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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Baubeschreibungen"


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Drucksache 642/08

... Artikel 10 regelt den Austausch von Unterlagen über die Grenzbrücken und zugehörigen Anlagen. Die Vertragsparteien haben einmalig den Anspruch, eine Ausfertigung der Unterlagen (Baupläne, Baubeschreibungen, sonstige technische Unterlagen) von der anderen Vertragspartei zu erhalten. Mit dem Austausch der Unterlagen wird ermöglicht, dass künftig beide Seiten über alle Grenzbrücken die grundlegenden Informationen erhalten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 93/18 PDF-Dokument



Drucksache 123/16 PDF-Dokument



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