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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Barrique-Reifung"


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Drucksache 530/07

... " (§ 32 Abs. 8 bis 10) werden an neue gemeinschaftsrechtliche Vorschriften angepasst. Im Zusammenhang mit der Zulassung von Eichenholzstücken bei der Weinbereitung sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1507/2006 der Kommission vom 11. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1622/2000, (EG) Nr. 884/2001 und (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Bedingungen für die Verwendung von Eichenholzstücken bei der Weinbereitung und für die Bezeichnung und Aufmachung der betreffenden Weine (ABL. EU (Nr.) L 280 S. 9) und die Verordnung (EG) Nr. 1951/2006 der Kommission vom 21. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Aufmachung von Weinen, die in Holzbehältnissen bereitet wurden (ABl. EG (Nr.) L 367 S. 46), gemeinschaftsweit anwendbare Ausdrücke festgelegt worden für Weine, die in Holzbehältnissen gegoren ausgebaut oder gereift wurden. Die Verwendung dieser Ausdrücke nach Anhang X in Verbindung mit Artikel 22 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 wird im neu gefassten Absatz 8 einheitlich an die Kriterien 75/25 % Verschnittregelung und Mindestlagerdauer im Holzfass gebunden. Nach derzeitigen Erkenntnissen können sensorisch Weine, die mit Eichenholzstücken bereitet worden sind, nicht eindeutig von Weinen mit den typischen sensorischen Merkmalen einer Barrique-Reifung unterschieden werden. Da die Aussagekraft der Sensorik somit nicht mehr uneingeschränkt gegeben ist, ist der mit der Sensorikprüfung verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr als verhältnismäßig zu bezeichnen. Die Sensorikprüfung, wie sie bislang für die Kennzeichnung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Suchbeispiele:


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