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Drucksache 769/16

... Artikel 108 GG enth�lt in Absatz 4 Satz 1 eine ausdr�ckliche Erm�chtigung, bei der Verwaltung von Steuern ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbeh�rden und eine Aufgaben�bertragung zwischen Bundes- und Landesfinanzbeh�rden durch Bundesgesetz vorzusehen, wenn und soweit dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbessert oder erleichtert wird. Eine Befugnis, Kooperationen und Delegationen im Verh�ltnis zwischen den L�ndern durch Bundesgesetz zu regeln, wird durch Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 GG jedoch nicht er�ffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Grundgesetzes

Artikel 104c

Artikel 143e

Artikel 143f

Artikel 143g

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

Finanzhilfen Seeh�fen/ Gemeindeverkehrsfinanzierung

4 Sanierungshilfen

St�rkung des Stabilit�tsrates

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Digitalisierung

Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Bessere F�rderung von Investitionen

Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von L�nderaufgaben

4 Steuerverwaltung

Geltungsdauer/ �bergangsregelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabsch�tzung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Unterziffer aa

Zu Unterziffer bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 143e

Zu Artikel 143f

Zu Artikel 143g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 618/16

... Der Europ�ische Rat forderte die Kommission auf seiner Tagung vom 28. Juni 2016 auf, bis September 2016 einen Vorschlag f�r einen ambitionierte Investitionsoffensive f�r Drittl�nder (EIP) vorzulegen. Die EIP wird sich auf drei eng miteinander verbundene S�ulen st�tzen: einen neuen Investitionsfonds (S�ule 1), technische Hilfe (S�ule 2), um lokale Beh�rden und Unternehmen dabei zu unterst�tzen, eine h�here Anzahl an nachhaltigen Projekten zu entwickeln und Investoren anzuziehen, und schlie�lich eine Reihe spezifischer thematischer, nationaler und regionaler Programme f�r die EU-Entwicklungszusammenarbeit in Verbindung mit einem strukturierten politischen Dialog mit dem Ziel der Verbesserung des Investitionsklimas und der allgemeinen politischen Rahmenbedingungen in den betreffenden L�ndern (S�ule 3). S�ule 3 der EIP stellt das Bindeglied zwischen dem Europ�ischen Fonds f�r nachhaltige Entwicklung (EFSD) und der breit angelegten Partnerschaft zwischen der EU und ihren Partnerl�ndern dar. Diese Partnerschaft konkretisiert sich im politischen Dialog und Politikdialog, den die Kommission mithilfe der EU-Delegationen und politischer Kontakte f�hrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/16




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit und Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessentr�ger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie �berwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europ�ischer FONDS f�r Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen f�r den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
F�rderkriterien f�r den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
F�rderf�hige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
F�rderf�higkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und �berpr�fung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Pr�fung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbek�mpfungsma�nahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene T�tigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 435/16

... "(3) Das Bundesamt f�r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist berechtigt, dem Erd�lbevorratungsverband nach Unternehmen und Lagerorten aufgeschl�sselte Angaben zur Vorratshaltung durch Unternehmen f�r sonstige Vorratspflichtige nach � 10 Absatz 1 zu �bermitteln. Diese Angaben darf der Erd�lbevorratungsverband ausschlie�lich im Zuge der Kontrolle seiner Vorr�te und der f�r ihn gehaltenen Delegationen verwenden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Erd�lbevorratungsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Mineral�ldatengesetzes

Artikel 3
�nderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erd�l, zur Erhebung von Mineral�ldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 522/16

... Dienst (EAD) M�glichkeiten einer besseren Zusammenarbeit mit anderen Drittl�ndern pr�fen, auch im Rahmen der Bem�hungen um die Bildung von Antiterror-Partnerschaften mit L�ndern im Nahen Osten und in Nordafrika. Sondiert werden sollten unter anderem die M�glichkeiten einer Einbindung der in den EU-Delegationen angestellten Sicherheitsexperten und einer besseren Informations�bermittlung seitens der Drittl�nder (auch �ber Interpol als zwischengeschaltete Stelle).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilit�t und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einf�hrung eines integrierten europ�ischen Managements der Au�engrenzen: die Europ�ische Grenz- und K�stenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identit�tsmanagement und verst�rkte Bek�mpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: St�rkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- St�rkung der internen Governance des Europ�ischen Zentrums zur Terrorismusbek�mpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zus�tzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 48/16

... Die Bestandteile der vorliegenden Richtlinie wurden den Delegationen der Mitgliedstaaten und den Vertretern von Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen bei einem Treffen der Plattform f�r verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen am 30. November 2015 in ihren Grundz�gen vorgestellt und mit ihnen er�rtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

Konsultation der Interessentr�ger

Folgenabsch�tzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsf�higkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel �ber den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert f�r Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften f�r beherrschte ausl�ndische Unternehmen

Rahmenregelung f�r das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bek�mpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsf�higkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften f�r beherrschte ausl�ndische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Eink�nfte eines beherrschten ausl�ndischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
�berpr�fung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 642/16

... Die Einzelelemente dieses Richtlinienvorschlags wurden mit den Delegationen der Mitgliedstaaten in der Sitzung der Arbeitsgruppe IV vom 26. Juli 2016 er�rtert. In Grundz�gen wurden die Elemente des Vorschlags zudem in der Sitzung der Plattform f�r verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen vom 16. September 2016 vorgestellt und mit den Vertretern von Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen er�rtert.

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Drucksache 642/16




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

4 Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

Konsultation der Interessentr�ger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabsch�tzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen

Hybride Unternehmensgestaltungen, die zu einem doppelten Abzug f�hren

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtber�cksichtigung f�hren

Hybride Gestaltungen bei Finanzinstrumenten

Hybride �bertragungen

Hybride Gestaltungen bei Betriebsst�tten

Hybride Gestaltung bei Betriebsst�tten, die zu Nichtbesteuerung bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtber�cksichtigung f�hrt

Hybride Gestaltung bei Betriebsst�tten, die zu einem doppelten Abzug f�hrt

Hybride Gestaltung bei Betriebsst�tten, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtber�cksichtigung f�hrt

Eingef�hrte Inkongruenzen

Inkongruenz bei doppelter Ans�ssigkeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 9
Hybride Gestaltungen

Artikel 9a
Inkongruenzen bei der Steuerans�ssigkeit

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 335/16

... Im Rahmen gezielter Kommunikation mit jungem Publikum, das u.U. anf�lliger f�r Radikalisierung ist, bietet die EU ein positiveres Narrativ an. Bei den zahlreichen laufenden Aktivit�ten arbeitet eine Taskforce f�r strategische Kommunikation mit den EU-Delegationen in arabischen L�ndern und der Internationalen Allianz gegen den Islamischen Staat zusammen, um gemeinsame Werte zu identifizieren und konkrete Aktionen zu entwickeln. So kofinanziert die EU zum Beispiel ein Projekt in Tunesien, bei dem die finanzielle Inklusion sozial benachteiligter Gemeinschaften durch die Vergabe von Mikrokrediten verbessert werden soll. F�r Tunesien, Marokko und den Libanon finanziert die Kommission ein Projekt mit 3 Mio. EUR. Dabei soll durch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und durch strategische Kommunikation als Stimmenverst�rker die Resilienz der Gemeinschaft aufgebaut werden.

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Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Ph�nomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Ph�nomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterst�tzen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken st�rken und zivilgesellschaftliches Engagement f�rdern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz f�rdern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europ�ische Werte f�rdern

- Den Rahmen f�r strategische Unterst�tzung und Kooperation st�rken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkr�fte und Bildungseinrichtungen unterst�tzen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft f�rdern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazit�ten der Partnerl�nder st�rken

- Drittl�nder im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterst�tzen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 414/15

... Die Europ�ischen Verbindungsbeamten f�r Migration23 (European Migration Liaison Officers - EMLO), die in die EU-Delegationen in wichtigen Herkunfts- oder Transitl�ndern entsandt werden sollen, d�rften die Zusammenarbeit mit den Beh�rden dieser L�nder hinsichtlich der R�ck�bernahme ihrer Staatsangeh�rigen, die sich irregul�r in der EU aufhalten, erleichtern. Die EMLO sollten eng mit dem Netz der Verbindungsbeamten f�r Einwanderungsfragen (Immigration Liaison Officers - ILO) in diesen L�ndern, mit den EU-Agenturen - insbesondere mit den von Frontex in diese L�nder entsandten Verbindungsbeamten - und mit Netzen wie dem EURLO, die sich mit R�ckkehrfragen befassen, zusammenarbeiten. Im Anschluss an die Bewertung der EU-Rechtsvorschriften �ber Verbindungsbeamte f�r Einwanderungsfragen24, die f�r 2016 geplant ist, wird die Kommission pr�fen, ob die Vorschriften �berarbeitet werden m�ssen, um den Mehrwert des ILO-Netzes zu erh�hen.

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Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur F�rderung der R�ckkehr irregul�rer Migranten

1. F�rderung der freiwilligen R�ckkehr

2. St�rkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verst�rkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der R�ckkehr

4. St�rkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System f�r das R�ckkehrmanagement

III. St�rkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitl�ndern im Bereich der R�ck�bernahme

1. Wirksame Umsetzung von R�ck�bernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen �ber R�ck�bernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene �ber R�ck�bernahmefragen

4. Unterst�tzung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazit�ten

5. St�rkere Einflussnahme der EU im Bereich R�ckkehr und R�ck�bernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 319/15

... Zus�tzlich zu den sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen informiert der Rat die Mitgliedstaaten �ber Stellungnahmen der nationalen Parlamente zu Entw�rfen von Gesetzgebungsakten der Kommission. So leitete das Generalsekretariat des Rates 2014 den Delegationen �ber 250 Stellungnahmen und begr�ndete Stellungnahmen zu, die im Rahmen des politischen Dialogs abgegeben wurden und Entw�rfe von Gesetzgebungsakten der Kommission zum Gegenstand hatten.

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Drucksache 319/15




Bericht

1. Einf�hrung

2. Anwendung der Grunds�tze durch die EU-INSTITUTIONEN

2.1. Kommission

2.2. Folgema�nahmen zu begr�ndeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Europ�isches Parlament und Rat

a Europ�isches Parlament

b Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. Wichtige F�lle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit erhoben WURDEN

4. Schlussfolgerungen

Anhang
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission 2014 begr�ndete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiarit�tsprinzips erhielt


 
 
 


Drucksache 598/15 (Beschluss)

... an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt delegierte Rechtsakte zu erlassen, ab. Das Vorgehen �ber delegierte Rechtsakte kann nicht bef�rwortet werden. Nach Artikel 290 Absatz 1 AEUV kommt eine Delegation nur in Frage bei der "Erg�nzung oder �nderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes". Damit sind lediglich Konkretisierungen und technische Aspekte des jeweiligen Gesetzgebungsaktes gemeint. Insoweit sind Delegationen nur in einem engen Rahmen m�glich. Die Anh�nge der

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Drucksache 598/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 500/15

... - über die EU-Delegationen und in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin faire und ethische Handelssysteme bei kleinen Produzenten in Drittländern fördern, wobei auf bestehenden Initiativen zum Austausch bewährter Verfahren aufzubauen ist

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Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 598/1/15

... an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt delegierte Rechtsakte zu erlassen, ab. Das Vorgehen �ber delegierte Rechtsakte kann nicht bef�rwortet werden. [Nach Artikel 290 Absatz 1 AEUV kommt eine Delegation nur in Frage bei der "Erg�nzung oder �nderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes". Damit sind lediglich Konkretisierungen und technische Aspekte des jeweiligen Gesetzgebungsaktes gemeint. Insoweit sind Delegationen nur in einem engen Rahmen m�glich.] Die Anh�nge der

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Drucksache 598/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

3 Hauptempfehlung:

3 �nderungsvorschlag

3 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Artikel 17a


 
 
 


Drucksache 420/14 (Beschluss)

... 86. Wie bereits in den BR-Drucksachen 875/09(B) und 97/11(B) (Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrages �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union) sowie 768/13(B) (Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union) ausgef�hrt, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass eine vollst�ndige Entfristung f�r alle Befugnis�bertragungen einer Verordnung der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widerspricht, wonach Delegationen nur auf bestimmte Dauer erfolgen sollen. Soweit eine unbefristete �bertragung f�r sinnvoll und erforderlich erachtet wird, sollte diese hinreichend begr�ndet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Erg�nzung der Vorlage

Zur �bersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 614/14

... Diese Einigung sieht vor, dass die Sitzverteilung f�r die sechs gr��ten Delegationen im Ausschuss der Regionen, einschlie�lich Deutschlands, unver�ndert bleibt. Rechtzeitig vor Beginn der n�chsten Mandatsperiode 2020 soll eine �berpr�fung des Ratsbeschlusses erfolgen. Der beim Ausschuss der St�ndigen Vertreter konsentierte Entwurf des Ratsbeschlusses liegt diesem Schreiben auf Englisch bei. Die deutsche Sprachfassung liegt noch nicht vor, wird aber umgehend nachgereicht. Laut Auskunft der italienischen Ratspr�sidentschaft soll dies am 12.12.2014 der Fall sein.


 
 
 


Drucksache 418/14 (Beschluss)

... Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Bundesrates in der BR-Drucksache 768/13(B) (Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union) wird festgestellt, dass eine �nderung des Anhangs den Anwendungsbereich der Verordnung betrifft und damit keine "nicht wesentliche" Vorschrift, wie dies als Voraussetzung f�r die Befugnisdelegation zum Erlass von delegierten Rechtsakten in Artikel 290 AEUV gefordert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 20

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 418/1/14

... Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Bundesrates in der BR-Drucksache 768/13(B) (Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union) wird festgestellt, dass eine �nderung des Anhangs den Anwendungsbereich der Verordnung betrifft und damit keine "nicht wesentliche" Vorschrift, wie dies als Voraussetzung f�r die Befugnisdelegation zum Erlass von delegierten Rechtsakten in Artikel 290 AEUV gefordert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 20

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 274/14

... Am 6. Oktober 2010 nahm der Ausschuss der Regionen Empfehlungen an die Europ�ische Kommission und den Rat �ber die k�nftige Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen der Europ�ischen Union an1. Er empfiehlt ein dauerhaftes "System f�r die Abtretung von Sitzen bei kommenden Erweiterungen [ ... ]. Angefangen bei den kleinsten Delegationen, treten die Delegationen einen Sitz ab, bis gen�gend Sitze f�r die jeweilige Erweiterung zur Verf�gung stehen. Bei den folgenden Erweiterungen wird die Vorgehensweise mit den n�chsten Delegationen in der Reihe fortgesetzt. Bei der Abtretung von Sitzen muss gew�hrleistet werden, dass keine Delegation aus weniger als f�nf Mitgliedern besteht. Dadurch werden Proportionalit�t, Pluralismus und Solidarit�t zwischen den Delegationen gewahrt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/14




Begr�ndung

1. Hintergrund des VORSCHLAGS

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter KREISE

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Erl�uterung des Vorschlags

3.3 Inkrafttreten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 420/1/14

... 89. Wie bereits in den BR-Drucksachen 875/09(B) und 97/11(B) (Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrages �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union) sowie 768/13(B) (Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union) ausgef�hrt, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass eine vollst�ndige Entfristung f�r alle Befugnis�bertragungen einer Verordnung der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widerspricht, wonach Delegationen nur auf bestimmte Dauer erfolgen sollen. Soweit eine unbefristete �bertragung f�r sinnvoll und erforderlich erachtet wird, sollte diese hinreichend begr�ndet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu kl�ren w�re, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden d�rfen.

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Erg�nzung der Vorlage

Zur �bersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 768/13 (Beschluss)

... 5. Er weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung �ber die Dauer der Befugnisdelegation gem�� Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers f�llt. Dieser hat im Einzelfall zu pr�fen, ob die von der Kommission gew�nschte unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheint. Er stellt nochmals ausdr�cklich fest, dass Auslauf- oder �berpr�fungsklauseln nicht nur g�ngige Bestandteile der europ�ischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entb�rokratisierung sind. Die von der Kommission gew�nschte vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation wird mit der durch die Befugnis�bertragung angestrebten Effizienz und Zeitersparnis begr�ndet. Dies �berzeugt den Bundesrat nicht. Er ist der Auffassung, dass diese vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen w�rde, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben. Sollte im Einzelfall dennoch eine unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheinen, sollte diese jedenfalls hinreichend begr�ndet werden.

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Drucksache 768/13 (Beschluss)




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang

Anhang des
Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 181/13

... a) Staatsoberh�upter und Mitglieder ihrer Delegationen, denen gem�� Anhang VII Nummer 1 Erleichterungen bei den Grenzkontrollen gew�hrt werden;

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Drucksache 181/13




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften

2. Ergebnisse der Anh�rungen interessierter Kreise und der Folgenabsch�tzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 �bersicht

4 Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Die vorgeschlagenen �nderungen des Schengener Grenzkodexes im Einzelnen

Anhang III
, Muster der Schilder zur Kennzeichnung der Kontrollspuren an den Grenz�bergangsstellen Die Schilder in Anhang III werden durch neue Schilder f�r die Verwendung automatisierter Grenzkontrollanlagen und die Einf�hrung des RTP erg�nzt.

Vorschlag

Artikel 5a
Eingabe von Daten in das EES

Artikel 7a
Grenz�bertrittskontrollen bei registrierten Reisenden und automatisierte Grenzkontrollanlagen

Artikel 11
Annahmen hinsichtlich der Erf�llung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer

Artikel 3

Anhang


 
 
 


Drucksache 768/1/13

... 9. Er weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung �ber die Dauer der Befugnisdelegation gem�� Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers f�llt. Dieser hat im Einzelfall zu pr�fen, ob die von der Kommission gew�nschte unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheint. Er stellt nochmals ausdr�cklich fest, dass Auslauf- oder �berpr�fungsklauseln nicht nur g�ngige Bestandteile der europ�ischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entb�rokratisierung sind. Die von der Kommission gew�nschte vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation wird mit der durch die Befugnis�bertragung angestrebten Effizienz und Zeitersparnis begr�ndet. Dies �berzeugt den Bundesrat nicht. Er ist der Auffassung, dass diese vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen w�rde, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben. Sollte im Einzelfall dennoch eine unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheinen, sollte diese jedenfalls hinreichend begr�ndet werden.

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Drucksache 768/1/13




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang


 
 
 


Drucksache 769/1/13

... 3. - Er weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung �ber die Dauer der Befugnisdelegation gem�� Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers f�llt. Dieser hat im Einzelfall zu pr�fen, ob die von der Kommission gew�nschte unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheint. Der Bundesrat stellt nochmals ausdr�cklich fest, dass Auslauf- oder �berpr�fungsklauseln nicht nur g�ngige Bestandteile der europ�ischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entb�rokratisierung sind. Die von der Kommission gew�nschte vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation wird mit der durch die Befugnis�bertragung angestrebten Effizienz und Zeitersparnis begr�ndet. Dies �berzeugt den Bundesrat nicht. Er ist der Auffassung, dass diese vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen w�rde, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben. Sollte im Einzelfall dennoch eine unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheinen, sollte diese jedenfalls hinreichend begr�ndet werden.



Drucksache 183/13

... (5) bei Reisen von Mitgliedern offizieller Delegationen, die mit offizieller Einladung an die Regierung des betreffenden Drittstaats an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats teilnehmen:

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Drucksache 183/13




Vorschlag

Begr�ndung

1. Hintergrund

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anh�rung interessierter Kreise und Folgenabsch�tzung

Anh�rung interessierter Kreise

Folgenabsch�tzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen f�r die Antragstellung

Artikel 4
F�r die Pr�fung und Bescheidung von Antr�gen auf Aufnahme in das RTP zust�ndige Beh�rden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Geb�hr

Kapitel III
Pr�fung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zul�ssigkeit

Artikel 12
Pr�fung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung �ber den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verl�ngerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verl�ngerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel f�r die Bearbeitung der Antr�ge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der �ffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zust�ndigen Beh�rden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, �nderung und L�schung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren f�r die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Erg�nzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach R�cknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Erg�nzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Erg�nzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Erg�nzung der Daten im Zentralregister nach Verl�ngerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenz�bertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Au�engrenz�bergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, �nderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
�nderung der Daten und vorzeitige L�schung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zust�ndigkeit

Artikel 37
Durchf�hrungsma�nahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zust�ndigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit f�r die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
�bermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
F�hren von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und L�schung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gew�hrleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbeh�rde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europ�ischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbeh�rden und dem Europ�ischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der �bermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
�nderung der Anh�nge

Artikel 59
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht ersch�pfende Liste von belegen

1. Belege �ber den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen l�sst

3. Dokumente im Zusammenhang mit der famili�ren Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgeb�hr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung �ber die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm f�r Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begr�ndung41

Anhang V
J�hrliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm f�r Reisende


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.