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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Batterie-Richtlinie"


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Drucksache 261/15

... /EWG (sog. Batterie-Richtlinie) erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

3.1 Bürgerinnen und Bürger

3.2 Wirtschaft

3.3 Verwaltung

3.3.1 Erfüllungsaufwand des Bundes

3.3.2 Erfüllungsaufwand der Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3018: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 161/1/12

... Die EG-Batterie-Richtlinie



Drucksache 161/12 (Beschluss)

... Die EG-Batterie-Richtlinie



Drucksache 161/12

... Die Richtlinie verbietet das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren, die Quecksilber oder Cadmium enthalten. Das Verbot der Verwendung von Cadmium in Batterien und Akkumulatoren gilt für "Gerätebatterien und -akkumulatoren, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, einschließlich solcher, die in Geräte eingebaut sind" (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Batterie-Richtlinie). Das Verbot der Verwendung von Cadmium in Batterien wurde nicht von der Kommission vorgeschlagen, sondern von den Mitgesetzgebern im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens eingeführt. Sowohl der Rat2 als auch das Europäische Parlament3 arbeiteten separate Folgenabschätzungen für erhebliche Änderungen (z.B. das Cadmiumverbot) des Kommissionsvorschlags aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 17
Registrierung

Artikel 23a
Befugnisübertragung

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 70/09 (Beschluss)

... Der in § 2 Absatz 4 vorgesehene zweite Satz geht zudem über die Begriffsdefinition der EU-Batterie-Richtlinie für die Fahrzeugbatterien oder -akkumulatoren hinaus (Artikel 3 Nummer 5, Erwägungsgrund 8 bis 10). Nach der EU rechtlichen Definition sind Starterbatterien für Motorsportboote durchaus als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 BattG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 BattG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 BattG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 21 - neu - und 22 - neu - BattG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 BattG

9. Zu Artikel 1 § 4 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

10. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift BattG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BattG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu - BattG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 6 BattG

14. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 8 BattG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BattG

16. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BattG

17. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 - neu - BattG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - BattG

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BattG

20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 BattG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 1 BattG

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

23. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 BattG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BattG

25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BattG

26. Zu Artikel 1 abfallbattg_ges.htm

27. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

28. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 6a - neu - ElektroG


 
 
 


Drucksache 70/09

... /EWG (Batterie-Richtlinie,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 70/1/09

... Der in § 2 Absatz 4 vorgesehene zweite Satz geht zudem über die Begriffsdefinition der EU-Batterie-Richtlinie für die Fahrzeugbatterien oder -akkumulatoren hinaus (Artikel 3 Nummer 5, Erwägungsgrund 8 bis 10). Nach der EU rechtlichen Definition sind Starterbatterien für Motorsportboote durchaus als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/1/09




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 BattG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 BattG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 BattG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 21 - neu - und 22 - neu - BattG

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 BattG

11. Zu Artikel 1 § 4 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift BattG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu - BattG

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 6 BattG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 8 BattG

17. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BattG

18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BattG

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 - neu - BattG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - BattG

21. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BattG

22. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 BattG

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 1 BattG

24. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 BattG

25. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 22 Absatz 1 Nummer 11a - neu - BattG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

27. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 BattG

28. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BattG

29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BattG

30. Zu Artikel 1 abfallbattg_ges.htm

31. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

32. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 6a - neu - ElektroG


 
 
 


Drucksache 999/1/08

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Anforderungen an die Hersteller bezüglich Registrierung sowie Finanzierung von Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechter Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten insbesondere für kleinere Unternehmen mit hohem, überproportionalen Aufwand verbunden sind. Dies führt sogar dazu, dass Unternehmen sich aus dem Markt für Elektro- und Elektronikgeräte zurückziehen oder erst gar nicht eintreten. Um diesen negativen Effekten entgegenzuwirken, hält der Bundesrat Ausnahmeregelungen für Kleinhersteller für erforderlich. Die Bundesregierung wird gebeten, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine Kleinmengenregelung einzusetzen, wie sie beispielsweise die Batterie-Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/1/08




Zur Vorlage allgemein

3. Zu Artikel 3 Buchstabe j

4. Zu Artikel 3 Buchstabe k

5. Zu Artikel 3 Buchstabe q

6. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

15. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

21. Zu Artikel 12 und 16

22. Zu Artikel 16

23. Zu Artikel 20

Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8


 
 
 


Drucksache 999/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Anforderungen an die Hersteller bezüglich Registrierung sowie Finanzierung von Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechter Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten insbesondere für kleinere Unternehmen mit hohem, überproportionalen Aufwand verbunden sind. Dies führt sogar dazu, dass Unternehmen sich aus dem Markt für Elektro- und Elektronikgeräte zurückziehen oder erst gar nicht eintreten. Um diesen negativen Effekten entgegenzuwirken, hält der Bundesrat Ausnahmeregelungen für Kleinhersteller für erforderlich. Die Bundesregierung wird gebeten, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine Kleinmengenregelung einzusetzen, wie sie beispielsweise die Batterie-Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

3. Zu Artikel 3 Buchstabe j

4. Zu Artikel 3 Buchstabe k

5. Zu Artikel 3 Buchstabe q

6. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

10. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

16. Zu Artikel 12 und 16

17. Zu Artikel 16

18. Zu Artikel 20

Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8


 
 
 


Drucksache 286/05

12 Die erste dieser Folgenabschätzungen wurde 2004 für die Änderung der Batterie-Richtlinie durch den Pilotvorschlag, der 2005 von der luxemburgischen Ratspräsidentschaft formal bewertet werden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05




1. Einführung

A. Bessere Rechtsetzung von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf Ebene der Union wie auch der Mitgliedstaaten

B. Alle Organe der Union sensibilisiert

2. MEHR Einsatz für bessere Rechtsvorschriften auf Unionsebene

A. Folgenabschätzung

B. Prüfung schwebender Rechtsetzungsvorschläge

C. Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften

3. FÖRDERUNG besserer Rechtsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten

A. Bessere Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten

B. Vereinfachung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften

4. BERATUNG durch Experten für Regulierung und durch die Betroffenen Parteien

5. Schlussfolgerung

2 Anhänge

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 551/06 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.