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"Betreffenden"
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Vollständigkeit und Richtigkeit der in die Gesamtbilanz einfließenden Emissionsdaten sicherzustellen. Dies ist für die von Dritten bislang freiwillig zur Verfügung gestellten Daten nicht ohne Weiteres gewährleistet. Absatz 3 Satz 2 stellt sicher, dass es nicht zur Doppelerhebung von Daten kommt. Sofern beispielsweise Unternehmen ihre Emissionsdaten bereits auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften an Bundes- oder Landesbehörden mitgeteilt haben, muss sich das Umweltbundesamt mit seiner Datenerhebung an die betreffenden Behörden wenden.
Drucksache 338/19
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
... (ABl. L 171 vom 6.7.2018, S. 1) geändert worden ist, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein oder mehrere Insolvenzregister errichten, in denen bestimmte Pflichtinformationen öffentlich bekanntgemacht werden (Artikel 24 Absatz 1 und 2 EuInsVO). Darüber hinaus richtet die Kommission ein System zur Vernetzung der Insolvenzregister der Mitgliedstaaten ein, das die Suche nach den betreffenden Pflichtinformationen in allen Insolvenzregistern ermöglicht (Artikel 25 EuInsVO). Die Mitgliedstaaten müssen den Zugang zu den Informationen über dieses System sicherstellen (Artikel 27 Absatz 1 EuIns-VO). Sie können den Zugang zu Pflichtinformationen ausschließlich bezüglich natürlicher Personen, die keine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, von der Eingabe zusätzlicher, über die Mindestkriterien nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe c EuInsVO hinausgehender Suchkriterien in Bezug auf den Schuldner abhängig machen (Artikel 27 Absatz 3 EuInsVO).
Drucksache 269/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Gesetzbuche für die Fälle, in denen ein Annahmeverhältnis vor dem Wirksamwerden des Beitritts ohne bzw. ohne wirksame Einwilligung des Kindes oder eines Elternteils begründet worden ist, einen Anspruch des Kindes oder des betroffenen Elternteils auf Auskunft und Akteneinsicht, insbesondere in die Adoptions-, Adoptionsvermittlungs-, Sorgerechts- und Jugendamtsakten sowie Krankenhausakten. Über die Auskunft und den Umfang der Akteneinsicht entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts nach Anhörung des Kindes, des betroffenen Elternteils und der Adoptiveltern unter Einbeziehung der dem Annahmeverhältnis zu Grunde liegenden Akten. Alle die mit der Adoption unmittelbar oder mittelbar befassten Behörden und deren Rechtsnachfolger, insbesondere Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, Standesämter, Familiengerichte und Krankenhäuser sowie diejenigen Behörden, bei denen sich die betreffenden Akten zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs befinden, sind auf Anforderung der Adoptionsvermittlungsstelle zur Herausgabe der Akten an die Adoptionsvermittlungsstelle verpflichtet. Ist ein Annahmeverhältnis vor dem Wirksamwerden des Beitritts begründet worden und ist die Einwilligung eines Elternteils ersetzt worden oder war die Einwilligung eines Elternteils nach dem bisherigen Recht nicht erforderlich, weil
Drucksache 283/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final
... b) verfügbare Daten über das derzeitige Emissionsverhalten der betreffenden Fahrzeuge im praktischen Fahrbetrieb,
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... "2a. Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die Bevölkerung und eines leistungsfähigen Wasserhaushalts auch zur Gewährleistung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von Bevölkerung und Wirtschaft, soweit hierfür keine bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen Dritter bestehen und die betreffenden Maßnahmen nicht Gegenstand anderweitiger Finanzierungsregelungen im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes sind, oder"
Drucksache 576/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... Diese sicherheitsrelevante Regelungslücke erfordert, dass die gespeicherten Daten gemäß § 7a Absatz 3 LuftSiG um die Angabe ("Tatsache") erweitert werden, welche Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7a Absatz 5 LuftSiG und welche Stelle oder welcher Ausbildungsbetrieb gemäß § 7a Absatz 6 LuftSiG ein Ersuchen auf Übermittlung der betreffenden Daten gestellt hat. Die andere Luftsicherheitsbehörde kann erst dann erkennen, welche Luftsicherheitsbehörde/n über die vorgenommene Aufhebung der Zuverlässigkeitsfeststellung zu informieren ist/sind. Im Falle eines Ersuchens nach § 7a Absatz 6 LuftSiG ist dies die für diese Stelle bzw. diesen Ausbildungsbetrieb zuständige Luftsicherheitsbehörde.
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... 2. der Verpflichtete rechtlich verpflichtet ist, den Kunden im Laufe des betreffenden Kalenderjahres zu kontaktieren, um etwaige einschlägige Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen, oder
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Isofluran ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, und somit bei Ferkeln nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall angewendet werden darf (§ 58 Absatz 1 des
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Die Bereitstellung dieser Daten setzt voraus, dass sich die Betreffenden in den drei Monaten nach dem Zensusstichtag, das heißt: bis zum 15. August 2021, nachgemeldet haben bzw. nachgemeldet wurden.
1. Zum Gesetzesentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 4 ZensG 2021
6. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und f1 - neu - ZensG 2021
7. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 ZensG 2021
8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - ZensG 2021
9. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 7 - neu - ZensG 2021
10. Zu § 20 Absatz 3 ZensG 2021
11. Zu § 23 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - ZensG 2021
12. Zu § 28 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, § 29 Absatz 1 ZensG 2021
13. Zu § 34 ZensG 2021
§ 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
14. Zu § 34a - neu - ZensG 2021
§ 34a Information der Öffentlichkeit
15. Zu § 35a - neu - ZensG 2021
§ 35a Finanzzuweisung
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Drucksache 35/19
Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Kai K l o s e (Hessen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik für das laufende Geschäftsjahr zu wählen
Drucksache 504/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... /EG /EG in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Bezeichnung, ist eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des betreffenden Staates vorzulegen, dass die Berufsqualifikation den Mindestanforderungen des Artikels 40 in Verbindung mit Anhang V Nummer 5.5.2. der Richtlinie
Drucksache 527/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
... Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren werden von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstellt, überhaupt eine Wohnung zu finden, lassen sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise, welche die Grenze zum Wucher überschreiten, ein.
Drucksache 454/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz )
... Faktisch schränkt der vorliegende Gesetzentwurf daher die Prüfungsmöglichkeiten der Betriebsprüfung ein, was zu noch nicht abschätzbaren Steuerausfällen führen kann. Vor diesem Hintergrund sollte den Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des sechsten Kalenderjahres und nicht bereits des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung oder Auslagerung folgt, die Möglichkeit der Datenzugriffs- bzw. Aufbewahrungserleichterung zukommen. Dies würde der Finanzverwaltung in den betreffenden Fällen zunächst nur eine einjährige Beschleunigung abverlangen.
Drucksache 527/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
... Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren werden von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstellt, überhaupt eine Wohnung zu finden, lassen sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise, welche die Grenze zum Wucher überschreiten, ein.
Drucksache 470/19 (Beschluss)
... Zwar können auch nach aktueller Rechtslage Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten und Universitätsprofessorinnen und -professoren als Richterinnen und Richter in finanzgerichtlichen Prozessen eingesetzt werden. Hierfür müssen die betreffenden Personen allerdings zu Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit ernannt werden. Das Richteramt führen sie dann als zweites Hauptamt.
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... In Absatz 3 Nummer 1 werden nach dem Wort "zwischen" die Wörter "gesetzlichen Krankenkassen untereinander betreffend den Risikostrukturausgleich sowie zwischen" eingefügt.
Drucksache 666/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung - BußAktÜbV)
... 6. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der diese Akten führenden Stelle;
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... . Die Erlaubnis zum Großhandel ist in erster Linie durch eine Großhandelserlaubnis abgedeckt. In den Fällen, in denen die betreffenden Arzneimittel auf Basis einer Erlaubnis nach §§ 13 oder 72 AMG hergestellt bzw. eingeführt werden, ist die Großhandelserlaubnis über die Erlaubnisse nach §§ 13 bzw. 72 AMG mit abgedeckt.
Drucksache 341/19 (Beschluss)
... Die Streichung des an den Anfang gestellten Wortes "sie" stellt eine grammatikalische Korrektur dar. Das Wort "auch" wird an den Anfang des § 11 Nummer 1 Buchstabe b gestellt, da der Unternehmer sicherzustellen hat, dass die Personen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 sowohl vor der Aufnahme der bergbaulichen Tätigkeiten, als auch währenddessen in alle ihren Aufgabenbereich betreffenden Tätigkeiten auch tatsächlich einbezogen werden, um die Erstellung von Betriebsplanunterlagen und die Risswerkführung zu vereinfachen. Die vorgeschlagene Änderung steht gleichfalls im Einklang mit den Ausführungen in der Verordnungsbegründung. Zur Änderung in § 11 Nummer 1 wird auf Seite 44 wie folgt ausgeführt:
Drucksache 164/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte - COM(2019) 163 final
... 6. Der Bundesrat ist allerdings auch der Auffassung, dass es in einer Rechtsgemeinschaft erforderlich ist, schwerwiegende und anhaltende Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit zu sanktionieren. Ein Eingreifen der EU ist bei einer eindeutigen Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ihren Mitgliedstaaten erforderlich. Eine Verletzung der Unabhängigkeit der Gerichte kann die EU nicht akzeptieren. Zu diesem Zweck sieht Artikel 7 EUV ein abgestuftes Verfahren vor, das bei Gefährdung der in Artikel 2 EUV genannten Werte zunächst versucht, im Dialog mit dem betreffenden Mitgliedstaat eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erreichen.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... . Die Erlaubnis zum Großhandel ist in erster Linie durch eine Großhandelserlaubnis abgedeckt. In den Fällen, in denen die betreffenden Arzneimittel auf Basis einer Erlaubnis nach §§ 13 oder 72 AMG hergestellt bzw. eingeführt werden, ist die Großhandelserlaubnis über die Erlaubnisse nach §§ 13 bzw. 72 AMG mit abgedeckt.
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... "Das Gericht, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen wurde, ist ferner zuständig, wenn der Beklagte im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sowie in den Fällen, in denen es sich beim Beklagten nicht um ein Kleinstunternehmen oder ein Kleinunternehmen nach Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (K(2003) 1422, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20.05.2003, S. 0036 - 0041) handelt."
Drucksache 572/19
... Mit der Regelung in Absatz 1 wird Drittstaatsangehörigen ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer in Deutschland sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr mit Kraftomnibussen zu erhalten. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich. Eine Voraussetzung für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist, dass die betreffenden Drittstaatsangehörigen in Besitz der für die Ausübung der Beschäftigung erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach der Richtlinie
Drucksache 490/19
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
... Der Bundesrat kann gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Beratungsgremien des Rates sowie für die betreffenden Weisungssitzungen der Bundesregierung jeweils eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme neu benennen.
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... j) einfache Messungen und Bestimmungen physiologischer Parameter als apothekenübliche Dienstleistungen durchzuführen und zu weiteren die gesundheitliche Versorgung betreffenden Fragen zu informieren und zu beraten.
Drucksache 197/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
... ), beschränkt aber die Verfügungsgewalt der Parteien über den betreffenden Anspruch nicht. Verbraucher und Unternehmen können parallel zur Musterfeststellungsklage durchaus verhandeln und auch Vergleiche schließen. Zwar mag dies nicht der Regelfall sein, andererseits kann es Ausnahmefälle geben, für die die Schlichtung nach dem VSBG nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollte. So könnte sich etwa für einen womöglich geringen Anteil der von der Musterfeststellungsklage betroffenen Ansprüche eine Einigung anbieten, ohne dass ein Teilvergleich nach § 611
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... "Das Statistische Bundesamt übermittelt den statistischen Ämtern der Länder die die jeweiligen Länder betreffenden Daten."
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... (2) Ist der Erwerb des Leistungsanspruchs davon abhängig, dass die betreffende Person bei Eintritt des Versicherungsfalls versichert ist, gilt diese Voraussetzung auch als erfüllt, wenn die betreffende Person
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Darüber hinaus wird in Artikel 1 § 7 des PTA-Reformgesetzes die den Personaleinsatz in Apotheken betreffende Verweisung auf die
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Mit dem Gesetzentwurf soll die deutsche Rechtslage an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-148/15 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen in dem Verfahren Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. gegen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. angepasst werden. Der EuGH hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass eine nationale Regelung, die vorsieht, dass einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel festgesetzt werden, eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Artikels 34 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker auswirkt als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken. Zudem hat der EuGH entschieden, dass diese Regelung nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne des Artikels 36 AEUV gerechtfertigt werden kann. Infolge des Urteils des EuGH ist aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht auf Versandapotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anwendbar, so dass diese bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten Boni und Rabatte gewähren können. Die in Deutschland ansässigen (Versand-)Apotheken bleiben jedoch an die für sie weiterhin geltenden Vorschriften zum einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gebunden.
Drucksache 574/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Nach der Begründung sollen Vorbesitz der Klasse B und Mindestalter sicherstellen, dass die Betreffenden nicht mehr der Hochrisikogruppe der Fahranfänger angehören und über grundlegende Fahrerfahrung verfügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 5, Nummer 6 und Artikel 2 Inhaltsverzeichnis, § 6b, Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 , Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 FeV, Anlage zu § 1 GebOst
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu -, Nummer 3, Nummer 3a - neu - und Artikel 2a - neu - § 71a Absatz 1 Satz 2, § 76 Nummer 8a und Nummer 17 Satz 2 und 3, Anlage 4a zu § 11 Absatz 5 Satz 1 FeV, § 2 Absatz 3, § 6 Satz 2 und 3 FahrlPrüfV
‚Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.