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"Beschwerde"
Drucksache 622/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... a) Verfassungsbeschwerde der K. K. GmbH & Co. oHG, der K. B. GmbH & Co. oHG und der V. E. N. E. GmbH gegen
Drucksache 575/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im weiteren Verfahren zu prüfen, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Bedürfnis nach einer Beschwerdemöglichkeit der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen (BZAA) bestehen und ob diese trotz der beabsichtigten stärkeren Ausrichtung der Anerkennung nach materiellrechtlichen Aspekten, das heißt Kindeswohlprüfung bezogen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, aus generalpräventiven Erwägungen eine Durchbrechung des Grundsatzes der Unanfechtbarkeit von Statusentscheidungen zum Nachteil des betroffenen Kindes rechtfertigen. Falls im Ergebnis der Prüfung ein Bedürfnis für eine Überprüfungsmöglichkeit bejaht wird, läge es näher, ein Beschwerderecht der örtlichen Behörden (zentrale Adoptionsstellen und örtliche Adoptionsvermittlungsstellen) zu begründen. Anders als die BZAA können sich diese einen unmittelbaren Eindruck von den Lebensverhältnissen des Kindes und seiner Beziehung zu den Adoptiveltern verschaffen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 2 Absatz 4 AdVermiG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 2a Absatz 2 AdVermiG , Nummer 6 § 2b AdVermiG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe ccc § 2a Absatz 6 Satz 2 AdVermiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 2a Absatz 7 Satz 3 AdVermiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 2c Absatz 4 AdVermiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 2c Absatz 6 Satz 2 - neu - AdVermiG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 2d Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 AdVermiG , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 4 Satz 1 AdVermiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 2e - neu - AdVermiG
§ 2e Förderung anerkannter Auslandsvermittlungsstellen
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 AdVermiG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 9b Satz 2 - neu - AdVermiG
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 189 Satz 1 FamFG
12. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Absatz 2 AdWirkG
13. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe e § 6 Absatz 6 AdWirkG
14. Zu Artikel 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AdÜbAG
15. Zu Artikel 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe c § 4 Absatz 4 AdÜbAG
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 129/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... "Die Beschwerde gegen ein nach Satz 1 verhängtes Ordnungsmittel entfaltet aufschiebende Wirkung."
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... 1. Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte in den in § 138d Absatz 6 Satz 1, § 304 Absatz 4 Satz 2 und § 310 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Fällen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
Artikel 2 Weitere Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)
§ 1 Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher
§ 2 Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung
§ 3 Antrag auf allgemeine Beeidigung
§ 4 Alternativer Befähigungsnachweis
§ 5 Beeidigung des Dolmetschers
§ 6 Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
§ 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf
§ 8 Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
§ 9 Datenverarbeitung
§ 10 Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Kosten
Artikel 6 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse
3. Stärkung des Opferschutzes
4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Evaluierung und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu den Sätzen 2 bis 4
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
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Drucksache 621/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
... "4. zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden."
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Artikel 1
§ 36b Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
§ 45a Einrichtung
§ 46 Prüfung
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
− Qualifizierung der Heimaufsicht:
− Qualifizierung der Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen:
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
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Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... ) eine Regelung zum gerichtlichen Verfahren bei Beschwerden gegen behördliche Entscheidungen oder Maßnahmen im Untersuchungshaftvollzug geschaffen, die gemäß § 126a Absatz 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Siebzehnter Titel Fixierung
§ 127 Fixierung
§ 128 Zuständigkeit
§ 128a Gerichtliches Verfahren
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei nicht nur kurzfristiger Fixierung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts
a Vorbehalt des Gesetzes
b Richtervorbehalt
2. Schlussfolgerungen für den Straf- und Maßregelvollzug
3. Einbeziehung freiheitsentziehender Fixierungen aufgrund der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 127 StVollzG
§ 128 StVollzG
§ 128a StVollzG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 12
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
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Drucksache 601/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 13a
§ 60
§ 72a
§ 119a
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
§ 40a
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 10 Inkrafttreten
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Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Als ergänzende Leistung der Krankenbehandlung werden in § 43 Absatz 2 Nummer 4 unter anderem besondere nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel in den Leistungsumfang aufgenommen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sind dies Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität oder eine Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Vordergrund steht. Alleinige Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handeln muss, durch das ein Nutzen im jeweiligen Anwendungsgebiet zu erwarten sein muss. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind ohne ärztliche Verordnung nach entsprechender Beratung in der Apotheke erhältlich. Da im SGB XIV eine nähere Erläuterung zum Begriff "besondere" nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nicht enthalten ist, sind hierunter sämtliche als apothekenpflichtig gekennzeichnete Arzneimittel zu fassen. Dazu zählen somit auch Arzneimittel zur kurzfristigen Anwendung bei leichteren Beschwerden oder Erkrankungen, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, sowie auch die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Da es zu einer Vielzahl von schädigungsbedingten Bedarfen an apothekenpflichtigen Arzneimitteln für den versorgungsberechtigten Personenkreis kommen kann und die Regelungen des SGB XIV keine Leistungseinschränkung enthalten, ist mit einer unkalkulierbaren Kostensteigerung zu rechnen.
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *
19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV
24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV
28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *
33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG
49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG
§ 20 Kostenregelung
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG
52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG
53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
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Drucksache 366/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a und b Satz 4 a - neu -, Satz 5 ZPO
2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 139 Absatz 1 Satz 3 ZPO
3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 144 Absatz 3 Satz 2 - neu - ZPO
4. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZPO
Variante 1
Variante 2
5. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 522 Absatz 1 Satz 4, Absatz 3 ZPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 614 Satz 2 ZPO
Zu Artikel 2
7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 72a Absatz 1 Nummer 7 GVG , Nummer 4 § 119a Absatz 1 Nummer 7 GVG
8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 119a Absatz 1 Nummer 7 GVG
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Drucksache 621/19
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - A. Problem und Ziel
... "zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden."
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft
3. Erfüllungskosten der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
§ 36b Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
§ 45a Einrichtung
§ 46 Prüfung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Nummer 1
Zu Absatz 2
Nummer 2
Zu Absatz 2
Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
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Drucksache 532/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... 8. Des Weiteren wird um Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren gebeten, ob die Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung stets nach Bedarf und deliktsunabhängig möglich ist, die Schutzbedürftigkeitsprüfung bei Sexualdelikten entfallen kann, Mitarbeitenden professioneller Opferhilfeeinrichtungen ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden kann, Beschwerdemöglichkeiten für Verletzte bei Einstellungsbescheiden sowie Informations- und Beteiligungsrechte für Verletzte bei Verständigungen im Strafverfahren geschaffen werden sollten und Fortbildungsveranstaltungen für betraute Berufsgruppen aus den Bereichen Polizei und Justiz verpflichtend ausgestaltet werden sollten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 81e Absatz 1 Satz 1 StPO
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 81e Absatz 2 Satz 2 StPO
14. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO
15. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG
16. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*
Zu Artikel 9
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*
Zu Artikel 9
Artikel 9 Inkrafttreten
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Drucksache 522/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
... "b) die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle im Rahmen des Verfahrens zur Ausstellung der Zusatzbescheinigungen im Sinne des § 5 Absatz 1e Satz 1 Nummer 9,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Für Bürgerinnen und Bürger
4.2. Für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage zur Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets
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Drucksache 364/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
... (5) Über die Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung nach Absatz 2 des mit der Auslieferungssache nach den §§ 21 oder 22 befassten Gerichts entscheidet das Oberlandesgericht, das für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zuständig ist. Bei einer Beschwerde gegen die Entscheidung der oder des Vorsitzenden des Oberlandesgerichts entscheidet das Gericht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141 Absatz 3 - neu - StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141a Satz 1 StPO
3. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 40 Absatz 2 bis 8 IRG
Zu § 40
Zu § 40
Zu § 40
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Drucksache 219/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwendenden Bestimmungen gelten entsprechend. Über die Beschwerde entscheidet das Landgericht, über die Rechtsbeschwerde der Bundesgerichtshof.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
§ 121a Gerichtliche Zuständigkeit bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen
§ 121b Gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen
§ 171a Fixierung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
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Drucksache 556/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... (3c) Lehnt die Krankenkasse einen Leistungsantrag einer oder eines Versicherten ab und liegt dieser Ablehnung eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes nach den Absätzen 1 bis 3 zugrunde, ist die Krankenkasse verpflichtet, in ihrem Bescheid der oder dem Versicherten das Ergebnis der gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes und die wesentlichen Gründe für dieses Ergebnis in einer verständlichen und nachvollziehbaren Form mitzuteilen sowie auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich bei Beschwerden vertraulich an die Ombudsperson nach § 278 Absatz 3 zu wenden."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 65e Vereinbarung zur Suche und Auswahl nichtverwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut
§ 199a Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten
§ 275c Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst
§ 275d Prüfung von Strukturmerkmalen
§ 278 Medizinischer Dienst
§ 279 Verwaltungsrat und Vorstand
§ 280 Finanzierung, Haushalt, Aufsicht
§ 281 Medizinischer Dienst Bund, Rechtsform, Finanzen, Aufsicht
§ 282 Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand
§ 283 Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund
§ 283a Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 327 Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
§ 328 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 19 Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 6 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 7 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen.
Fünfter Abschnitt
§ 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung
§ 53d Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund
Artikel 11 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Aufhebung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung
Artikel 13 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 13a Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Artikel 14 Evaluierung
Artikel 14a Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Artikel 14b Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung
Artikel 15 Inkrafttreten
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Drucksache 227/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG)
... Es ist erforderlich, die Mitwirkung der Länder zeitnah in einer für die Praxis tauglichen Weise zu regeln, um möglichst von Beginn an zeitliche Verzögerungen bei der Fallbearbeitung mit Blick auf die gesetzlichen Fristen nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie zu vermeiden. Außerdem müssen im Streitbeilegungsverfahren die für die jeweiligen Einzelfälle zuständigen Landesfinanzbehörden in allen Phasen des Verfahrens (zumindest) in gleichem Umfang wie der beschwerdeführende Steuerpflichtige über die Verfahrensschritte und die Entscheidungen informiert werden. Im Gesetzentwurf fehlen sowohl grundlegende Aussagen zu einer Informationspflicht des Bundeszentralamtes für Steuern gegenüber den Landesfinanzbehörden als auch zu den Mitwirkungsrechten der Länder in dem neuen Verfahren.
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... "(6) Gegen eine im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung steht die Beschwerde dem Bundesamt für Justiz als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption zu, sofern mit der Entscheidung einem Antrag nach dem § 2 Absatz 1 entsprochen worden ist."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
§ 1 Adoptionsvermittlung
§ 2 Adoptionsvermittlungsstellen
§ 2a Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.
§ 2b Unbegleitete Auslandsadoption
§ 2c Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung
§ 2d Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren
§ 4a Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 7 Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung
§ 7a Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland
§ 7b Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 7c Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 7d Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber
§ 7e Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber
§ 8a Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption
§ 8b Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption
§ 9 Anspruch auf Adoptionsbegleitung
§ 9a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption
§ 9b Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben
§ 16 Bericht
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 189 Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 196a Zurückweisung des Antrags
Artikel 3 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
§ 4 Unbegleitete Auslandsadoptionen
§ 7 Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption
§ 8 Bericht
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 4 Folgeänderungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen
E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes
E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind
E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen
E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.1.6 Sonstiges
Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder
E.3.2.1 Kooperationsgebot
E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung
E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes
E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis
E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht
E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen
E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion
E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.3.2.10 Sonstiges
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe h
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu § 2b
Zu § 2c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7d
Zu § 7e
Zu Nummer 14
Zu § 8a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu § 9a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 206/19
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Patientenorientierung
... Die Krankenkassen sollen nach § 66 SGB V die Versicherten bei der Klärung möglicher Schadensersatzansprüche, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen und die Ratsuchenden über die Möglichkeiten, die ihnen bei der Verfolgung ihrer Beschwerden und Ansprüche zur Verfügung stehen, informieren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass konkretere Vorgaben über die Ausgestaltung der Unterstützung notwendig sind.
Entschließung
Zu Ziffer 1 Patientenbrief :
Zu Ziffer 2 Angebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung :
Zu Ziffer 3 Strukturelle Beteiligung von Patientinnen und Patienten in allen Gremien des Gesundheitswesens :
Zu Ziffer 4 Bürgerbeteiligung zur Verbesserung von Patientenorientierung :
Zu Ziffer 5 Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen :
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Drucksache 352/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Absatz 1 oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an den Verpflichteten entgegen dem Benachteiligungsverbot des Absatzes 4 einer Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt ist, steht bei einer Zentralen Beschwerdestelle des Bundes das Recht der Beschwerde zu. Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt."
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG
17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG
18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG
22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG
23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG
24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG
25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV
26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG
27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG
§ 50a Zentrale Beschwerdestelle des Bundes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *
30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *
31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG
34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG
35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG
36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG
37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG
38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG
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Drucksache 398/19
... Aufgabe des Umweltgutachters oder der Umweltgutachterin ist es unter anderem, die Kontextanalyse des Unternehmens oder der Organisation zu begutachten. Hierzu können spätestens seit der letzten Novelle der EMAS-Verordnung 2017 regelmäßig auch Nachhaltigkeitsthemen zählen. Daher muss der Umweltgutachter über Kenntnisse der grundlegenden Inhalte eines Nachhaltigkeitsmanagements verfügen. Dies betrifft zum einen organisatorische Strukturen im Unternehmen, die die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen erlauben und im Umweltmanagementsystem bereits verankert sind (Grundsatzerklärung, Festlegung von Verantwortlichkeiten, Prozess der Ermittlung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, interne und externe Kommunikation sowie jedenfalls interne Beschwerdemechanismen). Diese Kenntnisse sind im Wesentlichen bereits heute notwendig, da sie Inhalt eines Umweltmanagementsystems sind. Zum anderen hat der Umweltgutachter künftig über vertieftere inhaltliche Kenntnisse in Betracht kommender Nachhaltigkeitsthemen zu verfügen. Dies sind typischerweise Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption sowie Verbraucherbelange. Sie alle stehen häufig in engem Zusammenhang mit einem Umweltmanagementsystem.
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 2 Änderung des Atomgesetzes
§ 21c Öffentlichrechtlicher Vertrag
Artikel 3 Änderung des Standortauswahlgesetzes
Artikel 4 Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Artikel 6 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 7 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 8 Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz
Artikel 9 Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Transparenzgesetzes
Artikel 11 Änderung des Strahlenschutzgesetzes
Artikel 12 Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
Artikel 14 Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Artikel 15 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 16 Änderung der Gefahrgutverordnung See
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. KMU-Test
Vl. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
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Drucksache 266/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Journalismus
... Die Verankerung des Förderzwecks "Journalismus, wenn die Körperschaft der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates unterliegt" in § 52 Abs. 2 Satz 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 57/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... b) Verfassungsbeschwerde der U. GmbH & Co KG gegen die §§ 3, 4, 6, 11 und 12 des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016 (GVOB 2 M-V S. 258) wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1, Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 GG
Drucksache 571/18
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates "Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren"
... Der nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes sprunghafte Anstieg von Passagierbeschwerden in 2018 zeigt, dass der Flugverkehr alles andere als reibungslos läuft. Demnach hat das Bundesamt von Januar bis Ende September 2018 bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet. Das sind fast 700 Verfahren mehr als im gesamten Vorjahr (155). Die Behörde hat vor allem wegen verspäteter (466 mal) und gestrichener (318 mal) Flüge Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt.
Drucksache 205/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es (16. AtG ÄndG)
... Am 6. Dezember 2016 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 7e Ausgleich für Investitionen
§ 7f Ausgleich für Elektrizitätsmengen
§ 7g Verwaltungsverfahren
Artikel 2 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Verhältnismäßigkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
§ 7e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e
2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f
Verwaltung Bund
1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e
2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f
III. Weitere Kosten
III. Ergebnis
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Drucksache 253/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... a) Verfassungsbeschwerden
Drucksache 90/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... NYHA III (Beschwerden bei gering körperlicher Belastung)
Drucksache 384/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
... § 231a Absatz 1 StPO regelt, dass die Hauptverhandlung, wenn sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat und er dadurch wissentlich die ordnungsmäßige Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner Gegenwart verhindert, in seiner Abwesenheit durchgeführt oder fortgesetzt wird, wenn er noch nicht über die Anklage vernommen war, soweit das Gericht seine Anwesenheit nicht für unerlässlich hält. Nach § 231a Absatz 4 StPO ist dem Angeklagten, der keinen Verteidiger hat, ein Verteidiger zu bestellen, sobald eine Verhandlung ohne den Angeklagten nach Absatz 1 in Betracht kommt. Insoweit greift hier die Ausnahme nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie, der vorsieht, dass in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden kann, wenn er, nachdem er über die Verhandlung unterrichtet wurde, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten wird. Zudem orientiert sich diese Ausnahme ihrem Sinn und Zweck nach auch an Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie, der die Möglichkeit vorsieht, dass der Richter oder das zuständige Gericht eine beschuldigte Person zeitweise von der Verhandlung ausschließen kann, wenn dies für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Strafverfahrens erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die Verteidigungsrechte gewahrt werden. Im Falle des § 231a Absatz 1 StPO handelt es sich um einen Ausnahmefall, in dem der Angeklagte seine eigene Verhandlungsunfähigkeit aktiv herbeiführt und wissentlich den Fortgang des Strafverfahrens behindert. Der Beschluss, der die Abwesenheitsverhandlung anordnet, ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, § 231a Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 StPO. Es ist daher auch den Anforderungen des Artikels 9 der Richtlinie Genüge getan, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass Angeklagte, wenn sie bei der sie betreffenden Verhandlung nicht anwesend waren und die in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie genannten Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, das Recht auf eine neue Verhandlung oder auf Einlegung eines sonstigen Rechtsbehelfs haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung
a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO
b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung
c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit
2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte
a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich
b Artikel 3 Unschuldsvermutung
c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld
d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen
e Artikel 6 Beweislast
f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen
g Artikel 10 Rechtsbehelfe
h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 251/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
in Bezug auf Referenzwerte für CO2 -arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2 -Bilanz
... - Anzahl der Beschwerden, die bei der Kommission von Nutzern von Referenzwerten für CO
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
5 Fragebogen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
Kapitel 3a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 19a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 2
Anhang Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN
Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Änderungen der Methodik
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Drucksache 90/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... NYHA III (Beschwerden bei gering körperlicher Belastung)
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... Angesichts des mit den verschiedenen Komponenten der Initiative verbundenen Verwaltungsaufwands werden kleine Unternehmen gezielt von der Verpflichtung zur Einführung eines wirksamen internen Beschwerdemanagementsystems ausgenommen. Für diese besondere Verpflichtung wurden nur relativ hoch angesiedelte Effizienz- und Zugänglichkeitskriterien festlegt, durch die es den Anbietern freisteht, der Verpflichtung durch kostengünstige technische Lösungen nachzukommen, deren Kosten unter dem Durchschnitt liegen. Durch die gezielten Ausnahmen wird dafür gesorgt, dass in Fällen, in denen ein aus der Initiative resultierender Verwaltungsaufwand nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, nur Unternehmen erfasst werden, deren Einnahmen ausreichen, diesen Aufwand aufzufangen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geschäftsbedingungen
Artikel 4 Aussetzung und Beendigung
Artikel 5 Ranking
Artikel 6 Differenzierte Behandlung
Artikel 7 Datenzugang
Artikel 8 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
Artikel 9 Internes Beschwerdemanagementsystem
Artikel 10 Mediation
Artikel 11 Spezialisierte Mediatoren
Artikel 12 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
Artikel 13 Verhaltenskodex
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
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Drucksache 324/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 238 Abgabenordnung (AO)
... 3. Mit seiner Entscheidung vom 25. April 2018 hat der Bundesfinanzhof (IX B 21 /18) erstmals verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen jedenfalls für Verzinsungszeiträume ab 1. April 2015 geäußert. Daneben sind derzeit auch beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvIR 2237/14, 1 BvIR 2422/17) in der Zinsproblematik betreffend Zinszeiträume ab 2010 anhängig. Ein Zuwarten auf die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ist aufgrund des nunmehr verfestigten, extrem niedrigen Marktzinses nicht mehr vertretbar.
Drucksache 385/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... Beschwerde; Rechtsbeschwerde
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
§ 3 Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 4 Zuständigkeit; Rechtsverordnung
§ 5 Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
§ 6 Verfahren
§ 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 8 Entscheidung
§ 9 Vollstreckungsklausel
§ 10 Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 11 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 12 Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 13 Rechtsbeschwerde
§ 14 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 15 Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
§ 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17 Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21 Verfahren
§ 22 Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
§ 23 Vollstreckungsabwehrklage
§ 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
§ 25 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
§ 26 Schadensersatzpflicht des Gläubigers
Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
§ 27 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28 Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland
§ 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden
§ 31 Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
§ 32 Aussetzung des inländischen Verfahrens
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 4 Verweisung.
Artikel 14 Allgemeine Ehewirkungen
Artikel 17 Sonderregelungen zur Scheidung.
Artikel 17a Ehewohnung
Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 7 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 8 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 9 Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zur Überschrift
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
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Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... Nach allgemeinem (Vertrags-)Recht können bestimmte Praktiken untersagt werden und können sich diejenigen, die unlauteren Praktiken ausgesetzt waren, an ein Gericht für Zivilrechtssachen wenden. Das allgemeine Vertragsrecht jedoch, soweit es für die betreffende Praktik gilt, könnte sich de facto als nur schwer durchsetzbar erweisen: Die schwächere Partei eines Handelsgeschäfts ist häufig nicht gewillt, eine Beschwerde einzureichen, weil sie befürchten muss, die bestehende Geschäftsbeziehung mit der stärkeren Partei zu gefährden ("Angstfaktor").
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten
Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbot unlauterer Handelspraktiken
Artikel 4 Benannte Durchsetzungsbehörde
Artikel 5 Beschwerden und Vertraulichkeit
Artikel 6 Befugnisse der Durchsetzungsbehörde
Artikel 7 Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden
Artikel 8 Nationale Vorschriften
Artikel 9 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Ausschussverfahren
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
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Drucksache 315/18
Antrag der Länder Brandenburg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen
... Allerdings verschärft sich die Situation immer weiter. Es häufen sich die Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung, dass es zunehmend schwieriger wird, einen Pflegedienst oder einen Platz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Dienste und Einrichtungen berichten vermehrt, dass offene Stellen nicht besetzt werden können, weil es an Pflegekräften fehlt. Gleichzeitig stehen alle Zeichen dafür, dass diese Entwicklung weiter an Fahrt aufnimmt. Für Teile der Bundesrepublik gibt es Prognosen, wonach bei gleichbleibenden Bedingungen in den nächsten 20 Jahren doppelt so viele Personen für die Altenpflege gewonnen werden müssten, wie aktuell in der Pflege tätig sind. Und das bei einer signifikanten Abnahme des Erwerbspersonenpotentials.
Drucksache 180/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... a) Verfassungsbeschwerde der Organisation R.s.f. sowie von einer Dame und sechs Herren
Drucksache 391/18
... nur anlassbezogen vorgehen. Zum anderen verfügt die Bundesnetzagentur bereits über Erfahrungen bei der Überprüfung von unternehmerischen Verhalten im Online-Bereich und ist bereits Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen. Sie nimmt Beschwerden über eine eigens eingerichtete Beschwerdestelle entgegen, so dass mit Übernahme der Zuständigkeit für die Durchsetzung der Geoblocking-VO Synergieeffekte zu erwarten sind. Die Kosteneinschätzung bezieht auch die Folgenabschätzung der EU-Kommission mit ein, die ebenfalls eine geringe jährliche Arbeitsbelastung der Mitgliedstaaten prognostiziert. Es wird davon ausgegangen, dass ein Stellenaufwuchs von zwei Stellen (höherer Dienst A 13 und gehobener Dienst A 11) mit entsprechenden Sachkosten benötigt wird. In der Summe ist ein Aufwand von rund 215.000 Euro jährlich zu erwarten. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan des BMWi ausgeglichen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Artikel 2
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Drucksache 551/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Es hat sich gezeigt, dass der Betrieb dieser Anlagen bei dichter Bebauung infolge zu niedriger Schornsteinhöhen häufig zu Nachbarschaftsbelästigungen durch Abgas- und Geruchsemissionen führt. In der Praxis häufen sich Beschwerden über ungenügende Ableitbedingungen, die auf anderem Wege nur schwer durchsetzbar sind.
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der 44. BImSchV
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 44. BImSchV
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4a - neu - der 44. BImSchV
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 18a - neu -, 23a - neu - der 44. BImSchV
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, § 6 Absatz 3, § 21 Absatz 4 Satz 2, § 23 Absatz 3, 7 und 8 der 44. BImSchV
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 der 44. BImSchV
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 der 44. BImSchV
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 der 44. BImSchV
9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 Satz 1 der 44. BImSchV
10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 der 44. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 14, Absatz 16 Nummer 2 Buchstabe a, § 11 Absatz 9, § 13 Überschrift, Absatz 1, Absatz 9 Nummer 1, 2, § 24 Absatz 8 der 44. BImSchV
12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 10 der 44. BImSchV
13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 13 Satz 1, 2 der 44. BImSchV
14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 13 Satz 3 - neu - der 44. BImSchV
15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 der 44. BImSchV
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 der 44. BImSchV
17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 2 Satz 2 der 44. BImSchV
18. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 11 - neu - der 44. BImSchV
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 der 44. BImSchV
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1, Nummer 4 der 44. BImSchV
21. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 7 Satz 2 der 44. BImSchV
22. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 9 Satz 5 - neu -, Absatz 11 Satz 3 - neu - der 44. BImSchV
23. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 13 der 44. BImSchV
24. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 13, Absatz 14, § 38 Absatz 4 Nummer 7 - neu - der 44. BImSchV
25. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 44. BImSchV
26. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1, 2, Absatz 2 Satz 1 der 44. BImSchV
27. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 6 Nummer 2, Absatz 7 Nummer 3 der 44. BImSchV
28. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 9 der 44. BImSchV
29. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 der 44. BImSchV
30. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 7 Satz 2 der 44. BImSchV
31. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 9 der 44. BImSchV
32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 1 der 44. BImSchV
33. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 5 Satz 2 und 3 der 44. BImSchV
34. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 8 - neu - der 44. BImSchV
35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 9 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu - der 44. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 der 44. BImSchV
37. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - der 44. BImSchV
38. Zu Artikel 1 § 34 Satz 1 Nummer 3 - neu - der 44. BImSchV
39. Zu Artikel 1 Überschrift zu Abschnitt 5 der 44. BImSchV
40. Zu Artikel 1 § 36a - neu - der 44. BImSchV
§ 36a Informationsformate und Übermittlungswege
41. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 und 3 der 44. BImSchV
42. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 7 Satz 2 der 44. BImSchV
43. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 9 - neu - der 44. BImSchV
44. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 10 - neu - der 44. BImSchV
45. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 1. BImSchV
46. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 19 Absatz 1 der 1. BImSchV
§ 27a Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die zwischen dem 22. März 2010 und dem 30. Juni 2019 errichtet oder wesentlich geändert wurden oder werden
47. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b und c - neu - § 19 Absatz 2 der 1. BImSchV
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
48. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b - neu - § 22 Absatz 2 - neu - der 1. BImSchV
B Entschließung
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Drucksache 170/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
... 12. Aus Sicht des Bundesrates sollte geprüft werden, ob der Schutz der Anbieter sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher um den Schutz vor manipulierten Bewertungen erweitert werden könnte. Zum Schutz des fairen Wettbewerbs sowie der Verbraucherinnen und der Verbraucher wäre es wünschenswert, wenn die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten hiergegen geeignete Maßnahmen ergriffen und insbesondere ein effektives Beschwerdemanagement einrichteten.
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... Die vorliegende Initiative gewährleistet im Hinblick auf die Durchführung von TEN-V-Infrastrukturvorhaben den Zugang zur Justiz. Sie lässt verwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren und gerichtliche Rechtsbehelfe unberührt. Allerdings können die Mitgliedstaaten spezifische Verfahrensvorschriften vorsehen, nach denen z.B. ein missbräuchliches oder unredliches Vorbringen unzulässig ist, und die somit geeignete Maßnahmen darstellen, um die Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens zu gewährleisten. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben ist, wie von den Interessenträgern betont wird, die Vergabe öffentlicher Aufträge besonders problematisch, weil dabei unterschiedliche Rechtsvorschriften angewendet werden müssen. Dies trägt dazu bei, dass die Vorhaben komplizierter und kostenaufwendiger werden. Die Initiative soll die systematische Anwendung eines einzigen Regelwerks bei grenzüberschreitenden Vorhaben ermöglichen, die von einer gemeinsamen Stelle durchgeführt werden, sofern die beteiligten Mitgliedstaaten nichts anderes beschließen. Ein solches Vorgehen steht im Einklang mit den Zielen, die in der kürzlich verabschiedeten Mitteilung zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen12 aufgeführt sind.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 bis 6 Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 9 Technische Hilfe
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Erteilung der GENEHMIGUNG
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren
Artikel 5 Einzige zuständige Genehmigungsbehörde
Artikel 6 Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Kapitel III VERGABE öffentlicher Aufträge
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem
Artikel 9 Technische Hilfe
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
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Drucksache 411/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... c) Verfassungsbeschwerde der Frau A. S. F.
Drucksache 361/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen
... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorgegebenen und etablierten hochautomatisierten Prozesse und Abläufe regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Echtzeitvorgaben von fünf Minuten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 MTS-Kraftstoff-Verordnung in der täglichen Praxis auch tatsächlich eingehalten werden. In der Vergangenheit sind zahlreiche Verbraucherbeschwerden eingegangen, nachdem die gemeldeten Preisdaten im System nicht den an den Tankstellen angezeigten Verkaufspreisen entsprachen. In diesem Zusammenhang regt der Bundesrat an, eine zentrale Beschwerdestelle für die Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise direkt bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einzurichten.
Drucksache 69/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... 15. Er hält es für notwendig, dass von der ESMA zugelassene Crowdfunding-Dienstleister durch eine entsprechende Bezeichnung von sonstigen Crowdfunding-Dienstleistern und Emittenten unterschieden werden können, da für sie die nationalen Zulassungsvorschriften nicht gelten und, was vor allem im Beschwerdefall von Bedeutung sein kann, die Aufsichtszuständigkeit bei der ESMA liegt. Der Verordnungsvorschlag enthält hierzu keine Regelung.
Zum Verbraucherschutz
Zu Crowdfunding-Dienstleistern
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Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... /EG /EG zu ändern. Mit dieser Bestimmung wird den OGAW nicht die Verpflichtung auferlegt, in jedem Mitgliedstaat, in dem sie vertrieben werden, über lokale Einrichtungen zu verfügen. In der Praxis schreiben jedoch viele Mitgliedstaaten solche Einrichtungen in ihrem Hoheitsgebiet vor, und zwar für die Leistung der Zahlungen an die Anteilseigner, die Auszahlung und die Rücknahme von Anteilen sowie die Bereitstellung der von den Fonds zu liefernden Informationen. Einige Mitgliedstaaten verlangen außerdem, dass diese lokalen Einrichtungen weitere Aufgaben wahrnehmen, zum Beispiel die Bearbeitung von Beschwerden oder die Ausübung der Funktion eines lokalen Vertriebshändlers oder des rechtlichen Vertreters (einschließlich der Interaktion mit der zuständigen nationalen Behörde).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1
2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU
Artikel 30a Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM
Artikel 32a Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 43a Einrichtungen für Kleinanleger
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Bewertung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
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Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 10. Der Bundesrat unterstreicht, dass sowohl die Möglichkeit zu vertraulichen Beschwerden von Lieferanten bei den Durchsetzungsbehörden (Artikel 5 des Richtlinienvorschlags) als auch die vorgesehenen Befugnisse der Durchsetzungsbehörden (Artikel 6 des Richtlinienvorschlags), insbesondere zur Einleitung und Durchführung von Untersuchungen auf eigene Initiative oder Beschwerde, wirksame Beiträge zum Schutz der unterlegenen Lieferanten leisten können.
Drucksache 408/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... Europarechtliche Bedenken gegen die Verbotsregelung bestehen ebenfalls nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteilen vom 1. Juli 2014 (Beschwerde-Nr. 43835/11) und vom 11. Juli 2017 (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12) sogar Verbote der Gesichtsverhüllung im gesamten öffentlichen Raum bestätigt.
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... "(2) Vor den Kammern für internationale Handelssachen und den für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Kammern für internationale Handelssachen zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte wird das Verfahren in englischer Sprache geführt. In diesem Fall sind auch das Protokoll und die Entscheidungen des Gerichts in englischer Sprache abzufassen. Das Gericht kann in jedem Stadium des Verfahrens anordnen, dass ein Dolmetscher zugezogen oder das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird. Erfolgt ein Beitritt nach § 74 Absatz 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 535/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Verfassungsbeschwerden
Drucksache 382/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... stehen, wonach eine Beschwerde dann aufschiebende Wirkung hat, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungsmittels zum Gegenstand hat. Insoweit wird eine entsprechende Klarstellung angeregt.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG
4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG
5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG
a Ordnungsmittel
b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG
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Drucksache 173/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 4. Der Bundesrat hat Bedenken hinsichtlich der Kompetenz der EU und der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, Artikel 5 Absatz 3 EUV. Artikel 109 AEUV berechtigt die EU zum Erlass von Durchführungsvorschriften des Rates zur Durchsetzung des Beihilfe- bzw. Durchführungsverbots. Hierunter fallen Verfahrensvorschriften, nach denen die Kommission ihre Beihilfekontrolle durchführt, oder auch Vorgaben zu Beschwerdemöglichkeiten von Wettbewerbern gegenüber der Kommission. Bestehende Vorschriften beinhalten auch Regelungen zu einer kooperativen, unverbindlichen Zusammenarbeit mit-gliedstaatlicher Behörden mit der Kommission.
Drucksache 69/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... 16. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass von der ESMA zugelassene Crowdfunding-Dienstleister durch eine entsprechende Bezeichnung von sonstigen Crowdfunding-Dienstleistern und Emittenten unterschieden werden können, da für sie die nationalen Zulassungsvorschriften nicht gelten und, was vor allem im Beschwerdefall von Bedeutung sein kann, die Aufsichtszuständigkeit bei der ESMA liegt. Der Verordnungsvorschlag enthält hierzu keine Regelung.
Zum Verbraucherschutz
Zu Crowdfunding-Dienstleistern
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Drucksache 51/18
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln
... Dies soll durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln erreicht werden. Die obergerichtliche Klärung fallübergreifender Tatsachen- und Rechtsfragen ist dringend notwendig. Solche grundsätzlichen Fragen stellen sich regelmäßig in Asylverfahren. Deren Klärung ist den Verwaltungsgerichten aufgrund der aktuellen Fassung des Asylgesetzes jedoch kaum möglich. Das Asylgesetz sieht einen äußerst beschränkten Rechtsmittelzug vor. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess kann das Verwaltungsgericht weder in Hauptsacheverfahren die Berufung noch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Beschwerde zulassen. Dies hat zu einer nicht mehr hinnehmbaren Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt. Gleichgelagerte Fälle werden unterschiedlich entschieden und sorgen für Rechtsunsicherheit. Dem hat die im Mai 2017 eingeführte Sprungrevision zumindest ein Stück weit, namentlich für die Klärung von Rechtsfragen, entgegengewirkt. Dies ist aber nicht ausreichend. Denn eine Klärung für generelle Tatsachenfragen, z.B. über die allgemeine Gefahrenlage in einem bestimmten Zielstaat, in den abgeschoben werden soll, ist nach wie vor nicht vorgesehen. Das Bundesverwaltungsgericht ist bei der Prüfung der Revision an die festgestellten Tatsachen des Verwaltungsgerichtes gebunden. Grundsätzlich bedeutende Tatsachenfragen kann das Bundesverwaltungsgericht hingegen in der Regel nicht klären.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... (i) über die Gleichbehandlung, die Schutz vor Viktimisierung als Reaktion auf eine Beschwerde oder ein Verfahren zur Durchsetzung der Einhaltung dieses Grundsatzes bietet,20 und
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
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Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Die EU verfügt bereits über umfangreiche und bewährte Umweltgesetze, deren Vollzug jedoch mit großen Herausforderungen verbunden ist, wie sie von der Kommission im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung des EU-Umweltrechts (EIR-Initiative)1 identifiziert wurden. Diese Herausforderungen stehen in Zusammenhang mit anhaltenden Umweltproblemen wie diffuse Wasserverunreinigung, schlechte Luftqualität in den Städten, unzulängliche Abfallbehandlung und rückläufige Arten und Lebensräume. Auch die Umweltkriminalität2 ist besorgniserregend hoch, wie die zahlreichen Umweltbeschwerden3 und Petitionen an die Kommission bzw. das Europäische Parlament zeigen. Die Kosten der Rechtsverstöße werden mit 50 Mrd. EUR jährlich veranschlagt4. Bessere Umsetzung bringt zahlreiche Vorteile, ohne dass hierzu neue Vorschriften erforderlich wären.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
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Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... "(2) Vor den Kammern für internationale Handelssachen und den für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Kammern für internationale Handelssachen zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte wird das Verfahren in englischer Sprache geführt. In diesem Fall sind auch das Protokoll und die Entscheidungen des Gerichts in englischer Sprache abzufassen. Das Gericht kann in jedem Stadium des Verfahrens anordnen, dass ein Dolmetscher zugezogen oder das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird. Erfolgt ein Beitritt nach § 74 Absatz 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 16/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... 9. Der Bundesrat bezweifelt, dass die vorgesehenen Maßnahmen - wie der Einfluss der Kommission auf die Ausbildung von Vollzugspersonal, Vor-Ort-Besuche der Kommission, zentrale Verfahrensleitfäden und eine zentrale Dokumentation über bewährte Verfahren zur Behandlung von Umweltbeschwerden und Bürgerbeteiligung - erforderlich und angemessen sind, um das Ziel eines verbesserten Vollzugs des Umweltrechts zu erreichen. Auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen wird damit gerade keine ausreichende Rücksicht mehr genommen.
Drucksache 474/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... 4. Der Bundesrat bemängelt im Übrigen, dass der Verordnungsvorschlag den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt. Für Hosting-Dienste sind die Entfernung innerhalb einer Stunde, die Schaffung eines Beschwerdemechanismus sowie die Erfüllung der Berichtspflichten mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden. Um die Speicherdauer zu gewährleisten, bedarf es gegebenenfalls zusätzlicher Speicherkapazität. Es besteht die Gefahr, dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können. Dies gilt insbesondere, da Aufwand und Kosten auch nicht durch automatisierte Systeme niedrig gehalten werden können, da in diesen Fällen eine manuelle Überwachung vorgeschrieben wird. Aus diesen Gründen und aufgrund der beträchtlichen Sanktionshöhe ist mit Widerstand seitens der Unternehmen bzw. der Wirtschaft gegen die vorgeschlagene Verordnung zu rechnen.
Drucksache 474/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... 8. Der Bundesrat bemängelt im Übrigen, dass der Verordnungsvorschlag den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt. Für Hosting-Dienste sind die Entfernung innerhalb einer Stunde, die Schaffung eines Beschwerdemechanismus sowie die Erfüllung der Berichtspflichten mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden. Um die Speicherdauer zu gewährleisten, bedarf es gegebenenfalls zusätzlicher Speicherkapazität. Es besteht die Gefahr, dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können. Dies gilt insbesondere, da Aufwand und Kosten auch nicht durch automatisierte Systeme niedrig gehalten werden können, da in diesen Fällen eine manuelle Überwachung vorgeschrieben wird. Aus diesen Gründen und aufgrund der beträchtlichen Sanktionshöhe ist mit Widerstand seitens der Unternehmen bzw. der Wirtschaft gegen die vorgeschlagene Verordnung zu rechnen.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... kann nach Maßgabe von Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bzw. Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Beschwerde beim Bürgerbeauftragten eingelegt oder Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
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Drucksache 116/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelver-sorgungskette
... 7. Der Bundesrat unterstreicht, dass sowohl die Möglichkeit zu vertraulichen Beschwerden von Lieferanten bei den Durchsetzungsbehörden (Artikel 5 des Richtlinienvorschlags) als auch die vorgesehenen Befugnisse der Durchsetzungsbehörden (Artikel 6 des Richtlinienvorschlags), insbesondere zur Einleitung und Durchführung von Untersuchungen auf eigene Initiative oder Beschwerde, wirksame Beiträge zum Schutz der unterlegenen Lieferanten leisten können.
Drucksache 361/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorgegebenen und etablierten hochautomatisierten Prozesse und Abläufe regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Echtzeitvorgaben von fünf Minuten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 MTS-Kraftstoff-Verordnung in der täglichen Praxis auch tatsächlich eingehalten werden. In der Vergangenheit sind zahlreiche Verbraucherbeschwerden eingegangen, nachdem die gemeldeten Preisdaten im System nicht den an den Tankstellen angezeigten Verkaufspreisen entsprachen. In diesem Zusammenhang regt der Bundesrat an, eine zentrale Beschwerdestelle für die Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise direkt bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einzurichten.
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Allgemeines ,
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Biotechnologie ,
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Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.