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0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 75/17 (Beschluss)

... /EU /EU in delegierten Rechtsakten festlegt" durch die Wörter "Funkanlagen bestimmter Kategorien oder Klassen müssen, sofern und soweit die Kommission gemäß Artikel 44 der Richtlinie



Drucksache 725/17

... In Absatz 1 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission 18 Monate nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie einen Bericht mit Daten über die Bedingungen für den kombinierten Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet vorzulegen, einschließlich Daten über die einschlägige Infrastruktur und die auf nationaler Ebene erlassenen Unterstützungsmaßnahmen. Zudem wird der Kommission ermöglicht, im Wege delegierter Rechtsakte Maßnahmen zu erlassen, um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu unterstützen, indem sie den Inhalt der von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Angaben näher erläutert.



Drucksache 735/1/16

... Darüber hinaus werden hier Überschneidungen zu Bestimmungen der Ökodesignrichtlinie gesehen, nach der in Verbindung mit der delegierten Verordnung 2015/1187 seit Januar 2017 eine Pflicht zur



Drucksache 302/16

... /EG an die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Veränderungen hinsichtlich der Befugnisse der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten anzugleichen.



Drucksache 518/16

... "Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 7 Absätze 13 und 14 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 4. Juli 2015 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren einen Bericht über die Befugnisübertragung.";



Drucksache 222/16 (Beschluss)

... (1) Die in Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/559 der Kommission vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über die Planung der Erzeugung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 96 vom 12.4.2016, S. 20) in ihrer jeweils geltenden Fassung, auch in Verbindung mit Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/558 der Kommission vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen von Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse über die Planung der Erzeugung (ABl. L 96 vom 12.4.2016, S. 18) in ihrer jeweils geltenden Fassung, genannten Mitteilungen sind unverzüglich gegenüber der Bundesanstalt vorzunehmen.



Drucksache 222/16

... In der Europäischen Union ist es im Bereich der tierischen Erzeugnisse, dort insbesondere bei Milch und Milcherzeugnissen, zu ernsthaften Störungen des Marktes durch das niedrigere Preisniveau auf dem Weltmarkt gekommen. Die Einschätzungen der Marktentwicklungen lassen keine wesentlichen Produktionsverringerungen im Bereich der Milch und der Milcherzeugnisse für die Zeit der nächsten Jahre erkennen. Um das erforderliche Marktgleichgewicht in dieser schwierigen Marktsituation zu erreichen, hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/559 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/558 anerkannten Agrarorganisationen und nicht anerkannten Erzeugerorganisationen ermöglicht, befristet auf sechs Monate auf freiwilliger Basis Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung im Milchsektor zu treffen.



Drucksache 673/1/16

... 21. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Der Bunderrat lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.



Drucksache 304/16

... Die Artikel 12 und 13 werden mit den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich der Ausübung der Befugnisse der Kommission in Bezug auf delegierte Rechtsakte in Einklang gebracht.



Drucksache 176/16

... Wie in dieser Mitteilung ausgeführt, wird die gemeinsame EU-Liste auf klar definierten und international vertretbaren Kriterien auf Basis international vereinbarter Standards nach Maßgabe der Richtlinie und auf einem belastbaren Kontrollverfahren beruhen. Die Liste wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten entwickelt. Die Kommission schlägt vor, dass eine endgültige Entscheidung über die in die gemeinsame EU-Liste aufzunehmenden Steuergebiete im Wege eines delegierten Rechtsakts erfolgt, bei dem sowohl dem Rat als auch dem Parlament eine Rolle zukommt.



Drucksache 303/16

... (14) Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Kommission übertragen werden, was den möglicherweise erforderlichen Ausschluss von Änderungen an internationalen Übereinkommen aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie und die Festlegung der Zugangsbedingungen für die von der Kommission geführte Datenbank für Meldungen von Freistellungen und Anträgen auf Ausnahmeregelungen durch die Mitgliedstaaten angeht. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt und dass diese Konsultationen mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.



Drucksache 640/1/16

... 10. Die Delegation von Rechtsakten auf die Kommission, wie sie in dem Richtlinienvorschlag für bestimmte Regelungen vorgesehen ist, birgt die Gefahr, dass mitgliedstaatliche Kompetenzen im Bereich der direkten Steuern auf die Kommission verlagert werden. Eine Aushöhlung der mitgliedstaatlichen Rechte im Wege delegierter Rechtsakte ist abzulehnen.



Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Er lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.



Drucksache 507/16

... (20) Zur Vereinfachung des Typgenehmigungsrechts und zur Beschleunigung seiner Verabschiedung ist ein neues Regulierungskonzept eingeführt worden, welches vorsieht, dass der Gesetzgeber im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nur die grundlegenden Regeln und Prinzipien festlegt und die Festlegung von weiteren technischen Einzelheiten an die Kommission delegiert. Als materielle Anforderungen sollten daher in dieser Verordnung nur verwaltungsrechtliche Bestimmungen und allgemeine verfahrensrechtliche Anforderungen festgelegt werden. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, die technischen Spezifikationen festzulegen, darunter die gemeinsamen Prüfmethoden und die Anforderungen für die Zulassung technischer Dienste im Rahmen des durch diese Verordnung eingeführten Zertifizierungssystems.



Drucksache 641/1/16

... 12. Die Delegation von Rechtsakten auf die Kommission, wie sie in dem Richtlinienvorschlag für bestimmte Regelungen vorgesehen ist, birgt die große Gefahr, dass mitgliedstaatliche Kompetenzen im Bereich der direkten Steuern auf die Kommission verlagert werden. Eine Aushöhlung der mitgliedstaatlichen Rechte im Wege delegierter Rechtsakte ist daher abzulehnen.



Drucksache 12/16

... über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist, von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt erlassen und in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde. Ein gemeinsamer Ausbildungsrahmen deckt ein gemeinsames Spektrum von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ab, die für die Ausübung des betreffenden Berufs mindestens erforderlich sind.



Drucksache 478/16 (Beschluss)

... Begrenzung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte



Drucksache 222/1/16

... (1) Die in Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/559 der Kommission vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über die Planung der Erzeugung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 96 vom 12.4.2016, S. 20) in ihrer jeweils geltenden Fassung, auch in Verbindung mit Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/558 der Kommission vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen von Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse über die Planung der Erzeugung (ABl. L 96 vom 12.4.2016, S. 18) in ihrer jeweils geltenden Fassung, genannten Mitteilungen sind unverzüglich gegenüber der Bundesanstalt vorzunehmen.



Drucksache 138/16

... (24) Um harmonisierte Mindeststandards für die Ausstellung von Befähigungszeugnissen zu gewährleisten und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und die Durchführung, Überwachung und Bewertung der vorliegenden Richtlinie durch die Kommission zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Festlegung von Befähigungsstandards, medizinischen Tauglichkeitsstandards, Standards für praktische Prüfungen, Standards für die Zulassung von Simulatoren sowie Standards für Merkmale und Bedingungen der Nutzung einer von der Kommission geführten Datenbank übertragen werden, in der die wichtigsten Angaben zu Unionsbefähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern, Bordbüchern und anerkannten Urkunden erfasst werden. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.



Drucksache 317/16

... Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) sieht vor, dass die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen kann, um gemeinsame Ausbildungsrahmen für auf nationaler Ebene reglementierte Berufe in Form eines Spektrums mindestens erforderlicher Lernergebnisse festzulegen. Qualifikationen, die einem solchen gemeinsamen Ausbildungsrahmen entsprechen, werden automatisch EU-weit anerkannt. Diese Bestimmung ist neu, und bisher wurden noch keine gemeinsamen Ausbildungsrahmen aufgestellt. In der Richtlinie ist nicht festgelegt, wie die Zuweisung der EQR-Niveaus zu den gemeinsamen Ausbildungsrahmen erfolgen soll.



Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 12. Die Delegation von Rechtsakten auf die Kommission, wie sie in dem Richtlinienvorschlag für bestimmte Regelungen vorgesehen ist, birgt die große Gefahr, dass mitgliedstaatliche Kompetenzen im Bereich der direkten Steuern auf die Kommission verlagert werden. Eine Aushöhlung der mitgliedstaatlichen Rechte im Wege delegierter Rechtsakte ist daher abzulehnen.



Drucksache 735/16 (Beschluss)

... Darüber hinaus werden hier Überschneidungen zu Bestimmungen der Ökodesignrichtlinie gesehen, nach der in Verbindung mit der delegierten Verordnung 2015/1187 seit Januar 2017 eine Pflicht zur



Drucksache 758/16

... 4. Vor dem Hintergrund der Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 an die neuen Regeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) müssen die gegenwärtig der Kommission durch diese Verordnung übertragenen Befugnisse, Rechtsakte zu erlassen, die dazu bestimmt sind, nicht wesentliche Elemente der Verordnung durch deren Ergänzung im Einklang mit dem Regelungsverfahren mit Kontrolle zu ändern, durch Befugnisse zum Erlass von delegierten Rechtsakten erweitert werden.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.