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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankenstresstests"


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Drucksache 546/1/12

... 36. Der Bundesrat hält die Durchführung von Bankenstresstests vor der Unterstellung von Kreditinstituten unter eine EU-Bankenaufsicht[, wie sie etwa in Abschnitt II. Ziffer 5 des Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag vorgeschlagen werden (BT-Drucksache

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Drucksache 546/1/12




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 405/1/12

... 11. Aus Sicht des Bundesrates ist eine Bankenhilfe nur dann begründbar, wenn eine Bank an sich noch restrukturierungsfähig ist und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells durch die Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt wird. Das "Memorandum of Understanding" ist insoweit zu begrüßen, als die betroffenen Banken in konkrete Kategorien eingeordnet werden sollen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Bankenstresstests müssen die notwendigen Anpassungsprozesse erfolgen. Der Bundesrat begrüßt, dass als Folge der Stresstests alle Optionen einschließlich einer geordneten Abwicklung einer Bank enthalten sind. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken in Spanien weiter verbessert werden soll. Die dazu vorgesehene Berücksichtigung des aufsichtsrechtlichen Vorschlags der EU zum Thema Krisenmanagement und Bankenabwicklung sowie Klarstellung der finanziellen Aufgaben des spanischen Einlagensicherungsfonds darf allerdings nicht als Vorgriff auf die weitere Diskussion um diesen Vorschlag und den Rechtsetzungsvorschlag, den die Kommission möglichst zügig vorlegen soll, verstanden werden.



Drucksache 405/12 (Beschluss)

... 11. Aus Sicht des Bundesrates ist eine Bankenhilfe nur dann begründbar, wenn eine Bank an sich noch restrukturierungsfähig ist und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells durch die Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt wird. Das "Memorandum of Understanding" ist insoweit zu begrüßen, als die betroffenen Banken in konkrete Kategorien eingeordnet werden sollen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Bankenstresstests müssen die notwendigen Anpassungsprozesse erfolgen. Der Bundesrat begrüßt, dass als Folge der Stresstests alle Optionen einschließlich einer geordneten Abwicklung einer Bank enthalten sind. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken in Spanien weiter verbessert werden soll. Die dazu vorgesehene Berücksichtigung des aufsichtsrechtlichen Vorschlags der EU zum Thema Krisenmanagement und Bankenabwicklung sowie Klarstellung der finanziellen Aufgaben des spanischen Einlagensicherungsfonds darf allerdings nicht als Vorgriff auf die weitere Diskussion um diesen Vorschlag und den Rechtsetzungsvorschlag, den die Kommission möglichst zügig vorlegen soll, verstanden werden.



Drucksache 546/12 (Beschluss)

... 26. Der Bundesrat hält die Durchführung von Bankenstresstests vor der Unterstellung von Kreditinstituten unter eine EU-Bankenaufsicht grundsätzlich für sinnvoll. Hierbei müssen aber insbesondere die Anforderungen des Stresstests und die zu testenden Banken im Interesse der Finanzstabilität vorab eindeutig definiert werden. Die Stresstests dürfen nicht zu weiteren Marktverwerfungen führen, indem etwa über die EU-weite Vernetzung der einzelnen Banken Domino- und Ansteckungseffekte ausgelöst werden. Dabei besteht auch die Gefahr, dass der erwartete Erfolg der bisherigen staatlichen Hilfs- und Rettungsmaßnahmen und eine etwaige Erholung der Konjunktur in Ländern mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten beeinträchtigt werden. Zudem hat der Bundesrat erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit der nationalen Bankenabwicklungsfonds, die sich erst noch im Aufbau befinden. Weitere Bankenstresstests dürfen nicht zu einer weiteren Ausweitung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und weiteren Inanspruchnahmen der Steuerzahler für Bankenpleiten führen.

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