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0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 668/13 (Beschluss)

... - die Schwellenwerte und die Anhänge zur Verordnung wesentliche Bestandteile der Verordnung sind. Änderungen der Schwellenwerte und der Anhänge können erheblichen Einfluss auf die zu erhebenden Daten und damit auch auf die Belastung der Auskunftspflichtigen haben. Daher sollten Änderungen nicht über delegierte Rechtsakte erfolgen, sondern der Rechtsetzung durch das Europäische Parlament und den Rat vorbehalten bleiben.



Drucksache 519/13

... Am 26. November 2012 erließ die Kommission die delegierte Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 768/1/13

... 2. Er begrüßt die durch die Regelungen im AEUV geschaffene Möglichkeit einer vereinfachten Rechtsetzung durch die Kommission unter den festgelegten Bedingungen, dass es sich um Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des Basisrechtsaktes handelt (delegierte Rechtsakte).



Drucksache 38/1/13

... des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik die Grundlage für den Erlass delegierter Rechtsakte zur Änderung bzw. Ergänzung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften zu schaffen.



Drucksache 769/1/13

... endg., in den BR-Drucksachen 875/09(B) und 97/11(B) und erneuert seine dort geäußerten grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich einzelner Aspekte des Verfahrens zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV:



Drucksache 127/1/13

... ableiten lässt. Die Vorteile eines solchen Systems sind nicht erkennbar, da die im Verordnungsvorschlag an anderer Stelle enthaltenen Kennzeichnungs- und Informationspflichten bereits eine entsprechende Identifizierung unsicherer Produkte über die gesamte Lieferkette gewährleisten. Falls ein solches Rückverfolgungssystem dennoch für erforderlich gehalten wird, fordert der Bundesrat, dass dessen konkrete Ausgestaltung im Verordnungsvorschlag geregelt wird und nicht delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten vorbehalten bleibt. Nur so wäre gewährleistet, dass der damit verbundene Mehraufwand absehbar ist.



Drucksache 335/13

... Bei den Verhandlungen mit den Mitgesetzgebern wird die Kommission streng darauf achten, dass nur nicht wesentliche Elemente der vorgeschlagenen Verordnung durch delegierte Rechtsakte geregelt werden können und solche Rechtsakte zu einer noch stärkeren Standardisierung und Harmonisierung der praktischen und technischen Gestaltung der Informationsblätter beitragen.



Drucksache 98/13

... (11) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu dem in § 1 genannten Zweck bis zu dem durch delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission nach Artikel 89 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 183/13

... (34) Der Kommission sollte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte zu erlassen, um gemäß Artikel 58 technische Änderungen an den Anhängen vorzunehmen. Es ist besonders wichtig, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen auch auf Expertenebene durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, rechtzeitig und in geeigneter Weise übermittelt werden.



Drucksache 294/13

... (3) Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 141a zur Überprüfung der in Anhang VIII aufgeführten Obergrenzen zu erlassen, um den von den Mitgliedstaaten gemäß den Absätzen 1 und 2 mitgeteilten Beschlüssen Rechnung zu tragen.



Drucksache 439/13 (Beschluss)

... Artikel 14 Absatz 5 enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommission, delegierte Rechtsakte für die Klassifikation von Schiffen, Brennstoffen und Arten von Tätigkeiten, für die unterschiedliche Infrastrukturentgelte gelten können, und die Festlegung gemeinsamer Grundsätze für die Erhebung von Infrastrukturentgelten erlassen zu können. Regulierende Eingriffe durch die Kommission widersprechen der wirtschaftlichen Rolle der Häfen, der Preisbildung über den Markt und der von der vorgeschlagenen Verordnung selbst geforderten Autonomie der Häfen. Zudem dienen sie auch in keiner Weise dem von der Kommission selbst vorgegebenen Ziel, gut funktionierende Häfen nicht weiter zu belasten und zu regulieren. Die in Artikel 14 enthaltenen Vorgaben zur Festsetzung der Hafeninfrastrukturentgelte werden daher abgelehnt.



Drucksache 38/13

... Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird unterschieden zwischen den der Kommission gemäß Artikel 290 Absatz 1 AEUV übertragenen Befugnissen, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts zu erlassen (delegierte Rechtsakte), und den der Kommission gemäß Artikel 291 Absatz 2 AEUV übertragenen Befugnissen, einheitliche Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Europäischen Union festzulegen (Durchführungsrechtsakte).



Drucksache 629/1/13

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM(2013) 578 final



Drucksache 199/13

... ‚2. Unbeschadet des Absatzes 1 beläuft sich dieser Vorschuss mindestens auf einen 18 096 SZR entsprechenden Betrag in Euro je Fluggast im Todesfall. Die Kommission kann diesen Betrag durch einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 6c unter Berücksichtigung einer von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation nach Artikel 24 Absatz 2 des Montrealer Übereinkommens getroffenen Entscheidung anpassen. Bei einer Anpassung des vorgenannten Betrags wird auch der entsprechende Betrag im Anhang geändert.’



Drucksache 336/13

... Die Kommission nimmt die Bemerkungen des Bundesrates zum Thema "delegierte Rechtsakte" zur Kenntnis. Die einschlägigen Bestimmungen sind bereit in der bestehenden Verordnung enthalten. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, sie mit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in Einklang zu bringen und entsprechen denen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen der Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 519/1/13

... Die Umsetzung der Anforderung des vorgeschlagenen Beschlusses hat durch die Träger der 112-Notrufabfragestellen zu erfolgen, also je nach vorhandener Leitstellen-Struktur durch Länder oder kommunale Aufgabenträger. Die einzuhaltenden Vorgaben ergeben sich dabei aus der in Bezug genommenen Delegierten Verordnung Nr. 305/2013, die im Amtsblatt vom 3. April 2013 veröffentlicht worden ist. Die Delegierte Verordnung regelt die von Notrufabfragestellen zu gewährleistenden technischen Rahmenbedingungen durch Verweis auf die Normen EN 16072, EN 16062 und EN 15722. Zudem wird für die Konformitätsbewertung durch staatliche Stellen auf die Norm EN 16454 verwiesen. Für eine erfolgreiche Einführung der notwendigen Infrastruktur bei den Notrufabfragestellen ist daher dort und bei den staatlichen Behörden, welche die Konformität bewerten sollen, allein die Kenntnis der EU-Rechtsakte nicht ausreichend, vielmehr ist zusätzlich der Erwerb von EN-Normen erforderlich. Hierfür können im Bereich eines Landes Kosten von bis zu 40 000 Euro entstehen. Die EN 16454 ist erst im August 2013 veröffentlicht worden, eine deutsche Fassung liegt bisher noch gar nicht vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/1/13




Zu Ziffern 3 bis 5:


 
 
 


Drucksache 412/13 (Beschluss)

... 7. Nach Auffassung des Bundesrates ist ein noch über die in Artikel 1 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags genannten Rechtsbereiche hinausgehender Anwendungsbereich in jedem Fall abzulehnen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, gegenüber der Kommission deutlich zu machen, dass aus Sicht des Bundesrates, auch unter dem Aspekt der Abwendung von Gefahren für Mensch oder Tier, insbesondere keine delegierten Rechtsakte tolerierbar sind, die den vorgesehenen Anwendungsbereich überschreiten. So ist der Bereich der Tierarzneimittel offiziell nicht vom Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags umfasst. Erwägungsgrund 31 stellt jedoch fest, dass nach Ansicht der Kommission die zuständigen Behörden befugt sein sollten, amtliche Kontrollen auf allen Stufen der Produktion und des Vertriebs von Waren, Stoffen, Materialien oder Gegenständen durchzuführen, die nicht von Vorschriften zur Lebensmittelkette erfasst sind (beispielsweise Tierarzneimittel).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77

Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 609/1/13

... 17. Der Bundesrat begrüßt die Initiative zur Anpassung der Verordnung an die aktuellen Vorschriften zur Haushaltsführung gemäß VO (EG) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 609/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 22/13

... Die Kommission nimmt die geäußerten Bedenken im Hinblick auf eine Änderung der Bestimmungen betreffend Leistungskriterien und nationale Agenturen durch Erlass delegierter Rechtsakte zur Kenntnis. Die Kommission kann dem Bundesrat versichern, dass delegierte Rechtsakte kein Blankoscheck der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission sind Die systematische Konsultation von Sachverständigen wird dafür sorgen, dass die Meinungen der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen berücksichtigt werden. Diese Konsultation kann erforderlichenfalls auch auf vom Europäischen Parlament ernannte Sachverständige ausgeweitet werden, um ein hohes Maß an Vertretung der Interessen der europäischen Bürger zu gewährleisten. Schließlich ist das im EG-Vertrag verankerte Widerspruchsrecht des Rates und des Europäischen Parlaments eine weitere Gewähr gegen einen möglichen Missbrauch bei der Übertragung von Befugnissen. Zudem wird die Verwendung delegierter Rechtsakte für eine mögliche (aber nicht zwingend vorgeschriebene) Änderung spezifischer Bestimmungen im Vorschlag selbst eindeutig angegeben, um für die Flexibilität zu sorgen, die in den derzeitigen Programmen bemängelt wurde.



Drucksache 410/13 (Beschluss)

... 4. Er bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Umsetzung des Verordnungsvorschlags und die Ausnutzung delegierter Rechtsakte nicht zu weiteren bürokratischen Hürden und finanziellen Belastungen für die Landwirte sowie für kleine und mittelständische Saatgutvermehrer führen.



Drucksache 203/13

... Die Kommission stimmt mit dein Bundesrat völlig darin überein, dass Artikel 290 AEUV dem Gesetzgeber gestattet, der Kommission Befugnisse zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften eines Gesetzgebungsaktes zu erlassen, aber diese wesentlichen Elemente nicht im Wege delegierter Rechtsakte geregelt werden sollten; dieser Grundsatz wird in dem Vorschlag für eine Verordnung über die einheitliche GMO in vollem Umfang gewahrt.



Drucksache 768/3/13

... Im Ergebnis sind die genannten Gesetzgebungsakte nicht geeignet, im Wege von delegierten Rechtsakten angepasst zu werden, da weitreichende Folgen im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob statt des Systems der delegierten Rechtsakte eine Änderung durch einen Durchführungsrechtsakt oder durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu erfolgen hat.



Drucksache 409/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag eine Vielzahl von Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte vorsieht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 97/11(B)) vom 18. März 2011 bekräftigt, dürfen dabei u.a. weder wesentliche Vorschriften geregelt werden noch die Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten bestehen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung - auch um die Beteiligung der Mitgliedstaaten nicht über Gebühr einzuschränken - , bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene dafür Sorge zu tragen, die Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte auf das notwendige Maß zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/13 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit

3 Biosicherheit

Delegierte Rechtsakte

Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 48/1/13

... 10. Beim Erlass delegierter Rechtsakte oder von Durchsetzungsrechtsakten durch die Kommission (Artikel 3 Absatz 7 und Artikel 6 Absatz 10) sind die Mitgliedstaaten und die betroffene Wirtschaft in geeigneter Weise zu beteiligen.



Drucksache 410/1/13

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Umsetzung des Verordnungsvorschlags und die Ausnutzung delegierter Rechtsakte nicht zu weiteren bürokratischen Hürden und finanziellen Belastungen für die Landwirte sowie für kleine und mittelständische Saatgutvermehrer führen.



Drucksache 590/13

... (15) Der Finanzbeitrag der Union sollte im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und den einschlägigen Vorschriften für die indirekte Mittelverwaltung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/201218 verwaltet werden.



Drucksache 412/1/13

... 7. Nach Auffassung des Bundesrates ist ein noch über die in Artikel 1 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags genannten Rechtsbereiche hinausgehender Anwendungsbereich in jedem Fall abzulehnen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, gegenüber der Kommission deutlich zu machen, dass aus Sicht des Bundesrates, auch unter dem Aspekt der Abwendung von Gefahren für Mensch oder Tier, insbesondere keine delegierten Rechtsakte tolerierbar sind, die den vorgesehenen Anwendungsbereich überschreiten. So ist der Bereich der Tierarzneimittel offiziell nicht vom Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags umfasst. Erwägungsgrund 31 stellt jedoch fest, dass nach Ansicht der Kommission die zuständigen Behörden befugt sein sollten, amtliche Kontrollen auf allen Stufen der Produktion und des Vertriebs von Waren, Stoffen, Materialien oder Gegenständen durchzuführen, die nicht von Vorschriften zur Lebensmittelkette erfasst sind (beispielsweise Tierarzneimittel).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/1/13




Zur Vorlage allgemein

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen

Pflichtgebühren Artikel 77

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 92/13

... Im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Bestimmungen des zugrundeliegenden Rechtsakts zu erlassen. Der Vorschlag der Kommission soll auch einen Prozess der Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung und Anwendung der den privaten und öffentlichen Akteuren auferlegten Verpflichtungen fördern.



Drucksache 187/13

... • In einer neuen allgemeinen Datenschutzverordnung 10 wird vorgeschlagen, dass Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern keinen Datenschutzbeauftragten einsetzen müssen und dass spezielle Maßnahmen für KMU zu prüfen sind, wenn die Kommission delegierte Rechtsakte zur Präzisierung der Kriterien für die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung verabschiedet.



Drucksache 243/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Befugnis der Kommission für jegliche Anpassung der Liste der Erhebungsvariablen über das angemessene Maß hinausgeht. Der Katalog der regelmäßig zu erhebenden Variablen, die den Regelungskern der Grundverordnung ausmachen, sollte nicht beliebig durch delegierte Rechtsakte geändert werden können. Dies ist auch wichtig, um die Berechenbarkeit der EU-Vorgaben und damit die praktische Umsetzbarkeit der Grundverordnung zu gewährleisten.



Drucksache 768/2/13

... Die pauschale Anpassung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle an das Verfahren der delegierten Rechtsakte nach Artikel 290 AEUV ist für die Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasser-Richtlinie ungeeignet, denn es handelt sich hier nicht um legislative Regelungen, sondern vielmehr um die Ausgestaltung von Vollzugsaufgaben, die grundsätzlich der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten und der mit dem Vollzug betrauten Länder überlassen bleiben müssen. Anstelle delegierter Rechtsakte käme daher eher die Umstellung auf Durchführungsrechtsakte nach Artikel 291 AEUV in Betracht."



Drucksache 413/13 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass durch die Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte im Verordnungsvorschlag dem Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen (vgl. Artikel 7, 20 und 25) nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Er weist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen in BR-Drucksachen 875/09(B) und 97/11(B) hin.



Drucksache 92/1/13

... Artikel 14 Absatz 2 begründet Meldepflichten der öffentlichen Verwaltung bei Sicherheitsvorfällen, "die erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der von ihnen bereitgestellten Kerndienste haben". Weiter wird die Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 5 ermächtigt, "delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, unter welchen Umständen bei Sicherheitsvorfällen für öffentliche Verwaltungen und Marktteilnehmer die Meldepflicht gilt". Zudem ist die Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 7 des Vorschlags befugt, "mittels Durchführungsrechtsakten die für die Zwecke des Absatzes 2 geltenden Formen und Verfahren festzulegen".



Drucksache 679/13 (Beschluss)

... - in Artikel 5 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags die Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte durch die Befugnis zum Erlass von Durchführungsrechtsakten nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 22 Absatz 2 der vorgeschlagenen Verordnung zu ersetzen. Der Artikel 23 kann entfallen.



Drucksache 64/1/13

... 4. Die TSI und Fristen zur Anpassung bestehender Teilsysteme an den Zielzustand können erhebliche Kostenwirkungen haben. Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen eine Annahme der TSI im Wege delegierter Rechtsakte und verlangt, dass die Länder ihre Interessen frühzeitig und wirksam in das Normgebungsverfahren einbringen können. Die Erarbeitung der TSI sollte zu diesem Zweck weiterhin von einem Kontrollausschuss ständig begleitet werden.



Drucksache 438/13

... "6. Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten, Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2438: Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 592/13 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat hält die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Regelungen zur EU-Bankenabgabe für unzureichend. Im Verordnungsvorschlag finden sich nur die Grundsätze für die Erhebung der neuen EU-Bankenabgabe. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der Kommission durch delegierten Rechtsakt, auf den die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament nur noch begrenzt Einfluss nehmen könnten. Die wichtigen Regelungen bei der deutschen Bankenabgabe, die auch auf die Initiative des Bundesrates zurückgehen, wie die besonderen Regelungen für Sparkassen, Genossenschaftsbanken und kleine Privatbanken durch Zumutbarkeits- und Belastungsobergrenzen sowie Freibeträge, liefen ins Leere und wären gefährdet.



Drucksache 819/1/13

... 19. Der Vorschlag enthält weit gehende Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass wesentliche Regelungen direkt in den Basisrechtsakt aufgenommen werden müssen. Der Bundesrat hält es weiterhin für erforderlich, dass Bestimmungen, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder darunter besser geregelt werden können, nicht in Form von delegierten Rechtsakten auf die Kommission übertragen werden sollten. Zudem ist er der Auffassung, dass die Ermächtigungen auch unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsgrundsatzes geprüft werden sollten.



Drucksache 38/13 (Beschluss)

... des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik die Grundlage für den Erlass delegierter Rechtsakte zur Änderung bzw. Ergänzung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften zu schaffen.



Drucksache 769/13 (Beschluss)

... endg., in den BR-Drucksachen 875/09(B) und 97/11(B) und erneuert seine dort geäußerten grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich einzelner Aspekte des Verfahrens zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV:



Drucksache 519/13 (Beschluss)

... Die Umsetzung der Anforderung des vorgeschlagenen Beschlusses hat durch die Träger der 112-Notrufabfragestellen zu erfolgen, also je nach vorhandener Leitstellen-Struktur durch Länder oder kommunale Aufgabenträger. Die einzuhaltenden Vorgaben ergeben sich dabei aus der in Bezug genommenen Delegierten Verordnung Nr. 305/2013, die im Amtsblatt vom 3. April 2013 veröffentlicht worden ist. Die Delegierte Verordnung regelt die von Notrufabfragestellen zu gewährleistenden technischen Rahmenbedingungen durch Verweis auf die Normen EN 16072, EN 16062 und EN 15722. Zudem wird für die Konformitätsbewertung durch staatliche Stellen auf die Norm EN 16454 verwiesen. Für eine erfolgreiche Einführung der notwendigen Infrastruktur bei den Notrufabfragestellen ist daher dort und bei den staatlichen Behörden, welche die Konformität bewerten sollen,



Drucksache 48/13 (Beschluss)

... 9. Beim Erlass delegierter Rechtsakte oder von Durchsetzungsrechtsakten durch die Kommission (Artikel 3 Absatz 7 und Artikel 6 Absatz 10) sind die Mitgliedstaaten und die betroffene Wirtschaft in geeigneter Weise zu beteiligen.



Drucksache 68/13

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88), die zuletzt durch die delegierte Richtlinie



Drucksache 516/1/13

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission gemäß den Vorschlägen zu Artikel 5 ff. künftig unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen verschiedene Anhänge der Verordnung ändern bzw. ergänzen und hierzu delegierte Rechtsakte gemäß dem ebenfalls neu vorgeschlagenen Artikel 65b erlassen können soll. Delegierte Rechtsakte können sich gemäß Artikel 290 AEUV nur auf "nicht wesentliche Vorschriften" beziehen. Die Anhänge der Verordnung - hier insbesondere die Anhänge I, III, IV, Va und Vb - legen jedoch nach ihrer jeweiligen Überschrift ausdrücklich "grundlegende" Anforderungen fest. Es ist daher nicht klar, ob und inwieweit die genannten Anhänge der Verordnung durch delegierte Rechtsakte überhaupt geändert werden könnten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene für eine entsprechende Überprüfung einzusetzen.



Drucksache 609/13 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat begrüßt die Initiative zur Anpassung der Verordnung an die aktuellen Vorschriften zur Haushaltsführung gemäß VO (EG) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 609/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 520/13

... • Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.2. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Artikel 2
, 4 und 5:

Artikel 6
:

Artikel 5
, 6 und 8:

Artikel 12
:

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Spezifische Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Privatsphäre und Datenschutz

Artikel 7
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Befreiungen

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Strafen wegen Nichtbeachtung

Artikel 11
Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 48/13

... Eine Änderung der Liste alternativer Kraftstoffe oder der Infrastrukturabdeckung und eine Anpassung der technischen Spezifikationen für Kraftstoffe und die jeweilige Infrastruktur soll im Wege delegierter Rechtsakte erfolgen können.



Drucksache 128/13

... Der vorliegende Vorschlag konzentriert sich somit auf die Festlegung einer einheitlichen Struktur für die Steuer und einheitlicher Vorschriften für das Entstehen des Steueranspruchs. Damit lässt der Vorschlag den teilnehmenden Mitgliedstaaten ausreichend Spielräume bei der Festlegung der Steuersätze oberhalb des Mindestsatzes. Zugleich wird vorgeschlagen, der Kommission delegierte Befugnisse zur Festlegung von Registrierungs-, Rechnungslegungs- und Berichtspflichten sowie anderen Pflichten zu übertragen, mit denen sichergestellt wird, dass die den Steuerbehörden geschuldete Finanztransaktionssteuer auch wirklich entrichtet wird. In Bezug auf einheitliche Verfahren zur Erhebung der geschuldeten Finanztransaktionssteuer wird vorgeschlagen, der Kommission Durchführungsbefugnisse zu übertragen.



Drucksache 127/13 (Beschluss)

... ableiten lässt. Die Vorteile eines solchen Systems sind nicht erkennbar, da die im Verordnungsvorschlag an anderer Stelle enthaltenen Kennzeichnungs- und Informationspflichten bereits eine entsprechende Identifizierung unsicherer Produkte über die gesamte Lieferkette gewährleisten. Falls ein solches Rückverfolgungssystem dennoch für erforderlich gehalten wird, fordert der Bundesrat, dass dessen konkrete Ausgestaltung im Verordnungsvorschlag geregelt wird und nicht delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten vorbehalten bleibt. Nur so wäre gewährleistet, dass der damit verbundene Mehraufwand absehbar ist.



Drucksache 679/1/13

... 23. - in Artikel 5 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags die Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte durch die Befugnis zum Erlass von Durchführungsrechtsakten nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 22 Absatz 2 der vorgeschlagenen Verordnung zu ersetzen. Der Artikel 23 kann entfallen.



Drucksache 439/1/13

... Artikel 14 Absatz 5 enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommission, delegierte Rechtsakte für die Klassifikation von Schiffen, Brennstoffen und Arten von Tätigkeiten, für die unterschiedliche Infrastrukturentgelte gelten können, und die Festlegung gemeinsamer Grundsätze für die Erhebung von Infrastrukturentgelten erlassen zu können. Regulierende Eingriffe durch die Kommission widersprechen der wirtschaftlichen Rolle der Häfen, der Preisbildung über den Markt und der von der vorgeschlagenen Verordnung selbst geforderten Autonomie der Häfen. Zudem dienen sie auch in keiner Weise dem von der Kommission selbst vorgegebenen Ziel, gut funktionierende Häfen nicht weiter zu belasten und zu regulieren. Die in Artikel 14 enthaltenen Vorgaben zur Festsetzung der Hafeninfrastrukturentgelte werden daher abgelehnt.



Drucksache 521/13

... Da der Legislativvorschlag vor allem indirekte Auswirkungen haben wird und die wichtigsten technischen Aspekte des Benchmarking und der Initiative des wechselseitigen Lernens in einem delegierten Rechtsakt definiert werden sollen, wurde eine Folgenabschätzung als nicht angezeigt erachtet. Aus dem gleichen Grund sind keine Haushaltsauswirkungen zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen des Netzwerks

Artikel 4
Zusammenarbeit

Artikel 5
Funktionsweise des Netzwerks

Artikel 6
Finanzielle Unterstützung für diese Anreizmaßnahme

Artikel 7
Annahme eines allgemeinen Rahmens

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 64/13 (Beschluss)

... 4. Die TSI und Fristen zur Anpassung bestehender Teilsysteme an den Zielzustand können erhebliche Kostenwirkungen haben. Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen eine Annahme der TSI im Wege delegierter Rechtsakte und verlangt, dass die Länder ihre Interessen frühzeitig und wirksam in das Normgebungsverfahren einbringen können. Die Erarbeitung der TSI sollte zu diesem Zweck weiterhin von einem Kontrollausschuss ständig begleitet werden.



Drucksache 413/1/13

... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass durch die Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte im Verordnungsvorschlag dem Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen (vgl. Artikel 7, 20 und 25) nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Er weist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen in BR-Drucksachen 875/09(B) und 97/11(B) hin.



Drucksache 668/13

... (9) Schließlich trägt die vorgeschlagene Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 den notwendigen Anpassungen an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechnung im Hinblick auf die der Kommission übertragenen delegierten Befugnisse und Durchführungsbefugnisse Rechnung. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Vertrag") wird unterschieden zwischen den der Kommission gemäß Artikel 290 Absatz 1 AEUV übertragenen Befugnissen, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen (delegierte Rechtsakte), und den der Kommission gemäß Artikel 291 Absatz 2 AEUV übertragenen Befugnissen, einheitliche Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union festzulegen (Durchführungsrechtsakte).



Drucksache 668/1/13

... - die Schwellenwerte und die Anhänge zur Verordnung wesentliche Bestandteile der Verordnung sind. Änderungen der Schwellenwerte und der Anhänge können erheblichen Einfluss auf die zu erhebenden Daten und damit auch auf die Belastung der Auskunftspflichtigen haben. Daher sollten Änderungen nicht über delegierte Rechtsakte erfolgen, sondern der Rechtsetzung durch das Europäische Parlament und den Rat vorbehalten bleiben.



Drucksache 819/13 (Beschluss)

... 15. Der Vorschlag enthält weit gehende Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass wesentliche Regelungen direkt in den Basisrechtsakt aufgenommen werden müssen. Der Bundesrat hält es weiterhin für erforderlich, dass Bestimmungen, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder darunter besser geregelt werden können, nicht in Form von delegierten Rechtsakten auf die Kommission übertragen werden sollten. Zudem ist er der Auffassung, dass die Ermächtigungen auch unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsgrundsatzes geprüft werden sollten.



Drucksache 568/12

... In Bezug auf die Modalitäten einiger Aktionen wird die Kommission ermächtigt, durch den Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 25) Standards und Indikatoren für die operativen Ziele und durch den Erlass von Durchführungsrechtsakten (Artikel 24) das Zertifizierungsverfahren und das Schulungsprogramm festzulegen.



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