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"Bemessungsbetrages"
Drucksache 190/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (26. KOV-Anpassungsverordnung 2020 - 26. KOVAnpV)
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 203/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (25. KOV-Anpassungsverordnung 2019 - 25. KOV-AnpV 2019)
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 203/19
Verordnung der Bundesregierung
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (25. KOV-Anpassungsverordnung 2019 - 25. KOV-AnpV 2019)
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 25. KOV-Anpassungsverordnung 2019 - 25. KOV-AnpV 2019
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 141/18
Verordnung der Bundesregierung
Vierundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (24. KOV-Anpassungsverordnung 2018
Vierundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Vierundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf der 24. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 (NKR-Nummer 4429, BMAS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
III. Ergebnis
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Drucksache 141/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 -
Vierundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 142/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV)
... es (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz 50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Verordnungsgrundlage
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 6
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
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Drucksache 348/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 - 23. KOV-AnpV 2017)
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 348/17
Verordnung der Bundesregierung
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 - 23. KOV-AnpV 2017)
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dreiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4156, BMAS: Entwurf einer 23. Verordnung zur Anpassung des Bemessungs-betrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - 23. KOV AnpV 2017
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
III. Votum
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Drucksache 209/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 - 22. KOV-AnpV 2016)
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3693: Entwurf einer zweiundzwanzigsten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 209/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 - 22. KOV-AnpV 2016)
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 210/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Achtundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung - 48. AnrV)
... es (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achtundvierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt der Verordnung
II. Verordnungsgrundlage
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen Neufassung der Verordnung
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Im Einzelnen
Zu § 6
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Drucksache 205/15
Verordnung der Bundesregierung
Einundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (21. KOV-Anpassungsverordnung 2015 - 21. KOV-AnpV 2015)
Einundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3292: Entwurf einer einundzwanzigsten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 205/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Einundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (21. KOV-Anpassungsverordnung 2015 - 21. KOV-AnpV 2015)
Einundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 340/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (20. KOV-Anpassungsverordnung 2014 - 20. KOV-AnpV 2014)
Zwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 423/13
Verordnung der Bundesregierung
Neunzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (19. KOV-Anpassungsverordnung 2013 - 19. KOV-AnpV 2013)
Neunzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Rechtsetzungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2555: Entwurf einer Neunzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 423/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neunzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (19. KOV-Anpassungsverordnung 2013 - 19. KOV-AnpV 2013)
Neunzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem
Drucksache 228/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Achtzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 - 18. KOVAnpV 2012)
Achtzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 - 18. KOVAnpV 2012)
Drucksache 261/12
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... Aus § 33 Absatz 1 und 6 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierundvierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt der Verordnung
II. Verordnungsgrundlage
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Neufassung der Verordnung
2. Erfüllungsaufwand
VI. Bürokratiekosten
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 6
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2012 in EURO
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2141: Entwurf einer 44. Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
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Drucksache 228/12
Verordnung der Bundesregierung
Achtzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 - 18. KOV-AnpV 2012)
Achtzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 - 18. KOV-AnpV 2012)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achtzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
C. Finanzieller Teil
1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2012
1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro
2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte
3. Sonstige Auswirkungen
D. Weitere Kosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2121: Entwurf einer Achtzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
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Drucksache 262/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 - 17. KOV-AnpV 2011)
Siebzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 - 17. KOV-AnpV 2011)
Drucksache 299/11
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Dreiundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... Aus § 33 Absatz 1 und 6 Bundesversorgungsgesetz (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreiundvierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt der Verordnung
II. Verordnungsgrundlage
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Neufassung der Verordnung
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
§ 1 bestimmt den Geltungsbereich sowie den Geltungsbeginn der Verordnung.
Zu den §§ 2
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1749: Entwurf einer 43. Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
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Drucksache 262/11
Verordnung der Bundesregierung
Siebzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 - 17. KOV-AnpV 2011)
Siebzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 - 17. KOV-AnpV 2011)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Nach § 56 Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes BVG
II. Der Anpassung unterliegen
III. Auf Grund des § 56 Absatz 2 Satz 3
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2011
1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro
2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte
V. Auswirkungen auf das Preisgefüge
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1728: Entwurf einer 17. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
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Drucksache 519/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2009 - 16. KOV-AnpV 2009)
Sechzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2009 - 16. KOV-AnpV 2009)
Drucksache 317/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 - 15. KOVAnpV 2008)
Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 - 15. KOVAnpV 2008)
Drucksache 362/08
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Einundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... Aus § 33 Abs. 1 und 6 Bundesversorgungsgesetz (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebietes zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Informationspflichten
F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Verordnung
Einundvierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 6
C. Finanzieller Teil
D. Informationspflichten
E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 556: Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
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Drucksache 317/08
Verordnung der Bundesregierung
Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 - 15. KOV-AnpV 2008)
Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 - 15. KOV-AnpV 2008)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Informationspflichten
G. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzes
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 – 15. KOV-AnpV 2008
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2008
1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro
2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte
D. Auswirkungen auf das Preisgefüge
E. Relevanzprüfung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 498: Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
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Drucksache 281/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 - 14. KOV-AnpV 2007)
Vierzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 - 14. KOV-AnpV 2007)
Drucksache 287/07
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... Aus § 33 Abs. 1 und 6 Bundesversorgungsgesetz (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebietes zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Informationspflichten
F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Verordnung
Vierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 6
C. Finanzieller Teil
D. Informationspflichten
E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Anlage Der Nationale Normenkontrollrat hat zur Vierzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz wie folgt Stellung genommen:
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Drucksache 281/07
Verordnung der Bundesregierung
Vierzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 - 14. KOV-AnpV 2007)
Vierzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 - 14. KOV-AnpV 2007)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Informationspflichten
Verordnung
Vierzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 – 14. KOV-AnpV 2007
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Auswirkungen auf das Preisgefüge
E. Relevanzprüfung
Anlage
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Drucksache 347/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
Neununddreißigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... Aus § 33 Abs. 1 und 6 Bundesversorgungsgesetz (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen oder des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungsverordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebietes zu erlassen.
Drucksache 297/05
Verordnung der Bundesregierung
Dreizehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005 - 13. KOV-AnpV 2005)
Dreizehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005 - 13. KOV-AnpV 2005)
Drucksache 297/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dreizehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005 - 13. KOV-AnpV 2005)
Dreizehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005 - 13. KOV-AnpV 2005)
Drucksache 190/20
Verordnung der Bundesregierung
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (26. KOV-Anpassungsverordnung 2020 - 26. KOVAnpV)
Drucksache 192/20
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zweiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (52. Anrechnungsverordnung - 52. AnrV)
Drucksache 196/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
Drucksache 198/19
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Einundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende
Drucksache 327/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Neunundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung -
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
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Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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