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70 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufwendungserstattungsanspruchs"


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Drucksache 521/09

... Für die Errichtung baulicher Anlagen, für die strengere Anforderungen als im Rahmen des Aufwendungserstattungsanspruchs beim Gebäudebestand gelten, ergeben sich danach für typische Wohnräume Innenpegel tags zwischen 34 und 39 Dezibel (A) – im Mittel unter Berücksichtigung der Rundung 37 Dezibel (A) – und für Schlafräume nachts zwischen 24 und 29 Dezibel (A) – im Mittel 27 Dezibel (A). Mit den in der Verordnung festgelegten Bauschalldämm-Maßen wird einerseits ein Zurückbleiben des baulichen Schallschutzes im Flugplatzumland hinter den Standards bei anderen Quellenarten vermieden. Andererseits werden auch überschießende Anforderungen an bauliche Lärmschutzmaßnahmen im Lärmschutzbereich ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Grundsatz

§ 3
Schallschutzanforderungen

§ 4
Einhaltung der Anforderungen

§ 5
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen

§ 6
Zugänglichkeit der Normblätter

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 719: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung 2. FlugLSV)


 
 
 


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