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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausgabebetrages"


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Drucksache 244/09

... es gilt nicht; eine Anrechnung auf sonstige bedingte Kapitalien erfolgt nicht. � 194 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. Es gen�gt, wenn in dem Beschluss oder dem damit verbundenen Beschluss nach � 15 Absatz 2 der Mindestausgabebetrag oder die Grundlagen f�r die Festlegung des Ausgabebetrages oder des Mindestausgabebetrages bestimmt werden. Im �brigen ist � 7 Absatz 1 und 2 Satz 2 entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/09




Gesetz

Artikel 1
�nderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

� 5a
Anteilserwerb

Artikel 2
�nderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds � FMS

� 1
Anwendungsbereich

� 7
Kapitalerh�hung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

� 7a
Bedingtes Kapital

� 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

� 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschl�ssen

� 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften �ber verbundene Unternehmen

� 7e
Kapitalma�nahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsma�nahme

� 12
Wertpapiererwerbs- und �bernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktion�ren

� 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

� 19
Keine K�ndigung bei �bernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungs�bernahmegesetz - RettungsG)

� 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilit�t

� 2
Enteignungsakt

� 3
Verfahren

� 4
Entsch�digung

� 5
Rechtsschutz

� 6
Befristung und Reprivatisierung

� 7
Rechte des Gremiums nach � 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und Unterrichtung des Finanz- und des Haushaltsausschusses

� 8
Verordnungserm�chtigung

� 9
Verk�ndung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
�nderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
�nderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 160/09

... es gilt nicht; eine Anrechnung auf sonstige bedingte Kapitalien erfolgt nicht. � 194 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. Es gen�gt, wenn in dem Beschluss oder dem damit verbundenen Beschluss nach � 15 Absatz 2 der Mindestausgabebetrag oder die Grundlagen f�r die Festlegung des Ausgabebetrages oder des Mindestausgabebetrages bestimmt werden. Im �brigen ist � 7 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/09




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds � FMS

� 1
Anwendungsbereich

� 7
Kapitalerh�hung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

� 7a
Bedingtes Kapital

� 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

� 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschl�ssen

� 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften �ber verbundene Unternehmen

� 12
Wertpapiererwerbs- und �bernahmeangebote

� 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

� 19
Keine K�ndigung bei �bernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungs�bernahmegesetz - RettungsG)

� 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilit�t

� 2
Enteignungsakt

� 3
Verfahren

� 4
Entsch�digung

� 5
Rechtsschutz

� 6
Befristung und Reprivatisierung

� 7
Rechte des Gremiums nach � 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

� 8
Verordnungserm�chtigung

� 9
Verk�ndung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
�nderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
�nderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu � 7a

Zu � 7b

Zu � 7c

Zu � 7d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu � 18

Zu � 19

Zu Artikel 3

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungserg�nzungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 847/08

... (1) Wird nach � 33a von einer externen Gr�ndungspr�fung abgesehen, ist dies in der Anmeldung zu erkl�ren. Der Gegenstand jeder Sacheinlage oder Sach�bernahme ist zu beschreiben. Die Anmeldung muss die Erkl�rung enthalten, dass der Wert der Sacheinlagen oder Sach�bernahmen den geringsten Ausgabebetrag der daf�r zu gew�hrenden Aktien oder den Wert der daf�r zu gew�hrenden Leistungen erreicht. Der Wert, die Quelle der Bewertung sowie die angewandte Bewertungsmethode sind anzugeben.



Drucksache 191/07

... (1) S�mtliche Aktien der REIT-Aktiengesellschaft m�ssen als stimmberechtigte Aktien gleicher Gattung begr�ndet werden. Sie d�rfen nur gegen volle Leistung des Ausgabebetrages ausgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/07




Artikel 1
Gesetz �ber deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit b�rsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz - REITG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften 2

� 2
Vor-REIT

� 3
Begriffsbestimmung

� 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

� 5
Form der Aktien

� 6
Firma

� 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

� 8
Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft

� 9
Sitz

� 10
B�rsenzulassung

� 11
Streuung der Aktien

� 12
Verm�gens- und Ertragsanforderungen

� 13
Aussch�ttung an die Anleger

� 14
Ausschluss des Immobilienhandels

� 15
Mindesteigenkapital

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

� 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

� 17
Beginn der Steuerbefreiung

� 18
Ende der Steuerbefreiung

� 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

� 20
Kapitalertragsteuerabzug

� 21
Verfahrensvorschriften

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

� 22
�bergangsregelung zu � 7

� 23
Anwendungsregelungen

Artikel 2
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
�nderung des Au�ensteuergesetzes

Artikel 4
�nderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung ge�nderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 779/06

... (1) S�mtliche Aktien der REIT-Aktiengesellschaft m�ssen als stimmberechtigte St�ckaktien gleicher Gattung begr�ndet werden. Sie d�rfen nur gegen volle Leistung des Ausgabebetrages ausgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/06




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz �ber deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit b�rsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz � REIT-G)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften

� 2
Vor-REIT

� 3
Begriffsbestimmung

� 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

� 5
Form der Aktien

� 6
Firma

� 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

� 8
Anmeldung

� 9
Sitz

� 10
B�rsenzulassung

� 11
Streuung der Aktien

� 12
Verm�gen

� 13
Aussch�ttung an die Anleger

� 14
Ausschluss des Immobilienhandels

� 15
Kreditaufnahme

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

� 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

� 17
Beginn der Steuerbefreiung

� 18
Ende der Steuerbefreiung

� 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

� 20
Kapitalertragsteuerabzug

� 21
Verfahrensvorschriften

Artikel 2
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
�nderung des Au�ensteuergesetzes

Artikel 4
�nderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung ge�nderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung

2. Gesicherte Besteuerung

3. Anlegerstruktur

4. �berwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen

5. Bilanzierung

6. Exit Tax

7. Immobilienhandel

8. Wohnimmobilien

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 534/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.