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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Blindenhunden"


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Drucksache 184/05

... 22. Einige Dienste für Fluggäste eingeschränkter Mobilität werden an Bord eines Flugzeugs geleistet und fallen so natürlicherweise unter die Verantwortung der Luftfahrtunternehmen. Beispiele sind die Beförderung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen sowie von Blindenhunden, die die meisten Fluggesellschaften in der Kabine zulassen (siehe Anhang II der vorgeschlagenen Verordnung). Die Kommission schlägt vor, dass Fluggesellschaften diese Dienste bei Flügen ab einem Flughafen in einem Mitgliedstaat unentgeltlich anbieten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/05




Begründung

1. Einleitung

2. Ergebnisse der Konsultation

3. EINZELHEITEN der Verordnung Gleichbehandlungsklausel

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

5. Bewertung der sozialen und Wirtschaftlichen Auswirkungen

6. Anmerkungen ZU den Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Beförderungspflicht

Artikel 4
Abweichungen, besondere Bedingungen und Unterrichtung

Artikel 5
Recht auf Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 6
Verantwortung für die Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 7
Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 8
Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen

Artikel 9
Anmeldung des Betreuungsbedarfs

Artikel 10
Ausschluss von Verpflichtungsbeschränkungen

Artikel 11
Verstöße

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Suchbeispiele:


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