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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Berichtigung- oder Widerrufsverfahrens"


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Drucksache 88/05

... Artikel 10 Abs. 1 der neuen EG-Verordnung sieht die Möglichkeit eines Berichtigung- oder Widerrufsverfahrens gegen die Bestätigung vor. Gegenstand der Berichtigung kann nur sein, ob die Bestätigung und der Titel "aufgrund eines materiellen Fehlers voneinander abweichen". Damit sind Fälle gemeint, in denen Angaben aus dem Titel, z.B. durch falsche Schreibweise des Namens oder der Anschrift des Gläubigers oder Schuldners, unzutreffend in die Bestätigung übertragen wurden. Ein Widerruf findet statt, wenn die Bestätigung "eindeutig zu Unrecht erteilt wurde". Hierfür kommen z.B. Verstöße gegen die Artikel 2, 3, 6 Abs. 1 der neuen EG-Verordnung oder die Bestimmungen des Kapitels lll der EG-Verordnung in Betracht. lm Übrigen ist nach Artikel 10 Abs. 4 der neuen EG-Verordnung ein Rechtsbehelf gegen die Bestätigung ausgeschlossen. Es bleibt dem Schuldner allerdings unbenommen, gegen den der Bestätigung zugrunde liegenden Titel im Ursprungsmitgliedstaat mit den gegebenen Rechtsbehelfen vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Abschnitt 4
Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

Titel 1
Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

Titel 2
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

§ 22
Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 1079

Zu § 1080

Zu § 1081

Zu Titel 2

Zu § 1082

Zu § 1083

Zu § 1084

Zu § 1085

Zu § 1086

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


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