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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Baupreise"


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Drucksache 3/20 (Beschluss)

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/20 (Beschluss)




Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 3/1/20

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/20




Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 466/19 (Beschluss)

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II

5. Zu Artikel 6

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 6b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 6a

Zu Artikel 6b


 
 
 


Drucksache 542/19

... Die erste Fallgruppe bezieht sich auf neugeschaffenen Wohnraum, bei dem die Investitionskosten angesichts deutlich gestiegener Baupreise einen finanziellen Spielraum bei der Vermietung erfordern. Außerdem kann es hier bereits schwierig sein, hinreichende Vergleichswohnungen zu finden, so dass eine Einbeziehung auch an praktische Grenzen stößt. In manchen Mietspiegeln sind die jüngsten Baualtersklassen gar nicht mit aufgeführt. Um daher die Investitionstätigkeit nicht mit wirtschaftlichen Unsicherheiten zu belasten, ist der Neubau und auf sonstige Weise neu geschaffener Wohnraum (z.B. Dachgeschossausbau) wie bei den Regelungen zur sog. Mietpreisbremse von den Beschränkungen ausgenommen. Zugleich hat die dort formulierte Ausnahmebestimmung für umfassende Modernisierungen zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geführt. Zugunsten einer klaren Gesetzesformulierung wurde daher diese Fallgruppe nicht mit aufgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 556h
Zulässige Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 466/1/19

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 FAG

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 6 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 8 SGB II

8. Zu Artikel 6

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 6b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 6a

Zu Artikel 6b


 
 
 


Drucksache 67/16

... Mit der Begrenzung der Förderung auf solche Baumaßnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je m2 Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Ziel der Förderung ist es, Investoren zum Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment zu bewegen. Wohnungen mit hohem Standard (Luxusausstattung) bedürfen keiner staatlichen Förderung und werden somit vollständig von der Förderung ausgeschlossen. Die Toleranzgrenze zwischen förderfähiger Bemessungsgrundlage und maximalen Baukosten dient zum einen dem Härteausgleich bei Kostensteigerungen z.B. während der Bauphase oder aufgrund neuer baurechtlicher Vorgaben. Mit dem höheren Ansatz einer Kappungsgrenze im Vergleich zur maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage (Absatz 5) sollen insbesondere auch regionale Unterschiede in den Baupreisen berücksichtigt werden. Eine begünstigte Investition liegt demnach nur vor, wenn die Kosten, die auf die zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken entfallenden Flächen, nicht mehr als 3.000 Euro je m2 Wohnfläche betragen. Darüber hinaus gehende Herstellungskosten führen ohne weiteren Ermessensspielraum zum vollständigen Ausschluss der Förderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7b
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3624: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Alternativen

II.5 Evaluation

II.6 Definition des Gesetzesziels

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 2. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Im Einzelnen:

a Alternativen

b Erfüllungsaufwand

c One in, one out-Regelung


 
 
 


Drucksache 67/1/16

... Durch den höheren Ansatz einer Kappungsgrenze (Absatz 3) im Vergleich zur maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage (Absatz 5) soll insbesondere auch regionalen Unterschieden in den Baupreisen Rechnung getragen werden. Diese Zielrichtung des Gesetzentwurfs wird vom Bundesrat grundsätzlich unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7b Absatz 3 und § 52 Absatz 15a Satz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 Satz 2 - neu - und Absatz 5 Satz 2 - neu -EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 und 5 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 Satz 2 - neu - EStG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 37 Absatz 3 EStG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 52 Absatz 15a EStG

18. Zu Artikel 1a § 5 Absatz 1 KStG

Artikel 1a


 
 
 


Drucksache 67/16 (Beschluss)

... Durch den höheren Ansatz einer Kappungsgrenze (Absatz 3) im Vergleich zur maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage (Absatz 5) soll insbesondere auch regionalen Unterschieden in den Baupreisen Rechnung getragen werden. Diese Zielrichtung des Gesetzentwurfs wird vom Bundesrat grundsätzlich unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 Satz 2 - neu - und Absatz 5 Satz 2 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 und 5 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 52 Absatz 15a EStG

16. Zu Artikel 1a § 5 Absatz 1 KStG

Artikel 1a


 
 
 


Drucksache 444/08

... - Im Bauhauptgewerbe gaben die Baupreise in den vergangenen Monaten nach. Derzeit muss die Hälfte der Baubetriebe mit gesunkenen Preisen auskommen. Die Mehrwertsteuererhöhung zu Beginn des Jahres 2007 und die steigenden Energie- und Stahlpreise haben sich auf die Bautätigkeit negativ ausgewirkt. Positive Tendenzen im Wirtschaftsbau können diese Beeinträchtigungen bei weitem nicht ausgleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7l
Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung

Artikel 2
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

1. Entlastung der Familien

2. Entlastung der Pendler

3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft

4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Förderung des Wohnungsneubaus

- Förderung der energetischen Altbausanierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu

b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 950/04

... Insgesamt werden die Unternehmen durch die Beiträge zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Aufwendungen für das Insolvenzgeld in erheblichem Maße finanziell belastet. Die Beiträge zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften und zum Insolvenzgeld erhöhen das Niveau der Lohnnebenkosten und wirken damit beschäftigungsfeindlich. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen der Baubranche, die bereits von einer längeren Strukturkrise und einem Verfall der Baupreise betroffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 950/04




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine nachhaltige Reform der gewerblichen Unfallversicherung und des Insolvenzgeldes Unternehmen entlasten ­ Arbeitsschutz sichern

I. Reformbedarf in der gewerblichen Unfallversicherung und beim Insolvenzgeld

II. Eckpunkte für eine grundlegende Reform der gewerblichen Unfallversicherung

1. Überwindung des Dualismus im Arbeitsschutz

2. Vereinfachte Regelungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

3. Vereinfachte Regelungen für Betriebsärzte

4. Förderung der Prävention in den Unternehmen

5. Einheitlicher Mindestbeitrag für Unternehmen ohne ständig Beschäftigte

6. Obligatorische Abfindung von Renten

7. Umkehrung des Vorrangprinzips beim Zusammentreffen von Renten

8. Mehr Wirtschaftlichkeit beim Abschluss von Verträgen über die Vergütungen der Leistungserbringer

III. Öffnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften für den Wettbewerb

IV. Entlastung der Unternehmen beim Insolvenzgeld

V. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 620/04

... Grund der Wohnungsbauförderung war ursprünglich die schlechte Wohnungsversorgung in der Nachkriegszeit. Die Wohnungsversorgung in Deutschland ist aber mittlerweile so gut wie nie zuvor. Die Bevölkerungszahlen wachsen nicht mehr. In den nächsten Jahrzehnten ist aufgrund der demographischen Entwicklung mit einem merklichen Rückgang der Bevölkerung zu rechnen. Die räumliche Differenzierung der Wohnungsmärkte hat ein hohes Ausmaß erreicht: Leerstände auf unterschiedlichen Teilmärkten, verstärkt in Ostdeutschland, aber auch Wohnungsknappheit in einzelnen westdeutschen Ballungsräumen kennzeichnen die Situation. Es muss vermieden werden, dass am Bedarf vorbei gebaut wird. Eine bundeseinheitliche steuerliche Wohneigentumsförderung führt zu Verzerrungen, Mitnahmeeffekten und Ungerechtigkeiten. Das einheitliche Instrument der Eigenheimzulage kann den Anforderungen der stark unterschiedlichen Teilwohnungsmärkte nicht mehr gerecht werden. Tendenziell lässt sich auch ein Preis treibender Effekt feststellen, sowohl im Hinblick auf Grundstücks- und Baupreise als auch im Hinblick auf die Kreditzinsen für die Baufinanzierung. Ein internationaler Vergleich der Eigentumsquoten ist wenig Ziel führend, da sich eine ökonomisch optimale Wohneigentumsquote nicht festlegen lässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 253/11 PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 470/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.