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0476/07
0793/07
0094/07
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0352/07
0021/07
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0675/06
0930/06
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0256/06B
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0222/06
0013/06
0250/06
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0753/1/06
0256/1/06
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0558/1/06
0014/06
0592/06
0684/06B
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0448/06
0373/06
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0154/06B
0623/06
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0299/06
0748/06
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0243/06
0550/06B
0693/06
0329/06B
0347/06
0176/06
0660/06
0616/06
0052/06
0689/06
0755/06
0610/06
0303/06
0590/05
0088/05
0681/05B
0025/05
0445/05
0034/05
0752/05
0412/05
0582/05
0397/05B
0184/05
0248/05
0088/1/05
0942/1/05
0518/05
0285/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0455/05
0088/05B
0072/05
0092/05B
0706/05
0795/05
0711/1/05
0003/05
0202/05
0329/05
0364/05
0193/1/05
0454/05
0851/05
0616/05
0826/05B
0368/05
0911/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0210/05
0249/05
0511/05
0375/05
0002/05
0111/05
0722/05
0291/05
0244/05
0722/05B
0215/05
0188/05
0744/1/05
0397/1/05
0512/05
0218/05
0086/05
0625/05
0940/05
0681/05
0819/2/05
0744/05B
0019/1/05
0168/05
0766/05
0509/05
0444/2/05
0615/05
0002/05B
0884/05
0036/05
0753/05
0002/1/05
0359/05
0359/2/05
0467/05
0826/05
0019/05B
0092/05
0328/05
0567/05
0193/05B
0853/05
0599/05
0003/1/05
0694/05
0939/05
0942/05B
0652/05
0599/05B
0210/1/05
0330/05
0846/05
0942/05
0092/1/05
0003/05B
0122/05
0794/05
0764/05
0238/04B
0267/04
0952/04
0877/04
0883/04
0064/04B
0547/04B
0663/04
0983/04
0466/04
0622/04
0663/1/04
0913/04
0852/04
1002/04
0438/04
0782/04
0891/04
0544/04B
0482/04
0184/04
0945/04
0238/04
0907/04
0327/04
0907/1/04
0722/04
0571/04
0663/04B
0458/04B
0722/1/04
0429/04
0870/04
0065/04B
0945/04B
0613/04
0441/04
0850/04
0184/04B
1013/04
0722/04B
0907/04B
0155/03B
0663/03
0546/03
0325/03B
0697/03
0849/03
0663/03B
0312/03B
Drucksache 449/18

... b) Verfassungsbeschwerde der Stadt B. sowie neun weiterer Städte



Drucksache 170/18 (Beschluss)

... 12. Aus Sicht des Bundesrates sollte geprüft werden, ob der Schutz der Anbieter sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher um den Schutz vor manipulierten Bewertungen erweitert werden könnte. Zum Schutz des fairen Wettbewerbs sowie der Verbraucherinnen und der Verbraucher wäre es wünschenswert, wenn die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten hiergegen geeignete Maßnahmen ergriffen und insbesondere ein effektives Beschwerdemanagement einrichteten.



Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hat Bedenken hinsichtlich der Kompetenz der EU und der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, Artikel 5 Absatz 3 EUV. Artikel 109 AEUV berechtigt die EU zum Erlass von Durchführungsvorschriften des Rates zur Durchsetzung des Beihilfe- bzw. Durchführungsverbots. Hierunter fallen Verfahrensvorschriften, nach denen die Kommission ihre Beihilfekontrolle durchführt, oder auch Vorgaben zu Beschwerdemöglichkeiten von Wettbewerbern gegenüber der Kommission. Bestehende Vorschriften beinhalten auch Regelungen zu einer kooperativen, unverbindlichen Zusammenarbeit mit-gliedstaatlicher Behörden mit der Kommission.



Drucksache 547/18

... Für viele schwerkranke Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit, zu überleben oder ein weitgehend beschwerdefreies Leben führen zu können. In Deutschland sind die Wartezeiten auf ein Spenderorgan im internationalen Vergleich hoch. Parallel zur steigenden Anzahl der Patienten auf den Wartelisten ist die Anzahl der Organspender seit dem Jahr 2012 kontinuierlich zurückgegangen.



Drucksache 214/18

... (11) Die Europäische Kommission sollte im Rahmen der Bewertung der Funktionsweise der Richtlinie die Anwendung der Richtlinie überwachen und dabei die Zahl der Opfer, die Höhe der aufgrund von Zahlungsverzögerungen nach grenzüberschreitenden Insolvenzfällen ausstehenden Forderungen, die Höhe der Mindestdeckungssummen in den Mitgliedstaaten, die Höhe der Ansprüche aufgrund Fahrens ohne Versicherungsschutz im grenzüberschreitenden Verkehr und die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Bescheinigungen des Schadenverlaufs berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 71/18

... - Die grundsätzliche Verbesserung der Zusammenarbeit der Leitstellen des Rettungsdienstes mit der Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist ein bundesweit mit verschiedenen Instrumenten angestrebtes Ziel. - Die Ärztekammern der Länder diskutieren intensiv darüber, das in den ärztlichen Berufsordnungen verankerte Verbot der sog. "Fernbehandlung ohne vorigen persönlichen Erstkontakt" aufzuheben. Möglich werden soll so auch ein 24-stündiger Betrieb der bundeseinheitlichen Rufnummer "116 117" des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der dann bei Bedarf auch Fernbehandlung beinhalten würde. Damit wäre für Hilfesuchende der direkte Weg zur "112" nicht mehr so naheliegend wie heute, und die Rettungsleitstellen könnten durchgehend bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst weiterleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Zustimmungsbedürftigkeit

VIII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 408/18 (Beschluss)

... Europarechtliche Bedenken gegen die Verbotsregelung bestehen ebenfalls nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteilen vom 1. Juli 2014 (vgl. Beschwerde-Nr. 43835/11) und vom 11. Juli 2017 (vgl. Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12) sogar Verbote der Gesichtsverhüllung im gesamten öffentlichen Raum bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 571/18 (Beschluss)

... Der nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes sprunghafte Anstieg von Passagierbeschwerden in 2018 zeigt, dass der Flugverkehr alles andere als reibungslos läuft. Demnach hat das Bundesamt von Januar bis Ende September 2018 bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet. Das sind fast 700 Verfahren mehr als im gesamten Vorjahr (155). Die Behörde hat vor allem wegen verspäteter (466 mal) und gestrichener (318 mal) Flüge Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren


 
 
 


Drucksache 92/18

... a) Verfassungsbeschwerde der S. GmbH



Drucksache 382/18 (Beschluss)

... wonach eine Beschwerde dann aufschiebende Wirkung hat, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungsmittels zum Gegenstand hat. Insoweit wird eine entsprechende Klarstellung angeregt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG

5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG

a Ordnungsmittel

b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG


 
 
 


Drucksache 777/17

... Zu den nicht bezifferbaren Nutzen für die Arbeitgeber zählen eine höhere Mitarbeiterbindung und -loyalität, bessere Arbeitsbeziehungen, weniger Beschwerden und Gerichtsverfahren sowie eine bessere Ressourcenplanung, was alles zu einer höheren Gesamtproduktivität beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 145/17 (Beschluss)

... Beschwerde und Rechtsschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 315/1/17

... Diese Schätzung erscheint nur schwer nachvollziehbar. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, dass bei den sozialen Netzwerken jährlich mindestens 500 000 Beschwerden wegen Hasskriminalität eingehen, wovon schätzungsweise 25 000 Beschwerden an das Bundesamt weitergegeben werden. Bei diesen 25 000 Beschwerden soll es lediglich in 500 Fällen zu Bußgeldverfahren kommen, weil die übrigen Anzeigen unbegründet sein sollen. Hieraus sollen 300 gerichtliche Verfahren nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt

14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG

27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG

33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 121/17

... Kommunen und Sportverbände weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit geltenden Ruhezeiten Sportvereine aufgrund von Beschwerden der Anwohner insbesondere verpflichtet worden seien, die Zahl der Jugendmannschaften zu begrenzen bzw. keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen. Ferner seien die Nutzungszeiten von Sportanlagen beschränkt worden. Darüber hinaus verhinderten die Ruhezeiten die wohnortnahe neue Errichtung von Sportanlagen; Sportanlagen würden in Außenbereiche verdrängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Anhang 2
Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Evaluierung

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu § 2 Absatz 2

2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 658/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit ihrem Verordnungsvorschlag den Schutz und die Rechte der Fahrgäste in den Mitgliedstaaten der EU durch bessere Unterrichtung sowie klare Fristen und Verfahren für die Behandlung von Beschwerden stärken möchte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/17 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften des Verordnungsvorschlags

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 512/17

... "(3) Hat der Verfahrensbeistand oder der Verfahrenspfleger die Beschwerde eingelegt, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend." `

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/17




Artikel 7
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 314/17 (Beschluss)

... Es ist widersinnig, einerseits in § 9a SGB VIII externe Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen, die für Kinder immer eine relativ hohe Schwelle darstellen, andererseits aber die niedrigschwellige Möglichkeit, mit der Heimaufsicht direkt in Gespräch zu kommen, praktisch zu unterbinden.

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Drucksache 314/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 4 Nummer 1 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8a Absatz 1 und Absatz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9a Satz 2 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 13 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b - neu - § 27 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 1 und Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 4a - neu - SGB VIII

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 38 Absatz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz - neu - SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb1 - neu - § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 46 Absatz 3 SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 48b SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 50 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII

19. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Überschrift zu § 58a SGB VIII , Buchstabe b § 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 SGB VIII und Buchstabe c § 58a Absatz 2 Satz 1a - neu - SGB VIII

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 71 Absatz 5 Satz 2 SGB VIII

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VIII

22. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

23. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VIII

24. Zu Artikel 1 Nummer 45a - neu - § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

25. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c § 101 Absatz 2 Nummer 13 SGB VIII

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB VIII

27. Zu Artikel 2 Nummer 01- neu - § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - KKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 KKG und Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 KKG

30. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 5 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V

32. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 1 SGB V

33. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 2 SGB V

34. Zu Artikel 5a - neu - § 54 Absatz 3 SGB XII

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

35. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1632 Absatz 4 BGB und Nummer 3 § 1696 Absatz 3 BGB

36. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 44 Absatz 2a Satz 2 AsylG

37. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - AsylG

38. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten

39. Zum Gesetzentwurf allgemein Einführung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

40. Zum Gesetzentwurf allgemein Sozialdatenschutzrecht

41. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, weitere Kosten

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

aa Stärkung und Weiterentwicklung einer inklusiven Ausrichtung und Praxis in allen Handlungsfeldern und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe

bb Ausbau der Sozialraumorientierung bei den Leistungen des SGB VIII und Verknüpfung von Individualleistungen und Leistungen des Regelsystems

cc Aufwertung von Kindertagesstätten im Hinblick auf ihren präventiven Charakter


 
 
 


Drucksache 522/17

... Bei etwaigen Verstößen gegen das EU-Recht müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten frühzeitig Lösungen finden. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden Priorität einräumen und in erster Linie die schwerwiegendsten Verstöße gegen das EU-Recht verfolgen. Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts und eine strategischere Vorgehensweise bei der Verfolgung schwerwiegender Verstöße gegen das EU-Recht ergänzen einander.



Drucksache 533/17

... f) die Verpflichtung, Beschwerden zu behandeln und an einem Verfahren zur unparteiischen und unabhängigen außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten teilzunehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Ãœbergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 123/17

... c) Verfassungsbeschwerden



Drucksache 340/17

... (1) Vor der Einstellung eines bereits eröffneten Insolvenzverfahrens nach § 2 Absatz 1 Satz 2 soll das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss, wenn ein solcher bestellt ist, und den Schuldner hören. Wird das Insolvenzverfahren eingestellt, so ist jeder Insolvenzgläubiger beschwerdebefugt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/17




Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102c
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 über Insolvenzverfahren

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 2
Vermeidung von Kompetenzkonflikten

§ 3
Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten eines anderen Mitgliedstaats

§ 4
Rechtsmittel nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

§ 5
Zusätzliche Angaben im Eröffnungsantrag des Schuldners

§ 6
Örtliche Zuständigkeit für Annexklagen

§ 7
Öffentliche Bekanntmachung

§ 8
Eintragung in öffentliche Bücher und Register

§ 9
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8

§ 10
Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung

Teil 2
Sekundärinsolvenzverfahren

Abschnitt 1
Hauptinsolvenzverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

§ 11
Voraussetzungen für die Abgabe der Zusicherung

§ 12
Öffentliche Bekanntmachung der Zusicherung

§ 13
Benachrichtigung über die beabsichtigte Verteilung

§ 14
Haftung des Insolvenzverwalters bei einer Zusicherung

Abschnitt 2
Hauptinsolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 15
Insolvenzplan

§ 16
Aussetzung der Verwertung

§ 17
Abstimmung über die Zusicherung

§ 18
Stimmrecht bei der Abstimmung über die Zusicherung

§ 19
Unterrichtung über das Ergebnis der Abstimmung

§ 20
Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Einhaltung einer Zusicherung

§ 21
Rechtsbehelfe und Anträge nach Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

Teil 3
Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe

§ 22
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 56b und der §§ 269a bis 269i der Insolvenzordnung

§ 23
Beteiligung der Gläubiger

§ 24
Aussetzung der Verwertung

§ 25
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nach Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

§ 26
Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung nach Artikel 77 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 445/17

... a) Verfassungsbeschwerde der Frau A. B. sowie fünf weiterer Herren



Drucksache 273/17

... es an und kommt zugleich zu einem anderen Ergebnis als die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentenamts in den Verfahren G 2/ 12 (Tomate II) und G 2/ 13 (Brokkoli II). Die Große Beschwerdekammer hatte in diesen Entscheidungen die Patentierbarkeit von Pflanzen als Erzeugnisse im Wesentlichen biologischer Verfahren bejaht.



Drucksache 700/1/17

... Obwohl es in den letzten Jahrzehnten zu einer deutlichen Absenkung des Grenzwertes für Blei im Trinkwasser gekommen ist, ist immer noch eine relevante Anzahl an Bleileitungen in Betrieb. Es kann angenommen werden, dass hierbei zumeist der Trinkwassergrenzwert nicht sicher eingehalten wird und eine vermeidbare Kontamination des Trinkwassers mit Blei erfolgt. Entsprechend werden bei Untersuchungen weiterhin erhöhte Konzentrationen von Blei im Trinkwasser festgestellt. Auch die Gesundheitsämter berichten von zahlreichen Verbraucherbeschwerden über erhöhte Blei-Werte im Trinkwasser. Dabei ist der rechtlich sichere und reproduzierbare Nachweis einer Grenzwertüberschreitung schwierig, teuer und für den Verbraucher meist schwer zu erbringen. Den Gesundheitsämtern obliegt es dann, eine normgerechte Beprobung und Abhilfemaßnahmen anzuordnen.



Drucksache 207/17

... "Gegen eine Verfügung, durch die eine Erlaubnis nach § 42 erteilt wird, steht die Beschwerde einem Dritten nur zu, wenn er geltend macht, durch die Verfügung in seinen Rechten verletzt zu sein." `

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Drucksache 207/17




Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 315/17

... Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben zu ersten Verbesserungen geführt. Diese reichen aber noch nicht aus. Noch immer werden zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netzwerke vom Januar/Februar 2017 hat ergeben, dass die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet werden. Zwar werden bei YouTube mittlerweile in 90 Prozent der Fälle strafbare Inhalte gelöscht. Facebook hingegen löschte nur in 39 Prozent der Fälle, Twitter nur in 1 Prozent der Fälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Berichtspflicht

§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

§ 4
Bußgeldvorschriften

§ 5
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

§ 6
Ãœbergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL

2. Dienstleistungsfreiheit

3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

§ 24
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger

- Wirksames Beschwerdemanagement

- Zustellungsbevollmächtigter

- Auskunftsanspruch

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten Länder

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)


 
 
 


Drucksache 187/17 (Beschluss)

... /EG aus Verbrauchersicht war der Anspruch von Haushaltskunden auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. In Deutschland beinhaltet dieses Schlichtungsverfahren eine Teilnahmepflicht der Unternehmen. Dem Verursacherprinzip entsprechend finanzieren die Unternehmen die Schlichtungsstelle, die Anlass zur Beantragung eines Schlichtungsverfahrens bieten, indem eine Fallpauschale erhoben wird. Die deutsche Schlichtungsstelle Energie e.V. hat sich aus Verbrauchersicht in vielerlei Hinsicht bewährt. Seit 2011 konnte die Schlichtungsstelle Energie e.V. in vielen tausend Fällen eine einvernehmliche außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Haushaltskunden und Versorgern herbeiführen. Die Einigungsquote liegt bei circa 80 Prozent. Hierdurch wurde Vertrauen der Haushaltskunden in den Wettbewerbsmarkt geschaffen und der Wettbewerb gestützt. Nicht zuletzt entlastet die Schlichtungsstelle die Gerichte erheblich. All dies war möglich, weil die Mitgliedstaaten gegenwärtig verpflichtet sind, Schlichtungsstellen einzurichten, die eine effiziente Behandlung von Beschwerden sicherzustellen haben. Der Bundesrat befürchtet, dass durch den in Artikel 26 der vorgeschlagenen Richtlinie aufgenommen Verweis auf die Richtlinie

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Drucksache 187/17 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 604/17

... a) Verfassungsbeschwerde des Herrn R. S.



Drucksache 314/1/17

... Es ist widersinnig, einerseits in § 9a SGB VIII externe Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen, die für Kinder immer eine relativ hohe Schwelle darstellen, andererseits aber die niedrigschwellige Möglichkeit, mit der Heimaufsicht direkt in Gespräch zu kommen, praktisch zu unterbinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 4 Nummer 1 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8a Absatz 1 und Absatz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9a Satz 2 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 13 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b - neu - § 27 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII Artikel 1 Nummer 15 ist wie folgt zu fassen:

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 4a - neu - SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 38 Absatz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz - neu - SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - * § 41 Absatz 1 und Absatz 3 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu -* § 42 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb1 - neu - § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 46 Absatz 3 SGB VIII

19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 48b SGB VIII

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 50 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII

21. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Überschrift zu § 58a SGB VIII , Buchstabe b § 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 SGB VIII und Buchstabe c § 58a Absatz 2 Satz 1a - neu - SGB VIII

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 71 Absatz 5 Satz 2 SGB VIII

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VIII

24. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

25. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

26. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

27. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VIII

28. Zu Artikel 1 Nummer 45a - neu - § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

29. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c § 101 Absatz 2 Nummer 13 SGB VIII

30. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB VIII

31. Zu Artikel 2 Nummer 01- neu - § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - KKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Absatz 2 KKG

33. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3a - neu - KKG

34. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 KKG

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 5 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V

37. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 1 SGB V

38. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 2 SGB V

Zu Artikel 4

'Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

41. Hilfsempfehlung zu Ziffer 40

Zu Artikel 5a

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

42. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1632 Absatz 4 BGB und Nummer 3 § 1696 Absatz 3 BGB

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 44 Absatz 2a Satz 2 AsylG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - AsylG

45. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, weitere Kosten

Zu Ziffern 48, 49, 50, 51

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 181/17 (Beschluss)

... Indessen belegen die jüngsten Erhebungen der Verbraucherzentralen eindrücklich, dass das besagte Gesetz nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Situation geführt hat. Eine im Zeitraum von Anfang Juli 2014 bis Mitte November 2015 von den Verbraucherzentralen durchgeführte Untersuchung bestätigt, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, wobei nun Anrufe zu Produkten der Telekommunikationsanbieter, der Energieversorger, der Zeitschriftenverlage und weiterer Branchen einen hohen Anteil am Gesamtaufkommen ausmachen. Die Zahl der in diesem Zeitraum von den Verbraucherzentralen bundesweit erfassten Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen und am Telefon untergeschobenen Verträgen belief sich auf ca. 19 500.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 510/17

... . Auch außerhalb eines Beschwerdeverfahrens können die Parteien die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung über die vorläufige Leistungspflicht wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragen. Ergeht nach Aufnahme des Verfahrens eine Entscheidung, gilt § 717 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/17




,Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 113
Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 181/17

... Zahl der in diesem Zeitraum von den Verbraucherzentralen bundesweit erfassten Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen und am Telefon untergeschobenen Verträgen belief sich auf ca. 19.500.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312c1
Vertragsschluss bei telefonischen Fernabsatzverträgen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 265/17 (Beschluss)

... Die in der Begründung dargestellte Situation, dass Arbeiten abgelehnt werden, um Mehreinnahmen durch die Ersatzvornahme zu erzielen, tritt nach fachlicher Einschätzung nicht häufig auf. Es gibt auf Fachebene keine entsprechenden Beschwerden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 4 Satz 1 SchfHwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 26 Absatz 2 Satz 1 SchfHwG


 
 
 


Drucksache 138/17

... die Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person festgelegt, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden. Demnach sind der betroffenen Person Informationen zur Verfügung zu stellen, unter anderem über die Dauer der Speicherung und das Beschwerderecht oder im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 39/17

... Inzwischen verfügen auch kleine unbemannte Fluggeräte oft über hochauflösende Kameras ( i.d.R. mit einer Auflösung von mindestens 1920 X 1080 Pixeln) und erlauben detaillierte Aufnahmen ihrer Umgebung. Bedingt durch die Auflösung können auch Ausschnitte aus Bildern generiert werden, deren Darstellungsqualität ausreichend ist, um in Einzelfall z.B. die Privatsphäre Dritter zu beeinträchtigen. Sie sind allerdings hinsichtlich ihrer Betriebs- und Verkehrssicherheit in der Regel nicht mit den gewerblich eingesetzten unbemannten Luftfahrtsystemen zu vergleichen. Bislang konnten kleinere, nur zu Freizeitzwecken genutzte unbemannte Fluggeräte weitestgehend erlaubnisfrei eingesetzt werden, was zu häufigen Beschwerden und auch zu Risiken im Luftraum sowie für Dritte am Boden geführt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 265/1/17

... Die in der Begründung dargestellte Situation, dass Arbeiten abgelehnt werden, um Mehreinnahmen durch die Ersatzvornahme zu erzielen, tritt nach fachlicher Einschätzung nicht häufig auf. Es gibt auf Fachebene keine entsprechenden Beschwerden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 4 Satz 1 SchfHwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 26 Absatz 2 Satz 1 SchfHwG


 
 
 


Drucksache 527/17

... "Wird das Urteil wegen eines Verfahrensmangels angefochten, so gibt der Staatsanwalt in dieser Frist eine Gegenerklärung ab, wenn anzunehmen ist, dass dadurch die Prüfung der Revisionsbeschwerde erleichtert wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/17




Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100b
Online-Durchsuchung

§ 100d
Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte

§ 100e
Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c

§ 101b
Statistische Erfassung; Berichtspflichten

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 6
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Artikel 10
Änderung des Antiterrordateigesetzes

Artikel 11
Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 13
Änderungen des IStGH-Gesetzes

Artikel 14
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 15
Änderungen des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 16
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 17
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 191/17

... a) Verfassungsbeschwerde der P. GmbH & Co. KG



Drucksache 110/17 (Beschluss)

... Grundsätzlich ist unter anderem bei der Ablehnung eines Auskunftsantrages die betroffene Person über die Gründe hierfür zu unterrichten und darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde oder gerichtliche Rechtsbehelfe einzulegen (Artikel 12 Absatz 4 DSGV, Erwägungsgrund 59, letzter Satz). Zum Schutz der Rechte Dritter kann es geboten sein, nicht nur die Auskunft, sondern auch die Unterrichtung nach Artikel 12 Absatz 4 DSGVO zu unterlassen. In diesem Fall sind die Gründe durch den Verantwortlichen zu dokumentieren. Die vorgeschlagenen Ergänzungen sind angelehnt an bisherige Vorschriften des BDSG (vgl. § 19 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6, § 33 Absatz 2 Satz 2 BDSG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 181/1/17

... Indessen belegen die jüngsten Erhebungen der Verbraucherzentralen eindrücklich, dass das besagte Gesetz nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Situation geführt hat. Eine im Zeitraum von Anfang Juli 2014 bis Mitte November 2015 von den Verbraucherzentralen durchgeführte Untersuchung bestätigt, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, wobei nun Anrufe zu Produkten der Telekommunikationsanbieter, der Energieversorger, der Zeitschriftenverlage und weiterer Branchen einen hohen Anteil am Gesamtaufkommen ausmachen. Die Zahl der in diesem Zeitraum von den Verbraucherzentralen bundesweit erfassten Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen und am Telefon untergeschobenen Verträgen belief sich auf ca. 19 500.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 658/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit ihrem Verordnungsvorschlag den Schutz und die Rechte der Fahrgäste in den Mitgliedstaaten der EU durch bessere Unterrichtung sowie klare Fristen und Verfahren für die Behandlung von Beschwerden stärken möchte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/1/17




Zum Verordnungsvorschlag insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften des Verordnungsvorschlags

2 Hauptempfehlung*

2 Hilfsempfehlung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 179/17 (Beschluss)

... "§ 80 Beschwerde" '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9

3. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 78a Absatz 5 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 95 Absatz 3 AufenthG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 3 AsylG

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 59b Absatz 1 Nummer 4 - neu - AsylG

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 78 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 bis 7 AsylG

8. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 78 Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 AsylG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 80 AsylG , Nummer 6 - neu - § 80 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - AsylG

10. Zu Artikel 2a - neu - § 10 Absatz 4 AZRG

'Artikel 2a Änderung des AZR-Gesetzes

11. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 AZRG

'Artikel 2a Änderung des AZR-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 187/1/17

... /EG aus Verbrauchersicht war der Anspruch von Haushaltskunden auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. In Deutschland beinhaltet dieses Schlichtungsverfahren eine Teilnahmepflicht der Unternehmen. Dem Verursacherprinzip entsprechend finanzieren die Unternehmen die Schlichtungsstelle, die Anlass zur Beantragung eines Schlichtungsverfahrens bieten, indem eine Fallpauschale erhoben wird. Die deutsche Schlichtungsstelle Energie e.V. hat sich aus Verbrauchersicht in vielerlei Hinsicht bewährt. Seit 2011 konnte die Schlichtungsstelle Energie e.V. in vielen tausend Fällen eine einvernehmliche außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Haushaltskunden und Versorgern herbeiführen. Die Einigungsquote liegt bei circa 80 Prozent. Hierdurch wurde Vertrauen der Haushaltskunden in den Wettbewerbsmarkt geschaffen und der Wettbewerb gestützt. Nicht zuletzt entlastet die Schlichtungsstelle die Gerichte erheblich. All dies war möglich, weil die Mitgliedstaaten gegenwärtig verpflichtet sind, Schlichtungsstellen einzurichten, die eine effiziente Behandlung von Beschwerden sicherzustellen haben. Der Bundesrat befürchtet, dass durch den in Artikel 26 der vorgeschlagenen Richtlinie aufgenommen Verweis auf die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/1/17




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 145/1/17

... Beschwerde und Rechtsschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/1/17




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 315/17 (Beschluss)

... Diese Schätzung erscheint nur schwer nachvollziehbar. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, dass bei den sozialen Netzwerken jährlich mindestens 500 000 Beschwerden wegen Hasskriminalität eingehen, wovon schätzungsweise 25 000 Beschwerden an das Bundesamt weitergegeben werden. Bei diesen 25 000 Beschwerden soll es lediglich in 500 Fällen zu Bußgeldverfahren kommen, weil die übrigen Anzeigen unbegründet sein sollen. Hieraus sollen 300 gerichtliche Verfahren nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

11. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

12. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

13. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

14. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

15. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

20. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

21. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

24. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

25. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

26. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

27. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 536/17

... (1) Anbieter sozialer Netzwerke, die im Kalenderjahr mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erhalten, sind verpflichtet, einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen mit den Angaben nach Absatz 2 halbjährlich zu erstellen und im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Homepage spätestens einen Monat nach Ende eines Halbjahres zu veröffentlichen. Der auf der eigenen Homepage veröffentlichte Bericht muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/17




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Berichtspflicht

§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

§ 4
Bußgeldvorschriften

§ 5
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

§ 6
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 649/17

... Die Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Australien und Neuseeland sieht keinen Investitionsschutz und keine Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor: Die Diskussion über die am besten geeignete Struktur für Handelsabkommen und Investitionsschutzabkommen der EU muss erst noch abgeschlossen werden, und die Kommission ist bereit, das Thema gemeinsam mit Rat und Europäischem Parlament zu vertiefen. Gleichzeitig führt die Kommission die laufenden Verhandlungen über Investitionen fort, unter anderem mit Japan, China, Myanmar/Birma und anderen Partnern; Ziel ist es, die Stellung der EU-Investoren im Ausland zu verbessern und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu fördern sowie das Recht der Regierungen zu wahren, regelnd tätig zu werden. Die Kommission hat heute auch eine Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichts angenommen. Dieser Vorschlag ist ein weiterer Schritt, wenn es darum geht, Investorbeschwerden im Rahmen von Investitionsschutzabkommen transparenter, kohärenter und fairer zu behandeln.



Drucksache 460/17

... "§ 6 Auskunft an Betreuungsgerichte, Landgerichte als Beschwerdegerichte und Ärzte".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/17




§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

,Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Betreuungsbehördengesetzes

Artikel 7
Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 6
Auskunft an Betreuungsgerichte, Landgerichte als Beschwerdegerichte und Ärzte.

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 602/1/16

... Ist der Notar der Rechtsansicht, dass die Anmeldung nicht eintragungsfähig ist, wird er die Beteiligten hierauf vorab hinweisen und eine entsprechende Änderung der Anmeldung anregen. Wünschen die Beteiligten dennoch unveränderte Anmeldung, so stellt der Notar seine Zweifel in einem Prüfvermerk für das Registergericht dar. Der Prüfvermerk richtet sich dabei ausschließlich an das Registergericht und nicht an die Beteiligten. Die Beteiligten haben Anspruch auf Mitteilung konkreter Beanstandungen oder auf Berichtigung der Anmeldung nach Erteilung eines entsprechenden Auftrags. Auch bei Nichtvorliegen der Eintragungsfähigkeit darf der Notar die Erstellung eines Prüfvermerks und die Einreichung beim Registergericht demnach nicht ablehnen. Gegen eine solche schlichte Verweigerung wäre - wie auch sonst in Fällen der Amtsverweigerung - das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 15 Absatz 2 Satz 1 BNotO statthaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

1 Filter- und Entlastungsfunktion

2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV

a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV

b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV

2. Nummer 2 Nummer 22122 KV

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 288/1/16

... Demgegenüber formuliert der Vorschlag der Kommission nunmehr kleinteilige Regelungen, insbesondere zur Entlassung der Leitungspositionen einer nationalen Regulierungsstelle, zu ihren Haushaltsplänen sowie zum Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Regulierungsstellen. Die Einführung von derart detaillierten Vorgaben, die bereits nach bisheriger Rechtslage ohne weiteres auf nationaler Ebene ausreichend verwirklicht werden könnten und schon heute in Deutschland geregelt sind, entspricht nicht dem Gebot des subsidiären Tätigwerdens durch die EU. Vielmehr werden die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers zu weit darin beschränkt, die detaillierte Ausgestaltung nationaler unabhängiger Regulierungsstellen selbst vorzunehmen. Gerade im Hinblick auf die kulturelle Bedeutung der Medien ist die Union gehalten, sich gemäß Artikel 167 AEUV auf unterstützende und fördernde Maßnahmen zu beschränken und den Kompetenzbereich bei den Mitgliedstaaten zu belassen.



Drucksache 11/16

... (5) Wenn es der Hersteller angesichts der Risiken, die mit einem von ihm auf dem Markt bereitgestellten elektrischen Betriebsmittel verbunden sind, als angemessen betrachtet, nimmt er zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Endnutzer Stichproben, prüft diese und untersucht Beschwerden hinsichtlich nichtkonformer elektrischer Betriebsmittel. Erforderlichenfalls führt er ein Verzeichnis der Beschwerden sowie der Rückrufe von elektrischen Betriebsmitteln. Der Hersteller hält die Händler über die Oberwachungstätigkeiten auf dem Laufenden.

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Drucksache 11/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4
Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen

§ 5
Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen

§ 6
Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 7
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 8
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 9
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 10
Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 11
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 12
Pflichten des Händlers

§ 13
Einführer oder Händler als Hersteller

§ 14
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Marktüberwachung

§ 15
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 16
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 17
Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen

§ 18
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Straftaten

§ 21
Übergangsvorschriften

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Aspekte der Gleichstellung

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller

5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer

5.1.3 Erfüllungsaufwand für den Händler

5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Rechtsfolgen Keine

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Marktüberwachung

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3518: Entwurf einer 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller

II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer

II.3 Erfüllungsaufwand für Händler


 
 
 


Drucksache 519/16

... a) Verfassungsbeschwerde des Herrn O. S.



Drucksache 73/16 (Beschluss)

... Davon unberührt bleibt die Rügepflicht gegen die einzelnen Verfahrenshandlungen. Diese müssen innerhalb der vorgesehenen Fristen gegenüber der Kommune erhoben werden, sonst ist der Beschwerdeführer damit nach Ens Verfahrens präkludiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG


 
 
 


Drucksache 286/1/16

... 10. Der Vorschlag der Kommission würde zum Aufbau neuer bürokratischer und kostenträchtiger Behördenstrukturen führen. Mitgliedstaaten wie Deutschland, die über eine nach dem Verordnungsvorschlag dann notwendige Behördenstruktur bislang nicht verfügen, würden für deren Einrichtung nach den komplexen und ausdifferenzierten Vorgaben der vorgeschlagenen Verordnung hohe Kosten entstehen. Diesen Kosten steht auch angesichts der bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften nur ein geringer oder gar kein Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber. Die von der Kommission zur Begründung angeführte Zahl von europaweit 37 000 Verbraucherbeschwerden ist bei einer Unionsbevölkerung von über 500 Millionen im Verhältnis gering.



Drucksache 83/16

... c) Verfassungsbeschwerden



Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Dabei sind beide Netzformen einer Regulierung unterworfen, auch wenn diese jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist. Während die Betreiber der Netze für die allgemeine Versorgung der Anreizregulierung unterliegen, erfolgt auf Beschwerde von Kunden gemäß § 110 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 290/16

... Viele Einsender vertraten die Auffassung, dass von den Plattformen intern eingerichtete Beschwerdeverfahren keine effektive und kostengünstige Lösung für die Probleme versprechen, die zwischen Online-Plattformen und Anbietern auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/16




1. Einleitung

2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft

3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN

4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt

5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU

i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste

ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen

iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness

- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position

- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds

iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 540/16

... (5) Wenn es der Hersteller angesichts der mit dem von ihm in Verkehr gebrachten Produkt verbundenen Risiken als angemessen betrachtet, nimmt er zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher Stichproben vor und führt Prüfungen durch. Erforderlichenfalls führt er ein Verzeichnis der Beschwerden über nichtkonforme Produkte und der Rückrufe solcher Produkte. Er hält den Händler über diese Überwachung auf dem Laufenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlegende Anforderungen

§ 4
Freier Warenverkehr

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5
Allgemeine Pflichten der Hersteller

§ 6
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8
Pflichten des Einführers

§ 9
Pflichten des Händlers

§ 10
Einführer oder Händler als Hersteller Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller, wenn er

§ 11
Pflichten der privaten Einführer

§ 12
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformität und Konformitätsbewertung

§ 13
EU-Konformitätserklärung und Erklärung nach Anhang III der Richtlinie 2013/53/EU

§ 14
CE-Kennzeichnung

§ 15
Konformitätsbewertungsverfahren

§ 16
Entwurf und Bau

§ 17
Abgasemissionen

§ 18
Geräuschemissionen

§ 19
Begutachtung nach Bauausführung

§ 20
Zusätzliche Anforderungen

§ 21
Technische Unterlagen

Abschnitt 4
Marktüberwachung

§ 22
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 23
Vorläufige Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 24
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 25
Ordnungswidrigkeiten

§ 26
Straftaten

§ 27
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung von Rechtsvorschriften

§ 1
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

§ 2
Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

§ 3
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

§ 4
Änderung der See-Sportbootverordnung

§ 3
CE-Kennzeichnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

4.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

4.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Konformität und Konformitätsbewertung

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 236/1/16

... Zu befürchten ist schließlich, dass von den neuen umfassenden Akteneinsichtsrechten in großem Umfang Gebrauch gemacht werden wird und die Justiz in der Folge mit einer Vielzahl von querulatorischen Eingaben, Dienstaufsichtsbeschwerden und ähnlichem zusätzlich belastet werden wird. In einer Zeit, in der sogenannte Reichsbürger, Germaniten, Selbstverwalter und ähnliche Gruppierungen die Justiz vor erhebliche Herausforderungen stellen, sollten keine zusätzlichen Angriffsflächen eröffnet werden.



Drucksache 288/2/16

... 9. Der Bundesrat begrüßt darüber hinaus, dass die umfassenden Jugendschutzbestimmungen künftig für lineare und nichtlineare audiovisuelle Mediendienste gleichermaßen gelten sollen. Er hält es für richtig, dass in Artikel 12 AVMD-Richtlinienvorschlag das hohe Niveau beim Jugendschutz durch ein abgestuftes Schutzniveau nach der Schwere der möglichen Beeinträchtigung beibehalten wird. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat auch die Intention der Kommission, den Jugendmedienschutz in Artikel 6a AVMDRichtlinienvorschlag zu intensivieren, indem der technische Jugendschutz und die Kompatibilität von Jugendschutzprogrammen sowie das Beschwerdemanagement der Diensteanbieter hinsichtlich unzulässiger Inhalte gestärkt werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.