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"Delegierter"
Drucksache 162/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern - COM(2012) 124 final
... Artikel 14 und Artikel 15 betreffen die der Kommission übertragene Befugnis, im Einklang mit Artikel 14 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs zu erlassen, um dem Abschluss neuer internationaler Vereinbarungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens durch die Union Rechnung zu tragen.
Drucksache 615/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt - COM(2012) 584 final
... (59) Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Unterlagen dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Drucksache 4/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen COM(2011) 866 final
... 1. Der Vorschlag sieht in Artikel 12 vor, dass die Kommission im Wege delegierter Rechtsakte gemeinsame befristete Gesundheitsschutzmaßnahmen treffen kann, wenn sich die Koordinierung der nationalen Reaktionen als unzureichend erweist, um die Ausbreitung einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohung zu bekämpfen, und dadurch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dies mit den Rechtsgrundlagen des AEUV, dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nicht zu vereinbaren ist.
Drucksache 388/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final; Ratsdok. 12402/12
... 12. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Basisinformationsblätter produktübergreifend möglichst einheitlich gestaltet werden sollen, um dem Anleger, dem nicht selten unterschiedliche Kategorien von Finanzanlagen angeboten werden, einen effektiven Vergleich der Produkte zu ermöglichen. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass auf Grund der weitgehenden Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte eine zersplitterte Landschaft an Formaten und Inhalten für unterschiedliche Anlageprodukte entstehen könnte, und spricht sich daher dafür aus, die wesentlichen Vorgaben für Basisinformationsblätter in größerem Umfang als bislang vorgeschlagen in der Verordnung selbst zu regeln.
Drucksache 397/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 510/2011 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2 -Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge COM(2012) 394 final
... -Emissionen Rechnung zu tragen, passt die Kommission die Formeln in Anhang I mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 15 und vorbehaltlich der Bedingungen der Artikel 16 und 17 an und trägt gleichzeitig dafür Sorge, dass das alte und das neue Prüfungsverfahren für Hersteller und Fahrzeuge mit unterschiedlichem Nutzwert vergleichbar strenge Reduktionsauflagen vorsehen."
Drucksache 399/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge - COM(2012) 381 final
... - Als nicht sachgerecht wird es erachtet, der Kommission die unbefristete Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte hinsichtlich des Anhangs 1 und damit der Datenelemente zu übertragen (Artikel 1 Nummer 5). Der Erlass dieser Rechtsakte hätte direkte Auswirkung auf die nationalen Register und erzeugt damit Aufwand und Kosten.
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Initiative (delegierter Rechtsakt der Kommission) über die elektronische Verarbeitung von Leistungserklärungen im Rahmen der Bauprodukte- Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 618/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.
Drucksache 97/12 (Begründung)
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung) - COM(2012) 64 final
... - Die Umsetzung eines Großteils der einzuführenden Verfahren hängt von der Gestaltung und Entwicklung einer Vielzahl unterschiedlicher elektronischer Systeme durch die Kommission, die nationalen Zollverwaltungen und die Wirtschaftsbeteiligten ab. Dazu bedarf es eines komplexen Gebildes von Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Handel und der Kommission, insbesondere wichtiger Investitionen in neue EU-weite IT-Systeme und unterstützende Tätigkeiten sowie beispielloser Bemühungen der Wirtschaft hinsichtlich der Anwendung neuer Geschäftsmodelle. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass im Juni 2013, dem letztmöglichen Datum für die Umsetzung des MZK, nur sehr wenige oder sogar keine neuen IT-Systeme im Zollbereich eingeführt werden können. - Eine neue Aufgabe, die sich erst nach der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 gestellt hat und die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zusammenhängt, ist die von der Kommission eingegangene Verpflichtungen, an allen Basisrechtsakten Änderungen vorzuschlagen, um diese noch vor Ende der Legislaturperiode des Parlaments mit den neuen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die Befugnisübertragung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Einklang zu bringen. Dies wirkt sich auf die vorgesehenen Durchführungsvorschriften des MZK aus, die nun im Einklang mit den neuen Ermächtigungen gemäß Artikel 290 und 291 AEUV in delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte unterteilt werden müssen. Zudem muss nun der Zollkodex der "Gemeinschaft" (Modernisierter Zollkodex) in Zollkodex der "Europäischen Union" umbenannt werden.
Drucksache 191/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1999/4 /EG, 2000/36/EG, 2001/11 1/EG, 2001/113 /EG und 2001/114/EG in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse - COM(2012) 150 final
... /EG und 2001/114/EG an die Unterscheidung zwischen delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen der Kommission, die mit den Artikeln290 und291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt wurde, sowie Übertragung zusätzlicher delegierter Befugnisse an die Kommission.
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... Gemäß dem Vorschlag sind Tabakerzeugnisse mit Ausnahme von Zigaretten, von Tabak zum Selbstdrehen und von rauchlosen Tabakerzeugnissen, d.h. Zigarren, Zigarillos and Pfeifentabak, von einigen Bestimmungen ausgenommen, etwa vom Verbot betreffend Erzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Diese Ausnahme ist gerechtfertigt, weil diese Erzeugnisse vor allem von älteren Verbrauchern konsumiert werden, während der Fokus dieses Vorschlags darauf liegt, Tabakerzeugnisse so zu regeln, dass junge Menschen nicht dazu ermuntert werden, mit dem Tabakkonsum zu beginnen. Die Ausnahmeregelung wird aufgehoben, wenn es eine wesentliche Änderung der Umstände gibt (bei den Verkaufszahlen oder bei der Prävalenz unter jungen Menschen). Mit dem Vorschlag wird auf die heterogene Entwicklung in den Mitgliedstaaten bezüglich der Regelung der Inhaltsstoffe reagiert und den internationalen Entwicklungen Rechnung getragen, etwa den FCTC-Bestimmungen und -Leitlinien zur Regelung des Inhalts von Tabakerzeugnissen. Dies ermöglicht es der Industrie, die Produktionslinien in einem einzigen Schritt umzustellen, und lässt dennoch einen gewissen Spielraum, zwischen den Produkten zu differenzieren. Da sich der Vorschlag auf Erzeugnisse konzentriert, die besonders junge Menschen ansprechen, dürfte er dazu beitragen, dass weniger Menschen mit dem Rauchen anfangen. Behandelt werden ferner aktuelle Marktentwicklungen, etwa die neue Technologie, Zusatzstoffe (z.B. Menthol) in die Zigarettenfilter aufzunehmen; mittels delegierter Rechtsakte kann neuen Entwicklungen durch weitere Vorgaben begegnet werden.
Drucksache 655/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... Mit den Änderungen in Artikel 4 werden das Screening-Verfahren und die Ansätze der Mitgliedstaaten vereinheitlicht, damit gewährleistet ist, dass UVP nur dann durchgeführt werden müssen, wenn offensichtlich ist, dass die Auswirkungen auf die Umwelt erheblich sind. Betreffend die in Anhang II angeführten Projekte wird ein neuer Absatz über die Verpflichtung des Projektträgers, der zuständigen Behörde spezifische Informationen zur Verfügung zu stellen (ausführlich dargelegt in Anhang II. A), eingefügt. Dieser Artikel erlaubt auch die Festlegung der in Anhang III angeführten Auswahlkriterien mittels delegierter Rechtsakte. Die erfolgreiche Vorgangsweise der Adaptierung von Projekten unter bestimmten Voraussetzungen (auf der Grundlage der Berücksichtigung der wichtigsten Auswirkungen und der im Rahmen anderer Umweltvorschriften der EU gesammelten Informationen) wird in den Inhalt der Screening-Entscheidung aufgenommen. Dadurch kann gegebenenfalls die Durchführung einer vollständigen Prüfung vermieden werden, da in Bezug auf die wichtigsten Umweltauswirkungen im adaptierten Projekt zufriedenstellende Lösungen gefunden wurden. Die Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen und die daraus resultierende Notwendigkeit der Durchführung einer UVP würde von der Art und Komplexität sowie dem Standort und dem Umfang des vorgeschlagenen Projekts abhängen und auf objektiven Faktoren wie der Größenordnung des Projekts, der Nutzung wertvoller Ressourcen, der ökologischen Empfindlichkeit des Standorts und dem Ausmaß bzw. dem Grad der Unumkehrbarkeit der potenziellen Auswirkungen basieren. Darüber hinaus fließen die aus der Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse mit ein, denen zufolge Screening-Entscheidungen "ausreichend begründet" (C-75/08) sein und alle Angaben enthalten oder als Anlage umfassen müssen, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass die Entscheidung auf eine angemessene Vorprüfung gestützt ist (C-87/02). Schließlich wird noch ein Zeitrahmen für die Verabschiedung der Screening-Entscheidung festgelegt.
Drucksache 387/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen COM(2012) 350 final
... Artikel 26b überträgt der Kommission die Befugnis, delegierte Rechtsakte zur Spezifizierung der anfänglichen und ständigen Sorgfaltspflichten, einschließlich der Pflichten bei der Auswahl und Bestellung eines Unterverwahrers, zu erlassen.
Drucksache 624/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen COM(2012) 617 final
... (38) Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und in angemessener Form übermittelt werden.
Drucksache 396/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen COM(2012) 393 final
... -Emissionen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Rechnung zu tragen. Dabei ist besonders wichtig, dass die Kommission während ihrer Vorbereitungsarbeiten angemessene Konsultationen durchführt, auch auf Expertenebene. Bei der Vorbereitung und Abfassung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass relevante Dokumente zeitgleich, rechtzeitig und auf angemessene Weise an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt werden.
Drucksache 618/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.
Drucksache 134/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG - COM(2012) 73 final
... "Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht."
Drucksache 340/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt - COM(2012) 238 final
... Artikel 8 dient der Gewährleistung der technischen Interoperabilität der notifizierten Identifizierungssysteme mittels eines Koordinierungsansatzes, der auch delegierte Rechtsakte umfasst.
Drucksache 136/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... (13) Der Kommission sollte die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen werden, um die Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 2 mit den von den UNFCCC-Gremien oder den Kyoto-Gremien oder von Gremien im Rahmen eines anderen von der EU geschlossenen klimaschutzrelevanten multilateralen Übereinkommens angenommenen Änderungen von Begriffsbestimmungen in Einklang zu bringen, um Anhang I zu ändern, damit Anrechnungszeiträume hinzugefügt werden können und Kohärenz zwischen diesen Anrechnungszeiträumen und den relevanten Zeiträumen für die Emissionsreduktionsverpflichtungen der Union in anderen Sektoren gewährleistet ist, um Anhang II um aktualisierte Referenzwerte entsprechend den von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel6 vorgelegten Referenzwerten vorbehaltlich von Berichtigungen gemäß diesem Beschluss zu ergänzen, um die Angaben in Anhang III an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen und um die Bedingungen für die Anrechnung bei natürlichen Störungen gemäß Artikel 9 Absatz 2 so anzupassen, dass sie dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung tragen oder Überarbeitungen von Rechtsakten entsprechen, die von den UNFCCC-Gremien oder den Kyoto-Gremien erlassen wurden. Besonders wichtig ist es, dass die Kommission während ihrer Vorbereitungsarbeiten, auch auf Expertenebene, angemessene Konsultationen durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission eine gleichzeitige, frühzeitige und ordnungsgemäße Übermittlung der einschlägigen Dokumente an das Europäische Parlament und an den Rat gewährleisten.
Drucksache 156/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG über die Hafenstaatkontrolle - COM(2012) 129 final
... /EG erstmals seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geändert wird; daher müssen die neuen Regeln in Bezug auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse aufgenommen werden.
Drucksache 161/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie für Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind
... In Artikel 1 Absätze 2 bis 11 des Vorschlags werden die delegierten Befugnisse und die Durchführungsbefugnisse der Kommission im Rahmen der Richtlinie
Drucksache 388/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final; Ratsdok. 12402/12
... 18. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Basisinformationsblätter produktübergreifend möglichst einheitlich gestaltet werden sollen, um dem Anleger, dem nicht selten unterschiedliche Kategorien von Finanzanlagen angeboten werden, einen effektiven Vergleich der Produkte zu ermöglichen. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass auf Grund der weitgehenden Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte eine zersplitterte Landschaft an Formaten und Inhalten für unterschiedliche Anlageprodukte entstehen könnte, und spricht sich daher dafür aus, die wesentlichen Vorgaben für Basisinformationsblätter in größerem Umfang als bislang vorgeschlagen in der Verordnung selbst zu regeln.
Drucksache 126/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken - COM(2012) 89 final
... und insbesondere die Aspekte der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vollständig zu überarbeiten.
Drucksache 56/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60 /EG und 2008/105 /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik - COM(2011) 876 final
... 22. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einführung einer zukünftigen Beobachtungsliste, bittet die Bundesregierung aber darauf hinzuwirken, dass die bisher in Artikel 8b des Richtlinienvorschlags formulierten Anforderungen an die Beobachtung insbesondere im Rahmen der Möglichkeit delegierter Rechtsakte nicht verschärft werden.
Drucksache 629/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 30. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der GSR nicht als delegierter Rechtsakt gemäß Artikel 142 des Vorschlags durch die Kommission erlassen werden darf. Vielmehr soll der GSR, wie bisher auch, gemäß Artikel 177 AEUV durch Rat und Europäisches Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden.
Drucksache 113/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101 /EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern KOM (2011) 79 endg.
... 5. Der Richtlinienvorschlag enthält mehrere Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte. Die Grenzen einer solchen Ermächtigung werden von Artikel 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 AEUV dahin bestimmt, dass "die wesentlichen Aspekte eines Bereichs [ ... ] dem Gesetzgebungsakt vorbehalten" sind und eine Ermächtigung insoweit ausgeschlossen ist. Wesentlich in diesem Sinne sind die grundsätzlichen Gestaltungsentscheidungen einer Regelung, die nach den Prinzipien der Demokratie und Gewaltenteilung von den gesetzgebenden Organen selbst vorgenommen werden sollen (vgl. Lenz/Borchardt/Hetmeier, EU-Verträge, 5. Auflage, Artikel 290 Rn. 9 f.).
Drucksache 233/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes KOM (2011) 215 endg.
... Schließlich wird die Kommission mit diesem Artikel ermächtigt, delegierte Rechtsakte über die Festlegung der Höhe der Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zu erlassen.
Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... "Delegierte Rechtsakte": Die Verfahren zur Delegation von Rechtsakten müssen den primärrechtlichen Vorgaben aus Artikel 290 AEUV entsprechen. In jedem Einzelfall einer Übertragung muss danach gewährleistet sein, dass nur unwesentliche Befugnisse übertragen werden.
Drucksache 377/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder sowie über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke KOM (2011) 353 endg.
... /EG und 1999/21/EG der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Rahmen delegierter Verordnungen von der Kommission festgelegt.
Drucksache 407/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) KOM(2011) 348 endg.
Delegierter
Drucksache 518/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse KOM (2011) 530 endg.
... Artikel 290 AEUV erlaubt dem Gesetzgeber, der Kommission die Befugnis zu übertragen, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen. Die von der Kommission auf diese Weise erlassenen Rechtsakte werden in der Terminologie des Vertrags als "delegierte Rechtsakte" bezeichnet (Artikel 290 Absatz 3).
Drucksache 713/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.
... Die Verordnung sieht die Erarbeitung technischer Einzelheiten eines gemeinsamen Meldeformats durch einen delegierten Rechtsakt und mögliche Aktualisierungen der technischen Anhänge mittels eines Durchführungsrechtsakts vor.
Drucksache 279/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen KOM (2011) 276 endg.
... (14) Im Interesse einer effizienten und reibungslosen Anwendung der Verordnung sollte der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte zu lassen, um Änderungen an den als Anhang beigefügten Formularen vorzunehmen. Es ist wichtig, dass die Kommission im Vorfeld entsprechende Konsultationen unter anderem mit Sachverständigen durchführt. Bei der Ausarbeitung und Abfassung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Unterlagen dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, zügig und in geeigneter Form übermittelt werden.
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... (26) Zwar sind in der Verordnung (EU) Nr. .../... des Europäischen Parlaments und des Rates15 (im Folgenden "gemeinsame Durchführungsverordnung") gemeinsame Regeln und Verfahren für die Verwendung der Instrumente der Union im Bereich des auswärtigen Handelns festgelegt, doch sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtakte zu erlassen, spezifische Durchführungsmaßnahmen anzunehmen, die für die mit Titel III der Verordnung eingesetzten Mechanismen für grenzübergreifende Zusammenarbeit erforderlich sind. Besonders wichtig ist, dass die Kommission im Rahmen ihrer Vorbereitungen angemessene Konsultationen, auch auf Experten-Ebene, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission zudem dafür sorgen, dass die einschlägigen Dokumente gleichzeitig, pünktlich und ordnungsgemäß an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt werden.
Drucksache 97/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Übertragungen der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) in den bisherigen Vorschlägen der Kommission zur Anpassung von EU-Verordnungen an den Vertrag von Lissabon regelmäßig nicht den Bedingungen einer inhaltlichen und/oder zeitlichen Begrenzung genügen. Nummer 3 der Mitteilung der Kommission (KOM (2009)
Drucksache 739/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2011) 747 endg.
... "Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht."
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.