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"Datenanalysen"
Drucksache 625/19
Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV ) A. Problem und Ziel
... Absatz 2 regelt, dass Einzelangaben der Antragsteller einschließlich identifizierender Merkmale wie Name des Unternehmens, Anschrift, E-Mail-Adresse, Handelsregister-Nummer und Steuernummer an die Stelle (bzw. Stellen) weitergegeben werden dürfen, die die Evaluierung nach § 17 FZulG durchführt bzw. durchführen. Dies ist notwendig, damit diese Stelle (bzw. Stellen) Datenanalysen vornehmen und unabhängige Befragungen der Antragsteller durchführen kann bzw. können. Es wird festgelegt, dass dies nur zum Zwecke der Evaluierung geschehen darf und sich auf die Merkmale beschränken muss, die für die Evaluierung erforderlich sind.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gegenstand, Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Stelle
§ 3 Antragsverfahren
§ 4 Antragsprüfung
§ 5 Bescheinigung nach § 6 des Gesetzes
§ 6 Geschäftsstatistik
§ 7 Datenübermittlung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demographische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5054, BMBF: Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
II.5. Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 20/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... - 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
Mitteilung
1. Einleitung
2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich
3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten
4. Vorrangige Maßnahmen
4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel
4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
5. Zusammenfassung und Ausblick
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Drucksache 20/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 10. Der Bundesrat konstatiert, dass neben den von der EU erhobenen Daten in der Mitteilung auch auf Daten verwiesen wird, die im Rahmen der PISA- und PIAAC-Studien der OECD erhoben werden. Diese sind nutzbar, soweit es sich um veröffentlichte Daten handelt. Der Bundesrat verwahrt sich jedoch dagegen, dass Daten aus den Studien ohne Wissen und Zustimmung der teilnehmenden Staaten, bei denen die "Ownership" für diese Daten liegt, für umfangreichere Systeme der Datenerfassung der EU genutzt werden. Darüber hinaus hinterfragt der Bundesrat die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit weiterer Datenanalysen und Prognosen.
Drucksache 20/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 10. Er konstatiert, dass neben den von der EU erhobenen Daten in der Mitteilung auch auf Daten verwiesen wird, die im Rahmen der PISA- und PIAAC-Studien der OECD erhoben werden. Diese sind nutzbar, soweit es sich um veröffentlichte Daten handelt. Der Bundesrat verwahrt sich jedoch dagegen, dass Daten aus den Studien ohne Wissen und Zustimmung der teilnehmenden Staaten, bei denen die "Ownership" für diese Daten liegt, für umfangreichere Systeme der Datenerfassung der EU genutzt werden. Darüber hinaus hinterfragt er die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit weiterer Datenanalysen und Prognosen.
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Daten sind zu einer unerlässlichen Quelle für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den gesellschaftlichen Fortschritt geworden. Datenanalysen tragen zur Optimierung von Verfahren und Entscheidungen bei, ermöglichen Innovationen und erleichtern Zukunftsprognosen. Dieser globale Trend birgt gewaltige Möglichkeiten für unterschiedlichste Bereiche - von Gesundheit, Umwelt und Ernährungssicherheit über Klimapolitik und Ressourceneffizienz bis hin zu Energie, intelligenten Verkehrssystemen und intelligenten Städten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
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Drucksache 494/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
... Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalsätzen oder -beträgen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu erreichen sind, befürchtet jedoch, dass die Einführung verpflichtender Pauschalsätze oder -betröge .für Förderungen bis 100 000 EUR umfangreiche Vorbereitungsarbeiten und Datenanalysen erfordern könnte. Die Kommission ist der Auffassung, dass die obligatorische Anwendung solcher Pauschalsätze für beide Fonds ein erhebliches Potenzial für eine Vereinfachung vor Ort birgt.
Anhang
1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung
Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten
Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen
Zu Eventualverbindlichkeiten
Zum gemeinsamen Dotierungsfonds
Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente
Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren
Zum Sponsoring
2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung
Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen
Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt
Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung
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Drucksache 355/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
... Die Auswirkungen der Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining auf andere Nutzer als die genannten Nutznießer (z.B. Anbieter von Datenanalysen) sind nicht Gegenstand des Vorschlags. Daher ändert der Vorschlag auch nichts an der derzeitigen Situation anderer Nutzer von Text- und Data-Mining oder der Anbieter von Datenanalysen, die ihre Tätigkeiten unter denselben Voraussetzungen wie heute ausüben können - u.a. durch die bestehenden Ausnahmeregelungen betreffend das Urheberrecht und Datenbanken, vorübergehende Vervielfältigungshandlungen und Entnahme oder Wiederverwendung von Kopien aus einer Datenbank.
- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme
- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme
- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme
- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme
- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme
- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme
- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme
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Drucksache 673/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 21. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Der Bunderrat lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente
Zu den Finanzierungsinstrumenten
Zur flexibleren Haushaltsverwaltung
3 Finanzinstrumente
Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen
22. Hauptempfehlung
23. Hilfsempfehlung
Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung
Indikatoren im ESF
Zu einzelnen Vorschriften
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 673/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 15. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Er lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente
Zu den Finanzierungsinstrumenten
Zur flexibleren Haushaltsverwaltung
2 Finanzinstrumente
Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen
Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung
Indikatoren im ESF
Zu einzelnen Vorschriften
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 565/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16
... 22. Der Bundesrat sieht die rechtsdogmatischen Folgen der Ausnahmeregelung in Artikel 3 in Form einer expliziten Erlaubnis betreffend das Text- und Data-Mining durch Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung kritisch. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass Unternehmen und Start-ups, die innovative Big-Data-Anwendungen oder Suchtechnologien anbieten, für ihre Webanalysen mit sämtlichen Urhebern von Inhalten im Internet Lizenzen abschließen müssten. Das ist nicht nur unpraktikabel, sondern würde das Ende für viele Anbieter von Datenanalysen in Europa bedeuten.
Drucksache 565/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16
... 27. Der Bundesrat sieht die rechtsdogmatischen Folgen der Ausnahmeregelung in Artikel 3 in Form einer expliziten Erlaubnis betreffend das Text- und Data-Mining durch Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung kritisch. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass Unternehmen und Start-ups, die innovative Big-Data-Anwendungen oder Suchtechnologien anbieten, für ihre Webanalysen mit sämtlichen Urhebern von Inhalten im Internet Lizenzen abschließen müssten. Das ist nicht nur unpraktikabel, sondern würde das Ende für viele Anbieter von Datenanalysen in Europa bedeuten.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Fragen des Urheberrechts erinnert der Bundesrat insoweit an seine der Kommission bereits übermittelten Stellungnahmen vom 10. Juli 2015 BR-Drucksache 212/15 B , 18. März 2016 BR-Drucksache 15/16 B und 22. April 2016 BR-Drucksache 167/16 B .
Im Einzelnen
Zu Titel II
Zu Titel III
Zu Titel IV
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 290/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... aa) Der Bundesrat stellt fest, dass innovative Datenanalysen für die Zukunftsfähigkeit aller Wirtschaftszweige von elementarer Bedeutung sind. Er bedauert daher, dass im Standpunkt des Rates nur punktuell Anreize zur Verarbeitung pseudonymisierter Daten aufgenommen wurden, die zum Beispiel für zahlreiche legitime wirtschaftliche Zielsetzungen unabdingbar bleiben. Er bittet die Bundesregierung, sich auch im Trilog weiterhin dafür einzusetzen, dass auch als Konkretisierung des Prinzips der Datensparsamkeit etablierte und neue Verfahren zur Verarbeitung pseudonymisierter und damit weiterhin den allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegender Daten gefördert werden.
1. Zu den aktuellen Beratungsergebnissen
2. Zum Fortgang des Rechtsetzungsverfahrens im Hinblick auf Kernanliegen der Länder
3. Zu weiteren Einzelfragen
4. Zum weiteren Verfahren
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Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Zur Unterstützung der Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels auf EU-Ebene stehen zwar mehrere spezielle IT-Instrumente zur Verfügung, doch wird bei einigen dieser Systeme derzeit nachweislich nicht das gesamte Potenzial ausgeschöpft. So beinhaltet z.B. das neue Berichterstattungsmodul CIGINFO im Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS) deutliche Verbesserungen, doch trotz der Bemühungen, die Meldung von Beschlagnahmen durch Mitgliedstaaten zu vereinfachen, sind einige wichtige Informationen weiterhin unvollständig oder fehlen sogar ganz. Die Informationen über Beförderungen von Tabakerzeugnissen (NCTS, EMCS) werden ebenfalls noch nicht in vollem Umfang durch neue Technologien wie Datenanalysen genutzt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
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Drucksache 35/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 21 endg.
... -Protokoll: Die Datenanalysen des Europäischen Patentamts und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) haben gezeigt, dass nach Annahme des Protokolls im Jahr 1997 erheblich mehr Patente für 2008 überarbeitete die EU die Rechtsvorschriften für die Abfallwirtschaft, die den gesamten Abfallzyklus von der Abfallerzeugung bis zur Beseitigung erfassen: im Mittelpunkt stehen jetzt Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Energierückgewinnung (Abfallhierarchie). Die Mitgliedstaaten müssen Abfallbewirtschaftungspläne vorlegen, in denen Art, Mengen, Abfallquellen und Einsammlungssysteme anzugeben sind. Darüber hinaus sind Pläne zur Abfallvermeidung zu erstellen, um auf eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Abfallerzeugung hinzuwirken. Durch eine bessere Abfallbewirtschaftung ließen sich die CO
1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig
2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen
4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes
6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen
7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts
8. Schlussfolgerung
Anhang 1 Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10
Anhang 2 Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten
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Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Die Kosten für die Dachdokumentation Krebs beim Robert Koch-Institut werden aus dem Bundeshaushalt getragen und belaufen sich derzeit auf jährlich 230.000 Euro. Nach vorläufiger Schätzung entstehen bei der Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 500.000 Euro (ca. 475.000 Euro Personalkosten und ca. 30.000 Euro Sachkosten pro Jahr). Zusätzlich fallen einmalige Sachkosten in Höhe von ca. 75.000 Euro an. Bei diesen Kos ten wird davon ausgegangen, dass zur Verwaltung der umfangreichen Datenmengen und zur Durchführung der zum Teil komplexen Datenanalysen eine in sich abgeschlossene und vor fremden Zugriffen abgesicherte Hardware-Infrastruktur neu geschaffen werden muss. Die Neuanschaffung begründet sich vor allem in dem Anspruch, das Informations- und Datenangebot in einem erheblich größeren und flexibleren Umfang, als es bisher der Fall ist, der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sowie aus Datenschutzgründen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
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Drucksache 112/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) KOM (2008) 46 endg.; Ratsdok. 6222/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS), da umweltpolitische Fragestellungen häufig fachübergreifende, integrative Datenanalysen erfordern, die nur möglich sind, wenn Daten aus heterogenen Informationsquellen zusammengeführt werden.
Drucksache 112/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) KOM (2008) 46 endg.; Ratsdok. 6222/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS), da umweltpolitische Fragestellungen häufig fachübergreifende, integrative Datenanalysen erfordern, die nur möglich sind, wenn Daten aus heterogenen Informationsquellen zusammengeführt werden.
Drucksache 977/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu dem Verbraucherbarometer (2008/2057(INI))
... 6. ermutigt die Kommission, einen kohärenten und koordinierten Ansatz innerhalb ihrer Dienststellen zu gewährleisten, um Doppelarbeit und widersprüchliche Ergebnisse von Datenanalysen zu vermeiden;
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... (Zahl der Berichte und Datenanalysen)Einbeziehung der Daten und Analysen in verbraucherpolitische Kommissionsinitiativen
1. Einleitung
1.1. Was möchten unsere Bürger?
1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?
2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas
2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz
2.2. Gemeinsame Maßnahmen
3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas
3.1. Unser Ausgangspunkt
3.2. Unsere nächsten Schritte
3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren
3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich
3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren
3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich
3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich
3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger
4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher
4.1. Unser Ausgangspunkt
4.2. Unsere nächsten Schritte
4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:
4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:
4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz
4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Zielvorgaben
Artikel 3 Durchführungsmethoden
Artikel 4 Durchführung des Programms
Artikel 5 Finanzierung
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Beteiligung von Drittländern
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Übergangsmaßnahmen
Artikel 13 Schlussbestimmungen
Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente
Anhang 2 - Gesundheit
Anhang 3 : Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen
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Drucksache 36/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen - COM(2018) 8 final
Drucksache 45/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final
Drucksache 46/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final
Drucksache 87/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige - COM(2018) 132 final
Drucksache 96/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie - COM(2020) 66 final
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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