[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

922 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Delegierter"


⇒ Schnellwahl ⇒

0116/1/20
0126/20
0141/20B
0308/20B
0181/20
0206/20
0047/20
0028/1/20
0028/20B
0144/20
0048/20
0141/1/20
0009/20
0164/20
0427/1/20
0029/20
0028/20
0157/20
0141/20
0157/1/20
0074/20
0308/1/20
0306/1/20
0213/20
0325/20
0521/19
0283/19
0100/19B
0290/19
0363/1/19
0504/19
0570/19B
0053/19B
0053/1/19
0002/19
0358/1/19
0630/19
0359/19B
0570/19
0359/1/19
0397/19
0373/19
0110/19B
0532/19
0495/19
0004/19
0453/19
0110/1/19
0618/1/19
0505/19
0290/1/19
0283/1/19
0670/19
0573/19
0600/19
0605/19
0084/19
0363/19B
0290/19B
0584/19
0283/19B
0554/19
0618/19
0066/19
0339/18
0349/18
0444/18
0237/18B
0554/18B
0347/18
0162/1/18
0251/18
0166/18B
0374/18
0617/18
0149/18
0143/1/18
0229/18B
0289/1/18
0399/18
0242/18B
0274/18
0223/18
0234/18B
0312/18
0229/1/18
0067/18
0367/18
0543/18
0582/18
0075/18
0403/18
0370/18
0387/18
0290/1/18
0032/1/18
0061/18
0032/18B
0233/1/18
0246/18B
0223/18B
0228/1/18
0012/18B
0227/1/18
0289/18B
0178/18
0242/1/18
0012/1/18
0192/1/18
0353/18
0237/1/18
0143/18B
0223/1/18
0626/18
0150/18
0073/18
0143/18
0234/1/18
0227/18B
0241/1/18
0228/18B
0233/18B
0213/18
0554/18
0162/18B
0442/18
0166/1/18
0401/18
0536/18
0214/18
0554/1/18
0587/18
0185/18
0290/18B
0246/1/18
0218/17
0413/17
0757/17
0169/17
0075/1/17
0595/17
0664/17
0709/17
0648/17
0043/17B
0698/17
0719/17
0721/17
0371/17
0533/17
0004/17B
0186/2/17
0501/17
0494/17
0588/1/17
0004/17
0213/1/17
0329/17
0249/17
0101/17B
0088/17
0038/1/17
0726/17
0138/17
0004/1/17
0173/17
0467/17
0151/17
0101/1/17
0129/17
0253/17
0149/17
0290/17
0011/17
0329/17B
0119/17
0316/17
0213/17B
0588/17B
0043/1/17
0038/17B
0075/17B
0725/17
0185/17
0645/16
0735/1/16
0754/16B
0010/16
0533/16
0302/16
0777/16B
0518/16
0333/16
0761/16B
0813/16B
0408/16
0608/16
0118/16
0222/16B
0532/16
0222/16
0266/1/16
0180/16
0390/16B
0673/1/16
0395/16
0404/16
0304/16
0266/16B
0176/16
0233/16
0244/16
0822/16B
0062/16
0303/16
0640/1/16
0681/1/16
0673/16B
0822/1/16
0507/16
0641/1/16
0012/16
0299/16
0390/1/16
0761/1/16
0478/16B
0222/1/16
0113/16
0138/16
0009/1/16
0777/1/16
0063/16
0317/16
0533/1/16
0385/1/16
0641/16B
0110/16
0735/16B
0533/16B
0758/16
0548/16
0048/16
0272/16
0709/16B
0754/1/16
0640/16B
0045/16
0709/1/16
0478/1/16
0813/1/16
0501/16
0202/16
0009/16B
0364/15
0599/1/15
0044/15
0260/15
0027/15
0324/1/15
0319/15
0033/15
0242/15B
0553/15
0031/15B
0298/15B
0015/15
0024/15
0207/1/15
0599/15B
0242/1/15
0598/15B
0401/1/15
0031/1/15
0148/15
0118/1/15
0086/15
0108/15
0076/15
0481/15
0600/15B
0541/15
0419/15
0600/1/15
0063/15
0500/15
0598/1/15
0489/15
0298/15
0407/15
0207/15
0046/15
0214/15
0207/15B
0324/15B
0401/15B
0118/15B
0071/15
0600/15
0123/14B
0641/14B
0418/14
0045/14B
0113/1/14
0520/14
0210/14
0119/14B
0610/14
0113/14B
0112/14
0516/14B
0430/14B
0049/14B
0420/14B
0308/1/14
0308/14
0308/14B
0406/14
0318/14
0630/14B
0119/1/14
0516/1/14
0628/1/14
0418/14B
0430/1/14
0034/14
0031/14B
0270/14
0034/1/14
0473/14
0123/3/14
0418/1/14
0566/14
0031/1/14
0495/14
0628/14B
0630/1/14
0420/1/14
0617/14
0608/14
0034/14B
0049/1/14
0243/1/13
0412/2/13
0629/13
0409/1/13
0516/13B
0607/13
0816/1/13
0769/13
0629/13B
0113/1/13
0768/13B
0758/13
0589/13
0677/13
0683/13
0418/13
0092/13B
0219/13B
0516/13
0668/13B
0519/13
0768/1/13
0038/1/13
0769/1/13
0127/1/13
0335/13
0098/13
0183/13
0294/13
0439/13B
0038/13
0629/1/13
0199/13
0336/13
0519/1/13
0412/13B
0609/1/13
0022/13
0527/13
0410/13B
0203/13
0094/13
0768/3/13
0409/13B
0048/1/13
0410/1/13
0590/13
0412/1/13
0092/13
0187/13
0243/13B
0768/2/13
0413/13B
0092/1/13
0679/13B
0064/1/13
0438/13
0592/13B
0819/1/13
0038/13B
0769/13B
0519/13B
0048/13B
0068/13
0516/1/13
0609/13B
0520/13
0048/13
0128/13
0127/13B
0679/1/13
0439/1/13
0521/13
0064/13B
0413/1/13
0668/13
0668/1/13
0819/13B
0568/12
0092/12
0820/1/12
0091/12
0097/12B
0399/12
0136/1/12
0197/12
0456/12B
0418/12B
0312/12B
0569/12
0556/12
0399/1/12
0390/12
0751/12
0052/1/12
0356/12
0456/1/12
0097/1/12
0413/12
0723/12
0459/12B
0056/1/12
0727/12
0398/1/12
0168/12
0356/12B
0475/12
0291/12
0356/1/12
0388/12
0004/12B
0182/12
0415/12
0396/12B
0797/1/12
0687/12
0052/12B
0720/12
0478/12
0224/12
0015/12B
0575/12B
0578/12
0016/12
0618/12
0418/1/12
0181/12
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0219/12
0574/12B
0788/1/12
0396/1/12
0820/12B
0255/12
0256/12
0797/12
0334/12
0788/12B
0340/1/12
0162/12
0687/12B
0615/12
0004/1/12
0728/12
0388/12B
0398/12B
0397/12
0136/12B
0340/12B
0399/12B
0165/12
0652/12
0575/1/12
0312/1/12
0618/1/12
0097/12X
0191/12
0820/12
0606/12
0015/1/12
0687/1/12
0487/12
0655/12
0413/1/12
0662/12
0387/12
0624/12
0396/12
0618/12B
0555/12
0413/12B
0134/12
0340/12
0136/12
0459/1/12
0574/1/12
0156/12
0161/12
0797/12B
0388/1/12
0126/12
0056/12B
0657/11
0629/11B
0113/11B
0233/11
0629/1/11
0325/11
0377/11
0407/11
0518/11
0713/11
0279/11
0872/11
0097/11B
0739/11
0378/11
0713/11B
0767/1/11
0066/11
0822/11
0228/11
0873/11
0799/11
0767/11B
0528/11
0632/11B
0258/11
0640/11
0817/11
0834/1/11
0144/11
0181/11B
0713/1/11
0260/11
0650/11
0410/11B
0512/11B
0650/2/11
0809/11
0853/11
0028/11
0267/11
0822/11B
0800/11
0648/11B
0738/11
0818/11
0518/1/11
0648/1/11
0834/11B
0367/11
0867/11
0814/11
0259/11
0808/11
0512/1/11
0064/11
0181/11
0087/11
0814/11B
0065/11
0113/11
0723/11
0197/11
0097/11
0347/11
0869/11
0733/11
0635/11
0814/1/11
0518/11B
0632/1/11
0381/11
0037/11
0181/1/11
0822/1/11
0763/11
0804/11
0874/11
0378/11B
0648/11
0774/11
0819/11
0563/11
0113/1/11
0379/11
0269/11
0588/11
0187/2/10
0841/10
0856/10B
0336/10B
0209/10
0592/10B
0602/10B
0706/10
0323/10
0663/10
0196/10
0865/10B
0865/1/10
0816/10B
0031/10B
0161/10
0031/2/10
0187/10B
0187/10
0815/1/10
0813/1/10
0602/1/10
0873/1/10
0163/10
0336/10
0592/1/10
0164/10
0838/10
0815/10B
0188/10
0601/10
0165/10
0602/10
0841/1/10
0873/10
0830/10
0573/10
0841/10B
0813/10B
0235/10
0574/10B
0690/10
0574/1/10
0861/10
0816/1/10
0856/1/10
0379/10
0125/10
0140/10
0316/10
0443/10
0634/10
0436/10
0031/1/10
0162/10
0834/10
0601/10B
0601/1/10
0182/10
0650/10
0873/10B
0813/10
0812/10
0830/10B
0700/10
0867/10
0631/10
0805/10
0830/1/10
0649/10
0382/09B
0014/09
0875/09
0875/1/09
0441/09
0280/1/09
0283/09
0013/09
0280/09B
0875/09B
0278/1/09
0339/09
0740/09
0739/09
0386/09
0554/09
0024/09
0551/09
0382/09
0067/09
0184/09
0289/09
0738/09
0012/09
0735/09
0765/09
0400/08
0799/08
0797/08
0878/08
0133/08
0618/1/08
0847/08B
0593/08
0106/08
0392/08
0193/08
0959/08
0298/08
0437/08
0479/08
0172/08B
0251/08
0816/08
0829/08
0172/1/08
0847/1/08
0426/07
0277/07
0674/07
0675/07
0620/07
0666/07
0599/07
0227/07
0678/07
0657/07
0204/07
0718/07B
0135/07
0228/07
0862/07
0505/07
0722/07
0679/07
0718/1/07
0673/07
0612/06
0939/1/06
0159/06
0072/06
0080/06
0148/06
0474/06
0013/06
0507/06
0827/06
0260/06
0509/06
0392/06
0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 162/12

... Artikel 14 und Artikel 15 betreffen die der Kommission übertragene Befugnis, im Einklang mit Artikel 14 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs zu erlassen, um dem Abschluss neuer internationaler Vereinbarungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens durch die Union Rechnung zu tragen.



Drucksache 615/12

... (59) Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Unterlagen dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.



Drucksache 4/1/12

... 1. Der Vorschlag sieht in Artikel 12 vor, dass die Kommission im Wege delegierter Rechtsakte gemeinsame befristete Gesundheitsschutzmaßnahmen treffen kann, wenn sich die Koordinierung der nationalen Reaktionen als unzureichend erweist, um die Ausbreitung einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohung zu bekämpfen, und dadurch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dies mit den Rechtsgrundlagen des AEUV, dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nicht zu vereinbaren ist.



Drucksache 388/12 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Basisinformationsblätter produktübergreifend möglichst einheitlich gestaltet werden sollen, um dem Anleger, dem nicht selten unterschiedliche Kategorien von Finanzanlagen angeboten werden, einen effektiven Vergleich der Produkte zu ermöglichen. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass auf Grund der weitgehenden Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte eine zersplitterte Landschaft an Formaten und Inhalten für unterschiedliche Anlageprodukte entstehen könnte, und spricht sich daher dafür aus, die wesentlichen Vorgaben für Basisinformationsblätter in größerem Umfang als bislang vorgeschlagen in der Verordnung selbst zu regeln.



Drucksache 397/12

... -Emissionen Rechnung zu tragen, passt die Kommission die Formeln in Anhang I mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 15 und vorbehaltlich der Bedingungen der Artikel 16 und 17 an und trägt gleichzeitig dafür Sorge, dass das alte und das neue Prüfungsverfahren für Hersteller und Fahrzeuge mit unterschiedlichem Nutzwert vergleichbar strenge Reduktionsauflagen vorsehen."



Drucksache 399/12 (Beschluss)

... - Als nicht sachgerecht wird es erachtet, der Kommission die unbefristete Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte hinsichtlich des Anhangs 1 und damit der Datenelemente zu übertragen (Artikel 1 Nummer 5). Der Erlass dieser Rechtsakte hätte direkte Auswirkung auf die nationalen Register und erzeugt damit Aufwand und Kosten.



Drucksache 652/12

... Initiative (delegierter Rechtsakt der Kommission) über die elektronische Verarbeitung von Leistungserklärungen im Rahmen der Bauprodukte- Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 618/1/12

... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.



Drucksache 97/12 (Begründung)

... - Die Umsetzung eines Großteils der einzuführenden Verfahren hängt von der Gestaltung und Entwicklung einer Vielzahl unterschiedlicher elektronischer Systeme durch die Kommission, die nationalen Zollverwaltungen und die Wirtschaftsbeteiligten ab. Dazu bedarf es eines komplexen Gebildes von Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Handel und der Kommission, insbesondere wichtiger Investitionen in neue EU-weite IT-Systeme und unterstützende Tätigkeiten sowie beispielloser Bemühungen der Wirtschaft hinsichtlich der Anwendung neuer Geschäftsmodelle. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass im Juni 2013, dem letztmöglichen Datum für die Umsetzung des MZK, nur sehr wenige oder sogar keine neuen IT-Systeme im Zollbereich eingeführt werden können. - Eine neue Aufgabe, die sich erst nach der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 gestellt hat und die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zusammenhängt, ist die von der Kommission eingegangene Verpflichtungen, an allen Basisrechtsakten Änderungen vorzuschlagen, um diese noch vor Ende der Legislaturperiode des Parlaments mit den neuen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die Befugnisübertragung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Einklang zu bringen. Dies wirkt sich auf die vorgesehenen Durchführungsvorschriften des MZK aus, die nun im Einklang mit den neuen Ermächtigungen gemäß Artikel 290 und 291 AEUV in delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte unterteilt werden müssen. Zudem muss nun der Zollkodex der "Gemeinschaft" (Modernisierter Zollkodex) in Zollkodex der "Europäischen Union" umbenannt werden.



Drucksache 191/12

... /EG und 2001/114/EG an die Unterscheidung zwischen delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen der Kommission, die mit den Artikeln290 und291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt wurde, sowie Übertragung zusätzlicher delegierter Befugnisse an die Kommission.



Drucksache 820/12

... Gemäß dem Vorschlag sind Tabakerzeugnisse mit Ausnahme von Zigaretten, von Tabak zum Selbstdrehen und von rauchlosen Tabakerzeugnissen, d.h. Zigarren, Zigarillos and Pfeifentabak, von einigen Bestimmungen ausgenommen, etwa vom Verbot betreffend Erzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Diese Ausnahme ist gerechtfertigt, weil diese Erzeugnisse vor allem von älteren Verbrauchern konsumiert werden, während der Fokus dieses Vorschlags darauf liegt, Tabakerzeugnisse so zu regeln, dass junge Menschen nicht dazu ermuntert werden, mit dem Tabakkonsum zu beginnen. Die Ausnahmeregelung wird aufgehoben, wenn es eine wesentliche Änderung der Umstände gibt (bei den Verkaufszahlen oder bei der Prävalenz unter jungen Menschen). Mit dem Vorschlag wird auf die heterogene Entwicklung in den Mitgliedstaaten bezüglich der Regelung der Inhaltsstoffe reagiert und den internationalen Entwicklungen Rechnung getragen, etwa den FCTC-Bestimmungen und -Leitlinien zur Regelung des Inhalts von Tabakerzeugnissen. Dies ermöglicht es der Industrie, die Produktionslinien in einem einzigen Schritt umzustellen, und lässt dennoch einen gewissen Spielraum, zwischen den Produkten zu differenzieren. Da sich der Vorschlag auf Erzeugnisse konzentriert, die besonders junge Menschen ansprechen, dürfte er dazu beitragen, dass weniger Menschen mit dem Rauchen anfangen. Behandelt werden ferner aktuelle Marktentwicklungen, etwa die neue Technologie, Zusatzstoffe (z.B. Menthol) in die Zigarettenfilter aufzunehmen; mittels delegierter Rechtsakte kann neuen Entwicklungen durch weitere Vorgaben begegnet werden.



Drucksache 655/12

... Mit den Änderungen in Artikel 4 werden das Screening-Verfahren und die Ansätze der Mitgliedstaaten vereinheitlicht, damit gewährleistet ist, dass UVP nur dann durchgeführt werden müssen, wenn offensichtlich ist, dass die Auswirkungen auf die Umwelt erheblich sind. Betreffend die in Anhang II angeführten Projekte wird ein neuer Absatz über die Verpflichtung des Projektträgers, der zuständigen Behörde spezifische Informationen zur Verfügung zu stellen (ausführlich dargelegt in Anhang II. A), eingefügt. Dieser Artikel erlaubt auch die Festlegung der in Anhang III angeführten Auswahlkriterien mittels delegierter Rechtsakte. Die erfolgreiche Vorgangsweise der Adaptierung von Projekten unter bestimmten Voraussetzungen (auf der Grundlage der Berücksichtigung der wichtigsten Auswirkungen und der im Rahmen anderer Umweltvorschriften der EU gesammelten Informationen) wird in den Inhalt der Screening-Entscheidung aufgenommen. Dadurch kann gegebenenfalls die Durchführung einer vollständigen Prüfung vermieden werden, da in Bezug auf die wichtigsten Umweltauswirkungen im adaptierten Projekt zufriedenstellende Lösungen gefunden wurden. Die Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen und die daraus resultierende Notwendigkeit der Durchführung einer UVP würde von der Art und Komplexität sowie dem Standort und dem Umfang des vorgeschlagenen Projekts abhängen und auf objektiven Faktoren wie der Größenordnung des Projekts, der Nutzung wertvoller Ressourcen, der ökologischen Empfindlichkeit des Standorts und dem Ausmaß bzw. dem Grad der Unumkehrbarkeit der potenziellen Auswirkungen basieren. Darüber hinaus fließen die aus der Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse mit ein, denen zufolge Screening-Entscheidungen "ausreichend begründet" (C-75/08) sein und alle Angaben enthalten oder als Anlage umfassen müssen, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass die Entscheidung auf eine angemessene Vorprüfung gestützt ist (C-87/02). Schließlich wird noch ein Zeitrahmen für die Verabschiedung der Screening-Entscheidung festgelegt.



Drucksache 387/12

... Artikel 26b überträgt der Kommission die Befugnis, delegierte Rechtsakte zur Spezifizierung der anfänglichen und ständigen Sorgfaltspflichten, einschließlich der Pflichten bei der Auswahl und Bestellung eines Unterverwahrers, zu erlassen.



Drucksache 624/12

... (38) Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und in angemessener Form übermittelt werden.



Drucksache 396/12

... -Emissionen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Rechnung zu tragen. Dabei ist besonders wichtig, dass die Kommission während ihrer Vorbereitungsarbeiten angemessene Konsultationen durchführt, auch auf Expertenebene. Bei der Vorbereitung und Abfassung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass relevante Dokumente zeitgleich, rechtzeitig und auf angemessene Weise an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt werden.



Drucksache 618/12 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.



Drucksache 134/12

... "Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht."



Drucksache 340/12

... Artikel 8 dient der Gewährleistung der technischen Interoperabilität der notifizierten Identifizierungssysteme mittels eines Koordinierungsansatzes, der auch delegierte Rechtsakte umfasst.



Drucksache 136/12

... (13) Der Kommission sollte die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen werden, um die Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 2 mit den von den UNFCCC-Gremien oder den Kyoto-Gremien oder von Gremien im Rahmen eines anderen von der EU geschlossenen klimaschutzrelevanten multilateralen Übereinkommens angenommenen Änderungen von Begriffsbestimmungen in Einklang zu bringen, um Anhang I zu ändern, damit Anrechnungszeiträume hinzugefügt werden können und Kohärenz zwischen diesen Anrechnungszeiträumen und den relevanten Zeiträumen für die Emissionsreduktionsverpflichtungen der Union in anderen Sektoren gewährleistet ist, um Anhang II um aktualisierte Referenzwerte entsprechend den von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel6 vorgelegten Referenzwerten vorbehaltlich von Berichtigungen gemäß diesem Beschluss zu ergänzen, um die Angaben in Anhang III an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen und um die Bedingungen für die Anrechnung bei natürlichen Störungen gemäß Artikel 9 Absatz 2 so anzupassen, dass sie dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung tragen oder Überarbeitungen von Rechtsakten entsprechen, die von den UNFCCC-Gremien oder den Kyoto-Gremien erlassen wurden. Besonders wichtig ist es, dass die Kommission während ihrer Vorbereitungsarbeiten, auch auf Expertenebene, angemessene Konsultationen durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission eine gleichzeitige, frühzeitige und ordnungsgemäße Übermittlung der einschlägigen Dokumente an das Europäische Parlament und an den Rat gewährleisten.



Drucksache 156/12

... /EG erstmals seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geändert wird; daher müssen die neuen Regeln in Bezug auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse aufgenommen werden.



Drucksache 161/12

... In Artikel 1 Absätze 2 bis 11 des Vorschlags werden die delegierten Befugnisse und die Durchführungsbefugnisse der Kommission im Rahmen der Richtlinie



Drucksache 388/1/12

... 18. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Basisinformationsblätter produktübergreifend möglichst einheitlich gestaltet werden sollen, um dem Anleger, dem nicht selten unterschiedliche Kategorien von Finanzanlagen angeboten werden, einen effektiven Vergleich der Produkte zu ermöglichen. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass auf Grund der weitgehenden Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte eine zersplitterte Landschaft an Formaten und Inhalten für unterschiedliche Anlageprodukte entstehen könnte, und spricht sich daher dafür aus, die wesentlichen Vorgaben für Basisinformationsblätter in größerem Umfang als bislang vorgeschlagen in der Verordnung selbst zu regeln.



Drucksache 126/12

... und insbesondere die Aspekte der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vollständig zu überarbeiten.



Drucksache 56/12 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einführung einer zukünftigen Beobachtungsliste, bittet die Bundesregierung aber darauf hinzuwirken, dass die bisher in Artikel 8b des Richtlinienvorschlags formulierten Anforderungen an die Beobachtung insbesondere im Rahmen der Möglichkeit delegierter Rechtsakte nicht verschärft werden.



Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der GSR nicht als delegierter Rechtsakt gemäß Artikel 142 des Vorschlags durch die Kommission erlassen werden darf. Vielmehr soll der GSR, wie bisher auch, gemäß Artikel 177 AEUV durch Rat und Europäisches Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden.



Drucksache 113/11 (Beschluss)

... 5. Der Richtlinienvorschlag enthält mehrere Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte. Die Grenzen einer solchen Ermächtigung werden von Artikel 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 AEUV dahin bestimmt, dass "die wesentlichen Aspekte eines Bereichs [ ... ] dem Gesetzgebungsakt vorbehalten" sind und eine Ermächtigung insoweit ausgeschlossen ist. Wesentlich in diesem Sinne sind die grundsätzlichen Gestaltungsentscheidungen einer Regelung, die nach den Prinzipien der Demokratie und Gewaltenteilung von den gesetzgebenden Organen selbst vorgenommen werden sollen (vgl. Lenz/Borchardt/Hetmeier, EU-Verträge, 5. Auflage, Artikel 290 Rn. 9 f.).



Drucksache 233/11

... Schließlich wird die Kommission mit diesem Artikel ermächtigt, delegierte Rechtsakte über die Festlegung der Höhe der Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zu erlassen.



Drucksache 629/1/11

... "Delegierte Rechtsakte": Die Verfahren zur Delegation von Rechtsakten müssen den primärrechtlichen Vorgaben aus Artikel 290 AEUV entsprechen. In jedem Einzelfall einer Übertragung muss danach gewährleistet sein, dass nur unwesentliche Befugnisse übertragen werden.



Drucksache 377/11

... /EG und 1999/21/EG der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Rahmen delegierter Verordnungen von der Kommission festgelegt.



Drucksache 407/11 Delegierter


Drucksache 518/11

... Artikel 290 AEUV erlaubt dem Gesetzgeber, der Kommission die Befugnis zu übertragen, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen. Die von der Kommission auf diese Weise erlassenen Rechtsakte werden in der Terminologie des Vertrags als "delegierte Rechtsakte" bezeichnet (Artikel 290 Absatz 3).



Drucksache 713/11

... Die Verordnung sieht die Erarbeitung technischer Einzelheiten eines gemeinsamen Meldeformats durch einen delegierten Rechtsakt und mögliche Aktualisierungen der technischen Anhänge mittels eines Durchführungsrechtsakts vor.



Drucksache 279/11

... (14) Im Interesse einer effizienten und reibungslosen Anwendung der Verordnung sollte der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte zu lassen, um Änderungen an den als Anhang beigefügten Formularen vorzunehmen. Es ist wichtig, dass die Kommission im Vorfeld entsprechende Konsultationen unter anderem mit Sachverständigen durchführt. Bei der Ausarbeitung und Abfassung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Unterlagen dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, zügig und in geeigneter Form übermittelt werden.



Drucksache 872/11

... (26) Zwar sind in der Verordnung (EU) Nr. .../... des Europäischen Parlaments und des Rates15 (im Folgenden "gemeinsame Durchführungsverordnung") gemeinsame Regeln und Verfahren für die Verwendung der Instrumente der Union im Bereich des auswärtigen Handelns festgelegt, doch sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtakte zu erlassen, spezifische Durchführungsmaßnahmen anzunehmen, die für die mit Titel III der Verordnung eingesetzten Mechanismen für grenzübergreifende Zusammenarbeit erforderlich sind. Besonders wichtig ist, dass die Kommission im Rahmen ihrer Vorbereitungen angemessene Konsultationen, auch auf Experten-Ebene, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission zudem dafür sorgen, dass die einschlägigen Dokumente gleichzeitig, pünktlich und ordnungsgemäß an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt werden.



Drucksache 97/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Übertragungen der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) in den bisherigen Vorschlägen der Kommission zur Anpassung von EU-Verordnungen an den Vertrag von Lissabon regelmäßig nicht den Bedingungen einer inhaltlichen und/oder zeitlichen Begrenzung genügen. Nummer 3 der Mitteilung der Kommission (KOM (2009)



Drucksache 739/11

... "Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht."



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.