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69 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Chemikalienrechtliche"


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Drucksache 318/20

... Eine umfassende chemikalienrechtliche Verbotsregelung f�r gelartige, fl�ssige oder wasserl�sliche Polymere kommt zumindest kurzfristig nicht in Betracht. Der aktuelle Kenntnisstand �ber die Eigenschaften und die m�glichen Auswirkungen dieser umfangreichen Stoffgruppen auf Umwelt und Gesundheit reicht zur Begr�ndung einer Beschr�nkung nicht aus, Polymere sind unter



Drucksache 160/5/20

... Eine Weiterleitung nur von Einzelf�llen verfehlt dieses Ziel. Dies hat dazu gef�hrt, dass der nunmehr fast 20 Jahre alte Europ�ische Abfallkatalog nicht mehr den Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft entspricht. Insbesondere betrifft dies Abf�lle aus oder verunreinigt mit seither auf dem Markt neu eingef�hrten Werkstoffen und inzwischen erfolgte chemikalienrechtliche Neubewertungen von Abfallbestandteilen hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften. Es kann dazu f�hren, dass bei einzelnen Abfallarten nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass sie ausschlie�lich als nicht gef�hrliche Abf�lle anfallen oder umgekehrt, dass bestimmte, als absolut gef�hrlich eingestufte Abf�lle nicht mehr als gef�hrlich anzusehen sind, da ehemals verwendete Inhaltsstoffe mit gef�hrlichen Eigenschaften nun nicht mehr verwendet werden. Die damit einhergehende Dynamisierung des Europ�ischen Abfallkatalogs ist notwendig, damit die Abfallbewirtschaftung einerseits langfristig ohne Gef�hrdung der menschlichen Gesundheit oder Sch�digung der Umwelt im Sinne des Artikel 13 der



Drucksache 160/1/20

... Eine Weiterleitung nur von Einzelf�llen verfehlt dieses Ziel. Dies hat dazu gef�hrt, dass der nunmehr fast 20 Jahre alte Europ�ische Abfallkatalog nicht mehr den Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft entspricht. Insbesondere betrifft dies Abf�lle aus oder verunreinigt mit seither auf dem Markt neu eingef�hrten Werkstoffen und inzwischen erfolgte chemikalienrechtliche Neubewertungen von Abfallbestandteilen hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften. Es kann dazu f�hren, dass bei einzelnen Abfallarten nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass sie ausschlie�lich als nicht gef�hrliche Abf�lle anfallen oder umgekehrt, dass bestimmte, als absolut gef�hrlich eingestufte Abf�lle nicht mehr als gef�hrlich anzusehen sind, da ehemals verwendete Inhaltsstoffe mit gef�hrlichen Eigenschaften nun nicht mehr verwendet werden. Die damit einhergehende Dynamisierung des Europ�ischen Abfallkatalogs ist notwendig, damit die Abfallbewirtschaftung einerseits langfristig ohne Gef�hrdung der menschlichen Gesundheit oder Sch�digung der Umwelt im Sinne des Artikel 13 der



Drucksache 160/20 (Beschluss)

... Eine Weiterleitung nur von Einzelf�llen verfehlt dieses Ziel. Dies hat dazu gef�hrt, dass der nunmehr fast 20 Jahre alte Europ�ische Abfallkatalog nicht mehr den Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft entspricht. Insbesondere betrifft dies Abf�lle aus oder verunreinigt mit seither auf dem Markt neu eingef�hrten Werkstoffen und inzwischen erfolgte chemikalienrechtliche Neubewertungen von Abfallbestandteilen hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften. Es kann dazu f�hren, dass bei einzelnen Abfallarten nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass sie ausschlie�lich als nicht gef�hrliche Abf�lle anfallen oder umgekehrt, dass bestimmte, als absolut gef�hrlich eingestufte Abf�lle nicht mehr als gef�hrlich anzusehen sind, da ehemals verwendete Inhaltsstoffe mit gef�hrlichen Eigenschaften nun nicht mehr verwendet werden. Die damit einhergehende Dynamisierung des Europ�ischen Abfallkatalogs ist notwendig, damit die Abfallbewirtschaftung einerseits langfristig ohne Gef�hrdung der menschlichen Gesundheit oder Sch�digung der Umwelt im Sinne des Artikel 13 der



Drucksache 398/19

... es und zur �nderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften



Drucksache 191/1/18

... 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Zielsetzung der vorgeschlagenen Verordnung prim�r der Abwehr von Gefahren durch terroristische Anschl�ge mit selbsthergestellten Explosivstoffen und nicht der chemikalienrechtlichen Markt�berwachung zuzuordnen ist.



Drucksache 15/1/18

... Die Kommission wird dieses Jahr noch einen Leitfaden zur Einstufung von Abf�llen ver�ffentlichen. Im November 2016 wurde schon ein Entwurf vorgestellt, in dem die Problematik deutlich wurde, dass f�r die Bewertung der Gef�hrlichkeit von Abf�llen Regelungen anzuwenden sind, die nicht f�r Abf�lle, sondern f�r Produkte erarbeitet wurden. W�hrend f�r Produkte die Stoffe und die Konzentrationen sehr genau bekannt sind, zeichnen sich Abf�lle meist durch eine Bandbreite m�glicher Stoffe und deren Konzentrationen aus. Grunds�tzlich sollten zwar die chemikalienrechtlichen Regelungen auch auf Abf�lle angewendet werden, jedoch sollten m�glichst auf europ�ischer Ebene bestimmte vereinfachende Konventionen verbindlich festgelegt werden. Ohne solche Konventionen ist eine Bewertung der Gef�hrlichkeit von Abf�llen in bestimmten F�llen mit vern�nftigem Aufwand nicht durchzuf�hren:



Drucksache 166/1/17

... es und zur �nderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften



Drucksache 467/17 (Beschluss)

... es und zur �nderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften



Drucksache 467/17

... es und zur �nderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften



Drucksache 166/17 (Beschluss)

... es und zur �nderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften



Drucksache 476/16

... gebotenen, in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt und chemikalienrechtliche Bezüge im Anhang 2 der Verordnung an die Nomenklatur der CLP-Verordnung angepasst werden.



Drucksache 62/16

... es ausf�llenden neuen Straf- und Bu�geldtatbest�nde f�r die o.g. Verordnungen k�nnen entsprechende Zuwiderhandlungen zus�tzlich zu dem allgemeinen, �ber den Erlass und die Durchsetzung beh�rdlicher Anordnungen mittelbar wirkenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem nach den �� 23 und 26 Absatz 1 Nummer 10 des



Drucksache 607/16

... chemikalienrechtliche Begriffe in Bezug genommen werden, werden diese an die Nomenklatur der Verordnung 1272/2008 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (CLP-Verordnung) angepasst und wird damit das europaweit geltende neue System f�r die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingef�hrt.



Drucksache 358/16

... es richtet. Die chemikalienrechtliche Anforderung an die Angaben zur Stoffidentit�t bedarf der Pr�zisierung. Da die Angabe der Stoffidentit�t allein nicht ausreichend ist, um m�gliche Umweltauswirkungen der chemischen Stoffe pr�fen bzw. beurteilen zu k�nnen, werden weitere Angaben ben�tigt.



Drucksache 476/1/16

... Auch in Nummer 10.22.1 des Anhangs 1 sind die chemikalienrechtlichen Bezeichnungen der Stoffe und Gemische an die Nomenklatur der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 476/16 (Beschluss)

... Auch in Nummer 10.22.1 des Anhangs 1 sind die chemikalienrechtlichen Bezeichnungen der Stoffe und Gemische an die Nomenklatur der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 242/15 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat h�lt vor dem Hintergrund bestehender Belastungen Vereinfachungen beim chemikalienrechtlichen Zulassungsverfahren, eine Verringerung des Umfangs der geforderten Informationen und die Erh�hung der Transparenz, Vorhersehbarkeit und Planbarkeit des Verfahrens f�r dringend erforderlich, um die Wettbewerbs- und Innovationsf�higkeit gerade von europ�ischen KMU zu erhalten.



Drucksache 340/15

... /EG) formulierten Regelungsanspruch sind zuk�nftig insbesondere die chemikalienrechtlichen Regelungen zur Einstufung von Gemischen als gef�hrlich, einschlie�lich der zu diesem Zweck verwendeten Konzentrationsgrenzwerte, anzuwenden. Hierdurch wird eine harmonisierte Bestimmung gef�hrlicher Abf�lle in der Gemeinschaft sichergestellt. Erforderlich ist dieser Novellierungsprozess auch vor dem Hintergrund geworden, dass seit dem 1. Juni 2015 die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie (67/548/EWG und



Drucksache 242/1/15

... 67. Der Bundesrat h�lt vor dem Hintergrund bestehender Belastungen Vereinfachungen beim chemikalienrechtlichen Zulassungsverfahren, eine Verringerung des Umfangs der geforderten Informationen und die Erh�hung der Transparenz, Vorhersehbarkeit und Planbarkeit des Verfahrens f�r dringend erforderlich, um die Wettbewerbs- und Innovationsf�higkeit gerade von europ�ischen KMU zu erhalten.



Drucksache 171/1/13

... zum Transport von gef�hrlichen Stoffen im Betrieb fest. Hierf�r sollen die Piktogramme aus den bisher g�ltigen chemikalienrechtlichen Richtlinien



Drucksache 325/13 (Beschluss)

... ist das Spezialgesetz f�r T�tigkeiten unter anderem mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenst�nden, das Vorrang vor den chemikalienrechtlichen Bestimmungen hat (vergleiche � 1 Absatz 5 Ziffer 3



Drucksache 277/13 (Beschluss)

... -Verbotsverordnung geforderten Kenntnisse nachgewiesen wurden. Zur Klarstellung ist es erforderlich, den Rechtsunterworfenen darauf hinzuweisen, dass sich an den (chemikalienrechtlichen) Zust�ndigkeiten f�r die Abgabe durch die Neufassung der



Drucksache 98/13

... ). Bei der Beurteilung dieser Kosten ist zu ber�cksichtigen, dass die �berwachung Gegenst�nde betrifft, die gr��tenteils bereits Regelungen des bisherigen chemikalienrechtlichen Normenbestands unterliegen.



Drucksache 56/13

... Zur Umsetzung ist eine entsprechende Neufassung des Anhangs III der "Chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschr�nkung des Inverkehrbringens l�semittelhaltiger Farben und Lacke (L�semittelhaltige Farben und Lack-Verordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/13




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Anhang III
der L�semittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2194) ge�ndert worden ist, wird wie folgt gefasst: Anhang III

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

III. Erf�llungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Nachhaltigkeitspr�fung

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2427: Verordnung zur �nderung der L�semittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 126/13 (Beschluss)

... Die die Markt�berwachung betreffenden chemikalienrechtlichen Vorschriften beziehen sich �berwiegend auf Stoffe und Gemische. Daher m�ssen diese von dem Begriff "Produkt" miterfasst werden.



Drucksache 99/13

... hat sich im Rahmen der �berwachung der Ein- und Ausfuhr von chemikalienrechtlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sehr bew�hrt. Ihre �bernahme im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ist im Interesse eines wirksamen, den Anforderungen der Markt�berwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008 gerecht werdenden Vollzugs der EG-Detergenzienverordnung erforderlich.



Drucksache 277/1/13

... -Verbotsverordnung geforderten Kenntnisse nachgewiesen wurden. Zur Klarstellung ist es erforderlich, den Rechtsunterworfenen darauf hinzuweisen, dass sich an den (chemikalienrechtlichen) Zust�ndigkeiten f�r die Abgabe durch die Neufassung der



Drucksache 325/1/13

... ist das Spezialgesetz f�r T�tigkeiten unter anderem mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenst�nden, das Vorrang vor den chemikalienrechtlichen Bestimmungen hat (vergleiche � 1 Absatz 5 Ziffer 3



Drucksache 809/1/12

... 2. Der Bundesrat begr��t die Zusammenf�hrung von Sanktionsnormen f�r bislang noch nicht unmittelbar straf- und bu�geldbewehrte Verst��e gegen chemikalienrechtliche Regelungen und die Neustrukturierung der bisher in der



Drucksache 809/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begr��t die Zusammenf�hrung von Sanktionsnormen f�r bislang noch nicht unmittelbar straf- und bu�geldbewehrte Verst��e gegen chemikalienrechtliche Regelungen und die Neustrukturierung der bisher in der



Drucksache 809/12

... es ausf�llenden neuen Straf- und Bu�geldtatbest�nde f�r diese Verordnungen k�nnen entsprechende Zuwiderhandlungen zus�tzlich zu dem allgemeinen, �ber den Erlass und die Durchsetzung beh�rdlicher Anordnungen mittelbar wirkenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem nach den �� 23 und 26 Absatz 1 Nummer 10 des



Drucksache 78/11 (Beschluss)

Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 �ber Stoffe, die zum Abbau der



Drucksache 216/11 (Begründung)

... verwendeten, chemikalienrechtlichen Begriffen nicht identisch sind und die Begriffe innerhalb ihres jeweiligen Rechtssystems eigenst�ndig ausgelegt und angewendet werden m�ssen. W�hrend der Erzeugnisbegriff im



Drucksache 78/11

Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 �ber Stoffe, die zum Abbau der



Drucksache 78/1/11

Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 �ber Stoffe, die zum Abbau der



Drucksache 775/10

... kennzeichnung f�r das Inverkehrbringen und den Transport gef�hrlicher Stoffe und Gemische. Im Vergleich zum bisherigen europ�ischen Recht werden durch die CLP-Verordnung insbesondere neue Einstufungsvorschriften eingef�hrt, die Einzelheiten des Begriffs der chemikalienrechtlichen Gef�hrlichkeit und der zugrunde liegenden Gef�hrlichkeitsmerkmale �ndern und nicht nur terminologischer, sondern teilweise auch materieller Natur sind. Statt der bisherigen Zuordnung zu Gef�hrlichkeitsmerkmalen erfolgt die Einstufung gef�hrlicher Stoffe und Gemische nun in Gefahrenklassen, die durch neue Gefahrenkategorien innerhalb der Klassen weiter abgestuft werden.



Drucksache 617/1/09

... 25. Es sollte daher klargestellt werden, dass der Begriff des Inverkehrbringens in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i nicht nur die erste entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidproduktes, sondern auch jede weitere Abgabe umfasst. Zudem sollte der Begriff auch die Abgabe von behandelten Gegenst�nden oder Materialien umfassen. Auch fehlt eine Regelung, nach der die Einfuhr eines Biozidproduktes als Inverkehrbringen gilt. Insgesamt sollte die Begriffsbestimmung derjenigen in anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften entsprechen. Insoweit ware auch eine Bezugnahme auf die Definition in Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sinnvoll.



Drucksache 617/09 (Beschluss)

... Es sollte daher klargestellt werden, dass der Begriff des Inverkehrbringens in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i nicht nur die erste entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidproduktes, sondern auch jede weitere Abgabe umfasst. Zudem sollte der Begriff auch die Abgabe von behandelten Gegenst�nden oder Materialien umfassen. Auch fehlt eine Regelung, nach der die Einfuhr eines Biozidproduktes als Inverkehrbringen gilt. Insgesamt sollte die Begriffsbestimmung derjenigen in anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften entsprechen. Insoweit ware auch eine Bezugnahme auf die Definition in Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sinnvoll.



Drucksache 998/1/08

... Der Richtlinienvorschlag �bernimmt in Artikel 4 Absatz 7 lediglich Formulierungen der REACH-Verordnung, mit denen diese grundlegende chemikalienrechtliche Vorschrift Beschr�nkungen f�r die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gef�hrlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse bereits regelt.



Drucksache 353/08

... Konkrete F�lle der Beschaffung von Sprengstoffgrundstoffen durch Terrorismusverd�chtige und der Verwendung von Giften bei gegen �ffentliche Einrichtungen gerichteten Erpressungen haben die potentiell gro�e Bedeutung der chemikalienrechtlichen Abgabebestimmungen f�r die vorbeugende Bek�mpfung derartiger Straftaten unterstrichen.



Drucksache 8/08

... Gegen�ber dem bisherigen chemikalienrechtlichen Normenbestand f�hrt die REACH-Verordnung zu einem erheblichen Zuwachs an �berwachungsaufgaben.



Drucksache 998/08 (Beschluss)

... Der Richtlinienvorschlag �bernimmt in Artikel 4 Absatz 7 lediglich Formulierungen der REACH-Verordnung, mit denen diese grundlegende chemikalienrechtliche Vorschrift Beschr�nkungen f�r die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gef�hrlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse bereits regelt.



Drucksache 18/08

... Die Entscheidung �ber solche Bewuchsschutzsysteme erfolgt auf der Grundlage chemikalienrechtlicher Verfahren.



Drucksache 360/07

... ) bezeichnet in den neu eingef�gten �� 2b und 6a Tatbest�nde der EG-F-Gase-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 �ber bestimmte fluorierte Treibhausgase (ABl. EU (Nr.) L 161 S. 1)), deren Verletzung neben dem bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem nach den �� 23 und 26 Abs. 1 Nr. 10 des



Drucksache 590/07

... /EG im Bereich der Fahrzeugreparaturlackierung durch einen niedrigeren Schwellenwert von 0 t f�r den j�hrlichen L�semittelverbrauch ab. Hierdurch kommt es einerseits zu einer Mehrbelastung des betroffenen Gewerbes und der zust�ndigen �berwachungsbeh�rden und andererseits zu einer �berregulierung aufgrund der Regelungen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschr�nkung des Inverkehrbringens l�semittelhaltiger Farben und Lacke (L�semittelhaltige Farben- und Lackverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/07




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Zust�ndigkeit

F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden

G. Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur �nderung der 31. Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer L�semittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV

Artikel 1
�nderung der 31. BImSchV

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 359/07 (Beschluss)

Elfte Verordnung zur �nderung chemikalienrechtlicher Verordnungen



Drucksache 359/1/07

Elfte Verordnung zur �nderung chemikalienrechtlicher Verordnungen



Drucksache 473/07 (Beschluss)

... Die �bermittlung s�mtlicher Einzelergebnisse der chemikalienrechtlichen �berwachung der L�nder an die Kommission �ber die zust�ndige Bundesbeh�rde stellt einen unverh�ltnism��igen Aufwand dar. In Zeiten knapper Ressourcen sollten diese bevorzugt f�r die �berwachungsma�nahmen an sich zum Einsatz kommen.



Drucksache 359/07

Elfte Verordnung zur �nderung chemikalienrechtlicher Verordnungen



Drucksache 473/1/07

... Die �bermittlung s�mtlicher Einzelergebnisse der chemikalienrechtlichen �berwachung der L�nder an die Kommission �ber die zust�ndige Bundesbeh�rde stellt einen unverh�ltnism��igen Aufwand dar. In Zeiten knapper Ressourcen sollten diese bevorzugt f�r die �berwachungsma�nahmen an sich zum Einsatz kommen.



Drucksache 590/07 (Beschluss)

... /EG im Bereich der Fahrzeugreparaturlackierung durch einen niedrigeren Schwellenwert von 0 Tonnen f�r den j�hrlichen L�semittelverbrauch ab. Hierdurch kommt es einerseits zu einer Mehrbelastung des betroffenen Gewerbes und der zust�ndigen �berwachungsbeh�rden und andererseits zu einer �berregulierung auf Grund der Regelungen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschr�nkung des Inverkehrbringens l�semittelhaltiger Farben und Lacke (L�semittelhaltige Farben- und Lackverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer L�semittel in bestimmten Anlagen

Artikel 1
�nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer L�semittel in bestimmten Anlagen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 161/06

... "Dies gilt z.B. f�r die Verwendung der auch in der EG-Verordnung gebrauchten Begriffe Einrichtung und Produkt (Artikel 16 und 17 der EG-Verordnung, �� 3 bis 5 der vorliegenden Verordnung), die beide vom chemikalienrechtlichen Erzeugnisbegriff (� 3 Nr. 5 des



Drucksache 190/1/06

Zehnte Verordnung zur �nderung chemikalienrechtlicher Verordnungen



Drucksache 190/06 (Beschluss)

Zehnte Verordnung zur �nderung chemikalienrechtlicher Verordnungen



Drucksache 190/06

Zehnte Verordnung zur �nderung chemikalienrechtlicher Verordnungen



Drucksache 629/05

... f�hren (AB1. EG (Nr.) L 244 S. 1) bzw. Nr. 850/2004 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 �ber persistente organische Schadstoffe und zur �nderung der Richtlinie 79/117/EWG (AB1. EU (Nr.) L 158 S. 7, Nr. L 229 S. 5). Die Verordnung bezeichnet also diejenigen Tatbest�nde, deren Verletzung neben dem bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem des



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.