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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausgangs- oder Zielpunkt"


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Drucksache 520/08

... 3. Maut- und Benutzungsgebühren dürfen weder mittelbar noch unmittelbar zu einer unterschiedlichen Behandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Transportunternehmers, des Mitgliedstaats oder Drittlandes der Niederlassung des Transportunternehmers oder der Zulassung des Fahrzeugs oder des Ausgangs- oder Zielpunktes der Fahrt führen.

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Drucksache 520/08




Begründung

1. Hintergrund Des Vorschlag

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Geltende Richtlinien

1.4. Effizientere und umweltgerechtere Entgelterhebung

1.5. Kohärenz mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 7

Artikel 7a

Artikel 7b

Artikel 7c

Artikel 7d

Artikel 7e

Artikel 7f

Artikel 7g

Artikel 7h

Artikel 7i

Artikel 7j

Artikel 8c

Artikel 9b

Artikel 9c

Artikel 11

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang III
A Mindestanforderungen bei der Erhebung von Gebühren für externe Kosten und Höchstbetrag der Gebührenbestandteile für externe Kosten

1. Betroffene Netzabschnitte

2. Betroffene Fahrzeuge, Strassen und Zeiträume

3. Gebührenhöhe

4. Gebührenbestandteile für externe Kosten

4.1. Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung

Tabelle

4.2 Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung

Tabelle

4.3 Verkehrsstaukosten

Tabelle


 
 
 


Drucksache 824/05

... Gemeinschaftsrecht steht dem Vorhaben nicht entgegen. Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr wird allein durch den Umstand, dass an herausragenden Stellen der Warentransport im überörtlichen Durchgangsverkehr, gleich ob mit nationalem und internationalem Ausgangs- oder Zielpunkt, auf den Autobahnen belassen bzw. dorthin geleitet wird, nicht über Gebühr eingeschränkt. Sichergestellt wird dies insbesondere dadurch, dass - wie bei jeder anderen Verkehrszeichenregelung auch - stets eine Einzelfallprüfung durch die Straßenverkehrsbehörden notwendig ist und insbesondere im Rahmen der Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörden die schutzwürdigen Interessen der Wohnbevölkerung mit den verkehrlichen Erfordernissen, insbesondere auch der verkehrlichen Bedeutung der Straße, im Einzelfall gegeneinander abzuwägen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Zu Artikel 1

aa Zu Artikel Nr. 1 § 41 Abs. 2 Nr. 6

bb Artikel 1 Nr. 2 § 45

b Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 224/11 PDF-Dokument



Drucksache 436/17 PDF-Dokument



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