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0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 399/12

... Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die Anhänge im Wege delegierter Rechtsakte zu aktualisieren, um der Weiterentwicklung der EU-Typgenehmigungsvorschriften in Bezug auf den Inhalt der Übereinstimmungsbescheinigungen sowie dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen.



Drucksache 197/12

... (13) Damit der zwischen den Mitgliedstaaten angestrebte Informationsaustausch mit interoperablen Mitteln verwirklicht werden kann, sollte der Kommission für die Anpassung der Anhänge I und II dieser Verordnung an den technischen Fortschritt die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zu erlassen, insbesondere um die maßgeblichen Änderungen der Richtlinie 1999/37/EG oder Änderungen anderer Rechtsakte der Union, die unmittelbar für die Aktualisierung der Anhänge I und II dieser Verordnung relevant sind, im Hinblick auf die Bedingungen, die von Unternehmen zu erfüllen sind, die Fahrzeugzulassungsbescheinigungen für Händler nutzen, so dass sie den Anforderungen an den guten Ruf und die erforderliche Fachkompetenz gerecht werden, und im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrzeugzulassungsbescheinigungen für Händler zu berücksichtigen. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Rahmen der Vorarbeiten geeignete Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt. Die Kommission sollte bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte dafür sorgen, dass die einschlägigen Dokumente gleichzeitig, pünktlich und in angemessener Weise dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt werden.



Drucksache 418/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene weiterhin für starke Beteiligungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten einzusetzen. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte für solche Fälle, in denen es um die Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten geht. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 18. März 2011 (BR-Drucksache 97/11(B)).



Drucksache 569/12

... /EG an die Unterscheidung zwischen delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen der Kommission anzupassen, die mit den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt wurde, sowie zusätzliche delegierte Befugnisse an die Kommission zu übertragen.



Drucksache 399/1/12

... - Als nicht sachgerecht wird es erachtet, der Kommission die unbefristete Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte hinsichtlich des Anhangs 1 und damit der Datenelemente zu übertragen (Artikel 1 Nummer 5).



Drucksache 390/12

... Abgesehen von den eher formalen Aspekten unterschieden sich die im Jahr 2011 an die Kommission gerichteten begründeten Stellungnahmen auch in ihrem Inhalt und der Argumentation. In einigen Fällen führten die nationalen Parlamente wesentliche Argumente an, um das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip zu begründen, z.B. die potenziellen negativen Auswirkungen einer vorgeschlagenen Maßnahme auf die gesamtwirtschaftliche Situation, während andere sich bei ihren Schlussfolgerungen auf Argumente im Zusammenhang mit der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit oder eine angeblich falsche oder nicht spezifizierte Rechtsgrundlage stützten. Schließlich nutzten nationale Parlamente in mehreren Fällen begründete Stellungnahmen, um ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der vorgeschlagenen Verwendung delegierter Rechtsakte in bestimmten Bereichen Ausdruck zu verleihen oder auf unzureichende Ausführungen zur Subsidiarität in der Begründung (siehe Kapitel 3. 1.) zu verweisen. Wie in dem vorstehend erwähnten Schreiben von Präsident Barroso dargelegt, wird die Kommission "alle begründeten Stellungnahmen, die die Übereinstimmung eines Legislativvorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip in Frage stellen, einbeziehen, ( ... ) auch in den Fällen ( ... ), in denen die Autoren der begründeten Stellungnahmen unterschiedliche Gründe für die Nicht-Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip angeben". Im Einklang mit ihrer Auslegung des Subsidiaritätskontrollmechanismus ist die Kommission der Auffassung, dass ausschließlich die nationalen Parlamente für die Abgabe einer begründeten Stellungnahme zu einem Kommissionsvorschlag und den Argumenten, auf denen der Vorschlag basiert, zuständig sind.



Drucksache 751/12

... Da sich die Anforderungen aufgrund einschneidender technologischer und sozialer Entwicklungen ändern können, soll der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die harmonisierten Anforderungen gegebenenfalls näher zu spezifizieren und so die Zugänglichkeit der betroffenen Websites sicherzustellen.



Drucksache 52/1/12

... 3. Soweit auch im Rahmen europäischer Verordnungsregelungen zumindest mitgliedstaatliche Konkretisierungsbefugnisse anerkannt sind, fehlen entsprechende ausdrückliche Ermächtigungen zu Gunsten der nationalen Gesetzgeber. Vielmehr belegen die in sehr großer Zahl vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte die weit über die Kompetenzzuweisung des Artikels 16 Absatz 2 AEUV hinausgehende Zielsetzung zu einer umfassenden, ausschließlich durch den europäischen Gesetzgeber bestimmten verbindlichen Vollregelung des gesamten europäischen Datenschutzrechts. Ein unionsweit einheitliches Datenschutzniveau kann dagegen auch weiterhin durch eine Fortentwicklung der bislang geltenden



Drucksache 356/12

... Die Abwicklungsbehörden sollten befugt sein, die "Bail-in"-Lösung auf sämtliche Verbindlichkeiten des Instituts anzuwenden. Allerdings würden bestimmte Verbindlichkeiten von vornherein ausgenommen (z.B. abgesicherte Verbindlichkeiten, gedeckte Einlagen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Monat). Im Ausnahmefall und wenn dies nachweislich nötig ist, um die kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereiche des Instituts oder die Finanzstabilität zu erhalten (Artikel 38), hätte die Abwicklungsbehörde die Möglichkeit, Verbindlichkeiten aus Derivaten auszunehmen. Die harmonisierte Anwendung der möglichen Ausnahme auf Unionsebene würde durch delegierte Rechtsakte der Kommission sichergestellt.



Drucksache 413/12

... Genauere Regeln für die Sicherheitsberichterstattung, die zum Teil in einer Kodifizierung bereits existierender Kommissionsleitlinien11 bestehen, sind im Anhang der vorgeschlagenen Verordnung enthalten. Dies wird eine Aktualisierung der geltenden Bestimmungen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt und Annäherung der internationalen Regulierungsvorschriften durch delegierte Rechtsakte ermöglichen.



Drucksache 56/1/12

... 28. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einführung einer zukünftigen Beobachtungsliste, bittet die Bundesregierung aber darauf hinzuwirken, dass die bisher in Artikel 8b des Richtlinienvorschlags formulierten Anforderungen an die Beobachtung insbesondere im Rahmen der Möglichkeit delegierter Rechtsakte nicht verschärft werden.



Drucksache 388/12

... Der Vorschlag ergeht in Form einer Verordnung, die von ausführlichen delegierten/Durchführungsrechtsakten unterstützt wird. In dieser Verordnung werden die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich Konzept und Inhalt festgelegt. Mit den vorgeschlagenen delegierten/Durchführungsrechtsakten würde die durch diese Verordnung verlangte Darstellung der Informationen so weit wie möglich standardisiert. Allerdings würde diese Darstellung den spezifischen Merkmalen der verschiedenen Anlageprodukte für Kleinanleger und ihren unterschiedlichen Risikoprofilen angepasst, damit Kleinanleger stets die grundlegenden Informationen erhalten, die sie benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Diese detaillierten Maßnahmen werden letztlich mit der vorgeschlagenen Verordnung ein Paket bilden. Sie wirken sich auf die Gesamtkosten aus, die mit der Einführung des Basisinformationsblatts verbunden sind, so dass die Optionen für diese detaillierten Maßnahmen gleichfalls einer gründlichen Folgenabschätzung unterzogen werden.



Drucksache 687/12

... (21) Besonders wichtig ist, dass die Kommission bei ihren Vorarbeiten angemessene Konsultationen - auch auf Sachverständigenebene - durchführt. Die Kommission sollte bei der Ausarbeitung und Redaktion der delegierten Rechtsakte dafür sorgen, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und in angemessener Weise übermittelt werden.



Drucksache 52/12 (Beschluss)

... 3. Soweit auch im Rahmen europäischer Verordnungsregelungen zumindest mitgliedstaatliche Konkretisierungsbefugnisse anerkannt sind, fehlen entsprechende ausdrückliche Ermächtigungen zu Gunsten der nationalen Gesetzgeber. Vielmehr belegen die in sehr großer Zahl vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte die weit über die Kompetenzzuweisung des Artikels 16 Absatz 2 AEUV hinausgehende Zielsetzung zu einer umfassenden, ausschließlich durch den europäischen Gesetzgeber bestimmten verbindlichen Vollregelung des gesamten europäischen Datenschutzrechts. Ein unionsweit einheitliches Datenschutzniveau kann dagegen auch weiterhin durch eine Fortentwicklung der bislang geltenden



Drucksache 578/12

... (16) Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission eine gleichzeitige, frühzeitige und ordnungsgemäße Übermittlung der einschlägigen Dokumente an das Europäische Parlament und an den Rat gewährleisten.



Drucksache 16/12

... (63) Besonders wichtig ist, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten - auch auf Expertenebene - angemessene Konsultationen durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür sorgen, dass relevante Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, rechtzeitig und ordnungsgemäß übermittelt werden.



Drucksache 618/12

... (21) Es ist besonders wichtig, dass die Kommission in Anwendung dieser Richtlinie bei ihren vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen, auch auf Expertenebene, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür sorgen, dass die einschlägigen Unterlagen dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.



Drucksache 418/1/12

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene weiterhin für starke Beteiligungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten einzusetzen. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte für solche Fälle, in denen es um die Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten geht. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 18. März 2011 ( BR-Drs. 97/11(B) ).



Drucksache 575/12

... Gemäß dem Vorschlag erhält die Kommission die Befugnis, je nach Bedarf im Laufe der Zeit entweder Durchführungsrechtsakte zur Anwendung der Verordnung oder delegierte Rechtsakte zur Ergänzung des Rechtsrahmens für Medizinprodukte zu erlassen.



Drucksache 219/12

... (16) Die Kommission sollte befugt sein, gemäß Artikel 290 des Vertrags delegierte Rechtsakte zu erlassen, um bestimmte nicht wesentliche Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.



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