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"Beitraglast"


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Drucksache 755/8/06

... Sowohl die Versorgungsdeckungszuweisungen als auch die Insolvenzdeckungszuweisungen gewährleisten die Erfüllung der Verpflichtungen der Krankenkassen aus den erteilten Versorgungszusagen bzw. aus der Beitraglast für die gesetzliche Insolvenzsicherung. Weitere finanzielle Rückstellungen für die Sicherstellung der Erfüllung dieser Verpflichtungen sind darüber hinaus nicht erforderlich. Aus diesem Grunde sollen diese Deckungszuweisungen bei einer eventuell erforderlich werdenden insolvenzrechtlichen Betrachtung des Vermögensstatus einer einzelnen Krankenkasse berücksichtigt werden und verhindern das sich alleine aus der Begründung und Bewertung der laufenden oder künftigen Versorgungsverpflichtungen der einzelnen Kasse sowie der Beitragslasten der gesetzlichen Insolvenzsicherung insolvenzrechtliche Folgen oder Verfahrenspflichten bzw. Antragsrechte ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/8/06




Zu Artikel 1

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb, ccc und ddd:

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


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