A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen
§ 84
Eingehende Ersuchen
§ 85
Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 2
Geldstrafen und Geldbußen
§ 86
Eingehende Ersuchen
§ 87
Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 3
Einziehung und Verfall
§ 88
Eingehende Ersuchen
§ 89
Sicherstellungsmaßnahmen
§ 90
Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 91
Vorrang des Zehnten Teils
Abschnitt 2
Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92
Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 93
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 94
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 95
Sicherungsunterlagen
§ 96
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
§ 97
Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln
§ 98
Einschränkung von Grundrechten
Artikel 2
Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Neuerungen des RbSich im Verhältnis zur bisherigen Regelung
III. Gründe für die Umsetzung des RbSich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht auf Grund des RbSich
V. Verhältnis zu anderen Übereinkommen
VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung des § 1 Abs. 4 IRG
2. Zur Neufassung des § 58 Abs. 3
3. Zu § 66 – Herausgabe von Gegenständen
a Neufassung des § 66 Abs. 1 IRG
b Einfügung des § 66 Abs. 3 IRG
4. Zur Neufassung des § 74 Abs. 4 S. 1
5. Zur Neufassung des § 78
6. Zur Neufassung des Neunten Teils §§ 84 – 90
a Umstrukturierung §§ 84 – 88 und 90
b Zur Neufassung des § 89
7. Zu § 91 - Vorrang des Zehnten Teils
8. Zu §§ 92 und 93
9. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
10. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
11. Zu § 96 – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
12. Zu § 97 – Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln
13. Zu § 98 – Schlussvorschriften
II. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten