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"Banken"
Drucksache 206/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 2019/876 aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
... 3. Die COVID-19-Pandemie unterstreicht einmal mehr die hohe Bedeutung der staatlichen Förderbanken und deren Förderkreditangebot zur Vermeidung von Finanzierungsengpässen gerade in Krisensituationen. Bei der Ausreichung von Förderkrediten nehmen dabei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Banken in ihrer Hausbankfunktion eine wichtige Rolle ein.
Drucksache 223/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Drucksache 126/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Sustainable Finance Initiativen - Finanz- und Realwirtschaft bei den Weichenstellungen umfassend einbeziehen und auf mittelstandsgerechte Ausgestaltung achten"
... 3. Wegen der weitreichenden Auswirkungen auf die Finanz- und Realwirtschaft, die sich aus der konkreten Festlegung der sog. technischen Evaluierungskriterien im Rahmen delegierter Rechtsakte der EU-Kommission ergeben können, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Expertise von Vertretern der Finanzwirtschaft und der Realwirtschaft in voller Abdeckung aller relevanten Sektoren und Unternehmensgrößen sowohl in die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen als auch in die Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten einbezogen wird. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind kleine und mittelständische Unternehmen und kleine und mittlere Banken von zentraler Bedeutung. Nur über eine umfangreiche Einbeziehung industrieller Expertise und fachlichem Sachverstand der betroffenen Sektoren kann eine ambitionierte, aber dennoch von der Wirtschaft zu bewältigende Ausgestaltung der Sustainable-Financelnitiative sichergestellt werden.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Dies war Teil eines Pakets von Soforthilfemaßnahmen, mit dem unmittelbar mehr als eine halbe Billion Euro zur Unterstützung von Arbeitnehmern, kleinen Unternehmen und der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden können. Neben den Maßnahmen der Europäischen Zentralbank verschafft diese EU-Maßnahme nun den Mitgliedstaaten eine beispiellose Schlagkraft, um denjenigen zu helfen, die es am meisten brauchen. Dies waren die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit, doch wir wissen, dass dies bei Weitem nicht ausreichen wird, um unsere Volkswirtschaften wieder anzukurbeln.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
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Drucksache 308/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU" - COM(2020) 403 final; Ratsdok. 8411/20
... Allerdings ist es aus Sicht des Bundesrates für die deutsche Wirtschaft wichtig, dass alle regionalen Förderbanken auch ab 2021 - wie bisher - von EU-Garantien profitieren und diesen Vorteil an deutsche Unternehmen weitergeben können. Dies setzt voraus, dass regionale Förderbanken - wie in der Vergangenheit - sowohl sogenannte capped als auch uncapped (InnovFin-)Garantien weiterhin in Anspruch nehmen können. Sogenannte uncapped Garantien führen zu einer berechenbaren Eigenkapital- und Risikoentlastung der regionalen Förderbanken, sodass damit KMU bessere Konditionen angeboten werden können. Sollten künftig von der Kommission über den Europäischen Investitionsfonds keine sogenannten uncapped Garantien mehr bereitgestellt werden, so verringert sich dadurch die Attraktivität der Garantieinstrumente, insbesondere bei jungen und innovativen Unternehmen mit geringem Eigenkapital und fehlenden Sicherheiten.
Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Das iff führte zunächst eine Vorstudie durch, in der die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der Auftragserteilung vorgegebenen Fragestellungen weiter verfeinert wurden. Bei der Durchführung der Hauptstudie wurden Gerichte, Banken, Schuldnerberatungsstellen, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Familienkassen und Schwangerenberatungsstellen mit unterschiedlichen Erhebungsmethoden, zu denen Telefoninterviews, die Erstellung und Auswertung von Fragebögen, Befragungen sowie Aktenanalysen gehörten, beteiligt. Das iff legte am 1. Februar 2016 den Schlussbericht über die Evaluierung vor. In dem Bericht werden die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgegebenen Fragen sowie weitere, erst im Verlauf der Untersuchung zu Tage getretene Themen ausführlich behandelt. Zudem enthält der Schlussbericht Empfehlungen zur weiteren Optimierung des Kontopfändungsschutzes. Der Schlussbericht und eine hierzu erstellte Kurzfassung können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 850k Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
§ 850l Pfändung des Gemeinschaftskontos
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 899 Pfändungsfreier Betrag; Übertragung
§ 900 Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger
§ 901 Verbot der Aufrechnung und Verrechnung
§ 902 Erhöhungsbeträge
§ 903 Nachweise über Erhöhungsbeträge
§ 904 Nachzahlung von besonderen Leistungen
§ 905 Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht
§ 906 Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht
§ 907 Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
§ 908 Aufgaben des Kreditinstituts
§ 909 Datenweitergabe; Löschungspflicht
§ 910 Verwaltungsvollstreckung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Folgeänderungen
§ 27a Anwendung des Sozialgesetzbuches
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
3. Weiterer Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 850l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu § 899
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 900
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 901
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 902
Zu § 903
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 904
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 905
Zu § 906
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 907
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 908
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 909
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 910
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 4
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Drucksache 30/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
... Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, dass die Bundesregierung Sorge für die technische Umsetzbarkeit dieses Beschlusses trägt (Schnittstellen für Datenbanken).
Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... Die Europäische Zentralbank und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden an den Beratungen beteiligt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel
Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite
Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote
Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote
Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht
Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen
Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 500a Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
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Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Zu erwähnen ist hier insbesondere die Europäische Zentralbank.
Drucksache 59/20
Antrag der Länder Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern
... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüberhinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäft nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.
Drucksache 379/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben
... Die Problematik wird durch die rasant fortschreitende Digitalisierung im Bankengewerbe noch verschärft. Von den 103,0 Mio. Girokonten in 2017 sind bereits 66,4 Mio. und damit über 64 % online geführt. Hinterlässt ein Verstorbener jedoch keine weiteren Hinweise auf ihm gehörende Online-Konten, so ist es für Erben ungemein schwer, diesen Teil des Nachlasses zu ergründen. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein steht das Bankgeheimnis entgegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 2027a Informationen für unbekannte Erben
Artikel 3 Kosten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
Erfüllungsaufwand für Verwaltung:
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 13/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... 1. Die völker- und unionsrechtlichen Regelungen zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen und digitalen Geodaten sehen vor, dass informationspflichtige Stellen die für ihre Aufgabe relevanten und bei ihnen vorhandenen Umweltinformationen aktiv und systematisch verbreiten, und zwar insbesondere unter Verwendung elektronischer Technologien wie elektronischen Datenbanken (vgl. Artikel 5 Absätze 2 und 3 Aarhus-Konvention, Artikel 7 Absatz 1 Umweltinformationsrichtlinie, Art. 11 IN-SPIRE-Richtlinie). Die Regelungen erlauben gleichzeitig die Berücksichtigung genau definierter schutzwürdiger öffentlicher wie auch privater Belange. Bei der Betroffenheit eines oder mehrerer dieser Belange setzt die Entscheidung für die öffentliche Verbreitung voraus, dass das öffentliche Transparenzinteresse die betroffenen schutzwürdigen öffentlichen bzw. privaten Belange überwiegt (vgl. Artikel 5 Absatz 10 i.V.m. Artikel 4 Absätze 3 und 4 Aarhus-Konvention, Artikel 7 Absatz 5 i.V.m. Artikel 4 Absätze 1 und 2 Umweltinformationsrichtlinie, Art. 13
Drucksache 59/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich
... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüber hinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäfte nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich
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Drucksache 242/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe"
... gewährt wird, ist unzureichend. Kritische Infrastrukturen sind nach der allgemeinen Definition der KRITIS-Strategie der Bundesregierung "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden". Damit sind nicht nur die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen erfasst, sondern auch die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur. Kritische Infrastrukturen können also zum Beispiel nicht nur Krankenhäuser, Kernkraftwerke, Flughäfen oder Banken, sondern auch Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden, der Deutsche Bundestag oder Rundfunkeinrichtungen sein. Diese Infrastrukturen sind besonders schutzwürdig, da sie aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in hohem Maße und gerade in Zeiten einer krisenhaften Zuspitzung wie in einer Pandemie auf informationstechnische Systeme angewiesen sind und unberechtigte Zugriffe auf diese Systeme schwerwiegende Folgen auch für die Allgemeinheit haben können.
Drucksache 206/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
... 3. Die COVID-19-Pandemie unterstreicht einmal mehr die hohe Bedeutung der staatlichen Förderbanken und deren Förderkreditangebot zur Vermeidung von Finanzierungsengpässen gerade in Krisensituationen. Bei der Ausreichung von Förderkrediten nehmen dabei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Banken in ihrer Hausbankfunktion eine wichtige Rolle ein.
Drucksache 355/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu der Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu der Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
Anhang
Zu Punkt 6 und Punkt 7 Buchstabe a:
Zu Punkt 7 Buchstabe b:
Zu Punkt 7 Buchstabe c:
Zu Punkt 7 Buchstabe d:
Zu Punkt 7 Buchstabe e:
Zu Punkt 7 Buchstabe f:
Zu Punkt 8:
Zu Punkt 9:
Zu den Punkten 10 und 12:
Zu Punkt 11:
Zu Punkt 13:
Zu Punkt 14:
Zu Punkt 15:
Zu Punkt 16:
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Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... fallenden Bereich des Bank-, Versicherungs- und Wertpapierwesens (Rechtsakt Nummer 24 im Anhang) ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG. Für die Benennung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständige Behörde nach § 2 Nummer 2 dieses Gesetzes läuft die Gesetzgebungskompetenz gleich mit derjenigen für die Benennung des BfJ gemäß der in § 2 Nummer 1 dieses Gesetzes genannten Rechtsakte des Anhangs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
§ 6 Ergänzende Verfahrensvorschriften
§ 12 Verordnungsermächtigung.
§ 29 Evaluierung
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
§ 4 Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht
§ 5 Digitalisierung von Dokumenten
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle
2. Benennung der zuständigen Behörden
3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung
4. Rechtswegzuweisung
5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394
bb Elektronische Kommunikation
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.3 Weitere Kosten
II.4 Umsetzung von EU-Recht
II.5 Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 121/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... § 86 Deutsches Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem
Drucksache 163/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... i) Schließlich ist die aktuelle Situation zu berücksichtigen, die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg. Diese Situation stellt auch die Banken und damit auch die BaFin vor besondere Herausforderungen. Es wäre leichtfertig, in einer solchen Lage die BaFin mit neuen Aufgaben zu betrauen, die erhebliche strukturelle Veränderungen und den Aufbau von circa 400 neuen Stellen erforderlich machen. Im Gegenteil ist eine Konzentration auf die Kernkompetenz und eine Bündelung der Kräfte zur Überwindung der Krise erforderlich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Die Europäische Investitionsbank wird die Klimabank der EU. Sie hat angekündigt, dass sie den Klimaschutz und ökologischer Nachhaltigkeit gewidmeten Anteil ihrer Finanzierungen bis 2025 nach und nach auf 50 % erhöhen wird. Die Zusammenarbeit mit anderen Finanzinstitutionen wird ebenfalls äußerst wichtig sein.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
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Drucksache 230/20
Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten"
... Privatwirtschaftlich agierende, aber renditearme Einrichtungen mit mehr als zehn Beschäftigten werden ebenfalls allein von einem Bürgschaftsprogramm des Bundes adressiert. Diese Einrichtungen, die häufig der sogenannten Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechnet werden, zeichnen sich durch eine in der Regel geringe Kapitaldecke und eine angespannte Liquidität aus. Kredite - auch bei einer kompletten Verbürgung durch beispielsweise Investitionsbanken - steigern zwar die Liquidität, führen aber auch zu einer Erhöhung der Verschuldung. Besonders betroffen sind hier beispielsweise Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft und Kinos, deren Geschäft vollständig weggebrochen ist und die vor allem größere Veranstaltungen und Festivals voraussichtlich für eine längere Zeit nicht mehr durchführen können. Hier sind die Existenzen vieler Branchen betroffen, die spezifische Förderprogramme benötigen.
Drucksache 308/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU" - COM(2020) 403 final; Ratsdok. 8411/20
... 2. Allerdings ist es aus Sicht des Bundesrates für die deutsche Wirtschaft wichtig, dass alle regionalen Förderbanken auch ab 2021 - wie bisher - von EU-Garantien profitieren und diesen Vorteil an deutsche Unternehmen weitergeben können. Dies setzt voraus, dass regionale Förderbanken - wie in der Vergangenheit - sowohl sogenannte capped als auch uncapped (InnovFin-)Garantien weiterhin in Anspruch nehmen können. Sogenannte uncapped Garantien führen zu einer berechenbaren Eigenkapital- und Risikoentlastung der regionalen Förderbanken, sodass damit KMU bessere Konditionen angeboten werden können. Sollten künftig von der Kommission über den Europäischen Investitionsfonds keine sogenannten uncapped Garantien mehr bereitgestellt werden, so verringert sich dadurch die Attraktivität der Garantieinstrumente, insbesondere bei jungen und innovativen Unternehmen mit geringem Eigenkapital und fehlenden Sicherheiten.
Drucksache 230/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten" - Antrag der Länder Berlin, Bremen -
... Privatwirtschaftlich agierende, aber renditearme Einrichtungen mit mehr als zehn Beschäftigten werden ebenfalls allein von einem Bürgschaftsprogramm des Bundes adressiert. Diese Einrichtungen, die häufig der sogenannten Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechnet werden, zeichnen sich durch eine in der Regel geringe Kapitaldecke und eine angespannte Liquidität aus. Kredite - auch bei einer kompletten Verbürgung durch beispielsweise Investitionsbanken - steigern zwar die Liquidität, führen aber auch zu einer Erhöhung der Verschuldung. Besonders betroffen sind hier beispielsweise Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft und Kinos, deren Geschäft vollständig weggebrochen ist und die vor allem größere Veranstaltungen und Festivals voraussichtlich für eine längere Zeit nicht mehr durchführen können. Hier sind die Existenzen vieler Branchen betroffen, die weitere Förderprogramme benötigen.‘
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
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Drucksache 230/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten"
... Privatwirtschaftlich agierende, aber renditearme Einrichtungen mit mehr als zehn Beschäftigten werden ebenfalls allein von einem Bürgschaftsprogramm des Bundes adressiert. Diese Einrichtungen, die häufig der sogenannten Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechnet werden, zeichnen sich durch eine in der Regel geringe Kapitaldecke und eine angespannte Liquidität aus. Kredite - auch bei einer kompletten Verbürgung durch beispielsweise Investitionsbanken - steigern zwar die Liquidität, führen aber auch zu einer Erhöhung der Verschuldung. Besonders betroffen sind hier beispielsweise Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft und Kinos, deren Geschäft vollständig weggebrochen ist und die vor allem größere Veranstaltungen und Festivals voraussichtlich für eine längere Zeit nicht mehr durchführen können. Hier sind die Existenzen vieler Branchen betroffen, die weitere Förderprogramme benötigen.
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Zu 26: Für die obligatorische Verringerung des ermittelten Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 2 und 4 um 20 % in roten Gebieten nach DüV § 13, Absatz 2, wurden die durchschnittlichen flächenbezogenen Erntemengen, Erlöse und Düngemengen relevanter Ackerkulturen aus Datenbanken (u.a. KTBL Leistungs-Kostenrechnung Pflanzenbau sowie Länderdaten nach DESTATIS) zusammengetragen. Die Produktpreise basieren auf dem Durchschnitt der letzten Kalenderjahre 2016 bis 2018. Berücksichtigt werden der entgangene Erlös aufgrund der Ertragsrückgänge und die Einsparung von N-Düngemitteln.
Drucksache 30/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
... Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, dass die Bundesregierung Sorge für die technische Umsetzbarkeit dieses Beschlusses trägt (Schnittstellen für Datenbanken).
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... gelten, verbindlich in der jeweils aktuellen Beschreibung zu verwenden. Zur Sicherung der einheitlichen Verwendung hält der Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Datenbankanwendung vor, in der alle Datenfelder beschrieben sowie ihre Verwendung in Datensätzen und Datenbausteinen in historisierter als auch in aktueller Form gespeichert sind und von den an den Meldeverfahren nach diesem Buch Beteiligten automatisiert abgerufen werden können. Das Nähere zur Darstellung, zur Aktualisierung und zum Abrufverfahren der Daten regeln die in Absatz 1 Satz 1 genannten Organisationen der Sozialversicherung in Gemeinsamen Grundsätzen; § 28b Absatz 3 gilt entsprechend. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales."
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... -Warndateigesetzes (VWDG) und der VWDG-Durchführungsverordnung ermöglichen jeweils zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben Ersuchen des Bundesamts im Visumverfahren an das Ausländerzentralregister und die Visawarndatei sowie Übermittlungen von Daten an das Ausländerzentralregister und an die Visawarndatei durch das Bundesamt und Übermittlungen aus diesen Datenbanken an das Bundesamt. Die Zuständigkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in Visaangelegenheiten bleiben hiervon unberührt, soweit nicht von der Ermächtigung in § 71 Absatz 2 Satz 2 AufenthG Gebrauch gemacht wird. Die Rückmeldungen aus dem Ausländerzentralregister und der Visawarndatei erfolgen jeweils an die Stelle, die das Ersuchen übermittelt hat. Die Aufnahme des Auswärtigen Amts in § 21 Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 5 AZRG folgt daraus, dass auch das Auswärtige Amt nach § 21 Absatz 1 AZRG
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
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Boden/Altlasten ,
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Chemikalien ,
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