101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Bauprojekten"
Drucksache 506/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Zur weiteren Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus setzen Bund und Länder inzwischen öffentliche Fördermittel in erheblichem Umfang ein. Im Falle von mit einer Zuwendung geförderten Breitbandausbauprojekten liegt der Hauptzweck der öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten in der Errichtung eines ersten Hochgeschwindigkeitsnetzes in nachweislich unterversorgten Gebieten. Wird in diesen Projekten ein Anspruch auf die Koordinierung von Bauarbeiten geltend gemacht, so kann es dazu führen, dass das Geschäftsmodell des ausbauenden Eigentümers oder Betreibers des Telekommunikationsnetzes trotz öffentlicher Förderung langfristig nicht mehr tragfähig ist. So entsteht Unsicherheit für potenzielle Nachfrager von öffentlicher Breitbandförderung, die zu einem Investitionsattentismus in Gigabitnetze gerade in ländlichen Räumen führen kann.
Drucksache 305/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Festzustellen ist, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele deutlich voranzubringen. Häufig können einzelne genehmigungsreife KWK-Projekte aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert. Vor diesem Hintergrund gilt es, in einem zweiten Schritt, insbesondere auch unter Einbeziehung der Evaluierung der Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland gemäß § 34 KWKG das KWKG umfassend zu novellieren. Zudem wird eine Neuregelung des Anlagenbegriffs hinsichtlich der erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit von Modernisierungs- und Neubauprojekten im beihilferechtlich zulässigen Rahmen als erforderlich angesehen.
Drucksache 371/2/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG )
... In den bewilligten Ausbauprojekten findet bereits über weite Teile die Erschließung unterversorgter Gebiete mit einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur statt. Bei Umsetzung der Fördervorhaben offenbart sich vielfach ein zeitlicher Verlauf der Projektumsetzung, der sich über das Haushaltsjahr 2019 hinaus erstreckt.
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 15. Der Bundesrat begrüßt die finanzielle Unterstützung des Breitbandausbaus durch die Bundesregierung. Mit den bisher bereitgestellten 4,4 Milliarden Euro wird ein wichtiger Beitrag zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von Gigabitnetzen in Deutschland geleistet. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass insbesondere die finanzielle Belastung der Kommunen durch die bei geförderten Ausbauprojekten zu tragenden Eigenanteile ein unnötiges Verfahrenshemmnis darstellt, das im Zuge einer Neuausrichtung der Förderpolitik beseitigt werden sollte. Insbesondere sollte die Bundesregierung die Fördersätze erhöhen und es den Ländern gestatten, die Eigenanteile der Kommunen nach eigenem Ermessen vollständig zu übernehmen.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... gg) Der Bundesrat begrüßt die finanzielle Unterstützung des Breitbandausbaus durch die Bundesregierung. Mit den bisher bereitgestellten 4,4 Milliarden Euro wird ein wichtiger Beitrag zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von Gigabitnetzen in Deutschland geleistet. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass insbesondere die finanzielle Belastung der Kommunen durch die bei geförderten Ausbauprojekten zu tragenden Eigenanteile ein unnötiges Verfahrenshemmnis darstellt, das im Zuge einer Neuausrichtung der Förderpolitik beseitigt werden sollte. Insbesondere sollte die Bundesregierung die Fördersätze erhöhen und es den Ländern gestatten, die Eigenanteile der Kommunen nach eigenem Ermessen vollständig zu übernehmen.
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der BVWP umfasst sowohl anfallende Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte. Die prognostizierten Kosten für Erhaltung oder Ersatz wurden je Verkehrsträger als Gesamtsumme in den BVWP aufgenommen. Bei der projektspezifischen Bewertung von Aus- und Neubaumaßnahmen konzentriert sich der BVWP auf die Vorhaben, die finanziell aufwendig und großräumig wirksam sind sowie eine wesentlich kapazitätssteigernde bzw. qualitätsverbessernde Wirkung entfalten. Der BVWP ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes.
Drucksache 433/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... Der Ausbau der Bundesschienenwege erfolgt nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesschienenwege. Grundlage für den Bedarfsplan ist die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitsstufen des Bundesverkehrswegeplanes. Der letzte Bundesverkehrswegeplan stammt aus dem Jahr 2003, der vorhergehende wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1992 beschlossen. Der nun vorliegende BVWP 2030 stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Der Bundesverkehrswegeplan erfasst sowohl anfallende Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte. Der Bundesverkehrswegeplan ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Mit dem BVWP 2030 stellt die Bundesregierung aktuelle, belastbare Grundlagen auch für die Novellierung der Ausbaugesetze zur Verfügung.
Drucksache 71/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... Der Überbauschutz bei beantragten Mitnutzungen sollte auch für im Bau befindliche oder konkret in den nächsten drei Jahren geplante Glasfasernetze gelten, um privaten oder öffentlich geförderten Ausbauprojekten eine hinlängliche Investitionssicherheit zu geben. Hinzuweisen ist dabei darauf, dass diese Bestimmung dem Netzeigentümer oder Netzbetreiber nur die Möglichkeit der Ablehnung der Mitnutzung eröffnet, ihn aber nicht zu einer Ablehnung zwingt.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 2b - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 3 Nummer 17b TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f § 3 Nummer 26 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 68 Absatz 2 Satz 2 TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - § 68 Absatz 4a - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 4 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 § 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, § 77c Absatz 2 Satz 3, § 77h Absatz 2 Satz 2, § 77i Absatz 3 Satz 1, § 77k Absatz 3 Satz 1 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77d Absatz 3a - neu - TKG
17. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 3 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 TKG *
20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG **
21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 und § 77i Absatz 5 TKG *
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 1 TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG - Hilfsempfehlung zu Ziffer 24
26. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 2 TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 1 Satz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 2 TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , § 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG
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Drucksache 71/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... Der Überbauschutz sollte nicht nur bei der Beantragung von Mitnutzungen gewährt werden (§ 77g Absatz 2 Nummer 7), sondern auch bei Mitverlegungen, um privaten oder öffentlich geförderten Ausbauprojekten eine hinlängliche Investitionssicherheit zu geben.
Drucksache 638/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... Die Obergrenze von 1 Mio. Euro für die Summe der angebotenen Nachrangdarlehen eines Emittenten ist bei solidarisch finanzierten Wohnungsbauprojekten deutlich zu niedrig. Zur Kostendeckung der Prospektpflicht müssten die Mieten erhöht werden. Das widerspricht dem Projektziel des bezahlbaren Wohnraums. Hier wäre eher eine Obergrenze von ca. 10 Mio. Euro angebracht.
Drucksache 638/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... Die Obergrenze von 1 Mio. Euro für die Summe der angebotenen Nachrangdarlehen eines Emittenten ist bei solidarisch finanzierten Wohnungsbauprojekten deutlich zu niedrig. Zur Kostendeckung der Prospektpflicht müssten die Mieten erhöht werden. Das widerspricht dem Projektziel des bezahlbaren Wohnraums. Hier wäre eher eine Obergrenze von ca. 10 Mio. Euro angebracht.
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... n in Anspruch genommen. Insbesondere hängt die Erfüllung jedoch maßgeblich davon ab, dass die Aschen aus der Siedlungsabfallverbrennung auf Dauer annähernd vollständig, zum Beispiel in Bauprojekten, verwertet werden können. Dies kann in der Praxis jedoch zunehmend auf Probleme bei der Verfügbarkeit von Maßnahmen stoßen, in denen die Aschen umweltverträglich verwertet werden können.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
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Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... n in Anspruch genommen. Insbesondere hängt die Erfüllung jedoch maßgeblich davon ab, dass die Aschen aus der Siedlungsabfallverbrennung auf Dauer annähernd vollständig, zum Beispiel in Bauprojekten, verwertet werden können. Dies kann in der Praxis jedoch zunehmend auf Probleme bei der Verfügbarkeit von Maßnahmen stoßen, in denen die Aschen umweltverträglich verwertet werden können.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
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Drucksache 363/3/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... In den Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Netzausbau hat sich zum Beispiel in Niedersachsen gezeigt, dass die oft sehr stark vorhandenen Vorbehalte und Widerstände gegen die Netzausbauprojekte durch eine siedlungsferne Trassenführung und den Einsatz von Teilerdkabelabschnitten bei unvermeidbaren Siedlungsannäherungen vermindert und teilweise auch vollständig überwunden werden können.
Drucksache 363/2/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Bereits in den derzeit laufenden Genehmigungsverfahren zum Netzausbau hat sich gezeigt, dass die oft sehr stark vorhandenen Vorbehalte und Widerstände gegen diese Netzausbauprojekte durch eine siedlungsferne Trassenführung und dem Einsatz von Teilerdkabelabschnitten bei unvermeidbaren Siedlungsannäherungen vermindert und teilweise auch vollständig überwunden werden können.
Drucksache 559/13
Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Gründung einer Bundesnetzgesellschaft
... - zu prüfen und ggf. Anlagemöglichkeiten vorzusehen, wie Bürgerinnen und Bürger angemessen finanziell an Netzausbauprojekten beteiligt werden können, insbesondere wenn die Projekte in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft erfolgen sollen.
Drucksache 819/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... In den Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Netzausbau hat sich zum Beispiel in Niedersachsen gezeigt, dass die oft sehr stark vorhandenen Vorbehalte und Widerstände gegen die Netzausbauprojekte durch eine siedlungsferne Trassenführung und den Einsatz von Teilerdkabelabschnitten bei unvermeidbaren Siedlungsannäherungen vermindert und teilweise auch vollständig überwunden werden können.
Drucksache 819/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Bereits in den derzeit laufenden Genehmigungsverfahren zum Netzausbau hat sich gezeigt, dass die oft sehr stark vorhandenen Vorbehalte und Widerstände gegen diese Netzausbauprojekte durch eine siedlungsferne Trassenführung und dem Einsatz von Teilerdkabelabschnitten bei unvermeidbaren Siedlungsannäherungen vermindert und teilweise auch vollständig überwunden werden können.
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... Die Maßgaben in dieser Nummer sind wegen Zeitablaufs obsolet. Sie regelt den Übergang der Straßenbaulast sowie des Eigentums an Straßen. Der Übergang dieser Rechte und Pflichten ist bereits vollzogen. Darüber hinaus ist das weitere Verfahren bei vor dem Beitritt begonnenen Straßenbauprojekten geregelt. Die davon betroffenen Projekte sind mittlerweile abgeschlossen.
Drucksache 392/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... Dies ist nicht nur ein Anliegen der Küstenländer. Zulieferbetriebe sind mit einem Anteil von i. d. R. über 70 Prozent an den Schiffbauprojekten beteiligt; die Umsätze fallen zu ca. 50 Prozent im Binnenland an.
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Eine bundesgesetzliche Regelung ist darüber hinaus auch zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich bei den von der Bundesfachplanung betroffenen Ausbauprojekten von überregionalem und europäischem Interesse ausschließlich um länderübergreifende Vorhaben oder zumindest um Vorhaben mit länderübergreifenden Auswirkungen auf Betroffene oder die Umwelt (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) handelt. Für eine angemessene Ausstattung mit Energieleitungen mit überregionaler Bedeutung ist es daher erforderlich, dass unter einheitlichen rechtlichen Bedingungen geplant werden kann. Hinzu kommt, dass viele der Energieversorgungsunternehmen und alle Übertragungsnetzbetreiber länderübergreifend tätig sind. Aus diesen Gründen würde eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen für den rechtssicheren Ausbau der überregionalen Energieversorgung darstellen, die sowohl im Interesse des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... - Umwelt: Der Donauraum ist ein wichtiges internationales Flusseinzugsgebiet und ein wichtiger Umweltkorridor. Ein regionales Konzept für die Bereiche Naturschutz, Raumplanung und Wasserwirtschaft ist daher erforderlich. Die Umweltverschmutzung macht nicht an den Landesgrenzen halt. Wichtige Probleme, wie unbehandelte Abwässer, Düngemittel und Oberflächenabfluss, führen zu einer starken Verschmutzung der Donau. Auch die Auswirkungen von Verkehrsverbindungen, touristischen Bauprojekten oder neuen Energieerzeugungsanlagen auf die Umwelt müssen berücksichtigt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... g) unmittelbare Umgebung des Betriebs, Elemente, die zu einem schweren Unfall führen oder dessen Folgen verschlimmern können, einschließlich genauer Angaben zu benachbarten Betrieben, unabhängig davon, ob diese unter die vorliegende Richtlinie fallen oder nicht, sowie zu anderen Geländen, Flächen und Bauprojekten, die das Risiko oder die Folgen eines schweren Unfalls und von Domino-Effekten vergrößern könnten.
Drucksache 247/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Februar 2009 zu humanitärer Hilfe für den Gaza-Streifen
... 6. betont erneut, dass die Finanzhilfe der Europäischen Union für die Palästinenser nicht durch stetige Zerstörungen untergraben werden sollte, die zu einer Verringerung der Akzeptanz von Wiederaufbauprojekten in der europäischen Öffentlichkeit führen;
Drucksache 443/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... l. I S. 2022, 2582) geändert worden. Seither sind auch Gelder Baugeld, die ein Unternehmer in der Kette nach dem Bauherrn erhält. Einbezogen werden damit auch Eigenmittel des Bauherrn, die dieser zum Beispiel an einen Bauträger zahlt. Der Bauträger ist danach verpflichtet, dieses Geld zweckentsprechend zu verwenden. Er muss damit die Leistungen seiner Subunternehmer an dem konkreten Bauprojekt desjenigen Bauherrn vergüten, von dem er das Geld erhalten hat; dies ist entgegen den Ausführungen im allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucksache 443/09, S. 3 f.) nicht unklar (vgl. nur z.B. Stammkötter, Kommentar zum Bauforderungssicherungsgesetz, 3. Aufl., § 1 I, Rnr. 1). Durch diese Neuregelung wird das Risiko der Subunternehmer, im Fall einer Insolvenz des Bauträgers/Generalunternehmers Zahlungsausfälle zu erleiden, erheblich reduziert. Die Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden von Bauträgergesellschaften achten nun stärker als bisher darauf, dass Werklohnforderungen der von ihnen beauftragten Bauhandwerker bezahlt werden weil ihnen sonst im Fall der Insolvenz der von ihnen vertretenen Gesellschaft sowohl die persönliche, zivilrechtliche Haftung gemäß § 823 Absatz 2
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauFordSiG
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Drucksache 443/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... l. I S. 2022, 2582) geändert worden. Seither sind auch Gelder Baugeld, die ein Unternehmer in der Kette nach dem Bauherrn erhält. Einbezogen werden damit auch Eigenmittel des Bauherrn, die dieser zum Beispiel an einen Bauträger zahlt. Der Bauträger ist danach verpflichtet, dieses Geld zweckentsprechend zu verwenden. Er muss damit die Leistungen seiner Subunternehmer an dem konkreten Bauprojekt desjenigen Bauherrn vergüten, von dem er das Geld erhalten hat; dies ist entgegen den Ausführungen im allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucksache 443/09, S. 3 f.) nicht unklar (vgl. nur z.B. Stammkötter, Kommentar zum Bauforderungssicherungsgesetz, 3. Aufl., § 1 I, Rnr. 1). Durch diese Neuregelung wird das Risiko der Subunternehmer, im Fall einer Insolvenz des Bauträgers/Generalunternehmers Zahlungsausfälle zu erleiden, erheblich reduziert. Die Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden von Bauträgergesellschaften achten nun stärker als bisher darauf, dass Werklohnforderungen der von ihnen beauftragten Bauhandwerker bezahlt werden, weil ihnen sonst im Fall der Insolvenz der von ihnen vertretenen Gesellschaft sowohl die persönliche, zivilrechtliche Haftung gemäß § 823 Absatz 2
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauFordSiG
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Drucksache 349/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Da das Risiko des vergaberechtswidrig zustande gekommen Vertrags nicht in der Sphäre des Auftragnehmers, sondern in der des öffentlichen Auftraggebers liegt, kann der Auftragnehmer nicht schutzlos gestellt werden. Daher sind hier die für die Vertragsabwicklung (Schadensersatzforderungen) erforderlichen Regelungen zu treffen. Problematisch für die Vergabestellen dürften hier Schadensersatzforderungen aus Verträgen mit mehrjährigen Vertragslaufzeiten, Dauerschuldverhältnissen, Rahmenvereinbarungen oder Bauprojekten mit mehrjähriger Bauzeit sein. Daher sieht der Vorschlag eine zeitlich bestimmte Obergrenze für den Vergütungsanspruch vor. Da bei einem zeitlich befristeten Vertrag eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, wird die Ersatzpflicht auf fünf Jahre begrenzt. Dies beschränkt das Risiko für die Vergabestellen und wird als angemessen für den Auftragnehmer angesehen. Für Verträge mit kürzeren Laufzeiten ist es erforderlich, eine Einschränkung auf die Hälfte der noch offenen Laufzeit des Vertrags vorzunehmen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
22. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
23. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
24. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
25. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
26. Zu Artikel 1 Nr. 17a - neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
27. Zu Artikel 1 Nr. 17b - neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
30. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
31. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 2 § 5 VgV
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Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Darüber hinaus werden in den kommenden Jahren zahlreiche neue konventionelle Kraftwerke errichtet. Derzeit ist bereits eine Vielzahl neuer konventioneller Kraftwerke im Bau. Eine weitere erhebliche Anzahl von Neubauprojekten befindet sich in unterschiedlichen Planungsstadien.
Drucksache 349/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Da das Risiko des vergaberechtswidrig zustande gekommen Vertrags nicht in der Sphäre des Auftragnehmers, sondern in der des öffentlichen Auftraggebers liegt kann der Auftragnehmer nicht schutzlos gestellt werden. Daher sind hier die für die Vertragsabwicklung (Schadensersatzforderungen) erforderlichen Regelungen zu treffen. Problematisch für die Vergabestellen dürften hier Schadensersatzforderungen aus Verträgen mit mehrjährigen Vertragslaufzeiten, Dauerschuldverhältnissen, Rahmenvereinbarungen oder Bauprojekten mit mehrjähriger Bauzeit sein. Daher sieht der Vorschlag eine zeitlich bestimmte Obergrenze für den Vergütungsanspruch vor. Da bei einem zeitlich befristeten Vertrag eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, wird die Ersatzpflicht auf fünf Jahre begrenzt. Dies beschränkt das Risiko für die Vergabestellen und wird als angemessen für den Auftragnehmer angesehen. Für Verträge mit kürzeren Laufzeiten ist es erforderlich, eine Einschränkung auf die Hälfte der noch offenen Laufzeit des Vertrags vorzunehmen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2a - neu - GWB entfällt bei Annahme von Ziffer 6
8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 1 und 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
25. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 1 Satz 2 und 3 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
35. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
36. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
37. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
38. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
39. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
40. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
41. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
42. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
43. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
44. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB
45. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
46. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
47. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB *
48. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
49. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB *
50. Zu Artikel 2 § 5 VgV
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