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0607/05
0917/04B
0873/04
0666/04B
0701/1/04
0807/04
0883/04
0596/04
0666/2/04
0983/04
0806/04
0805/04
0676/2/04
0676/04B
0701/04B
0280/04
0917/3/04
0905/04
0571/04
0458/04B
0914/04
0955/04
0917/1/04
0997/04
0804/04
0666/04
0920/04
0140/04
0921/04
1013/04
0736/03
Drucksache 112/1/18

... a) Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Sicherheitenverwertung, wie sie nach Darstellung der Kommission die Realisierung der Darlehensforderungen f�r den Kreditgebenden in einigen Mitgliedstaaten erschweren, werden durch den Vorschlag nicht vermieden. Denn auch die Vorgaben im Richtlinienvorschlag zur Durchf�hrung des au�ergerichtlichen Verwertungsverfahrens werden gerichtliche Auseinandersetzungen - zum Beispiel zur Wertfeststellung - nicht verhindern. Das Ausgangsproblem, welches den Anlass f�r den Vorschlag bildete, wird also nicht beseitigt. Daher bietet das AECE-Verfahren auch keine wirkliche Erleichterung f�r die Verwertung des notleidenden Kredits auf dem Sekund�rmarkt.



Drucksache 202/18

... Erfasst sind auch schuldrechtliche Anspr�che des Betreibers zur Deckung der R�ckbau-verpflichtungen gegen Unternehmen des Haftungskreises oder andere verbundene Unternehmen. Dabei handelt es sich typischerweise um Forderungen des Betreibers aus Finanzierungs-, Darlehens-, Beherrschungs- oder Gewinnabf�hrungsvereinbarungen. �ber die Unternehmen des Haftungskreises hinaus sind auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Sinne des � 15

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber

� 2
Mitteilung des Abschlussstichtags durch den Betreiber

� 3
Bestimmung des f�r die Aufstellung der R�ckstellungen ma�geblichen Stichtags

� 4
Verlangen weiterer Ausk�nfte

� 5
Anforderungen an die Aufstellung der R�ckstellungen f�r R�ckbauverpflichtungen

� 6
Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber

� 7
Form der Aufstellung der R�ckstellungen und der Darstellung des Haftungskreises

� 8
Form der �bermittlung

� 9
Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die R�ckbauverpflichtungen

� 10
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungserm�chtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 124. Der Bundesrat begr��t die flexibleren Kombinationsm�glichkeiten von Finanzierungsinstrumenten und Zusch�ssen. Er weist allerdings darauf hin, dass bei Ausreichung eines Finanzprodukts mit verschiedenen Elementen, zum Beispiel Ausreichung eines Darlehens mit Tilgungszuschuss, nicht f�r jedes Element des Finanzprodukts eigene Aufzeichnungen erforderlich sein d�rfen, da dies mit einer unverh�ltnism��igen Komplexit�t verbunden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-F�rderung

Mittelausstattung f�r Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilit�t

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 F�rderf�higkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Ber�cksichtigung der l�nderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalit�ten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 122/18

... einschlie�lich 2011) eingegangenen Darlehenszusagen im Rahmen des



Drucksache 69/1/18

... 3. Die Fragmentierung des Crowdfundings im Binnenmarkt durch unterschiedliche einzelstaatliche Regelungen des Kleinanlegerschutzes k�nnte im Rahmen des Verordnungsvorschlags beseitigt werden. Zur Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten f�r Crowdfunding-Dienstleister auch auf europ�ischer Ebene Schwellenwerte f�r die von ihnen vermittelten Darlehen festgelegt werden, um die Einzelanlagen der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger beim jeweiligen Crowdfunding-Projekt verbindlich zu deckeln. Ferner sollten die Anbieter bereits bei der Werbung f�r �ffentlich angebotene Verm�gensanlagen dazu verpflichtet werden, dort deutlich den hervorgehobenen Warnhinweis aufzunehmen, dass der Erwerb der Verm�gensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollst�ndigen Verlust des eingesetzten Verm�gens f�hren kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/18




Zum Verbraucherschutz

Zu Crowdfunding-Dienstleistern


 
 
 


Drucksache 617/1/18

... 10. Der Bundesrat empfiehlt, vor einer Fortsetzung bzw. Ausweitung der Darlehensvergabe durch den EFSI zun�chst die regulatorischen Fortschritte im Binnenmarkt abzuwarten. Erst bei einer vertieften Integration der Rahmenbedingungen kann ein finanzielles Instrument wie der EFSI eine Wirkung mit europ�ischem Mehrwert entfalten.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 77. Der Bundesrat begr��t die flexibleren Kombinationsm�glichkeiten von Finanzierungsinstrumenten und Zusch�ssen. Er weist allerdings darauf hin, dass bei Ausreichung eines Finanzprodukts mit verschiedenen Elementen, zum Beispiel Ausreichung eines Darlehens mit Tilgungszuschuss, nicht f�r jedes Element des Finanzprodukts eigene Aufzeichnungen erforderlich sein d�rfen, da dies mit einer unverh�ltnism��igen Komplexit�t verbunden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-F�rderung

Mittelausstattung f�r Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilit�t

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 F�rderf�higkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Ber�cksichtigung der l�nderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalit�ten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 241/1/18

... 4. Die vorgeschlagene Zahlung von Zinszusch�ssen lehnt der Bundesrat ab. Die Zinszusch�sse w�rden in Krisenzeiten de facto ein zinsloses Darlehen an Mitgliedstaaten erm�glichen und damit die Anreize zu nachhaltiger Haushaltsf�hrung massiv untergraben.



Drucksache 213/18

... Eines der Hauptziele der Kapitalmarktunion (KMU) ist es, f�r die europ�ischen Unternehmen in jedem Stadium ihrer Entwicklung den Zugang zu marktbasierten Finanzierungsquellen zu verbreitern. Seit der Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion ins Leben gerufen wurde, hat die EU erhebliche Fortschritte bei der Ausweitung der Finanzierungsquellen f�r wachsende Unternehmen sowie bei der EU-weiten Bereitstellung marktgest�tzter Finanzmittel erzielt. Neue Regeln gelten bereits und f�rdern Investitionen der Risikokapitalfonds der EU (EuVECA) in Startups und mittelst�ndische Unternehmen. Mit dem Europ�ischen Investitionsfond hat die Kommission auch ein gesamteurop�isches Risikokapitaldachfonds-Programm (VentureEU) gestartet, um Investitionen in innovative Startups und expandierende Unternehmen in ganz Europa zu f�rdern. Neue Prospektvorschriften wurden bereits eingef�hrt, um Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung an den �ffentlichen M�rkten f�r Aktien und Anleihen zu helfen. F�r kleine und mittelgro�e Unternehmen, die EU-weit Kapital beschaffen wollen, wird derzeit ein auf sie zugeschnittener neuer EU-Prospekt entwickelt. Um Startups und Unternehmern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, hat die Kommission dar�ber hinaus ein europ�isches Label f�r investitions-und darlehensbasierte Crowdfunding-Plattformen vorgeschlagen (�European Crowdfunding Service Providers for Business�).



Drucksache 96/18

... Im Rahmen der Besicherung k�nnen Forderungen wie Barmittel, die einem Bankkonto gutgeschrieben wurden (Gl�ubiger ist der Kunde, Schuldner die Bank), oder Kreditforderungen (aus Bankdarlehen) als Finanzsicherheiten zur Sicherung eines Darlehensvertrags verwendet werden (z.B. kann ein Verbraucher Barmittel auf einem Bankkonto als Sicherheit verwenden, um einen Kredit zu erhalten, oder eine Bank kann eine Kreditforderung als Sicherheit verwenden, um einen Kredit zu erhalten). Die Besicherung durch Kreditforderungen ist f�r die Finanzbranche von gro�er Bedeutung. Rund 22 % der Refinanzierungsgesch�fte des Eurosystems9 werden mit Kreditforderungen besichert.10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Beispiel f�r Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zus�tzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die �bertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen f�r Forderungs�bertragungen

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Konsultation der Interessentr�ger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

Option 1: Recht des �bertragungsvertrags

Option 2: Recht des gew�hnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der �bertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gew�hnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der �bertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der �bertragenen Forderung und Recht des gew�hnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: �ffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verh�ltnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
�ffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der R�ck- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verh�ltnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verh�ltnis zu bestehenden internationalen �bereink�nften

Artikel 12
Verzeichnis der �bereink�nfte

Artikel 13
�berpr�fungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 112/18 (Beschluss)

... a) Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Sicherheitenver-wertung, wie sie nach Darstellung der Kommission die Realisierung der Darlehensforderungen f�r den Kreditgebenden in einigen Mitgliedstaaten erschweren, werden durch den Vorschlag nicht vermieden. Denn auch die Vorgaben im Richtlinienvorschlag zur Durchf�hrung des au�ergerichtlichen Verwertungsverfahrens werden gerichtliche Auseinandersetzungen - zum Beispiel zur Wertfeststellung - nicht verhindern. Das Ausgangsproblem, welches den Anlass f�r den Vorschlag bildete, wird also nicht beseitigt. Daher bietet das AECE-Verfahren auch keine wirkliche Erleichterung f�r die Verwertung des notleidenden Kredits auf dem Sekund�rmarkt.



Drucksache 447/17

... "Erfolgt nach einer Inanspruchnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags im Sinne des � 92a Absatz 1 oder w�hrend einer Darlehenstilgung bei Altersvorsorgevertr�gen nach � 1 Absatz 1a des Altersvorsorgevertr�ge-Zertifizierungsgesetzes eine R�ckforderung zu Unrecht gezahlter Zulagen, setzt die zentrale Stelle den R�ckforderungsbetrag nach Absatz 3 unter Anrechnung bereits vom Anbieter einbehaltener und abgef�hrter Betr�ge gegen�ber dem Zulageberechtigten fest, soweit das Guthaben auf dem Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten zur Zahlung des R�ckforderungsbetrags nicht ausreicht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/17




� 21
Tarifvertragsparteien.

� 26a
�bergangsvorschrift zu � 1a Absatz 1a

� 30j
�bergangsregelung zu � 20 Absatz 2

Artikel 15
�nderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Gesetz �ber die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen B�hnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)

� 1

� 2

� 3

� 4

� 5


 
 
 


Drucksache 74/17 (Beschluss)

... Aus einer Untersuchung der Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen vom 23. April 2015 geht hervor, dass in einer Vielzahl von F�llen die so genannte Restschuldversicherung bei der Kreditvergabe nicht mehr als Versicherungsverh�ltnis zwischen dem Darlehensnehmer und einem Versicherer ausgestaltet ist. Stattdessen wird der Darlehensnehmer gegen Zahlung einer Pr�mie als Versicherte Person in ein bestehendes (Gruppen-) Versicherungsverh�ltnis zwischen dem Darlehensgeber und dem Versicherer aufgenommen. Da er in diesem Verh�ltnis nicht Versicherungsnehmer ist, greifen auch die entsprechenden Schutzvorschriften zu seinen Gunsten nicht. Zudem ist zumindest fraglich, ob f�r den Darlehensgeber die entsprechenden Vorschriften der Versicherungsvermittlung, insbesondere das Honorarannahmeverbot und das Redlichkeitsgebot, greifen. Da insoweit eine vergleichbare Schutzbed�rftigkeit besteht, und es aus Sicht des Verbrauchers in der Praxis kaum kenntlich ist, ob ihm eine Restschuldversicherung vermittelt, oder er als Versicherte Person in einen bestehenden Vertrag aufgenommen wird, sollte der entsprechende Schutzstandard in diesen F�llen angeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 � 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 9 Satz 2 GewO-E

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c � 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 � 48a Absatz 4, 6 VAG

9. Zu Artikel 2 Nummer 7 � 48c VAG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d � 6 Absatz 6 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 � 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 6 � 7b Absatz 2 VVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 529/17

... "� 21b Mitgliederdarlehen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/17




Artikel 1
�nderung des Genossenschaftsgesetzes

� 21b
Mitgliederdarlehen

� 53a
Vereinfachte Pr�fung; Verordnungserm�chtigung

� 59
Befassung der Generalversammlung.

� 158
Ersatzweise Bekanntmachung

� 171
�bergangsvorschrift zur Einf�hrung der vereinfachten Pr�fung

Artikel 2
�nderung der Handelsregistergeb�hrenverordnung

Artikel 3
�nderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
�nderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 533/17

... 2. wenn er als Bausparkasse oder als von einer Bausparkasse beauftragter Vermittler für Bausparer Versicherungen im Rahmen eines Kollektivvertrages vermittelt, die Bestandteile der Bausparverträge sind, und die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Rückzahlungsforderungen der Bausparkasse aus gewährten Darlehen abzusichern oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

� 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

� 34e
Verordnungsermächtigung

� 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

� 156
Übergangsregelungen zu den �� 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

� 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

� 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

� 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

� 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

� 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

� 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

� 7a
Querverkäufe

� 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

� 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

� 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

� 66
Sonstige Ausnahmen

� 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 456/17

... "Die Aufsichtsbeh�rde kann im Einzelfall Darlehensaufnahmen bei Kreditinstituten zur Finanzierung des Erwerbs von Grundst�cken f�r Eigeneinrichtungen nach � 140 sowie der Errichtung, der Erweiterung oder des Umbaus von Geb�uden f�r Eigeneinrichtungen nach � 140 genehmigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
�nderung des Arzneimittelgesetzes

� 142b
�bergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften f�r Blut- und Gewebezubereitungen und zur �nderung anderer Vorschriften

Artikel 2
�nderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
�nderung des Transfusionsgesetzes

� 21a
Deutsches H�mophilieregister, Verordnungserm�chtigung

� 34
�bergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften f�r Blut- und Gewebezubereitungen und zur �nderung anderer Vorschriften

Artikel 4
�nderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften f�r Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach � 13 des Arzneimittelgesetzes oder � 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften f�r Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach � 13 des Arzneimittelgesetzes oder � 72 des Arzneimittelgesetzes

� 41e
Erg�nzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
�nderung der Verordnung �ber radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
�nderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

� 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

� 4
�bergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften f�r Blut- und Gewebezubereitungen und zur �nderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
�nderung des HIV-Hilfegesetzes

� 2
Mittel f�r finanzielle Hilfe

Artikel 7
�nderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
�nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

� 120
�bergangsregelung zur �nderung der W�hlbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
�nderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschr�nkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 404/17

... a) die Darstellung der Gesch�ftsbeziehungen des Steuerpflichtigen, �bersicht �ber Art und Umfang dieser Gesch�ftsbeziehungen, zum Beispiel Wareneinkauf, Dienstleistungen, Darlehensverh�ltnisse und andere Nutzungs�berlassungen sowie Kostenumlagen, und �bersicht �ber die den Gesch�ftsbeziehungen zugrunde liegenden Vertr�ge und der Ver�nderungen innerhalb des Pr�fungszeitraums,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Grunds�tze der Aufzeichnungspflicht

� 2
Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen

� 3
Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei au�ergew�hnlichen Gesch�ftsvorf�llen

� 4
Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation

� 5
Stammdokumentation

� 6
Anwendungsregelungen f�r kleinere Unternehmen und f�r Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneink�nften

� 7
Schlussvorschrift

� 8
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Anlage
(zu � 5) Umfang der Stammdokumentation

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Satzteil vor Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu � 7

Zu � 8

Zu Anlage Umfang der Stammdokumentation

Zu Satz 1

Zu Satz 2


 
 
 


Drucksache 290/1/17

... 3. Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechtsverordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditw�rdigkeitspr�fung nunmehr rasch vorzulegen und mit den L�ndern im Vorfeld eng abzustimmen. Der Bundesrat geht nach wie vor davon aus, dass in der Verordnung die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditw�rdigkeitspr�fung weitest m�glich eingegrenzt werden. Damit k�nnen die entstandenen Probleme bei der Kreditvergabe f�r �ltere Menschen gel�st werden, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen k�nnen und im Todesfall die Immobilie die H�he des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt. Auch f�r junge Familien muss Rechtssicherheit geschaffen werden.



Drucksache 74/1/17

... Aus einer Untersuchung der Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen vom 23. April 2015 geht hervor, dass in einer Vielzahl von F�llen die so genannte Restschuldversicherung bei der Kreditvergabe nicht mehr als Versicherungsverh�ltnis zwischen dem Darlehensnehmer und einem Versicherer ausgestaltet ist. Stattdessen wird der Darlehensnehmer gegen Zahlung einer Pr�mie als Versicherte Person in ein bestehendes (Gruppen-) Versicherungsverh�ltnis zwischen dem Darlehensgeber und dem Versicherer aufgenommen. Da er in diesem Verh�ltnis nicht Versicherungsnehmer ist, greifen auch die entsprechenden Schutzvorschriften zu seinen Gunsten nicht. Zudem ist zumindest fraglich, ob f�r den Darlehensgeber die entsprechenden Vorschriften der Versicherungsvermittlung, insbesondere das Honorarannahmeverbot und das Redlichkeitsgebot, greifen. Da insoweit eine vergleichbare Schutzbed�rftigkeit besteht, und es aus Sicht des Verbrauchers in der Praxis kaum kenntlich ist, ob ihm eine Restschuldversicherung vermittelt, oder er als Versicherte Person in einen bestehenden Vertrag aufgenommen wird, sollte der entsprechende Schutzstandard in diesen F�llen angeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 � 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c � 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 � 48a Absatz 4, 6 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 � 48c VAG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d � 6 Absatz 6 VVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 � 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 � 7b Absatz 2 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 610/17

... "� 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bautr�ger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungserm�chtigung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/17




Gesetz

Artikel 1
�nderung der Gewerbeordnung

� 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bautr�ger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungserm�chtigung.

� 161
�bergangsregelung zu � 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/17

... "� 48u Ma�nahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungserm�chtigung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/17




Gesetz

Artikel 1
�nderung des Kreditwesengesetzes

� 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgem��e Gesch�ftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angeh�rt; Verordnungserm�chtigung.

� 48u
Ma�nahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungserm�chtigung

Artikel 2
�nderung des Gesetzes zur �berwachung der Finanzstabilit�t

Artikel 3
�nderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
�nderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

� 43a
Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilit�t; Verordnungserm�chtigung

� 308b
Ma�nahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungserm�chtigung

Artikel 5
�nderung des Dritten Durchf�hrungsgesetzes/EWG zum VAG

Artikel 6
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

� 505e
Verordnungserm�chtigung

Artikel 7
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechtsverordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditw�rdigkeitspr�fung nunmehr rasch vorzulegen und mit den L�ndern im Vorfeld eng abzustimmen. Der Bundesrat geht nach wie vor davon aus, dass in der Verordnung die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditw�rdigkeitspr�fung weitest m�glich eingegrenzt werden. Damit k�nnen die entstandenen Probleme bei der Kreditvergabe f�r �ltere Menschen gel�st werden, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen k�nnen und im Todesfall die Immobilie die H�he des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt. Auch f�r junge Familien muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Dazu sollen nach der Lebenserfahrung m�gliche, aber nicht �berwiegend wahrscheinliche ung�nstige Ereignisse nur dann zu ber�cksichtigen sein, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt.



Drucksache 406/1/16

... Leistet z.B. ein in einem DBA-Staat ans�ssiger Gesellschafter (regelm��ig eine ausl�ndische Kapitalgesellschaft), der als Kommanditist an einer inl�ndischen GmbH & Co. KG beteiligt ist, eine Einlage in die Personengesellschaft, die er wiederum �ber ein (Konzern-)Darlehen refinanziert hat, stellt der Refinanzierungsaufwand Sonderbetriebsausgaben des Kommanditisten bei der inl�ndischen Personengesellschaft dar. Das zur Refinanzierung der Einlage aufgenommene Darlehen geh�rt zum Sonderbetriebsverm�gen II des Kommanditisten bei der inl�ndischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - � 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere �nderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

� 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorg�ngen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 � 6 Absatz 3, � 50i Absatz 1 und 2, � 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - � 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, � 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* � 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - � 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 � 23 Absatz 1 und � 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - � 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - � 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - � 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, � 50 Absatz 1, � 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 � 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 � 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - �nderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
�nderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhalts�bersicht, Zwischen�berschrift, � 21b KStG

15. Zu Artikel 9 � 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - � 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 �� 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 � 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 � 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 � 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 � 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - �nderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
�nderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - �nderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzuf�gen:

Artikel 11c
�nderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 84/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Widerrufsrechte in sogenannten Altf�llen von Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertr�gen nicht bereits nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erl�schen d�rfen. Diese kurze Frist w�rde die Rechte und M�glichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen bei fehlerhafter Belehrung aktuell ein unbefristetes Widerrufsrecht zusteht, unverh�ltnism��ig einschr�nken. Laut Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages soll die kurze Frist von drei Monaten f�r diejenigen Kundinnen und Kunden gelten, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und fehlerhaft belehrt wurden. Bereits die Pr�fung der Fehlerhaftigkeit wie auch die anschlie�ende Durchsetzung des Widerrufs bei der kreditf�hrenden Bank erfordert eine l�ngere Planung und kritische Auseinandersetzung. Gleichzeitig m�ssen die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter in der Lage sein, eine verantwortungsbewusste Entscheidung ohne gro�en Zeitdruck �ber die Anschlussfinanzierung treffen zu k�nnen.



Drucksache 518/16

... Au�erdem schl�gt die Kommission eine bessere Ausrichtung des EFSI auf die politischen Priorit�ten der EU im Hinblick auf den Klimawandel vor, beispielsweise durch die Festsetzung eines Mindestziels f�r klimafreundliche Vorhaben und die Beschr�nkung der Unterst�tzung f�r Autobahnprojekte auf solche, die private Investitionen in den Koh�sionsl�ndern umfassen oder grenz�berschreitende Verkehrsvorhaben unter Beteiligung mindestens eines Koh�sionslands betreffen. Zudem erkennt die Kommission die Notwendigkeit an, einen Teil des EU-Haushalts, wie etwa die Mittel im Rahmen der Fazilit�t "Connecting Europe", in Form von Zusch�ssen zu Mischfinanzierungen mit dem EFSI zu verwenden. Die Kombination von Zusch�ssen mit EFSI-Mitteln wird zur wirtschaftlichen und finanziellen Tragf�higkeit von Vorhaben beitragen und zus�tzliche Mittel privater Investoren mobilisieren, was den Mehrwert der Unionsausgaben erh�hen wird. Ferner w�re es angesichts des erheblichen wirtschaftlichen Multiplikator-Effekts von Investitionen in den Verteidigungssektor - im Hinblick auf Spinoffs und Technologietransfers sowie die Schaffung von Arbeitspl�tzen - angemessen, die Ber�cksichtigung verteidigungsbezogener Investitionsvorhaben im Rahmen des EFSI zu pr�fen und eine entsprechende �nderung der Kriterien f�r die F�rderf�higkeit in der Darlehenspolitik der EIB zu erw�gen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/16




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

- Verh�ltnism��igkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 813/16 (Beschluss)

... ); Honorar-Immobiliardarlehensberater, � 34i Absatz 5



Drucksache 408/16

... "Der Fonds kann Abwicklungsanstalten Darlehen zur Refinanzierung der von diesen �bernommenen Verm�gensgegenst�nde gew�hren, sofern der Fonds alleiniger Verlustausgleichsverpflichteter ist. Die n�heren Bedingungen der Darlehensgew�hrung legt der Fonds im Einzelfall fest."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

� 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

� 18a
Teilintegration der Bundesanstalt f�r Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungserm�chtigung

Artikel 3
�nderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

� 79
Unterst�tzende Ma�nahmen.

� 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverf�gungen

� 160
Informationsaustausch mit Beh�rden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

� 174
Vor�bergehendes T�tigkeitsverbot; Bekanntmachung von Ma�nahmen.

Artikel 4
�nderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

� 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
�nderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
�nderung des Finanzstabilit�tsgesetzes

Artikel 7
�nderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
�nderung der Verordnung �ber die Satzung der Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht

� 1a
Gesch�ftsbereich Abwicklung

Artikel 9
�nderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger und die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 562/16

... Dieser Vorschlag ist Teil der ambitionierten Investitionsoffensive f�r Drittl�nder, die in der Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2016 �ber einen neuen Partnerschaftsrahmen f�r die Zusammenarbeit mit Drittl�ndern im Kontext der Europ�ischen Migrationsagenda1 angek�ndigt wurde. Ziel dieses am 28. Juni 2016 vom Europ�ischen Rat gebilligten Investitionsprogramms ist es, grundlegende Ursachen der Migration anzugehen und gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele f�r eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Der vorliegende Vorschlag sieht zwei �nderungen an der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 vor. In Verbindung mit einem getrennten Legislativvorschlag zur �nderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 �ber eine Garantieleistung der Europ�ischen Union f�r etwaige Verluste der Europ�ischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterst�tzung von Investitionsvorhaben au�erhalb der Union wird der Vorschlag die quantitative und qualitative Ausweitung des Mandats der Europ�ischen Investitionsbank ("EIB") f�r die Darlehenst�tigkeit in Drittl�ndern (sogenanntes "Au�enmandat" der EIB) erm�glichen. So wird die EIB - insbesondere durch die Bereitstellung zus�tzlicher Finanzierungen f�r den privaten Sektor - rasch einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen der Investitionsoffensive f�r Drittl�nder leisten k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/16




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- �bereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verh�ltnism��igkeit

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 587/16

... XII ein Anspruch f�r einen Zeitraum von einem Monat geschaffen, mit der M�glichkeit darlehensweise die Kosten f�r ein R�ckfahrticket zu �bernehmen. Au�erdem wird im SGB II und im



Drucksache 320/16

... l) unverbriefte Darlehensforderungen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Gesetzlicher Vertreter

� 4
Zust�ndige Finanzbeh�rden, Verordnungserm�chtigung

� 5
Pr�fung der steuerlichen Verh�ltnisse

� 5a
�bertragung von Wirtschaftsg�tern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

� 6
K�rperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

� 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegen�ber Investmentfonds

� 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbeg�nstigter Anleger

� 9
Nachweis der Steuerbefreiung

� 10
Investmentfonds oder Anteilklassen f�r steuerbeg�nstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

� 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbeh�rden

� 12
Leistungspflicht gegen�ber steuerbeg�nstigten Anlegern

� 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

� 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

� 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

� 16
Investmentertr�ge

� 17
Ertr�ge bei Abwicklung eines Investmentfonds

� 18
Vorabpauschale

� 19
Gewinne aus der Ver�u�erung von Investmentanteilen

� 20
Teilfreistellung

� 21
Anteilige Abz�ge aufgrund einer Teilfreistellung

� 22
�nderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

� 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verh�ltnis z u den Besteuerungsregelungen f�r Spezial-Investmentfonds

� 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen f�r Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

� 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

� 26
Anlagebestimmungen

� 27
Rechtsformen von inl�ndischen Spezial-Investmentfonds Inl�ndische Spezial-Investmentfonds k�nnen gebildet werden

� 28
Beteiligung von Personengesellschaften

� 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

� 30
Inl�ndische Beteiligungseinnahmen und sonstige inl�ndische Eink�nfte mit Steuerabzug

� 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Aus�bung der Transparenzoption

� 32
Haftung bei ausge�bter Transparenzoption

� 33
Inl�ndische Immobilienertr�ge und sonstige inl�ndische Eink�nfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

� 34
Spezial-Investmentertr�ge

� 35
Ausgesch�ttete Ertr�ge und Aussch�ttungsreihenfolge

� 36
Aussch�ttungsgleiche Ertr�ge

� 37
Ermittlung der Eink�nfte

� 38
Vereinnahmung und Verausgabung

� 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

� 40
Abzug der Allgemeinkosten

� 41
Verlustverrechnung

� 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseink�nften und inl�ndischen Immobilienertr�gen

� 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

� 44
Anteilige Abz�ge aufgrund einer Steuerbefreiung

� 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmentertr�gen

� 46
Zinsschranke

� 47
Anrechnung und Abzug von ausl�ndischer Steuer

� 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

� 49
Ver�u�erung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

� 50
Kapitalertragsteuer

� 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

� 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgeverm�genfonds

� 53
Altersvorsorgeverm�genfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgeverm�genfonds

� 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgeverm�genfonds

Kapitel 6
Bu�geldvorschriften, Anwendungs- und �bergangsvorschriften

� 55
Bu�geldvorschriften

� 56
Anwendungs- und �bergangsvorschriften

Artikel 2
�nderung des Investmentsteuergesetzes

� 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

� 24
Bu�geldvorschriften

Artikel 3
�nderung des Einkommensteuergesetzes

� 36a
Beschr�nkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
�nderung des K�rperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
�nderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
�nderung des Au�ensteuergesetzes

Artikel 7
�nderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
�nderung des Solidarit�tszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
�nderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
�nderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 84/1/16

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Widerrufsrechte in sogenannten Altf�llen von Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertr�gen nicht bereits nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erl�schen d�rfen. Diese kurze Frist w�rde die Rechte und M�glichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen bei fehlerhafter Belehrung aktuell ein unbefristetes Widerrufsrecht zusteht, unverh�ltnism��ig einschr�nken. Laut Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages soll die kurze Frist von drei Monaten f�r diejenigen Kundinnen und Kunden gelten, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und fehlerhaft belehrt wurden. Bereits die Pr�fung der Fehlerhaftigkeit wie auch die anschlie�ende Durchsetzung des Widerrufs bei der kreditf�hrenden Bank erfordert eine l�ngere Planung und kritische Auseinandersetzung. Gleichzeitig m�ssen die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter in der Lage sein, eine verantwortungsbewusste Entscheidung ohne gro�en Zeitdruck �ber die Anschlussfinanzierung treffen zu k�nnen.



Drucksache 532/16

... Eine rasche Umsetzung des Verbriefungspakets kann der Realwirtschaft kurzfristig zus�tzliche Finanzmittel verschaffen. Die Einf�hrung risikosensitiverer Eigenkapitalanforderungen f�r einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen wird dazu beitragen, Vertrauen in den Markt aufzubauen und die Bilanzen der Banken zu entlasten, damit sie mehr Darlehen vergeben k�nnen. Wenn die Verbriefungen in der EU - gefahrlos - wieder auf das Niveau gebracht werden k�nnten, das sie vor der Krise hatten, so w�re es m�glich, der Wirtschaft zus�tzliche Mittel in H�he von �ber 100 Mrd. EUR zur Verf�gung zu stellen und gleichzeitig die Finanzstabilit�t zu erh�hen. Der Rat hat sich bereits auf eine allgemeine Ausrichtung verst�ndigt; nun sollten rasch Fortschritte im Europ�ischen Parlament erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschlie�ende Ausarbeitung der ersten Ma�nahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Z�gigere Umsetzung der im Rahmen der n�chsten Stufe vorgesehenen Ma�nahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 N�chste Schritte: Festlegung weiterer Priorit�ten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.