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Drucksache 360/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
... Die "Kommission Kinderschutz" der Landesregierung hat �ber hundert Einzelempfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes erarbeitet und der �ffentlichkeit am 17. Februar 2020 in einem Abschlussbericht vorgestellt. Die Empfehlungen, die einen Bezug zum familienrechtlichen Verfahren aufweisen, enthalten unter anderem Vorschl�ge zur �nderung des Gesetzes �ber das Verfahren in Familiensachen und in den
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan f�r eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung
... Zudem muss die Kommission weiterhin ihre eigene Politik gegen�ber Drittl�ndern verfolgen, um das EU-Finanzsystem zu sch�tzen. Verpflichtete sind gehalten, auf der Grundlage geografischer und anderer relevanter Risikofaktoren Risikominderungsma�nahmen zu ergreifen. Ferner sind sie verpflichtet, bei Transaktionen oder Gesch�ftsbeziehungen mit L�ndern, die strategische M�ngel in ihren Rahmen zur Bek�mpfung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, verst�rkte Wachsamkeit walten zu lassen. Nach Ma�gabe der f�nften Geldw�scherichtlinie muss die Kommission eine eigenst�ndige Kapazit�t aufbauen, um L�nder zu ermitteln, in denen solche strategischen M�ngel bestehen.34
Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des Batteriegesetz es
... Hier fallen Altbatterien zuk�nftig in gro�er Menge in privaten Haushaltungen an. Obwohl diese Batterien "gekapselt sind und in der Hand gehalten werden k�nnen" (Definition f�r Ger�tebatterien nach � 2 Absatz 4) stellen sie rechtlich Industriebatterien dar, so dass die f�r Ger�tebatterien eingerichteten R�cknahmesysteme nicht greifen. W�hrend E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter nach Gebrauch als Elektroaltger�t bei kommunalen Wertstoffh�fen abgegeben werden k�nnen, muss der eingebaute Akku als "Industriebatterie" in der Regel beim Vertreiber abgegeben werden. Diese Regelung ist nicht verbraucherfreundlich und birgt das Risiko der illegalen Entsorgung. Zum �berwiegenden Anteil handelt es sich dabei um Lithium- Akkus, die - anders als Bleibatterien - einen negativen Marktwert aufweisen.
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturst�rkungsgesetzes Kohleregionen
... Bereitstellungszinsen des Bundes sollen nur dann anfallen, wenn Verz�gerungen bei der Mittelweiterleitung eine bedeutsame Zeitspanne aufweisen und auf das Handeln der L�nder zur�ckzuf�hren sind. Im Falle von unvorhersehbaren oder zeitlich unbedeutenden Verz�gerungen in der Mittelverwendung sollen die L�nder indes nicht mit einer Zinszahlung belastet werden.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Ma�nahmengesetz im Verkehrsbereich (Ma�nahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Nach Absatz 2 kann die zust�ndige Beh�rde bei Vorliegen der dargelegten Voraussetzungen nach ihrem Ermessen die individuelle �bersendung durch �ffentliche Bekanntmachung ersetzen. Im amtlichen Ver�ffentlichungsblatt der zust�ndigen Beh�rde und au�erdem in den �rtlichen Tageszeiten ist der Gesetzestext bekannt zu machen; auf die Anlagen zum Gesetz, die einen betr�chtlichen Umfang aufweisen k�nnen, kann verwiesen werden; mit Bezug auf Absatz 3 ist dabei dar�ber zu informieren, wo und wie diese Anlagen eingesehen werden k�nnen.
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur Durchf�hrung der Bet�ubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbet�ubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Statt der offenen Formulierung, nach der das Ferkel "zu untersuchen" ist, sollte der konkret erforderliche Mindestumfang der Untersuchung festgelegt werden. Nach Stand der veterin�rmedizinischen Wissenschaft ist vor einer Narkoseeinleitung die Untersuchung der Narkosef�higkeit erforderlich. Mit dem Wort "klinisch" wird klargestellt, dass es sich bei der Voruntersuchung um praktikable Untersuchungsvorg�nge handelt und keine weitergehenden Untersuchungen, wie z.B. Blutuntersuchungen, erforderlich sind. Die Ausnahme vom Tierarztvorbehalt gilt nur bei Ferkeln, die keinen von der normalen Anatomie abweichenden Befund, wie z.B. Kryptorchismus, aufweisen. Daher ist die anatomische Beschaffenheit und Lage der Hoden zwingend in die Voruntersuchung mit einzubeziehen.
Drucksache 623/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Der Alltag von gefl�chteten Familien ist von einer gro�en Unsicherheit, Sprachbarrieren und der Begegnung mit neuen gesellschaftlichen Strukturen gepr�gt. Es bedarf einer alltagsnahen Begleitung, Orientierung und Beratung und es ist immanent, dass dies zu besonderen zeitlichen, aber auch inhaltlichen Anforderungen in der Arbeit der Fr�hen Hilfen f�hrt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein nennenswerter Anteil der Eltern, die zu uns gefl�chtet sind, mehr oder weniger gro�e traumatische Belastungen aufweisen. Dieser Umstand wirkt sich auch auf die Betreuung und Versorgung der Kinder, namentlich der S�uglinge und Kleinkinder, massiv aus. Dies ist ein bedeutendes Handlungsfeld f�r die Fr�hen Hilfen, zumal die in Rede stehenden Eltern verh�ltnism��ig schwer zu erreichen sind und es situationsangepasste Angebotsstrukturen braucht, die idealerweise eng mit den Migrationssozialdiensten abgestimmt sein sollten.
Drucksache 435/19
Gesetzesantrag der L�nder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes - BNichtrSchG
... Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu geh�ren die Sch�digung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen, beeintr�chtigte Lungenfunktion und Mittelohrentz�ndungen sowie eine Steigerung des Risikos eines pl�tzlichen Kindstods bei S�uglingen. Kinder sind von dem Passivrauchen besonders betroffen, da sie u.a. eine h�here Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Dar�ber hinaus ist ihr Entgiftungssystem nicht in dem Ma�e ausgereift wie dies bei Erwachsenen der Fall ist. Minderj�hrige, die wiederholt Tabakrauch ausgesetzt sind, erleiden daher massive Gesundheitssch�den: Sie erkranken h�ufiger an Lungenunterfunktion, Mittelohrentz�ndungen, akuten und chronischen Atemwegserkrankungen, erleiden die Verschlimmerung einer bereits vorhandenen Asthma-Erkrankung oder auch eine Erh�hung des Blutdrucks. Mediziner diagnostizieren ferner ein erh�htes Risiko f�r Aufmerksamkeitsst�rungen, �bergewicht und Diabetes II.
Drucksache 5/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur �nderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
... Bereits durch das Gesetz zur Fortf�hrung der �kologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) wurde � 2 Nummer 4 StromStG dergestalt ge�ndert, dass neben den Unternehmen auch kommunale Eigenbetriebe von der Stromsteuer befreit sein sollen. Zur Begr�ndung wurde ausgef�hrt, dass kommunale Eigenbetriebe gegen�ber ihrer Gebietsk�rperschaft organisatorisch und wirtschaftlich derart verselbst�ndigt sind, dass sie den rechtlich selbst�ndigen Einheiten gleichzustellen sind. Nichts Anderes darf f�r Staats- und Landesbetriebe gelten, da auch sie eine vergleichbare organisatorische und wirtschaftliche Selbst�ndigkeit zur jeweiligen Gebietsk�rperschaft aufweisen, wie kommunale Eigenbetriebe. Eine Nichterfassung der Staats- und Landesbetriebe w�rde somit eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung darstellen.
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Siebte Verordnung zur �nderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 29. nutzbare Fl�che in der Junghennenhaltung: Fl�che, deren Seitenl�ngen an keiner Stelle weniger als 30 Zentimeter betr�gt, die �ber eine lichte H�he von mindestens 40 Zentimeter verf�gt und deren Boden ein Gef�lle von h�chstens 14 Prozent aufweist, einschlie�lich der Fl�che unter Futter- und Tr�nkeeinrichtungen, Sitz- und Anflugstangen oder Vorrichtungen zum Krallenabrieb, die von den Junghennen �ber- oder unterquert werden k�nnen;
Drucksache 33/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Strafrechts�nderungsgesetz | es - Einf�hrung einer eigenst�ndigen Strafbarkeit f�r das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen f�r illegale Waren und Dienstleistungen
... , um auch Handlungen aus dem Ausland zu erfassen, die einen besonderen Inlandsbezug dadurch aufweisen, dass sie sich auf die Erm�glichung von rechtswidrigen Taten im Inland beziehen.
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur �nderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Nach Art. 13g Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie k�nnen andere als die in Anhang IIA genannten Gesellschaftsrechtsformen vom Anwendungsbereich der Online-Gr�ndung ausgenommen werden. In Anhang IIA der Richtlinie ist f�r Deutschland lediglich die GmbH genannt. Daher beschr�nkt sich der Gesetzentwurf auch auf die Online-Gr�ndung von GmbHs. Die Online-Gr�ndung von anderen juristischen Personen, insbesondere Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, ist nicht ratsam, da diese Gesellschaften eine weitaus h�here Komplexit�t und einen h�heren Grad an Regelungsbed�rftigkeit aufweisen, wie auch Erw�gungsgrund 15 der Richtlinie herausstellt. Dies gilt ganz besonders f�r die Kommanditgesellschaft auf Aktien wegen der eigent�mlichen Haftungsspezifika (Kommanditaktion�re und Komplement�r) und wegen der ganz speziellen Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur (Komplement�r als Vertretungsorgan, verpflichtender Aufsichtsrat, Kommanditaktion�re). Insoweit ist es angezeigt, als Errichtungsform auch weiterhin einzig die Pr�senzbeurkundung zuzulassen.
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums f�r Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur �nderung der Stra�enverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... MS-Pkw innerhalb der geplanten PEMS-Pr�ffamilie aufweisen.
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes f�r einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... (6) Stellt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fest, dass zu einem Versichertenpseudonym, zu dem mehr als eine Krankenkasse Daten gemeldet hat, in der Summe mehr Versichertentage �bermittelt wurden als das Ausgleichsjahr an Kalendertagen aufweist, oder dass unterschiedliche Angaben zu Geburtsjahr und Geschlecht �bermittelt wurden, teilt er den betroffenen Krankenkassen das jeweilige Versichertenpseudonym, die Art des Fehlers sowie die jeweils andere betroffene Krankenkasse mit, um eine Kl�rung der Versichertenverh�ltnisse herbeizuf�hren. Das N�here �ber das Verfahren bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechts�nderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalit�t
... Zu diesem Zweck sieht der Entwurf vor, Strafzumessungsregeln f�r besonders schwere F�lle, Qualifikationstatbest�nde und erfolgsqualifizierte Tatbest�nde mit erh�hten Strafdrohungen f�r die �� 202a ff., � 303b StGB zu schaffen. Der Entwurf beschr�nkt sich dabei mit Blick auf den Schuld- und Verh�ltnism��igkeitsgrundsatz auf solche Fallgestaltungen, die typischerweise einen deutlich gesteigerten Unrechtsgehalt aufweisen. So sieht der Entwurf aufgrund der hohen kriminellen Energie bzw. des hohen Schadens- und Gefahrenpotentials - f�r die einzelnen Straftatbest�nde differenziert - erh�hte Strafdrohungen f�r solche Taten vor, die gewerbs- und/oder bandenm��ig begangen werden, die Daten einer un�bersehbaren Anzahl von Personen bzw. die Weitergabe von illegal erlangten Daten oder digitalen Tatwerkzeugen an eine gro�e Anzahl von Personen betreffen, Daten kritischer Infrastrukturen angehen, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der L�nder gef�hrden oder leichtfertig den Tod eines Menschen oder eine schwere Gesundheitssch�digung verursachen.
Drucksache 191/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einf�hrung einer Verordnung �ber das Bewacherregister und zur �nderung der Bewachungsverordnung
... Die Regelungen stehen mit dem Recht der Europ�ischen Union und mit v�lkerrechtlichen Vertr�gen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, im Einklang. Die Verordnung enth�lt Regelungen, die - insbesondere betreffend die Verarbeitung im Bewacherregister - f�r den Datenschutz relevant sind und damit auch einen Bezug zur Datenschutzgrundverordnung aufweisen. Die Bestimmungen der Verordnung bewegen sich im Rahmen der Erm�chtigungsgrundlagen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die durch das Zweite Gesetz zur �nderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vor dem Hintergrund der Einf�hrung des Bewacherregisters geschaffen wurden. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens wurde die Bundesbeauftragte f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt.
Drucksache 651/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur �nderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechts�nderungsgesetz - 3. WaffR�ndG)
... /EG /EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen."
Drucksache 515/1/19
... In der polyzentrischen Wirtschaftsstruktur der Bundesrepublik Deutsschland erf�llen neben den Hub-Flugh�fen auch die internationalen Verkehrsflugh�fen ohne Hub-Funktion eine wichtige Verkehrsfunktion f�r die exportorientierte Wirtschaft der jeweiligen Metropolregionen. Die geplante Erh�hung der Luftverkehrsteuer f�hrt insbesondere bei diesen Flugh�fen, die in der Regel einen hohen Anteil an Fl�gen innerhalb der Distanzklasse I (bis 2 500 Kilometer) aufweisen, zu einer deutlichen Belastung.
Drucksache 343/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entschlie�ung des Bundesrates: Reduzierung unn�tiger Kunststoffabf�lle - Antrag des Freistaates Bayern -
... Durch ein alleiniges Verbot w�re zu bef�rchten, dass der Handel alternativ auf Einweg-Papiert�ten zur�ckgreift, welche aus �kologischer Sicht ebenfalls erhebliche Nachteile aufweisen. F�r die Herstellung von Papiert�ten werden besonders lange und damit rei�feste Zellstofffasern ben�tigt, die dar�ber hinaus mit
Drucksache 154/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Staatsangeh�rigkeitsgesetzes
... Der neue Verlustgrund in � 28 folgt dem statusrechtlichen Schema der tradierten Verlusttatbest�nde, das durch die Abwendung von Deutschland und die dauerhafte Hinwendung zu einem anderen Staat gekennzeichnet ist. Zwar ist das Zuwendungsobjekt hier kein Staat; es ist aber zu ber�cksichtigen, dass im heutigen Weltgeschehen Konfliktlagen bestehen, in denen sich Staatenordnungen in vielen Krisengebieten aufl�sen oder strukturelle Defizite aufweisen. Als Korrelat wird daher eine Hinwendung zu einer Terrormiliz vorausgesetzt. Diese ist nach der gegebenen Legaldefinition ein Verband, der hinsichtlich seiner Gr��enordnung sowie seines operativen und territorialen Wirkens in der Lage ist und beabsichtigt, zumindest regional staats�hnliche Machtstrukturen auszubilden. Zuwendungsobjekt ist damit jedenfalls eine ausl�ndische Macht mit "Staatsanspruch"(vgl. zum Begriff der ausl�ndischen Macht � 109h
Drucksache 336/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Gesundheit und des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Achtzehnte Verordnung zur �nderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... F�r Arzneimittel mit bestimmten Stoffen oder mit Zubereitungen aus bestimmten Stoffen, die besonders hohe Anwendungsrisiken aufweisen, gilt die Verschreibungspflicht nach � 48 des
Drucksache 5/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur �nderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
... Bereits durch das Gesetz zur Fortf�hrung der �kologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) wurde � 2 Nummer 4 StromStG dergestalt ge�ndert, dass neben den Unternehmen auch kommunale Eigenbetriebe von der Stromsteuer befreit sein sollen. Zur Begr�ndung wurde ausgef�hrt, dass kommunale Eigenbetriebe gegen�ber ihrer Gebietsk�rperschaft organisatorisch und wirtschaftlich derart verselbst�ndigt sind, dass sie den rechtlich selbst�ndigen Einheiten gleichzustellen sind. Nichts Anderes darf f�r Staats- und Landesbetriebe gelten, da auch sie eine vergleichbare organisatorische und wirtschaftliche Selbst�ndigkeit zur jeweiligen Gebietsk�rperschaft aufweisen, wie kommunale Eigenbetriebe. Eine Nichterfassung der Staats- und Landesbetriebe w�rde somit eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung darstellen.
Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschlie�ung des Bundesrates: Ber�cksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der D�ngeverordnung
... 2. Die vorgeschlagene pauschalierte Reduktion des Stickstoffd�ngebedarfs in den entsprechenden belasteten Gebieten um 20% und eine schlag-statt kulturbezogene Berechnung ohne Ausgleichsm�glichkeit stellt eine nicht ausreichend differenzierte Beschr�nkung f�r das Wirtschaften f�r alle Betriebe dar, besonders auch derjenigen Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiten. Diese Begrenzung auf 80% des Pflanzenbedarfs betrifft die Betriebe des �kologischen Landbaus doppelt, da sie neben der Verringerung schon mit geringeren Bedarfswerten arbeiten m�ssen und die organischen D�ngemittel in der Regel eine deutlich geringere N�hrstoffverf�gbarkeit aufweisen. Die pauschalierte Reduktion ist durch eine Regelung zu ersetzen, die bei gleichzeitiger Zielerf�llung des Wasserschutzes eine bedarfsgerechte Versorgung der Kulturpflanzen sicherstellt.
Drucksache 629/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz f�r den Schutz vor Masern und zur St�rkung der Impfpr�vention (Masernschutzgesetz)
... (8) Folgende Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, m�ssen entweder einen nach den Ma�gaben von Satz 2 ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunit�t gegen Masern aufweisen:
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes f�r mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Auf diese Weise w�ren beispielsweise Wundauflagen mit antimikrobiellen Eigenschaften nicht mehr als Verbandmittel verordnungsf�hig. Denn antimikrobielle Substanzen, wie zum Beispiel Silberionen, Chlorhexidin, Polyhexanid oder Jod, die Vermehrungsf�higkeit oder Infektiosit�t von Mikroorganismen reduzieren oder sie abt�ten bzw. inaktivieren, also eine bakteriostatische Wirkung aufweisen, wirken in aller Regel pharmakologisch. Damit w�ren eine Vielzahl von Wundauflagen, die seit Jahren eine bedeutsame Rolle insbesondere bei der Behandlung chronischer Wunden spielen, nicht mehr Teil der Regelversorgung in Deutschland.
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes f�r den Schutz vor Masern und zur St�rkung der Impfpr�vention (Masernschutzgesetz)
... "Die S�tze 1 und 2 gelten nicht f�r Personen, die keinen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunit�t gegen Masern gem�� � 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 aufweisen, obwohl bei ihnen keine Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung vorliegt." �
Drucksache 435/19 (Beschluss)
... Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu geh�ren die Sch�digung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen, beeintr�chtigte Lungenfunktion und Mittelohrentz�ndungen sowie eine Steigerung des Risikos eines pl�tzlichen Kindstods bei S�uglingen. Kinder sind von dem Passivrauchen besonders betroffen, da sie unter anderem eine h�here Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Dar�ber hinaus ist ihr Entgiftungssystem nicht in dem Ma�e ausgereift wie dies bei Erwachsenen der Fall ist. Minderj�hrige, die wiederholt Tabakrauch ausgesetzt sind, erleiden daher massive Gesundheitssch�den: Sie erkranken h�ufiger an Lungenunterfunktion, Mittelohrentz�ndungen, akuten und chronischen Atemwegserkrankungen, erleiden die Verschlimmerung einer bereits vorhandenen Asthma-Erkrankung oder auch eine Erh�hung des Blutdrucks. Mediziner diagnostizieren ferner ein erh�htes Risiko f�r Aufmerksamkeitsst�rungen, �bergewicht und Diabetes II.
Drucksache 612/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des � 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuch �nderungsgesetz - BauGB�G )
... - Der Bebauungsplan muss eine Grundfl�che i.S.d. � 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmeter aufweisen. Dabei wird zwischen zul�ssiger und festgesetzter Grundfl�che unterschieden. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes der zul�ssigen Grundfl�che ist � 19 Absatz 2
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur �nderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 2. eine H�he von mindestens zwei Metern, von ihrem Boden aus gemessen, aufweisen.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen f�r energetische Ma�nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Geb�uden nach � 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsma�nahmen-Verordnung - ESanMV )
... Beim Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassent�ren m�ssen diese die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen (auch ohne Nachweis �ber die Ber�cksichtigung der Festigkeit und Ausf�hrung der umgebenden W�nde).
Drucksache 584/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts f�r Geb�ude
... Mit der Neuregelung der Anforderungen f�r die Erweiterung und den Ausbau von Geb�uden um beheizte R�ume nach dem Gesetzentwurf ist eine erhebliche Absenkung des bisherigen Anforderungsniveaus verbunden. Nach � 51 Absatz 1 GEG m�ssen bei der Erweiterung oder dem Ausbau von Wohngeb�uden die betroffenen Au�enbauteile, die die neu hinzukommenden R�ume umschlie�en, einen U-Wert aufweisen, der das 1,2-fache des entsprechenden Wertes des Referenzgeb�udes nicht �berschreitet.1 F�r Au�enw�nde w�re dies zum Beispiel ein Wert von 0,336 W/(m2�K). Bei Erweiterungen von Wohngeb�uden, die nicht mit dem Einbau einer neuen Heizung einhergehen, ist nach der derzeitigen Regelung in � 9 Absatz 4 der
Drucksache 581/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Die eingef�gte �nderung betrifft die F�rderung von Vorhaben, die bezogen auf alle nutzenden Verkehrstr�ger wirtschaftlich sind, jedoch allein bezogen auf den �PNV keine Wirtschaftlichkeit aufweisen und deshalb gesamthaft nicht nach dem GVFG gef�rdert werden k�nnen. Bei derartigen Vorhaben, �berwiegend im Schienenverkehr, die neben dem SPNV auch vom Fernverkehr und /oder G�terverkehr genutzt werden, ist durch die vorgeschlagene �nderung eine anteilige F�rderung des �PNV-/SPNV-Anteils m�glich. Aus Gr�nden der Rechtssicherheit soll die in der Gesetzesbegr�ndung f�r generell zul�ssig erkl�rte Teilf�rderungsm�glichkeit von Projekten bis zur jeweiligen H�he des Anteils, f�r den der gesamtwirtschaftliche Nachweis erbracht werden kann, ausdr�cklich im Gesetzestext verankert werden.
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung �ber die Standards f�r die Erstellung elektronischer Dokumente und f�r deren �bermittlung zwischen Strafverfolgungsbeh�rden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -�bermittlungsverordnung - DokErst�bV )
... Nach � 32 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung k�nnen die Akten elektronisch gef�hrt werden. Ab dem 1. Januar 2026 wird � 32 Absatz 1 StPO die elektronische Aktenf�hrung verbindlich vorschreiben. Bund und L�nder entwickeln in eigener Zust�ndigkeit unterschiedliche technische L�sungen zur Aktenf�hrung. Polizeiliche Ermittlungsvorg�nge sind demgegen�ber anders strukturiert als dokumentenbasierte Justizakten, so dass die zu ihrer Bearbeitung konzipierten IT-L�sungen andere technische Anforderungen aufweisen. Vor diesem Hintergrund regeln die Verordnungen des Bundes und der L�nder nach � 32 Absatz 3 StPO �ber technische und organisatorische Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenf�hrung nur die Justizakten von Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie der Finanzbeh�rden in Ermittlungsverfahren nach � 386 Absatz 2 der
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glash�tte (Glash�tteverordnung - Glash�tteV )
... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glash�tte (Glash�tteverordnung - Glash�tteV). Zwar sieht das Markenrecht grunds�tzlich Schutzm�glichkeiten in den �� 126 ff. Markengesetz vor: So regelt � 127 Absatz 2 Markengesetz f�r die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualit�t, dass die geographische Herkunftsangabe im gesch�ftlichen Verkehr f�r die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualit�t aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einsch�tzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im gesch�ftlichen Verkehr grunds�tzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten f�r den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach � 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glash�tte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glash�tte als Kollektivmarke nach den �� 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glash�tteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumf�nglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glash�tteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualit�t von Uhren aus Glash�tte weltweit zu sch�tzen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher G�te beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu st�rken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses h�chster Qualit�t wird neben der St�rkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung f�r die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glash�tteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielf�ltigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach � 137 Markengesetz k�nnen diesen Zweck nicht erf�llen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da f�r nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europ�ische Regelungen gesch�tzten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.
Drucksache 581/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Die eingef�gte �nderung betrifft die F�rderung von Vorhaben, die bezogen auf alle nutzenden Verkehrstr�ger wirtschaftlich sind, jedoch allein bezogen auf den �PNV keine Wirtschaftlichkeit aufweisen und deshalb gesamthaft nicht nach dem GVFG gef�rdert werden k�nnen. Bei derartigen Vorhaben, �berwiegend im Schienenverkehr, die neben dem SPNV auch vom Fernverkehr und /oder G�terverkehr genutzt werden, ist durch die vorgeschlagene �nderung eine anteilige F�rderung des �PNV-/SPNV-Anteils m�glich. Aus Gr�nden der Rechtssicherheit soll die in der Gesetzesbegr�ndung f�r generell zul�ssig erkl�rte Teilf�rderungsm�glichkeit von Projekten bis zur jeweiligen H�he des Anteils, f�r den der gesamtwirtschaftliche Nachweis erbracht werden kann, ausdr�cklich im Gesetzestext verankert werden.
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur �nderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... Nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz gelten im Rahmen der Einhaltefiktion f�r Kleinkl�ranlagen mit Europ�ischer Technischer Bewertung die Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung nach dem DWA-Arbeitsblatt A 221 nur, soweit dies nach der Beschaffenheit der Anlage m�glich ist. Diese Regelung tr�gt der Tatsache Rechnung, dass Kleinkl�ranlagen mit Europ�ischer Technischer Bewertung den harmonisierten Normen DIN EN 12566-3 (Ausgabe September 2013) oder DIN EN 12566-6 (Ausgabe Mai 2013) nicht oder nur teilweise entsprechen und im Hinblick auf Technologie und Konstruktion daher unter Umst�nden eine Beschaffenheit aufweisen, die von der Beschaffenheit von Anlagen abweicht, die unter diese Normen fallen. Insbesondere bei bislang nicht bekannten und daher im DWA-Arbeitsblatt A 221 nicht ber�cksichtigten Konstruktionsweisen oder Technologien kann es vorkommen, dass bestimmte Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung von Kleinkl�ranlagen nach dem DWA-Arbeitsblatt A 221 nicht eingehalten werden k�nnen.
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Um solchen Beweisbehauptungen zu begegnen, die �berhaupt nicht erkennen lassen, in welcher Weise das benannte Beweismittel zur Kl�rung der Beweisbehauptung beitragen kann, soll auch die Rechtsprechung zur sogenannten "Konnexit�t" eines Beweisantrags ins Gesetz �bernommen werden (vergleiche BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9 f.; Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466). Der Beweisantrag muss danach den erforderlichen Zusammenhang ("Konnexit�t") zwischen Beweismittel und Beweistatsache erkennen lassen. In der Begr�ndung des Beweisantrags soll ein nachvollziehbarer Grund daf�r anzugeben sein, weshalb mit dem bezeichneten Beweismittel die Beweisbehauptung nachgewiesen werden kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169 f. mit weiteren Nachweisen), wenn sich dies nicht ohnehin von selbst versteht. Dem Beweisantrag soll beispielsweise zu entnehmen sein, weshalb ein Zeuge die Beweisbehauptung aus eigener Wahrnehmung best�tigen k�nnen soll. Dadurch soll den Gerichten schon von Gesetzes wegen insbesondere der Umgang mit solchen Beweisersuchen erleichtert werden, die die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnen, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder die keinen konkreten Zusammenhang des bezeichneten Beweismittels mit der Beweistatsache aufweisen.
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Im � 2 Absatz 2 werden neue F�rdertatbest�nde benannt, die prim�r dem Ziel der Klimaverbesserung dienen durch die Verlagerung von Verkehren auf den �PNV. Diese F�rdervorhaben sind vorerst zeitlich befristet auf 10 Jahre und m�ssen eine Mindestvorhabengr��e von 10 Millionen Euro aufweisen. Diese Grenze kann erreicht werden durch Zusammenfassen gleichartiger F�rdertatbest�nde in Paketl�sungen. Dies kann gegebenenfalls auch l�nder�bergreifend erfolgen, zumindest auch �ber Verbundgrenzen hinweg. Voraussetzung f�r diese Vorhaben ist, dass sie Abstellanlagen f�r Fahrr�der vorsehen. Da vorausgesetzt ist, dass diese Vorhaben den Umstieg auf den �PNV f�rdern, den Klimazielen der Bundesregierung dienen und die Voraussetzungen des � 3 erf�llen m�ssen, werden f�r diese Vorhaben keine umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erforderlich.
Drucksache 495/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, f�r Bau und Heimat
Verordnung zur �nderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechts�nderungsverordnung - WaffR�ndV )
... vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes f�r einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats aus dem Jahr 2018 ist aber festgestellt worden, dass sich die Zusammensetzung der relevanten Regionalvariablen im Zeitverlauf �ndern kann und die Variablenselektion entsprechend regelm��ig �berpr�ft werden muss. Weiterhin hat der Wissenschaftliche Beirat festgestellt, dass mit zehn Variablen, die die h�chste statistische Signifikanz aufweisen, ein Gro�teil der potenziell m�glichen statistischen Erkl�rungskraft erreicht wird.
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... dass die "andere Person" grunds�tzlich identifizierbar sein muss (vergleiche die Nachweise oben unter Abschnitt A. I. Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc) . Dies kann jedoch nicht f�r die F�lle des neuen � 184k StGB-E gelten. F�lle des "Upskirtings" erfassen typischerweise nicht nur lediglich einen f�r sich gesehen begrenzten Ausschnitt des K�rpers, sondern zudem einen solchen, der in der Regel den Blicken Dritter entzogen ist und oftmals auf Bildaufnahmen keine zur Identifizierung der Person geeigneten Merkmale aufweisen wird, so dass selbst Betroffene ihre K�rperteile vielfach auf solchen Aufnahmen nicht wiedererkennen werden. Angesichts der gleichwohl mit der Fertigung auch einer solchen Aufnahme verbundenen Beeintr�chtigung der Rechte der Betroffenen kann es f�r die Strafbarkeit nicht darauf ankommen, ob und wer eine Zuordnung des Bildes zu einer konkreten Person vornehmen k�nnte. Insbesondere die von den Opfern berichteten Ohnmachts-, aber auch Schuldgef�hle weisen zutreffend darauf hin, dass sich f�r die Opfer der in der Bildaufnahme verstetigte visuelle Einbruch des T�ters in ihre Intimsph�re als entscheidender Rechtseingriff erweist und die Gefahr, auf einer solchen Aufnahme wiedererkannt zu werden, demgegen�ber von allenfalls nachrangiger Bedeutung ist. Dies entspricht der Schutzrichtung der Norm. Im Gegensatz zu � 33 KUG sch�tzt die Vorschrift gerade nicht das "Recht am eigenen Bild", das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen dar�ber, auf welche Weise sein Bildnis in der �ffentlichkeit erscheint, sondern die sexuelle Selbstbestimmung. Es ist zudem nicht einzusehen, weshalb besonders anst��ig vorgehende T�ter, die sich bei ihren Bildaufnahmen von vornherein auf bestimmte Ausschnitte konzentrieren, privilegiert werden sollten (so zutreffend Koch, GA 2005, 589, 595). Ausgeschlossen sind schon nach dem Wortlaut der Regelung lediglich solche Aufnahmen, deren Bildqualit�t schon nicht die Feststellung erm�glicht, dass es sich um die Abbildung einer (anderen) Person handelt (vergleiche BGH, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 StR 563/18, Rn. 6, bei juris).
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