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Drucksache 440/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
... Außerdem begegnet die in § 14 VerSanG vorgesehene Möglichkeit, zusätzlich zur Verhängung einer Verbandssanktion die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung des betreffenden Verbandes anzuordnen, rechtsstaatlichen Bedenken. Auch wenn die öffentliche Bekanntmachung nach der Gesetzesbegründung dazu dienen soll, die durch die Verbandstat Geschädigten zu informieren, lässt sich nicht von der Hand weisen, dass mit dieser Maßnahme stets eine gewisse Prangerwirkung einherginge - und damit auch eine öffentliche Bloßstellung der Gesellschafter und Beschäftigten des Unternehmens, die nach dem Gesetzentwurf an der konkreten Verbandstat gar keine Schuld treffen muss. Gerade Gesellschafter eines Familienunternehmens, das den Namen der Unternehmerfamilie trägt, könnten durch die öffentliche Bekanntmachung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Tatbestandsmerkmal der "großen Zahl von Geschädigten" zu unbestimmt ist und weitere Faktoren, die zur Abwägung der Verhältnismäßigkeit von Bedeutung sind, außer Acht lässt. Die Regelung steht zudem in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck, da dem mit ihr verfolgten Informationsinteresse gerade bei größeren Wirtschaftsstrafverfahren regelmäßig durch die Medienberichterstattung Genüge getan wird. In anderen, weniger publikumswirksamen Fällen reichen dagegen die bestehenden Mittel aus, um das Informationsbedürfnis der Geschädigten zu befriedigen, wie insbesondere die Möglichkeit der Gerichte, ihre Entscheidungen zu publizieren.
Drucksache 177/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Fischerei- und Aquakultursektor - COM(2020) 142 final; Ratsdok. 7153/20
... (6) Angesichts der Dringlichkeit der erforderlichen Unterstützung sollte es möglich sein, den Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens auf Änderungen der operationellen Programme im Zusammenhang mit den spezifischen Maßnahmen und die Neuzuweisung von Finanzmitteln zur Bewältigung der Folgen des Ausbruchs von COVID-19 auszuweiten. Dieses vereinfachte Verfahren sollte alle Änderungen umfassen, die für die vollständige Durchführung der betreffenden Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich ihrer Einführung und der Beschreibung der Methoden für die Berechnung der Beihilfen.
Drucksache 88/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... In Artikel 8 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung Produktverantwortliche zur Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Informationen betreffend die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu verpflichten. Hierunter fallen zweckmäßigerweise Informationen über die Materialzusammensetzung der Erzeugnisse, z.B. mit Blick auf kritische Rohstoffe, schadstoffhaltige Stoffe aber auch Stoffe, die ein Recycling des Produktes bzw. von Produktkomponenten erschweren bzw. unwirtschaftlich machen können, sowie Angaben zur Demontage. Diese Informationen, z.B. über den Einsatz und die Lage von carbonfaserverstärkten Kunststoffen bei Rotorblättern von
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... XII intendiert, steigen. Eine gemischte Bedarfsgemeinschaft kann überdies auch bestehen, wenn ein Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat. Bezieht die betreffende Person eine über dem eigenen Bedarf liegende Rente wegen voller Erwerbsminderung, bestünde ohne eine Freibetragsregelung auch hier die Gefahr, dass diese Rente beim Partner als Einkommen berücksichtigt würde.
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... Die Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang wird sich auf territoriale Pläne für einen gerechten Übergang stützen und eine oder mehrere Prioritäten betreffen, entweder im Rahmen von auch aus dem EFRE, dem ESF+ oder dem Kohäsionsfonds unterstützten Programmen oder im Rahmen eines speziellen Programms des Fonds für einen gerechten Übergang. Die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang sind Teil der Programme und werden mit demselben Beschluss der Kommission angenommen wie das Programm. Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang ist die Genehmigung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang; diese Pläne müssen insbesondere eine Beschreibung der Verpflichtung des Mitgliedstaats in Bezug auf den Übergang enthalten, die mit seinen nationalen Energie- und Klimaplänen und dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 im Einklang steht. Die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang sollten auch eine Begründung für die aus dem EFRE und dem ESF+ übertragenen ergänzenden Mittel sowie für jede Unterstützung produktiver Investitionen in andere Unternehmen als KMU enthalten, wenn diese für notwendig erachtet wird. Die Genehmigung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang ermöglicht nicht nur eine Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang, sondern auch aus der speziellen Regelung für einen gerechten Übergang im Rahmen von InvestEU (zweite Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang) und der in Partnerschaft mit der EIB aufgelegten Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor (dritte Säule), mit der Investitionen für die betreffenden Gebiete unterstützt werden. Die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang sollten aktualisiert und erforderlichenfalls erneut angenommen werden, insbesondere im Falle einer Aktualisierung der nationalen Energie- und Klimapläne. Wie bei allen kohäsionspolitischen Programmen üblich, werden auch die aus dem Fonds für einen gerechten Übergang unterstützten Programme einer Halbzeitüberprüfung unterzogen. Auf der Grundlage der Ergebnisse könnten Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang 2025 im Rahmen der Halbzeitüberprüfung innerhalb des Mitgliedstaats neu zugewiesen werden. Die Halbzeitüberprüfung wird auch die Möglichkeit bieten, die Mittel für die Jahre 2026 und 2027 zuzuweisen, die zu Beginn des nächsten Zeitraums zurückgestellt werden.
Drucksache 274/20
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... Nach den RLS-19 ist für den betreffenden Straßenabschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzusetzen, mindestens jedoch 30 km/h und höchstens 130 km/h. Die Geschwindigkeit von 130 km/h entspricht der für Autobahnen geltenden Richtgeschwindigkeit für Pkw.
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Erhebliche Investitionen sind auch in anderen Sektoren notwendig, vor allem in der Landwirtschaft, u.a. zur Bewältigung größerer ökologischer Herausforderungen wie Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung, zum Schutz des Naturkapitals, zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und blauer Wirtschaft und für das Humankapital sowie den Übergang betreffende Sozialinvestitionen.
Drucksache 288/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe
... XII. Sobald die Beteiligung des Bundes an den Geldleistungen dabei einen Anteil von 50 Prozent erreicht oder übersteigt, erfolgt nach geltender Rechtsanlage aufgrund von Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG die Durchführung des betreffenden Gesetzes in Bundesauftragsverwaltung. Dies ist angesichts der beschränkten Steuerungsmöglichkeiten unangemessen. Hinzu kommt, dass diese Grenze etwa im relevanten Bereich der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften nach dem
Drucksache 75/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... d) Durch die alleinige Verengung der Vertragskompetenz auf die Bundesebene stehen etwa jahrelange, kassenartenübergreifende Individualverträge mit Einrichtungen und Einrichtungsträgern zur Versorgung von dort betreuten behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen vor dem Ende. Unter Hinweis auf das TSVG haben die Krankenkassen deutlich gemacht, dass sie für eine Fortführung dieser Verträge über den 30. Juni 2020 hinaus keine Rechtsgrundlage mehr sehen. Damit würde die Versorgung der betreffenden Kinder und Jugendlichen durch einen gesetzlichen Eingriff des Bundes massiv beeinträchtigt
Drucksache 74/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
... (3) Die Abwicklungsbehörde prüft die potentiellen Auswirkungen der betreffenden Maßnahmen auf die zentrale Gegenpartei, auf den gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen, die Finanzstabilität in relevanten Mitgliedstaaten und in der Union insgesamt und stimmt sich darüber mit der Aufsichtsbehörde und mit der Deutschen Bundesbank ab, bevor sie eine Änderung nach Absatz 1 verlangt.
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Die Regelungen der Produktverantwortung gelten für Hersteller jeglicher Produkte. Wird von den in §§ 23 ff. aufgeführten Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht, sind allerdings die spezifischen Anforderungen der zu regelnden Produkte angemessen zu berücksichtigen. So lassen sich produktverantwortungsrechtliche Vorgaben an ‚kurzlebige' Verbraucherprodukte, etwa die Herstellung, Kennzeichnung oder Rücknahme betreffend, nicht ohne Weiteres auf ‚langlebige' Bauprodukte übertragen, insbesondere, wenn die Bauprodukte mit einem Bauwerk verbunden werden. Vorgaben an diese Produkte müssen im Fall einer Regulierung den spezifischen Anforderungen des Bausektors Rechnung tragen, insbesondere müssen sie technisch durchführbar und wirtschaftlich zumutbar sein. Soweit für Bauprodukte auf EU-Ebene harmonisierte Anforderungen des Bauproduktenrechts bestehen, gilt für diese gegenüber nationalen Anforderungen ein Anwendungsvorrang.
Drucksache 361/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur wissenschaftlichen Evaluierung von Kinderschutzverfahren und zu Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes
... Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in Umsetzung der das familiengerichtliche Verfahren und das Strafrecht betreffenden Vorschläge der Kommission Kinderschutz einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familienverfahrensrechts sowie einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Bei der schrittweisen Aufhebung von Beschränkungen der Freizügigkeit und der Öffnung der Binnengrenzen müssen Verhältnismäßigkeit und die Nichtdiskriminierung zwischen EU-Bürgern sichergestellt werden. Hebt ein Mitgliedstaat aus epidemiologischen Gründen seine Beschränkungen für Grenzübertritte in oder aus bestimmten Regionen oder Gebieten eines anderen Mitgliedstaats auf, so muss dies unterschiedslos für alle Personen, die in diesen Gebieten wohnen, unabhängig davon, ob sie Staatsangehörige des betreffenden Mitgliedstaats sind6, und für alle Teile der Union mit einer vergleichbaren epidemiologischen Lage gelten. Dies schafft für den gewöhnlichen Bürger Klarheit darüber, wohin er reisen kann und ermöglicht entsprechende Planung.
Drucksache 214/20
Antrag des Präsidenten
Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Angelegenheiten für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... ‚d) In Absatz 4 Nummer 4 sind die Wörter " ‚ sofern dies zu einer Erhöhung der transportierbaren Wärmemenge um mindestens 50 Prozent im betreffenden Trassenabschnitt führt" zu streichen.‘
Drucksache 33/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... . Eintragungen dürfen ausschließlich von dem (staatlich anerkannten) Zuchtverband vorgenommen werden, der das Zuchtbuch für den betreffenden Equiden führt.
Drucksache 229/20
Antrag der Länder Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur temporären (befristeten) Zahlung eines Coronabedingten Zuschlags i.H.vom 100 Euro monatlich für Leistungsbeziehende im SGB II, SGB XII und AsylbLG
... Die Betroffenen, darunter viele Kinder und ältere Menschen, deren Rente zur Deckung des Lebensunterhalts nicht reicht, sind auf die Unterstützung mit Lebensmitteln angewiesen. Der hierfür im Regelbedarf vorgesehene Anteil erweist sich häufig als nicht ausreichend. So hat eine alleinstehende Person nur ca. fünf Euro täglich für Nahrungsmittel und Getränke zur Verfügung; für Kinder unter sechs Jahren sind es weniger als drei Euro. Die Möglichkeiten zum preisgünstigen Einkauf waren durch vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie auftretende Versorgungsengpässe bei Nahrungsmitteln und Hygieneprodukten eingeschränkt. Häufig musste auf teurere Produkte bei Nahrungsmitteln und der Körperpflege ausgewichen werden. Dies gilt weiterhin. Im April 2020 liegen die Verbraucherpreise für frische Nahrungsmittel fast zehn Prozent über dem Vorjahresniveau. Beim Gemüse ist im April ein Preisanstieg von 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen. Das kostenlose oder stark vergünstigte Mittagessen für Kita- und Schulkinder ist seit Schließung der Schulen und Kitas weggefallen. Die betreffenden Familien müssen seitdem selbst für die Mahlzeiten ihrer Kinder aufkommen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene befristete Lösung einer anderweitigen Ausgabe des Mittagessens wird voraussichtlich nicht alle Kita- und Schulkinder erreichen können. Gleiches gilt für die Essensangebote der Tafeln. Sie sind seit der Corona-Krise geschlossen. Es gibt zwar schon Angebote der Tafel für Essensauslieferung (mobiler Service), die allerdings nicht flächendeckend sind, sodass hier weiterhin erheblicher Bedarf bei der Grundversorgung einkommensarmer Bevölkerungsschichten besteht. Dies alles bedeutet finanzielle Mehrbelastungen.
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Es ist von entscheidender Bedeutung, dass nationale Maßnahmen, die das vorrangige Ziel des Gesundheitsschutzes verfolgen, im Geiste der europäischen Solidarität und Zusammenarbeit getroffen werden. Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Maßnahmen betreffend die Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstungen wie Schutzbrillen, Gesichtsmasken, Handschuhe, OP-Schutzkleidung oder Arzneimittel erlassen oder bereiten diese vor. Diese Maßnahmen könnten verhindern, dass solche wesentlichen Güter diejenigen erreichen, die sie am dringendsten benötigen, insbesondere Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Einsatzteams vor Ort und Patienten in den betroffenen Gebieten in ganz Europa. Sie erzeugen Dominoeffekte: Andere Mitgliedstaaten ergreifen ihrerseits
Drucksache 213/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final
... Daher ist eine vorübergehende Abweichung von den Verfahrensvorschriften des Artikels 21 erforderlich. Mit dieser abweichenden Regelung wird klargestellt, dass ein Mitgliedstaat eine gerechtfertigte und verhältnismäßige Sofortmaßnahme vorübergehend für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen aufrechterhalten kann - allerdings begrenzt auf die Dauer der eindeutig mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit. Die Kommission kann auf Antrag des oder der betreffenden Mitgliedstaaten oder von sich aus diese Maßnahme aussetzen, wenn diese die Anforderungen nach Artikel 21 Absatz 1 nicht erfüllt oder mit anderen Vorschriften der Union nicht vereinbar ist. Hierzu sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission über Änderungen der Dauer und des Umfangs ihrer Sofortmaßnahmen zu unterrichten.
Drucksache 259/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Vierte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
... Die nicht geringe Menge der Stoffe im Sinne des § 2 Absatz 3 des Anti-Doping-Gesetzes ist die in der Anlage bestimmte Menge. Die nicht geringe Menge wird für die freie Verbindung des betreffenden Stoffes angegeben.
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... (BKAG). Die von den sozialen Netzwerken dem BKA übermittelten Daten sind daher vom BKA grundsätzlich zu löschen, sobald der in § 3a NetzDG-E festgelegte Zweck (Ermöglichung der Strafverfolgung) erfüllt ist; dies ist regelmäßig der Fall nach Übermittlung der betreffenden Daten an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Eine Löschung der Daten kann allenfalls dann unterbleiben, sofern nach den allgemeinen Zweckbindungs- und Weiterverarbeitungsvorschriften des BKAG eine Weiterverarbeitung (auch zu anderen Zwecken) zulässig sein sollte. Ergibt sich etwa aus dem BKA mitgeteilten Inhalt Grund zu der Annahme, dass eine Gefährdung besteht, so ist es dem BKA in seiner Zentralstellefunktion zur Unterstützung bei der Verhütung von Straftaten grundsätzlich auch gestattet, die zuständige Gefahrenabwehrbehörde zu informieren, damit von dort gefahrenabwehrende Maßnahmen eingeleitet werden können. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn sich aus einem übermittelten rechtswidrigen Inhalt hinreichend konkrete Anhaltspunkte etwa für ein bevorstehendes Tötungsdelikt ergeben. Hier würde das BKA das zuständige Landeskriminalamt benachrichtigen, damit von dort gefahrenabwehrende Maßnahmen eingeleitet werden können. Damit die Ermittlungsarbeit zeitnah von der zuständigen Ermittlungsbehörde der Länder aufgenommen werden kann, soll das BKA soweit erforderlich auch die zur Identifizierung des Urhebers notwendigen Nutzerdaten vom sozialen Netzwerk anfordern können und diese Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalalmt weiterleiten. Eine schnelle Aufnahme der Ermittlungen ist notwendig, um beweiserhebliches Material zu sichern und den Urheber zeitnah nach der Veröffentlichung mit der Strafbarkeit seines Inhalts zu konfrontieren.
Drucksache 168/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... Dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, § 554 Absatz 1 Satz 1 BGB dienen alle baulichen Veränderungen der Mietsache, die es ermöglichen, dem betreffenden Fahrzeug elektrische Energie von außen zuzuführen. Die sinnvolle Nutzung der Lademöglichkeit beschränkt sich jedoch auch im Mietrecht nicht nur auf die bloße Entnahme von Elektrizität.
Drucksache 86/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... (3) Kommt eine Rahmenempfehlung nach Absatz 2 ganz oder teilweise nicht zustande, können die Rahmenempfehlungspartner die Schiedsstelle nach Absatz 4 anrufen. Die Schiedsstelle kann auch vom Bundesministerium für Gesundheit angerufen werden. Sie setzt innerhalb von drei Monaten den betreffenden Rahmenempfehlungsinhalt fest.
Drucksache 33/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... . Eintragungen dürfen ausschließlich von dem (staatlich anerkannten) Zuchtverband vorgenommen werden, der das Zuchtbuch für den betreffenden Equiden führt.
Drucksache 333/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung und deren Abgabe - COM(2020) 261 final
... betreffend GVO enthaltende oder aus GVO bestehende Arzneimittel treffen, sind eine
Drucksache 106/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern
... befugt, vom Inhalt beschädigter Postsendungen zur Sicherung des Inhalts Kenntnis zu nehmen. Dabei werden durch die Beschäftigten der Postdienstleister in den Briefsendungen vielfach Betäubungsmittel gefunden, teilweise in erheblichen Mengen. In diesem Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Möglichkeit zurückzuführen, im sogenannten "Darknet" unter Nutzung von "Treuhandsystemen" zur Bezahlung dieser Güter, entsprechende illegale Transaktionen "gefahrlos" abwickeln zu können. Für die Handelnden besteht weder das Risiko eines "Zahlungsausfalls" noch muss sich die, regelmäßig gewerbsmäßig handelnden, Versenderinnen oder Versender der Waren in die "kritische Situation" der Übergabe der betreffenden Güter begeben.
Drucksache 5/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
... es (GG) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) geschützt ist; hier liegt der Unrechtskern der Konversionsbehandlungen. Umfasst von der sexuellen Selbstbestimmung ist unter anderem die Freiheit der Person, ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Beziehung zu Dritten nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten und prinzipiell selbst darüber zu entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung Einwirkungen Dritter hierauf hingenommen werden sollen. "Konversionstherapien" nehmen Einfluss auf die sexuelle Orientierung einer Person, indem Homosexualität durch die Behandlung in Hetero- oder Asexualität umgewandelt werden soll. Hierin liegt ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Betreffenden. Sie verursachen zudem durch Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte Minderheitenstress; auch diese Effekte beeinträchtigen die sexuelle Selbstbestimmung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Verbot der Durchführung von Konversionsbehandlungen
§ 3 Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns
§ 4 Einrichtung eines Beratungsangebots
§ 5 Strafvorschriften
§ 6 Bußgeldvorschriften
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund, Notwendigkeit und Zielsetzung der Regelungen
1. Hintergrund
a Keine Krankheit
b Keine Indikation für Konversionsbehandlungen
c Nachweis erheblicher gesundheitlicher Schäden
2. Notwendigkeit der Regelungen
a Spezifisches Unrecht
b Handlungsbedarf
3. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5042, BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. Weitere Kosten
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... - Wegen der erweiterten Funktionen am Rand des Netzes und einer weniger zentralisierten Architektur als in früheren Generationen von Mobilfunknetzen werden einige Kernnetzfunktionen möglicherweise in andere Netzteile integriert, wodurch die betreffenden Ausrüstungen anfälliger werden (z.B. Basisstationen oder MANO-Funktionen).
Drucksache 426/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... . Um zu verhindern, dass die betreffenden Gebäude nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft im Außenbereich verbleiben, müssen diese Gebäude auch von der Begünstigungsregelung ausgenommen werden, damit die Rückbauverpflichtung nicht durch entsprechende Nutzungsänderungen unterlaufen werden kann.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... (2) Ansprüche, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes festgestellt wurden, sind auf Antrag der betreffenden Person unter Berücksichtigung dieses Gesetzes neu festzustellen. Dies gilt entsprechend für die Feststellung der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn die erforderliche Vorversicherungszeit für die Versicherungspflicht bisher nicht erfüllt wurde.
Drucksache 331/20
Antrag des Präsidenten
Wahl der Vorsitzenden des Rechtsausschusses
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Senatorin Anna G a l l i n a (Hamburg) zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Drucksache 106/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern
... befugt, vom Inhalt beschädigter Postsendungen zur Sicherung des Inhalts Kenntnis zu nehmen. Dabei werden durch die Beschäftigten der Postdienstleister in den Briefsendungen vielfach Betäubungsmittel gefunden, teilweise in erheblichen Mengen. In diesem Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Möglichkeit zurückzuführen, im sogenannten "Darknet" unter Nutzung von "Treuhandsystemen" zur Bezahlung dieser Güter, entsprechende illegale Transaktionen "gefahrlos" abwickeln zu können. Für die Handelnden besteht weder das Risiko eines "Zahlungsausfalls" noch muss sich die, regelmäßig gewerbsmäßig handelnden, Versenderinnen oder Versender der Waren in die "kritische Situation" der Übergabe der betreffenden Güter begeben.
Drucksache 492/20
... (1) Soweit dieses Kapitel keine besonderen Regelungen enthält, gelten für die die eID-Karte betreffenden Angelegenheiten die Vorschriften der Kapitel 1 bis 9 entsprechend.
Drucksache 370/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Unionszollkodex) bewilligt ist, ist abweichend von den zollrechtlichen Vorschriften am 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats fällig."
Drucksache 131/20 (Beschluss)
... Es gilt, die Abschwemmung von Düngemitteln in die betreffenden Gewässer zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Insoweit ist eine verpflichtende Begrünung des Bereichs von 5 Metern ab der Böschungsoberkante des Gewässers auf Flächen mit besonderer Hangneigung eine zielführende Maßnahme.
Drucksache 361/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur wissenschaftlichen Evaluierung von Kinderschutzverfahren und zu Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes
... Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in Umsetzung der das familiengerichtliche Verfahren und das Strafrecht betreffenden Vorschläge der Kommission Kinderschutz einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familienverfahrensrechts (vgl. BR-Drucksache 360/20) sowie einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Was die Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie angeht, so hat die Kommission gegen alle Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie eingeleitet. Mehrere Mitgliedstaaten haben daraufhin neue Gesetze erlassen, sodass die betreffenden Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden konnten. Bei anderen Mitgliedstaaten laufen die Vertragsverletzungsverfahren noch. Bis Mitte 2021 wird eine Studie über die wirksame Anwendung der vierten Geldwäscherichtlinie in den Mitgliedstaaten abgeschlossen sein, die in den vorgeschriebenen Bericht der Kommission über die wirksame Anwendung der vierten Geldwäscherichtlinie15 einfließen wird.
Drucksache 65/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... Die Umsetzung bzw. das Inkrafttreten der Rechtsinstrumente der Europäischen Kommission oder eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten sind nicht zeitnah zu erwarten. Zudem wird die Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen nicht für rein innerstaatliche Fälle gelten, in denen die ausländischen Anbieter von sozialen Netzwerken einen Vertreter in Deutschland benennen (vergleiche Erwägungsgrund 15 des Verordnungsentwurfs). So sieht § 1 Absatz 2 Satz 2 des Verordnungsentwurfs explizit vor, dass die Verordnung nicht die Befugnisse der nationalen Behörden berührt, Diensteanbieter, die in dem betreffenden Hoheitsgebiet niedergelassen oder vertreten sind, zur Einhaltung ähnlicher nationaler Maßnahmen zu verpflichten.
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 11) dargestellt. Unter Beachtung dieser Arbeitshilfe für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist davon auszugehen, dass Arbeitgebern mit Sitz im Ausland einmalige Aufwendungen in Höhe von je 16,10 Euro (30 Minuten Tätigkeit mittleren Qualifikationsniveaus) für die Einarbeitung in die zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen entstehen werden. Unter Zugrundelegung der bei der DRV geführten Datenbank für A1(Bescheinigungen ergibt sich, dass pro Arbeitgeber im Schnitt für rund 8 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eine A1(Bescheinigung beantragt wurde. Bei rund 390 000 Entsendungen im Jahr 2017 ergibt sich daraus, dass für rund 49 000 Arbeitgeber, die im Jahr 2017 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben, ein einmaliger Aufwand von insgesamt rund 789 000 Euro entsteht. Des Weiteren entsteht für die Prüfung, welche der zusätzlichen Arbeitsbedingungen bei den einzelnen zu entsendenden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern zu beachten sind und den Abgleich mit dem betreffenden Arbeitsvertrag ein Aufwand von einer Stunde pro Arbeitnehmer. Damit resultiert unter Zugrundelegung einer Zahl von 390 000 nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und einer Stunde Aufwand bei einem Stundensatz von 32,20 Euro im Jahr 2017 ein jährlicher Aufwand für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland von rund 12,56 Millionen Euro. Für die Einarbeitung in die zusätzlich nach § 5 Satz 1 Nummer 1a AEntG anzuwendenden Entlohnungsbedingungen in bundesweiten allgemeinverbindlichen Tarifverträgen entstehen Arbeitgebern mit Sitz im Ausland Kosten. Derzeit existieren bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge mit Entlohnungsbedingungen in Form von Erschwerniszuschlägen im Baugewerbe. Im Jahr 2017 entfielen nach dem A1(Bericht rund die Hälfte der Entsendungen nach Deutschland auf die Baubranche. Davon ausgehend, dass rund 49 000 Arbeitgeber im Jahr 2017 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben, wären somit im Baugewerbe rund 24 500 Arbeitgeber mit Sitz im Ausland betroffen, die damit einmalig einen Aufwand von 13,80 Euro (30 Minuten Tätigkeit mittleren Qualifikationsniveaus) hätten, womit sich die einmaligen Gesamtkosten auf rund 338 000 Euro beliefen. Des Weiteren entsteht für die Prüfung, welche der zusätzlichen Entlohnungsbedingungen bei den einzelnen zu entsendenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu beachten sind und den Abgleich mit dem betreffenden Arbeitsvertrag ein Aufwand von einer Stunde pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Damit resultiert unter Zugrundelegung einer Zahl von 203 000 im Baugewerbe nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (52 % im Baugewerbe von rund 390 000 gesamt) und einer Stunde Aufwand bei einem Stundensatz von 27,60 Euro im Jahr 2017 ein jährlicher Aufwand für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland von rund 5,6 Millionen Euro.
Drucksache 625/19
Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV ) A. Problem und Ziel
... (2) Zum Zwecke der Evaluierung nach § 17 des Gesetzes verarbeiten die zuständige Stelle sowie die Bescheinigungsstellen auf Weisung durch die zuständige Stelle die erhobenen Einzelangaben der Antragsteller. Sie übermitteln die Angaben nach Satz 1 einschließlich identifizierender Merkmale (insbesondere den Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, die Handelsregister-Nummer, die Steuernummer) sowie der jeweiligen Entscheidung über den betreffenden Antrag an die mit der Evaluierung betraute Stelle bzw. betrauten Stellen zur weiteren Verarbeitung, sofern die Angaben für die Durchführung der Evaluierung erforderlich sind.
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