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"Delegation"
Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Die voraussichtliche Zunahme der umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalte machen umfangreiche Organisationsmaßnahmen der Gebietskörperschaften für eine regelkonforme Besteuerung erforderlich. Eine rechtssichere Implementierung dieser Maßnahmen erfordert einen gesetzlich definierten Rahmen für die Delegation der Verantwortlichkeit auf einzelne Organisationseinheiten. Eine zeitnahe gesetzliche Regelung ist dabei unerlässlich, um die erforderlichen Delegationsakte und Investitionen vornehmen zu können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 353/20
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
64. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 16. bis 19. November 2018 in Halifax, Kanada *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 9/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Im Falle einer Delegation der Verordnungsermächtigung auf das BfJ wäre der Zustimmungsvorbehalt nicht mehr gewahrt. Deswegen ist § 7 Absatz 2 BfJG-E zu streichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG
§ 4 Befugnisse bei Inländerbetroffenheit
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG
4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG
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Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Die Regelung schafft eine Subdelegationsmöglichkeit. Dem BMJV steht es frei, die Ermächtigungen nach Absatz 1 gegebenenfalls auf das BfJ zu übertragen.
Drucksache 9/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Im Falle einer Delegation der Verordnungsermächtigung auf das BfJ wäre der Zustimmungsvorbehalt nicht mehr gewahrt. Deswegen ist § 7 Absatz 2 BfJG-E zu streichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG
§ 4 Befugnisse bei Inländerbetroffenheit
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG
4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG
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Drucksache 494/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 30. Der Bundesrat begrüßt daher den Ansatz der Kommission, die Regionen und die Wissenschaft auf europäischer Ebene stärker in die Governance-Strukturen des EFR einzubinden. Er fordert zudem die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig bei der Entwicklung neuer Governance-Strukturen einzubinden und die föderalen Zuständigkeiten für Wissenschaft und Forschung stärker in der deutschen ERAC-Delegation abzubilden. Der Bundesrat beabsichtigt, hierfür entsprechende Beauftragte des Bundesrates zu benennen.
Drucksache 20/20
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO 63. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 6. bis 9. Oktober 2017 in Bukarest, Rumänien *
... durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO 63. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 6. bis 9. Oktober 2017 in Bukarest, Rumänien *
Drucksache 352/20
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 25. bis 28. Mai 2018 in Warschau, Polen *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 19/20
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 26. bis 29. Mai 2017 in Tiflis, Georgien *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 221/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Die voraussichtliche Zunahme der umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalte machen umfangreiche Organisationsmaßnahmen der Gebietskörperschaften für eine regelkonforme Besteuerung erforderlich. Eine rechtssichere Implementierung dieser Maßnahmen erfordert einen gesetzlich definierten Rahmen für die Delegation der Verantwortlichkeit auf einzelne Organisationseinheiten. Eine zeitnahe gesetzliche Regelung ist dabei unerlässlich, um die erforderlichen Delegationsakte und Investitionen vornehmen zu können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4 - neu -, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 - neu - EStG
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Drucksache 173/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad OdrÄ…)
... (1) Es wird eine Deutsch-Polnische Gemischte Kommission für das Vorhaben, im Weiteren "Gemischte Kommission" genannt, gebildet. Diese besteht aus den benannten Leitern der Delegationen und aus den von jeder Vertragspartei entsandten Mitgliedern. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig über die Benennung der Delegationsleiter in der Gemischten Kommission. Jeder Delegationsleiter kann durch Ersuchen an den Leiter der anderen Delegation zu einer Sitzung der Gemischten Kommission unter seinem Vorsitz einberufen. Die Sitzung sollte spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Ersuchens stattfinden.
Drucksache 235/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Die Länder wären insbesondere durch die Regelungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 BfJG betroffen. Deswegen wird hier erneut ergänzend auf den Kompromissvorschlag aus der bereits benannten Bundesratsstellungnahme hingewiesen, wonach aus hiesiger Sicht alternativ die Verordnungsermächtigung "ohne Zustimmung des Bundesrates" auf die Regelungen gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 und 6 BfJG beschränkt und für die Regelungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 BfJG ein Zustimmungserfordernis vorgesehen werden könnte. Ferner ist die Delegationsermächtigung in § 7 Absatz 2 BfJG zu streichen, da ansonsten im Falle der Delegation der Zustimmungsvorbehalt nicht mehr gewahrt wäre.
Drucksache 494/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 32. Der Bundesrat begrüßt daher den Ansatz der Kommission, die Regionen und die Wissenschaft auf europäischer Ebene stärker in die Governance-Strukturen des EFR einzubinden. Er fordert zudem die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig bei der Entwicklung neuer Governance-Strukturen einzubinden und die föderalen Zuständigkeiten für Wissenschaft und Forschung stärker in der deutschen ERAC-Delegation abzubilden. Der Bundesrat beabsichtigt, hierfür entsprechende Beauftragte des Bundesrates zu benennen.
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... - zwischen dem Auswärtigen Dienst und dem nachgeordneten Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts, also dem Bundesamt und dem Deutschem Archäologischen Institut, und - der unmittelbaren Bundesverwaltung im Ausland, insbesondere die den Auslandsvertretungen zugeordneten Arbeitseinheiten und Beschäftigten anderer Bundesministerien sowie die Kommunikationsfähigkeit hochrangiger deutscher Delegationen bei Auslandsreisen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)
§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
§ 2 Aufgaben des Bundesamts
§ 3 Aufsicht
§ 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
§ 5 Wahl des Personalrats
§ 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
§ 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
§ 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
§ 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
§ 10 Aufbauzulage
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
§ 9 Kurierdienst und Auslands-IT
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 5 Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund:
Länder und Kommunen:
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung, Evaluierung
VIII. Kosten und Personalentwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5024, AA: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes
I. Zusammenfassung
4 Bund
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Verwaltung Bund
III. Ergebnis
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Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument C(2020) 2800 final.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
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Drucksache 494/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
... Klarstellende Änderung, dass dem eigenen Personal im Rahmen der Abrechnung fremdes Personal gleichgestellt ist, das auf Grund Heranziehung (hierzu gehört auch die Delegation) im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingesetzt wird. Ebenfalls dem eigenen Personal gleichgestellt wird das Personal, das bei einem Dritten eingesetzt ist und für dessen Verbindlichkeiten der zugelassene kommunale Träger haftet (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 KoA-VV). Durch die Gleichstellung wird erreicht, dass die Abrechnung im Rahmen der Personalkosten nach § 19 i.V.m. § 10 KoA-VV erfolgt und nicht über Rechnung im Rahmen der sonstigen Verwaltungskosten nach § 25 KoA-VV.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
Artikel 1 Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
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Drucksache 230/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... "Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss, in einer Prüferdelegation oder als Prüfungsaufsicht ist ehrenamtlich."
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, Absatz 3 HwO, Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu - bis 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO
16. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG
17. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO
18. Zu den Abschlussbezeichnungen der beruflichen Fortbildungsstufen
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG
§ 53f Fortbildungsabschlüsse
20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG
21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO
22. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG
23. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG
24. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG
25. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG
26. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO
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Drucksache 559/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... Die Regelungen zur Mindestvergütung, zu Prüferdelegationen und die Regelung des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wissenschaftlich evaluiert."
Drucksache 46/19
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO 62. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 18. bis 21. November 2016 in Istanbul, Türkei *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO 62. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 18. bis 21. November 2016 in Istanbul, Türkei *
Drucksache 586/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
... § 2 Nummer 2 regelt die Möglichkeit einer Subdelegation. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Zuständigkeit nach Nummer 1 auf das Bundeseisenbahnvermögen zu übertragen.
Drucksache 207/19
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Die Änderungen in den Buchstaben b bis e sind lediglich Folgeänderungen und daher redaktioneller Art. Die Ausnahmeregelung für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende gemäß § 42 Absatz 5 Satz 4 WaffG-E sowie die Delegationsmöglichkeit der Verordnungsermächtigung auf nachgeordnete Behörden gemäß § 42 Absatz 5 Satz 6 WaffG-E gelten auch für den neuen Satz 3.
Drucksache 381/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... (2) Den Mitgliedern einer Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wird während des Besuchs in der Anstalt Einsicht in die Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter gewährt oder Auskunft aus diesen Akten erteilt, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses unbedingt erforderlich ist." ‘
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Mit dem Gesetzentwurf soll den deutlich veränderten Aufgabenschwerpunkten von PTA in Apotheken Rechnung getragen werden, die auch Folge einer veränderten Personalstruktur bei pharmazeutischem Personal in öffentlichen und Krankenhausapotheken ist. Dieses Ziel wird verfehlt. PTA sollen Aufgabenbereiche in Delegation vom Apotheker und von anders ausgebildetem pharmazeutischem Personal übernehmen, das durch Altersabgänge zunehmend nicht mehr zur Verfügung steht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 PTAG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3 PTAG
4. Zu Artikel 1 § 10 Nummer 1 Buchstabe b PTAG
5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 PTAG
6. Zu Artikel 1 § 11a - neu - PTAG
§ 11a Gesamtverantwortung
7. Zu Artikel 1 § 13 PTAG
§ 13 Anrechnung von Fehlzeiten
8. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 PTAG und Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 7 Absatz 4 PTA-APrV
9. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 PTAG
10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 PTAG
11. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 PTAG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - PTAG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 PTAG
14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - PTAG
15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 PTAG
16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 - neu - PTAG
17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 PTAG
18. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und Absatz 2 PTAG
§ 24 Ende des Ausbildungsverhältnisses
19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 01 - neu - PTAG
20. Zu Artikel 1 § 31 PTAG
21. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, § 52 Absatz 1 und Absatz 4 und § 54 Absatz 1 PTAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
22. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 - neu - PTAG und Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe a § 18c Absatz 1 Satz 2 - neu - PTA-AprV
23. Zu Artikel 1 § 60 Satz 3 - neu - PTAG
24. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 5b und Absatz 5c ApBetrO
25. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 5b ApBetrO
26. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 23 Absatz 4 - neu - ApBetrO
27. Zu Artikel 2 Nummer 9 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a - neu - ApBetrO
28. Zu Artikel 2 ApBetrO
29. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 4 PTA-APrV
30. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 2a Satz 2 - neu - PTA-APrV
31. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PTA-APrV
32. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 - neu - PTA-APrV
33. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 - neu - bis 7 - neu - PTA-AprV
34. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 2 PTA-APrV , Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV , Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 13 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV , Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV und Nummer 13 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 3 PTA-APrV
35. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
36. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15a PTA-APrV
§ 15a Bewertung
37. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15b Absatz 1 PTA-APrV
38. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15c Absatz 1 Satz 1 PTA-APrV
39. Zu Artikel 3 Nummer 23 Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 Teil A Überschrift, Nummer 11, Teil B Nummer 7 und Nummer 26 Anlage 5 zu § 7 Absatz 2 Satz 1 PTA-APrV
40. Zu Artikel 4 Satz 1 Inkrafttreten
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Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Der Katalog des § 156 Absatz 3 StVollzG, in welchem die Delegationsbefugnis des Anstaltsleiters unter den Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde gestellt wird, ist um die Anordnung der Fixierung gemäß § 127 StVollzG zu erweitern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Siebzehnter Titel Fixierung
§ 127 Fixierung
§ 128 Zuständigkeit
§ 128a Gerichtliches Verfahren
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei nicht nur kurzfristiger Fixierung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts
a Vorbehalt des Gesetzes
b Richtervorbehalt
2. Schlussfolgerungen für den Straf- und Maßregelvollzug
3. Einbeziehung freiheitsentziehender Fixierungen aufgrund der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 127 StVollzG
§ 128 StVollzG
§ 128a StVollzG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 12
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
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Drucksache 363/3/19
Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Die Ausnahmeregelung für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende gemäß § 42 Absatz 5 Satz 3 WaffG-E sowie die Delegationsmöglichkeit der Verordnungsermächtigung auf nachgeordnete Behörden gemäß § 42 Absatz 5 Satz 5 WaffG-E gelten auch für den neuen Satz 1a.
Zu Artikel 1 Nummer 26a
Zu Buchstabe a
Zu § 42
Zu § 42a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 230/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... "Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss, in einer Prüferdelegation oder als Prüfungsaufsicht ist ehrenamtlich."
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 8 - neu - BBiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG
11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO
13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG
16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO
18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO
19. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG
21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 53c Überschrift, Absatz 1, 4, § 53d Überschrift, Absatz 1, 4, § 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 42c Absatz 1, 4, § 42d Absatz 1, 4, § 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 § 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 § 51 Buchstabe b HwO
23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:
Zu Artikel 1 Nummer 25
§ 53a Fortbildungsstufen
§ 42a In der höherqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG
§ 53f Fortbildungsabschlüsse
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO
27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG
28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG
29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG
30. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG
31. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *
32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO
33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO
34. Zum Gesetzentwurf insgesamt Höhere Berufsbildung
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Drucksache 45/19
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 27. bis 30. Mai 2016 in Tirana, Albanien *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... § 94 Satz 1 soll es den Ländern ermöglichen, die notwendigen Regelungen zur Umsetzung und näheren Ausgestaltung der einheitlichen Erfüllungserklärung auch durch Rechtsverordnung zu erlassen. Die Ermächtigung in Satz 2 greift die bisherige Ermächtigung in § 7 Absatz 2 Satz 1 des Energieeinsparungsgesetzes auf und stellt sicher, dass die Länder weiterhin durch Rechtsverordnung andere als behördliche Stellen mit der Wahrnehmung der sich aus § 92 ergebenden Aufgaben betrauen können. Die Ermächtigung in Satz 3 ermöglicht es den Ländern, die Ermächtigung nach Satz 1 und 2 durch Rechtsverordnung weiter zu übertragen (Subdelegation).
Drucksache 252/2/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... änderung, um die im Rahmen der Schaffung der Infrastrukturgesellschaft Autobahn und der Gründung des Fernstraßen-Bundesamts vorgesehene Möglichkeit der Beibehaltung der Planfeststellung für Bundesautobahnen bei sachkundigen Landesbehörden verfassungsrechtlich abzusichern. Auch wenn der Verordnungsvorschlag eine Öffnung zur Delegation vorsieht, ist diese mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden, da sie zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der zuständigen Behörde führen kann und damit dem Zweck der Verbesserung des TEN-V-Netzes zuwiderläuft.
Drucksache 619/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich der Vorschlag der Kommission mit einem Beschluss des AdR-Präsidiums vom 3. Juli 2018 deckt, dem sich auch die deutsche Delegation im AdR angeschlossen hat.
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... Die Kommission, die Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden die "Hohe Vertreterin") und ihre Dienststellen, einschließlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), unterstützen uneingeschränkt die laufenden Arbeiten des Rates zur Ausarbeitung eines umfassenden schrittweisen Ansatzes für die internationalen Kulturbeziehungen. Maßnahmen auf EU-Ebene schaffen Synergien und Mehrwert40, vor allem angesichts der immer wichtigeren Rolle der EU-Delegationen. Kulturelle Kontaktstellen in den EU-Delegationen werden für die kulturelle Dimension der Entwicklung und der Außenbeziehungen sensibilisiert, um bewährte Verfahren besser verbreiten und den Bedürfnissen und Erwartungen der lokalen Partner besser gerecht werden zu können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen und das Ziel
3. Rechtsgrundlage und erste Schritte
4. Strategische Ziele und Maßnahmen
4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen
4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen
4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken
5. Bereichsübergreifende Maßnahmen
5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
5.2 Digital4Culture
6. Umsetzung der neuen Agenda
6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft
7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen
8. Nächste Schritte
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Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Am 30. März 2019 wird die Vertretung der Europäischen Kommission im Vereinigten Königreich geschlossen und eine Delegation der Europäischen Union im Vereinigten Königreich eröffnet.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
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Drucksache 619/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich der Vorschlag der Kommission mit einem Beschluss des AdR-Präsidiums vom 3. Juli 2018 deckt, dem sich auch die deutsche Delegation im AdR angeschlossen hat.
Drucksache 375/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Des Weiteren sind davon auch Leistungen betroffen, die nur einmalig für den Versicherten zur Abrechnung gelangen können, wie zum Beispiel die erweiterten Kinderuntersuchungen U10, U11 und J2. Weitere Fallgestaltungen können sich zum Beispiel aus einer umfassenderen Bereitstellung von Telemedizin, Gesundheits-Apps, im Zusammenhang mit der Delegation ärztlicher Leistungen oder im Zusammenhang mit fachärztlichen Videokonsilen ergeben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V
5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V
6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... - Übermittlung zusätzlicher Fragen an mehrere Delegationen durch die Kommission im Anschluss an die vorgenannte Sachverständigensitzung;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel II ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN
Artikel 4 Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen
Artikel 5 Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden
Artikel 6 Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden
Kapitel III DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN
Artikel 7 Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle
Artikel 8 Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden
Artikel 9 Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten
Kapitel IV EUROPOL
Artikel 10 Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen
Artikel 11 Datenschutzanforderungen
Kapitel V zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten
Artikel 12 Anwendungsbereich
Artikel 13 Verarbeitung sensibler Daten
Artikel 14 Aufzeichnung von Auskunftsersuchen
Artikel 15 Beschränkung der Rechte betroffener Personen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Überwachung
Artikel 17 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 18 Bewertung
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
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Drucksache 242/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
... 9. Er betrachtet den Vorschlag für die LIFE-Verordnung als Diskussionsgrundlage der Kommission mit den Mitgliedstaaten, der in den anstehenden Verhandlungen noch wesentlich nachgebessert werden muss. Dies betrifft insbesondere eine Reduktion der Delegation durch Rechtsakte auf ein Minimum.
Drucksache 375/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Des Weiteren sind davon auch Leistungen betroffen, die nur einmalig für den Versicherten zur Abrechnung gelangen können, wie zum Beispiel die erweiterten Kinderuntersuchungen U10, U11 und J2. Weitere Fallgestaltungen können sich zum Beispiel aus einer umfassenderen Bereitstellung von Telemedizin, Gesundheits-Apps, im Zusammenhang mit der Delegation ärztlicher Leistungen oder im Zusammenhang mit fachärztlichen Videokonsilen ergeben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V
5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V
6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 146/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland
... Das Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland soll die Errichtung eines Büros des Euro - päischen Forstinstituts in Bonn auf eine gesicherte rechtliche Grundlage stellen und zugleich die Rechte und Befugnisse des Instituts sowie seines Personals und der Delegationen seiner Mitglieder in Deutschland regeln.
Drucksache 433/3/18
Antrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... (2) Den Mitgliedern einer Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wird während des Besuchs in der Anstalt Einsicht in die Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter gewährt oder Auskunft aus diesen Akten erteilt, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses unbedingt erforderlich ist." '
Zu Artikel 14 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Nach Absatz 3 soll das schriftliche Vorverfahren gemäß § 128 Absatz 2 ausgeschlossen sein. Ebensowenig soll § 278 Absatz 2 bis 5 ZPO zur Anwendung kommen. Das Landgericht soll zwar auf eine gütliche Beilegung der Musterfeststellungsklage bedacht sein und einen Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren herbeiführen können. Eine obligatorische Güteverhandlung mit persönlichem Erscheinen der Parteien, einem Ruhen des Verfahrens bei Nichterscheinen sowie der Delegation an einen beauftragten oder ersuchten Richter erscheinen mit dem Charakter und der Funktion der Musterfeststellungsklage allerdings nicht vereinbar. Zudem ist zu beachten, dass im Hinblick auf die An- und Abmeldefrist des § 608 Absatz 1 und Absatz 3 ein Vergleich frühestens im ersten Termin geschlossen werden kann (§ 611 Absatz 6).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 606 Musterfeststellungsklage
§ 607 Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage
§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
§ 609 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage
§ 611 Vergleich
§ 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil
§ 613 Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Vorbemerkung
2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO
3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO
4. Lösungskonzept
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 606
Zu § 607
Zu § 608
Zu § 609
Zu § 610
Zu § 611
Zu § 612
Zu § 613
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 7
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 ‘One in one out’-Regel
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Um der Gefahr der Desinformation wirksam begegnen zu können, müssen die Task Forces für strategische Kommunikation des Europäischen Auswärtigen Dienstes, die Delegationen der Union und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen gestärkt werden, indem ihnen zusätzliches Fachpersonal, etwa Datamining- und Datenanalyse-Experten, zur Verfügung gestellt wird, das die einschlägigen Daten verarbeitet. Auch ist es wichtig, Verträge mit weiteren Medienbeobachtungsdiensten abzuschließen, um ein breiteres Spektrum von Quellen und Sprachen abzudecken und zusätzliche Forschungsarbeiten und Studien über die Reichweite und die Auswirkungen von Desinformation durchzuführen. Darüber hinaus muss in Analyseinstrumente wie spezielle Software investiert werden, um riesige Mengen digitaler Daten zu analysieren, zu ordnen und zu bündeln.
1. Einleitung
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Maßnahme 1:
Maßnahme 2:
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Maßnahme 3:
Maßnahme 4:
Maßnahme 5:
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Maßnahme 6:
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Maßnahme 7:
Maßnahme 8:
Maßnahme 9:
Maßnahme 10:
4. Schlussfolgerungen
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Drucksache 433/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... (2) Den Mitgliedern einer Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wird während des Besuchs in der Anstalt Einsicht in die Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter gewährt oder Auskunft aus diesen Akten erteilt, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses unbedingt erforderlich ist." '
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
7. Zu Artikel 14 Nummer 2a - neu - § 88 Absatz 2 Nummer 2 StVollzG
8. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe g1 - neu - Inhaltsübersicht zu § 186 StVollzG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 14 Fünfter Abschnitt fünfter Titel StVollzG
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Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... § 93 Absatz 3 GVG-E übernimmt die bisher in § 93 Absatz 2 GVG enthaltene Delegationsbefugnis und erweitert sie um die Kammern für internationale Handelssachen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 242/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
... 9. Der Bundesrat betrachtet den Vorschlag für die LIFE-Verordnung als Diskussionsgrundlage der Kommission mit den Mitgliedstaaten, der in den anstehenden Verhandlungen noch wesentlich nachgebessert werden muss. Dies betrifft insbesondere eine Reduktion der Delegation durch Rechtsakte auf ein Minimum.
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Der AStV hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2018 sein "Ergebnis der Beratungen über den Kommissionsbericht über die Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013" gebilligt. Darin hat er die Kommission aufgerufen, sich vorrangig auf die für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUStA erforderlichen Punkte zu konzentrieren, ohne die Zuständigkeiten und Befugnisse des OLAF auszuweiten. Zudem hat der AStV eine Reihe von Punkten festgehalten, die nach dem Wunsch bestimmter Delegationen im Vorschlag aufgegriffen werden sollten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013
Konsultation der Interessenträger
4 Folgenabschätzung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
I. Beziehungen zur EUStA
Allgemeine Grundsätze
Bericht
Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen
Sonstige Bestimmungen
II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden
4 Bankkontoinformationen
4 Mehrwertsteuer
Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
4 Koordinierungstätigkeiten
III. Präzisierungen und Vereinfachungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Externe Untersuchungen
Artikel 12a Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten
Artikel 12b Koordinierungstätigkeiten
Artikel 12c Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA
Artikel 12d Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Artikel 12e Unterstützung der EUStA durch das Amt
Artikel 12f Ergänzende Untersuchungen
Artikel 12g Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA
Artikel 2
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Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... § 93 Absatz 3 GVG-E übernimmt die bisher in § 93 Absatz 2 GVG enthaltene Delegationsbefugnis und erweitert sie um die Kammern für internationale Handelssachen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Zusätzlich zu seinen Pflichten aus dem Vertrag informiert der Rat die Mitgliedstaaten über Stellungnahmen der nationalen Parlamente zu Vorschlägen für Gesetzgebungsakte der Kommission. 2017 leitete das Generalsekretariat des Rates den Delegationen 38 begründete Stellungnahmen, die im Rahmen des Protokolls Nr. 2 eingegangen waren, sowie 220 Stellungnahmen, die im Rahmen des politischen Dialogs30 abgegeben wurden, zu.
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
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Drucksache 619/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 wurde die Zusammensetzung des Ausschusses durch Artikel 24 Absatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien1 angepasst, wobei Artikel 24 Absatz 2 eine vorübergehende Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Ausschusses auf 353 vorsah, um dem Beitritt der Republik Kroatien Rechnung zu tragen. Am 16. Dezember 2014 erließ der Rat für den Zeitraum 2015-2020 einen Beschluss zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen2, damit die im Vertrag festgesetzte Zahl von höchstens 350 Mitgliedern wieder eingehalten wird. Infolgedessen wurde der estnischen, der zyprischen und der luxemburgischen Delegation jeweils ein Sitz gekürzt.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
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Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Da die Zulassungsausschüsse jährlich eine sehr große Anzahl von Verfahren abzuarbeiten haben, erscheint die Mitwirkung unmittelbar und ausschließlich durch eine oberste Landesbehörde, insbesondere in großen Flächenstaaten, kaum realisierbar. Um eine effektive Wahrnehmung des Mitberatungsrechts sicherzustellen, sollte eine Delegationsmöglichkeit dieser Rechte auf geeignete Fachstellen geschaffen werden, die für diese Aufgabe auch passgenauer organisiert und ausgestattet werden können, als dies in obersten Landesbehörden der Fall ist. Dies dient sowohl einer effektiven Mitberatung durch geeignete Landesbehörden wie zugleich auch einer effektiven Führung der Zulassungsverfahren durch die Zulassungsausschüsse.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.
17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 52
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19
Zu Artikel 1 Nummer 52
21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1 Nummer 52
23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V
24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V
25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V
28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V
29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V
30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V
33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V
34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V
35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V
36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V
37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V
38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V
39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V
40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V
42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V
43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V
44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V
46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V
47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46
Zu Artikel 1 Nummer 80a
48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V
49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V
§ 287a Übermittlungspflicht der Finanzbehörden
50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V
51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI
53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV
‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
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Drucksache 684/17
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
60. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 21. bis 24. November 2014 in Den Haag, Niederlande *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 272/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
... Deutschland wird in der Working Group vom Bundesministerium der Finanzen und dem Freistaat Bayern als Teilnehmer des Bundesrates vertreten. Stellungnahmen der deutschen Delegation werden einvernehmlich abgegeben. Die Freie und Hansestadt Hamburg nimmt als Beobachter teil. Deutschland vertritt in der Working Group Positionen entlang der Linien, die im Bund-Länder-Grundsatzpapier festgehalten worden sind. Diese sind insbesondere:
Anlage Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier
I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:
3 Zielstellung:
3 Zeithorizont:
Verhältnis von Kosten und Nutzen:
Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:
II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:
a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:
b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:
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Drucksache 524/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final; Ratsdok. 10582/17
... - Es ist zu prüfen, ob die Delegation der zukünftigen Änderung des Kennzeichenkatalogs auf die Kommission zulässig und sachgerecht ist.
Drucksache 701/17
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 15. bis 18. Mai 2015 in Budapest, Ungarn *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 494/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
... Jedes Organ der EU müsste Leitlinien ausarbeiten, um die Einflussnahme von Lobbyisten und eine Beschädigung seines Rufes zu vermeiden. Durch diese Leitlinien werden die im Vorschlag bereits eng gezogenen Grenzen ergänzt: Sponsoring wäre nur in Form von Sachleistungen für Veranstaltungen oder Tätigkeiten für Werbezwecke oder aber zur Wahrnehmung der sozialen Verantwortung von Unternehmen erlaubt; es darf weder zu einem Interessenkonflikt führen, noch darf es sich um rein gesellschaftliche Veranstaltungen handeln; es muss den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und Transparenz entsprechen, zu einem positiven Bild der Union beitragen und direkt mit dem Kernziel einer Veranstaltung oder einer Maßnahme verbunden sein. Hierzu wird im ersten Halbjahr 2017 ein Pilotprojekt für EU-Delegationen durchgeführt, um praktische Aspekte zu prüfen.
Anhang
1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung
Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten
Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen
Zu Eventualverbindlichkeiten
Zum gemeinsamen Dotierungsfonds
Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente
Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren
Zum Sponsoring
2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung
Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen
Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt
Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung
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Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... e) Der Bundesrat sieht es kritisch, dass der Kommission mit der Umstellung auf das Verfahren der delegierten Rechtsakte nach Artikel 290 AEUV ohne Prüfung des Einzelfalls die unbefristete Befugnis übertragen werden soll, bestimmte Vorschriften eines Basisrechtsakts zu ergänzen oder zu ändern, die selbst keinen Gesetzescharakter haben, sondern zur Ergänzung oder Änderung nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Basisrechtsakts dienen. Nach Auffassung des Bundesrates widerspricht die im Verordnungsvorschlag vorgesehene vollständige Entfristung der Befugnisübertragung zum Erlass delegierter Rechtsakte der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV, wonach Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben sind. Stattdessen können europarechtlich übliche Auslauf- oder Überprüfungsklauseln wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entbürokratisierung sein.
Drucksache 772/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes
... Mit der Richtlinie, siehe dort Erwägungsgrund (17), wird der bereits vom EAD und von den Delegationen der Union, vor allem in Krisensituationen geleistete unterstützende Beitrag im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30), insbesondere des Artikels 5 Absatz 10, vollständig anerkannt und weiter verbessert. Die Richtlinie (EU) Nr. 2015/637 konkretisiert den in den Artikeln 20 und 23 AEUV sowie in dem Artikel 46 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbrieften
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Konsulargesetzes
§ 9a Anwendung auf im Drittland nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Entstehungsgeschichte der Richtlinie EU Nr. 2015/637
2. Allgemeines zum Inhalt der Richtlinie EU Nr. 2015/637
3. Zu den einzelnen umgesetzten Vorschriften der Richtlinie EU Nr. 2015/637
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
I. Regelungsinhalte
1. § 5 Hilfeleistung an einzelne
2. § 6 Hilfe in Katastrophenfällen
3. § 7 Hilfe für Gefangene
4. § 9 Überführung Verstorbener und Nachlassfürsorge
II. Ausnahmen
1. § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes
2. § 9 Absatz 2 und 3 des Konsulargesetzes
III. Auslagenerstattung
Zu Artikel 2
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Drucksache 249/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch -Sachkunde-Verordnung
... für die Entscheidung über die Anerkennung von Branchenverbänden Wein neu geschaffenen Subdelegationsbefugnis Gebrauch gemacht werden: Künftig können Branchenverbände im Erzeugnisbereich Wein anerkannt werden, sofern Landesregierungen dies zur Berücksichtigung besonderer regionaler Bedürfnisse durch Rechtsverordnung vorsehen.
Drucksache 683/17
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 30. Mai bis 1. Juni 2014 in Wilna, Litauen *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 697/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist - COM(2017) 536 final; Ratsdok. 12420/17
... c) Die im Kommissionsentwurf vorgesehene Einbindung (Delegationsmöglichkeiten/Berichtspflichten/Unterstützung bei Prüfungen) der nationalen Aufsichtsbehörden lässt erkennen, dass die Kommission sehr wohl um die Notwendigkeit der Expertise der nationalen Behörden weiß. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich gegen die zu erwartende Schaffung von Doppelstrukturen in der Aufsicht durch die ESAs einzusetzen.
Drucksache 524/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final; Ratsdok. 10582/17
... - Es ist zu prüfen, ob die Delegation der zukünftigen Änderung des Kennzeichenkatalogs auf die Kommission zulässig und sachgerecht ist.
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Informationssystem - umwelt-online Internet
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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