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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Biokraftstoff-Richtlinie"


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Drucksache 45/11

... Bis 2008 wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien durch einen losen Rechtsrahmen, der nichtverbindliche Ziele vorgab, vorangetrieben. In der „Richtlinie über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“4 und der „Biokraftstoff-Richtlinie“5 wurden nationale Richtziele festgelegt, damit in der EU bis 201 06 der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung 21 % beträgt und damit, ebenfalls bis 2010, die erneuerbaren Energien (anstelle von Benzin und Diesel) im Verkehrssektor eine Quote von 5,7 % erreichen.

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Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 7/1/08

... ziele mit Wirkung ab dem Jahr 2015 gesetzlich festzulegen, welche nach der Fortschreibung der Kraftstoffqualitäts- und der Biokraftstoff-Richtlinie an das Europäische Recht angepasst werden müssten. Vielmehr sollte sich die Bundesregierung in Brüssel für eine effektive Lösung einsetzen, die dann 1 : 1 in das deutsche Recht umzusetzen ist.

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Drucksache 7/1/08




5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 37a Abs. 3a Satz 1 BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 7/08 (Beschluss)

... ziele mit Wirkung ab dem Jahr 2015 gesetzlich festzulegen, welche nach der Fortschreibung der Kraftstoffqualitäts- und der Biokraftstoff-Richtlinie an das Europäische Recht angepasst werden müssten. Vielmehr sollte sich die Bundesregierung in Brüssel für eine effektive Lösung einsetzen, die dann 1 : 1 in das deutsche Recht umzusetzen ist.

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Drucksache 7/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG


 
 
 


Drucksache 686/06

... Auf dieser Grundlage wird im Bericht untersucht, wie sich die Wirksamkeit der Regelung ab 2007 weiter verbessern lässt. Wegen der zeitlichen Beschränkungen kann der Bericht den Zusammenhang zwischen der Energiepflanzenregelung und der noch laufenden Überprüfung der Biokraftstoff-Richtlinie nicht behandeln. Auch die Schlussfolgerungen der Ratstagung vom Frühjahr 2006, auf der die Staats- und Regierungschefs sich bei

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Drucksache 686/06




Vorschlag

Bericht

1. Einleitung

2. Gegenstand des Berichts

3. Sachstand und jüngste Entwicklungen in der EU-15

3.1 Anwendung der Regelung

3.2 Unter die Energiepflanzenregelung fallende Kulturen und Flächen

3.3 Kurzfristige Entwicklung der Aussichten für Energiepflanzen in der EU-15

3.4 Erste Ergebnisse des Bewertungsberichts

4. Lage in den neuen Mitgliedstaaten und Anpassung der Regelung

4.1. Rechtlicher Status der Beihilfe für Energiepflanzen

4.2. Umsetzung der Biokraftstoff-Initiative

4.3 Kurzfristige Entwicklungsaussichten für Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten

5. Die Zukunft: Möglichkeiten zur Verbesserung der Regelung

5.1. Ausdehnung der Energiepflanzenbeihilfe auf alle neuen Mitgliedstaaten

5.2 Anpassung der garantierten Höchstfläche

5.3. Einführung einer einzelstaatlichen Beihilfe für die Anpflanzung mehrjähriger Kulturen

5.4. Möglichkeiten der Vereinfachung der Energiepflanzenregelung

6. Schlussfolgerungen

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 90a
Einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


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