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0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 437/08

... Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder-und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig. Insgesamt gehören dem Kongress 318 Delegierte und 318 Stellvertreter an. Die deutsche Delegation besteht aus 18 Delegierten und 18 Stellvertretern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/08




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Bekämpfung der Computerkriminalität

d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2007

2. Reform

3. Rechtsprechung

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Konferenz der Justizminister

b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA

e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP

g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

h Übereinkommen zum Schutz von Kindern

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Anlage 1
Statistische Angaben

Anlage 2
Statistische Angaben

Anlage 3
Statistische Angaben

Anlage 4
Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 816/08

... 6. vertritt die Auffassung, dass die EU-Finanzmarktaufsichtsbehörden ebenfalls in der Überwachungsgruppe vertreten sein sollten; betont, dass keine Organisation in der Überwachungsgruppe mit mehr als einem Delegierten vertreten sein sollte;



Drucksache 426/07

... Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder- und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig, eine Mitwirkung der Bundesregierung erfolgt nicht.



Drucksache 620/07

... 7. betont, dass das Mandat die Änderung der Bezeichnung von Rechtsakten ermöglicht, jedoch keine grundlegende Veränderung ihrer Struktur und Hierarchie bedeutet, und bekundet seine Absicht, die Art und Weise, in der dies in die einschlägigen Bestimmungen aufgenommen wird, genauestens zu prüfen, um die politische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und seine Legislativbefugnisse zu sichern, insbesondere bezüglich der Kontrolle delegierter Rechtsakte;



Drucksache 666/07

... 12. Im Anschluss an die Entscheidung des CDPC hat das Ministerkomitee mit seiner auf der 583. Tagung der Ministerdelegierten (am 4. Februar 1997) angenommenen Entscheidung Nr. CM/Del/Dec(97)583 den neuen Ausschuss mit der Bezeichnung "



Drucksache 204/07

... Mit bevollmächtigten Delegierten, die die Mitgliedstaaten im europäischen statistischen System vertreten, wurden schriftliche Konsultationen und in den Sitzungen der Arbeitsgruppe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Angewandte Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Offene Stellen

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Stichtage und technische Spezifikationen

Artikel 5
Quellen

Artikel 6
Datenübermittlung

Artikel 7
Qualität

Artikel 8
Durchführbarkeitsstudien

Artikel 9
Finanzierung

Artikel 10
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Durchführungsbericht

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 718/07 (Beschluss)

... - Die delegierten ärztlichen Leistungen werden überwiegend nicht in der Arztpraxis, sondern bei Hausbesuchen in der Häuslichkeit der Patienten durchgeführt. Somit wird der Arzt bei ihrer Durchführung nicht selbst orts- und zeitnah anleitend, mitwirkend, beaufsichtigend oder nachträglich kontrollierend tätig. Dies ist derzeit in § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V nicht hinreichend rechtlich geregelt.



Drucksache 505/07

... 7. betont, dass das Mandat die Änderung der Bezeichnung von Rechtsakten ermöglicht, jedoch keine grundlegende Veränderung ihrer Struktur und Hierarchie bedeutet, und bekundet seine Absicht, die Art und Weise, in der dies in die einschlägigen Bestimmungen aufgenommen wird, genauestens zu prüfen, um die politische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und seine Legislativbefugnisse zu sichern, insbesondere bezüglich der Kontrolle delegierter Rechtsakte;



Drucksache 718/1/07

... - Die delegierten ärztlichen Leistungen werden überwiegend nicht in der Arztpraxis, sondern bei Hausbesuchen in der Häuslichkeit der Patienten durchgeführt. Somit wird der Arzt bei ihrer Durchführung nicht selbst orts- und zeitnah anleitend, mitwirkend, beaufsichtigend oder nachträglich kontrollierend tätig. Dies ist derzeit in § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V nicht hinreichend rechtlich geregelt.



Drucksache 939/1/06

... Der vertikale Regelungsansatz macht es notwendig, den Verwaltungsausschuss Wein mit einer Vielzahl weinbezogener Fragen zu befassen. Im Interesse einer effektiven Sacharbeit ist deshalb weiterhin die Betreuung des Rechtsbereichs durch Experten mit ausgewiesenem Weinsachverstand geboten. Ein allgemeiner Verwaltungsausschuss für alle Agrarmärkte mit Delegierten ohne spezifische Weinfachkenntnisse ist nicht geeignet, die Interessen der Weinwirtschaft wie bisher zu berücksichtigen.



Drucksache 159/06

... , eine Vorstudie vorzulegen. Sie wurde im August 1969 unter den Mitgliedstaaten zirkuliert und stieß auf Bedenken, v. a. der USA, aber auch der EWG-Mitgliedstaaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Basis der übermittelten Staaten-Stellungnahmen überarbeitete eine Expertenkonferenz (u. a. mit Delegierten aus allen EWG-Mitgliedstaaten und den USA) im April 1970 die Vorstudie in wesentlichen Punkten und legte einen Entwurf vor. Die 16. Generalkonferenz der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Denkschrift

2 Allgemeines

2 Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 18


 
 
 


Drucksache 148/06

... 14. Seit Anfang 2003 wird der zeitliche Rahmen der Preiserfassung für den HVPI in mehreren HVPI-Arbeitsgruppensitzungen von der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, der Europäischen Zentralbank und nationalen Preisstatistikexperten diskutiert. Der vorliegende Entwurf bringt den von der HVPI-Arbeitsgruppe im November 2004 erzielten Kompromiss zum Ausdruck, der von der Mehrheit der HVPI-Delegierten befürwortet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/06




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Gegenstand des HVPI

Artikel 3
Mindeststandards für die Preiserhebung

Artikel 4
Durchführung

Artikel 5
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 474/06

... Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder- und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig, eine Mitwirkung der Bundesregierung erfolgt nicht.



Drucksache 13/06

... (b) Jedes Mitglied der Versammlung wird in der Versammlung durch einen Delegierten vertreten, der von Stellvertretern, Beratern und Sachverständigen unterstützt werden kann, wobei jeder Delegierte nur eine Vertragspartei vertreten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/06




Begründung

1. Einleitung

2. Die Genfer Akte

3. Rechtsgrundlage

4. Verfahren für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

5. Erklärungen im Rahmen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

6. Erläuterung zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

7. Weitere Maßnahmen, die durch den Beitritt der Gemeinschaft zu Genfer Akte erforderlich werden

8. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Genfer Akte vom 2. Juli 1999 EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Abkürzungen

Artikel 2
Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen

Kapitel I
Internationale Anmeldung und Internationale Eintragung

Artikel 3
Berechtigung zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 4
Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 5
Inhalt der internationalen Anmeldung

Artikel 6
Priorität

Artikel 7
Benennungsgebühren

Artikel 8
Berichtigung von Mängeln

Artikel 9
Anmeldedatum der internationalen Anmeldung

Artikel 1015
Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung

Artikel 11
Aufschiebung der Veröffentlichung

Artikel 12
Schutzverweigerung

Artikel 13
Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells

Artikel 14
Wirkungen der internationalen Eintragung

Artikel 15
Ungültigerklärung

Artikel 16
Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler

Artikel 17
Erste Schutzfrist und Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer

Artikel 18
Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen

Kapitel II
Verwaltungsbestimmungen

Artikel 19
Gemeinsames Amt mehrerer Staaten

Artikel 20
Mitgliedschaft im Haager Verband

Artikel 21
Versammlung

Artikel 22
Internationales Büro

Artikel 23
Finanzen

Artikel 24
Ausführungsordnung

Kapitel III
Revision und Änderung

Artikel 25
Revision dieses Abkommens

Artikel 26
Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Möglichkeit, Vertragspartei dieses Abkommens zu werden

Artikel 28
Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts

Artikel 29
Verbot von Vorbehalten

Artikel 31
Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960

Artikel 32
Kündigung dieses Abkommens

Artikel 33
Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung Unterschrift

Artikel 34
Verwahrer

4 Erklärung

4 Erklärung

4 Erklärung


 
 
 


Drucksache 507/06

... Mit dem neuen Rechtsrahmen eröffnet sich für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, an Städte die Fonds zu delegieren, deren Zweck innerhalb der neuen Programme städtische Belange betrifft. Die Städte sollten während des gesamten Prozesses beteiligt sein, um vollen Nutzen aus der jeweiligen Partnerschaft zu ziehen. Dies beinhaltet auch die Verantwortung für die Konzeption und Durchführung des weiterdelegierten Teils des Programms.



Drucksache 509/06

... – Auf Basis der Allgemeinen Strukturfonds-Verordnung10 haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Städten explizit Mittel aus den Operationellen Programmen der EU-Strukturfonds für die Bekämpfung städtischer Probleme zuzuweisen. Um aus der Partnerschaft größtmöglichen Nutzen zu ziehen, sollten die Städte die Prozessverantwortung übernehmen. Dies beinhaltet auch die Verantwortung für die Konzeption und Durchführung des subdelegierten Teils des Programms.



Drucksache 392/06

... Seminare sind ein geeigneter Rahmen, um Informationen zu verbreiten und auszutauschen um neue Ideen aufzubringen und ihnen nachzugehen, sowie um Kenntnisse, Sachverstand und Erfahrungen zwischen den Teilnehmerländern auszutauschen. Gegebenenfalls werden Vertreter des Handels mit besonderen relevanten Kenntnissen oder andere Delegierte, die über besondere Erfahrungen verfügen eingeladen. Vor der Lancierung einer neuen umfassenden Maßnahme kann ein hochrangiges Seminar für das erforderliche Engagement und einen strategischen Überblick sorgen. Spezifische technische Fragen können von den Teilnehmerländern in Workshops erörtert werden, die entweder im Rahmen eines Seminars oder unabhängig davon stattfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/06




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismässigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Aufhebung existierender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Artikel 7
: Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme

Artikel 8
: Benchmarking

Artikel 9
: Seminare und Workshops

Artikel 10
: Projektgruppen und Lenkungsgruppen

Artikel 11
: Arbeitsbesuche

Artikel 12
: Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 13
: Überwachungsmaßnahmen

Artikel 1
Absatz 2 Buchstabe h: Sonstige Tätigkeiten

Artikel 3
: Teilnahme an den Programmen

Artikel 14
: Teilnahme an Aktivitäten innerhalb des Programms

Artikel 15
: Informationsteilung

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Übergeordnete Ziele

Artikel 5
Spezifische Ziele

Artikel 6
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Die Programmaktivitäten

Artikel 7
Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme

Artikel 8
Benchmarking

Artikel 9
Seminare und Workshops

Artikel 10
Projektgruppen und Lenkungsgruppen

Artikel 11
Arbeitsbesuche

Artikel 12
Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 13
Überwachungsmaßnahmen

Artikel 14
Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms

Artikel 15
Teilen von Informationen

Kapitel III
Finanzbestimmungen

Artikel 16
Finanzrahmen

Artikel 17
Kosten

Artikel 18
Finanzkontrolle

Kapitel IV
sonstige Bestimmungen

Artikel 19
Ausschuß

Artikel 20
Folgemaßnahmen

Artikel 21
Zwischenbericht und Abschlußbericht

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 852/05

... Spezialisiertes Übersetzungs- und Dolmetschpersonal sorgt für kosteneffiziente Kommunikation und macht den Entscheidungsfindungsprozess demokratisch und transparent. Delegierte können auf Dolmetscher/innen zurückgreifen und die Interessen ihres Landes in ihrer Muttersprache vertreten bzw. mit anderen Delegierten kommunizieren. Die Bürger/innen können sich deshalb von ihren besten Fachleuten vertreten lassen, die u.U. keine besondere Begabung für Fremdsprachen haben. Weiters sorgen die Übersetzungs- und Dolmetschdienste dafür, dass die europäischen und nationalen Organe ihre demokratischen Kontrollrechte wirksam ausüben können. Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen garantieren, dass die Bürger/innen in ihrer Muttersprache mit den Organen kommunizieren können und Zugang zu Entscheidungen und Beschlüssen in der bzw. den jeweiligen Landessprache(n) haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/05




I Einleitung

I.1 Mehrsprachigkeit und Europäische Werte

I.2 Was bedeutet Mehrsprachigkeit?

II eine multilinguale Gesellschaft

II.1 Sprachenlernen

II.1.1 Sprachenkenntnisse

II.1.2 Wie unterstützt die Gemeinschaft den Erwerb von Sprachenkenntnissen und die Sprachenvielfalt?

II.1.3 Schlüsselbereiche für das Aktivwerden in den Bildungssystemen und der Bildungspraxis

II.2 Forschung und Entwicklung im Bereich der Mehrsprachigkeit

II.3 Maßnahmen

III Die multilinguale Wirtschaft

III.1 Sprachenkenntnissen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

III.2 Mehrsprachigkeit und Verbraucher/innen

III.3 Mehrsprachigkeit und die Informationsgesellschaft

III.4 Sprachenberufe und -industrien

III.5 Übersetzungsdienstleistungen

III.6 Dolmetschdienstleistungen

III.7 Fremdsprachenkenntnisse: Unterrichten, Überprüfen, Zertifizieren

III.8 Maßnahmen Die Kommission wird

IV Mehrsprachigkeit und die Beziehungen Kommission - Bürger/innen

IV.1 Zugang und Transparenz

IV.2 Mehrsprachigkeit - eine Besonderheit der EU

IV.3 Maßnahmen

V Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 364/05

14 Insbesondere der (neue) Artikel I-36, der vorsieht, dass das Europäische Parlament und der Rat die delegierten europäischen Verordnungen, die von der Kommission angenommen wurden, zurückrufen können.



Drucksache 902/05

... Ein erster Entwurf des vorgeschlagenen Textes wurde den Delegierten der Arbeitsgruppe allgemeine und berufliche Bildungsstatistik (ETS), der Taskforce Erhebung über Erwachsenenbildung (für die Erhebung über die Erwachsenenbildung zuständige Vertreter der Mitgliedstaaten) und der Untergruppe UOE (Vertreter der Mitgliedstaaten, die für die Einholung administrativer Daten über die Bildungssysteme zuständig sind) mit der Bitte um Einsendung schriftlicher Kommentare übermittelt. Anschließend wurde ein zweiter Entwurf ausgearbeitet und im Dezember 2004 mit der Bitte um eine zweite Runde schriftlicher Kommentare versandt. Im Januar 2005 wurde der Entwurf auf der Jahrestagung der AG ETS erörtert. Letztere nahm den Textentwurf im Prinzip an, brachte jedoch zusätzliche Verbesserungsvorschläge ein. Eine neue Fassung ging den nationalen ETS-Koordinatoren am 2. März 2004 mit der Bitte um Einsendung letzter Kommentare zu. Auf der Sitzung des Ausschusses für das Statistische Programm in Kopenhagen vom 25.-27. Mai 2005 wurde ein überarbeiteter Vorschlag zwecks Stellungnahme unterbreitet. Die Generaldirektoren der Nationalen Statistischen Ämter gaben eine befürwortende Stellungnahme zum Textentwurf ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 902/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag bereit bestehende Vorschriften

Abstimmung auf andere Politikbereiche und Ziele der Europäischen Union Keine.

2 Anhörung von Interessengruppen, Folgeabschätzungen

Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

5 Methodik

Zusammenfassung der eingegangenen und genutzten Sachverständigengutachten

Maßnahmen zur Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Aktion

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Definitionen:

Artikel 3
Bereiche

Artikel 4
Statistische Maßnahmen

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschuss

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang
Bereiche

Bereich 1
: Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 2
: Beteiligung von erwachsenen am lebenslangen lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 3
: sonstige Statistiken über Bildung und lebenslanges lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich


 
 
 


Drucksache 818/05

... ist am 20. Juni 1996 von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 83. Tagung angenommen worden. Die deutschen Regierungsvertreter haben wie einige Arbeitgeberdelegierte und die Regierungsvertreter einiger anderer Staaten gegen die Annahme des Übereinkommens gestimmt.



Drucksache 625/05

... Zu diesem Zweck richteten die Ministerdelegierten im Februar 2001 eine sog. Evaluierungsgruppe ein. Gleichzeitig bildete der Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) eine Arbeitsgruppe (sog. „Reflexionsgruppe“) über die Verbesserung des Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte (CDDH-GDR), in der auch Deutschland vertreten war.



Drucksache 766/05

... In der auf Initiative Georgiens hin geführten aktuellen Debatte über das Verhältnis Georgien/Russland kritisierte Georgien das Verhalten Russlands in Süd-Ossietien und Abchasien und äußerte die Sorge, Russland wolle diese Gebiete in die russische Einflusszone einbeziehen. Georgien deutete die Möglichkeit einer Föderalisierung Georgiens als Lösungsweg an. Die russischen Delegierten reagierten im wesentlichen ausweichend und konnten in der Abstimmung durchsetzen, dass das Problem im bilateralen Dialog beider Staaten und nicht im Europarat behandelt werden solle. Im Plenum klangen allerdings Zweifel an konkreter russischer Verständigungsbereitschaft durch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Drucksache 328/05

... (2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland entschädigt die IKPO-Interpol, ihre Bediensteten und die Delegierten für derartige Handlungen, Beschwerden oder Ansprüche und befreit die IKPO-Interpol von jeglicher Haftung dafür.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 328/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Begründung

Artikel 1
Einreise in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 2
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Archive und der Korrespondenz

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und der Korrespondenz Devisen

Artikel 5
Befreiung von Zöllen

Artikel 6
Vorrechte und Immunitäten der Teilnehmer

Artikel 7
Diplomatische Vorrechte

Artikel 8
Protokollarische Rechte der Mitglieder des Exekutivkomitees

Artikel 9
Gebrauch von Immunitäten

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 12
Inkrafttreten

Denkschrift


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.