922 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Delegierte"
Drucksache 418/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur - COM(2014) 557 final
... (5) Besonders wichtig ist, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungen angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Drucksache 45/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union - COM(2014) 43 final; Ratsdok. 6022/14
... 8. Der Bundesrat hat erhebliche legitimatorische Bedenken gegenüber der Tatsache, dass der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Kommission gewichtige Kompetenzen im Rahmen der Bankenstrukturmaßnahmen übertragen werden sollen. Als äußerst kritisch sieht der Bundesrat daher die weitgefassten Kompetenzen der Kommission und der EBA, den Verordnungsvorschlag durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen auszugestalten. Insbesondere soll die EBA die Entwürfe technischer Regulierungsstandards erarbeiten, in denen festgelegt wird, wie die Parameter für die Abtrennung von bestimmten Handelstätigkeiten zu messen sind, welche dann von der Kommission erlassen werden. Zudem soll die Kommission durch delegierte Rechtsakte die Obergrenzen und Bedingungen in Bezug auf die festgelegten Parameter erlassen können.
Drucksache 113/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... 11. Der Bundesrat lehnt insbesondere die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Vielzahl von delegierten Rechtsakten ab. Er sieht die Gefahr, dass für den Sektor wesentliche Regelungen zukünftig ohne Beteiligung der Betroffenen festgelegt werden können. Aus seiner Sicht müssen diese wesentlichen Regelungen unter Einbeziehung von Experten aus den Mitgliedstaaten geschaffen und im Ratsrecht eindeutig festgelegt werden.
Drucksache 520/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
... a) In Buchstabe a Doppelbuchstabe ee wird nach dem Wort "in" das Wort "delegierten" und werden nach dem Wort "Union" die Wörter ", die die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ergänzen," eingefügt und werden nach dem Wort "zuwiderhandelt" die Wörter ", die Ratingagenturen betrifft," gestrichen.
Drucksache 210/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG )
... *Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird mit der delegierten Verordnung der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (veröffentlicht als Ratsdokument 7646/14 + ADD1 vom 12. März 2014) neu gefasst werden. Einwände gegen diese delegierte Verordnung haben weder das Europäische Parlament noch der Rat erhoben.
Drucksache 119/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Neufassung) - COM(2014) 167 final
... 4. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die EU-weite Harmonisierung durch delegierte Rechtsakte im Richtlinienvorschlag (Artikel 24 Absatz 3 zur Vergütungspolitik, Artikel 30 für die rentenbezogene Risikobewertung und Artikel 54 für den Rentenanwartschaftsbescheid) kritisch gesehen. Wie schon in der Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 768/13(B), Ziffer 2) dargelegt, sollten delegierte Rechtsakte grundsätzlich auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
Drucksache 610/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle gesundheitlicher Lärmbelastung durch Motorradlärm
... Mit dem Argument der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden EU-Anwendung der UN-R41 lehnte die KOM die von Deutschland geforderte Aufnahme der UN-R41.04 in die EU-Rahmenverordnung zur Typgenehmigung ab. Jedoch wurde in der - im Rahmen des Trilog-Verfahrens zwischen KOM, Rat und Europäischem Parlament - abgestimmten Fassung der Typgenehmigungsverordnung die spätere verbindliche Anwendung der UN-R41.04 für Motorräder im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes, nachfolgend dem Beitritt der EU zur UN-R41, vorgesehen. Die Veröffentlichung der VO (EU) Nr. 168/2013 über "die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen erfolgte am 02.03.2013.1
Drucksache 113/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... 10. Der Bundesrat lehnt insbesondere die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Vielzahl von delegierten Rechtsakten ab. Er sieht die Gefahr, dass für den Sektor wesentliche Regelungen zukünftig ohne Beteiligung der Betroffenen festgelegt werden können. Aus seiner Sicht müssen diese wesentlichen Regelungen unter Einbeziehung von Experten aus den Mitgliedstaaten geschaffen und im Ratsrecht eindeutig festgelegt werden.
Drucksache 112/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates - COM(2014) 174 final
... (1) Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterscheidet zwischen der der Kommission übertragenen Befugnis, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften eines Gesetzgebungsaktes zu erlassen (Artikel 290 - delegierte Rechtsakte) einerseits, und der der Kommission übertragenen Befugnis, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, wenn es einheitlicher Bedingungen bedarf (Artikel 291 - Durchführungsrechtsakte) andererseits. Die Überprüfung der Bestimmungen der Richtlinie 83/417/EWG im Hinblick auf die neue Unterscheidung zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten hat gezeigt, dass die Kommission ermächtigt werden muss, gegebenenfalls delegierte Rechtsakte zur Änderung der in den Anhängen für Nährkaseine und Nährkaseinate festgelegten technischen Definitionen und Normen zu erlassen, damit Entwicklungen bei einschlägigen internationalen Normen und der technische Fortschritt berücksichtigt werden können. Der vorliegende Vorschlag enthält eine entsprechende Ermächtigung.
Drucksache 516/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Heranziehung der Landesförderbanken zu Beiträgen zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds auf der Grundlage der im delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2014 veröffentlichten Berechnungssystematik zu einer systemisch nicht gerechtfertigten und dem Gesichtspunkt der Risikoproportionalität grob widersprechenden Belastung der Landesförderbanken führt.
Drucksache 430/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... /EG setzt lediglich voraus, dass diese Personen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, "um ein solides und vorsichtiges Management zu gewährleisten". Aus diesem Wortlaut ergibt sich unmittelbar keine Vorgabe für "angemessene Kenntnisse in Versicherungsgeschäften". Auch aus dem delegierten Rechtsakt mit Durchführungsbestimmungen für Solvency II, den die Kommission am 10.10.2014 vorgelegt hat, folgt diese Vorgabe nicht. Dort heißt es in Artikel 273 Absatz 2 lediglich:
Drucksache 49/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final in Verbindung mit
... 15. die umfangreichen Befugnisse der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte kritisch daraufhin überprüft werden, welche Sachverhalte der Regelung durch den Rat und das Parlament vorbehalten bleiben sollen. Der Anwendungsbereich der Verordnung sollte in keinem Fall über die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Equiden hinaus im Wege der delegierten Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erweitert werden können;
Drucksache 420/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... 33. Artikel 32 Absatz 3 sieht eine Ermächtigung der Kommission vor, Regeln für die Bestimmung der Antibiotika, die dem Menschen vorbehalten werden sollen, im Wege delegierter Rechtsakte zu erlassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich hierbei um einen wesentlichen Aspekt der Rechtsetzung handelt, der gemäß Artikel 290 AEUV in der Verordnung selbst geregelt werden müsste.
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass die Kriterien zur Festlegung, ob eine bewegliche Sache Abfall oder Nicht-Abfall ist, in einem Durchführungsrechtsakt statt in einem delegierten Rechtsakt erlassen werden, damit ein EU-weiter Vollzug sowie eine Mitwirkung der Länder sichergestellt werden kann.
Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... - Anpassung an die Artikel 290 und 291 AEUV über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2008/98/EG
Artikel 9 Abfallvermeidung
Artikel 11a Frühwarnsystem
Artikel 17 Überwachung gefährlicher Abfälle
Artikel 24 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Artikel 26 Registrierung
Artikel 37 Berichterstattung
Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 39 Ausschussverfahren
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 94/62/EG
Artikel 3a Änderung von Anhang I
Artikel 6a Frühwarnsystem
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 1999/31/EG
Artikel 5a Frühwarnsystem
Artikel 15 Berichterstattung
Artikel 16 Änderung der Anhänge
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 17a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 4 Änderung der Richtlinie 2000/53/EG
Artikel 5 Änderung der Richtlinie 2006/66/EG
Artikel 6 Änderung der Richtlinie 2012/19/EU
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 9 Adressaten
Anhang 1 Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Anhang VI Zusammensetzung von Siedlungsabfällen
Anhang VII Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung
Anhang VIII Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)
Â
Â
Â
Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass die Kriterien zur Festlegung, ob eine bewegliche Sache Abfall oder Nicht-Abfall ist, in einem Durchführungsrechtsakt statt in einem delegierten Rechtsakt erlassen werden, damit ein EU-weiter Vollzug sowie eine Mitwirkung der Länder sichergestellt werden kann.
Drucksache 406/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... (1) Abweichend von Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sind für die Zwecke des Artikels 9 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 landwirtschaftliche Tätigkeiten nicht unwesentlich, wenn die beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche des Betriebes, die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Landwirtschaftliche Tätigkeit
§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 4 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Teil 2 Aktiver Betriebsinhaber
§ 5 Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten
§ 6 Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 7 Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten
§ 8 Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck
§ 9 Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen
Teil 3 Basisprämienregelung
Abschnitt 1 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
§ 10 Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen
§ 11 Mindestbetriebsgröße
§ 12 Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung
Abschnitt 2 Nationale Reserve
§ 13 Auffüllung der nationalen Reserve
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Mitteilungen
§ 16 Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Teil 4 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Abschnitt 1 Anbaudiversifizierung
§ 17 Anbaudiversifizierung
Abschnitt 2 Dauergrünland
Unterabschnitt 1 Referenzanteil
§ 18 Referenzanteil
Unterabschnitt 2 Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
§ 19 Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Unterabschnitt 3 Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
§ 20 Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 21 Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 22 Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Unterabschnitt 4 Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 23 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent
§ 24 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil
§ 25 Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 26 Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 27 Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 28 Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 29 Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 30 Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 31 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 32 Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 33 Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten
Anlage 3 (zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Anlage 4 (zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
Â
Â
Â
Drucksache 318/14
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... Am 29. Januar 2014 sind 16 delegierte Richtlinien der Europäischen Kommission (2014/1/EU bis
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
4 Bürokratiekosten
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2832: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Â
Â
Â
Drucksache 630/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
... "1. für jede natürliche Person, für die die Voraussetzungen des Artikels 49 Absatz 1 Buchstabe b, auch in Verbindung mit Unterabsatz 2 oder Artikel 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 vorliegen,
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV
7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV
9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV
10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV
11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV
12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV
14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV
Â
Â
Â
Drucksache 119/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Neufassung) - COM(2014) 167 final
... 4. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die EU-weite Harmonisierung durch delegierte Rechtsakte im Richtlinienvorschlag (Artikel 24 Absatz 3 zur Vergütungspolitik, Artikel 30 für die rentenbezogene Risikobewertung und Artikel 54 für den Rentenanwartschaftsbescheid) kritisch gesehen. Wie schon in der Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 768/13(B), Ziffer 2) dargelegt, sollten delegierte Rechtsakte grundsätzlich auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
Drucksache 516/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Heranziehung der Landesförderbanken zu Beiträgen zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds auf der Grundlage der im delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2014 veröffentlichten Berechnungssystematik zu einer systemisch nicht gerechtfertigten und dem Gesichtspunkt der Risikoproportionalität grob widersprechenden Belastung der Landesförderbanken führt.
Drucksache 628/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 13. Der Bundesrat appelliert an alle EU-Institutionen, im Interesse von Bürgernähe und der Aufrechterhaltung nationaler und regionaler Gestaltungsspielräume besonders die im Wortlaut weit gefassten Kompetenzklauseln, wie beispielsweise die Binnenmarktkompetenz, Artikel 114 AEUV selbstbeschränkend und behutsam zu nutzen. Er stellt fest, dass insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte mehr Zurückhaltung, Transparenz und Rechenschaftspflicht seitens der Kommission erforderlich sind.
Drucksache 418/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur - COM(2014) 557 final; Ratsdok. 13240/14
... Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Bundesrates in der BR-Drucksache 768/13(B) (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) wird festgestellt, dass eine Änderung des Anhangs den Anwendungsbereich der Verordnung betrifft und damit keine "nicht wesentliche" Vorschrift, wie dies als Voraussetzung für die Befugnisdelegation zum Erlass von delegierten Rechtsakten in Artikel 290 AEUV gefordert ist.
Drucksache 430/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... /EG setzt lediglich voraus, dass diese Personen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, "um ein solides und vorsichtiges Management zu gewährleisten". Aus diesem Wortlaut ergibt sich unmittelbar keine Vorgabe für "angemessene Kenntnisse in Versicherungsgeschäften". Auch aus dem delegierten Rechtsakt mit Durchführungsbestimmungen für Solvency II, den die Kommission am 10. 10. 2014 vorgelegt hat, folgt diese Vorgabe nicht. Dort heißt es in Artikel 273 Absatz 2 lediglich:
Drucksache 34/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 hinsichtlich der Verringerung der Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen - COM(2014) 28 final
... (7) Damit die Luftqualitätsziele der EU erreicht werden und eine kontinuierliche Verringerung der Fahrzeugemissionen gewährleistet ist, sollte der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, die die folgenden Aspekte betreffen: detaillierte Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 auf Fahrzeuge der Klasse M1, M2, N1 und N2mit einer Bezugsmasse von mehr als 2 610 kg und einer Höchstmasse von nicht mehr als 5 000 kg; besondere Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung; die Anforderungen für die Umsetzung des Verbots der Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern; die erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der Herstellerpflicht, uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu gewähren; den Austausch der Informationen über die Masse der CO
Drucksache 31/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen - COM(2014) 32 final
... 12. Es wird darauf hingewiesen, dass die Formulierung in Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe d vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten neu gefasst werden muss und der Präzisierung bedarf. Die Ermächtigung zum delegierten Rechtsakt wird abgelehnt. Es muss jedenfalls klargestellt sein, dass die Bildungshoheit der Mitgliedstaaten und der Länder gewahrt wird. Weder darf die EU den Mitgliedstaaten die Erarbeitung pädagogischer Maßnahmen im schulischen Kontext vorgeben noch die Umsetzung pädagogischer Maßnahmen durch Vorschriften über die Überwachung und Bewertung im Rahmen der Effizienzkontrolle beeinflussen.
Drucksache 270/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke COM(2014) 344 final
... (3) Aufgrund der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1159/2013 der Kommission5 ist es bei dieser Richtlinie möglich, GMES- und Copernicusspezifische Daten aus ihrem Geltungsbereich auszunehmen.
Drucksache 34/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 hinsichtlich der Verringerung der Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen - COM(2014) 28 final
... 2. Der Bundesrat erachtet das Ausmaß der von der Kommission in Anspruch genommenen Ermächtigungen gemäß Artikel 290 AEUV für kritisch und bekräftigt seine Stellungnahme vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 768/13(B)). Er betont insbesondere, dass eine Verordnungsänderung nicht zu einer Schwächung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts der Mitgliedstaaten im Rechtsetzungsprozess der EU bei wesentlichen Vorschriften führen darf. Er hält es für sehr fraglich, ob bei dem vorliegenden Vorschlag die Voraussetzungen für eine derartige Vielzahl von Ermächtigungen erfüllt sind, das heißt, ob es sich jeweils um nicht wesentliche Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts handelt. Er bedauert, dass die Kommission dies nicht im Einzelnen begründet hat. Aus Sicht des Bundesrates greift, wie vorliegend, gerade eine Regulierung von Grenzwerten ganz erheblich in Produktionsprozesse ein und ist einer Gesetzgebung gemäß Artikel 290 AEUV daher grundsätzlich nicht zugänglich. Delegierte Rechtsakte sollten nach Auffassung des Bundesrates auf ein absolutes Minimum beschränkt sowie Ziel, Inhalt und Geltungsbereich der dann noch verbleibenden Durchführungsermächtigungen ausdrücklich und eindeutig festgelegt werden.
Drucksache 473/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... /EWG des Rates (ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58), die zuletzt durch die delegierte Richtlinie 2014/77/EU (ABl. L 170 vom 11.6.2014, S. 162) geändert worden ist, entschieden hat, dass die Bundesrepublik Deutschland den
Drucksache 123/3/14
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein offenes und sicheres Europa - Praktische Umsetzung
... In der Position des EP finden sich auch wichtige Kritikpunkte des Bundesrates (zu viele delegierte Rechtsakte, zu wenig Spielraum für die Verarbeitungsgrundlagen und spezielle Datenschutzregeln im behördlichen Bereich) wieder, der am 30. März 2012 gegen den Kommissionsvorschlag Subsidiaritätsrüge erhoben hatte.
Drucksache 418/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur - COM(2014) 557 final
... Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Bundesrates in der BR-Drucksache 768/13(B) (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) wird festgestellt, dass eine Änderung des Anhangs den Anwendungsbereich der Verordnung betrifft und damit keine "nicht wesentliche" Vorschrift, wie dies als Voraussetzung für die Befugnisdelegation zum Erlass von delegierten Rechtsakten in Artikel 290 AEUV gefordert ist.
Drucksache 566/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV )
... der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Art und Weise der Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel
§ 3 Art und Weise der Kennzeichnung bei offenem Ausschank von Weinerzeugnissen
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3132: Entwurf einer vorläufigen Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Sonstige Kosten
Â
Â
Â
Drucksache 31/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen - COM(2014) 32 final
... 18. Es wird darauf hingewiesen, dass die Formulierung in Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe d vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten neu gefasst werden muss und der Präzisierung bedarf. Die Ermächtigung zum delegierten Rechtsakt wird abgelehnt. Es muss jedenfalls klargestellt sein, dass die Bildungshoheit der Mitgliedstaaten und der Länder gewahrt wird. Weder darf die EU den Mitgliedstaaten die Erarbeitung pädagogischer Maßnahmen im schulischen Kontext vorgeben noch die Umsetzung pädagogischer Maßnahmen durch Vorschriften über die Überwachung und Bewertung im Rahmen der Effizienzkontrolle beeinflussen.
Drucksache 495/14
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... Am 9. Juni 2014 sind 8 delegierte Richtlinien der Europäischen Kommission (2014/69/EU bis
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
5 Bürokratiekosten
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2975: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Â
Â
Â
Drucksache 628/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 12. Der Bundesrat appelliert an alle EU-Institutionen, im Interesse von Bürgernähe und der Aufrechterhaltung nationaler und regionaler Gestaltungsspielräume besonders die im Wortlaut weit gefassten Kompetenzklauseln, wie beispielsweise die Binnenmarktkompetenz, Artikel 114 AEUV, selbstbeschränkend und behutsam zu nutzen. Er stellt fest, dass insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte mehr Zurückhaltung, Transparenz und Rechenschaftspflicht seitens der Kommission erforderlich sind.
Drucksache 630/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
... "1. für jede natürliche Person, für die die Voraussetzungen des Artikels 49 Absatz 1 Buchstabe b, auch in Verbindung mit Unterabsatz 2 oder Artikel 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 vorliegen,
1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV
7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV
9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV
10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV
11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV
12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV
14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu DirektZahlDurchfV
16. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV
Â
Â
Â
Drucksache 420/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... 35. Artikel 32 Absatz 3 sieht eine Ermächtigung der Kommission vor, Regeln für die Bestimmung der Antibiotika, die dem Menschen vorbehalten werden sollen, im Wege delegierter Rechtsakte zu erlassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich hierbei um einen wesentlichen Aspekt der Rechtsetzung handelt, der gemäß Artikel 290 AEUV in der Verordnung selbst geregelt werden müsste.
Drucksache 617/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014
... Die Europäische Union hatte wegen Störungen auf dem Markt aufgrund des Importstopps durch Russland zugunsten des Sektors Obst und Gemüse befristete finanzielle Unterstützungsmaßnahmen ergriffen (zuletzt Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1031/2014 der Kommission vom 29. September 2014).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder
3. Wirtschaft
4. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3147: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 und zur Aufhebung der Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
Â
Â
Â
Drucksache 608/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 COM(2014) 724 final
... - Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Ausschussverfahren neu strukturiert, und es wurden delegierte und Durchführungsrechtsakte eingeführt. Dem ist im Rechtsrahmen Rechnung zu tragen.
Drucksache 34/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 hinsichtlich der Verringerung der Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen - COM(2014) 28 final
... 2. Er erachtet aber das Ausmaß der von der Kommission in Anspruch genommenen Ermächtigungen gemäß Artikel 290 AEUV für kritisch und bekräftigt seine Stellungnahme vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 768/13(B)). Er betont insbesondere, dass eine Verordnungsänderung nicht zu einer Schwächung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts der Mitgliedstaaten im Rechtsetzungsprozess der EU bei wesentlichen Vorschriften führen darf. Er hält es für sehr fraglich, ob bei dem vorliegenden Vorschlag die Voraussetzungen für eine derartige Vielzahl von Ermächtigungen erfüllt sind, das heißt, ob es sich jeweils um nicht wesentliche Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts handelt. Er bedauert, dass die Kommission dies nicht im Einzelnen begründet hat. Aus Sicht des Bundesrates greift, wie vorliegend, gerade eine Regulierung von Grenzwerten ganz erheblich in Produktionsprozesse ein und ist einer Gesetzgebung gemäß Artikel 290 AEUV daher grundsätzlich nicht zugänglich. Delegierte Rechtsakte sollten nach Auffassung des Bundesrates auf ein absolutes Minimum beschränkt sowie Ziel, Inhalt und Geltungsbereich der dann noch verbleibenden Durchführungsermächtigungen ausdrücklich und eindeutig festgelegt werden.
Drucksache 49/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final
... 15. die umfangreichen Befugnisse der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte kritisch daraufhin überprüft werden, welche Sachverhalte der Regelung durch den Rat und das Parlament vorbehalten bleiben sollen. Der Anwendungsbereich der Verordnung sollte in keinem Fall über die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Equiden hinaus im Wege der delegierten Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erweitert werden können;
Drucksache 243/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft - COM(2013) 155 final
... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Befugnis der Kommission für jegliche Anpassung der Liste der Erhebungsvariablen über das angemessene Maß hinausgeht. Der Katalog der regelmäßig zu erhebenden Variablen, die den Regelungskern der Grundverordnung ausmachen, sollte nicht beliebig durch delegierte Rechtsakte geändert werden können. Dies ist auch wichtig, um die Berechenbarkeit der EU-Vorgaben und damit die praktische Umsetzbarkeit der Grundverordnung zu gewährleisten.
Drucksache 412/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 1. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 5. Juli 2013 (BR-Drucksache 412/13(B)), in der bereits zahlreiche Aspekte des Verordnungsvorschlags, u.a. die Ausdehnung des Anwendungsbereichs, die Vielzahl der Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte sowie die Erhöhung des bürokratischen Aufwands durch einzelne Regelungen, kritisch beurteilt wurden. Ergänzend weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Zur Vorlage insgesamt
Anwendungsbereich Pflanzenschutz, Saatgut, GVO und ökologischer Landbau
Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen Artikel 7
Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die keinen besonderen amtlichen Kontrollen an der Grenze unterliegen Artikel 42 und 43
Kontrollpflicht von tierischen Erzeugnissen durch den amtlichen Tierarzt Artikel 47 Absatz 4 und Artikel 53 Absatz 2
Zur Finanzierung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten Artikel 76 ff.
Pflichtgebühren für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe d
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Delegierte Rechtsakte
IMSOC (Artikel 130 bis 133)
Â
Â
Â
Drucksache 629/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM(2013) 578 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM(2013) 578 final
Drucksache 409/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - COM(2013) 260 final
... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag eine Vielzahl von Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte vorsieht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 97/11(B)) vom 18. März 2011 bekräftigt, dürfen dabei u.a. weder wesentliche Vorschriften geregelt werden noch die Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten bestehen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung - auch um die Beteiligung der Mitgliedstaaten nicht über Gebühr einzuschränken -, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene dafür Sorge zu tragen, die Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte auf das notwendige Maß zu beschränken.
Zur Vorlage insgesamt
Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit
2 Biosicherheit
Delegierte Rechtsakte
Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Â
Â
Â
Drucksache 516/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission gemäß den Vorschlägen zu Artikel 5 ff. künftig unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen verschiedene Anhänge der Verordnung ändern bzw. ergänzen und hierzu delegierte Rechtsakte gemäß dem ebenfalls neu vorgeschlagenen Artikel 65b erlassen können soll. Delegierte Rechtsakte können sich gemäß Artikel 290 AEUV nur auf "nicht wesentliche Vorschriften" beziehen. Die Anhänge der Verordnung - hier insbesondere die Anhänge I, III, IV, Va und Vb - legen jedoch nach ihrer jeweiligen Überschrift ausdrücklich "grundlegende" Anforderungen fest. Es ist daher nicht klar, ob und inwieweit die genannten Anhänge der Verordnung durch delegierte Rechtsakte überhaupt geändert werden könnten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene für eine entsprechende Überprüfung einzusetzen.
Drucksache 607/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
... Die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen delegierten Rechtsakte werden vom Bundesrat kritisch beurteilt. Um die volle Operabilität der Richtlinie - im Hinblick auf technische, wissenschaftliche und internationale Entwicklungen in der Tabakindustrie sowie Konsum und Regulierung - zu ermöglichen, erscheint es notwendig, die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorzusehen. Die Erteilung einer solchen Befugnis wird im Vorschlag an klare und präzise Voraussetzungen geknüpft, die der Kommission einen nur begrenzten Ermessensspielraum lassen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auf Expertenebene in die Vorbereitung dieser Rechtsakte einbeziehen und dafür sorgen, dass alle einschlägigen Dokumente zeitgleich, zügig und in angemessener Form an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt werden.
Drucksache 816/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel - COM(2013) 894 final
... 6. Auf Grund der mit der delegierten Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 769/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten im Bereich Justiz, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union COM(2013) 452 final; Ratsdok. 12539/13
... Diesem Vorschlag wurde derselbe Ansatz zugrunde gelegt wie dem vorangegangenen Vorschlag. Dementsprechend enthält diese Verordnung eine allgemeine Regelung, wonach die Kommission befugt ist, delegierte Rechtsakte zu erlassen, wenn im Anhang aufgeführte Rechtsakte das Verfahren des Artikels 5a des Komitologiebeschlusses vorsehen.
Drucksache 629/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM(2013) 578 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM(2013) 578 final
Drucksache 113/1/13
... "Für die Berechnungen, die einer Entscheidung über das Vorliegen einer unbilligen Härte zu Grunde liegen, ist eine der Methodiken der delegierten Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 768/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13 in Verbindung mit
... 2. Der Bundesrat betont, dass die Anpassung von Verordnungen oder Richtlinien der EU, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an den AEUV nicht zu einer Schwächung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts der Mitgliedstaaten im Rechtsetzungsprozess der EU bei wesentlichen Vorschriften führen darf. Wie schon in der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 2010 (BR-Drucksache 875/09(B)) dargelegt, sollten delegierte Rechtsakte auf ein absolutes Minimum beschränkt sowie Ziel, Inhalt und Geltungsbereich der dann noch verbleibenden Durchführungsermächtigungen ausdrücklich und eindeutig festgelegt werden.
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... 13 und die sie ergänzenden delegierten Verordnungen, die Ökodesign-Richtlinie 14und die Verordnungen zu deren Durchführung, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder das Programm "Energy Star". Anhang III der EED enthält eine Liste der in diesen EU-Rechtsakten festgelegten Energieeffizienz-Anforderungen.
Drucksache 589/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... (24) Der Finanzbeitrag der Union für das Gemeinsame Unternehmen BBI sollte im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und den einschlägigen Vorschriften für die indirekte Mittelverwaltung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/201227 verwaltet werden.
Drucksache 677/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final
... Eine genaue Bewertung, wie die Definition von Kreditinstituten angewandt wird und wie Kreditinstitute in den 28 Mitgliedstaaten identifiziert werden, ist daher vonnöten. Wenn die Ergebnisse dieser Bewertung spezifische Probleme aufzeigen, könnte die Kommission mittels eines delegierten Rechtsaktes eine Klärung des Begriffs "Kreditinstitut" für die Zwecke der Aufsichtsvorschriften für das Bankwesen auf der Grundlage des Artikels 456 der CRR vornehmen.
1. die Debatte über das Schattenbankwesen
1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU
• Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?
• Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?
1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission
2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?
2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen
• Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem
• Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken
• Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds
2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität
• Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente
• Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen
• Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen
3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen
3.1. Mehr Transparenz
• Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten
• Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID
• Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI
• Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften
3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds
• Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds
• Stärkung des OGAW-Rahmens
3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit
3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken
• Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken
• Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken
3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors
3.6. Schlussfolgerung
Â
Â
Â
Drucksache 683/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 622 final
... erstmals seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon überarbeitet wird; daher müssen die neuen Regeln in Bezug auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse aufgenommen werden.
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Artikel 23 (delegierte Rechtsakte) und 24 (Ausübung der Befugnisübertragung) ermächtigen die Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte und legen fest, wie diese Befugnis ausgeübt werden sollte.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren
Artikel 3 Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie
Artikel 4 Gebühreninformation und Glossar
Artikel 5 Gebührenaufstellung
Artikel 6 Vertrags- und Geschäftsinformationen
Artikel 7 Vergleichswebsites
Artikel 8 Kontopakete
Kapitel III Kontowechsel
Artikel 9 Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
Artikel 10 Kontowechsel-Service
Artikel 11 Gebühren für den Kontowechsel-Service
Artikel 12 Finanzielle Verluste für Verbraucher
Artikel 13 Informationen zum Kontowechsel-Service
Kapitel IV Zugang zu Zahlungskonten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung
Artikel 15 Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Artikel 16 Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Artikel 17 Gebühren
Artikel 18 Rahmenverträge und Kündigung
Artikel 19 Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Kapitel V Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung
Artikel 20 Zuständige Behörden
Artikel 21 Alternative Streitbeilegung
Kapitel VI Sanktionen
Artikel 22 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Delegierte Rechtsakte
Artikel 24 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
Artikel 26 Bewertung
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 28 Umsetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Â
Â
Â
Drucksache 92/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union - COM(2013) 48 final
... Artikel 14 Absatz 2 begründet Meldepflichten der öffentlichen Verwaltung bei Sicherheitsvorfällen, "die erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der von ihnen bereitgestellten Kerndienste haben". Weiter wird die Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 5 ermächtigt, "delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, unter welchen Umständen bei Sicherheitsvorfällen für öffentliche Verwaltungen und Marktteilnehmer die Meldepflicht gilt". Zudem ist die Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 7 des Vorschlags befugt, "mittels Durchführungsrechtsakten die für die Zwecke des Absatzes 2 geltenden Formen und Verfahren festzulegen".
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... eingeführte System des Rückgriffs auf Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte angepasst. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Aspekte der vereinbarten Standardbestimmungen der Gründungsrechtsakte der Agenturen aufgenommen und damit dem Kommissionsfahrplan für die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission über die dezentralisierten Agenturen vom Juli 2012 entsprochen. Letztere beinhaltet auch eine Vereinheitlichung der Bezeichnungen der EU-Agenturen, so dass der Name der EASA in "Agentur der Europäischen Union für Luftfahrt" (EAA) zu ändern ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008
3.2. Ziele Artikel 2
3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg
3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3
3.5. ATM/ANS Artikel 8b
3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb
3.7. Verschiedenes
4. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13 Qualifizierte Stellen
Artikel 37a Exekutivrat
Artikel 39a Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 39b Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren
Artikel 65b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 65c Dringlichkeitsverfahren
Artikel 66a Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen
Artikel 66b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 2
Â
Â
Â
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.