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0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 62. Er lehnt ferner die der Kommission eingeräumte Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte zur Änderung der Indikatoren ab.



Drucksache 233/18 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 19 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen delegierten Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission zur Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung einschließlich der Überarbeitung oder Ergänzung der Evaluierungsindika-toren ab. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die seitens der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Beschlussfassung über "Kreatives Europa (2014 bis 2020)" abgegebene Protokollerklärung.



Drucksache 213/18

... Die in diesem Vorschlag vorgesehenen gezielten Regulierungsänderungen werden alleine den Zugang für KMU zu öffentlichen Märkten nicht völlig beleben können. Nichtsdestoweniger adressieren sie Regelungsbarrieren, auf die von verschiedenen Interessenträgern als Hemmer von Kapitalerhöhung für KMU auf öffentlichen Märkten hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten sie ein Höchstmaß an Anlegerschutz und Marktintegrität. Jede Änderung sollte daher als ein erster Schritt in die richtige Richtung verstanden werden, und nicht als einzelne Nachbesserung an sich. Außerdem handelt es sich bei der vorgeschlagenen Verordnung nicht um eine Überarbeitung der Marktmissbrauchsverordnung (die noch keine zwei Jahre in Kraft ist) oder der Prospektverordnung (die erst kürzlich von den gesetzgebenden Organen vereinbart wurde und ab Juli 2019 anzuwenden ist). Dieser Vorschlag bringt (zusammen mit den in der delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 554/18

... - Die Kommission hat die Transparenz, Legitimität und Rechenschaftspflicht ihrer Arbeit verbessert. Die Website "Beitrag zur Rechtsetzung" ermöglicht es den Interessenträgern, sich während des gesamten Politikzyklus10 - von Rückmeldungen zu ersten Ideen bis hin zu Bemerkungen über angenommene Vorschläge der Kommission und zu Entwürfen für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte - in vollem Umfang an der Arbeit der Kommission zu beteiligen. - Die umfangreichsten Initiativen werden von öffentlichen Konsultationen begleitet, und die wichtigsten davon werden in allen Amtssprachen zur Verfügung gestellt.



Drucksache 162/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte kritisch, mit denen ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette erstellt werden soll. Die Erstellung eines Plans für die Risikokommunikation ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz und betrifft wesentliche Aspekte der Verordnung. Das Vorhaben sollte daher im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und nicht mittels delegierter Rechtsakte umgesetzt werden.



Drucksache 442/18

... k) Einrichtung einer internen Auditstelle gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission28;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 127. Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang die umfassende Vereinfachung der Regelungen zur Verwaltung der ESI-Fonds. Insbesondere ist eine tiefgehende Überprüfung und Reduzierung der europäischen Anforderungen an die Programmierung sowie an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zwingend. Ziel muss es sein, überschaubare Regularien zu schaffen. Es ist dabei sicherzustellen, dass bereits zum Beginn des Programmplanungs-zeitraums umfassende Rechtssicherheit über die zu beachtenden Regelungen geschaffen wird und diese nicht durch zahlreiche delegierte Verordnungen ergänzt werden, die den Start der einzelnen Programme behindern. Im Prüfsystem sollte zum Beispiel das "Single-Audit-Prinzip" gestärkt werden. Eine einmalige Kontrolle durch eine Prüfinstanz vor Ort reicht aus.



Drucksache 401/18

... Ein delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Bestimmung der Kriterien für die Auswahl der Stoffe, die auf diese Liste gesetzt werden, ist von der Europäischen Kommission vorher zu erlassen.



Drucksache 536/18

... Im Hinblick auf die Vorschläge zur Energieeffizienz und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stimmt der Ausschuss in seiner Stellungnahme den Argumenten der Konsultationsteilnehmer zu und weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlage (Artikel 194 AEUV) nicht für Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut gilt, die "auf der Grundlage von Artikel 151 AEUV festzulegen" sind. Der Ausschuss stand "der Einführung eines Intelligenzindikators im Wege eines delegierten Rechtsaktes ablehnend gegenüber". In der Stellungnahme wird für beide Vorschläge bestätigt, dass sie im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen. In der Stellungnahme des Ausschusses zu Erneuerbaren Energien und dem Elektrizitätsbinnenmarkt wird die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität bestätigt, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit "gründlicher geprüft werden" muss.



Drucksache 214/18

... - Artikel 9 Absatz 2 wird geändert und der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte übertragen, um die harmonisierten Mindestdeckungssummen für Opfer alle fünf Jahre an die Inflation anzupassen. Um Opfer im Falle der Insolvenz oder Liquidation oder der mangelnden Bereitschaft zur Mitarbeit eines Versicherers zu schützen, sieht der neue Artikel 10a insbesondere Folgendes vor:



Drucksache 554/1/18

... 13. Der Bundesrat unterstützt im Hinblick auf das Ziel einer Reduzierung der Regelungsdichte die Empfehlung der Taskforce, die Arbeit innerhalb einzelner Politikbereiche effizienter und auf eine streng am Subsidiaritätsgedanken ausgerichtete Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen auszurichten. Dabei sollten die gesetzgebenden Organe auf eine zurückhaltende Verwendung von delegierten Rechtsakten achten.



Drucksache 587/18

... "(7) Die Absätze 1 bis 4 und 6 gelten für qualifiziertes Personal im Sinne von Artikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 185/18

... - bis Ende 2018 im Rahmen der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme40 eine delegierte Verordnung verabschieden, um eine sichere und zuverlässige Kommunikation zwischen den Fahrzeugen und der Infrastruktur, ein solides Datenschutzniveau in Übereinstimmung mit der



Drucksache 290/18 (Beschluss)

... 6. Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (BR-Drucksache 67/18) hatte der Bundesrat die Bundesregierung darum gebeten, darauf zu achten, dass bei der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen der Grundsatz der Proportionalität beachtet werden sollte. Im vorliegenden Verordnungsvorschlag ist vorgesehen, die Anforderungen an Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge für künftige delegierte Rechtsakte in Bezug auf die ESG-Faktoren detaillierter als bei anderen Marktteilnehmern (zum Beispiel Versicherern) festzulegen. Im Hinblick auf die Proportionalität bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit diese unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist.



Drucksache 246/1/18

... - Im Rahmen der auf EU-Ebene festzulegenden Leitplanken fordert der Bundesrat eine maximale Flexibilität für die Mitgliedstaaten, bei der Ausgestaltung sowohl der Maßnahmen als auch der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssysteme. - Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten benötigen zudem Rechts- und Planungssicherheit. Wesentliche Elemente müssen abschließend im Basisrecht geregelt werden. Die Kommission wird aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich umzusetzen und delegierte Rechtsakte auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/18




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 218/17

... Die in Artikel 290 Absatz 1 AEUV gegebene Definition der delegierten Rechtsakte ähnelt weitgehend der Definition jener Rechtsakte, die gemäß Artikel 5a des Beschlusses

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anpassungsmethode und Kernpunkte des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

ANNEX 1 Anhang zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text with EEA relevance)

Anhang

1. Verordnung EG Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen1

Artikel 19a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 19b
Ausübung der Befugnisübertragung

2. Verordnung EG Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen2

Artikel 31
Änderung der Anhänge

Artikel 31a
Ausübung der Befugnisübertragung

3. Verordnung EG Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten Zustellung von Schriftstücken und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1348/2000 des Rates3

Artikel 17
Änderung der Anhänge

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung


 
 
 


Drucksache 413/17

... in Verbindung mit dem Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungskompetenz

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 757/17

... Erstens wird die Europäische Kommission schnellstens eine spezielle Reserve von EU-Einsatzmitteln einrichten, um eine sinnvolle und kohärente Katastrophenbewältigung durch die EU und eine Behebung der Mängel des derzeitigen freiwilligen Systems im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu ermöglichen: Diese Reserve wird die Bezeichnung rescEU tragen und sich aus Kapazitäten zusammensetzen, die der EU ermöglichen, die Art von Katastrophen zu bewältigen, die in den letzten Jahren am häufigsten das soziale Gefüge in Europa beeinträchtigt haben. Die Reserve wird aus Löschflugzeugen zur Bekämpfung von Waldbränden, Hochleistungspumpen, Such- und Rettungskapazitäten für Einsätze in Städten und Kapazitäten zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken, wie mobilen Lazaretten und medizinischen Notfallteams, bestehen. Treten nachweisliche neue Kapazitätslücken auf, so kann die Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts festlegen, welche zusätzlichen Kapazitäten in die Reserve rescEU aufgenommen werden könnten.



Drucksache 169/17

... Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) in deutsches Recht umgesetzt (BGBl. I 2013, S. 1553). Zur Gewährleistung einer koordinierten und effektiven Einführung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in der gesamten Europäischen Union sieht der europäische Rechtsrahmen für die vorrangigen Maßnahmen der Richtlinie die Ausarbeitung von Spezifikationen vor, die durch delegierte Verordnungen erlassen werden. Die Europäische Kommission hat zur Information über die verkehrliche Situation im Straßenverkehr und für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in delegierten Verordnungen für die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen1, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen2 und sicheres Lastkraftwagen (LKW) Parken3 Spezifikationen festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 75/1/17

... /EU /EU in delegierten Rechtsakten festlegt" durch die Wörter "Funkanlagen bestimmter Kategorien oder Klassen müssen, sofern und soweit die Kommission gemäß Artikel 44 der Richtlinie



Drucksache 595/17

... der Kommission mit Durchführungsbestimmungen im Sektor Obst und Gemüse überarbeitet. Die Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (OGErzeugerOrgDV) dient der Durchführung dieser EU-Verordnung. Die Unionsregelungen finden sich jetzt in der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 664/17

... wurde die Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 28
Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 709/17

... 29. Umzusetzen über eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie



Drucksache 648/17

... Nach dem ZKG können die Betreiber von "Vergleichswebsites" auf Antrag durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen zertifiziert werden. Solche Webseiten vergleichen für Verbraucher das Angebot verschiedener Zahlungsdienstleister, die Zahlungskontendien-ste anbieten und Zahlungskonten führen (§ 16 Absatz 1 ZKG). Die Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstellen erfolgt durch die nationale Akkreditierungsstelle. Gemäß Art. 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl I S. 720) tritt § 16 Absatz 1 ZKG neun Monate nach dem Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts in Kraft.



Drucksache 43/17 (Beschluss)

... 25. Außerdem lehnt er die Möglichkeit der Kommission ab, das Verfahren mittels eines delegierten Rechtsakts zu regeln, da hierdurch der Aufwand seitens der Mitgliedstaaten verkannt wird, Anforderungen in der einen oder anderen Weise dem Herkunfts-Mitgliedstaat bekanntzugeben.



Drucksache 698/17

... "2. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 2 Absatz 3, Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 Unterabsatz 2, Artikel 4 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 12, Artikel 23 Absatz 4, Artikel 24 Absatz 13, Artikel 25 Absatz 8, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 3, Artikel 30 Absatz 5, Artikel 31 Absatz 4, Artikel 32 Absatz 4, Artikel 33 Absatz 8, Artikel 52 Absatz 4, Artikel 54 Absatz 4, Artikel 58 Absatz 6 und Artikel 79 Absatz 8 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 2. Juli 2014 übertragen.";



Drucksache 719/17

... Sowohl die Stromhandelsverordnung als auch die CACM enthalten darüber hinaus keinen derartigen Grad der Harmonisierung, durch den eine Sperrwirkung für nationale Maßnahmen eintreten könnte. Die Stromhandelsverordnung regelt für den grenzüberschreitenden Stromhandel Kapazitätsvergabemethoden und ein diskriminierungsfreies Engpassmanagement; Aussagen über die Festlegung einer (nationalen) Stromgebotszone trifft sie dagegen nicht. Gleiches gilt für die CACM, die als delegierter Rechtsakt den räumlichen Anwendungsbereich der Stromhandelsverordnung teilt. Zwar enthält Kapitel 2 der CACM



Drucksache 721/17

... Eine Reihe von Anforderungen für den Zugang, den Austausch und die Weiterverwendung von Daten wurden bereits im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (ITS)39 und ihrer nachfolgenden delegierten Verordnungen vereinbart, wonach vorhandene Informationen über Standort und Verfügbarkeit von Ladepunkten über nationale Zugangsstellen bereitgestellt werden müssen. Die Mitgliedstaaten, Straßenverwaltungen und Dienstleister müssen nun dafür sorgen, dass die einschlägigen nach der ITS-Richtlinie erlassenen delegierten Verordnungen40 auch zügig angewendet werden. Häufig jedoch sind solche Daten noch immer nicht verfügbar und müssten in den Mitgliedstaaten erst noch erfasst und verarbeitet werden. Die Behebung dieser Mängel sollte für die Behörden der Mitgliedstaaten Vorrang haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 371/17

... /EU in delegierten Rechtsakten festlegt" durch die Wörter "Funkanlagen bestimmter Kategorien oder Klassen müssen, sofern und soweit die Kommission gemäß Artikel 44 der Richtlinie



Drucksache 533/17

... 2. die delegierten Rechtsakte, die von der Kommission nach Artikel 29 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 4/17 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass auch in Zukunft im Krisenfall und, um einen sicheren und verlässlichen Systembetrieb zu gewährleisten, die nationalen Übertragungsnetzbetreiber weiterhin die zentralen handelnden Organe sein werden und nicht die neu zu gründenden eigenständigen regionalen Betriebszentren. Die Bestimmung von Krisenszenarien sollte dementsprechend nicht ausschließlich an diese Zentren delegiert werden.



Drucksache 186/2/17

... 46. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich bei der Kommission gegen die zahlreichen Verordnungsermächtigungen für delegierte Rechtsakte einzusetzen, da nicht nur einzelne spezielle technische Fragen in die nachgelagerten Rechtsakte übertragen werden, sondern pauschal ganze Themenbereiche. Delegierte Rechtsakte sind gemäß Artikel 290 AEUV nur für nicht wesentliche Fragen vorgesehen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in Artikel 55 des Vorschlags für eine Neufassung der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung aufgeführten Themenfelder keineswegs ausschließlich solche Fragen enthalten, die nicht wesentlich in diesem Sinne sind.



Drucksache 501/17

... (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9)" durch die Wörter "den delegierten Beschluss (EU) Nr.



Drucksache 494/17

... Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt



Drucksache 588/1/17

... 30. Bei Altersvorsorgeprodukten wird eine besondere Notwendigkeit gesehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verlustrisiken zu bewahren. Es wäre daher aus Sicht des Bundesrates zu prüfen, ob nicht bereits in der Verordnung selbst die Grundzüge für die notwendigen Maßnahmen zur Risikominimierung verankert werden sollten, anstatt diese ausschließlich der Regelung durch delegierte Rechtsakte zu überlassen (Artikel 39 des Verordnungsvorschlags).



Drucksache 4/17

... (30) Damit die Union rasch auf veränderte Umstände im Zusammenhang mit der Risikovorsorge im Elektrizitätssektor reagieren kann, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zur Änderung von Mustern für Risikovorsorgepläne zu erlassen. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte sie gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.



Drucksache 213/1/17

... a) Der Bundesrat verweist auf seine in gleicher Sache gefasste Stellungnahme vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 768/13(B)). Demnach darf die Anpassung von EU-Rechtsakten an den AEUV nicht zu einer Schwächung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte der Mitgliedstaaten im Rechtsetzungsprozess der EU bei wesentlichen Vorschriften führen. Er spricht sich dafür aus, dass delegierte Rechtsakte auf ein absolutes Minimum beschränkt sowie Ziel, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung entsprechend Artikel 290 AEUV eindeutig festgelegt werden. Bei der geplanten Umstellung auf das Verfahren nach Artikel 290 AEUV ist zu berücksichtigen, dass die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nur in Bezug auf die Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften erteilt werden kann. Die wesentlichen Aspekte eines Bereichs sind ausdrücklich dem Gesetzgebungsakt vorbehalten und eine Befugnisübertragung für diese Aspekte ist explizit ausgeschlossen.



Drucksache 329/17

... 10. Der Bundesrat lehnt das Anliegen der Kommission, gesonderte Durchführungsbefugnisse zur Schaffung von einheitlichen Bedingungen für die harmonisierte Anwendung der Typologien zu erhalten, ab. Delegierte Rechtsetzungsbefugnisse in diesem sensiblen Bereich bergen die Gefahr, dass die erforderlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und Regionen beschnitten werden.



Drucksache 249/17

... Mit Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

§ 10a
Übertragung von Tätigkeiten an Dritte

Abschnitt 4
Vertragsverhandlungen

§ 14
Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen

§ 14a
Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen

Abschnitt 4a
Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker

§ 14b
Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen

§ 15
Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.

§ 24
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Abschnitt 4

Zu § 14

Zu § 14a

Zu Abschnitt 4a

Zu § 14b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 101/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass einzelne Regelungen des Verordnungsvorschlags in der aktuellen Fassung unmittelbar das nationale Strafrecht und Strafprozessrecht tangieren (so etwa Artikel 13 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags). Damit würde der Bereich des von Artikel 82 Absatz 1 AEUV geregelten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen verlassen und eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorgenommen, die nur unter den Voraussetzungen des Artikels 82 Absatz 2 AEUV zulässig wäre. Der Bundesrat fordert daher, dass dieser Problematik in den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene durch eine sorgfältige Formulierung der in Rede stehenden Regelungen des Verordnungsvorschlags Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat auch zu bedenken, dass gemäß Artikel 36 des Verordnungsvorschlags der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach dem in dessen Artikel 37 vorgesehenen Verfahren zur Änderung des für den Erlass und die Übermittlung einer Sicherstellungsentscheidung bestimmten Formulars (Artikel 16 in Verbindung mit dem Anhang II zum Verordnungsvorschlag) übertragen werden soll. In den anstehenden Verhandlungen sollte sichergestellt werden, dass die Kommission auf diesem Wege nicht einseitig mittelbar Änderungen an den Entscheidungsvoraussetzungen vornehmen kann.



Drucksache 88/17

... (7) Bei Einreichung eines Antrags auf Erneuerung einer Ausnahme muss die Kommission spätestens sechs Monate vor Auslaufen der bestehenden Ausnahme über den Antrag entscheiden, es sei denn, eine andere Frist ist aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt. Für die Entscheidung der Kommission über Anträge auf neue Ausnahmen ist keine bestimmte Frist festgelegt. Laut dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte, die der Kommission mit der Richtlinie



Drucksache 38/1/17

... /EU /EU, der einen Katalog objektiver Kriterien enthält, auf dessen Basis die einzelnen Förderinstitute durch einen von der Kommission zu erlassenden Delegierten Rechtsakt vom Anwendungsbereich der Richtlinie



Drucksache 726/17

... - und Luftschadstoffemissionen festgelegt. Weiterhin wird es möglich sein, im Rahmen dieser Richtlinie einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um den gleichen Ansatz auch für schwere Nutzfahrzeuge anzuwenden, sobald entsprechende CO



Drucksache 138/17

... Artikel 42 verpflichtet die Kommission zur Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten nach der Annahme von Vorschlägen für einen Gesetzgebungsakt und von an den Rat gerichteten Empfehlungen oder Vorschlägen nach Artikel 218 AEUV sowie bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die Auswirkungen auf den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten haben. Ist ein solcher Rechtsakt für den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von besonderer Bedeutung, kann die Kommission auch den Europäischen Datenschutzausschuss konsultieren. In diesen Fällen sollten beide Stellen ihre Arbeit im Hinblick auf eine gemeinsame Stellungnahme koordinieren. Für die Erteilung des Rats in den genannten Fällen wird eine Frist von acht Wochen festgesetzt, wobei in dringenden Fälle und in sonstigen Fällen, in denen dies angezeigt ist (zum Beispiel wenn die Kommission delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte ausarbeitet), Ausnahmen möglich sind.



Drucksache 4/1/17

... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass auch in Zukunft im Krisenfall und, um einen sicheren und verlässlichen Systembetrieb zu gewährleisten, die nationalen Übertragungsnetzbetreiber weiterhin die zentralen handelnden Organe sein werden und nicht die neu zu gründenden eigenständigen regionalen Betriebszentren. Die Bestimmung von Krisenszenarien sollte dementsprechend nicht ausschließlich an diese Zentren delegiert werden.



Drucksache 467/17

... der Kommission vom 9. April 2010 (ABl. L 90 vom 10.4.2010, S. 4) geändert worden ist" durch die Wörter "Artikel 22 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 151/17

... Regeln und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind nicht betroffen. Die Europäische Kommission beabsichtigt derzeit nicht, entsprechend Artikel 3 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Formats des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr zu erlassen, so dass weder rechtlich noch in der Verwaltungspraxis, etwa durch Anpassung von Bestellmengen, für eine baldige erneute Änderung des Vordrucks Vorsorge zu treffen ist.



Drucksache 101/1/17

... 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass einzelne Regelungen des Verordnungsvorschlags in der aktuellen Fassung unmittelbar das nationale Strafrecht und Strafprozessrecht tangieren (so etwa Artikel 13 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags). Damit würde der Bereich des von Artikel 82 Absatz 1 AEUV geregelten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen verlassen und eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorgenommen, die nur unter den Voraussetzungen des Artikels 82 Absatz 2 AEUV zulässig wäre. Der Bundesrat fordert daher, dass dieser Problematik in den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene durch eine sorgfältige Formulierung der in Rede stehenden Regelungen des Verordnungsvorschlags Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat auch zu bedenken, dass gemäß Artikel 36 des Verordnungsvorschlags der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach dem in dessen Artikel 37 vorgesehenen Verfahren zur Änderung des für den Erlass und die Übermittlung einer Sicherstellungsentscheidung bestimmten Formulars (Artikel 16 in Verbindung mit dem Anhang II zum Verordnungsvorschlag) übertragen werden soll. In den anstehenden Verhandlungen sollte sichergestellt werden, dass die Kommission auf diesem Wege nicht einseitig mittelbar Änderungen an den Entscheidungsvoraussetzungen vornehmen kann.



Drucksache 129/17

... "Soweit Artikel 44 Absatz 3 Unterabsatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 19a
Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 19b
Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen

§ 20a
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen

§ 34
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 25a
Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel

§ 25b
Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 253/17

... - Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 2
Vorläufige und endgültige Mittelzuweisung

§ 3
Übergangsregelung für das Schuljahr 2017/2018

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verordnungsermächtigung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 149/17

... b) "in Artikel 9 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 290/17

... "(1c) Die nach Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung.

§ 48u
Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 43a
Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung

§ 308b
Maßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Änderung des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 505e
Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 11/17

... "(2) Wer als Ausführer nach Artikel 1 Nummer 19 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 15
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 20
Wiederausfuhren

§ 20a
Summarische Ausgangsanmeldung

§ 20b
Wiederausfuhrmitteilung

§ 76a
Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in Einzelfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 329/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat lehnt das Anliegen der Kommission, gesonderte Durchführungsbefugnisse zur Schaffung von einheitlichen Bedingungen für die harmonisierte Anwendung der Typologien zu erhalten, ab. Delegierte Rechtsetzungsbefugnisse in diesem sensiblen Bereich bergen die Gefahr, dass die erforderlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und Regionen beschnitten werden.



Drucksache 119/17

... Ebenfalls zur Vorbereitung der Anwendung des GMBM wird der Kommission die Befugnis zum Erlass von delegierten Rechtsakten übertragen, damit sie für Luftfahrzeugbetreiber eine angemessene Emissionsüberwachung, -berichterstattung und -prüfung für die Zwecke der Anwendung des in der ICAO erarbeiteten globalen marktbasierten Mechanismus vorsehen kann.



Drucksache 316/17

... 8. Auf Vorschlag des Verwaltungsrats kann die Konferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Delegierten jedes gemäß den Bestimmungen dieses Artikels angenommene Übereinkommen aufheben, wenn sich herausstellt, dass es gegenstandslos geworden ist oder keinen nützlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Organisation mehr leistet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Wesentlicher Inhalt der Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation

3. Völkerrechtliche Einschätzung der Bundesregierung und Stand der Ratifikation

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 213/17 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zur Kenntnis. Mit der zwischenzeitlich vereinbarten Verpflichtung zur systematischen Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte wurde einer Hauptforderung des Rates Rechnung getragen, so dass mit dem vorliegenden Vorschlag nun 168 Richtlinien und Verordnungen in einem zweiten Anlauf formell an den Vertrag von Lissabon angepasst werden sollen.



Drucksache 588/17 (Beschluss)

... 23. Bei Altersvorsorgeprodukten wird eine besondere Notwendigkeit gesehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verlustrisiken zu bewahren. Es wäre daher aus Sicht des Bundesrates zu prüfen, ob nicht bereits in der Verordnung selbst die Grundzüge für die notwendigen Maßnahmen zur Risikominimierung verankert werden sollten, anstatt diese ausschließlich der Regelung durch delegierte Rechtsakte zu überlassen (Artikel 39 des Verordnungsvorschlags).



Drucksache 43/1/17

... 36. Außerdem lehnt der Bundesrat die Möglichkeit der Kommission ab, das Verfahren mittels eines delegierten Rechtsakts zu regeln, da hierdurch der Aufwand seitens der Mitgliedstaaten verkannt wird, Anforderungen in der einen oder anderen Weise dem Herkunfts-Mitgliedstaat bekanntzugeben.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.