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"Delegierte"
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 62. Er lehnt ferner die der Kommission eingeräumte Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte zur Änderung der Indikatoren ab.
Drucksache 233/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 11. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 19 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen delegierten Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission zur Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung einschließlich der Überarbeitung oder Ergänzung der Evaluierungsindika-toren ab. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die seitens der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Beschlussfassung über "Kreatives Europa (2014 bis 2020)" abgegebene Protokollerklärung.
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... Die in diesem Vorschlag vorgesehenen gezielten Regulierungsänderungen werden alleine den Zugang für KMU zu öffentlichen Märkten nicht völlig beleben können. Nichtsdestoweniger adressieren sie Regelungsbarrieren, auf die von verschiedenen Interessenträgern als Hemmer von Kapitalerhöhung für KMU auf öffentlichen Märkten hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten sie ein Höchstmaß an Anlegerschutz und Marktintegrität. Jede Änderung sollte daher als ein erster Schritt in die richtige Richtung verstanden werden, und nicht als einzelne Nachbesserung an sich. Außerdem handelt es sich bei der vorgeschlagenen Verordnung nicht um eine Überarbeitung der Marktmissbrauchsverordnung (die noch keine zwei Jahre in Kraft ist) oder der Prospektverordnung (die erst kürzlich von den gesetzgebenden Organen vereinbart wurde und ab Juli 2019 anzuwenden ist). Dieser Vorschlag bringt (zusammen mit den in der delegierten Verordnung (EU) Nr.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte
Aktueller Regulierungskontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Preis des Instruments
3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen
b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz
c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
- Heranziehen von Fachwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere Elemente
- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung
Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen
Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte
Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
b Änderung der Prospektverordnung
5 Transferprospekt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung
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Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... - Die Kommission hat die Transparenz, Legitimität und Rechenschaftspflicht ihrer Arbeit verbessert. Die Website "Beitrag zur Rechtsetzung" ermöglicht es den Interessenträgern, sich während des gesamten Politikzyklus10 - von Rückmeldungen zu ersten Ideen bis hin zu Bemerkungen über angenommene Vorschläge der Kommission und zu Entwürfen für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte - in vollem Umfang an der Arbeit der Kommission zu beteiligen. - Die umfangreichsten Initiativen werden von öffentlichen Konsultationen begleitet, und die wichtigsten davon werden in allen Amtssprachen zur Verfügung gestellt.
Drucksache 162/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
[allgemeines Lebensmittelrecht ], der Richtlinie 2001/18 /EG
/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
[genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
[Futtermittelzusatzstoffe ], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003
[Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
[Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008
[einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
[Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283
[neuartige Lebensmittel]
... 6. Der Bundesrat sieht die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte kritisch, mit denen ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette erstellt werden soll. Die Erstellung eines Plans für die Risikokommunikation ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz und betrifft wesentliche Aspekte der Verordnung. Das Vorhaben sollte daher im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und nicht mittels delegierter Rechtsakte umgesetzt werden.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... k) Einrichtung einer internen Auditstelle gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission28;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
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Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 127. Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang die umfassende Vereinfachung der Regelungen zur Verwaltung der ESI-Fonds. Insbesondere ist eine tiefgehende Überprüfung und Reduzierung der europäischen Anforderungen an die Programmierung sowie an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zwingend. Ziel muss es sein, überschaubare Regularien zu schaffen. Es ist dabei sicherzustellen, dass bereits zum Beginn des Programmplanungs-zeitraums umfassende Rechtssicherheit über die zu beachtenden Regelungen geschaffen wird und diese nicht durch zahlreiche delegierte Verordnungen ergänzt werden, die den Start der einzelnen Programme behindern. Im Prüfsystem sollte zum Beispiel das "Single-Audit-Prinzip" gestärkt werden. Eine einmalige Kontrolle durch eine Prüfinstanz vor Ort reicht aus.
Drucksache 401/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... Ein delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Bestimmung der Kriterien für die Auswahl der Stoffe, die auf diese Liste gesetzt werden, ist von der Europäischen Kommission vorher zu erlassen.
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Im Hinblick auf die Vorschläge zur Energieeffizienz und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stimmt der Ausschuss in seiner Stellungnahme den Argumenten der Konsultationsteilnehmer zu und weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlage (Artikel 194 AEUV) nicht für Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut gilt, die "auf der Grundlage von Artikel 151 AEUV festzulegen" sind. Der Ausschuss stand "der Einführung eines Intelligenzindikators im Wege eines delegierten Rechtsaktes ablehnend gegenüber". In der Stellungnahme wird für beide Vorschläge bestätigt, dass sie im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen. In der Stellungnahme des Ausschusses zu Erneuerbaren Energien und dem Elektrizitätsbinnenmarkt wird die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität bestätigt, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit "gründlicher geprüft werden" muss.
Drucksache 214/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final
... - Artikel 9 Absatz 2 wird geändert und der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte übertragen, um die harmonisierten Mindestdeckungssummen für Opfer alle fünf Jahre an die Inflation anzupassen. Um Opfer im Falle der Insolvenz oder Liquidation oder der mangelnden Bereitschaft zur Mitarbeit eines Versicherers zu schützen, sieht der neue Artikel 10a insbesondere Folgendes vor:
Drucksache 554/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 13. Der Bundesrat unterstützt im Hinblick auf das Ziel einer Reduzierung der Regelungsdichte die Empfehlung der Taskforce, die Arbeit innerhalb einzelner Politikbereiche effizienter und auf eine streng am Subsidiaritätsgedanken ausgerichtete Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen auszurichten. Dabei sollten die gesetzgebenden Organe auf eine zurückhaltende Verwendung von delegierten Rechtsakten achten.
Drucksache 587/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Fleischgesetz es
... "(7) Die Absätze 1 bis 4 und 6 gelten für qualifiziertes Personal im Sinne von Artikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... - bis Ende 2018 im Rahmen der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme40 eine delegierte Verordnung verabschieden, um eine sichere und zuverlässige Kommunikation zwischen den Fahrzeugen und der Infrastruktur, ein solides Datenschutzniveau in Übereinstimmung mit der
Drucksache 290/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
... 6. Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (BR-Drucksache 67/18) hatte der Bundesrat die Bundesregierung darum gebeten, darauf zu achten, dass bei der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen der Grundsatz der Proportionalität beachtet werden sollte. Im vorliegenden Verordnungsvorschlag ist vorgesehen, die Anforderungen an Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge für künftige delegierte Rechtsakte in Bezug auf die ESG-Faktoren detaillierter als bei anderen Marktteilnehmern (zum Beispiel Versicherern) festzulegen. Im Hinblick auf die Proportionalität bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit diese unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist.
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... - Im Rahmen der auf EU-Ebene festzulegenden Leitplanken fordert der Bundesrat eine maximale Flexibilität für die Mitgliedstaaten, bei der Ausgestaltung sowohl der Maßnahmen als auch der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssysteme. - Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten benötigen zudem Rechts- und Planungssicherheit. Wesentliche Elemente müssen abschließend im Basisrecht geregelt werden. Die Kommission wird aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich umzusetzen und delegierte Rechtsakte auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
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Drucksache 218/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 798 final
... Die in Artikel 290 Absatz 1 AEUV gegebene Definition der delegierten Rechtsakte ähnelt weitgehend der Definition jener Rechtsakte, die gemäß Artikel 5a des Beschlusses
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anpassungsmethode und Kernpunkte des Vorschlags
3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text with EEA relevance)
Anhang
1. Verordnung EG Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen1
Artikel 19a Delegierte Rechtsakte
Artikel 19b Ausübung der Befugnisübertragung
2. Verordnung EG Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen2
Artikel 31 Änderung der Anhänge
Artikel 31a Ausübung der Befugnisübertragung
3. Verordnung EG Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten Zustellung von Schriftstücken und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1348/2000 des Rates3
Artikel 17 Änderung der Anhänge
Artikel 17a Ausübung der Befugnisübertragung
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Drucksache 413/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... in Verbindung mit dem Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Regelungskompetenz
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Erstens wird die Europäische Kommission schnellstens eine spezielle Reserve von EU-Einsatzmitteln einrichten, um eine sinnvolle und kohärente Katastrophenbewältigung durch die EU und eine Behebung der Mängel des derzeitigen freiwilligen Systems im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu ermöglichen: Diese Reserve wird die Bezeichnung rescEU tragen und sich aus Kapazitäten zusammensetzen, die der EU ermöglichen, die Art von Katastrophen zu bewältigen, die in den letzten Jahren am häufigsten das soziale Gefüge in Europa beeinträchtigt haben. Die Reserve wird aus Löschflugzeugen zur Bekämpfung von Waldbränden, Hochleistungspumpen, Such- und Rettungskapazitäten für Einsätze in Städten und Kapazitäten zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken, wie mobilen Lazaretten und medizinischen Notfallteams, bestehen. Treten nachweisliche neue Kapazitätslücken auf, so kann die Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts festlegen, welche zusätzlichen Kapazitäten in die Reserve rescEU aufgenommen werden könnten.
Drucksache 169/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
... Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) in deutsches Recht umgesetzt (BGBl. I 2013, S. 1553). Zur Gewährleistung einer koordinierten und effektiven Einführung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in der gesamten Europäischen Union sieht der europäische Rechtsrahmen für die vorrangigen Maßnahmen der Richtlinie die Ausarbeitung von Spezifikationen vor, die durch delegierte Verordnungen erlassen werden. Die Europäische Kommission hat zur Information über die verkehrliche Situation im Straßenverkehr und für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in delegierten Verordnungen für die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen1, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen2 und sicheres Lastkraftwagen (LKW) Parken3 Spezifikationen festgelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand des Bundes
b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 5 Aufgabenübertragung
§ 6 Aufgaben der Nationalen Stelle
§ 7 Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand des Bundes
4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Belange
VII. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG
Zu Nummer 1
§ 2 Nummer 10 IVSG(neu)
§ 2 Nummer 11 IVSG(neu)
§ 2 Nummer 12 IVSG(neu)
§ 2 Nummer 13 IVSG(neu)
Zu Nummer 2
§ 5 IVSG(neu)
§ 6 IVSG(neu)
§ 7 IVSG(neu)
Zu Nummer 3
§§ 8 und 9
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 75/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... /EU /EU in delegierten Rechtsakten festlegt" durch die Wörter "Funkanlagen bestimmter Kategorien oder Klassen müssen, sofern und soweit die Kommission gemäß Artikel 44 der Richtlinie
Drucksache 595/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetz es und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... der Kommission mit Durchführungsbestimmungen im Sektor Obst und Gemüse überarbeitet. Die Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (OGErzeugerOrgDV) dient der Durchführung dieser EU-Verordnung. Die Unionsregelungen finden sich jetzt in der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich, Zuständigkeit.
§ 18a Regelwidrige Doppelfinanzierung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt
1. Artikel 1
2. Artikel 2
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Genderaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
IV. Befristung und Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Artikel 2 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 3
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Drucksache 664/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungen-verordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... wurde die Delegierte Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 28 Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )
§ 35 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 3 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1 Bund
2 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
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Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... 29. Umzusetzen über eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie
Drucksache 648/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Erste Verordnung zur Änderung der AkkStelleG -Beleihungsverordnung
... Nach dem ZKG können die Betreiber von "Vergleichswebsites" auf Antrag durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen zertifiziert werden. Solche Webseiten vergleichen für Verbraucher das Angebot verschiedener Zahlungsdienstleister, die Zahlungskontendien-ste anbieten und Zahlungskonten führen (§ 16 Absatz 1 ZKG). Die Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstellen erfolgt durch die nationale Akkreditierungsstelle. Gemäß Art. 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl I S. 720) tritt § 16 Absatz 1 ZKG neun Monate nach dem Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts in Kraft.
Drucksache 43/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 25. Außerdem lehnt er die Möglichkeit der Kommission ab, das Verfahren mittels eines delegierten Rechtsakts zu regeln, da hierdurch der Aufwand seitens der Mitgliedstaaten verkannt wird, Anforderungen in der einen oder anderen Weise dem Herkunfts-Mitgliedstaat bekanntzugeben.
Drucksache 698/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU
/EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG
/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
... "2. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 2 Absatz 3, Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 Unterabsatz 2, Artikel 4 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 12, Artikel 23 Absatz 4, Artikel 24 Absatz 13, Artikel 25 Absatz 8, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 3, Artikel 30 Absatz 5, Artikel 31 Absatz 4, Artikel 32 Absatz 4, Artikel 33 Absatz 8, Artikel 52 Absatz 4, Artikel 54 Absatz 4, Artikel 58 Absatz 6 und Artikel 79 Absatz 8 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 2. Juli 2014 übertragen.";
Drucksache 719/17
... Sowohl die Stromhandelsverordnung als auch die CACM enthalten darüber hinaus keinen derartigen Grad der Harmonisierung, durch den eine Sperrwirkung für nationale Maßnahmen eintreten könnte. Die Stromhandelsverordnung regelt für den grenzüberschreitenden Stromhandel Kapazitätsvergabemethoden und ein diskriminierungsfreies Engpassmanagement; Aussagen über die Festlegung einer (nationalen) Stromgebotszone trifft sie dagegen nicht. Gleiches gilt für die CACM, die als delegierter Rechtsakt den räumlichen Anwendungsbereich der Stromhandelsverordnung teilt. Zwar enthält Kapitel 2 der CACM
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... Eine Reihe von Anforderungen für den Zugang, den Austausch und die Weiterverwendung von Daten wurden bereits im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (ITS)39 und ihrer nachfolgenden delegierten Verordnungen vereinbart, wonach vorhandene Informationen über Standort und Verfügbarkeit von Ladepunkten über nationale Zugangsstellen bereitgestellt werden müssen. Die Mitgliedstaaten, Straßenverwaltungen und Dienstleister müssen nun dafür sorgen, dass die einschlägigen nach der ITS-Richtlinie erlassenen delegierten Verordnungen40 auch zügig angewendet werden. Häufig jedoch sind solche Daten noch immer nicht verfügbar und müssten in den Mitgliedstaaten erst noch erfasst und verarbeitet werden. Die Behebung dieser Mängel sollte für die Behörden der Mitgliedstaaten Vorrang haben.
Mitteilung
1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen
2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsförderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazitäten
3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten
3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
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Drucksache 371/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... /EU in delegierten Rechtsakten festlegt" durch die Wörter "Funkanlagen bestimmter Kategorien oder Klassen müssen, sofern und soweit die Kommission gemäß Artikel 44 der Richtlinie
Drucksache 533/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... 2. die delegierten Rechtsakte, die von der Kommission nach Artikel 29 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 4/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG - COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... 12. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass auch in Zukunft im Krisenfall und, um einen sicheren und verlässlichen Systembetrieb zu gewährleisten, die nationalen Übertragungsnetzbetreiber weiterhin die zentralen handelnden Organe sein werden und nicht die neu zu gründenden eigenständigen regionalen Betriebszentren. Die Bestimmung von Krisenszenarien sollte dementsprechend nicht ausschließlich an diese Zentren delegiert werden.
Drucksache 186/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final; Ratsdok. 15135/16
... 46. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich bei der Kommission gegen die zahlreichen Verordnungsermächtigungen für delegierte Rechtsakte einzusetzen, da nicht nur einzelne spezielle technische Fragen in die nachgelagerten Rechtsakte übertragen werden, sondern pauschal ganze Themenbereiche. Delegierte Rechtsakte sind gemäß Artikel 290 AEUV nur für nicht wesentliche Fragen vorgesehen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in Artikel 55 des Vorschlags für eine Neufassung der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung aufgeführten Themenfelder keineswegs ausschließlich solche Fragen enthalten, die nicht wesentlich in diesem Sinne sind.
Drucksache 501/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9)" durch die Wörter "den delegierten Beschluss (EU) Nr.
Drucksache 494/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
... Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt
Drucksache 588/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
... 30. Bei Altersvorsorgeprodukten wird eine besondere Notwendigkeit gesehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verlustrisiken zu bewahren. Es wäre daher aus Sicht des Bundesrates zu prüfen, ob nicht bereits in der Verordnung selbst die Grundzüge für die notwendigen Maßnahmen zur Risikominimierung verankert werden sollten, anstatt diese ausschließlich der Regelung durch delegierte Rechtsakte zu überlassen (Artikel 39 des Verordnungsvorschlags).
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... (30) Damit die Union rasch auf veränderte Umstände im Zusammenhang mit der Risikovorsorge im Elektrizitätssektor reagieren kann, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zur Änderung von Mustern für Risikovorsorgepläne zu erlassen. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte sie gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... a) Der Bundesrat verweist auf seine in gleicher Sache gefasste Stellungnahme vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 768/13(B)). Demnach darf die Anpassung von EU-Rechtsakten an den AEUV nicht zu einer Schwächung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte der Mitgliedstaaten im Rechtsetzungsprozess der EU bei wesentlichen Vorschriften führen. Er spricht sich dafür aus, dass delegierte Rechtsakte auf ein absolutes Minimum beschränkt sowie Ziel, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung entsprechend Artikel 290 AEUV eindeutig festgelegt werden. Bei der geplanten Umstellung auf das Verfahren nach Artikel 290 AEUV ist zu berücksichtigen, dass die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nur in Bezug auf die Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften erteilt werden kann. Die wesentlichen Aspekte eines Bereichs sind ausdrücklich dem Gesetzgebungsakt vorbehalten und eine Befugnisübertragung für diese Aspekte ist explizit ausgeschlossen.
Drucksache 329/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) - COM(2016) 788 final
... 10. Der Bundesrat lehnt das Anliegen der Kommission, gesonderte Durchführungsbefugnisse zur Schaffung von einheitlichen Bedingungen für die harmonisierte Anwendung der Typologien zu erhalten, ab. Delegierte Rechtsetzungsbefugnisse in diesem sensiblen Bereich bergen die Gefahr, dass die erforderlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und Regionen beschnitten werden.
Drucksache 249/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch -Sachkunde-Verordnung
... Mit Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
§ 10a Übertragung von Tätigkeiten an Dritte
Abschnitt 4 Vertragsverhandlungen
§ 14 Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen
§ 14a Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen
Abschnitt 4a Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker
§ 14b Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen
§ 15 Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.
§ 24 Anwendungsbestimmungen
Artikel 2 Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Abschnitt 4
Zu § 14
Zu § 14a
Zu Abschnitt 4a
Zu § 14b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 101/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen - COM(2016) 819 final; Ratsdok. 15816/16
... 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass einzelne Regelungen des Verordnungsvorschlags in der aktuellen Fassung unmittelbar das nationale Strafrecht und Strafprozessrecht tangieren (so etwa Artikel 13 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags). Damit würde der Bereich des von Artikel 82 Absatz 1 AEUV geregelten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen verlassen und eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorgenommen, die nur unter den Voraussetzungen des Artikels 82 Absatz 2 AEUV zulässig wäre. Der Bundesrat fordert daher, dass dieser Problematik in den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene durch eine sorgfältige Formulierung der in Rede stehenden Regelungen des Verordnungsvorschlags Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat auch zu bedenken, dass gemäß Artikel 36 des Verordnungsvorschlags der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach dem in dessen Artikel 37 vorgesehenen Verfahren zur Änderung des für den Erlass und die Übermittlung einer Sicherstellungsentscheidung bestimmten Formulars (Artikel 16 in Verbindung mit dem Anhang II zum Verordnungsvorschlag) übertragen werden soll. In den anstehenden Verhandlungen sollte sichergestellt werden, dass die Kommission auf diesem Wege nicht einseitig mittelbar Änderungen an den Entscheidungsvoraussetzungen vornehmen kann.
Drucksache 88/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65 /EU
/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final
... (7) Bei Einreichung eines Antrags auf Erneuerung einer Ausnahme muss die Kommission spätestens sechs Monate vor Auslaufen der bestehenden Ausnahme über den Antrag entscheiden, es sei denn, eine andere Frist ist aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt. Für die Entscheidung der Kommission über Anträge auf neue Ausnahmen ist keine bestimmte Frist festgelegt. Laut dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte, die der Kommission mit der Richtlinie
Drucksache 38/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/36 /EU
/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen - COM(2016) 854 final; Ratsdok. 14776/16
... /EU /EU, der einen Katalog objektiver Kriterien enthält, auf dessen Basis die einzelnen Förderinstitute durch einen von der Kommission zu erlassenden Delegierten Rechtsakt vom Anwendungsbereich der Richtlinie
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... - und Luftschadstoffemissionen festgelegt. Weiterhin wird es möglich sein, im Rahmen dieser Richtlinie einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um den gleichen Ansatz auch für schwere Nutzfahrzeuge anzuwenden, sobald entsprechende CO
Drucksache 138/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG - COM(2017) 8 final
... Artikel 42 verpflichtet die Kommission zur Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten nach der Annahme von Vorschlägen für einen Gesetzgebungsakt und von an den Rat gerichteten Empfehlungen oder Vorschlägen nach Artikel 218 AEUV sowie bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die Auswirkungen auf den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten haben. Ist ein solcher Rechtsakt für den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von besonderer Bedeutung, kann die Kommission auch den Europäischen Datenschutzausschuss konsultieren. In diesen Fällen sollten beide Stellen ihre Arbeit im Hinblick auf eine gemeinsame Stellungnahme koordinieren. Für die Erteilung des Rats in den genannten Fällen wird eine Frist von acht Wochen festgesetzt, wobei in dringenden Fälle und in sonstigen Fällen, in denen dies angezeigt ist (zum Beispiel wenn die Kommission delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte ausarbeitet), Ausnahmen möglich sind.
Drucksache 4/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG - COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass auch in Zukunft im Krisenfall und, um einen sicheren und verlässlichen Systembetrieb zu gewährleisten, die nationalen Übertragungsnetzbetreiber weiterhin die zentralen handelnden Organe sein werden und nicht die neu zu gründenden eigenständigen regionalen Betriebszentren. Die Bestimmung von Krisenszenarien sollte dementsprechend nicht ausschließlich an diese Zentren delegiert werden.
Drucksache 467/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... der Kommission vom 9. April 2010 (ABl. L 90 vom 10.4.2010, S. 4) geändert worden ist" durch die Wörter "Artikel 22 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 151/17
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Regeln und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind nicht betroffen. Die Europäische Kommission beabsichtigt derzeit nicht, entsprechend Artikel 3 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Formats des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr zu erlassen, so dass weder rechtlich noch in der Verwaltungspraxis, etwa durch Anpassung von Bestellmengen, für eine baldige erneute Änderung des Vordrucks Vorsorge zu treffen ist.
Drucksache 101/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen - COM(2016) 819 final; Ratsdok. 15816/16
... 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass einzelne Regelungen des Verordnungsvorschlags in der aktuellen Fassung unmittelbar das nationale Strafrecht und Strafprozessrecht tangieren (so etwa Artikel 13 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags). Damit würde der Bereich des von Artikel 82 Absatz 1 AEUV geregelten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen verlassen und eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorgenommen, die nur unter den Voraussetzungen des Artikels 82 Absatz 2 AEUV zulässig wäre. Der Bundesrat fordert daher, dass dieser Problematik in den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene durch eine sorgfältige Formulierung der in Rede stehenden Regelungen des Verordnungsvorschlags Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat auch zu bedenken, dass gemäß Artikel 36 des Verordnungsvorschlags der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach dem in dessen Artikel 37 vorgesehenen Verfahren zur Änderung des für den Erlass und die Übermittlung einer Sicherstellungsentscheidung bestimmten Formulars (Artikel 16 in Verbindung mit dem Anhang II zum Verordnungsvorschlag) übertragen werden soll. In den anstehenden Verhandlungen sollte sichergestellt werden, dass die Kommission auf diesem Wege nicht einseitig mittelbar Änderungen an den Entscheidungsvoraussetzungen vornehmen kann.
Drucksache 129/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
... "Soweit Artikel 44 Absatz 3 Unterabsatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 19a Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 19b Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen
§ 20a Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen
§ 34 Anwendungsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 25a Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel
§ 25b Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 19a
Zu § 19b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 25a
Zu § 25b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
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Drucksache 253/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung - LwErzgSchulproTeilnV )
... - Delegierte Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anzeige- und Übermittlungsfristen
§ 2 Vorläufige und endgültige Mittelzuweisung
§ 3 Übergangsregelung für das Schuljahr 2017/2018
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Verordnungsermächtigung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
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Drucksache 149/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS \-Verordnung)
... b) "in Artikel 9 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1 Bund
2 Länder
5. Weitere Kosten
V. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 2
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Drucksache 290/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)
... "(1c) Die nach Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung.
§ 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität
Artikel 3 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 43a Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung
§ 308b Maßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung
Artikel 5 Änderung des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 505e Verordnungsermächtigung
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 8 Inkrafttreten
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Drucksache 11/17
... "(2) Wer als Ausführer nach Artikel 1 Nummer 19 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
§ 15 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 20 Wiederausfuhren
§ 20a Summarische Ausgangsanmeldung
§ 20b Wiederausfuhrmitteilung
§ 76a Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in Einzelfällen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 23
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Artikel 2
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Drucksache 329/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) - COM(2016) 788 final
... 6. Der Bundesrat lehnt das Anliegen der Kommission, gesonderte Durchführungsbefugnisse zur Schaffung von einheitlichen Bedingungen für die harmonisierte Anwendung der Typologien zu erhalten, ab. Delegierte Rechtsetzungsbefugnisse in diesem sensiblen Bereich bergen die Gefahr, dass die erforderlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und Regionen beschnitten werden.
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... Ebenfalls zur Vorbereitung der Anwendung des GMBM wird der Kommission die Befugnis zum Erlass von delegierten Rechtsakten übertragen, damit sie für Luftfahrzeugbetreiber eine angemessene Emissionsüberwachung, -berichterstattung und -prüfung für die Zwecke der Anwendung des in der ICAO erarbeiteten globalen marktbasierten Mechanismus vorsehen kann.
Drucksache 316/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der am 19. Juni 1997 beschlossenen Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation
... 8. Auf Vorschlag des Verwaltungsrats kann die Konferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Delegierten jedes gemäß den Bestimmungen dieses Artikels angenommene Übereinkommen aufheben, wenn sich herausstellt, dass es gegenstandslos geworden ist oder keinen nützlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Organisation mehr leistet."
Drucksache 213/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... a) Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zur Kenntnis. Mit der zwischenzeitlich vereinbarten Verpflichtung zur systematischen Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte wurde einer Hauptforderung des Rates Rechnung getragen, so dass mit dem vorliegenden Vorschlag nun 168 Richtlinien und Verordnungen in einem zweiten Anlauf formell an den Vertrag von Lissabon angepasst werden sollen.
Drucksache 588/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
... 23. Bei Altersvorsorgeprodukten wird eine besondere Notwendigkeit gesehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verlustrisiken zu bewahren. Es wäre daher aus Sicht des Bundesrates zu prüfen, ob nicht bereits in der Verordnung selbst die Grundzüge für die notwendigen Maßnahmen zur Risikominimierung verankert werden sollten, anstatt diese ausschließlich der Regelung durch delegierte Rechtsakte zu überlassen (Artikel 39 des Verordnungsvorschlags).
Drucksache 43/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 36. Außerdem lehnt der Bundesrat die Möglichkeit der Kommission ab, das Verfahren mittels eines delegierten Rechtsakts zu regeln, da hierdurch der Aufwand seitens der Mitgliedstaaten verkannt wird, Anforderungen in der einen oder anderen Weise dem Herkunfts-Mitgliedstaat bekanntzugeben.
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