen bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, in welchen Anwendungsgebieten der Einsatz von KI die individuellen Rechte von Personen direkt berührt und ein zusätzlicher Schutz über die bestehenden Regeln hinaus notwendig ist oder welche Institutionen diesen Schutz bereits heute sicherstellen können bzw. welche so grundrechtssensibel sind, dass sie weitergehende gesetzliche Schutzvorkehrungen, unter anderem Maßnahmen der Information (Transparenz) oder Maßnahmen gegen auftretende Diskriminierungen, erfordern. Denkbare Schutzmechanismen könnten zum Beispiel sein: Rechte auf Kenntnis der involvierten Logik und Tragweite des Systems sowie auf individuelle Erklärung der Entscheidungsgründe oder ein weitergehender Zugang zu Informationen über algorithmische Systeme. Mehr Transparenz ist auch die Voraussetzung dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher von ihren teilweise schon bestehenden Auskunftsrechten auch Gebrauch machen können.



Drucksache 86/20 (Beschluss)

... Die Wirksamkeit von Rehabilitationsleistungen konnte bereits anhand verschiedener Studien nachgewiesen werden. So zeigt sich, dass sowohl die Mortalitätsrate, aber auch die Zahl folgender Krankenhausaufenthalte deutlich gesenkt werden konnten. Hinzu kommen die deutlich höhere Lebensqualität und die damit mögliche Teilhabe der Patienten und Patientinnen am Alltagsleben. Dies bestätigen auch die Krankenkassen. Eine Auswertung der AOK-Versichertendaten von 2014 zeigt: Stationäre Rehabilitation im Alter erfolgt selten ohne vorhergehende Krankenhausbehandlung. Bei den untersuchten Versicherten, die eine Rehabilitationsbehandlung erhielten, konnte Pflegebedürftigkeit überwiegend verhindert werden. Und auch die Barmer BEK veröffentlichte in ihrem Pflegereport 2014, dass Länder mit hohen Kapazitäten an Reha-Einrichtungen geringere Pflegeeintrittswahrscheinlichkeiten aufweisen.



Drucksache 255/20

... Beförderungsunternehmen und Veranstalter sollten Reisenden und Passagieren Gutscheine anbieten, die eine attraktive und zuverlässige Alternative zur Barerstattung darstellen und die in der Empfehlung der Kommission beschriebenen Merkmale aufweisen. Gutscheine sollten im Falle einer Insolvenz der Beförderer und Veranstalter geschützt sein und nach einem Jahr erstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst wurden.



Drucksache 139/20

... 1. Auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Schätzungen wird davon ausgegangen, dass die COVID-19-Pandemie europaweit und weltweit die gleichen Sterblichkeits- und Morbiditätsraten aufweisen wird. Wichtig ist, dass sich das Virus in den Mitgliedstaaten zwar derzeit unterschiedlich schnell ausbreitet und Italien am schlimmsten betroffen ist, dass aber angenommen wird, dass schließlich alle Mitgliedstaaten in gleichem Maße betroffen sein werden.



Drucksache 107/20 (Beschluss)

... Bei der Anhörungsrüge handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf zum iudex a quo. Dieser hat nach § 80a Absatz 2 Satz 4 OWiG-E i.V.m. § 47 Absatz 1 StPO zwar keine vollzugshemmende Wirkung. Im Sinne der Rechtsklarheit hat der Betroffene die Anhörungsrüge jedoch innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung des Gerichtes zu erheben, § 80a Absatz 2 Satz 1 OWiG-E. Der Betroffene hat schriftlich zu begründen, warum sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein soll. Da insbesondere nach §§ 79, 80 OWiG-E nicht anfechtbare Urteile gemäß § 77b Absatz 2 OWiG-E keine vollständigen Gründe aufweisen müssen, sind an die Begründungsanfordernisse für den Betroffenen nach § 80a Absatz 2 Satz 3 OWiG-E keine übersteigerten Anforderungen zu stellen. Im Ergebnis dürfte es genügen, dass der Betroffene den Umstand bezeichnet, der aus seiner Sicht bei entsprechender Beachtung und Würdigung durch das Gericht zu einer anderen Entscheidung geführt hätte. Gleiches gilt bei entsprechender unanfechtbarer Entscheidung im Beschlusswege. Bei Versäumung der Frist nach § 80a Absatz 2 Satz 1 OWiG-E durch den Betroffenen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 46 Absatz 1, § 71 Absatz 1 OWiG i.V.m. § 44 StPO grundsätzlich möglich.



Drucksache 265/20 (Beschluss)

... Hier fallen Altbatterien zukünftig in großer Menge in privaten Haushaltungen an. Obwohl diese Batterien "gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können" (Definition für Gerätebatterien nach § 2 Absatz 4) stellen sie rechtlich Industriebatterien dar, so dass die für Gerätebatterien eingerichteten Rücknahmesysteme nicht greifen. Während E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter nach Gebrauch als Elektroaltgerät bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden können, muss der eingebaute Akku als "Industriebatterie" in der Regel beim Vertreiber abgegeben werden. Diese Regelung ist nicht verbraucherfreundlich und birgt das Risiko der illegalen Entsorgung. Zum überwiegenden Anteil handelt es sich dabei um Lithium- Akkus, die - anders als Bleibatterien - einen negativen Marktwert aufweisen.



Drucksache 29/20 (Beschluss)

... -Emissionen aufweisen und in denen gleichzeitig die höchsten Hürden für den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bestehen, ist sinnvoll, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sicher, sozialverträglich und kosteneffizient zu erreichen. Damit können auch soziale Härten, die sich durch die notwendige Transformation der Wirtschaftsstruktur ergeben, vermieden werden.



Drucksache 270/20

... Synthetische Cannabinoide sind Stoffe, die ein cannabisähnliches Wirkungsspektrum aufweisen und als Ersatz für natürliches Cannabis missbräuchlich verwendet werden. Das Wirkungsspektrum ähnelt meistens dem in der Cannabispflanze vorkommenden klassischen Cannabinoid delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC). Synthetische Cannabinoide haben jedoch gegenüber THC oft vielfach stärkere Wirkungen und Nebenwirkungen. Dazu zählen insbesondere erhöhter Blutdruck, Übelkeit, beschleunigter Puls, euphorisierende Wirkungen und psychische Störungen. Wegen der hohen Wirksamkeit besteht zusätzlich die erhebliche Gefahr einer Überdosierung.



Drucksache 87/20

... (2) Sodann schließt sich an das bereits bestehende Verfahren der Beschwerdeprüfung und der sich gegebenenfalls anschließenden Löschungs- bzw. Zugangssperrung die Entscheidung des Anbieters an, ob der jeweilige Inhalt konkrete Anhaltspunkte für einen Straftatbestand des Katalogs des § 3a Absatz 2 Nummer 3 NetzDG aufweist. Da bereits jetzt für die Einordnung eines Inhalts nach § 1 Absatz 3 NetzDG eine Schulung der eingesetzten Mitarbeiter erfolgt, entsteht durch die Ergänzung dieser Pflicht kein neuer Erfüllungsaufwand. Auch die Einordnung eines Inhalts unter eine Strafnorm wird bereits jetzt im Rahmen der Prüfung vorgenommen. Nur in wenigen Fällen dürfte die Meldepflicht eine weitergehende Prüfung als bislang verursachen, weil nach den Transparenzberichten durchschnittlich rund 80 Prozent der nach NetzDG-Beschwerden gemeldeten und vom Anbieter als rechtswidrig angesehenen Inhalte innerhalb von 24 Stunden oder schneller gelöscht werden und daher als "offensichtlich rechtswidrig" zu bewerten sind. Nur 20 Prozent dieser Löschungsentscheidungen erfordern danach eine längere Bearbeitung.



Drucksache 86/20

... Die Regelung soll sicherstellen, dass Potenziale zur Beatmungsentwöhnung bei Patientinnen und Patienten ausgeschöpft werden, bei denen etwa nach intensivmedizinischer Krankenhausbehandlung mit maschineller Atemunterstützung eine längerfristige Beatmungsentwöhnung (prolongiertes Weaning) in Betracht kommt und in einem hierauf spezialisierten Krankenhaus durchgeführt werden kann. Hierzu ist für alle Beatmungspatientinnen und -patienten vor Entlassung aus dem Krankenhaus der Beatmungsstatus und das damit verbundene Entwöhnungspotenzial durch dafür fachlich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte festzustellen. Um eine unmittelbare Überführung von Beatmungspatientinnen und -patienten, die aus medizinischer Sicht das Potenzial zu einer Entwöhnung von der Beatmung aufweisen, ohne den vorherigen Versuch einer längerfristigen Beatmungsentwöhnung in die außerklinische Intensivpflege zu vermeiden, haben die Vertragsparteien auf Bundesebene die Voraussetzungen, die Höhe und die Ausgestaltung von Abschlägen zu vereinbaren, wenn ein Krankenhaus entgegen der Vorgabe in § 39 Absatz 1 Satz 6 keine Feststellung des Beatmungsstatus von Beatmungspatientinnen und -patienten durchführt oder eine erforderliche Verlegung zur längerfristigen Beatmungsentwöhnung in eine hierauf spezialisierte Einrichtung nicht vornimmt oder nicht veranlasst. Die Höhe der Abschläge ist so zu bemessen, dass für Krankenhäuser ein hinreichender Anreiz besteht, für Patientinnen und Patienten, die die Voraussetzungen für eine längerfristige Beatmungsentwöhnung erfüllen, auch tatsächlich die erforderliche Anschlussversorgung zu veranlassen. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene ist innerhalb von fünf Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu schließen. Kommt die Vereinbarung nicht fristgerecht zustande, entscheidet nach § 9 Absatz 2 auf Antrag einer Vertragspartei die Schiedsstelle nach § 18a Absatz 6 KHG.



Drucksache 98/20

... 1. innerhalb eines Abstandes von 3 Metern zur Böschungsoberkante eines oberirdischen Gewässers auf Flächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens 5 Prozent aufweisen,



Drucksache 212/1/20

... Um die vorhandenen verfügbaren Potenziale biogener Rest- und Abfallstoffe auch aus der Landwirtschaft besser zu erschließen, sind Regelungen erforderlich, die zumeist einen klima- und umweltrelevanten Zusatznutzen aufweisen: eine möglichst vollständige energetische Verwertung der Gülle aus der Tierhaltung sowie Biogassubstrate aus Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen-/ Folgefrüchten, Fruchtfolgen, usw., die Monokulturen vorbeugen und das Spektrum des landwirtschaftlichen Ackerbaus erweitern."



Drucksache 351/1/20

... "(4) Eine Abferkelbucht, in der sich die Jungsau oder Sau frei bewegen kann, muss eine Bodenfläche von mindestens sechseinhalb Quadratmetern aufweisen und der Jungsau oder Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen. Eine Abferkelbucht muss ferner so angelegt sein, dass hinter dem Liegebereich der Jungsau oder der Sau genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht."



Drucksache 395/1/20

... 8. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Absicht, die Zusammenarbeit von Unternehmen, Sozialpartnern und Interessenträgern mit einem Pakt für Kompetenzen zu fördern. Er gibt jedoch zu bedenken, dass ein derartiger europäischer Pakt auf die spezifischen rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen und Angebote in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten sowie die unterschiedlichen Rollen und Interessen aller Akteure, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschiedenste Ausprägungen aufweisen können, Rücksicht nehmen muss und diesen nicht zuwiderlaufen darf. Bei der Ausgestaltung des Paktes ist daher darauf zu achten, dass keine den Rahmenbedingungen und Strukturen der nationalen Bildungssysteme widersprechenden Parallelsysteme und -strukturen geschaffen oder gefördert werden, die letztlich dazu geeignet wären, nationale Bildungssysteme und -politiken zu unterlaufen.



Drucksache 2/20

... VI medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte erbracht, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Entsprechende Regelungen gelten nach den §§ 7 und 10 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. Nach den §§ 1 und 14 ist es Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Maßnahmen dieser Träger zielen daher grundsätzlich auf die Gewährleistung von Sicherheit oder Gesundheit im Hinblick auf eine versicherte Tätigkeit.



Drucksache 1/20

... Da diese Aufgaben einen Auslandsbezug aufweisen und ihre Wahrnehmung überwiegend Auslandskompetenz und die Kenntnis von Fremdsprachen voraussetzt, können sie nicht von anderen bereits existierenden Behörden wahrgenommen werden. Die Beschäftigten der neuen Behörde sollen jedoch nicht der weltweiten Rotation unterliegen, um den Aufbau der notwendigen Expertise zu gewährleisten.



Drucksache 29/1/20

... -Emissionen aufweisen und in denen gleichzeitig die höchsten Hürden für den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bestehen, ist sinnvoll, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sicher, sozialverträglich und kosteneffizient zu erreichen. Damit können auch soziale Härten, die sich durch die notwendige Transformation der Wirtschaftsstruktur ergeben, vermieden werden.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.