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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenanfragen"


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Drucksache 840/10

... 40. Auch die Aufgabe der Überprüfung eingehender Datenanfragen, die Europol unlängst im Zusammenhang mit der Umsetzung des zwischen der EU und den USA geschlossenen Abkommens über das Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus übertragen wurde, stellt keine Zwangsmaßnahme dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 549/10

... Laut Eurostat werden Küstenregionen als statistische Standardregionen definiert (NUTS24-Ebene 3), von denen mindestens die Hälfte der Einwohner nicht weiter als 50 km von der Küste entfernt leben 25. Dies sind 446 Regionen, von denen 372 tatsächlich an eine Küste grenzen. Sozio-ökonomische Parameter wie Bevölkerungsindikatoren oder BIP können für die meisten dieser Regionen ohne Weiteres von der Eurostat-Website abgerufen werden. In einigen Ländern, wie Polen, Schweden oder dem Vereinigten Königreich sind diese Regionen aber so groß, dass sie auch weit im Landesinneren lebende Menschen einschließen und folglich die ganz besonderen Merkmale von Küstengemeinden nicht einfangen können. Versuche, feiner aufgelöste Daten zu sammeln, scheiterten bisher an den überzogenen Gebührenforderungen einiger nationaler statistischer Ämter, den fehlenden Strukturen einiger Ämter zur systematischen Bearbeitung von Datenanfragen und an der Tatsache, dass Daten für Regionen, in denen es in einem bestimmten Sektor nur ein oder zwei Unternehmen gibt, aus Gründen der Vertraulichkeit nicht freigegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/10




Mitteilung

1. Kontext

2. Aktuelle Herausforderungen

3. Ziele

4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente

4.1. EU-Richtlinien

4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung

4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer

4.5. ur-EMODnet

4.6. EU- und nationale Agenturen

4.7. Küstendaten

Tabelle

4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente

5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur

6. Steuerung des Prozesses

7. Zeitplan


 
 
 


Drucksache 65/07

... Die Abschätzung des Vollzugsaufwandes zur Erteilung der Erlaubnis zum Verbreiten sensitiver Datenanfragen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hängt von der Zahl entsprechender Anfragen und von der genauen Ausgestaltung der in § 17 Abs. 2 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach Absatz 3 genannten Kriterien der Sensitivitätsprüfung ab. Diese werden durch den Stand der Technik sowie die fachliche und politische Einschätzung der Bundesregierung in Bezug auf die Möglichkeit eines Schadenseintritts für die im Gesetz beschriebenen Schutzgüter bestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 12/04 (Beschluss)

... Die Angabe des Jahrs der Eheschließung ist ohnehin freiwillig. In den bisherigen Auswertungen und Datenanfragen spielte dieses Merkmal keine Rolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/04 (Beschluss)




1. Zu § 4

2. § 4 ist daher wie folgt zu ändern:

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

5. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 194/04 (Beschluss)

... Die Angabe des Jahrs der Eheschließung ist ohnehin freiwillig. In den bisherigen Auswertungen und Datenanfragen spielte dieses Merkmal keine Rolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/04 (Beschluss)




1. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 1

2. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2

3. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 4

4. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 9

6. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 14

7. Zu § 4 Abs. 2

8. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 1

9. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 2

10. Zu § 4 Abs. 4

11. Zu § 4 Abs. 5 Nr. 2

12. Zu § 6 Abs. 1 Satz 1

13. Zu § 6 Abs. 2

14. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

15. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 194/1/04

... Die Angabe des Jahrs der Eheschließung ist ohnehin freiwillig. In den bisherigen Auswertungen und Datenanfragen spielte dieses Merkmal keine Rolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/1/04




1. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 1

2. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2

3. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 4

4. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 9

6. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 14

7. Zu § 4 Abs. 2

8. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 1

9. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 2

10. Zu § 4 Abs. 4

11. Zu § 4 Abs. 5 Nr. 2

12. Zu § 6 Abs. 1 Satz 1

13. Zu § 6 Abs. 2

14. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

15. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 12/1/04

... [Die Angabe des Jahrs der Eheschließung ist ohnehin freiwillig. In den bisherigen Auswertungen und Datenanfragen spielte dieses Merkmal keine Rolle.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/04




1. Zu § 4

3 2.

3. und das Wort Eheschließungsjahr; zu streichen.

3 4.

3 5.

3 6.

3 7.

3 8.

3 9.

3 10.

3 11.

3 12.

3 13.

3 14.

3 15.

16. Zu § 6

17. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

18. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 158/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.