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"Ausgangsbasis"
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Die Rentenversicherungsträger können den Durchschnittswert nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, der Ausgangsbasis für die Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach Absatz 2 ist, anhand der ihnen vorliegenden Daten aus der Berechnung nach Artikel 82 des Rentenreformgesetzes 1992 ermitteln, indem sie den damals ermittelten Zuschlag durch die Anzahl der Kalendermonate, für die dieser Zuschlag ermittelt wurde, teilen und anschließend mit dem Faktor 3 vervielfältigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 76g Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
§ 97a Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
§ 117a Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
§ 151b Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
§ 151c Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
§ 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020
§ 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992
§ 307g Evaluierung
Artikel 2 Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 82a Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen
Artikel 4 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Wohngeldgesetzes
§ 17a Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen
Artikel 6 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Freibetrag beim Wohngeld
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung
2. Einführung eines Freibetrags im Wohngeldgesetz
3. Einführung eines Freibetrags in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII
4. Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II
5. Einführung eines Freibetrags bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung
6. Erhöhung des steuerlichen Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung
7. Zusätzliche Bundesmittel
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5 Grundrente
Freibeträge in den Fürsorgesystemen
Freibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5 Grundrente
Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG
5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Grundrente
Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 11
Zu Nummer 10
§ 151c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
§ 307f
§ 307g
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 82a
Zu Artikel 4
§ 25d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 32
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen - Grundrentengesetz (BMAS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Alternativen
II.2 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Bund
Länder und Kommunen
II.2 Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
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Drucksache 306/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... Die Neuformulierung aufgrund des Kommissionsvorschlags entfernt sich von der Planung der Maßnahmen, die im Fall einer Katastrophe zur konkreten Bewältigung ergriffen werden sollen, und will stattdessen ein System etablieren, das den Rahmen für sektorspezifische Vorsorgemaßnahmen über Gebühr in den Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes verschiebt. Eine beabsichtigte "sektorübergreifende Resilienzplanung" soll sogenannte "Unionsziele für Katastrophenresilienz" gemäß Artikel 6 Absatz 5 des Beschlussvorschlags berücksichtigen, die von der Kommission festgelegt werden sollen, um "eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Aufrechterhaltung systemrelevanter Funktionsbereiche der Gesellschaft angesichts der Kaskadeneffekte einer Katastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen und für die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts" zu gewährleisten. Dazu soll der Kommission die Befugnis übertragen werden, erforderlichenfalls delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Unionsziele für Katastrophenresilienz festzulegen.
8. Zu Artikel 7: Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
9. Zu Artikel 10 und Artikel 6 Absatz 5: Katastrophenresilienzplanung vormals Planung der Maßnahmen und Risikomanagement
10. Zu Artikel 12: rescEU
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Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... (5) Daher ist eine Harmonisierung der nationalen Regelungen erforderlich, um eine reibungslose und kontinuierliche Entwicklung gut funktionierender Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen in der Union zu gewährleisten, um potenzielle Risiken zu mindern und um Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität abzubauen. Diese grundsatzgestützte Harmonisierung wird eine gemeinsame Ausgangsbasis für jede Emission gedeckter Schuldverschreibungen in der Europäischen Union schaffen. Im Zuge der Harmonisierung müssen alle Mitgliedstaaten Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen schaffen, was in Mitgliedstaaten, in denen es derzeit noch keine Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen gibt, zur Entwicklung solcher Märkte beitragen dürfte. Ein solcher Markt würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die auf dieser Grundlage besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Investoren sicherere Anlagen anzubieten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen
5 Gütesiegel
Bezug zum Abwicklungsrahmen
5 Drittlandsregelung
Änderung anderer Richtlinien
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Titel II STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Kapitel 1 Doppelbesicherung und Insolvenzferne
Artikel 4 Doppelbesicherung
Artikel 5 Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen
Kapitel 2 Deckungspool und Deckung
Abschnitt I ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE
Artikel 6 Anerkennungsfähige Vermögenswerte
Artikel 7 Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte
Artikel 8 Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen
Artikel 9 Gemeinsame Finanzierungen
Artikel 10 Zusammensetzung des Deckungspools
Artikel 11 Derivatekontrakte im Deckungspool
Artikel 12 Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool
Artikel 13 Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools
Artikel 14 Anlegerinformationen
Abschnitt II DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN
Artikel 15 Deckungsanforderungen
Artikel 16 Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool
Artikel 17 Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen
Titel III öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Artikel 18 Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen
Artikel 19 Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen
Artikel 20 Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung
Artikel 21 Berichterstattung an die zuständigen Behörden
Artikel 22 Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen
Artikel 23 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Artikel 24 Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Artikel 25 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 26 Offenlegungspflichten
Titel IV GÜTESIEGEL
Artikel 27 Gütesiegel
Titel V änderung ANDERER Richtlinien
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 29 Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU
Titel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Übergangsmaßnahmen
Artikel 31 Überprüfungen und Berichte
Artikel 32 Umsetzung
Artikel 33 Inkrafttreten
Artikel 34 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]
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Drucksache 284/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2 -Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge
... -Reduktionsziele wie Personenkraftwagen erfüllen müssen, verkennt die unterschiedliche Ausgangsbasis für alternative Antriebe im Personenkraftwagen- und Nutzfahrzeugbereich. Aus Sicht des Bundesrates bedroht eine überzogene Regulierung ohne eine EU-weit einheitliche Strategie und Infrastruktur, insbesondere im Langstreckenverkehr, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Nutzfahrzeughersteller und damit die globale Vorreiterrolle dieses Sektors.
Drucksache 573/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... 3. Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit den Strukturfonds die Gefahr einer Zielüberfrachtung für die regionalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung. Zwar können die regionalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung für die Regionen als eine gute Ausgangsbasis zur Identifikation von interregional bedeutsamen Innovationsinvestitionen oder für die synergetische und komplementäre Erschließung verschiedener EU-Maßnahmen und Instrumente dienen, die Entscheidung über das "Wie" und "Was" muss aber in der Hoheit der Regionen verbleiben und darf nicht über formale Vorgaben seitens der Kommission erzwungen werden. Im Übrigen können diese Strategien zur intelligenten Spezialisierung ihre positive Wirkung nur dann entfalten, wenn die Kräfte in den Regionen nicht durch zusätzliche bürokratische Belastungen gebunden werden.
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... Die möglichen drastischen Auswirkungen des Klimawandels rechtfertigen ein Tätigwerden auf allen Zustädigkeitsebenen; dies ist die anerkannte Ausgangsbasis für die Politikgestaltung auf EU-Ebene. Unbestritten ist auch, dass die Luftverschmutzung zwar meist ein lokales Problem städtischer Gebiete darstellt, ihm aber wirksamer begegnet werden kann, wenn die Behörden auf die effizientesten sauberen Technologien, die zur Verfügung stehen, zurückgreifen können, was durch das Bestehen eines gemeinsamen Marktes erleichtert wird. Die durch Luftverschmutzung verursachten Kosten machen Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln auf allen Zuständigkeitsebenen erforderlich.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
4 Politikoptionen
Option 1: Aufhebung der Richtlinie
Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung
Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs
Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Definitionen
Artikel 4a Befugnisübertragung
Artikel 5 Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe
Artikel 8a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
Anhang Informationen für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
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Drucksache 222/17
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel -Verschreibungsverordnung
... Satz 1 legt fest, dass ein Anstreben der Opioidabstinenz das leitende Element der Substitutionstherapie ist. Als therapeutische Maßnahme des Substitutionsarztes, mit der er das Therapieziel der Abstinenz anstreben kann, kommen nach den insoweit leitenden Vorgaben der BÄK, die sie im (Muster-)Kursbuch "Suchtmedizinische Grundversorgung" festgelegt hat, insbesondere motivierende Gespräche mittels der Technik des motivationalen Interviews in Betracht (Baustein V des (Muster-)Kursbuches). Das Motivationale Interview dient der Herausarbeitung von kognitiven Ambivalenzen hinsichtlich des Suchtmittelkonsums sowie der Identifikation des aktuellen Motivationslevels als Ausgangsbasis für weitere Verhaltensänderungen der Patientin und des Patienten mit dem Ziel, durch die Motivation ihre bzw. seine Lebenssicherung zu erreichen und, soweit es im individuellen Einzelfall möglich ist, auch ihre bzw. seine Opioidabstinenz zu erreichen. Sofern der Arzt nachweislich von dieser therapeutischen Maßnahme Gebrauch macht, kann er mit seiner Patientendokumentation belegen, dass er die in Satz 1 bestimmte Opioidabstinenz anstrebt. Insoweit kommt es zur Einhaltung von Satz 1 nicht auf das therapeutisch mit Nachteilen verbundene Instrument der Abdosierung gegen den Willen der Patientin oder des Patienten an. Eine Strafbarkeit insbesondere nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
§ 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin
§ 18 Übergangsvorschrift
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
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Drucksache 573/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... 3. Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit den Strukturfonds die Gefahr einer Zielüberfrachtung für die regionalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung. Zwar können die regionalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung für die Regionen als eine gute Ausgangsbasis zur Identifikation von interregional bedeutsamen Innovationsinvestitionen oder für die synergetische und komplementäre Erschließung verschiedener EU-Maßnahmen und Instrumente dienen, die Entscheidung über das "Wie" und "Was" muss aber in der Hoheit der Regionen verbleiben und darf nicht über formale Vorgaben seitens der Kommission erzwungen werden. Im Übrigen können diese Strategien zur intelligenten Spezialisierung ihre positive Wirkung nur dann entfalten, wenn die Kräfte in den Regionen nicht durch zusätzliche bürokratische Belastungen gebunden werden.
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Vor dem Hintergrund dieser soliden Ausgangsbasis legt die Kommission ein Paket legislativer Maßnahmen vor, um einen klaren Handlungsrahmen vorzugeben, mit dem die folgenden drei übergeordneten Ziele erreicht werden sollen:
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
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Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... Deren Ausgangsbasis ist zunächst eine ebenfalls statistisch ermittelte Bezugsgröße, nämlich die über eine Bevölkerungszählung (Zensus) zu einem vorgegebenen Stichtag erhobene Einwohnerzahl. Dabei sollen die Statistikämter sog. Registerfehler (Unter- (Fehlbestände) bzw. Übererfassungen ("Karteileichen")) mit statistischen Methoden aufdecken und in ihrer Berechnung der Einwohnerzahl statistisch korrigieren.
Bericht
1. Auftrag
2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine
UAG 1:
UAG 2:
3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme
- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen
- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen
- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht
- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht
4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik
- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.
5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung
6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten
- Meldewesen
- Zwischenfazit:
- Personenstandswesen
- Statistik
7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
- Meldewesen
- Statistikwesen
8. Zusammenfassung
9. Empfehlung
Anlage 1 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen
Anlage 2 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)
3 BUNDESRECHT
3 Bundeswahlgesetz
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Drucksache 102/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
... § 42 Absatz 4a BMG regelt die Befugnis zur Durchführung einer einmaligen Bestandsdatenübermittlung. Bestandsdatenübermittlungen sind notwendig, da sichergestellt werden soll, dass die künftigen regelmäßigen Datenübermittlungen nach den Absätzen 1 und 2 für die Datenempfänger auch nutzbar sind. Dies ist nicht gewährleistet, solange die derzeit bei den Kirchen vorhandenen Daten als Ausgangsbasis genutzt werden müssen, da diese nicht dem Standard XMeld entsprechen. Daher ist es zweckmäßig, den Datenbestand der Meldebehörden zu Kirchenmitgliedern und ihren Familienangehörigen einmal zu übermitteln und diesen neuen Datenbestand dann fortlaufend zu aktualisieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 2 BMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 42 Absatz 1 Nummer 11 BMG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 42 Absatz 2 Nummer 5 BMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 42 Absatz 4a - neu - BMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 42 BMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - Artikel 4 Satz 3 MeldFortG
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Drucksache 102/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
... § 42 Absatz 4a BMG regelt die Befugnis zur Durchführung einer einmaligen Bestandsdatenübermittlung. Bestandsdatenübermittlungen sind notwendig, da sichergestellt werden soll, dass die künftigen regelmäßigen Datenübermittlungen nach den Absätzen 1 und 2 für die Datenempfänger auch nutzbar sind. Dies ist nicht gewährleistet, solange die derzeit bei den Kirchen vorhandenen Daten als Ausgangsbasis genutzt werden müssen, da diese nicht dem Standard XMeld entsprechen. Daher ist es zweckmäßig, den Datenbestand der Meldebehörden zu Kirchenmitgliedern und ihren Familienangehörigen einmal zu übermitteln und diesen neuen Datenbestand dann fortlaufend zu aktualisieren.
1. Zu Artikel 1Nummer 1Buchstabeb § 10Absatz 1Satz2BMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 42 Absatz 1 Nummer 11 BMG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 42 Absatz 2 Nummer 5 BMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 42 Absatz 4a - neu - BMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 42 MeldFortG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 42 BMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - Artikel 4 Satz 3 MeldFortG
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Drucksache 719/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Rechtsetzung durch eine bessere Evaluierung COM(2013) 686 final; Ratsdok. 13921/13
... Auch was Art und zeitlichen Ablauf der Evaluierungen betrifft, besteht noch erheblicher Raum für die Verbesserung von längerfristiger Planung, Transparenz, frühzeitiger Ankündigung und Vorhersehbarkeit. Die Planung ist ein erster, entscheidender Schritt jedes Evaluierungsprozesses; bei schlechter Planung stehen die Ergebnisse der Evaluierung nicht immer ausreichend zeitnah zur Verfügung, so dass es den politischen Entscheidungsträgern an Informationen und faktischen Grundlagen mangelt. Eine bessere Vorausplanung ist vor allem nötig, damit die Evaluierung im Zyklus der intelligenten Rechtsetzung ihre Rolle spielen und eine zuverlässige und zeitnahe Ausgangsbasis für Entscheidungen über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen schaffen kann. Derzeit variieren Tragweite und Ausmaß der Planung je nach Dienststelle der Kommission; auch die Prioritäten sind nicht immer eindeutig festgelegt. Zudem ist der Zusammenhang zwischen den vorgeschlagenen Maßnahmenoptionen und der festgestellten Wirkung bestehender Maßnahmen nicht immer direkt ersichtlich. Dadurch wird es Interessenträgern und externen Parteien erschwert, rechtzeitige Beiträge zu leisten.
1. Einleitung
2. Evaluierung in der Kommission: der Stand der Dinge
2.1. Weitere Entwicklung
2.2. Derzeitige Struktur
3. AUSLÖSER des Wandels
3.1. Schaffung einer Evaluierungskultur und Verbesserung der Qualität
3.2. Notwendigkeit eines aktuelleren und kohärenteren Konzepts
3.3. Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung
4. das Konzept Hinter dem neuen Ansatz
4.1. Mehr Kohärenz und Klarheit durch gemeinsame Definitionen und Verfahren
4.2. Einbeziehung von Fitness-Checks13
4.3. Förderung einer Evaluierungskultur
4.4. Planung
4.5. Eine gut durchdachte Gestaltung als Garant für relevante, solide und strenge Evaluierungen
4.6. Stärkung der Qualität und Entwicklung von Kontrollmechanismen
5. GEMEINSAM Verantwortung tragen
6. Evaluierung in der Kommission - EIN AUSBLICK
Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Regulierung durch eine bessere Evaluierung
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Drucksache 429/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche - Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche - COM(2012) 417 final
... Die Marktführer sind US-Firmen, weil sie technisch führend sind und zusätzlich von einem einheitlichen rechtlichen Umfeld und einem stabilen Inlandsmarkt profitieren. Damit verfügen sie nicht nur über eine komfortable Ausgangsbasis, sondern auch über eine US-Marke mit hohem Wiedererkennungswert, was sich im internationalen Wettbewerb als äußerst wertvoller Vorteil gegenüber den EU-Unternehmen erwiesen hat.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt
3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie
4. Lösungsansätze
4.1. Überwindung der Marktzersplitterung
4.1.1. Normung
4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren
4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien
4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt
4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums
4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe
4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten
4.2.4. Haftungsbegrenzung
4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension
4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase
4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase
5. Überwachung
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 416/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen - Steigerung der Wirkung öffentlicher Investitionen in die Forschung - COM(2012) 401 final
... Die Diskussionen über das wissenschaftliche Verbreitungssystem haben sich traditionell auf den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen ^ Zeitschriften und Monografien ^ konzentriert. Es wird jedoch auch zunehmend wichtig, den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern (Versuchsergebnisse, Beobachtungen und rechnergenerierte Informationen), die die Grundlage für quantitative Analysen bilden, die wiederum Ausgangsbasis für viele wissenschaftliche Publikationen sind9.
1. Hintergrund
2. Warum ist ein besserer Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für Europa so wichtig?
3. die Vision der Kommission
4. Wo stehen wir?
4.1. Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen
Steigende Zeitschriftenpreise - wachsender Druck auf Bibliotheksetats
Freier Zugang
4.2. Zugang zu Forschungsdaten
4.3. Bewahrung wissenschaftlicher Informationen
4.4. Der internationale Kontext
5. Was steht dem Wandel im Wege?
5.1. Hindernisse für den Übergang zu einem freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen
5.2. Hindernisse für den Zugang zu Forschungsdaten und ihre Verwendung bzw. Weiterverwendung
5.3. Hindernisse für eine langfristige Bewahrung
6. Massnahmen auf Europäischer Ebene
6.1. Was hat die Kommission bisher getan?
6.1.1. Entwicklung von Maßnahmen
6.1.2. Umsetzung desfreien Zugangs bei der Forschungsfinanzierung der Gemeinschaft
6.1.3. Gewährleistung EU-weiter Interoperabilität
6.2. Die nächsten Schritte
6.2.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2.2. Führung durch Vorbild: Freier Zugang beiHorizont 2020
6.2.3. Zusammenarbeit mit den Interessengruppen
6.2.4. Finanzierung von Infrastrukturen und einschlägigen Projekten für verantwortliche Forschung und Innovation
6.2.5. Koordinierung über den EU-Rahmen hinaus
7. Schlussfolgerung
Zugang zu und Bewahrung von wissenschaftlichen Informationen: Schlüsselmaßnahmen
Politische Maßnahmen
Mittel für Infrastrukturen und Projekte
Koordinierung über den EU-Rahmen hinaus
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Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... All diese Probleme müssen im Rahmen einer besseren Marktintegration gelöst werden. Der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) mit seinen europaweiten Überweisungen und Lastschriften stellt die ideale Ausgangsbasis für die Entwicklung weiterer gesamteuropäischer Zahlungsdienste dar, bei der den Anforderungen, die sich aus dem Datenschutzrecht47 und der Vertraulichkeit von Mitteilungen ergeben, Rechnung zu tragen ist. Ein stärker integrierter einheitlicher Raum, der Zahlungskarten, Internet-Zahlungen und Mobiltelefon-Zahlungen einschlösse, würde Verbrauchern wie Händlern unmittelbar zugute kommen. Selbst wenn auf dem Markt erste Entwicklungen in diese Richtung zu verzeichnen sind, verlaufen diese in der Regel doch zu schleppend oder erstrecken sich nicht auf die gesamte Europäische Union.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt
2.1. Erwarteter Nutzen
2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015
3. Die fünf Prioritäten
3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots
4 Hauptmassnahmen
3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes
4 Hauptmassnahmen
3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme
4 Hauptmassnahmen
3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung
4 Hauptmassnahmen
3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen
4 Hauptmassnahmen
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 549/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Forschung und Innovation für die künftige Mobilität Europas - Entwicklung einer europäischen Strategie für Verkehrstechnologie - COM(2012) 501 final
... Eine Zukunftsvision für die mögliche Entwicklung des Verkehrs in Europa kann eine nützliche Ausgangsbasis darstellen für Überlegungen zur Forschung und Innovation sowie für Lösungen, die die Erreichung der Ziele des Weißbuchs unterstützen. Sie beruht auf der Analyse9, die auch dem Verkehrsweißbuch zugrunde lag, sowie auf einer wissenschaftlichen Bewertung strategischer Verkehrstechnologien10.
1. Forschung Innovation zur Unterstützung der Verkehrspolitik
2. Mobilisierung des Ungenutztes Innovationspotentials des Europäischen Verkehrssektors
3. die Zukunftsvision für den künftigen Verkehr die Mobilität in Europa
3.1. Ein nutzerorientierter integrierter Verkehr
3.2. Nachhaltiger Fernverkehr, interurbaner Verkehr und Stadtverkehr
4. Stärkung des Europäischen Forschungs- Innovationssystems
5. Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit des Verkehrssektors
5.1. Stärkere Fokussierung der Forschung und Innovation im Verkehrsbereich
5.2. Bessere Ausrichtung der Anstrengungen
5.3. Heraus aus der Komfortzone: Technologische Festlegungen durchbrechen
5.4. Effiziente Umsetzung innovativer Lösungen
6. Chancen Herausforderungen der Einführung von Verkehrstechnologien
7. Weiterführende Arbeiten
Anhang Bereiche der Forschung und Innovation, vorrangige Felder und ihre politische Relevanz
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Drucksache 86/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... Dieses Grünbuch bildet die Ausgangsbasis für eine öffentliche Diskussion über die wichtigsten Punkte, die bei künftigen Programmen zur EU-Finanzierung von Forschung und Innovation einzubeziehen sind. Diese Programme werden Bestandteil der Kommissionsvorschläge zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU sein, der im Juni 2011 vorgelegt werden soll. Spezifische Vorschläge für Finanzierungsprogramme sollen bis Ende 2011 verabschiedet werden. Vertreter der Forschung, der Wirtschaft, der Regierungen, der Zivilgesellschaft sowie die Bürger sind aufgefordert, sich an dieser wichtigen Diskussion zu beteiligen.
Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
1. Zweck
2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen
3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU
4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020
4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums
5. öffentliche Diskussion weitere Schritte
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Drucksache 141/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013) KOM (2011) 72 endg.; Ratsdok. 7421/11
... In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Juli 2010 bestätigte der Rat erneut sein Engagement für den ITER, erkannte an, dass höhere Finanzmittel erforderlich sind, und legte eine Reihe von Leitlinien für Kosteneindämmung und -management fest. Der Rat einigte sich darauf, den europäischen Beitrag zur Bauphase des ITER bis 2020 auf 6,6 Mrd. EUR (in Zahlen des Jahres 2008) zu begrenzen. Dies schließt 1,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2012-2013 ein. Der Rat beauftragte ferner die Kommission, die Annahme der ITER-Ausgangsbasis („ITER Baseline“) zu unterstützen, weshalb im Vorschlag der Kommission zur Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2 der zusätzliche Finanzbedarf des ITER-Projekts behandelt wurde.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele
1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER
1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.2 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Verabschiedung des Rahmenprogramms
Artikel 2 Ziel(e)
Artikel 3 Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms
Artikel 4 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Artikel 5 Grundlegende ethische Prinzipien
Artikel 6 Überwachung, Prüfung und Bewertung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang I Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten
3 Einleitung
3 Fusionsenergieforschung
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Realisierung des ITER
2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs
3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten
5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
6. Infrastrukturen
7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer
IB. Kernspaltung und Strahlenschutz
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Endlagerung in geologischen Formationen
2. Reaktorsysteme
3. Strahlenschutz
4. Infrastrukturen
5. Humanressourcen und Ausbildung
II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
Anhang II Förderformen
1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie
2. Förderformen in Anderen Bereichen
1. Verbundprojekte
2. Exzellenznetze
3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle
Finanzbogen
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Drucksache 785/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)
... "(2a) Für die Vereinbarung der Vergütungen vertragszahnärztlicher Leistungen im Jahr 2013 ermitteln die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einmalig gemeinsam und einheitlich mit der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung bis zum 31. Dezember 2012 die durchschnittlichen Punktwerte des Jahres 2012 für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz, gewichtet nach den gegenüber der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgerechneten Punktmengen. Soweit Punktwerte für das Jahr 2012 bis zum 30. September 2012 von den Partnern der Gesamtverträge nicht vereinbart sind, werden die Punktwerte des Jahres 2011 unter Berücksichtigung des Absatzes 3g und unter Anwendung der um 0,5 Prozentpunkte verminderten für das Jahr 2012 nach § 71 Absatz 3 für das gesamte Bundesgebiet festgestellten Veränderungsrate zugrunde gelegt. Erfolgt die Vergütung nicht auf der Grundlage von vereinbarten Punktwerten, legen die Vertragspartner nach Satz 1 für die jeweiligen Leistungsbereiche einen fiktiven Punktwert fest, der sich aus dem Verhältnis der abgerechneten Punktmenge zur vereinbarten Gesamtvergütung im Jahr 2012 ergibt. Die Partner der Gesamtverträge passen die für das Jahr 2012 vereinbarte Gesamtvergütung auf der Grundlage der nach den Sätzen 1 bis 3 festgestellten Punktwerte an und legen diese als Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen für das Jahr 2013 zugrunde."
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64a Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung
§ 87b Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)
§ 87c Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
§ 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012
§ 90a Gemeinsames Landesgremium
§ 111c Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen
§ 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
§ 137e Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz
§ 303b Datenübermittlung
§ 303c Vertrauensstelle
§ 303d Datenaufbereitungsstelle
§ 303e Datenverarbeitung und -nutzung
§ 305b Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse
§ 321 Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 8 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 9 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
§ 21
Artikel 10 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
§ 21
Artikel 11 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 28d Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.
§ 28f Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.
Artikel 12 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 13 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
Artikel 15 Inkrafttreten
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Drucksache 720/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Kleine Unternehmen - große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen KOM (2011) 702 endg.
... Künftig sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, wie bestehende Diensteanbieter effektiver zusammenarbeiten können und wie man Anreize dazu schaffen könnte. Ein umfassender Überblick über das europäische Angebot an Unterstützungsdiensten wird die Ausgangsbasis für diesen Prozess bilden. Sämtliche EU-Organe werden sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern der KMU an der Umsetzung dieser Strategie beteiligen und sollten sich an die in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten und Leitlinien halten, wenn sie neue, kurz- wie langfristige Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung von KMU erwägen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung
2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16
2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22
2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden
3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU
4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU
4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung
4.2. Erreichung unserer Ziele
4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland
4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus
4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern
4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze
4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien
Komplementarität und Zusätzlichkeit
5 Nachhaltigkeit
Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel
4.2.5.2. Geografische Prioritäten
Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes
Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung
4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU
5. Schlussfolgerung
Anhang
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Drucksache 93/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen KOM (2011) 66 endg.
... Die Daten zeigen für Kinder aus Migrantenfamilien, dass diese im Vergleich zu einheimischen Schülern erheblich schlechtere Leistungen erbringen, dass in vielen Mitgliedstaaten die Leistungen der zweiten Generation unter der ersten liegen und dass die Anzahl der Schulabbrecher im Schnitt doppelt so hoch ist15. Migrantenfamilien haben häufig Schwierigkeiten mit der Sprache und sind mit dem Bildungssystem des Gastlandes nicht vertraut, so dass es für sie besonders schwierig sein kann, ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen. Die Teilnahme an FBBE-Programmen ist jedoch nachweislich äußerst vorteilhaft für die kognitive und sprachliche Entwicklung von Migrantenkindern. Modellprogramme in den USA haben signifikante positive Auswirkungen auf den späteren Bildungserfolg und das Einkommen sowie auch im Hinblick auf kriminelles Verhalten gezeigt16. Die frühzeitige sprachliche Unterstützung von Kindern mit einer anderen Umgangssprache im Elternhaus spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung ihrer Schulreife und erlaubt es ihnen, mit einer vergleichbaren Ausgangsbasis wie ihre Mitschüler die Schule zu beginnen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zugang zur FBBE
2.1 Allgemeine und integrative FBBE
2.2 Effiziente und ausgeglichene Finanzierung
3. Qualität der FBBE
3.1 Curriculum
3.2 Mitarbeiter
3.3 Koordinierung der FBBE
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Wirksame Mechanismen zur Vermeidung unseriöser Geschäftspraktiken im Beschaffungswesen werden aber nicht nur benötigt, um einen fairen Wettbewerb auf gleicher Ausgangsbasis und einen effizienten Einsatz von Steuergeldern zu gewährleisten, sondern können auch einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität leisten.
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
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Drucksache 661/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... In Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche liegt eine Schlüsselfunktion für die Herstellung von Chancengerechtigkeit. Aus dem Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche in einer Art und Weise zu befähigen, dass sie später aus eigenen Kräften und damit unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen leben können. Voraussetzung hierfür sind Fähigkeiten, die nur durch eine angemessene materielle Ausstattung für Bildung, die Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe sowie das Erlernen sozialer Kompetenzen erworben werden können. So darf eine ungünstige materielle häusliche Ausgangsbasis für Kinder und Jugendliche kein Hinderungsgrund sein, am Leben Gleichaltriger teilzuhaben. Nur so können Ausgrenzungsprozesse vermieden werden. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft muss deshalb für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer Herkunft und der materiellen Situation in den Familien, gewährleistet werden. Hierzu bedarf es der Bereitstellung der notwendigen Leistungen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Kinder und Jugendliche keine "kleinen Erwachsenen" sind, sondern spezielle und altersabhängige Bedürfnisse haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Bestimmung der Referenzhaushalte
§ 3 Abgrenzung der Referenzhaushalte
§ 4 Abgrenzung untere Einkommensschichten
§ 5 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
§ 6 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte
§ 7 Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben
§ 8 Regelbedarfsstufen
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 4 Leistungsformen
§ 10 Zumutbarkeit
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11b Absetzbeträge
Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 1 Leistungsanspruch
§ 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Unterabschnitt 2 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
§ 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
§ 21 Mehrbedarfe
§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
§ 22a Satzungsermächtigung
§ 22b Inhalt der Satzung
§ 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung
§ 23 Besonderheiten beim Sozialgeld
Unterabschnitt 3 Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
§ 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
§ 27 Leistungen für Auszubildende
Unterabschnitt 4 Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30 Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine
§ 30a Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung
Unterabschnitt 5 Sanktionen
§ 31 Pflichtverletzungen
§ 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
§ 31b Beginn und Dauer der Minderung
§ 32 Meldeversäumnisse
Unterabschnitt 6 Verpflichtungen Anderer
§ 33 Übergang von Ansprüchen
§ 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen
§ 34b Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften
§ 35 Erbenhaftung
Abschnitt 1 Zuständigkeit und Verfahren
§ 36 Örtliche Zuständigkeit
§ 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
§ 37 Antragserfordernis
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 41 Berechnung der Leistungen
§ 42 Auszahlung der Geldleistungen
§ 42a Darlehen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Verteilung von Teilzahlungen
§ 44 Veränderung von Ansprüchen
§ 44d Geschäftsführerin, Geschäftsführer.
§ 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Erster Abschnitt
§ 27 Leistungsberechtigte
§ 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
§ 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
§ 28 Ermittlung der Regelbedarfe
§ 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
§ 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze
Dritter Abschnitt
§ 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Vierter Abschnitt
§ 35 Unterkunft und Heizung
§ 35a Satzung
§ 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
§ 39 Vermutung der Bedarfsdeckung
§ 40 Verordnungsermächtigung
§ 42 Umfang der Leistungen
§ 116a Rücknahme von Verwaltungsakten
§ 131 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6
§ 136 Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten
Anlage zu § 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 55a
Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 6 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung
§ 5a Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit
Artikel 8 Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 12 Weitere Folgeänderungen
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Förderung von Kindern und Jugendlichen
2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe
3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung
4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge
5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände
6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen
7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz
8. Änderung der Zivilprozessordnung
9. Nachhaltigkeit
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Ermittlung der Regelbedarfe
2. Leistungen für Bildung und Teilhabe
3. Weitere Leistungsänderungen
4. Vollzugsaufwand
VI. Sonstige Kosten
VII. Bürokratiekosten
1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter
2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung
3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins
4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung
5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber
1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen
1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode
2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
2.2 Statistikmodell
3. Sonderauswertungen der EVS 2008
4.1 Einpersonenhaushalte
4.2 Familienhaushalte
4.2.1 Verteilungsschlüssel
a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten
b Verteilung nach Köpfen pK
c Verteilung nach neuer OECD-Skala O
d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K
4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:
4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
5. Begründung der Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu § 11b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Absatz 8
Absatz 9
Zu § 22a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 30a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 31a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31b
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 34b
Zu § 35
Zu Nummer 32
Zu § 36
Zu § 36a
Zu § 37
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 39
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 43a
Zu § 44
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 27
Zu § 27a
Zu § 27b
Zu § 28
Zu § 28a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 13
Zu § 35
Zu § 35a
Zu § 36
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zur neuen Nummer 3
Zur neuen Nummer 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 13
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Drucksache 104/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im Grünbuch vorgenommene umfassende Zusammenschau der Funktionen der Wälder in der EU und der Bedeutung des Forst- und Holzsektors in der Gemeinschaft. Das Grünbuch unterstreicht damit die multifunktionale Rolle der nachhaltigen Forstwirtschaft in Europa und eignet sich damit als gute Ausgangsbasis für eine breite Diskussion über Optionen für ein mögliches EU-Engagement für den Schutz der Wälder und für Waldinformationssysteme in Europa. Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass das Thema "
1. Zur Vorlage allgemein
2. Zu den Fragen
Zu Frage 1
Zu Frage 2
Zu Frage 3
Zu Frage 4
Zu Frage 5
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Drucksache 771/2/10
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... 10. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, künftige Zahlungen in allen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip öffentliche Zahlungen für öffentliche Güter zu gestalten sowie stärker und konkreter an gesellschaftlich gewünschten Leistungen auszurichten. Dabei stellt die 2-Säulen-Struktur der GAP eine gute Ausgangsbasis dar. Die Instrumente beider Säulen müssen in abgestimmter Weise zur Erreichung der Ziele beitragen und daher jeweils weiter entwickelt werden. Auch in der 1. Säule muss ein konkreter Bezug zu spezifischen Leistungen hergestellt werden. Dazu sollten ein betriebsbezogener Anteil von ökologischen Vorrangflächen im Umfang von 10 Prozent und die Einhaltung von Fruchtfolgenanforderungen gehören. Zur Verankerung des Klimaschutzes ist ein Klima-Check für landwirtschaftliche Betriebe erforderlich. Mittlere und größere Betriebe sollten die Durchführung einer Beratung über Klimaschutzmaßnahmen (Klima-Check) nachweisen. Darüber hinaus sollte die von der Kommission erwogene Zusatz-Direktzahlung für "grüne" öffentliche Güter eingeführt werden, beispielsweise für den verstärkten Anbau von Körnerleguminosen und den Erhalt von Dauergrünland sowie die Bewirtschaftung von Flächen in Natura 2000 - und Kohärenzgebieten.
Drucksache 868/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungs- und Verteilnetzebene - Antrag des Freistaats Thüringen -
... - Das Abstellen des von Thüringen angestrebten Umlagemechanismus auf die Genehmigung von Investitionsbudgets im Sinne des § 23 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) greift zu kurz. Investitionsbudgets werden von den zuständigen Regulierungsbehörden grundsätzlich nur bis zum Ende der jeweils laufenden Regulierungsperiode genehmigt. Nach Ablauf der Genehmigung gehen die Kosten des jeweiligen Investitionsprojekts zur Netzintegration von EEG-Anlagen regelmäßig im Rahmen einer Kostenprüfung in die Ausgangsbasis der jeweils nachfolgenden Regulierungsperiode ein. Der von Thüringen beantragte Umlagemechanismus kann daher nur dann mittel- und langfristig Wirkung entfalten, wenn die einschlägigen Investitionskosten auch nach Ablauf der Genehmigung von Investitionsbudgets bundesweit ausgeglichen werden können. Der Umlagemechanismus muss sich mithin auch auf solche Investitionskosten für die Netzintegration von EEG-Anlagen beziehen, die bereits in die Ausgangsbasis der Anreizregulierung eingeflossen sind. - Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass in der Regulierungspraxis Kosten für die Netzintegration von dezentralen Erzeugungsanlagen nach dem
Drucksache 726/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Gegenseitige Rechenschaftspflicht und Transparenz - Viertes Kapitel des operativen Rahmens der EU für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe KOM (2010) 643 endg.
... Die Daten verlieren an Nutzen, wenn sie zu spät veröffentlicht werden (häufig mit bis zu zwei Jahren Verzögerung). Das DAC-Gläubigermeldeverfahren bietet eine gute Ausgangsbasis, jedoch müssen die Informationen frühzeitiger, qualitativ hochwertiger, ausführlicher, häufiger und zeitlich abgestimmter veröffentlicht und allen Partnerländern einheitlich zur Verfügung gestellt werden.
1. Einleitung
2. Was ist gegenseitige Rechenschaftspflicht
3. Transparenz der Hilfe – Voraussetzung für gegenseitige Rechenschaftspflicht
4. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf Nationaler Ebene
5. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
6. Rechenschaftspflicht humanitäre Hilfe
7. Vorschlag eines vierten Kapitels des operativen Rahmens
1.1. Transparenz der Hilfe
7.1. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene
7.2. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
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Drucksache 771/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... 20. Dabei stellt die derzeitige Zwei-Säulen-Struktur der GAP eine gute Ausgangsbasis dar. Die klare Trennung von entkoppelten und an die Einhaltung von Cross-Compliance (CC) gebundenen Direktzahlungen in der 1. Säule sowie an Zusatzleistungen gebundene Zahlungen für spezifische Leistungen in der 2. Säule trägt dem Prinzip Rechnung und kann weiterentwickelt werden.
Zur Vorlage insgesamt
I. Einleitung
II. Der Finanzrahmen
III. Der eingeschlagene Reformweg
IV. Die künftigen Herausforderungen
V. Gründe für eine Reform
VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP
VII. Zukunft der Direktzahlungen
VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen
IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung
X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP
XI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 312/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die Kostenprüfung nach § 6 Absatz 1 der Anreizregulierungsverordnung soll eine Kostenbasis ermitteln, die geeignet ist, als Ausgangsniveau für die Erlösobergrenzen der Regulierungsperiode zu fungieren. Dazu muss die Ausgangsbasis frei sein von Kosten, die aus Besonderheiten des Geschäftsjahres resultieren, auf das sich die Kostenprüfung bezieht.
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 5 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz 3 - neu - GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
9. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
10. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
11. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV
13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
15. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
16. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
17. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
18. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu -, § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
19. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
20. Zu Artikel 6 Nummer 02 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
21. Zu Artikel 6 Nummer 03 - neu - und 04 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
22. Zu Artikel 6 Nummer 05 - neu -, 06 - neu -, 2a - neu -, 2b - neu -, 2c - neu -, 2d - neu -, 2e - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
23. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1 und x - neu - ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 6 Nummer 1b - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
25. Zu Artikel 6 Nummer 1c - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
26. Zu Artikel 6 Nummer 1d - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
27. Zu Artikel 6 Nummer 2f - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 2g - neu - und 2h - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 2i - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 2k - neu - § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - ARegV
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Drucksache 771/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... 27. Dabei stellt die derzeitige Zwei-Säulen-Struktur der GAP eine gute Ausgangsbasis dar. Die klare Trennung von entkoppelten und an die Einhaltung von Cross-Compliance (CC) gebundenen Direktzahlungen in der 1. Säule sowie an Zusatzleistungen gebundene Zahlungen für spezifische Leistungen in der 2. Säule trägt dem Prinzip Rechnung und kann weiterentwickelt werden.
I. Einleitung
II. Der Finanzrahmen
III. Der eingeschlagene Reformweg
IV. Die künftigen Herausforderungen
V. Gründe für eine Reform
VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP
VII. Zukunft der Direktzahlungen
VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen
IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung
X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP
XI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 802/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen KOM (2010) 712 endg.
... Das Verbesserungspotenzial ist also erheblich. Die Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung innerhalb der EU würde erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen; Schätzungen zufolge ließen sich durch den Übergang von beleghaften zu elektronischen Rechnungen innerhalb von sechs Jahren rund 240 Mrd. EUR einsparen.5 Aufgrund der engen Zusammenhänge zwischen Fakturierungs- und Zahlungsprozessen bietet die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) außerdem die Ausgangsbasis für den Aufbau interoperabler europäischer E-Invoicing-Systeme.
1. Einleitung
2. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
3. Einbeziehung der Betroffenen Akteure
4. E-INVOICING in der Europäischen Union
4.1. Verbreitung elektronischer Rechnungen
4.2. Elektronische Rechnungsstellung im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA14
4.3. Gegenwärtige rechtliche und technische Rahmenbedingungen für elektronische
4.3.1. Rechtliche Aspekte
4.3.1.1. MwSt und Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung
4.3.1.2. Sonstige rechtliche Aspekte
4.3.2. Interoperabilität und Reichweite
4.3.3. Standards
5. eine Strategie zur Förderung der Einführung der elelktronischen Rechnungsstellung
5.1. Kernprioritäten zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU
5.1.1. Sicherstellung eines kohärenten Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung
5.1.2. Die Masseneinführung am Markt über die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen
5.1.3. Rahmenbedingungen fördern, die für maximale Reichweite sorgen
5.1.4. Ein Standard-Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung voranbringen
5.2. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU organisieren
5.2.1. Die elektronische Rechnungsstellung auf nationaler Ebene fördern
5.2.2. Die elektronische Rechnungsstellung auf europäischer Ebene fördern
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die Kostenprüfung nach § 6 Absatz 1 der Anreizregulierungsverordnung soll eine Kostenbasis ermitteln, die geeignet ist, als Ausgangsniveau für die Erlösobergrenzen der Regulierungsperiode zu fungieren. Dazu muss die Ausgangsbasis frei sein von Kosten, die aus Besonderheiten des Geschäftsjahres resultieren, auf das sich die Kostenprüfung bezieht.
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
11. Begründung:
12. Begründung:
13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
Zu Artikel 6 Nummer 1a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV
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Drucksache 1/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... Die angesichts der heftigen Rezession im Jahr 2009 zu erwartenden Steuermindereinnahmen schmälern zugleich auch die Ausgangsbasis für die Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2010.
Drucksache 104/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im Grünbuch vorgenommene umfassende Zusammenschau der Funktionen der Wälder in der EU und der Bedeutung des Forst- und Holzsektors in der Gemeinschaft. Das Grünbuch unterstreicht damit die multifunktionale Rolle der nachhaltigen Forstwirtschaft in Europa und eignet sich damit als gute Ausgangsbasis für eine breite Diskussion über Optionen für ein mögliches EU-Engagement für den Schutz der Wälder und für Waldinformationssysteme in Europa. Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass das Thema "
1. Zur Vorlage allgemein
Zu den Fragen
Zu Frage 1
Zu Frage 2
2. Dies darf allerdings nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands führen.
3. Zu Frage 3
Zu Frage 4
Zu Frage 5
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Drucksache 700/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle KOM (2010) 618 endg.
... (7) Abschätzung der Programmkosten sowie Ausgangsbasis und Hypothesen, auf denen diese Abschätzung beruht, u.a. eine Darstellung des zeitlichen Ablaufs;
Drucksache 486/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan
... 7. ist der Auffassung, dass das IHA gleichzeitig zwar auch die Wirtschaftsbeziehungen regelt, aber darüber hinaus eine mögliche Ausgangsbasis für kontinuierliche und dauerhafte Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan ist und eine potenzielle Hebelwirkung auf die Stärkung des Reformprozesses in Turkmenistan hat;
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... - Die Erstellung von Migrationsprofilen, die insbesondere Daten und Analysen über Arbeitsmarktlage und Qualifikationsbedarfe in den Mitgliedstaaten enthalten sollen, ist mit neuem bürokratischen Aufwand verbunden. Fraglich erscheint, ob das damit verfolgte Ziel, ein aussagekräftiges Bild der Einwanderungssituation in den Mitgliedstaaten als Voraussetzung für eine wirksame Steuerung der Migration zu erhalten, angesichts des ständigen Aktualisierungsbedarfs auf diesem Weg tatsächlich erreicht werden kann. Punktuelle Momentaufnahmen über die Situation in den Mitgliedstaaten sind jedoch von vorneherein nicht geeignet, eine tragfähige Ausgangsbasis für Entscheidungen über nachhaltige Steuerungsmaßnahmen zu bilden. Vor dem Hintergrund, dass die EU weiterhin keine Regelungskompetenz für den Zugang zu den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten besitzt, wird die Notwendigkeit derartiger Ermittlungen auch grundsätzlich in Frage gestellt.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl für Bund, Länder und Gemeinden zum Zensusstichtag ist zentraler Zweck der Volkszählung. Der Zensus ist damit auch die Ausgangsbasis für die Fortschreibung der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Familienstand und Deutschen oder Ausländern entsprechend dem Bevölkerungsstatistikgesetz. Die zurzeit verfügbaren amtlichen Einwohnerzahlen basieren noch auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der letzten Volkszählungen (1987 bzw. 1981). Es wird angenommen, dass aufgrund von Fortschreibungsfehlern die Einwohnerzahl um mehr als 1,3 Mio. Personen überhöht ist. Dies lassen die Ergebnisse des Zensustests erwarten.
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
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Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... Produkthaushalte erfordern eine Plankostenrechnung, die auf der Grundlage von KLR-Daten die zu erbringenden Produkte (Leistungen) mengen- und qualitätsmäßig erfasst, die daraus erwachsenen Ertragserwartungen und Kosten feststellt und zuordnet, um dann auf der Ausgangsbasis der Rechnung "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 1a Haushaltswirtschaft
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
Artikel 2 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Begriffsbestimmungen
5 Rechnungswesen
5 Haushaltsdarstellung
5 Kameralistik
Erweiterte Kameralistik
Staatliche Doppik
Produktorientierte Haushalte
5 Produkthaushalt
1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen
1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen
1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen
1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts
1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung
1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität
5 Budgetierung
1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen
1.5.4.1 Mindeststandards Doppik
1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen
1.5.4.3 Produktrahmen
1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung
1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung
1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug
Aufstellung eines doppischen Haushalts
Aufstellung eines Produkthaushaltes
Aufstellung eines produktorientierten Haushalts
Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik
Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug
Konkretisierungen nach Leistungszwecken.
Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug
Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten
Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten
1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen
1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung
2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 6a
Zu Nummer 4
zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 5
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13
Zu Nummer 9
Zu § 15
Zu § 15
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 18
Zu Nummer 12
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 22
Zu Nummer 15
Zu § 27
Zu § 27
Zu § 27
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 34
Zu Nummer 18
Zu § 37
Zu § 37
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 49a
Zu § 49a
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
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Drucksache 73/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2007/08 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung Kurs halten!
... 4. Der Bundesrat sieht in der Bilanz des vergangenen Jahres eine gute Ausgangsbasis für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2008. Er teilt die Einschätzung von Sachverständigenrat und Bundesregierung, wonach das Wachstumstempo in diesem Jahr zwar etwas nachlassen, der Aufschwung aber nicht abreißen werde. Die konjunkturellen Abwärtsrisiken sind zweifellos gestiegen, die Wirtschaft ist aber in einer ausreichend robusten Verfassung, um damit fertig zu werden. Die wichtigsten Frühindikatoren sprechen für eine Fortsetzung des Aufschwungs. Nach dem Auslandsgeschäft und den Investitionen sollte sich in diesem Jahr auch der private Verbrauch, getragen von wachsender Beschäftigung, steigenden Löhnen und Gehältern und niedrigeren Beiträgen zur Sozialversicherung spürbar beleben.
Drucksache 536/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte KOM (2008) 464 endg.; Ratsdok. 12217/08
... Auf dieser Ausgangsbasis können Vermutungen hinsichtlich der Rentabilität der einen erfolgreichen CD angestellt werden, indem ihre Gewinnspanne mit der Gewinnspanne der sieben verbleibenden CDs verglichen wird. Unter der Annahme, dass fünf CDs (im Beispiel "
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
5 Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 1 Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 10a Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4
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Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Im Durchschnitt erwirtschaften kleine und mittlere Betriebe nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag. Der sich daraus ergebende rechnerische Ertragswert stellt für die Erbschaftsbesteuerung keine plausible und rechtfertigbare Ausgangsbasis dar. Da auch diese Betriebe regelmäßig werthaltig sind, ist für steuerliche Zwecke ein Mindestwert anzusetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
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Drucksache 73/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2007/2008 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung - Kurs halten!
... 4. Der Bundesrat sieht in der Bilanz des vergangenen Jahres eine gute Ausgangsbasis für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2008. Er teilt die Einschätzung von Sachverständigenrat und Bundesregierung, wonach das Wachstumstempo in diesem Jahr zwar etwas nachlassen, der Aufschwung aber nicht abreißen werde. Die konjunkturellen Abwärtsrisiken sind zweifellos gestiegen, die Wirtschaft ist aber in einer ausreichend robusten Verfassung, um damit fertig zu werden. Die wichtigsten Frühindikatoren sprechen für eine Fortsetzung des Aufschwungs. Nach dem Auslandsgeschäft und den Investitionen sollte sich in diesem Jahr auch der private Verbrauch, getragen von wachsender Beschäftigung, steigenden Löhnen und Gehältern und niedrigeren Beiträgen zur Sozialversicherung spürbar beleben.
Drucksache 263/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 an den Rat zur Rolle der Europäischen Union im Irak (2007/2181(INI))
... o) in einen Dialog mit den USA einzutreten und sich aktiv um eine Stärkung des multilateralen Charakters der Rolle der internationalen Gemeinschaft im Land unter der Schirmherrschaft der UN zu bemühen; den Irak bei seinen Bemühungen zu unterstützen, mehr und eingehendere Gespräche mit seinen Nachbarn, insbesondere Iran, Syrien, Saudi-Arabien und der Türkei, über die Zukunft des Irak, aber auch über jedes andere Thema oder Anliegen zu führen; die Türkei aufzufordern die territoriale Integrität des Irak zu achten und terroristische Akte nicht mit Militäraktionen auf irakischem Gebiet zu beantworten; die irakischen Behörden aufzufordern, es nicht zuzulassen, dass irakisches Hoheitsgebiet als Ausgangsbasis für gegen die Türkei verübte Terrorakte genutzt wird;
Drucksache 468/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei (2007/2269(INI))
... 39. wiederholt seine Appelle an die türkische Regierung, keinerlei unverhältnismäßige Militäraktionen zu unternehmen, die das Hoheitsgebiet des Irak verletzen; fordert die Türkei mit Nachdruck auf, die territoriale Integrität, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit des Irak zu achten und sicherzustellen, dass zivile Opfer vermieden werden fordert die Regierung des Irak und die kurdische Regionalregierung im Irak auf nicht zuzulassen, dass irakisches Hoheitsgebiet als Ausgangsbasis für Terrorakte gegen die Türkei verwendet wird; begrüßt den Austausch, der zwischen den Regierungen der Türkei und des Irak stattfindet, und fordert Maßnahmen zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der kurdischen Regionalregierung im Irak, um eine wirksame Verhinderung von Terroranschlägen unter irakischer Verantwortung zu ermöglichen Regionale Fragen und Außenbeziehungen
Drucksache 696/08
... Mit der Einführung des neuen Vergütungssystems wurden die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene beauftragt, also die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Sie entschieden sich am 27. Juni 2000 für die australische DRG-Klassifikation als Ausgangsbasis für die Entwicklung eines deutschen DRG-Fallpauschalenkatalogs. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner nicht auf Abrechnungsregeln für das neue Vergütungssystem und nicht auf eine fristgerechte Einführung des DRG-Fallpauschalenkatalogs einigen konnten, gab das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der gesetzlich vorgesehenen Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten .
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu § 295
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Öffentliche Haushalte
3. Wirtschaft
4. Bürgerinnen und Bürger
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
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Drucksache 510/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) KOM (2007) 361 endg.; Ratsdok. 11978/07
... 8. Bezüglich der Veröffentlichungspflichten sollten die konsolidierten IFRS-Reports Ausgangsbasis sein, da diese bereits sehr hohe Anforderungen an die externe Berichterstattung stellen. Es muss sichergestellt werden, dass keine sensiblen Informationen zu veröffentlichen sind. Keinesfalls darf es zu einer Veröffentlichungspflicht detaillierter Versicherungskonditionen und aktuarieller Rechnungsgrundlagen kommen. Auch eine detaillierte Beschreibung der Unterschiede zwischen dem internen Modell und dem Standardansatz ist abzulehnen, da dies einer Veröffentlichung des internen Modells gleichkäme.
Drucksache 951/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus " (2006/2129(INI))
... 21. erachtet es für ratsam und möglich, eine gemeinsame Ausgangsbasis mit einheitlichen Kriterien zu schaffen, damit an einer Auslandsreise interessierte Kunden ihre Wahl auf der Grundlage klarer und vergleichbarer Klassifizierungskriterien treffen können;
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union
Statistische Daten
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
Systeme für das Qualitätsmanagement
2 Verbraucherschutz
2 Gesundheitstourismus
Barrierefreier Tourismus
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
2 Passagierrechte
Werbung für die europäischen Reiseziele
Entwicklung des Fremdenverkehrs
2 Verschiedenes
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Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Gegen separate Raucherräume spricht auch, dass sie beträchtliche Kosten verursachen, wodurch die kleineren Betriebe wahrscheinlich eine ungünstigere Ausgangsbasis hätten.82 Dazu kommt noch, dass Betrieb und Wartung der Belüftungsanlagen von Raucherräumen umfassende Inspektions- und Überwachungsarbeiten erfordern. Die Erfahrung zeigt, dass dort, wo Belüftungssysteme eingesetzt werden, diese oft nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.83
I. Einleitung
II. Begründung der Aktion
1. Gesundheitliche Aspekte
1.1. Gesundheitsbelastung bei ETS-Exposition
1.2. Expositionsgrad
1.3. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2. Wirtschaftliche Aspekte
2.1. Wirtschaftliche Belastung
2.2. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2.3. Unbeabsichtigte Folgen
3. Soziale Aspekte
3.1. Öffentliche Akzeptanz der Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
3.2. Auswirkungen auf den Tabakkonsum
3.3. Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit
4. Aktionsimpulse
III. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
1. Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
2. Rechtsvorschriften auf EU-Ebene
IV. Anwendungsbereiche der Rauchfrei-Initiative
1. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
2. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen – Mit Ausnahmeregelungen
2.1. Ausnahmeregelungen für Lizenzbetriebe des Gastgewerbes
2.2. Ausnahmeregelungen für Pubs und Bars/Kneipen ohne Restauration
2.3. Geschlossene, separat belüftete Raucherräume
V. Strategieoptionen
1. Beibehalten des Status Quo
2. Freiwillige Maßnahmen
3. Methode der offenen Koordinierung
4. Empfehlungen der Kommission oder des Rates
5. Verpflichtende Vorschriften
VI. Schlussbemerkungen
2 Fragen
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Drucksache 713/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... II für das Jahr 2008 auf der Basis der in § 46 Abs. 7 SGB II geregelten Anpassungsformel festzulegen. Die lange zwischen Bund und Ländern streitig gewesene Ausgangsbasis, also die unter Berücksichtigung aller durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verursachten Ent- und Belastungen der Kommunen gefundene Lösung für das Jahr 2007, soll nicht wieder in Frage gestellt werden, da darin ausschließlich Entwicklungen im
Drucksache 686/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (2007/2095(INI))
... 3. fordert die Kommission dringend auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft durch eine angemessene Vereinfachungsstrategie, an der die Mitgliedstaaten und die Betroffenen angemessen beteiligt sind, zu straffen und zu modernisieren; bekräftigt jedoch, dass das Ziel einer besseren Rechtsetzung zwar allen europäischen Institutionen gemeinsam sein sollte, die Kommission aber eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung qualitativ hochwertiger Legislativvorschläge spielt, die die beste Ausgangsbasis für den gesamten Vereinfachungsprozess darstellen;
Drucksache 510/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) KOM (2007) 361 endg.; Ratsdok. 11978/07
... 8. Bezüglich der Veröffentlichungspflichten sollten die konsolidierten IFRS-Reports Ausgangsbasis sein, da diese bereits sehr hohe Anforderungen an die externe Berichterstattung stellen. Es muss sichergestellt werden, dass keine sensiblen Informationen zu veröffentlichen sind. Keinesfalls darf es zu einer Veröffentlichungspflicht detaillierter Versicherungskonditionen und aktuarieller Rechnungsgrundlagen kommen. Auch eine detaillierte Beschreibung der Unterschiede zwischen dem internen Modell und dem Standardansatz ist abzulehnen da dies einer Veröffentlichung des internen Modells gleichkäme.
Drucksache 654/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben; KOM (2007) 514 endg.; Ratsdok. 13088/07
... (2) Das Siebte Rahmenprogramm enthält eine Reihe von Kriterien für die Festlegung der Bereiche für solche Initiativen nach Artikel 169: die Bedeutung für die Verwirklichung der Gemeinschaftsziele, die klare Zielsetzung und deren Bedeutung bei der Erfüllung der Ziele des Rahmenprogramms, das Bestehen einer Ausgangsbasis (vorhandene oder geplante nationale Forschungsprogramme), ein europäischer Mehrwert, eine kritische Masse in Bezug auf Größe und Anzahl der beteiligten Programme und die Ähnlichkeit der betroffenen Tätigkeiten sowie die Wirksamkeit des Artikels 169 als zweckmäßigstes Mittel zur Verwirklichung der Ziele.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Allgemeiner Kontext
1.3.1 KMU in der globalisierten Wirtschaft und vor dem Hintergrund des Lissabon-Prozesses
1.3.2 FuE betreibende KMU in Europa
1.3.3 Koordinierung der nationalen und europäischen Forschungsprogramme
1.3.4 EUREKA und das Rahmenprogramm
1.3.5. Bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen
1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.5. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interressierter Kreise und Abwägung der Optionen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Politische Optionen im Vergleich
Option 1: Kein gemeinsames Programm, kein RP7.
Option 2: Kein gemeinsames Programm, nur RP7
Option 3: Gemeinsames Programm Eurostars
2.3. Warum Artikel 169?
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Anhang I Beschreibung der Ziele des gemeinsamen Programms Eurostars und der Tätigkeiten im Rahmen des Programms
I. Ziele
II. Tätigkeiten im Rahmen des gemeinsamen Programms
III. Erwartete Ergebnisse der Durchführung des Programms
IV. Programmdurchführung
V. Finanzierungsmechanismus
Finanzierung auf Programmebene
Finanzierung von Eurostars-Projekten
VI. Regelung in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum
Anhang II Leitung des gemeinsamen Programms Eurostars
Finanzbogen
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Drucksache 478/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze KOM (2007) 380 endg.; Ratsdok. 11695/07
... Diese Mitteilung fasst die wesentlichen Schlussfolgerungen der oben genannten Untersuchung zusammen, stellt Fragen zur Diskussion und sucht auf dem Gebiet der ermäßigten Steuersätze nach Wegen für die Zukunft. Die Kommission ist der Auffassung, dass die vorgelegte Studie hierfür eine gute Ausgangsbasis ist. Die nachfolgend vorgestellten Ideen zur zukünftigen Ausgestaltung der ermäßigten Sätze bauen auf den Ergebnissen der Studie auf, berücksichtigen jedoch auch die komplexe derzeitige Situation und die politischen Empfindlichkeiten. Natürlich orientieren sich diese Überlegungen auch an dem Erfordernis einer Vereinfachung und Rationalisierung der Anwendungsbereiche und der Höhe der ermäßigten Steuersätze. Ziel der Kommission ist es, Chancengleichheit zwischen den Mitgliedstaaten sowie mehr Transparenz, mehr Kohärenz und vor allem das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen, z.B. durch weniger Hemmnisse für grenzüberschreitende Aktivitäten und geringere durch die Mehrwertsteuer verursachte Befolgungskosten. Darüber hinaus spielen auch gemeinsam vereinbarte strategische Gemeinschaftspolitiken und Prioritäten wie diejenige im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie eine wichtige Rolle. Auch ist es zwingend geboten, in einer so sensiblen Frage, die die Finanzhoheit der Mitgliedstaaten berührt, das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich zu beachten.
1. Einführung
2. Wichtigste Schlussfolgerungen der Untersuchung über die Auswirkungen ermässigter Steuersätze
3. Überlegungen zum weiteren Vorgehen
3.1. Allgemeines
3.2. Subsidiarität
3.3. Zwingende Anforderungen des Binnenmarkts
3.4. Befolgungskosten für die Unternehmen
4. Einladung zu einer politischen Debatte
4.1. Gleichgewicht zwischen Flexibilität, zwingenden Anforderungen des Binnenmarkts und Vereinfachung
4.2. Struktur der Steuersätze
4.3. Aufrechterhaltung des Status Quo, bis die politische Debatte zu einem Ergebnis geführt hat
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 417/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Damit werden die kleinen Netzbetreiber zusätzlich von den umfassenden Datenlieferungspflichten im Rahmen der Kostenprüfung entlastet. Die Ausgangsbasis ist um einen jährlichen Inflationsausgleich für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 1,7 Prozent anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Beginn des Verfahrens
Teil 2 Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Regulierungsperioden
§ 3 Beginn und Dauer der Regulierungsperioden
Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
§ 4 Erlösobergrenzen
§ 5 Regulierungskonto
§ 6 Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze
§ 7 Regulierungsformel
§ 8 Allgemeine Geldwertentwicklung
§ 9 Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor
§ 10 Erweiterungsfaktor
§ 11 Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile
§ 12 Effizienzvergleich
§ 13 Parameter für den Effizienzvergleich
§ 14 Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs
§ 15 Ermittlung der Ineffizienzen
§ 16 Effizienzvorgaben
Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
§ 17 Netzentgelte
Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
§ 18 Qualitätsvorgaben
§ 19 Qualitätselement in der Regulierungsformel
§ 20 Bestimmung des Qualitätselements
§ 21 Bericht zum Investitionsverhalten
Teil 3 Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
§ 22 Sondervorschriften für den Effizienzvergleich
§ 23 Investitionsbudgets
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
§ 24 Vereinfachtes Verfahren
Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
§ 25 Pauschalierter Investitionszuschlag
Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
§ 26 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Teil 4 Sonstige Bestimmungen
§ 27 Datenerhebung
§ 28 Mitteilungspflichten
§ 29 Übermittlung von Daten
§ 30 Fehlende oder unzureichende Daten
§ 31 Veröffentlichung von Daten
§ 32 Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde
§ 33 Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 7)
Anlage 2 (zu § 10)
Anlage 3 (zu § 12)
Artikel 2 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
Zu § 17
Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
Zu § 22
Zu § 23
Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
Zu § 24
Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
Zu § 25
Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 5
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
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Drucksache 324/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon - Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union KOM (2006) 177 endg.; Ratsdok. 9038/06
... Die vorliegende Mitteilung enthält eine nicht erschöpfende Liste der Merkmale, die die spezifischen Besonderheiten der Sozialdienstleistungen als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse widerspiegeln (siehe Abschnitt 1.1). Über die klassischen Kriterien des allgemeinen Interesses (Universalität, Transparenz, Kontinuität, Zugänglichkeit usw.) hinaus, die den Aufgaben der Sozialdienste zuerkannt werden, beziehen diese Merkmale sich auf die einschlägigen organisatorischen Bedingungen. Sie bilden die Ausgangsbasis für eine Konsultation, die die Kommission bei allen Beteiligten - Mitgliedstaaten, Leistungserbringern, Nutzern - durchführen wird. Bei dieser Konsultation geht es insbesondere um:
2 Einführung
I - Sozialdienstleistungen ALS tragende Säule für Gesellschaft und Wirtschaft IN Europa
1.1. Die Sozialdienstleistungen in der Europäischen Union
1.2. Eine allgemeine Forderung nach Modernisierung und Qualität
1.3. Ein Gemeinschaftsrahmen, der offen ist für die Berücksichtigung spezifischer Merkmale und der die Modernisierung begünstigt
II - Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf den Bereich der Sozialdienstleistungen: eine IN SICH schlüssige Logik
2.1. Die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse mit wirtschaftlichem Charakter und solchen mit nichtwirtschaftlichem Charakter
2.2. Die konkrete Situation der Sozialdienstleistungen heute
2.2.1. Die Wahl des Delegationsmodus
2.2.2. Rückgriff auf eine Kostenerstattung aus dem öffentlichen Haushalt
2.2.3. Rückgriff auf Marktregulierung
2.2.4. Vereinbarkeit mit den Regeln für den Marktzugang
III - bessere Überwachung und Begleitung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse IN der Europäischen Union
3.1. Eine vertiefte Konsultation zu den spezifischen Merkmalen
3.2. Die Beobachtung der Situation der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union
2 Fazit
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Drucksache 94/06
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte
... Der vorliegende Gesetzentwurf gleicht die Rechtsstellung der anerkannten Naturschutzvereine derjenigen von privaten Personen an. Er vereinfacht das Anhörungsverfahren, vergrößert dessen Transparenz, beschleunigt seinen Abschluss und entspricht dem Gebot nach frühzeitiger und effektiver Interessenvertretung. Denn die Entscheidung über den Antrag beginnt, wenn die Anhörungsbehörde nach dem Ende der Auslegung die Einwendungen und Stellungnahmen zur Vorbereitung des Erörterungstermins auswertet. In der Erörterung sollen die geäußerten Interessengegensätze ausgeräumt werden; soweit dies nicht möglich ist, werden sie der Planfeststellungsbehörde übermittelt, die hierüber planerisch abwägend entscheidet. In oder nach der Erörterung neue Tatsachen einzubringen, verändert die Ausgangsbasis des Entscheidungsprozesses und zwingt die Behörden, von vorne zu beginnen, selbst wenn der vorbereitete Beschluss schon versendungsreif war. Es gilt das Prinzip, dass - wer Anwalt des Umweltschutzes ist und ein Interesse an Mobilität hat - rechtzeitig für diesen Belang einstehen muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Mehraufwendungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 2 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 4 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 7 Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
Artikel 8 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 11 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
Artikel 15 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 16 Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine und Präklusionsfristen
2. Geltungsdauer von Plänen
3. Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine
4. Verzicht auf das Raumordnungsverfahren.
5. Einführung von Schwellenwerten und Kriterien zur Bestimmung der UVP-pflichtigen Vorhaben.
6. Ermittlungserleichterungen gegenüber Grundstücksbetroffenen, die nicht in dem betroffenen Gebiet ansässig sind
7. Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
8. Gesetzgebungskompetenzen
II. Gender-Mainstreaming
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17c
Zu § 17d
Zu § 17e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 8
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14b
Zu § 14b
Zu § 14c
Zu § 14d
Zu § 14e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
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Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Fortschritte konnten zum Teil in den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien erzielt werden so auch im Hinblick auf lokale Rundfunksendungen in anderen Sprachen als Türkisch. Die Türkei verfügt nun über eine gute Ausgangsbasis für weitere Rechtsangleichungen in den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien. Insgesamt ist die Angleichung für die Bereiche audiovisuelle Politik und Medien jedoch nur sehr wenig vorangekommen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
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Drucksache 207/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... Schließlich muss die Energieeffizienz weltweit zu einer Priorität werden. Der Aktionsplan kann in enger Zusammenarbeit mit der IEA und der Weltbank als Ausgangsbasis und Katalysator für ähnliche Maßnahmen weltweit dienen. Die EU sollte ein internationales Energieeffizienz-Abkommen vorschlagen und fördern, das sowohl die entwickelten Länder als auch die Entwicklungsländer einbezieht und die Ausdehnung des Energy-Star-Abkommens vorsieht.
Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR
1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
2. SECHS vorrangige Bereiche
2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:
2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:
2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:
2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz
2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien
2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik
3. Schlussfolgerungen
• Nachhaltigkeit:
• Wettbewerbsfähigkeit:
• Versorgungssicherheit:
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>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.