Gesetz
Artikel 1
Änderung des Transplantationsgesetzes
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
2. Vor Abschnitt 1 wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:
3. Die Überschrift des Abschnitts 1 wird wie folgt gefasst:
4. § 1 wird wie folgt gefasst:
5. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
6. § 2 wird wie folgt geändert:
7. Die Überschrift des Abschnitts 2 wird wie folgt gefasst:
8. § 3 wird wie folgt geändert:
9. § 4 wird wie folgt geändert:
10. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
11. § 5 wird wie folgt geändert:
12. § 6 wird wie folgt geändert:
13. § 7 wird wie folgt gefasst:
14. Die Überschrift zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:
15. § 8 wird wie folgt geändert:
16. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a bis 8c eingefügt:
17. Dem Abschnitt 4 wird folgender Abschnitt 3a vorangestellt:
18. Die Überschrift des Abschnitts 4 wird wie folgt gefasst:
19. § 9 wird wie folgt geändert:
20. § 10 wird wie folgt geändert:
21. § 11 wird wie folgt geändert:
22. § 12 wird wie folgt geändert:
23. Die Überschrift des Abschnitts 5 wird wie folgt gefasst:
24. § 13 wird wie folgt geändert:
25. Nach § 13 werden folgende §§ 13a bis 13c eingefügt:
26. § 14 wird wie folgt geändert:
27. § 15 wird wie folgt gefasst:
28. Vor § 16 wird folgende Überschrift eingefügt:
29. § 16 wird wie folgt geändert:
30. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt:
30a. Nach § 16a wird folgender § 16b eingefügt:
31. Die Überschrift des Abschnitts 6 wird wie folgt gefasst:
32. § 17 wird wie folgt geändert:
33. Die Überschrift des Abschnitts 7 wird wie folgt gefasst:
34. § 18 wird wie folgt geändert:
35. § 19 wird wie folgt geändert:
36. § 20 wird wie folgt gefasst:
37. Die Überschrift des Abschnitts 8 wird wie folgt gefasst:
38. Die §§ 21 bis 23 werden wie folgt gefasst:
Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 2 Abs. 3 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
3. § 4 wird wie folgt geändert:
4. § 4a wird wie folgt geändert:
5. Dem § 10 Abs. 8 werden folgende Sätze angefügt:
6. § 13 wird wie folgt geändert:
7. § 14 wird wie folgt geändert:
8. § 15 wird wie folgt geändert:
9. In § 16 werden nach dem Wort beauftragten die Wörter oder des anderen eingefügt.
10. entfallen
11. entfallen
11a. Nach § 20a wird folgender § 20b eingefügt:
11b. Nach § 20b wird folgender § 20c eingefügt:
12. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1c wird folgende Nummer 1d eingefügt:
12a. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt:
13. entfallen
14. In § 25 Abs. 8 Satz 1 wird nach dem Wort Blutzubereitungen, das Wort ;,Gewebezubereitungen, eingefügt.
14a. § 33 wird wie folgt geändert:
15. In § 54 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort Stoffe die Wörter sowie für Gewebe eingefügt.
16. § 63b wird wie folgt geändert:
17. Nach § 63b wird folgender § 63c eingefügt:
18. § 64 wird wie folgt geändert:
19. In § 65 Abs. 1 Satz 1
19a. Dem § 72 wird folgender Absatz 3 angefügt:
19b. Dem § 72a wird folgender Absatz 4 angefügt:
19c. Nach § 72a wird folgender § 72b eingefügt:
19d. § 96 wird wie folgt geändert:
20. § 97 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
21. Folgender Vierzehnter Unterabschnitt wird angefügt:
Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes
1. § 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
2. § 5 wird wie folgt geändert:
2a. In § 7 Abs. 2 wird das Wort approbierten gestrichen.
2b. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
2c. In .§ 9 Abs. 3 Satz 1
3. In § 11a
4. § 12 wird wie folgt gefasst:
4a. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt:
4b. § 15 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
5. § 16 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
6. Dem § 28 wird folgender Satz angefügt:
7. In § 32 Abs. 2
Artikel 4
Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 5
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7a
Erfahrungsbericht der Bundesregierung
Artikel 8
Inkrafttreten